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Altmärkische Provinzialrecht für den hier orkicgenden Fall Mitwirkung der gedachten Abtheilung lediglich von der — 8 s. n 1aicschtt 1 keine dem Allgemeinen Landrecht derogirende Norm enthält, wonach des Innern zu erlassen sei, wenn der Streit die Verpflnbtheihung “ Nichtamtliches. “ Fäaren zigeftanden hebenn Mettterden 1 S das Verhältniß der beiden Gemeinden mit Ruͤcksicht darauf, daß Armenpflege betrifft, und uͤber denselben daher nach § 34 2 14““ z sich nach Paris derfggön, um die ftanzöͤsischen Kommliffarieh zu §. 35 Th. II. Tit. 12 Sf Landr, nach dem Plenarbeschluß des des Armenpflege⸗Gesetzes vom 31. Dezember 1842 mit Vorbehal Hessen. Darmstadt, 6. Juni. Heute fuhr die Zweite uͤberzeugen, daß bicliar Ruͤcksichtsnahme füͤr beide Theile sich als Königlichen Ober⸗ Tribunals vom 20. Juni 1853 auf den vorlie⸗ des Rechtsweges zu entscheiden ist. halt gammer in der Berathung und Verabschiedung des Voranschlags die beste Politik .“ werde. Die Auf eforderten aber Fwat⸗ genden Fall keine Anwendung finden kann, weil 9 keine fremde 8 sie i biltwenig, denn gesetzt
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bvgvjeier , „Einnahmen fort, indem sie im Ganzen die Anträge des † 5
ner ge fes Mit dieser, auf dem Grundsatze der b Allerhä er Staats⸗Einnavmt 38 — G ten von einer solchen Reise nach Paris
ugeschlagene Schulgemeinde ist, wie geschehen, festzusezen war. vees ezogenen Allerhö enehmigte: Getränkesteuer 835,000 fl. Salzregie: an 6 e, 3 mmisfari
1 3e Plag. 8.n Heitaiig ist den Betheiligten bekannt zu machen. 5 Kabinets⸗Ordre vom 8. Mai 1836 beruhenden Ansicht 12 Lüe zasge⸗ ensgsen 15,000 fl. ö 1109 fl. auch — sagen sie —, es gelingt uns, die franzoͤfischen Kommisgrieh
Berlin, den 13. März 1860. 1 PE 11“ ich, der Minister des Innern, völlig einverstanden. 1 eld: 175,000 fl. Sporteln: 77,500 fl. Stempel: 480,000 fl zu unserer Ansicht zu hekehren, folgt daraus, daß diese den Kaller
1..“ v G 8 1 319,000 fl 168“ 1““ W,MHs und daß letzterer das franzöͤsische Volk überzeugen wird?. — Kurz Dagegen kommen bei allen andern, zwischen solchen Armen⸗ 3 —: 1319, f. (Er. P. Z.) ⸗ und gut, es herrscht allenthalben Verstimmung.“
Der Minister der geistlichen Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Verbänden entstehenden Streitigkeiten, in w . 1AX*“ “ 1 1 “ 1 die dngetkcenung zur Armengslege ande asin h 8. Bayerns 8 achegn 6 Si fer Feissgi⸗ ” 1 SFe git he nnrs 8—2 9e. ese⸗ von Bethmann Hollweg. 8 8 sggegen die Entscheidung der Köni lichen Regier — daher wig ist von Wien zurüͤc heute wieder hier einge roffen und wir stattet, daß am Sonntag zu gewissen Stunden auf den Straßen Londons . d g Regierung nicht der Rechts⸗ übermorgen nach der Pfalz auf seine Villa bei Edenkoben gewisse Gegenstände zum Verkauf ausgeboten werden dürfen, und außer⸗ nspoeg, sondern der Rekurs an das Ministerium des Innern stat⸗ sich 8* eeeses ““ dem den sonntäglichen Verkauf in 58 Läden regelt mit 40 gegen 29 ö 8 findet, bei obwaltender Meinungsverschiedenheit zwischen den ge begeben. 1 ““ “ Stimmen zur dritten Lesung zugelassen und geht durch. Zu den Bekäm⸗ die Königliche “ “ dachten Abtheilungen dier Bestimmungen der Regierungs⸗Instruction Oesterreich. Wien, 6. Juni. Die „Oesterreichische Zei⸗ pfern der Bill gehörte der Earl von St. Germans, der sich auf das “ 1I“ vom 23. Oktober 1817 im §. 5 sub 8 und §. 25 und der Ge⸗ tung“ berichtet über die im neuen Budget angebrachten Ersparun⸗ schon seit den Zeiten Heinrich II. in England geltende Gesetz bezog,⸗ 8 schäfts-Anweisung vom 31. Dezember 1825 zur Anwendung 4* gen, deren hauptsächlichste das Ministerium des Innern trifft. Es welchem zufolge am Sonntage nichts gekauft und verkauft werden dürfe, nach der obwaltende Streit durch Plenarbeschluß zu erledigen Uie deträgt 39,807,500 Gulden, etwa 5 Millionen weniger, wie das und er rüͤgte außerdem als einen Uebelstand, daß die Bill in London ge⸗ 8 “ 1 1 1 ftuüͤhere. Das Ministerium der Justiz hatte für das Jahr 1860 statte, was anderwärts unerlaubt sei. Auch Lord Teynham hielt den Hiermach bat die Königliche Regierung fernerhin zu da. ¹ suproliminirtes Budgei von 153089000 1.; dass 1nh 1. Wer Gesetentwurf für verkehrt. Er sagt, es gebe Leute, die nicht gewissenbaft
fahren. riS. Fus ’an gs . gennug seien, den Sabbath aus eigenem Antriebe heilig zu halten, und deshalb hr 1861 dem Reichsrathe vorgelegte beträgt bloß 14,465,700 Fl. Der den Wunsch hegten, daß ihnen durch eine Farlarents⸗Akte ein Gewissen
E“ 1“ 28 Hofstaat Sr. Majestät beträgt in dem Vorai age fuͤr das Jaßh oktroyirt werde. Wenn die Bill durchgehe, so müßten andere noch in Berlin, den 27. März 1800. 1.““ 1861 um 113,400 Fl. weniger als im Vorjahre, er ist mit 5,962,909 höherem Grade einschränkende und strengere Verfügungen folgen, bis am . 88 v Fl. präliminirt. Für die Arbeitskanzlei ves ssgeg da Fü Hüs e Volk, 88 durch die Gesetzgebung ausgeübten Zwanges müde, 888, g 11.X“ J a 72 9002 d für die Minister⸗Konferen 16,0 dl. recht tief in jene Uebel hineingetrieben werde aus welchen die Bill es Der Finanz⸗Minister Der Minister des Innern. Budget von 72,900 Fl. und füͤr die M. erenz 16, 1 tief in je g 1 — :2F — 2 . ;1* 8 1“ M. 74 1 ““ er reiße . g 2 dfr 2L 8 . Schulholzgeld zwischem dem Guts⸗ und dem Gemeinde⸗Bezirk nach 8 von Patow. Graf von Schwerin. veranschlagt. b dedeneerhen g. seh önn acste ware dahe⸗ . — Zahl der . dübeil⸗ und demnächs den dutden 1“ ““ — 7. Juni. In der gestern abgehaltenen Sitzung des ver⸗ Frevel an den Geboten Goktes erblickten. Wenn Jemand am Sonntage 8 Bezirk fallen 8 Etheilt vomn den ur demse 9 Ffynen r eus⸗, 8 särkten Reichsrathes theilte Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog eine Zeitung kaufen wolle, so möge er es auf seine eigene Verantwortlich⸗ vätern nach Maßgabe der Grund⸗ und Klassensteuer aufgebracht ““ 1 8 Reichsraths⸗Präsident der Versammlung mit, es haben Se. Ma⸗ keit 1dun und die Sache mit sich und seinem Schöpfer ausmachen. Doch werden soll, mit den Vorschriften des Allgemeinen Landrechts über die Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, zu N. sestät mit Allerhöchster Entschließung vom 5. Juni 1860 Allergnä⸗ b
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5. April 1860 — bezuͤglich auf die Vertheilung der Schul⸗Lasten. 8 . Auf den Bericht vom gten v. M. erwiedere ich der König⸗ lichen Regierung, daß die Anordnung, nach welcher in W. das
1 1b 8 88 1g. der Ordnung, 89⸗ wenn man ein Gesetz erlasse, wncglchte
1 8 “ en u verei ist. 1j 2 5 Seen “ en Verkauf von Zeitungen an Sonntagen bis zu einer gewissen St
die Uigeerhattung de Scholes n icer her projektirten Weise 8— “ “ - digst zu gestatten geruht, daß nach. dem Antrage des verstärkten erlaube, an Gebetbüͤcher und Bibeln. gemacgn Fruseh
würde sich nur rechtfertigen lassen, wenn die Unterhaltung 8“ gan 1 Reichsrathes ausnahmsweise für die Bearbeitung des Staats⸗ Die Bill erlaube, daß Jemand sich Sonntags ein Beefsteak oder eine
Schulen den politischen Gemeinden obläge, und die letzteren als b voranschlages ein Comité aus einer größeren als der im §. 5. Hammel⸗Cotelette kaufe, das Brennmaterial aber, um diese Gegenstände tgFe 88 age, 5 der Geschäftsordnung vorgesehenen Anzahl von Mitgliedern — zu braten, duͤrfe er sich nicht kaufen. Der Verkauf von Tabak und
58 „p ( 9 9 so No 5 S - 8 , — 8 7 8 4 8 8 68 4 Glieder der Schulgemeinde anzusehen wären. Dies ist aber nach bis zur Maximalgrenze von 21 — gebildet werde, welches Aller⸗ Cigarren gestatte sie nur in Schäaͤnkbäusern, was ein ungebührlicher An⸗
8 111 ve. der 88 h . Bescheid vom 1. Mai 1860, die Befugniß zur Fest⸗ böchstdieselben zugleich zu ermächtigen fanden, aus seiner Mitte für geif auf das häusliche Leben des Landes 8 Die auf des ist vielmehr die Schul⸗Last nicht eine Kommunal⸗Last, sondern ein⸗ setzung der Amts⸗Unkosten⸗Entschäͤdi ür de je ei der mehrere Theilvor üge Unter⸗Comités zu wählen, deren Gesetzes stehenden Strafen seien übermäßig boch. Eiue arme Frau. setzung de of Entsch ädigung für den je einen oder mehrere Theilvoranschläge Unt zu wählen, eiß e am Sonmage einen vbfef for ein paar
gemeinsame Last der zur Schule gewiesenen Hausväter, und nicht T11I1““ 8 8 Seetneüm Ge⸗ IFemt⸗ u vrüfen und in Einklang zu bringen sein die überführt werde, die im Schulbezirk vorhandenen Gemeinden, sondern die vom Staat Ehren⸗Amtmann et ve sen ürbeiten im Gesammt⸗Comits zu pruͤfen undin E 9 gen; Pfennige verkauft habe, müsse als Minimum 57 S. zahlen oder
1““ “ 8 8 8 v Mlo 2 Xr * MNortr en. 8 8 3 1 3 “ zu einer Schule gewiesenen einzelnen Hausvaͤter bilden die Schul⸗ hhserden, bevor sie in der Plenar⸗Versammlung in Vortrag kommen. im Falle der Zahlungsunfähigkeit auf einen Monat ins Ge⸗
— 88 3 “ G “ “ Graf Clam⸗Martinitz beantragte sobin, es möge die hohe Ver⸗ faäͤnants wandern. Ein Vertheidiger der Bill ist Lord Ehelmsford, gemeinde, 8 dies auch von dem Ober⸗Tribunal in der II161“ Vorstellung vom 18. Januar d. J. wird Ihnen er⸗ sammlung für jene allergnädigste Gestattung ihren unterthänigsten 88, wene“dNear “ 1 b vaß ”24 88 89 dung des Plenar⸗Beschlusses vom 20. Juni 1853 ausgefuͤhr ist. öffnet, daß die Auffassung, wonach die Befugniß zur Festsetzung †¼ Dank aussprechen und Se. Kaiserliche Hoheit bitten, diesen Dank Stande seien, die Leute zu einer strengen Heilighaltung des Sonntags zu 8 g . Demnach ist es für die Verpflichtung des einzelnen Hausvaters der Amts ⸗Unkosten⸗Entschädigung für den Ehren⸗Amtmann nicht ¼an den Stufen des Allerhöchsten Thrones niederzulegen. Zum zwingen. Es sei das eine Sache, die Jeder mit seinem Gewissen auszu⸗ zur Unterhaltung der Schule ohne Einfluß, zu welcher politischen der Königlichen Regierung, sondern der Amts⸗ Versammlung zu⸗ Zeichen der einstimmigen Billigung dieses Antrages erhob sich die machen habe. Doch könne eine Parlaments⸗Acte Leute, die sonst aus Gemeinde er gehört. Er kommt in Bezug auf die Schule nur stehen soll, der gesetzlichen Begründung entbehrt. Es enthält der ganze Versammlung. 8 Furcht vor der Konkurrenz gezwungen sein würden, ühren als Mitglied der Schul⸗Sozietät in Betracht und kann als solches §. 70 der Landgemeinde⸗Ordnung fuͤr die Provinz Westfalen vome Als sonach über Aufforderung Sr. Kaiserlichen Hoheit zur Laden am Sonntage offen zu halten, in Stand setze, ihn in nur in gleichem Maß, wie die übrigen Mitglieder der Corporation, 19. März 1856 über den fraglichen Punkt keine ausdrückliche Be* Wahl der Comité⸗Mitglieder mittelst Abgabe unterfertigter Stimm⸗ Zukunft zu schließen, Uns ihr gutes Beispiel werde seine Wir⸗ zu den Schulbeiträgen nach näherer Bestimmung des §. 31 Tit. 12 stimmung; indessen sind die Befugnisse der Amts— Versammlung zettel geschritten wurde, und der lebenslängliche außerordentliche 8s 88 “ sic gt⸗ch aehhs⸗ a1a6 ; be.- Aülgemeinen Landrechts herangezgger egeded , e das durch. H. 76 J. en. hüch Analogie der hinsichtlich der Ge⸗ Reichsratb, Graf Hartig, unter der Zahl der Gewählten war, darauf abzielende Maßregel würde die öffentliche Meinung den 4 Ich muß hiernach den, Antrag des Rittergutsbesitzers R. das meinde⸗Versammlung getroffenen Bestimmungen begrenzt, und es kann bemerkte dieser, daß er durch sein vorgerücktes Alter und geschwächtes brechen, als über eine Maßregel, welche den Armen drücke. Leider werd Schulholzgeld auf saämmtliche Hausväter des Schulbezirks ohne somit, da die Festsetzung der Dienst⸗Unkosten⸗Entschädigung für den Sehvermögen gehindert sei, sich den anstrengenden Arbeiten als Mit⸗ am Sonnabend Abend den Arbeitern der Wochenlohn so spät ausgezahlt, Ruͤcksicht darauf, ob dieselben dem Guts⸗ oder dem Gemeindebezirk an⸗ Gemeinde⸗Vorsteher nach §. 40 l. c. nicht der Gemeinde⸗Versanm⸗ glied eines zur Prüfung des Staatsvoranschlages berufenen Comités daß sie keine Zeit mehr hätten, die nothigen Einkäufe für den folgenden gehören, nach Maßgabe der Grund⸗ und K steuer zu vert. Tag zu machen. Im Allgemeinen könne man annehmen, daß die öffent jen, für gesetzlich begründet erachten, und veranlasse die Köͤnigliche Un . ne Z“ emse ebe für di 8 b ; 8.Exr jf . 3 b on. ma “ stattzugeben. 11“ 15898 für die Amts⸗Versammlung in Anspruch genommen, vielmehr muß lichen Hoheit nachstehendes Abstimmungs⸗Ergebniß kundgemacht: . ehrgäsche einne Büne; schliezen, co v aushee ge. erlin, den 5. April 1860. öesen., gig dem Pihalf bes 8 800 welcher 1 Fesgccthe der 12 Durch Stimmenmehrheit erscheinen z8 Egmite Mitge arch ge⸗ Tragschluß sein. ö 8 8 b ͤeeebeigugs ür den Porsteher dem Landrathe zuweifet, in Ver⸗ wählt: Ritter v. Krainski Freiherr v. Reyer, Graf Auersperg,⸗ 1 “ Der Minister der geistlichen, Un bindung mit §. 70 und §. 71, Alinea 3, nach welchem letterm ¼ Dr. Hein, Edler v. Mayher, Fürh Colloredo⸗Mannsfeld, Freiherr In der Unterhaus⸗Sitzu ag fragte Wyld, ob die Regierung a von Bethmann⸗Hollweg. 8 liegt, folgerichtig der Schluß gezogen werden, daß auch die Untoste Ritter v. Vraniczany, Graf Merrandin⸗ Graf Apponyi, Graf 6s thunlich sei, über Schottland, die Farber⸗Inseln, Island, Grönland Entschädigung für den Ehren⸗Amtmann von der Regierung nach- GClam⸗Martinitz, Graf St. Julien, Fabriksbesitzer Schöller, Baron cad abrador einen Telegraphen zwischen England und Amerika zu legen. gutachtlicher Vernehmung der Amts⸗Versammlung und des Lnd⸗ Salvotti, Graf Széesen, v. Malläth, Fürst Auersperg und von Lord Palmerston entgegnete, die Admiralität habe nichts dagegen, ein raths festzusetzen ist. u“ “ Moesönyi. 8 “ Schiff zu stellen, um einen Theil der vorgeschlagenen Route, näͤmlich die Berlin, den 1. Mai 1860 1 9 Der Erzherzog Reichsraths⸗Präsident bemerkte schließlich, es Strecke bis Island, zu vermessen. Doch könne sie es nicht auf sich neh⸗ er n . Mai v“ werde nunmehr Sache des Comités sein, aus seiner Mitte den men, ein Schiff zum Besuche aller zwischen England und Amerika ge⸗
lassensteuer zu verthei⸗ lung zusteht, die entsprechende Befu niß in Ansehu der Dienst⸗ . daber bi üsse, ihn von der auf ihn ge⸗ 3 86 steht, sprech fugniß in Ansehung der zu unterziehen, und daher bitten müsse, ih 2 824 Kaiser⸗ Nag zneinung in England einer nicht minder firengen Sengezeseer,
sten⸗Entschädigung für den Ehren⸗Amtmann ebenfalls nicht fallenen Wahl zu entheben. Es wurde hierauf v
die Königliche Regierung zu N.
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Obmann und die Unter⸗Comités zu wählen, sowie die Voranschläge legenen Stationen herzugeben. Ein Antrag Lindsay’'s auf Niedersetzung in äßhei er rwä erhö 1 Entschließung in eines Sonder⸗Ausschusses, welcher das gegenwärtig von der Admiralität, in Gemäßheit der ohenerwäͤhnten Allerhöchsten 8 tsch bung dem Kriegs⸗Ministerium, dem ostindischen Amte und dem Auswanderungs⸗
Verhandlung zu nehmen. (Wien. Ztg.) ““ 1 Büreau in Bezug auf den Transport von Truppen⸗ Sträflingen, Aus⸗ 1111 Pola, 6. Juni. Contre⸗Admiral Fautz ist gestern hier ein⸗ eS. eses xge 3-neee Cpßen einer Prüßmng unterwerfen Bescheid vom 27. März 1860 — die Entscheidung in getroffen, um das Linienschiff „Kaiser“ nach Triest zu bringen. solz wurde venfhmigted ineger 629 1 2 8 2 D Ken] Lörst⸗ 8 J . London, 6. Juni. „Frankreich. Paris, 6. Ju Ib Streitigkeiten zwischen dem Domainen⸗ oder Forst⸗ v4“ Großbritannien und Irland. London, ₰ Miliszir⸗Sträflinge nach Ablauf ihrer Strafzeit der leichten In⸗
Der Minister des Innern. 8
Graf von Schwerin.
4 14*“
Innern.
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g . 88 Fabri Unzufriedenheit air⸗ inge 1b ö wEs.
Fiskus als Armen⸗ Verband und einem andern „Die unter den englischen Fabrikanten herrschende Unzufriedenhen t Afrik leibt. Da eine fast dreißigjährige Erfah⸗ 2 andern —— “ 3 1u“ bt die fanterie in frika einverleibt. . g G
dag S. 1 2— XX“ 8 EV fabrizirt deen sondern auch in Leeds, Man⸗ küͤnftig, laut dem gestern im Fosernee Fe rgs ecseeleäbt Wie die Königliche Regierung in dem Berichte vom 5. Dezem⸗ Angekommen;: Se. Excellenz der General un gester, Leicester, Huddersfield und anderen Manufakturstädten immer leichten afrikanischen Infanterie nur vFelche. Venee a aahs hatten ver v. J. bemerkt, hat das Finanz⸗Ministeri z 1 Commandeur der 9ten Division, von Schöler, von Glogau. Ph 68 b b 8 r. werden, die sich blos gegen die Millitair⸗Gesetze vergange üten, — 2 Mai W. S-z — Feutlicher hervor. Von den Seidener aaren⸗Fabriken, die noch vor die Uebrigen aber, fofern sie wenigstens noch üs Monate zu dienen vom 22. Mai v. J. bereits dahin ausgesprochen, daß bei Streitig, Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeut de venigen Monaten „züberzeit““ arbeiten mußten, sind “ haben, dier Straf⸗Compagnieen in Neu⸗Caledonien, auf Guadeloupe,
Zten Elence am Senegal, und auf der Reunions⸗Infel bilden.
keiten zwischen dem durch die Abtheilung des Kollegii für die direkten 7 6 t geschlossen worden, und die Arbeiter sehen sich dem grö Stteuern, Domainen und Forsten vertretenen Domainen⸗ oder Forst⸗ gten Diyeston, won ssr te9. gc r xrre - SIs. Selbst solche Fabrikanten, die immer Freihändler eigetschef des Staats⸗ Fiskus als Armen⸗ Verband und einem andern Armen⸗Verbande, Se. Excellenz der Großherzoglich mecklenburg⸗strelitzsche Staats⸗ gewesen, klagen, daß der Vertrag übereilt und rücksichtslos abge⸗ Herr Eduard Fould ist zum Kabinetschef des Staats⸗ die der Königlichen Regierung zustehende Entscheidung ohne eine Minister Bernstorff, von Neu⸗Strelitz. h(cllossen worden sei. Cobden selbst soll dieses in Bezug auf Seiden⸗ Kaiserlichen H
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aus⸗Ministers ernannt worden.
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