Iö1“”“ 11“ 1““ W— „ „ Die Priorität der fällig gewordenen Tilgungsventen wird nach
deer folgenden Nr. 5 beurtheilt. 8* 5) In Ansehung der Berechnung und Berichtigung der laufenden Zin⸗ fen und Prästationen, so wie der Rückstände derselben (J. 14. des Gesetzes vom 24. April 18541), sind fortan lediglich die Vorschriften
der Konkurs⸗Ordnung maßgebend.
Artikel X. 3 2
Deerr Fürstlich hohenzollernschen Hofkammer kommt in Ansehung der Forderungen der
4 *.
Fürstlichen Familiengüter das Vorrecht der Hofkammer der Königlichen Familiengüter, §. 78 Nr. 1 der Konkurs⸗Ordnung, zu.
Artikel XI. b Die Frist, binnen welcher die Forderungen der Kinder und der Pflege⸗ befohlenen des Gemeinschuldners
behufs Erhaltung des Vorzugsrechts derselben gerichtlich geltend gemacht werden müssen (§. 81 der Konkurs⸗ Ordnung), wird erst vom †. Oktober 1860 an gerechnet, wenn der Zeit⸗ punkt, mit welchem der Lauf der Frist nach den Bestimmungen der Kenkurs⸗Ordnung beginnt, schon früher eingetreten ist. Artikel XII. 1 Die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen über die Bindications⸗An⸗ sprüche und Vorzugsrechte der Ehefrau des Gemeinschuldners im Konkurse Hleiben noch waäͤhrend der Dauer eines Jahres, von dem 1. Oktober 1860 aan gerechnet, in Kraft und in jedem Konkurs⸗ oder Prioritäts⸗Verfahren maßgebend, welches innerhalb dieses einjährigen Zeitraums eröffnet wird. 6 Zugleich ist die Ehefrau eines Handelsmannes, Schiffsrheders oder Fabrikbesitzers bis zum Ablaufe des einjährigen Zeitraums berechtigt, wegen ihres vor dem 1. Oktober 1860 gesetzlich in die Verwaltung des Mannes gekommenen Vermögens von dem Manne besondere Sicherheits⸗ 8 bestellung zu vessee oder dasselbe nach ihrer Wahl zur eigenen Ver⸗ waltung zurückzufordern. 1 1“ Artikel XIII.
ö1.“
Die Wirkung des gesetzlichen Pfandrechts, welches der Ehefrau nach den bisherigen Vorschriften in dem Vermögen ihres Ehemannes zusteht, 1 Oktober 1860 an dahin beschränkt, daß die Chefrau nur die Befugniß hat, ihre Ansprüche wegen des gesetzlich in die Verwaltung des Mannes gekommenen Vermögens innerhalb eines Jahres nach dem Be⸗ ginn der Verwaltung des Mannes in das Hypothekenbuch über die Grund⸗
stücke desselben eintragen zu lassen. 1
Erwirbt der Ehemann erst nach dem Beginn seiner Verwaltung des Vermögens der Ehefrau Grundstücke, so kann die Ehefrau noch binnen Jahresfrist seit der Erwerbung der Grundstücke ihre Ansprüche in das Hypothekenbuch derselben eintragen lassen.
Hat jedoch die Ehefrau das gesetzliche Pfandrecht schon vor dem 1. Oktober 1860 erworben, so kann sie von demselben noch während der Dauer eines Jahres, von dem gedachten Tage an gerechnet, nach Maß⸗ gabe der bisherigen Vorschriften Gebrauch machen.
Separationsrechte sinden 1voc f. Oüsber 1860 an,
als die Konkurs⸗Ordnung dieselben zuläßt. 8
Das Recht des besseren Pfandglaͤubigers, dem Verkaufe des Pfandes auf Antrag eines Minderberechtigten zu widersprechen, wird für den Fall des nothwendigen gerichtlichen Verkaufs aufgehoben.
E Artikel XVI.
8 In Ansehung der zur Zeit der Konkurs⸗Exöffnung bestehenden Mieths⸗ und Pacht⸗Kontrakte des Gemeinschuldners, so wie der Vermiethungen und Verpachtungen desselben, findet der §. 18 der Konkurs Ordnung keine Anwendung, vielmehr bewendet es in dieser Beziehung bei den Bestim⸗ mungen der §§. 19 und 20 a. a. O. 1
Artikel IUVII.
Wenn bei einem Nachlasse mehrere Erben betheiligt find, so ist die Eroͤffnung des gemeinen Konkurses oder des erbschaftlichen Liquidations⸗ verfahrens nicht über den ganzen Nachlaß, sondern nur über die den ein⸗ zelnen Miterben zugefallenen Antheile zulässig, insofern bei denselben die gesetzlichen Erfordernisse dazu vorhanden sind (Konkurs⸗Ordnung §. 322,
Zu den Fabrikbesitzern sind nicht zu rechnen: Gutsbesitzer, wanch Handelsgeschäft oder Fabrikgeschäft nur als landwirthschaftliches Ne⸗ gewerbe betreiben.
Artikel XIX.
Die Rechtswohlthat der Güterabtretung
nicht statt. 8 8 Die gerichtlichen Kosten im Konkurse
nur insoweit statr,
8
1“
findet
in der Folge
iei und erbschaftlichen Li vida⸗ tionsverfahren, so wie im Prioritätsverfahren in der Erecutions⸗Instanz,
im Verfahren über die gerichtliche Zahlungsstundung und die Bewilligu der Kompetenz sind in den Fällen, in welchen die Heeveg Orhnung. * Anwendung kommt, nach den Vorschriften des Gesetzes vom 15. März EEu.* 69) anzusetzen und zu erheben. undlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift gedrucktem Königlichen Insiegel. Recea . Gegeben Berlin, den 31. Mai 1860.
(L. s.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
Fürst zu Hohenzollern⸗Sigmaringen. von der Heyhdt. Simons, von Schleinitz. von Graf von Pückler, von Bethmann⸗Hollweg
Graf von Schwerin. von Roon.
Patow.
8
Der bisherige Kreisrichter Geisel in Schweinitz ist
Rechtsanwalt bei dem Kreisgerichte in Suhl und zugleich zum
Notar im Departement des Appellatione gerichts zu Naumhurg, mit uhl, ernannt worden.
Der Notar Johann Leonhard Wenzeslaus Schily zu Wallerfangen ist vom 1. August d. J. ab in den Bezirk b- Friedensgerichte zu Trier, mit Anweisung seines Wohnsitzes b Trict versetzt worden. XX“X“ in
b
“ * —— 4 2
1.“ *r —
Abgereist: Se. Excellenz der General der Infanter General⸗Inspecteur des Ingenieur⸗Corps und der Festungen Ix. Brese⸗Winiary, nach Schgren. & n
Berlin, 15. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst geruht: Dem Sanitäts⸗Rath Dr. Rieseberg zu Carolath im Kresse die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Sachsen⸗Meiningen Hoheit ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗Ordens; so wie dem Archi⸗ toktuͤr, und Landschafts⸗Maler A. Herrenburger zu Berlin zur Anlegung des von des Sultans Majestät ihm verliehenen Medschidie⸗Ordens fünfter Klasse zu ertheilen.
855 Nichtamtliches.
Prenßen. Cöln, 13. Juni. Die Post aus England vom 12. d. M. ist in Cöln 9 ⅞ Uhr Abends eingetroffen und hat den Anschluß an den Courierzug nach Berlin nicht erreicht. Ver⸗ anlassung der Verzögerung war der Umstand, daß der Wagen⸗ Train auf der Station Astenet aus den Schienen ging. Ungliuͤcks⸗ fälle sind dabei nicht vorgekommen.
Hannover, 14. Juni. Der König ist in der verflossenen Nacht aus Berlin zurückgekehrt und begiebt sich heute Abend um 11 Uhr nach Baden⸗Baden.
Sachsen. Dresden, 14. Juni. Das heutige „Dresdner Journal“ meldet, daß der König von Sachsen in Folge einer Einladung des Prinz⸗Regenten heute Abend nach Baden⸗Baden. abreisen werde. Der Ober⸗Stallmeister, General Engel, wird den König begleiten.
Hessen. Kassel, 14. Juni. Die heutige Nummer der „Kafs. Ztg.“ veröffentlicht den vom 16. Mai c. datirten Land⸗ tags⸗Abschied in Beziehung auf den unter dem 28. Juni 1858 eröffneten und am 4. April 1860 geschlossenen Landtag.
Dem Vernehmen nach ist, wie die „Kass. Ztg.“ meldet, wegen der an die Bundesversammlung gerichteten Verwahrung der hiesi⸗ gen städtischen Behörden, in welcher gegen die Rechtsbeständigkeit der Verfassungs⸗ Urkunde vom 30. Mai d. J. sich ausgesprochen sein soll, auf Veranlassung des Ministeriums des Innern durch die Provinzial⸗Regierung im Disziplinarwege eingeschritten werden.“
Baden, 13. Juni. Ihre Majestät die Königin von Bayern hat sich heute Vormittag zum Besuch Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Mutter von Rußland nach Wildbad begeben, von wo Höchstdieselbe die Reise nach München fortsetzen wird, wäͤh⸗ rend Seine Majestät der König von Bayern hier geblieben ist
Iee „Karlsr. Ztg.“ meldet: Wie durch Mittheilungen in öffentlichen Blättern bereits allgemein bekannt ist, wird auf wie⸗ derholtes Ansinnen Sr. Majestät des Kai ers der Franzosen in den nächsten Tagen eine Zusammenkunft zwischen dem Kaiser und Sr. K. Hoheit dem Prinz⸗Regenten von Preußen hier in Baden stattfinden. Se. Majestät wird nach den bis jetzt getroffenen Be⸗ stlimmungen am 15. d. M. Abends hier eintreffen, den 16. und 11. hier verweilen, und am 17. Abends nach Straßburg zurückkehren. Se. Majestäaͤt der Kaiser der Franzosen reist in strengem Incognito, und hat sich wiederholt ausdrücklich jedweden offiziellen Empfang verbeten. Ebendeshalb lehnte Se. Majestät auch die angebotene Wohnung im Großherzoglichen Schloß hier ab und wird in einem besonders gemietheten Hause absteigen.
Hesterreich. Wien, 13. Juni. des Grundbuch⸗Comités soll Graf Barköczy seinen Antrag, diese ganze Vorlage ohne Erörterung der Details an die Landes⸗ Vertretungen zu weisen, daher in diesem Sinne alsogleich einen Bericht an den Reichsrath abzustatten, erneuert haben. Die Be⸗ rathungen hierüber dauerten vier volle Stunden. Der anwesende
In der gestrigen Sitzung
von Auerswald.
zum
Justizminister vertheidigte die Detailberathungen, und nachdem diesem auch die Herren Strasser, Polanski und Hein sich anschlossen, wurde die Erörterung der einzelnen Bestimmungen beschlossen. Hierauf erklärte Graf Barköczy, daß er an diesen Berathungen, welche die Kompetenz der Landes⸗Vertretungen präjudiziren, nicht Theil nehmen könne und aufhöre, Mitglied des Comités zu seln, worüber er dem Erzherzog Präsidenten die Anzeige machen werde. (Wanderer.) Belgien. Brüssel, 13. Juni. Die Kammer hat heute die Berathung des Gesetz⸗Artikels über Erhöhung der Bier⸗Aerise fortgesetzt. Herr Frère bemerkte mit Bezug darauf, daß der fül die Brauerei erwachsende Schaden reichlich durch die zwischen den Land⸗ und städtischen Produzenten fernerhin eröffnete freie Kon⸗ kurrenz in seinen Wirkungen auf das Publikum ersetzt werde.
Kammer wird morgen die Debatte fortsetzen. Köln. Ztg.)
Regierung vor Kurzem einen der
1127
Großbritannien und Irland. London, 13. Juni. Ihre Majestät die Königin hielt gestern Rachmittags im Palaste d St. Lames ein Drawing⸗Room, welchem unter Andern der
rinz Friedrich der Niederlande, der Graf von Flandern, der Herzog von Cambridge, der Prinz von Lichtenstein, die Prinzen Fulius und Johann von Holstein⸗Glücksburg und der Prinz Sduard von Weimar beiwohnten.
n der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung fragte Sheridan den ersten Lord des Schatzes, ob die Regierung die Absicht habe, das Ge⸗ chwader in den sieilianischen Gewässern zu verstärken, um Personen, welche den Schutz der britischen Flagge suchen möchten, besser Zuflucht gewähren zu können; ferner, ob fie dem neapolitanischen Hofe ihren Abscheu über Handlungen, wie das neuliche Bombardement Palermo's, kund geben wolle; sodann, ob sie diese Meinungsäußerung mit dem Kathe begleiten wolle, den Krieg in Zukunft nach den unter civilisirten Nationen anerkannten Regeln zu führen „ und schließlich, ob sie ge⸗ onnen sei, gegen die Einmischung jeder nicht⸗italienischen Macht in den gegenwärtig zwischen dem Könige von Neapel und seinen Unterthanen schwebenden Kampf zu protestiren und nöthigen Falles mit Entschiedenheit zur Abwehr einer solchen aufzutreten. Lord Palmerston: Der Staats⸗ sekretär des Auswaͤrtigen hat die Admiralität ersacht, ein Schiff bei Mar⸗ salg, eines bei Messina und ein drittes bei Palermo aufzustellen. Vier an⸗ dere Schiffe sollen im Golf von Neapel aufgestellt werden, und zwar alle zu dem Zwecke, den britischen Unterthanen, die dessen bedürfen mögen⸗ Schutz zu gewähren. Ich boffe, daß dies hinreichend sein wird. Was die zweite Frage betrifft, so höͤren wir, daß die neapolitanische Regierung einen Agen⸗ ten nach Paris und London geschickt hat, der sehr bald, vielleicht schon in zwei Tagen hier eintreffen wird. Das Haus wird wohl keinen Augenblick baran zweifeln, daß wir jenem Gesandten gegenüber den Gefühlen Ausdruck geben werden, mit welchen Ihrer Majestät Regierung eben so wie Jeder⸗ mann in England die in Palermo verübten Barbareien betrachtet, — Barbareien, die unserem Zeitalter und der C(ivilisation wirklich zur Schande gereichen. In Bezug nun darauf, ob derartige von unserer Seite gemachte Vorstellungen irgend eine wohlthäͤtige Wirkung auf das zukünftige Verhalten der neapolitanischen Regierung ausüben werden, darf ich es nicht wagen, das Haus zu besonders kühnen hoffnungen zu verleiten. Es ist vielmehr weit wahrscheinlicher, daß die neapolitanische Regierung das thun wird, was sich bei der Plünderung und dem Blutbade von Perugia zutrug, wo der Offizier, welcher jene Gräuel beging, von der päpstlichen Regierung zu einem höheren Range befördert wurde. Wabrscheinlich werden die See⸗ und Land⸗Offtziere, welche die Operationen zu Palermo leiteten, statt eines Verweises und statt bestraft zu werden, Zeichen der Belohnung von Seiten der königlich neapolitanischen Regierung erhalten. Was die letzte Frage anbelangt, so wissen wir, daß die neapolitanische Regierung den Beistand ihrer frem⸗ den Bundesgenossen angerufen hat, — einen Beistand in der Weise, daß dem Könige von Reapel der Besitz beider Sieilien garantirt wer⸗ den sollte. Oesterreich hat es rundweg abgeschlagen, sich in die neapo⸗ litanischen Angelegenheiten einzumischen. Wir haben allen Grund, zu glauben, daß die franzöfische Regierung einen ähnlichen Ent⸗ schluß gefaßt hat, wie die österreichische, und wie die britische Regicrung über die Sache denkt, brauche, ich nicht erst zu sagen. Es ist der Fehler und das Schicksal von Regierungen, wie die römische und neapolitanische, daß sie, wenn sfie durch die unter ihrer Autorität verübten Greuelthaten ihre Unterthan n zur Verzweiflung getrieben haben, alle befreundeten Mächte um Beistand anrufen, damit sie ihnen helfen, die Männer zu beseitigen, welche die Urheber und Anstifter der Revolution seien. Diese Regierungen vergessen, daß sie selbst die wahren und ursprünglichen Urheber jener revolutionairen Bewegungen find, und wenn ihre Bitte erhoͤrt würde und man Schritte zur Erreichung des von ihnen ersehnten Zweckes thäte, so würde wohl, wofern sie nicht, was höchst wahrscheinlich ist, sich dazu entschlössen, ihre Handlungsweise zu aͤndern, der erste, wirksamste und einzig nothwendige Schritt der sein, daß man sie selbst beseitige. O. Stan⸗ ley fragt, ob es wahr sei, daß ein militairischer Attaché bei der Ge⸗ der sca in Berlin ernannt worden sei, und ob die Regierung die Ab⸗ cht habe, bei allen englischen Gesandtschaften Attachés zu ernennen. Lord Die franzöͤsische Regierung hat Militair⸗Attachés bei den Gesandtschaften an fast allen der bedeutendsten Höfe ernannt, und die britische Negierung hatte lange einen solchen Attache bei der Gesandtschaft in Paris. Es ist für angemessen erachtet worden, auch der berliner Ge⸗ sandtschaft einen Offizier beizugeben. Wie weit mein edler Freund, der Staatssecretair des Auswärtigen, in diesen Ernennungen zu gehen gedenkt, vermag ich nicht zu sagen. Sir J. Pakington: Hat die französische Marine angehoͤrigen Attacheé bei der und gedenkt die englische Negierung
Lord Palmerston beantwortet den und fügt in Bezug auf den zweiten hinzu, daß er die Absichten Lord J. Nussell’s nicht kenne. D. Grif⸗ ith fragt, ob es wahr sei, daß der bei Palermo befind⸗ liche britische Admiral Marine⸗Soldaten zur Besetzung der von den neapolitanischen Truppen verlassenen Forts gelandet habe, und ob dieser Schritt zur Erleichterung der Unterhandlungen oder zu irgend einem wei⸗ teren Zwecke gethan worden sei. Lord Palmerston: Es traf eine Nach⸗ richt ein, welcher zufolge zwischen dem neapolitanischen Befehlshaber und Garibaldi das Abkommen getroffen worden war, daß während der Räu⸗ mung Palermo's durch die neapolitanischen Truppen das Fort Castellamare von britischen Truppen besetzt werden sollte. Spätere Nachrichten 1n welche wir erhalten haben, veranlassen uns zu⸗ dem Glauben, daß keine solche Occupation stattgefunden.
Fran kreich. Paris, Sitzung war der Einverleibung Wie aus dem bereits heute im
Palmerston:
Gesandtschaft in London ernannt, ein Gleiches in Paris zu thun? ersten Theil der Frage bejahend
13. Juni. Die gestrige Senats⸗ Savoyens und Nizza’'s gewidmet. „Moniteur“ veröffentlichten Pro⸗
4 8 FI “;
tokoll ersichtlich, leitete der Staats⸗Minister Fould mit einigen
Worten die Ueberreichung des Tags zuvor vom Staatsrath be⸗ rathenen und genehmigten, die Einverleibung betreffenden Senats⸗ Konsults⸗Entwurfes ein. Dieser lautet:
Art. 1. Sayoyen und das Arrondissement Nizza bilden einen inte⸗ grirenden Theil des französischen Kaiserreichs. Die Verfassung und die französischen Gesetze treten darin vom 1. Januar 1861 an in Kraft.
Art. 2. Die Eintheilung der mit Frankreich vereinigten Gebiete in
Ressorts der kaiserlichen Gerichtsböfe und in Departements wird durch ein Gesetz bestimmt. Art 3. Die verschiedenen Maßregeln in Betreff der Feststellung der Zolllinien, so wie alle zur Einführung des französischen Regiments in diese Gebiete nothwendigen Bestimmungen werden durch kaiserliche, vor dem 1. Januar 1861 erlassene Dekrete geregelt sein koͤnnen. Diese Dekrete werden Gesetzeskraft haben.
Nachdem sich der Senat in seine Bureaus zurückgezogen und die Sitzung zwei Stunden lang suspendirt gewesen, hat der Präfi⸗ dent den Kommissionsbericht verlesen, der einmüthige Annahme der Vorlage empfiehlt, und die 126 anwesenden Senatoren haben dann zuerst die drei Artikel einzeln und dann das Ganze einstimmig an⸗ genommen. 1 S“
Der „Moniteur“ ersucht alle in Paris anwesenden aktiven Offiziere der Generalität, in gesticktem Rock und rothen Bein⸗ kleidern sich morgen der Suite des Kaisers anzuschließen, wenn Se. Maäjestät sich um 1 ½ Uhr von den Tuilerieen nach dem Mars⸗ felde begiebt. 1
Der Kultus⸗Minister Rouland hat an die Erzbischöfe und Bischöfe das Ersuchen gerichtet, da der Kaiser die friedliche Acquisition an den Alpen durch Dankgebete zu Gott, dem König der Könige, zu heiligen wünsche, am nächsten Sonntag, den 17. Juni, zum Schlusse der Messe in allen Kirchen ein Te Deum singen lassen. Ein aͤhnliches Cirkular haben auch die Präsidenten des lutherischen Kirchen Direktoriums, des reformirten Konsistoriums und die Mitglieder des israelitischen Central⸗Konsistoriums erhalten. Der Viree⸗Admiral Le Barbier de Tinan ist mit 4 Linien⸗ schiffen, 410 Kanonen und 4850 Mann von den Hyeren nach Neapel abgegangen, wo sich ihm der Contre⸗Admiral Jehenne mit 5 Schiffen angeschlossen hat. b
Dem Journal der öffentlichen Bauten zufolge sind die Unter⸗ handlungen zwischen Belgien und Frankreich wegen Abschlusses eines Handels⸗Vertrages bereits weit gediehen. Unter Anderem soll der Einfuhrzoll auf Gußeisen in Frankreich auf 2 pCt. herab⸗ gesetzt werden. Der Zoll auf Spiegelglas würde in beiden Län⸗ dern abgeschafft werden; der Zoll auf Kohlen soll ebenfalls er⸗ mäßigt werden.
Die chinesische Expedition soll mit größerem Ernste betrieben werden, als man gedacht hatte, und General Montauban hat, in Erwartung der sich vorbereitenden Ereignisse, eine Verstärkung von mindestens 2000 Mann verlangt, welche ihm denn auch zugeschickt werden sollen.
Italien. Turin, 11. Juni. Der König und Mamiani wohnten der gestrigen Theatervorstellung Rossi's zu Gunsten der sicilianischen Infurrection bei. — Castiglia soll von Garibaldi mit einer wichtigen Mission nach Malta geschickt worden sein.
— 12. Juni. Der Senator Laity wird als Delegirter der französischen Regierung den 13ten in Chambery eintreffen und am 14ten die Besitzergreifung vornehmen. Die gewöhnliche Garnison und Gendarmerie ist bereits angekommen. Der Bischof von Pia⸗ cenza ist nach Turin berufen worden, um über seine in der letzten Zeit beobachtete Haltung Rechenschaft abzulegen.
Der König hat gestern Abends den Abtretungsvertrag unter⸗ zeichnet. Die Regierung hat zum Vollzuge der Uebergabe zwei außerordentliche Commissaire ernannt und zwar: für Nizza Herrn Pirisoli und fuür Savohen Bianchi die Castagne. Die Uebergabe findet Donnerstag statt.
Die neapolitanischen Truppen haben Palermo mit militairi⸗ schen Ehren verlassen und ihre Waffen so wie das Kriegsmateriale mitgeführt. Die Truppen der anderen Plätze hingegen sollen die Waffen zurücklassen. 8
Die Citadelle von Messina, welche die ganze Stadt beherrscht, ist mit 900 Feuerschlünden versehen.
Mailand, 13. Juni. Bei der gestern erfolgten Abreise des Marschalls Vaillant war die Nationalgarde und Garnison in Parade ausgerückt.
Rom. denselben stattgefundene Gefecht Secretair Antonelli unterm 21. Mai folgendes Rundschreiben gerichtet:
Als wenn die kirchenräuberische Spoliation der Legationen in den Staaten des heiligen Stuhles noch zu wenig wäre, kommt jetzt ein neuer Ueberfall mit bewaffneter Hand im Gebiete von Viterbo, von Seiten einer Bande von aus dem angränzenden Toscana gekommenen. Flüchtlingen hinzu. Am 19. Mai überschritt, nach dem Berichte des Obersten Pimodan, ein Corps von so⸗ genannten Freiwilligen in der Staͤrke von 350 Mann die Gränze und plünderte Latera. Davon in Montefiascone in Kenntniß gesetzt, rückte ge⸗ nannter Oberst Pimodan mit einem Detachement von 70 berittenen Gensd'ar⸗ men gegen jene aus, und als er wahrgenomnen hatte, daß die Rebellen in die Landschaft Le Grotte eingedrungen waren, so eilte er alsbald nach
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Ueber den Freischaren⸗Einfall und das mit bei Le Grotte hat der Staats⸗ an das diplomatische Corps
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