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1. Dezember

Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte, da die Besti über die Benutzung des städtischen Käͤmmerei⸗ und Bürger⸗Vermögens dchtüsh 6 Stabee verordneten abhängig, und der Rechtsweg gegen die von diesen getroffenen und von der vorgesetzten Regierung genehmigten Anordnungen unzulässig ist. S188 8838... Desgl., daß die Bestimmung darüber, in welcher Weise und unter welchen Bedingungen die Benutzung de Gemeindeglieder⸗Vermögens stattzufinden habe, in Westfalen von dem Beschlusse der Gemeinde⸗Versamm⸗ lung abhängig. und der Rechtsweg gegen dergleichen Anordnungen unzulässig ser die 18 atac seltstandiger guüttenine leitenden Grundsätze..... c ekanntm. Ersatzleistung ür die präkludirten Ka en⸗Anweisungen vom Jahre 182 nd für di . Kassenscheine vom Jahre 1848. snabirten Fassey Nnveisungen vom Z. .

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Beschluß des Königlichen Ober⸗Tribunals, daß geget einen Beschluß, durch welchen die Beschlagnahme einer Druckschrift aufrechterhalten wird, dem Staatsanwalt eine Beschwerde im Interesse der betreffen⸗ den Privatperson nicht zusteht. 444“ Erkenntniß des Königlichen Ober⸗Tribunals, bezüglich auf den Unterschied zwischen Fuhrwerken zum Fort⸗

chaffen von Personen und Fuhrwerken zur Fortschaffung von Lasten nach Maßgabe des Chausseegeld⸗

Tarifs vom 29. Februar 10011“ 1““

Verf. Verfahren bei streitiger Verpflichtung zur Armenpflege. v8¹“ X“X“ Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes für Kompetenz⸗Konflikte, Kompetenz der Verwaltungsbehörde bei Beschwerden über Heranziehung zu Beiträgen fuüͤr die Kommunalkasse, aus welcher zugleich Ausgaben für die Kirche und Schule bestritten Oesgl., daß über die Verpflichtung der Eisensteingruben zur Entrichtung des Zwanzigsten und der Aufsichts⸗ steuer lediglich die Bergbehörde zu entscheiden bat, ohne daß der Rechtsweg hierüber zulässig st.... Bekanntm. Große Kunst⸗Ausstellung im Königlichen Akademie⸗Gebäude zu Berlin von Werken lebender Künstler des In⸗ und Auslandes. ..ĩ“ .. *% Staatsvertrag zwischen Preußen und Nassau über die zwischen Cöln und Gießen und zwischen Coblenz und Wetzlar zu erbauenden Eisenbahnen ———444“ Cirk.⸗Erlaß. Das bei Ausführung des Vertrages §d. d. Eisenach, 11. Juni 1853, von den Kaiserlich öster⸗ reichischen Behörden zu beobachtende Verabteaanan“ Erlaß. Schul⸗ und Neligions⸗Unterricht der Kinder von Sitenta 111“1“ Bescheid. Die konfessionelle Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen, und das Verfahren zur Erzielung eines regelmäßigen Schulbesuchs der unter Vormundschaft stehenden ginbex.. Verf. Beschaffung der Spanndienste bei Schutbauta“ Verf. Bestimmung der Eigenschaft als fremde zugeschlagene Gemeinde bei Schuleinrichtungen . Bekanntm. Besuch⸗Ordnung für die Königlichen Museen... . 8 89 .“

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