1860 / 152 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

don zurückgekehr So weit bestimmt ist, begiebt sich die König⸗ liche Familie am :ten des nächsten Monats nach Osborne, bleibt daselbst bis gegen Mitte August, wo wahrscheinlich die Vertagung des Parlaments eintritt, und verfuͤgt sich dann nach Balmoral. Die Reise des Prinzen von Wales nach Anerika betreffend ist Folgendes bestimmt: Der Prinz verlaͤßt den Hafen von De⸗ vonport am 10. Juli an Bord des „Hero“, Capitain J. H. Sey⸗ mour, dem sich die beiden Regierungsdampfer „Ariadne“ und „Flying Fish“ anschließen. Ihn begleiten der Kolonial⸗ Minister, Herzog von Newcastle; der Lord⸗Haushofmei⸗ ster der Königin, Earl von St. Germains; des Prinzen Hofmeister, General⸗Major R. Bruce, nebst dem Leibarzt Dr. Acland. Der Prinz wird zuerst in St. Johns auf Neufundland ans Land gehen, Neu⸗Schottland besuchen, nach Neu⸗Braunschweig und den Prinz Eduards⸗Inseln gehen und auf dem Wege von St. Lawrence nach Quebec kommen. Montreal dürfte er am 23. August erreichen und wenige Tage darauf die Victoria⸗Brücke festlich eröffnen. Bei dieser und bei anderen feierlichen Veranlassungen wird Se. König⸗ liche Hoheit die Königin vertreten. Dann aber tritt er unter dem Titel eines Baron Renfrew über die Grenze nach den Vereinigten Staaten, um daselbst die sehenswerthesten Städte und Punkte zu besuchen, unter Anderen auch Washington, wohin er durch ein eigenhändiges Schreiben des Präsidenten Buchanan an die Königin geladen wurde, und New⸗Vork, von wo eine Einladung des Stadt⸗ rathes seit laͤngerer Zeit an den Prinzen ergangen ist. Gegen Mitte oder Ende Oktober wird Se. Königliche Hoheit in England zurück erwartet.

In der gestrigen Sitzung des Oberhauses wurde auf Antrag des Erzbischofs von Vork die Ecclesiastical Kommission⸗Bill (die mit einer Unterhausbill desselben Titels konkurrirt), ungeachtet der Opposition einiger Lords zur 2. Lesung zugelassen. Auch einige andere, auf Kirchengüter⸗ 8 1 . Verwaltung bezügliche Maßregeln wurden gefördert. der Entschluß der Regierung keinesfalls der Art sein werde, um

Im Unterhause beantragte gestern Mr. Conolly die Resolution, ministerielle Veränderungen Herbeiuführen.

daß gewisse vom Vice⸗König von Irland vorgenommene Anstellungen un⸗ 4 . 1b Paris, 27. Juni. Der Minister des In⸗

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dem hierin Gesagten auf Personen, Schiffe oder Güter Anwen

soll, welche gekapert werden, weil sie eine Blokade, die von naen es.se starken Streitmacht, um wirklich das Gelangen an die Küste zu verhindern unterhalten wird, gebrochen oder zu brechen versucht haben und deshalb in der gebührenden Form verurtheilt worden find. (Folgt die Be⸗ merkung, daß für solche Fälle ganz nach dem bisher üblichen Brauche verfahren werden soll.) Und es wird ferner verfuͤgt daß trotz des Kriegszustandes zwischen Ihrer Majestät und ihrem erhabenen Bundesgenossen einerseits und dem Kaiser von China andererseits und während der Fortdauer der Feindseligkeiten alle Unterthanen Ihrer Majestät und ihres erhabenen Bundesgenossen, des Kaisers der Franzosen, in allen Häͤfen und an allen Orten des chinesischen Gebietes, wo sie auch immer gelegen sein möͤgen, so wie mit allen Per⸗ sonen, ohne Unterschied, gleichviel, ob sie Unterthanen des Kaisers von China oder Andere sind, die in irgend einem Theile des Gebietes des be⸗ sagten Kaisers wohnen und dem Handel obliegen, frei und ungehindert Handel treiben dürfen. Und es wird ferner verfügt und erklaͤrt daß wenn ein chinesisches Schiff oder Fahrzeug von den Schiffen oder sonstigen Streitkräften Ihrer Majestät gekapert oder genommen wird und sich an Bord desselben Waaren oder Güter befinden, die das Bona -fide-Eigen⸗ thum britischer oder französischer Unterthanen sind, diese Waaren oder Güter nicht als Prise kondemnirt, sondern nach geliefertem Beweise dem Eigenthümer rückerstattet werden sollen. (Folgt wieder ein Vorbehalt in Bezug auf Kriegs⸗Contrebande und Blokade⸗Bruch.) 2

Der „Globe“ versichert, daß die Mittheilung trefflich unterrichteten“ Scotsman über den angeblich bevorstehen den Austritt Mr. Gladstone's „nicht wohl begründet sei.“ Mr. Gladstone habe seine Entlassung noch nicht eingereicht und keinen Anlaß sie einzureichen haben können, denn die Regierung werde nicht eher in der Papiersteuer⸗Frage einen Entschluß fassen, als bis der Precedentien⸗Ausschuß seinen Bericht dem Hause vor gelegt hat. Der „Globe“ ist auch der lebhaften Ueberzeugung, daß

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Nr. 5238 das Gesetz, betreffend die Forterhebung eines Zu⸗ schlages zur klassiftzirten Einkommensteuer, zur Klassen⸗ steuer und zur Mahl⸗ und Schlachtsteuer. Vom 27sten Juni 1860, und unter 8 den Allerhöͤchsten Erlaß vom 28. Mai 1860, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde⸗Chaussee von der Höllmeke⸗Straße unterhalb Neuenrode bis zur Lenne⸗ Straße oberhalb Werdohl, im Kreise Altena des Re⸗ gierungsbezirks Arnsberlgs. Berlin, den 30. Juni 1860.

Debits⸗Comtoir der G eset⸗

I“

Niit dieser Schuldverschreibung sind 10 halbjährige Zins⸗Coupons bis um Schlusse des Jahres 18. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden ins⸗Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. 1

Die Ausgabe einer neuen Zins⸗Coupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse zu Lublinitz gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗ Coupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins⸗Coupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen. 8 .

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗ schrift ertheilt. .

Lublinitz, den..ten 18.. ““ Die ständische Kommission für den Chausseebau im Lublinitzer

——

Zins⸗Coupons

zu der Kreis⸗Obligation

. des Lublinitzer Kreises. 88

über. Thaler zu 5 Prozent Zinsen

über werre.üFVB Thaler Silbergroschen.

ber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe rster Kla in 8 dis en 1 8 ten Kreis⸗Wundarzt des Kreises Coblenz; und

bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten Der bisherige Landes⸗Thierarzt Kohler zu Hechingen zum Kreis⸗Obligation fur das Halbjahr vom bis .. mit Bezirks⸗Thierarzt für die Ober⸗Amts⸗Bezirke Haigerloch, Hechingen der und Trochtelfingen in den Hohenzollernschen ernannt

1 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenbeiten.

Der Wundarzt erster Klasse ꝛc. Timme zu Coblenz ist zu

des „sonst vo

(in Buchstaben) Thalern. Landen Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Lublinitz.. 8 worden. h ublinitz, den east, esKE“ Die ständische Kreis⸗Kommission für den Chausseebau 8 Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig, 8 I wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb General⸗Lieutenant von Roon, nach Baden⸗Baden. vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Halbjahres an gerechnet, erhoben wird.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗ und Kriegs⸗Minister,

a. Nichtamtliches. passend seien, und daß der von der Königlichen Prärogative gemachte un⸗ 8 nern hat an den Bischof von Arras, Msgr. Parisis, der, wie meh⸗

besonnene Gebrauch dem Staatsdienst Nachtheil bringe. Mr. Gregory

zur Kreisobligation des Lublinitzer greises.

Der

der Obligation des Lublinitzer Kreises Lit No. über

Kommunal⸗Kasse zu Lublinitz. Lublinitz, den. ten

ändische Kreis⸗Kommission für den Chausseeb

8 Lublinitzer Kreise.

b Mihnisterium für

Arbeiten.

Der bisherige Lehrer an der Provinzial⸗Gewerbeschule zu Stettin, Friedrich Wilhelm Prust, ist zum ordentlichen Ge⸗

Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu

. Thaler à 5 Prozent Zinsen die te Serie Zins⸗Coupons für die 5 Jahre 18. bis 18.. bei der Kreis⸗

Handel, Gewerbe und öffentliche

Preußen.

Cöln weiter. Hamburg, 28. Juni. gerschaft wurde der Antrag

(. 8. 9)

41 Stimmen angenommen.

technischen Kommission nach Frankfurt zum Z

men worden.

1 Magdeburg, 28. Juni. Gestern Abend kurz nach 10 Uhr traf Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen von Berlin hier ein und reiste unmittelbar darauf nach

In der gestrigen Sitzung der Bür⸗ des Senats, betreffend Ratification des Vertrages mit Dänemark über die Herstellung einer Ham⸗ burg⸗Altonaer Verbindungs⸗Eisenbahn, mit 99 gegen

Frankfurt a. M., 28. Juni. In der heutigen Sitzung des Bundestages ist der Ausschußantrag auf Abordnung einer weck der Einfuͤhrung gleichen Maßes und Gewichtes durch Majoritätsbeschluß angenom⸗

Oesterreich. Wien, 28. Juni. Die eindringliche militair⸗

und Mr. Cardwell vertheidigen den Vice⸗König (Earl von Carlisle) mit großer Wärme. Mr. M⸗Mahon glaubt, daß die Abschaffung des Vice⸗Königthums an der Zeit sein würde. Nachdem noch Mr. Hors⸗ man und Lord Palmerston gegen die Motion gesprochen haben, wird dieselbe ohne Abstimmung verworfen. Mr. Hen⸗ nessyy beantragt eine Adresse an die Krone, mit der Bitte, daß die Regierung Schritte ergreifen möge, um dem in Erris und andern Theilen Irlands herrschenden Nothstande abzuhelfen. Mr. Cardwell räumt ein, daß in der bezeichneten Gegend im Westen Irlands einige Noth herrsche, doch müsse er zugleich auf den Umstand hinweisen, daß das dortige für 600 Insassen berechnete Armen⸗Arbeits⸗ haus nur 125 Bewohner zahle. Mr. Maguire und andere irische Mitglieder sprechen die Ueberzeugung aus, daß das Armen⸗ geset, wie es in Irland gehandhabt werde, zur Milderung eines allgemeinen Nothstandes völlig unzureichend sei. Die Mo⸗ tion wird schließlich mit 84 gegen 49 Stimmen verworfen. Mr. S. Herbert (der Kriegsminister) erlangt die Bewilligung des

rere andere Bischöfe, mehrfach um Zurücknahme des Verbotes für die Tageblätter, bischöfliche Mandements zu veröffentlichen, ein⸗ gekommen war, folgendes Schreiben gerichtet: „Die Regierung hatte gedacht, daß die auf rein religiöse Dinge beschränkten, nur für die Geistlichkeit und die Gläubigen der Diözese bestimmten bischöf⸗ lichen Akte alle wünschenswerthe Oeffentlichkeit erhalten durch Ver⸗ lesen auf der Kanzel, durch Anschlag an den Kirchen, durch Abdruck in dem amtlichen herkömmlichen Format. Bei der täͤglich hitziger werdenden Polemik hat sie aber keinen Vortheil für die Religion, sondern vielmehr schwere In⸗ convenienzen darin erblickt, daß das Wort der Bischöfe sich in den Lärm der Presse mischte und, in deren Spalten Platz nehmend, selber dem Unverstande oder der Heftigkeit jedes Schriftstellers in Angriff oder Vertheidigung freies Feld gab. Da indessen mehrere Bischöfe diese Schutzmaßregel nicht wie die Regierung aufgefaßt, einige sogar sich darüber als über eine Unterdrückung beschwert

werbeschullehrer ernannt worden. 1“ Hauses, eine Bill zur Verbesserung der Gesetze uͤber das Milizwesen ein⸗

zubringen. Die Maßregel bezweckt die Bildung von Artillerie⸗Corps in den Küstengrafschafter und die Verstärkung der Miliz in Schottland und Irland in Zeiten der Gefahr nach demselben Maßstabe wie in England, so daß die Miliz des vereinigten Koͤnigreichs einen Effektivstand von 180,000 Mann erreichen würde. Nach einigen anderen Geschäften ver⸗ tagt sich das Haus.

Die amtliche „Gazette“ veröffentlicht folgenden, das See⸗ recht betreffenden Erlaß vom 7. März, bei welchem die Wahr⸗ scheinlichkeit eines Krieges mit China ins Auge gefaßt wird: eindseligkeiten zwischen Ihrer Majestät und

haben, so ist entschieden worden, daß dieselbe nicht weiter aufrecht erhalten werden soll. Die Presse kann von nun an die bischöflichen Mandaments nicht nur veröffentlichen, sondern auch frei besprechen. Den Mißbrauch dieser Freiheit so viel als möglich zu verhindern, werde ich gewiß von den mir übertragenen Befugnissen Gehrauch machen, aber auch um so mehr wirken können, wenn die bischöf⸗ lichen Akte, skrupulös auf geistliche Dinge beschränkt und aufrichtig vom Geiste des Friedens, der Mäßigung und des Gehorsams gegen die Landesgesetze beseelt, durch ihre hohe Weisheit küͤnftig den Leidenschaften und den Heftigkeiten der täglichen Polemik zu

gerichtliche Untersuchung, welche bezüglich der von dem Freiherrn Verfuͤgung vom 28. Juni 1860 betreffend die veeee Mhese Armücltg sn 9 cibt ebän 1c9 finvsrfücgrt . - 1b air⸗ er nterschleife 8 Behandlung 8. FafrgoßeSendu 86 . ist, hat in Verbindung mit den auch nach n s Ableben Königreiche der Niederlande. foortgesetzten umfassenden Erhebungen das Resultat geliefert, daß 18 den durch die General⸗Verfuͤgung vom 16. August 1853 außer seiner Person keinem der ihm beigegebenen Dienstes⸗Organe (Post⸗Amtsbl. Nr. 33 de 1853) den Post⸗Anstalten mitgetheilten eine Betheiligung an seiner treulosen Amtsführung zur Last gelegt Bestimmungen über die Behandlung von Fahrpost⸗Sendungen nach werden könne. Dieses Ergebniß läßt sich schon durch den Um⸗

dem Königreiche der Niederlande agilt zwar als Regel, daß in der stand erklären, daß nach den nun vorliegenden klaren Beweisen g- eeederlasde galt 8rgee daß Freiherr v. Eynatten, mit dem ihm in Anbetracht der drängenden

jeder Sendung beizufügenden Declaration auch der Werth der in dem betreffenden Paket. zc. enthaltenen Gegenstände genau ange⸗ „Bei Sendungen von Proben und Mustern

isst jedoch eine Werthsangabe nach einem bestimmten Geldbetrage nicht erforderlich, vielmehr genügt es, wenn bei Sendungen dieser Art in der Declaration nur der Vermerk „ohne Werth“ gemacht wird.

ggeben werden mu

Berlin, den 28.

bheute ausgegeben werden, enthalten unter

Nr. 5235 8 haushalts⸗Etats für 1860.

unter

das Gesetz

vom 18. März

Vom 8. Juni 1860; unter

zember 1811. betreffend den außerordentlichen

das Gesetz,

Mai 1860 bis

um 30. Juni 1861. 1860; unter v“

das Gesetz, betreffend die Feststellung des Staats⸗ Vom 27. Juni 1860,

für den Bezirk des Appellationsgerichts⸗ hofes zu Cöln, betreffend die Aufhebung der auf die Arbeitsbücher und auf die Quittungsbücher bezüglichen Bestimmungen des Gesetzes vom 22. Germinal XI., des Beschlusses vom 9. Frimaire XII., des Gesetzes 1806 und der Großherzoglich Ber⸗ gischen Dekrete vom 3. November 1809 und 17. De⸗

Geld⸗ bedarf der Militairverwaltung für die Zeit vom 1sten

(Wien. Ztg.)

gewußt hat. Brafsel, 27. Juni.

Belgien.

Staats⸗Lehranstalten.

zu erweitern. kutirt und genehmigt.

Infanterie, nunmehr mit gezogenen Waffen versehen sei.

außergewöhnlichem Glanze zu begehen. (Köln. Ztg.) roßbritannien und Irland.

Alice, der Graf von Flandern und Se. Königliche

Vom 27. Juni

Kriegsverhältnisse geschenkten persönlichen Vertrauen sich deckend, bei allen amtlichen Vorkehrungen, wobei er strafbare Nebenzwecke verfolgte, die Mitwirkung aller ihm zur Seite gestandenen amt⸗ lichen Organe zu beseitigen, daher jede etwaige Einspr che von Seite derselben unmöglich, so wie jeden Beirath entbehrlich zu machen

Die Kammer beschäftigt sich seit zwei Tagen mit der General⸗Diskussion des von Herrn Rogier eingebrachten Reform⸗Entwurfs der landwirthschaftlichen Der Regierungs⸗Vorschlag geht dahin, in Gembloux ein großes Central⸗Institut nach dem Vorbilde der in Deutschland bestehenden Schulen dieser Art zu begründen und die beiden gegenwärtig vorhandenen Gartenbau⸗Anstalten zweckmäßig Der Senat hat gestern das Kriegsbudget dis⸗ General Chazal gab dabei auf Anfrage die Erklärung ab, daß die gesammte belgische Armee, Artillerie und

Bei jener Gelegenheit machte der Herzog von Brabant zum ersten Male von dem seit seiner Majorennität ihm verfassungsmäßig zustehenden Stimmrechte Gebrauch. In Anbetracht der europäischen Lage hat man beschlossen, das diesjährige Königs⸗Fest (21. Juli) mit

London, 27. Juni.

Ihre Majestät die Königin, der Prinz⸗Gemahl, die Prinzessin Hoheit der

Herzog von Koburg sind gestern Abend von Aldershott nach Lon⸗

Da für den Fall, daß deren erhabenen Bundesgeno wie dem Kaiser von China a

en, dem Kaiser der Franzosen, einerseits, so ndererseits ausbrechen sollten, es die Absicht und der Wunsch Ihrer Majestät und Sr. Majestät des Kaisers der Fran⸗ zosen ist, während der Dauer besagter Feindseligkeiten in strengem Ein⸗ klange mit der auf dem pariser Kongresse am 16. April 1856 von den Bevollmächtigten Großbritanniens, Oesterreichs, Frankreichs, Preußens, Rußlands, Sardiniens und der Türkei unterzeichneten, das See⸗ recht betreffenden Erklärung zu handeln, und da Ihre Mafestät gewillt ist, die Wohlthͤten dieser pariser Erklaͤrung auf alle neu⸗ tralen Mäͤchte auszudehnen, so geruht Ibre Majestät, nach Anhö⸗ rung ihres geheimen Rathes, zu befehlen, und es wird hiermit befohlen, daß mit Bezug auf die Schiffe irgend einer neutralen Macht die Flagge dieser Macht Feindesgut, mit Ausnahme von Kriegs⸗Contrebande, decken soll, so daß kein an Bord von Schiffen, die den Unterthanen einer neutralen Macht oder Personen, welche innerhalb des Ge⸗ bietes einer neutralen Macht wohnen und hderechligt sfind, von der Flagge dieser Macht Gebrauch zu machen, Füürnn. be⸗ findliches Feindesgut bloß deshalb, weil es Feindesgut Leen genommen und kondemnirt werden kann, wobei in Bezug auf Fein esgut und neutrale Schiffe alle anderen Umstaͤnde, die zur Wegnahme und Con⸗ demnirung berechtigen, reservirt werden und nach wie vor ganz ebenso

je vor der erwähnten pariser Erllärung vom 16. April 1856. Cee ge hes ca seet ces60 ees mit Ausnahme von

Es wird hiermit ferner verfügt, daß neutrale Güter, 18E h welche 8 feinblicher Flagge defordert werden, nicht aus dem bloßen Grunde weggenommen werden duͤrsen, weil sie unter feind⸗ licher Flagge fahren. (Folgt der gleiche Vorbehalt, wie in der vorhergehenden Verfügung.) Es wird hierbei stets vorgesehen und verfuͤgt, daß nichts von

imponiren wissen.“

Der Kaiser hat, wie der „Monieur“ heute anzeigt, auf 21 Tage Trauer angelegt. Das vielfach verbreitet gewesene Gerücht, daß die Regierung eine Anleihe zu machen gedenke, wird vom amt⸗ lichen Blatte für vollkommen falsch erklärt. Die von der letzten Fünfhundert⸗Millionen⸗Anleihe übrig gebliebenen 160 Millionen sind gestern von der Legislative mit 239 gegen 7 Stimmen auf die Ausführung großer, gemeinnützlicher Arbeiten, wie es der dar⸗

auf bezügliche Gesetzentwurf besagt, angewiesen worden. Ein Se natsconsult vom 18. Juni hat das vincenner Gehölz welches dis⸗ her Krongut gewesen, zur Staats⸗Domaine erklärt. Gestern haben die Advokaten von Paris über die Frage dis⸗ kutirt, ob die Departements⸗Präfekten oder der Polizei⸗Präfekt von Paris das Recht haben, auch in dem Falle, wo ein Verbre auf frischer That nicht vorliegt, Briefe auf der Post zu konfisziren Die Majorität hat die Frage schließlich verneint. Graf Ludolff, Gesandter des Königs von Neabel, und Hassi Ali⸗Chan, Gesandter des persischen Schabs, haben sich gestern beide nach London begeben. 8 Die römische Anleihe wird heute nun auch dom „Moniteur“ selbst ausgeboten. Dieselbe wird am 15. Jult bereits geschlosfen verden. weehas für Lumpen betreffende Gesetzentmwur

Der den Ausgangszoll 8* ist der Legislative bereits vorgelegt werden. Wollene