1860 / 135 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ffentlicher Abgaben und folglich auch wie dies das Gesetz von 1840 indebite erhobener oͤffent⸗- licher Abgaben nur in gewissen, ausdrücklich bezeichneten, besonderen Fällen stattfindet, deren keiner hier behauptet ist, so ergiebt sich daraus, daß selbst unter jener aktenmäßig nicht einmal zutreffenden Voraussetzung der

anerkennt über die Nückzahlung angeblich

Rechtsweg im vorliegenden Prozesse gesetzlich ausgeschlossen sein würde.

Unter diesem Gesichtspunkte, daß nämlich das Steuerverhältniß nebst allen seinen Folgen und mit allen daran sich knüpfenden Fragen, insofern nicht die im Gesetz ausdrücklich nachgelassenen besonderen Gründe geltend gemacht werden, der richterlichen Cognition entzogen und ausschließlich der der Verwaltungsbehörden überwiesen worden ist, erledigen sich auch alle die sonstigen Momente, die in der klägerischen Erklärung über den Kompetenz⸗Konflikt noch geltend gemacht werden, daß nämlich durch gesetz⸗ widrige Steuererhebung ein Eingriff in das Privatrecht geschehe, daß die §§. 56 und 77 der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 die Gesetzlichkeit der Handlungen und Beschlüsse der Gemeindebehörden nothwendig vor⸗ aussetzen, und daß es dem direkt widersprechen würde, wenn die Kommu⸗ nen gegen die Folgen begangener Gesetzwidrigkeiten durch Ausschließung Alle diese Anführungen sind für die Kompetenzfrage von keinem Gewichte, denn bei dieser handelt es sich nicht ob den Kommunalbehörden bei der Steuerveranlagung ein gesetz⸗ widriges Verhalten zu gestatten oder nicht? sondern darum, ob Beschwer⸗ den über angeblich gesetzwidrige Behandlung des Abgabenwesens im Wege oder aber im Wege des Rekurses an die vorgesetzten Verwaltungs⸗Instanzen Abhülfe zu finden haben? und den letzteren, die eine gleiche Verpflichtung wie der Richter haben, in den zu ihrer Kompetenz gehörigen Materieen den Gesetzen Geltung zu verschaffen,

des Rechtsweges geschützt würden.

darum,

des Prozesses vor dem Richter,

ist die Entscheidung darüber nach der bestehenden Verfassung überwiesen.

Es war demnach, wie geschehen, zu erkenn)den. Berlin, den 12. Marz 1859. Kdöniglicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte.

Kriegs⸗Ministerium.

Seeine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent haben mittelst Aler⸗

höchster Kabinets⸗Ordre vom 23. Mai c. zu bestimmen geruht, daß am 1. Imm d. J.

bezeichneten Tage ab die Benennung Garde⸗Füsilier⸗Regi⸗ ment“ und das neu zu errichtende Bataillon die Benennung „drittes Bataillon des Garde⸗Füsilier⸗Regiments“ anzunehmen hat.

Vorstehendes wird hierdurch zur Kennitniß der Armee gebracht.

Berlin, den 31. Mai 1860.

Kriegs⸗Ministerium, Allgemeines Kriegs⸗Departement.

J. V. n Hartmann

Personal-Veränderungen in der Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Befoͤrderungen und Versetzunger

Den 31. Mai. Frbhr. b. Zedlitz⸗Neukirch, Port. Fähnr. vom 2. Garde⸗Negt. zu

Fuß, ins 2. Garde⸗Ulan. Regt. versetzt. v. Oppen, Major und etatsm. Stabsoffiz. des 11. Hus. Regts., mit der einstweiligen Vertretung des Commdrs. des 2. Bats. 21. Landw. Regts. vorläufig beauftragt. Frhr. v. Stosch, Major aggr. dem 7. Hus. Regt., als etatsm. Stabsoffiz. zum 11. Hus. Regt. kommandirt. v. Brauchitsch, Port. Fähnr. vom 31. Inf. Regt., zum 4. kombin. Inf. Negt. versetzt. 1 Abschiedsbewilligungen ec. Den 23. Mai. b. Lüdinghausen⸗Wolff, Rittm. a. D., früher im 3 Küras. Reghcen Fr das ihm e a. vom 4. August 1837 gewährten ht a nstellung in der Gendarmerie, die Aussi im Civildienst en E1““ r 3 1. Mai. .-Lützow, Sec. Lt. à la suite des 2. Garde⸗ . schied benehiar arde⸗Ulan. Regts., der Ab Militair⸗Beamte. 8. Durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre.. 4 G 124 Mai. n ammer, Intendantur⸗Nath vom Garde⸗Corps, zum Kriegs⸗ rath und vortragenden Rath im Kriegsministerium ans. Durch Verfügung des Kriegsministeriums. Den 22. Mai. 78 Wischhusen, Intendantur⸗Rath vom II. Armee⸗Corps, unter Belassung in seinem Kommando⸗Verhältnisse beim Kriegsministerium, zum

Garde⸗Corps versezt. 1“ 6 E11öXX**“]

„v. Froreich, Pr. Lt. a. D., zum überzähligen Geh. Registrator im Kriegsministerium, Görlitzer, Ragistratur⸗ Püsi neen 88 Inten⸗ dantur des Garde⸗Corps, zum Registratur⸗Assistenten ernannt. Reiß, Registratur⸗Affistent von der Intendankur des III. Armee⸗Corps, zu der Intendantur des VIII. Armee⸗Corps versehtzazt.

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I“

Pre Potsdam, 9. Juni. In dem Befi Majestät des Königs ist in der vergangenen Aünden St. bemerkenswerthe Veränderung eingetreten. Se. Majestät 1 henasnafer Sen dunh und haben in den letzten Tagen Fer. her achmittag Spazierfahrten in die Umgebun Sangtr. unternommen. 1uqpp Berlin, 8. Juni. Se. Königliche Hoheit der b Regent nahmen heute auf Schloß Babelsberg den dennh des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherrn h Schleinitz, und des Wirklichen Geheimen Raths Illaire 88 gegen, und empfingen Se. Hoheit den Fürsten zu Hohenzollern⸗ Sigmaringen, so wie den General⸗Major und Commandeur 8 Zten Kavallerie⸗Brigade, Baron von der Goltz II. Se. Königl’ 8 Hoheit kehrten am Abend nach Berlin zurück. vüg 9. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗R. die des Kriegs⸗Ministers, des Geenh kajors Freiherrn von Manteuffel und des Ministers Freiheim von Schleinitz. Freigiss Zur Meldung waren anwesend der General⸗Lieutena Fn der »Lieutenant von Kortzfleisch und der Maon von Schauroth, etatsmäßiger Stabsoffizier im 7ten H. . Regiment. b b Demnächst empfingen Se. Königliche Hoheit den Ober⸗Präͤs⸗ denten der Provinz Brandenburg, Staatsminister a. D. Flotknif Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent haben waͤh⸗ rend Allerhöchstihrer Reise nach der Provinz Preußen in den an der Eisenbahn gelegenen Garnison⸗Orten Gelegenheit genommen die Königlichen Truppen zu besichtigen, und insbesondere den neu formirten kombinirten Infanterie⸗Regimentern eine vorzugsweise Aufmerksamkeit geschenkt. Dem militairischen Publikum werden in dieser Beziehung die nachfolgenden richtigen Mittheilungen von Interesse sein. Se. Königliche Hoheit besichtigten am 3. Juni die Garnisonen

das 3. Bataillon für das Garde⸗Reserbe⸗ Infanterie⸗Regiment zu formiren ist, so wie daß letzteres von dem

von Danzig, Marienburg, Elbing und Braunsberg, am 4ten

Juni die Garnisonen von Königsberg, Insterburg und Gumbinnen,

und am 6. Juni die von Bromberg, Nakel, Schneidemühl, Lands⸗ berg a. W., Küstrin und Frankfurt a. O., und sahen in dieser Zeit 29 Bataillone (— darunter 11 Bataillone kombinirter Infanterie⸗

Regimenter —), 13 Eskadrons, 4 Artillerie⸗Abtheilungen, 1 Train⸗

Bataillon und 1 Pionier⸗Bataillon; nämlich:

an Infanterie: das 1. und Füsilier⸗Bataillon des 1. kombinirten Garde⸗Infanterie⸗Regiments, das 1. und Füftlier⸗ Bataillon des 1. Infanterie⸗Regiments, das 1. kombinirte In⸗ fanterie⸗Regiment, das 1. und Füsilier⸗Bataillon des 3. Infan⸗ terie-Regiments, das 1. und 2. Bataillon des 3. kombinirten Infanterie⸗Regiments, das 4. und 5. Infanterie⸗Regiment, das 2. Bataillon des 5. kombinirten Infanterie-Regiments, das 8. Infanterie⸗ (Leib⸗) Regiment, das 1. und Füsilier⸗Bataillon des 8. kombinirten Infanterie⸗Regiments, das 2. Bataillon des 12. kombinirten Infanterie⸗Regiments, das 14. Infanterie⸗Regiment, das 1. Jäger⸗Bataillon und das See⸗Bataillon; an Kavallerie: das 3. Kürassier⸗Regiment, die 1. und 3. Escadron des 2. Dragoner⸗Regiments, die 1. und 2. Esca⸗

dron des 1. Leib⸗Husaren⸗Regiments, die 1., 2. und 3. Escadron

des 4. Ulanen⸗Regiments, die 2. und 4. Escadron des 8. Ula⸗

nen⸗Regiments;

aan Artillerie: die 1. Festungs⸗Compagnie des Garde⸗

Artillerie⸗Regiments, die 1. und 2. Fuß⸗Abtheilung, die reitende Abtheilung und die Festungs⸗Abtheilung des 1. Artillerie⸗Regi⸗ ments, und die See⸗Artillerie⸗Compagnie;

und endlich: das 1. Pionier⸗Bataillon und das 1. Train⸗

Bataillon. Se. Königliche Hoheit haben die Königlichen Truppen überall in einem sehr guten Zustande gefunden, und denselben Allerhöchst⸗ ihre Zufriedenheit und Anerkennung ausgesprochen.

Den Nachmittag des 5. Juni benutzten Se. Königliche Hoheit zu einer detaillirten Besichtigung der Festung Konigsberg und sprachen über die im verflossenen Jahre ausgefuͤhrten sehr bedeu⸗ tenden Neubauten Sich in hohem Grade beifällig aus.

1 Sachsen. Dresden, 8. Juni. Nachdem die Arbeiten der Kommission zur Berathung eines bürgerlichen Gesetz buchs für das Königreich Sachsen und mehrere benachbarte Staaten nun⸗ mehr vollständig abgeschlossen worden sind, giebt das „Dr. Journ.“ eine Uebersicht über den Gang und Umfang derselben. Die Berathung über den Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuchs umfaßte fuͤnf Konferenzperioden, welche 229 eigentliche Kommissionssitzungen und 83 Redactionssitzungen in Anspruch nahmen. Die erste dieser Sitzungen ward am 24. Ja⸗ nuar 1856, die letzte am 3. April 1860 gehalten. Die Super⸗ revision erforderte 16 Sitzungen und ward am 24. Mai 1860 be⸗ endigt. Hiernach sind überhaupt 328 Sitzungen gehalten worden. Den Vorsitz in der Kommission hat ununterbrochen der Ober⸗

ationsgerichts⸗Präsident Wirkl. Geh. Rath 8 v. Langenn.

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Nichtamtliches.

naͤmlich 84,505,788 Pfd. in 1857: 66,019,958 Pfd.;

nur im preußischen Dienst aus,

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ührt Am 4. Juni 1860 ist der vollständig redigirte Entwurf geftelst Vortrags des Vorfitzenden an das Königliche Ministerium der Justiz gelangt.

n. Kassel, 8. Juni. Die „Kasseler Zeitung“ ver⸗ fjesef das Gesetz vom 30 Mai c., die Wahl der Land⸗ flände betreffend. Nachdem in 6 Paragraphen „allgemeine Be⸗ fimmungen“ aufgestellt sind, handeln §§. 7—11 „von den Wahlen der adeligen Stifter und Ritterschaften“, die §§. 12 46 „von den Wahlen der größern nicht ritterschaftlichen Grundbesitzer, der Städte und der Landgemeinden“. Der Schlußparagraph (§. 46) lautet: „Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Juli d. J. in Kraft und Wirksamkeit. Die mit dem Inhalte dieses Gesetzes welches einen Bestandtheil der Verfassung bildet Widerspruch stehen⸗ den Gesetze und Vorschriften werden hiermit von da an aufgehoben.“

Frankfurt a. M., 8. Juni. In der heutigen Sitzung des Bundestages beantragte der handelspolitische Ausschuß be⸗ zuͤglich des Würzburger Antrages wegen Einführung eines einheit⸗ lichen Maßes und Gewichtes die Niedersetzung einer technischen ö11142“”“

und Irland.

82 Großbritannien London, 7. Juni.

Der Prinz von Wales ist gestern von Oxford in Windsor an⸗

mmen. 8 ge Nach dem „Globe“ hat die Admiralität die Nachricht erhalten,

daß alle im November von England abgegangenen Kanonenboote glücklich in Singapore eingetroffen sind. 8

Die Beiträge für die auf das Jahr 1862 anberaumte allge⸗ meine I ndustrie⸗Ausstellung hatten bis vorgestern die Höhe

von 302,000 Pfd. erreicht.

Die Staatsausgaben Englands haben sich seit dem Jahre 1814 von 50,647,648 5 auf e gehoben. g29, ößten waren sie, wegen des russischen Krieges, im Jahre 1802, gäes j 8 Sie betrugen in 1856: 78,113,035 Pfd.; in 1858 8 vüensffcsas g 8 1n qahre 1859: 63,679,674 Pfd. Die ationalschuld, die im Jahre 1S99 um 14,851,091 8 größer war als im Jahre 1844, kostete an Interessen und Verwaltung im letztgenannten, Jahre doch viel mehr, nämlich 30,495,459 Pfd. gegen 28,372,416 Pfd. im Jahre 1859. v 4 Die „Times“ widmet dem am 2ten d. M. plötzlich im Hause des Admirals Hamilton verstorbenen preußischen Major Leopold von Orlich einen Nachruf, worin es heißt: Er zeichnete sich nicht sondern nahm thätigen Antheil an den Operationen der britischen Armee in Indien, wohin er nach unseren Unfällen in Afghanistan eine militairische Sendung vom Rönig von Preußen erhalten hatte. Die britische Herrschaft in Indien interessirte seinen Geist und seine Sympathieen lebhaft, und er gab nicht nur zwei interessante Bände Reise⸗ berichte über Indien heraus, sondern war in den letzten Jahren mit einer sorfältig und gewissenhaft gearbeiteten Geschichte Bri⸗ tisch-⸗Indiens beschäftigt. Zwei Bände derselben sind schon in Deutschland erschienen und mit Beifall aufgenommen worden. Der Major hinterläßt reiche Materialien zur Vollendung seines Werks, die hoffentlich in würdige Hände fallen werden. Unter der Unzahl von Flugschriften, die über die Ursachen der indischen Meuterei erschienen sind, zeichnete sich die Major Orlich's durch den ge⸗ sunden Verstand und die Uebertreibungslosigkeit aus, die damals wenige Engländer besitzen konnten. Seine anderen bekannteren Schriften sind sein „Leben des großen Kurfuͤrsten“ und der „Schle⸗ sische Krieg“, die unter den militair „histsrischen Werken Deutsch⸗

lands einen hohen Rang einnehmen.

Paris, 7. Juni. Der „Moniteur“ ver⸗ öffentlicht heute, nach direkten Mittheilungen aus Shanghai, 17. April, den Wortlaut der Antwort, welche die chinesische Re⸗ gierung Ende März d. J. auf das Ultimatum Frankreichs abge⸗ seben hat. Derselbe klingt etwas anders, als der Text, den Eng⸗ and auf sein Ultimatum erhalten hat; im Inhalte aber stimmen beide überein. Gleich nach Empfang dieses Bescheides aus Peking haben die Gesandten Frankreichs und Englands den militairischen Befehlshabern beider Nationen es üͤberlassen, sich miteinander über die Mittel zu benehmen, womit die chinesische Regierung gezwungen werden könne, den Verpflichtungen nachzukommen, die ihr durch den Vertrag von Tientsin vorgezeichnet sind. b 8 Der Rede, welche Dupin neulich im Senate bei der Dis⸗ kussion über eine die religiösen Gesellschaften betreffende Petition gehalten hat, ist die Imprimatur für den „Moniteur“ nicht er⸗ theilt worden; Herr Troplong hat sich der Veröffentlichung ent⸗ schieden widersetzt. G General Corréard, von der italienischen Armee, kommt nicht nach Frankreich zurück, sondern übernimmt das Kommando in Nizza. Das 54. und 70. Linien⸗Regiment und das 12. Fußjaͤger⸗Bataillon

Frankreich.

marschi ihrer bisheri ison Lyon nach Savoyen; die 8 schiren aus ihrer bisherigen Garnison Lhon 8

aͤger kommen nach Annech.

Die Feuer⸗Versi erungs⸗Gesellschaften haben sich mit der Bitte an den Kaiser gewandt, ein Gesetz entwerfen zu lassen, wonach die Streichzuͤndhölzchen von weißem Phosphor durchaus verboten und nur der Gebrauch der von amorphem Phosphor zu⸗ gelassen werden soll. Bis 1838 war die Mittelzahl der zufällig entstandenen Feuersbrünste ca. 2200, dann aber, nach Einführung der Zuͤndhoͤlzchen, stieg sie 1844 auf 4400, 1857 auf 10,000.

Italien. Die „Morningpost“ vom 8. Juni bringt die Waffenstill⸗ standsbedingungen, welche am Bord des „Hannibal“ am 30. Mai vorge⸗ schlagen worden sind. Es sind folgende: 1) Innehaltung der Positionen; 2) Freiheit, den Verwundeten Beistand zu leisten; 3) Erlaubniß, den Armeehospitälern das Nöthige zu liefern; 4) die Municipalität solle eine Petition betreffs Reformen der Institutionen Siciliens an den Kommissarius richten. Garibaldi acceptirte die ersten Bedingungen und verwarf die vierte. Hierauf wurde die Konferenz aufgehoben, aber die Feindseligkeiten begannen nicht wieder, da die Unterhand⸗ lungen fortgesetzt werden. 8

Nach Berichten, die in Bern den 8. Juni eingetroffen sind, wäre eine Seitens der französischen Regierung angebotene Vermitte⸗ lung zwischen dem neapolitanischen Gouvernement und Garibaldi verspätet angelangt, da die Königlichen Truppen bereits genöthigt gewesen wͤren, Catania, Trapani und Palermo zu räumen.

Amerika. Der „Fulton“ brachte Nachrichten aus New⸗ Vork, 26. Mai. Aus Vera ECruz meldet man, daß Zuloaga am 1. ein Dekret erließ, worin er die Absetzung Miramon’'s aus⸗ spricht und selbst die Präfidentschaft übernimmt. Diese Bewegung soll großen Schrecken verursachen. Uraga stand mit 6000 Mann Liberalen am 5. in Guanajuato und wollte die Hauptstadt angreifen.

Der Senat hat einen Gesetzentwurf wegen kräftigerer Unter⸗ drückung des Sklavenhandels aufgenommen. Es sollen Schraubendampfer an der afrikanischen Küste aufgestellt werden, um dem Sklavenhandel Einhalt zu thun. Die Prämie für See⸗ soldaten, welche Sklavenschiffe wegnehmen, ist um das Vierfache erhöht worden. Auch sind Prämien für diejenigen ausgesetzt wor⸗ den, welche solche Personen zur Anzeige bringen, die eingeschmug⸗ gelte Sklaven verheimlichen. Alle Personen, welche sich mit Sklavenhandel befassen, sollen, den Seeräubern gleich, mit lebens⸗ länglicher Zuchthausstrafe belegt werden. In diesem Sinne find noch mehrere Anträge zu dem Zwecke, den Sklavenhandel zu ver⸗

hindern, gemacht worden. 1

Wien, Freitag, 8. Juni, Abends. (Wolff’s Tel. Im heutigen Reichs rathe wurden das Grundbuchgesetz und ein Gesetz über Vergleichsverfahren vorgelegt und einem Comité von 7 Mi gliedern überwiesen. Hauptredner war der Justizminister. 8

Wien, Sonnabend, 9. Juni, Morgens. (Wolff's Tel. Bur.) Nach der heutigen „Wiener Zeitung“ tritt am 1. Juli die Statt⸗ halterei Ungarns ins Leben und wird die Wirksamkeit der bis⸗ herigen fünf Statthalterei⸗Abtheilungen und General⸗Gouverne⸗ ments gleichzeitig eingestellt. Die Kreisbehörden Mährens und die Landesregierung von Troppau sind aufgehoben und Schlesien der mährischen Statthalterei untergeordnet worden; es bleibt jedoch Schlesiens Stellung als Kronland mit besonderer Landesvertretung gewahrt.

London, Freitag, 8. Juni, Nachts. (Wolff's Tel. Bur.) In der heutigen Sitzung des Oberhauses sagte Brougham, England betrachte das Bombardement von Palermo mit Entsetzen. Granville erwiderte, er sei zur Abgabe einer offiziellen Erklä⸗ rung nicht vorbereitet. Auf eine Anfrage Stanhope's ant⸗ wortete Lord Wodehouse, England wuürde gegen die Absendung eines Gesandten nach Rom nichts einzuwenden haben, wenn der Papst einen solchen verlangte.

Turin, Freitag, 8. Juni. (Wolff's Tel. Bur.) Nach hier eingetroffenen Nachrichten aus Neapel vom 6. d. hatte der König die Capitulation angenommen; die Königlichen Truppen 1 sollten nach Messina und Neapel eingeschifft werden. Ob Gari⸗ 1 baldi die Capitulation annehmen würde, wußte man noch nicht.

Muarktpreise. Berlin, 9. Juni 1860. Z2 u bLande: Roggen 2 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf., 1 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf. Hafer 1 Thlr. 10 Sgr., 6 Pf. und 1 Fülr. 5 Sgr.

auch 2 Thlr. und auch 1 Thlr. 7 Sgr.

Berliner Getreidebörse

An 8 vom 8. I b 1

Weinzen loce 71 82 Thlr. pr. 2100 pfd. 1

enen (oe 49 49 ½ Thlr., pr. 2000pfd. bez., Juni 49 - 48 ¾

bis 49 Thlr. bez. u. Br., 48 ¾ G., Juni- Juli 49 ¼ 49 Thlr. bez., Br.

u. G., Juli-Aug. 49 49 ¼ Thlr b Br. ½ G., August allein

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