1860 / 170 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ö;“ 1378 Fesa⸗ des König ichen Ober⸗Trihnnals vom Auf Re Eih in 1““ 1 8 8 8 1379 v11AAA6“ b Dezember 1859 daß gegen einen Beschluß, das 2 iche A 118 der E“ änderte indessen rung und t zur Festslellung des Maßstabes, nach welchem die im Hinblick auf die obgedachte Convention bon Eisenach kein Bedenken urch welchen die Beschlagnahme einer Druck⸗ 1859 das erste Erkenntnitz 9 zu Bromberg am 12. September einzelnen Einwohner des Kreises zu diesen Beiträgen herangezogen tragen, werden, diesen dizekt an sie gelangenden Reclamationen Kaiserlich schrift aufrechterhalten wird, dem Staats Chausseegeld⸗Kontraventi ahin ab, daß Angellagter wegen mmsden sollen. Hahen die Kreisstände einen solchen Maßstab be⸗ osterreichischer Behörden soweit als töunlich zu gentgen,so glaube c DFeeeine Beschwerde im Int ats enweftt event. eintägigem G. tion zu einer Geldbuße von einem Thale chl so sind die Ortsbehöoͤrden an denselben unbedingt und doch Ew. ec geneigter Erwöägung ganz ergebenst anheinstellen in mastn. v1“ Interesse der betreffenden ankomme gig efängniß verurtheilt wurde, indem es darai selbf dann gebunden, wenn die Repartition der innerhalb der ein⸗ ob es Denenselben erforderlich scheint, Ibrerseits die Provinztal⸗Regierun⸗ J“ „zu welchem Zwecke das Fuhrwerk auf d if e n, Aha v * gen und das hiesige Polizei⸗Präsidium von dieser Veränderung des Ge⸗ 8 bt. pahrt benutzt wird, was im vorlie der betreffenden zeluen Gemeindebezirke aufzubringenden Beiträge nicht unmittelbar schaͤftsganges in Kenntniß zu setzen und mit entsprechender Anweisung zu

W“ oaffen von Personen ges chebesh Falle lediglich zum Fort⸗ von der bewirkt, fondern der Gemeinde⸗Verwal⸗ versehen zc. 3 9 z0

on Ihnen über den Beschluß des dorti song⸗ Die gegen diese Entscheidung ei neg. tung übertragen ist. Berlin, den t. Februar 1k0. richts vom 18. November d. 9 EE— des Angekkagten 80E eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde 25 steht aber auch Nichts entgegen, daß die Kreisstände die Fehscse. e. J., orläufige Be⸗ hauptet, ist Feraber. unrichtige Anwendung des Gesetzes be⸗ aufzubringenden Summen resp. die zu leistenden Prästationen nicht A. ““ direkt den einzelnen Kreis⸗Eingesessenen u“”“ v 1— die den Koͤniglichen Staats⸗ und Minist 8

e ie Beschaffung Herrn Grafen von Schwerin Excellenz.

lagnahme der Nr. 89 des Wochenbl 8 latts, geführte Beschwerde Der Tarif zur Erhebung des Chausseegeldes vom 29. Februar Gemeinden des Kreises kontingentiren des ihnen zugewiesenen Kontingentes han überlassen.

ann füͤr statthaft nicht erachtet werden Sspoviel aus dem gedachten Beschl b . 1840 (Ges.⸗S 8 ie bezeichnete Nummer des ist scaßfen 88 E- S. 95) unterscheidet Fuhrwerke zum Fort⸗ haltenen verbotswidrigen Bekanntmachung der Penchen S ent⸗ Kabriolets ꝛc und uh⸗ als: Extraposten, Kutschen, Kaleschen, Eine solche Vertheilung ist hinsichtlich der Kriegslieferungen G. vorläufig mit Beschlag belegt. Das Kreisgeri letzteren aber wied üͤhrwerke zum Fortschaffen von Lasten, bei durch den §. 5 des Gesehes vom 11. Mai 1851 vorgeschrieben, W“ u“ diese Beschlagnahme fuͤr nicht gerechtferti zu S. hat ö“ Fe.e und unbeladenes, so wie end⸗ und wenn die Kreisstände sie auch für andere Leistungen wählen Bescheid vom 3. Mai 1860 und die Staatsanwaltschaft beim Kreis fel t 88 8 zusgehcben Frachtwagen * enen Fuhrwerke zum Fortschaffen von Lasten wollen, so wird nur darauf zu achten sein, daß diese Absicht in dem ehhs 88 8 hebung bei dem Appellationsgericht B 8 cht hat uͤber diese Auf⸗ giebt sich b6 88 gewöhnliches Landfuhrwerk Es er⸗ Kreistagsbeschluß in unzweideutiger Weise ausgedrückt wird. Ist Müller⸗G werbes an Sonn⸗ und Festtagen deren der neu angegriffene Beschluß 8ee Ferhs Forischaffen von Per grena8. aus den bei „dem Fuhrwerke zum dies geschehen, so wird die Aufbringung der resp. Kontingente zu A“” - her es bis Kutschen, Kaleschen, Kabriolig⸗ son Beispielen: „Extraposten, einer Gemeindelast. Die Gemeinden sind für die unverkürzte Er-⸗ . „so wie aus der Unterscheidung S EEe 1“ 8 2. 8 8 Fufe eg drnsg b e he 29 Fe ans . F. en ee, M- aftet, die Beschlußnahme über den Modus der Erfuͤllung aber daß die Vorstellung der Muͤller⸗Innung zu N. vom 11. desselben Monats, wegen des Mahlens an Sonntagen fuͤr völlig un⸗

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zur anderweiten rechtlichen Entscheidung bei

8 ei der ged 2 1

I“ Stgatsanwaläschaft dela6t. , vor zwischen Frachtwagen und gewöhnlichem Landf

Pribatparta, eamüih nes Eigenchäͤns 8 der 1gee mahn Neaden jedesmaligen Gebrauch a8ea. . ba 8 fällt in den Pereich ihrer Autonomie⸗

Fesazsgeher des Fahrt zufallig zum Fortschaffen von Die Königliche Regierung wird hiernach den Spezialfall, welcher begründet nicht erachtet werden kann, und daß aus den in der Vor⸗

geschuldigter erscheint, erhoben. n⸗ gemeinen Charakter des Fuh enutzt wird, sondern nur auf den alla. Ihr zu den vorgetragenen Bedenken Veranlassung gegeben hat, zur stelung vorgetragenen Gruͤnden die Amtsblatt⸗Verordnung vom⸗

dnage 1I1 Befcheeeceg ankommt, nämlich, ob es seiner Erledigung bringen können, bei dem anscheinend eine Individual⸗ 8. Juli 1859 billiger Weise dahin zu deklariren sein wird, daß den

dem Angeschuldigten selbst eine Beschwerde über den Beschl al Fortschaffen von Personen 8 wesentlich und hauptsaͤchlich zum Besteuerung beabsichtigt ist. Muͤllern unter dringlichen Umständen, nach vorgängiger in eschluß, dei einem im Allgemeinen 188. d.gegac 8 ist, dergestalt, daß erlin, den 24. September 1859. begaeit bei ihrer zunächst vorgesetzten Behöͤrde einzuho vg ac.

öb bee mincges zes Zunern. . ““] Chüfethens eess S Sonn⸗ und Festtagen, während des s 1 Dem Bedenken, welches die ze. aus den polizeilichen Bestim

durch welchen eine Untersuch 5 1 folgerichtig auch der bung eröffnet wird, versagt, so muß 1 g auch n Staatsanwalt eine solche Beschwerde im Personen bestimmten Fuhrwerke es für den zu entrichtenden Tarif⸗ G S Tarif⸗ Graf von chwerin. 1 1ö“ 4 mungen über ländliche Beschäftigungen an Sonn⸗ und Festtagen,

Interesse des Angeklagten verf⸗ b versagt werden, wie dies eumn fatz gleichguͤltig ist, w e. n ver 1892 Feee s hnen sads duac den Beschluß 7 vngesh falls . 88. ga fchch 88 e 1“ ] Goltdammers Archi 8 Feorlscha 8 ner Natur nach zum C“ .“ ausgesprochen ist. Die Beschlagnahme b 92 v unbercersasn die darauf etwa befntlicherh Per⸗ die 8 1““ ““ §. 10 der Verordnung vom 26. Mai 1838 Amtsblatt S. 176, in dieser Beziehung dem Beschlusse über die Eröffnu eh aber Im vorliegenden x1 leiben soglen, herleitet, kann mit Rücksicht auf die eigenthüͤmlichen Verhältnisse suchung völlig gleich, da auch sie nur das Hau er Unter⸗ einss ene eben Pachacle e hat nun der Angeklagte nach der über⸗ des Müllergewerbes und im Interesse des Publikums, welches bei bereitet. Speziell hat auch schon der Beschluß vor⸗ einem gewöhnlichen nhele Feststellung beider vorigen Richter mit 8 -. 1 längere Zeit andauerndem Stillstand der Mühlen der Gefahr aus⸗ vom 6. Oktober 1858 (Goltdammers Archiv Band vhensgls rimm wie auchobet 88 adenen Landwagen oder Bauerwagen Cirkular⸗ Srlaß vom 8, Februar 1860 das be gesetzt ist, augenblickliche dringende Lebensbedürfnisse nicht befriedigen ausgesprochen, daß dem Angeschuldigt ;Seite 836) zum Fortschaffe zweite Richter nicht bezweifelt, im Allgemeinen 18 zu können, ein entscheidendes Gewicht nicht beigemessen werden. die bestaͤtigte Beschlagnahme nicht eeehs eine Beschwerde über dehd.Sgeselcs 8 Lasten bestimmten Fuhrwerke, die Cbausser⸗ Ausführung des Vertrages à d. Berlin, den 3, Mai 1860 1 Berrlin, den 14. e passirt; der Angeklagte war S 1 1853, von den Kaiserlich österreichischen Behör 8 1 29q 4. Dezember 1859. 111¹“ 129 Kutscher sich auf dem 8E vmnhe er 8b gs zu beobachtende Verfahren betreffend. Der Minister fur Handel ꝛct. Der Minister der geistlichen ꝛc. Koönigliches Obet⸗Tilbtenaat.. Lchan des tarifmaͤßigen Satzes für unbeladenes 8 von der Heydt. Angelegenheiten. G ..“ 1 1“ het, . f na 878 für jedes Zugthier vergünchet 889 Der Königlichen Regierung übersende ich in der Anlage (a.) 16“ Minister Ivnaeee des Artikels 107 Nr. 1 des gegten. Erkenntniß in Gemäßheit Abschrift eines an mich gerichteten Schreibens des Herrn Ministers "Graf von Schwerin . nichtung, und war in der 8. selbst 8 8 1852 eer: der auswärtigen Angolegenheiten vom 1. d. M., vr -) Ausfüh⸗ 11“ V 8 g Polizei⸗Anwaltschaft das erste den Angekl if die Appellation der rung des Vertvages d. d. Eisenach, den 11. Juni 1853, von den WWI ““ ““ kenntniß zu bestäͤtigen geklagten freisprechende Er⸗ Kaiserlich österreichischen Behörden fortan zu beobachtende formelle die Königliche Re Erkenntniß des Königlichen Ober⸗Trib 1“”“ ““ Verfahren betreffend, zur Kenntnißnahme und 16. Dezember 1859 bezü lich ribu nals, vu“ Ftutsnn 11“ . 8 Beerlin, den 8. Februar 1860. 11.““ v1“ 8 EEEöö1ö“ Fuhrwerten zun 6it 8g11 Mini 11 a echoa8 88 8 een v““ 11“ Erlaß vom 7. Mai 1860 betreffend die 2 8 Personen und Fuhrwerken zur ö SSe. es am. eHs der geistlichen, Unterrichts⸗ 8 d 8 11*“ Schwerin. ““ der als Mitglieder der Departements⸗Prüfungs⸗ Last n nach Maßgabe des Chausse 82 8285 Xatert S z98 8 r9118 kedizinal⸗Angelegenheiten. eee ““ 1iee 8 v1“ Kommission für einjährige Freiwillige fungiren⸗ 8 Der praktische Arzt . 8HLE“ saͤmmtliche Königliche Regierungen und 8 8 l⸗Direktor 8 zt ꝛc. Dr. Benedict zu Landeshut ist zum

89 9 Ivzm 29 In der Unters 1 üt 3 hu“ ttic, opgtu⸗ des Kreises Landeshut; und 5 2 ntersuchung wi 6“ 111“ er isch 5 ““ 1 Nichägkeitsbeschwerle des ragan itsssgen 88 auf die des Krasses Lersche Fhraa Dr. Steiner zum Kreis⸗Physikus 8 8 1 Imh G⸗ Sehnsl. Senat für Strafsachen zre Unee sün sghlche Ober⸗ An der Realschule in Erhe obe z Schon vor dem Zustandekommen des unter der Mehrzahl - nd itzung vom 16. Dezember 1859 ꝛc. für N Peilung, in seiner Lehrers Schilling zum Ob 1n ie Beförderung des ordentlichen chen Regierungen abgeschlossenen Vertrages d. d. Eisenach den 11. Juni 9. Dezember 1858 der Direktor und ein Lehrer oder zwei Lehrer Erkennkniß des Kriminal⸗Senats des b erkaunt, ögß ds erlehrer genehmigt worden. 1853, welchem auch Oesterreich unter dem 27. Oktober dess. Jahres bei⸗ eines Gymnasiums oder einer höheren Bürgerschule bestimmt wor⸗ Gerichts zu Bromberg vom 12. S Fniglichen Appellation5-“., —— getreten ist, hatten sich die preußische und die österreichische Regierung den, wogegen die durch §. 4 der Instruction vom 21. Januar 1822 und auf die Appellatton der Poli ep ember 1859 zu vernichten, G 8 11“ 8. gegenseitig anheischig gemacht, einander bei dem Versuche behülflich zu getroffene Anordnung der Zuziehung von sachverständigen Män⸗ z6 Königlichen Kreisgerichts das Erkenntnis v“ 1 eracsF ih Cha eines gehibaß * e nern des Kaufmanns⸗ und Fabrikantenstandes, der Landwirthschaft, igen, Ni zu J. vom 7. Juni 1850 8 inicevi Theits im Gebiete des anderen entstanden waren, aus dem aigen Ver⸗ b 8 Fäeebmh unco rechten Arbeiter auf⸗ 8 gen, unter Niederschlagung der Kosten. Bon a. 8 Ministerium des Innern. 4 moögen oder auch von den alimentationspflichtigen e a 278 1 degshen ufs Standes der Künstler und kun stgerech f 8 3 1Z11611114AX*X“ 88 pflegten im Verwaltungswege wieder einzuziehen. emgemäß wurde seit. 1 8 u“ . er 1859 bet heiten von Seiten der hiesigen Kaiserlich österreichischen Gesandtschaft zu Militairdienste sich meldenden jungen Leute als Eraminat oren zu⸗ sind die be⸗ zuziehenden Lehrern eine gesetzliche Verpflichtung zur Mitwirkung egt, so genehmigen wir hierdurch, daß

.April 1859 pafsirte der Angeklagte, Gutsbefitzer N. 1 f ngeklagte die Indivi reffend 8 geklagte, Gutsbesitzer N., Individual⸗Besteueru ng der Gemeinde 2 dem gedachten Zwecke vielfach in Anspruch genommen, und sind d zieh b 1 8 treffenden Königlichen Negierungen jederzeit bere its mit An⸗ bei dieser Prülung nicht obtt feeh dle e e 8

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das Polizei⸗Präsidium hierselbst. 8 8 * v außerordentliche, von den Herren Ober⸗Prästdenten zu fernennende Mitglieder der Departements⸗Pruͤfungs⸗Kemmissionen der deut⸗ für einjaͤhrige Freiwillige sind im §. 26 der Ersatz⸗Instruction vom

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sitwillig diesse den gedachten Lehrern für jeden einzelnen Tag, an wel 8 find, drei

mit einem zweispaͤnnigen zzs: Chausseegeld⸗Hebeste gen gewöhnlichen Land⸗ oder Bar t. 8 geld⸗Hebestelle bei M., und es b zerwagen die gesessenen für Krei 74 e reis⸗K 1 beladenen Wagen nur der Angeklagte esüemn sich auf dem un⸗ v weisung versehen worden. ein Kutscher. Unter Die Entscheidung der i Das erzielte Resultat entsprach jedoch in keiner Weise dem großen selben bei der Prüfung zugegen ewefen 1 g der in dem Berichte der Koͤniglichen Regi Aufwande an Arbeitskraft und Zeit, welcher hierdurch nothwendig wurde, Thaler Prüfungs⸗Gebubren FFe Extraordinarium der betref⸗ Regie indem z. B. von den mehr als 350 preußischen Unterthanen, welche in fenden Regierungs⸗Hauptkasse gewahrt S 1 benst, das Weitere hiernach gefälligst

diesen Umständen s ollte der Angeklagte de 1 8 n nach dem Tarif vom r. 1 : ung vom 27. v. M. gestellten Frage, 188 1e den Jahren 1853 bis 1857 in österreichischen Hospitaͤlern verpflegt wur⸗ Ew. zc. ersüchon wir crgebe

8 7 en au erle t t 16 b 1 2 en, nur i en eine rst ttung der Kosten zu erle ngen war, zu vere nlassen, und im Interesse ta skasse abin 1 rässe

zu entrichtenden Satz b und entrichtete nur d ezahlen, der Angeklagte weigerte sich ab b r Quote d is⸗ liches Landfuhrwee aeingeren Satz fur unbel zben⸗ e der Kreis⸗Kommunal⸗ r 5 9 adenes 8 unal⸗Abgabe b b 5 Sesd⸗Cvane hrwerk. Die Steuerbehörde fand hierin ei gewöhn stabe aufbringen zu lassen 88 n nach einem anderen Maß die wieder eingezogenen Beträge nur ungefaͤhr 5 ½ Prozent der wirklich 11“ 1“ 5 vention, d 1 24 I eine Chaussee⸗ K , als nach demjen 8 e emn 1 1 8 1Se rbemanesa⸗* s⸗Kvmmissionen Ihre des Königlichen K der Angeklagte wurde jedoch durch Erk 8 reisstände zur Repartition auf die G njenigen, welchen die 1 liquidirten Kosten betrugen. Ich nahm hieraus Veranlassung, durch die daß bei den Departements⸗Prüfungs mmiss 8 8 e Anschuldigun reisgerichts zu J. vom 7. Juni 1859 enntniß hängt, wie ich der Königlichen Regi emeinden gewählt haben, Königliche Gesandtschaft in Wien auf diese Lage der Sache aufmerksam tungs⸗Bezirks die Dauer der Prüfung auf das ohne cein rãs 8 8 8g freigesprochen, weil das Gesetz vom 2 von dieser sentlich von der Fassung des bet hierdurch erwidere, we⸗ machen zu lassen, und habe nunmehr von der hiesigen Kaiserlich österrei †gung des Zwecks der Prüfung zulässige Minimum der Tagezabl Bescha den höheren Satz nur von Wagen di m 29. Februar und muß daher für jeden S etreffenden Kreistags⸗Beschlusses ab chischen Gesandtschaft die Mittheilung erhalten, daß saͤmmtliche österrei⸗ beschränkt werde. 8 v““ H““ 8 affenheit nach zum Personenverkebr 8 ie ihrer objektiven Die den Areis ts pezialfall besonders getroffen werden b chische Provinzial⸗Behörden angewiesen worden seien, nicht nur ihre der-⸗ Berlin, den 7. Mai 1950. gegen den geringeren Satz von 4 estimmt sind, fordere, 1841 verliehe staͤnden durch die Verordnung vom 25. Mäͤr düscde Vreetamatlonen auf diejentgen Fälle zu beschranken, wo eine Kaht¹†% Der Finanz⸗Mimister Landfuhrwerk, gleichfalls seiner o. E für gewoͤhnliches stimmte ehene Ermächtigung, die Kreis⸗Eingesessene 2 gn. scheinlichkeit für die Wiedereinziebharkeit der entstandenen Kosten vorliegt, 8 9 Ss Patow es gesetzt habe, und auf den subjektiven 2 h Kefenhee nach, fest⸗ oder Leihnec⸗ und bnh gewissen Beschränkungen zu Bef ne v. dea⸗ uch Hefsebisch 8 . . veekt Fe ges beref G An Sen. 1 bebrau ie Rück 8 in zu berpflichten, involvi enden diesseitigen Verwaltungsbehörden anzubringen.. es 2 11“ Verordnung unzweifelhaft die Befadint eeehcedn Weönen Obgleich ich nun vorausseten darf, daß die Königlichon Regierungen nigliche Ober⸗Praͤst

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