1860 / 137 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Aue pof-Anganta oes In⸗- ung Amoslandes nehmen gestellung an, fülr gerlin die Expeditkon des Königl. hteußischen Staats-Anzeigers: Wilhelms⸗ETtraße No. 51.

Inahe der Feipzigerstr.)

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8 8 8 8 8 8 big 88 8 2 8 8 ür das Pierteljahr 1 ch Berliner Börse vom I11. Juni 1860. . wns craggae Tqup““

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Imtsicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours. jisenbahn-Actien.

Brf. Gld. Zf Br.] Gld. s Br. Gld. 8 tamm-Aetien. Kag⸗-hnl. do. II. Ser. Pfandbriefe. 1 88 —Berlin-Anhalter .... 1 9 Aachen-Mastrichter. do. Amsterdam 250 F l. 141 ½ sKur- und Neumärk. [3 ½ 88 Berg.-Märk. Lit. A. 9 Berlin-Hamburger. JE1ö1 110 h dbo. 10o. 6&I. 4s. dg. Liu. 2. gr do. II. Em Hamburg 300 M. 150 Ostpreussische 81 ½ Berlin-Anhalter..... Berlin-Potsd.-Magdb ditiaoeo 300 M. 1498 do.P 90 i Berlin-Hamburger.. 105 do. Litt. C. London 1 L. S. 6 17½ Pommersche Berlin-Potsd.-MNagd. bge . Litt. D. Paris 300 Fr. 78 dodo ½ PBerlin-Stettiner. (Berlin-Stettiner Wien, österr. Währ. 150 Fl. 75 ¾ Posensche... . 4 Bresl.⸗Sehw. Freib. 82 . dito 150 Fl 74 ¾ do ü.3 90 ½ Brieg-Neisse 52 ¾⅔ do. III. Serie Augsburg südd. W. 100 Fl. 56 18. do. neue.. 3, 88 1 Cöln-Crefelder (Cöln-Crefelder . 99 8 99 Vom Staat garantirte Magdeb.-Halberst.. 187 do. 99 ¾ Litt. D..FZ. Magdeb.-Wittenb. 8. T“ IWprern. 3 81 80 ¾Hünster-Hammer.. do. III. Em. 107 ¾ d is 89 ⅞[Niederschles. Märk. do. do. 4 4 Niederschl. Zweigb. do. IV. do. do. (Stamm-) Prior. Magdeburg-Wittenb. Oberschl. Litt. A. u. C. Niederschles.-Märk.. Kur- und Neumärk. 3 ½ do. Litt. B. dn. Uonv. .ö. Pommersche 8 4 93 ½ Oppeln 8 Tarnowitzer do. do. III. Serie b ochh 12 Posensche. . 91 ¾ Prinz Wilh. (St.-V.) do. IV. Serie 111X1“ Preussische 3 92 Rheinische ... [Ober-Schles. Lit. A. .“ Sächsische . 93 sRhein-Nahe do. Litt. C. V BA1X“ 1 Sechlesische.. Rhrt.-Crf.-Kr. 1 1 do. Litt. D. 4 JZustiz⸗ Ministerium. Pr. Bk. Anth. Seheine See. .3. 8 n 7 j 11““ rin C111“ 1 9 . 2 8 2 f 6 8 Kur- u. Neum. Schuldverschr. Friedrichsd'or... Wnrb. (Cosck-0db.) IPr. Wilh. (St. V.) L8. Allgemeine Verfuüͤgung vom 2. den Tenor der in der vorliegenden Untersuchung ergange⸗ Oder-Deichbau-Obligationen Gold-Kronen.. er Aktenauszüge in Unt

8 do. (Stamm-) Erior. do. II. Serie nen richterl’chen Entscheidungen, und in Schwurgerichts⸗ Berliver Stadt-Obligationen. Andere Goldmünzen y 111“ do. II. Seriess sachen betreffend. sachen den Ausspruch der Geschworenen resp. des Gerichte⸗ do. do. SpPrioritäts-Oblig.

Rheinische ... 8 Nö““ ö 28 (Art. 98 des Gesetzes vom 3. Mai 1852, Gesetz⸗ Schuldverschr. d. Berl. Kaufm. do. vom Staat gar. 8 1 Flhs S. 209); set 1 vve bihs die den Urtheilen; zum Grunde liegenden Strafgesetze, E1 1. e e ihrem wörtlichen Inhalte nach; . 4 RKachen-Mastrichter. Stargard-Posen die erforderlichen Angaben hinsichtlich der Strafvoll⸗ (do. II. Emission do. II. Emission sttreckung, insbesondere ob und an welchem Tage der Ver⸗ Bergiseh-Märkische. do. III. do. urtheilte die erkannte Freiheitsstrafe angetreten hat resp⸗ do. II. Serie Thüringer zazlur Strafanstalt abgeliefert worden ist. 1z 5) Ueber die Art der Darstellung des Faktums und des

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Frkk. a. M.südd. W. 100 Fl. Leipzig in Ceur. im 14 Thl. 8 uss 100 Thlr. .. Petersburg 100 S. R...

Bremen 100 Th. G...

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ESe. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent haben, selben außer der Darstellung des Faktums und den wesent⸗

im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst lichen Ergebnissen der Beweisaufnahme enthalten: geruht: V 2) die persoͤnlichen Verhältnisse des Verurtheilten, namentlich: Den Amtsrath und Rittergutsbesitzer Georg Livonius auf. 1 shas Fend g . sh aea . 8 b

Seegenfelde im Krei C in Ad v Ge ort, unter 1 1b wIeh Se RKLlreises, in welchem derselbe liegt, und, wenn dies eine 19214 8 Kreisstadt ist, unter Angabe des betreffenden Regierungs⸗

Bezirks; 3

) die früheren Bestrafungen des Verurtheilten, unter An⸗ gabe des Zeitpunktes derselben und der näheren Umstände, sobald es sich um ein Verbrechen oder Vergehen im Rück⸗

falle handelt;

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Rentenbriefe.

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Fonds-Course.

Freiwillige Anleihe .. Staats-Anleihe von 1859... Staats-Anleihen v. 1850,1852, 1854, 1855, 1857, 1859 dito von 1856.— dito oh 186 13 Staats-Schuldscheine . Prämien-Anl. v. 1855 à100 Th.

Ddie uͤber die Anfertigung der Aktenauszüge itersuchungs⸗ sachen ergangenen Bestimmungen find von den Gerichten in neuerer eit nicht immer gehörig beobachtet worden. Der Justiz⸗Minister ndet sich deshalb veranlaßt, folgende Anweisungen, welche im Wesentlichen den bereits früher darüber ergangenen Vorschriften entsprechen, den Gerichten zu ertheilen *). 5 1) Die Einreichung von Aktenauszügen in Untersuchungssachen

Sülbers bel der Königl. Münze. Das Bfund fein Silber

29 Thlr. 21

40. III. S. v. St. 3 gar. 12 go.

bei einem Feingehalte von 0,980 und darüber... bei einem Feingehalte unter 0,9.

29. Thir. 20 5

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do. Düsseld.-Elbf. Pr. do. IV. Serie do. do. II. Serie Wilh. (Cosel-Odbg.)

do. (Dortm.-Soest) do. III. Emission

Nichtamtliehe Notirungen.ß

Ausl. Eisenb. Stamm-Actien.

Amsterdam-Rotterdam4 73 72 [Danziger Privatbank. 4 Loebau-Zittau. 4

Ludwigshafen-Bexbach 4 1233, 1 2 ¼ Magdeburger 8 Mz.-Ldwgh. Lt. A. u. C. 4 97 8 0 Mecklenburger Nordb. (Friedr. Wilh.)4 48 ½ Oester franz. Staatsbahn 5 133 ¼ Schles. Bank-Verein..

Ausl. Prioritäts

Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 ½ J. de l'Est4 9 et Meuse 4 FFabrik v. Eisenbahnbed. 5 57 Oester-framr. Staatsbahn 3 253 Dessauer Kontin. Gas. 5 85 ½

Belg. Obli

Fr. Sdld. 7 Fr. d6ld. Inländ. Fonds. 8

Hass.-Vereins-Bk.-Act. 4

Königsberg. Privatbank4

4 46 Berl. Hand.-Gesellsch.

Disc. Commandit-Anth.

Pesener do. 75 78

Pommersch. Rittersch. B. 2

Industrie-Aetien.

V Hoerder Hüttenwerk. 5 68

mvümmaCh. .. .....

2

Ausl. Fonds.

Braunschweiger Bank. Bremer Bank .. Coburger Creditbank. Darmstädter Bank.... Dessauer Credit Genfer Creditbank.... Geraer Bank. Gothaer Privatbh. Hannoversche Bank... Leipziger Creditbank.. 82 Luxemburger Bank... Meininger Creditb... Norddeutsche Bank... Oesterreich. Credit ... 26 9 25 Thüringer Bankbk Weimar. Bank. Oesterreich. Metall.... do. National-Anleihe

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Oester. Prm.-Anleihe. do. n. 100 Fl. Loese Russ. Stiegl. 5. Anl.. do. do. 6. Anl. 5 do. v. Rothschild Lst. 5 do. Neue Engl. Anleihe do. Poln. Schatz-O bl. do. do. Cert. L. A. ³¹ do. do. L. B. 200 Fl. Poln. Pfandbr. in S.-R. do. Part. 500 Fl... Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St.-Präüm.-Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. N. Bad. do. 35 Fl.... Schwed. Präm. Pfndbr.

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Allgemeinen eiwas belebter; für Eisenbahnen herrsehte gute Frage,

namentlich für Oberschlesische, Anhalter und ei kleinere, wobei

Berlin-Anhalter 110 ¾ a 110 ¾ gem. Berlin-Stettiner 100 ¾ à 101 gem. Mecklenburger 45 ¼ 2 46 ¼ gem. Antheile 77 2 ½ gem. Pfandbr. in S.-R. 89 ¼ etw. 2 90 ¾ gem.

ordbahn (Fr. Wilh.) 48 ½ 2 ¼ 2 ½ gem. Dessauer Credit 15 etw. a ¼ gem.

Die Börse war heut angenehmer und im

Oberschles. Lit. B. 110 ½ a 110 gem. Oesterr. Franz. Staatsbahn 132 ½ a 133 gem. Oesterr. Credi 69 ¼ à 70 gem.

jedoch die schwereren knapp waren. In preussischen Fonds fand

Rhein-Nahe 42 ¾ 2 4 50 Diseonto-Commi. Oesterr. National-Anleihe 59 a gem.

2.

8 Ver 8

Redaction und Rendantur: Schwieger.

(Rubolp Veiger,)

in, Druck und Verlag der dongt ce Geh Hofb bi 1“ 8

ist erforberlich:

a) bei der Einsendung der auf Todesstrafe oder auf lebenslängliche Freiheitsstrafe lautenden, der Allerhöchsten Bestätigung bedürfenden Erkenntnisse;

b) bei der Einsendung der zur Allerhöchsten Bestimmung wegen des etwa auszuuübenden Begnadigungsrechts einzu⸗

ceeichenden Erkenntnisse, durch welche gegen Personen

adeligen Standes aus dem Inlande Strafen verhängt woorden sind, welche den Verlust des Adels zur gesetz⸗ lichen Folge haben;

oe) bei der Erstattung solcher Berichte, in welchen die Ge⸗

cichte, sei es auf Anweisung der vorgesetzten Behörde, sei

es von Amts wegen, sich gutachtlich darüber äußern, ob und eventuell in welchen Beziehungen die Begnadigung eines Verurtheilten Allerhöchsten Orts zu beantragen sei.

In allen diesen Fällen sind mit dem Aktenauszuge zugleich die Erkenntnisse und Untersuchungs⸗Akten einzureichen. S

Die Anfertigung der Aktenauszüge liegt

a) in Schwurgerichtssachen dem zu deren Verhandlu

1 petenten Stadt⸗ oder Kreisgericht ob;

b) in allen übrigen Untersuchungssachen hat dasjenige Gericht,

welches in erster Instanz erkannt hat, den Altenauszug

anzufertigen.

In Betreff der äußeren Form der Aktenauszüge ist Nach⸗

stehendes zu beachten:

a) die Aktenauszuͤge erhalten die Ueberschrift:; öAuszug aus den Akten in der Untersuchungssache W wider N. N.

b) am Schlusse ist Ort und Datum der Abfassung und die

Unterschrift des Gerichts hinzuzufügen; 1 die Aktenauszüge müssen auf Papier vom gewöhnlichen Aktenformat sauber und deutlich geschrieben sein; am Rande sind die Aktenfolien anzugeben. 4) Was den Inhalt der Aktenauszüge betrifft, so muͤssen die⸗

*) In dem so eben erschienenen Werke des Geheimen Ober⸗Justiz⸗

7

u Schering: „Anleitung zur Anfertigung von Referaten“ ꝛc. sind

eite 294— 325 mehrere zweckmäßige Beisviele von Akten⸗Auszugen in

Untersuchungssachen abgedruckt, auf welche hiermit verwiesen wird. 8

Resultates der Beweisaufnahme lassen sich keine allgemeine bestimmte Regeln ertheilen. Als leitender Gesichtspunkt ist festzuhalten, daß die Akten⸗Auszüge ein vollständiges und klares Bild aller für die Verurtheilung wesentlichen Ergeb nisse der Untersuchung, so weit dieselben aus den schriftlichen Verhandlungen zu entnehmen sind, zu gewähren haben. Es genügt daher nicht etwa, blos die dem Angeschuldigten zur Last fallende strafbare Handlung nach ihren wesentlichen Merkmalen anzugeben, sondern es sind auch die begleitenden Umstände und das, was sich über das Motiv des Thäters ergeben hat, hervorzuheben. Außerdem muß die Darstellung im Einzelnen ersehen lassen, auf welchen Beweisen die Ver⸗ urtheilung beruht. 1 Hat der Verurtheilte ein mit den anderweitigen Ergeb⸗ nissen der Untersuchung im Einklange stehendes Geständ⸗ niß abgelegt, und ist ein Widerruf desselben nicht erfolgt, so genügt die Mittheilung des Schuldbekenntnisses in Verbin⸗ dung mit der Angabe, daß dasselbe mit den Resultaten der sonstigen, kurz anzudeutenden Beweiserhebungen übereinstimmt. Findet dagegen eine solche Uebereinstimmung nicht statt, so ist näher anzugeben, in welchen Beziehungen das Gestaͤndniß von dem sonst ausgemittelten Hergange der Sache abweicht. Hat endlich der Angeschuldigte sein Geständniß widerrufen, so muß über den Widerruf und die Gründe desselben das Nöthige angeführt werden. Außerdem sind in diesem Falle, so wie dann, wenn der Angeschuldigte ein Geständniß nicht abgelegt hat, die ausgemittelten Indizien vollständig und übersichtlich anzugeben. 1 . Pfh die Untersuchung gegen mehrere Personen ge⸗ richtet gewesen, und betrifft der Bericht, welchem der Akten⸗ auszug beizufügen ist, nur einen oder einige der Mitschul⸗ digen, so muß sich der Aktenauszug auf die Darstellung der: jenigen Momente beschränken, welche sich auf diese 8 beziehen, sofern eine solche Trennung unbeschadet der Deut⸗ lichkeit und Uebersichtlichkeit möglich ist.— 8 3 Auf die Aktenauszüge in Kapitalsach en (in welchen auf Todesstrafe oder lebenswierige Freiheitsstrafe erkannt wor⸗ en) ist besondere Sorgfalt zu verwenden. Die Ergebnisse der Voruntersuchung und der