1860 / 138 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 wurde

Kirche Schule) mit Absingung des Liedes 1 1 begonnen worden und nach erfolgter See an⸗ der Kirchthüren die Vorbereitung durch Gebet und Ansprache stattgefunden hatte, ernannte der Dirigent der Wahl zu seiner Unterstützung einen Schriftführer in der Person des Herrn N. und verpflichtete denselben durch Handschlag zu ge⸗ wissenhafter Handhabung der geltenden Wahlordnung, wie solche in den §§ 24— 30 der Instruction des Königlichen Konsistoriums der Provinz 8 d. enthalten ist. Die erwähnten Paragraphen dieser Instruction wurden hierauf verlesen. Demgemäß e die Liste der zu Mitgliedern des Gemeinde⸗ Kirchenraths Vor⸗ geschlagenen nochmals deutlich und laut vorgelesen, die Zahl der zu Wäaͤhlenden wiederum genannt, und alsdann die einzelnen stimmberechtig⸗ ten Mitglieder der Gemeinde nach der sorgfältig aufgenommenen und, wie zuvor angekündigt, lis acht Tage vor dem Wahl⸗Termine, nämlich bis zum öffentlich ausgelegt gewesenen Liste der Wähler aufgerufen, und die Anwesenden unter der Erklärung, daß die absolute Stimmenmehrheit, (also mehr als die Hälfte aller Stimmen), zur Wahl erforderlich sei, aufgefordert, einzeln vorzutreten und die Namen derjenigen, denen sie ihre Stimme geben, zu nennen. Die abgegebenen Stimmen sind in der anliegenden Liste durch den Schriftführer genau verzeichnet, nach welcher sich die Stimmen der im Wahl⸗Termine erschienenen stimmberechtigten Gemeindeglieder auf die geschlagenen in folgender Weise vertheilt haben.

Vor⸗

Ddie absolute Stimmenmehrheit haben zweifelhaft gewählt: 8

111“

[Wenn nicht die ganze Zahl der zu Wählenden die absolute Stimmen⸗ mehrheit erhalten hat, so folgt noch: Da nur Vorgeschlagene die absolute Stimmenmehrheit erhalten haben, also noch Mitglieder am künftigen Gemeinde⸗ Kirchenrath fehlen, so wurde von denjenigen, welche die relativbe Stimmen⸗ mehrheit, also die meisten Stimmen überhaupt nach den bereits Gewähl⸗ ten erhalten haben, die doppelte Zahl der noch erforderlichen Mitglieder in die Wahl gebracht. 1 Es waren dies:

8 Unter diesen zule

1) N. Sponach sind durch die heutige Wahl in erster (und zweiter) Abstim⸗ mung folgende Gemeindeglieder in den Gemeinde⸗Kirchenkath berufen:

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8 1u“

.

welche (nach vorangegangener Prüfung der Legalität der Wahl durch das Königliche Konsistorium) der Gemeinde von der Kanzel angezeigt und so⸗ dann in ihr Amt eingeführt werden sollen.

Hierauf wurde die Verhandlung mit einem kurzen Gebet geschlossen, die Versammlung entlassen, und von dem Vorsitzenden, so wie dem Pfarrer, den Mitgliedern des bisherigen Kirchen⸗Vorstandes, der Orts ⸗Obrigkeit, dem Herrn Patrone hiesiger Kirchen (dem N. als Bevollmächtigten des Patrons hiesiger Kirchen) und dem Schriftführer dieses Protokoll unter⸗ zeichnet, nachdem es durch den Schriftführer deutlich vorgelesen und von den Unterzeichneten genehmigt worden war. 1“

Geschehen w. o. (Folgen die Unterschriften.)

v111““

8

Formular ece. 1b für die kirchliche Einführung der Mitglieder des Gemeinde⸗ Kirchenraths.

Rachdem die Bekanntmachung der neugewählten Mitglieder des Ge⸗ meinde⸗Kirchenraths von der Kanzel erfolgt ist, geschieht deren kirchliche Einführung am nächsten Sonntage Vormittags nach geendigtem Haupt⸗

gottesdienste durch den Pfarrer; die Mitglieder des Gemeinde⸗Kirchenraths . vor dem Altar, und zwar die Mitglieder des bisherigen Kirchen⸗ vorstandes, welche in den Gemeinde⸗Kirchenrath übergehen, zur Rechten der neu gewählten Mitglieder des Letzteren. Der Pfarrer spricht:

Gnade und Friede von Gott unserm Vater durch unseren Herrn 82. Christum im heiligen Geiste. Amen. Geliebte in dem Herrn. Es

hen hier die neuerwählter Glieder des Gemeinde⸗Kirchenraths, um heut in ihr Amt eingeführt zu werden, und mit ihnen vereinigt seht ihr die hisherigen Kirchen⸗Vorsteher dieser Gemeinde, welche berufen sind, unbe⸗ schadet ihrer bereits übernommenen Verpflichtungen in die Zahl der Ael⸗ testen einzutreten. „. nun zuvor aus Gottes Wort eine kurze Erklärung dieses

Es waren in der apostolischen Kirche zweierlei Aeltesten. Die Einen arbeiteten am Wort und in der Lehre, ihr Amt war das Evangelium zu b und die Sakramente auszuspenden; sie wurden genannt Hirten und Lehrer. Die Anderen dienten nicht am Wort, noch an den Sakra⸗ menten, sondern hatten Aufsicht auf die Gemeinde und waren denen, die am Worte arbeiteten, behülflich (1. Tim. 5, 17, Röm. 12, 8, 1. Cor.

8 teren wichtigen lbficht find auch Aelteste bestellt worden. Es besteht aber ihr Amt in folgenden St

„Der Gemeinde⸗Kirchenrath soll unter der Leitung des geistlichen zunächst die Pflege ächt evangelischer Gesinnung, die Pflanzung und d Wachsthum christlichen Lebens zu seiner Aufgabe haben. Zu dem E a8 sollen seine Mitglieder offene Augen haben, um jegliche Unordnung ber wirrung und jegliches Aergerniß auf diesem Gebiete wahrzunehmen 9. dahin zu wirken, daß denselben gesteuert und gewehrt werde. 5. Schwachen und Fehlenden soll er sich annehmen mit heiligem Ernste, ah auch mit der Fülle der Liebe, die da nicht zuläßt, daß das zerfioß er Rohr zerbrochen, oder der glimmende Docht ausgelöscht werde. Eine richtige Feier des Sonntags in und außerhalb der Kirche herbeizufüͤhrae und zu erhalten, ist eines seiner Hauptgeschäͤfte. Wo sich an Rrchlich Segenshandlungen Unsitten angeschossen haben, hat er auf deren Ab⸗ schaffung zu dringen und gute christliche Sitte an ihre Stelle zu pflanzen und zu pflegen; den Besuch der Wochengottesdienste, der Bibel⸗ und Missionsstunden zu fördern, die Verbreitung der heiligen Schrift und guter Erbauungs⸗Bücher, so wie die Pflege heilsamer Pribvat⸗ Vereine gehören zu seiner hülfreichen Thätigkeit. Die Beförde⸗ rung eines christlich gesunden, wohlgeordneten Ehe⸗ und Haus. standes, richtiger dem Worte Gottes entsprechender Kinderzucht, den pünktlichen Besuch der Schule und des Konfirmanden⸗Unterrichts, die Be⸗ wahrung der eingesegneten Jugend, die Zucht des Gesindes hat er durch Berathung, Ermahnung, ernste Einwirkung auf die Einzelnen im Auge zu behalten. Auf gewissenhafte und gesegnete Führung der Vormund⸗ schaften wird er seine Aufmerksamkeit richten. Spaltungen in der Ge⸗ meinde, oder gar Abfall von ihr und dem theuern evangelischen Glauben zu verhüten, ist eine seiner Aufgaben. Das ganze Gebiet der christlichen Liebe und Barmherzigkeit an Armen, Kranken, Verlassenen, Wittwen und Waisen, entlassenen Strafgefangenen der Gemeinde und an Fremdlingen und Reisenden ist ihm geöffnet, und hat er mit Zuziehung der in der Ge⸗ meinde vorhandenen, zur freiwilligen Mithülfe sich darbietenden Kraͤfte auf diesem wichtigen Felde seine Thätigkeit zu entfalten. Die Noth der evangelischen Glaubens⸗Genossen sowohl im Vaterlande wie in anderen Landen, auch die Heiden⸗ und die Juden⸗Mission werden ihm eine Fülle von Gelegenheiten darbieten, die Kräfte des christlichen Lebens in der Gemeinde darzuthun.

Zugleich ist der Gemeinde⸗Kirchenrath aber auch berufen, die kirch⸗ lichen Interessen, der Gemeinde nach Innen und Außen zu vbertreten. Wenn auch die unmittelbare Verwaltung des Kirchen⸗Vermögens nach Recht und Pflicht den bisherigen Kirchen⸗Vorstehern unter der gesetzlich geordneten Aufsicht des Kirchen⸗Patrons ungeschmälert verbleiben soll, so wird es doch den gewählten Mitgliedern des Gemeinde⸗Kirchenraths unbe⸗ nommen sein, durch Rath und Hülfe auch zu dem äußeren Gedeiben der Gemeinde mitzuwirken. Ein reichlicher Ertrag der Kirchen⸗Kollekte wird durch den warmen Eifer des Kirchen⸗Gemeinderaths erzielt werden können. Auf die würdige Erhaltung und Ausstattung der Kirche und Kirchen⸗ gebäude, auf Altar, Taufstein, Kanzel, Orgel und kirchliche Geraͤthschaften, auf Einfriedigung und Verschönerung der Kirchhöfe und Begräbnißplätze soll sich seine liebevolle Theilnahme richten. Aber auch über den Kreis der einzelnen Gemeinde hinaus ist er berufen, an der Erbauung der ge⸗ sammten Kirche Theil zu nehmen, indem nach dem Willen unsers aller⸗ gnädigsten Regenten und Herrn, Abgeordnete der Gemeinde⸗Kirchenraͤthe auf den zu bildenden größeren kirchlichen Versammlungen erscheinen sollen.

Dies, geliebte Bruͤder, find die Pflichten, welche euch durch euer neues Amt aufgelegt werden. Damit nun Jedermann sehe, daß ihr dies Amt

richtig zu verwalten geneigt seid, so leget nun zunächst ihr, die ihr durch die Wahl dieser Gemeinde zum Dienste der Kirche neu berufen seid, das Gelübde eines Aeltesten ab. Ihr gelobet vor Gott, des euch befohlenen Dienstes sorgfältig und treu, dem Worte Gottes und den Ordnungen der Kirche gemäß zu warten, und gewissenhaft darauf zu achten, daß alles ehrlich und ordentlich zugehe in der Gemeinde zu deren Besserung.

Ist das euer aufrichtiges Gelübde, so bekräftiget solches mit einem lauten Ja und durch Handschlag.

(Der Geistliche nimmt den neugewählten Mitgliedern des Gemeinde⸗ Kirchenraths den Handschlag ab und wendet sich darauf zu den bisheri⸗ rigen Kirchen⸗Vorstehern.)

Und nun leget auch ihr, die ihr als Mitglieder des bisherigen Kirchen⸗ Vorstandes bereits im Dienste der Kirche stehet und derselben durch dies euer Amt verpflichtet seid, dies neue Gelübde ab. Ihr gelobet vor Gott auch die Pflichten, welche euch der Eintritt in den Gemeinde⸗Kirchenrath

ücken: Amtet

auflegt, sorgfältig und treu, dem Worte Gottes und den Ordnungen, der 1 Kirche gemäß zu erfüllen und gewissenhaft darauf zu achten, daß alles

ehrlich und ordentlich zugehe in der Gemeinde zu deren Besserung. Ist das euer aufrichtiges Gelübde, so bekräftigt solches mit einem

lauten Ja, und erneuet die Handtreue, durch welche ihr dem Dienste der

Kirche verbunden seid. 8 (Der Geistliche nimmt jedem den Handschlag ab.)

Der allmächtige Gott und Vater unseres Herrn Jesu Christi er⸗ stärke euch mit seiner Kraft und verleihe euch seine Gnade, daß ihr dieses euer Amt treu und frucht⸗ barlich zu Gottes Ehre, zur Erbauung der Gemeinde Christi und zu eurer

Behaltet das Ge⸗ heimniß des Glaubens in einem reinen Gewissen und seid Vorbilder der

leuchte euch durch seinen heiligen Geist,

eigenen Seligkeit verwalten möget, Aanen. Seid allesammt treu in eurem heiligen Berufe.

ganzen Gemeinde in einem gottseligen Wandel, so werdet ihr euch selb

erwerben eine gute Stufe und große Freudigkeit im Glauben in Christo

Jesu, und einst eingeben zu eures Herrn Freude.

Du aber, geliebte Gemeinde, nimm diese Männer und den ganzen und achte sie um ihres

wichtigen Amtes willen aller Ehre werth. Unterwerfet euch insgesammt Seid wohlthätig ihr Reichen und Wohl⸗ FIgre gebet gerne von den Gütern, womit euch Gott gesegnet hat, um Und ihr Armen haltet euch gegen enre

Lasset uns ülle suchen

Gemeinde⸗Kirchenrath auf als Knechte Gottes, willig der Aeltesten Aufsicht.

er Heiligen Nothdurft zu stillen. Pfleger und Wohlthäter ehrerbietig und dankbar.

jett wiederum

Christo anzugehören in wahrem Glauben und ihm nachfolgen in dienst⸗ ertiger Liebe unter einander, so wird er uns bermaleinst auch aushelfen zu seinem himmlischen Reiche.

Weil wir aber zu alledem aus uns selbst nicht tüchtig find, so lasset uns Gott von Herzen also anrufen:

Herr Gott, himmlischer Vater! Wir danken Dir, daß es Dir gefallen

hat, zu mehrerer Beförderung der Erbauung Deiner Kirche neben den⸗

Dienern am Wort zu verordnen Helfer und Pfleger, dadurch Deine Ge⸗ meinde in gutem Frieden und Wohlstand erhalten und die Armen versorgt werden mögen und daß Du auch an diesem Orte dazu gegeben hast Männer von gutem Zeugniß, welche bereit sind, Dir in der Gemeinde dienen. zu Wir bitten Dich, verleihe ihnen die Gaben Deines heiligen Geistes, Weisheit und Kraft von oben zu ihrem Amte. Verleihe auch Deine gött⸗ liche Gnade dieser Gemeinde, darüber sie gesetzt sind, daß sie sich den guten Weisungen ihrer Vorsteher unterwerfe. Wecke den Glauben, stärke die Geduld und den Eifer der Liebe, damit, wenn Jeder sein Amt wohl aus⸗ richtet, Dein Name dadurch verherrlicht und das Reich Deines lieben Sohnes ausgebreitet werden möge, in dessen Namen wir unser Gebet be⸗ schließen und also sprechen: m öl616161A1AA“A“ (Schlußgesang.)

Angekommen: Der General⸗Post⸗Direktor Schmückert

aus der Provinz Preußen.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Erbprinz Friedrich zu Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗Augustenburg, nach Wittenberg.

Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 6. Division, von Kortzfleisch, nach Brandenburg.

Se. Excellenz der Großherzoglich mecklenburg⸗strelitzsche Staats⸗ Minister von Bernstorff, nach Dresden.

Berlin, 13. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnäͤdigst geruht: Dem gegenwärtig in Paris sich aufhaltenden Musikalien⸗Verleger Brandus aus Berlin die Erlaubniß zur Anlegung der von des Königs von Württemberg Majestät ihm verliehenen goldenen Me⸗ daille für Eivil⸗Verdienst am Bande des Kronen⸗Ordens zu er⸗ theilen.

Preußen. Beirlin, 13. Juni. Se. Majestät der König von Hannover trafen heute Morgen mit dem Courier⸗ zuge, von Hannover kommend, hier ein, und statteten Sr. König⸗ lichen Hoheit dem Prinz⸗Regenten einen Besuch ab, welchen Se. Königliche Hoheit sofort erwiederte.

Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent empfingen heute den Minister des Auswärtigen, Freiherrn von Schleinitz, den Ober⸗ Hofmarschall Grafen von Keller, den Ober⸗Ceremonienmeister Grafen von Stillfried, und nahmen den Vortrag des General⸗ Majors Freiherrn von Manteuffel entgegen. Außerdem nahmen Se. Königliche Hoheit im Beisein des Kommandanten die militairi⸗ schen Meldungen an.

Der Großherzeglich oldenburgische Premier⸗Lieutenant Graf Wedel hatte die Ehre, die Orden des verstorbenen Grafen von Wedel⸗Gödens Sr. Königlichen Hoheit dem Regenten überreichen zu dürfen.

Die Abreise Sr. Königlichen Hoheit nach Baden wird heute Abend 6 ½ Uhr erfolgen.“ 1

Cöln, 12. Juni. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Karl von Preußen kam gestern Nachmittag um 4 Uhr von Aachen hier an und fuhr um 5 Uhr 20 Minuten nach Brühl. Höchstdieselbe benutzte den kurzen Aufenthalt hierselbst zu einem Besuche des Domes und einer Spazierfahrt durch die Stadt.

(Köln. Ztg.)

Sachsen. Gotha, 11. Juni. Dem heute wieder zusam⸗ mnengetretenen Speziallandtage wurden zwei Anträge mitgetheilt, von denen der eine die Vorlegung eines Schulgesetzes, der andere die Revision der gesetzlichen Bestimmungen über die Feier der Sonn⸗ und Festtage, eventuell die Vorlegung eines entsprechenden Gesetzentwurfs von der Staatsregierung postulirte. Seitens der Staatsregierung wurde in heutiger Sitzung die Erklärung ab⸗ gegeben, daß das vorgelegte Forststrafgesetz zurückgezogen ser . Der Landtag beschloß, den 1“ wegen Einführung freier

Gerichtstage abzulehnen, dagegen aber einen Entwurf wegen Ein⸗

(Weim. Ztg.)

führung von Friedensgerichten zu beantragen. w 1 Der Ausschuß der

Nassau. Wiesbaden, 11. Juni.

Zweiten Kammer für den Antrag des Abg. Giebeler, die kurhessi⸗

sche Verfassung betreffend, hat heute seinen Bericht erstattet, welcher

mit folgenden Antraͤgen schließt:

2 IJ. Die hohe Kammer wolle sich dahin aussprechen: 1) daß nach rt. 26 der Wiener Schlußakte ein Eingreifen des Bundestags in das

kurhesfische Verfassungsrecht nicht gerechtfertigt sei, so wie daß 2) der

Bundesbeschluß vom 27. März 1852 und der daraus hervorgegangene vom 24. März 1860 mit der Bundesakte (Art. 56 und 61) in W

888 8 spruch stehen und da er eine Verletzung und Bedrohung der Verfassung rechte der Einzelnstaaten enthielten;

II. die Herzogliche Regierung ersuchen, daß sie bei dem Bundestage auf Wiederherstellung der Verfassung von 1831 nach Möͤglichkeit hinwirke und verhindere, daß der am 30. Mai 1860 von der kurhessischen Regie⸗ rung publizirten sogenannten „Verfassung“ die Garantie des Bundes er⸗ theilt werde. (W. Bl.)

Württemberg. Stuttgart, 11. Juni. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Mutter von Rußland ist gestern Mittag mit dem Kronprinzen und der Kronprinzessin nach Wildbad abgereist und wird etwa 4—5 Wochen daselbst zubringen. Se. Majestät der König reist am Freitag nach Baden⸗Baden ab. (Fr. Bl.)

Oesterreich. Wien, 12. Juni. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin haben sich nach Laxenburg begeben, um daselbst Allerhöchstihren Aufenthalt zu nehmen. 1

Großbritannien und Irland. London, 11. Juni. Die „Armh and Navy Gazette“ meldet: „Oberst T. W. Hamil⸗ ton von den Garde⸗Grenadieren, Ritter des Bath⸗Ordens, wird demnächst der britischen Legation in Berlin provisorisch als Militair⸗ Kommissar attachirt werden.“

Der „Great Eastern“ hat vorgestern und gestern seine an⸗ gekündigte Probefahrt in den Kanal hinausgemacht, aber was die Schnelligkeit betrifft, die er erreichen kann, ist sie nichts weniger als glänzend ausgefallen. Im Maximunm erreichten die Schaufel⸗ räder 10 ½, machte die Schraube 39 Umdrehungen, wodurch die Geschwindigkeit des Schiffes auf 12 ¾ Knoten per Stunde gebracht wurde. Im Uebrigen hielt sich das Schiff vortrefflich. 1

Frankreich. Paris, 11. Juni. Morgen wird der Staatsrath sich vollständig versammeln und das Senatskonsult, welches Savoyen und Nizza nunmehr für französische Departements erklärt, entgegennehmen. Am Donnerstage soll dann zur Feier des erfreulichen Ereignisses in Notre-Dame ein großes Te Deum und sodann eine große Revue vor dem Kaiser, Abends aber eine Illumination der öffentlichen Gebäude stattfinden. Am Freitage begiebt sich Se. Majestät nach Baden⸗Baden und wird daselbst am Sonnabend und Sonntag verweilen.

In der vorgestrigen Sitzung der Legislative interpellirte Paul Dupont die Regierung zweimal wegen der Gerüchte über die Papier⸗ Steuer⸗Projekte: aber beide Male antwortete die Regierung mit tiefem Schweigen, weil die Deputirten verfassungsmäßig das Interpellationsrecht nicht besitzen. Man liest im „Flotten⸗Moniteur“: „Es heißt, die Kommis⸗ sion des gesetzgebenden Körpers, welche mit Prüfung des Gesetz⸗ entwurfes, die Verwendung einer Summe von 40 Millionen zu Vorschüssen an die Industrie betreffend, beauftragt ist, sei bei fol⸗ genden Combinationen stehen geblieben: Es soll ein Industrie⸗ Comptoir gebildet werden, welches auf lange Fristen ausleihen würde mit Rückzahlung in zehnjährigen Raten vom zweiten Jahre an. Das Comptoir soll spätestens in 12 Jahren rückzahlbare und vom Staate garantirte Obligationen bis zum Betrage von 400 Millionen ausgeben koͤnnen. Diese Garantie würde bis zum Be⸗ trage von 40 Millionen auf die Resultate der Liquidation der in den Jahren 1860 bis 1862 geleisteten Vorschüsse beschränkt sein.“

Spanien. Aus Madrid, 10. Juni, wird telegraphisch ge⸗ meldet, daß der Kongreß mit 200 gegen 26 Stimmen den Antrag der Progressisten auf Einschaltung cines Adreß⸗Paragraphen, worin die Nothwendigkeit der Aufrechterhaltung des Verbannungsgesetzes der Familie des Den Carlos ausgesprochen wird, verworfen hat. In Folge von Aufschlüssen, welche General Dulce veranlaßt hatte, sprach eine Versammlung der Freunde Ortega’'s die Ueberzeugung aus, daß das Benehmen des Generals in dieser Angelegenheit stets vollkommen rechtlich und edel gewesen sei.

Italien. Turin, 10. Juni. Bei der in der letzten Senats⸗ sitzung vorgenommenen Berathung des Abtretungs⸗Vertrages sprachen Arrivabene für, Pallavicino und Trivulzio gegen den Vertrag. Cadorna nannte die französische Allianz nothwendig, weil das Regierungs⸗Programm noch nicht erfüllt sei. Manzoni war zum ersten Male erschienen.

In dem am zten in Neapel abgehaltenen Ministerrathe, wel chem der Graf von Trapani, der Fürst von Cassaro, Baron Brennier und die Advokaten Ferigni und Manno beiwohnten, wurde von den beiden Letzteren vorgeschlagen, die piemontesische Verfassung ein⸗ zuführen, aus Sicilien ein getrenntes Königreich zu bilden, und Neapel und Sicilien zu einem integrirenden Bestandtheile der ita⸗ lienischen Confederation zu machen.

Graf Cavour hat der Senats⸗Kommission erklärt, daß die beiden entgegengefetzten Abhänge der Seealpen bei Sardinien ver⸗ bleiben, und das Fort Lesseilon geschleift werde. Abermals haben Haussuchungen bei Geistlichen stattgefunden. Gegen den Kardinal⸗ Bischof von Imola ist der Prozeß eingeleitet. In Kasalpuster⸗ lengo wollen sich die Bauern der Verhaftung des Pfarrers wider⸗ setzen. Kardinal Keorsi verläßt nächstens Turin, um sich nach dem Landsitze seiner Schwester zu begeben. 1

Garibaldi verkündigte den Waffenstillstand durch folgende Proclamation: 8

Sicilianer!