1860 / 170 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bescheid vom 8. Mai 1860 die Benutzung der

Kirchhöfe für Privatzwecke betreffennd. 1

ds Ihre Beschwerde vom 17. Februar d. J. kann, wie Ihnen nach näherer Erörterung des Sachverhältnisses hierdurch eröffnet wird, fuͤr begründet nicht erachtet werden. Die von der Bürgermeisterei N. erlassene Polizei⸗Verordnung vom 15. August 1853, durch welche die Benutzung der Kirchhöfe um Aufhängen und Trocknen von Wäsche untersagt worden, er⸗ scheint der Bestimmung der Kirchhöfe völlig angemessen, und es ann daher nur gebilligt und resp. für gerechtfertigt erachtet werden, wenn Sie der Bürgermeister unter Hinweisung auf die gedachte Polizei⸗Verordnung besonders darauf aufmerksam gemacht hat, daß Sie Sich durch fernere Benutzung des Kirchhofes in N. zum Auf⸗ hängen und Trocknen von Wäͤsche und Kirchenparamenten straffällig machen würden.

Daß in dieser Untersagung eine Beeinträchtigung Ihrer Nutz⸗ nießungsrechte an dem Kirchhofe nicht gefunden werden kann, ver⸗ eht sich von selbst, da diese Rechte die Befugniß zu einer Be⸗ utzung desselben zum Wäschetrocknen nicht in sich schließen.

Hiernach, und da es Ihnen überdies an anderen nahe liegen⸗ en und geeigneten Plätzen, auf denen Sie das Trocknen der Waͤsche nd Paramente vornehmen können, nicht fehlt, liegt weder eine

Vernachlässigung vor, Ihrem Antrage auf Aufhebung der gedach⸗ ten Polizei⸗Verordnung irgendwie Folge zu geben, noch Sie aus⸗ nahmsweise von der Befolgung derselben fuͤr enthunden zu e

828 Berlin, den 8. Mai 1860. gihan⸗ ö.

er Minister der geistlichen, Unter⸗ Der Minister des Inn richts⸗ ac. Angelegenheiten. Graf von Schwerin. von Bethmann⸗ eg

CCCI““ den Pfarrer N. zu N. in der Rhe

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Erlaß vom 12. Mai 1860 betreffend die Be handlung der Anträaäge auf Entlassung aus dem Reserve⸗Ver ehufs der Auswanderung.

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Unter den gegenwärtigen, veränderten Verhältnissen finden wir uns veranlaßt, die durch den Erlaß vom 27. Juli 1859 bis auf Weiteres aufrecht erhaltene Bestimmung des Kriegs⸗Ministeriums vom 8. März pr.,

düraffend 88 Beschränkung der Auswanderungen der Reserve⸗

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Demnach sind fortan Anträge auf Entlassung aus dem Re⸗ serve⸗Verhältniß, Behufs der Auswanderung, auf dem durch den Erlaß vom 28. Juni 1850 vorgeschriebenen Wege dem Kriegs⸗ Ministerium wieder vorzulegen.

Dem Königlichen General⸗Kommando und dem Königlichen Ober⸗Präsidium stellen wir die gefällige weitere Veranlassung hier⸗ nach ergebenst anheim.

Berlin, den 12. Mai 1860.

G.schen Eheleute nach Anrechnung des möglichen geringen Arbeits⸗

willen ohne Weiteres zum Verkauf der Häuslerstelle zu zwingen.

Stelle halten will, nur überlassen werden, wegen der gewährten Unterstützung seiner Zeit auf Erstattung gegen den G. zu klagen, im Wege der Execution demnächst die Subhastation der Stelle aus⸗ zubringen und sich den disponibel bleibenden Kaufgelder⸗Rest zur

Berlin, den 20. Mai 1860.

zassrheg Minister des Innern. e“ Im Auftrage: 1I“

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Bescheid vom 2. Juni 1860 die Besteuerung der Eisenbahn⸗Gesellschaften für Kommunal⸗Zwecke

I9 betreffend. 5 3 Ihre Rekursbeschwerde vom 13. April d. J. gegen die Ent⸗ scheidung des Herrn Ober⸗Präsidenten vom 22. März d. J., be⸗ treffend die Kommunal⸗Besteuerung der N.schen Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft in N., kann für begründet nicht erachtet werden. Der Ge⸗ winn, welchen die genannte Gesellschaft durch die eigene Fabrica- tion von Coaks mittelst der im dortigen Stadtbezirken belegenen Coaksöfen gegen die bei dem Ankauf des Coaks aufzuwendenden Mehrkosten erzielt, verschafft ihr kein Einkommen, sondern nur eine Ersparniß, ist also überhaupt kein Steuer⸗Objekt. Berlin, den 2. Juni 1860.

Der Minister des Innern. Im Auftrage: Sulzer.

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den Bürgermeister N. zu N.

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Angekommen: Der Fürst von Hatzfeldt, von Trachenberg. Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und General⸗Adsutant Sr. Majestät des Königs, von Willisen, von Trakehnen.

Berlin, 20. Juli. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent haben im Namen Sr. Majestät des Königs, Keenabiras gerühn Dem Regierungs⸗Präsidenten du Vignau zu Erfurt die Erlaub⸗ niß zur Anlegung des ihm verliehenen Fürstlich schwarzburgschen Ehren⸗Kreuzes erster Klasse zu ertheilen. 5 1 8

1 911 1“ MNassau. Wiesbaden, 18. Juli. Heute wurde in der 2. Kammer der Gesetzentwurf: „die Regelung der Domainen⸗Ver⸗

Der Minister des Inner Graf von Schwerin.

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81 1 v4* Bescheid vom 20. Mai 1860 betreffend die an hülfsbedürftige angesessene Ortsangehörige zu

verabreichenden Unterstützungen. 86

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In der Armenpflege⸗Sache der G.schen Eheleute eröffne ich der Orts⸗Polizei⸗Verwaltung auf die Vorstellung vom 6. März d. J. nach Ermittelung des Sachverhalts, daß die Verfügung der Königlichen Regierung zu N. vom 22. Februar d. J., da der Besitz einer Leerhäuslerstelle die Hülfsbedürftigkeit der G.schen Eheleute unter den bestehenden thatsaͤchlichen Verhältnissen nicht behebt, und diese Bedürftigkeit jedenfalls, auch wenn es zum Verkauf der Sielle kommen sollte, bis zu der für jetzt zweifelhaften Erzielung eines für den Besitzer disponibeln Kaufgelder⸗Restes fortdauern würde, dahin nur aufrecht erhalten werden kann, daß der dortige Ortsarmen⸗Verband verpflich⸗ tet und anzuhalten diejenige Unterstützung, welche die

hältnisse betreffend“ berathen. Das Gesetz wurde, wie es aus der heutigen Berathung hervorgegangen, mit 17 gegen 7 Stimmen zum Beschluß erhoben. Von Erheblichkeit sind die Beschlüsse: 1) daß eine Entschädigung (§. 6) an die Herzogliche Domainen⸗ Kasse mit jährlich 25,000 Fl. für Zehntverluste nicht geleistet wer⸗ den soll, vielmehr auf jedweden Anspruch Verzicht geleistet wird; 2) daß §. 5 die Summe von 700,000 Fl. statt 800,000 Fl. festgesetzt, 3) der Antrag, „im Jahre 1887 eine neue Vereinbarung zu treffen“, aber abgelehnt worden ist, und 4) daß als Zuschuß fürs hiesige Theater ein für alle Mal jährlich nur 25,000 Fl. ver⸗ willigt worden sind. (Mrh. Ztg.)

„Beaden. Karlsruhe, 18. Juli. Gestern Abend traf Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin⸗Mutter von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin unter dem Namen einer Gräfin von Güstrow hier ein. Die hohe Dame setzte heute ihre Reise nach Wildbad fort.

Wie schon erwaͤhnt, hat sich die Kommission zur Begut⸗ achtung der kirchlichen Gesetzvorlagen am vorigen Sonn⸗ abend wieder versammelt und die ausgearbeiteten Berichte in wie⸗ derholten Sitzungen endgültig berathen. Dieselben wurden sogleich dem Druck übergeben, und die „Karlsr. Ztg.“ ist bereits in der Lage, mit der Mittheilung derselben heute zu beginnen.

Bayern. München, 18. Juli. Der Verwaltungs⸗Aus⸗ schuß des Gesammtvereins der deutschen Geschichts⸗ und Alter⸗ thumsvereine zu Stuttgart macht bekannt, daß die Versammlung

verdienstes der Frau und unter Nutzung der Leerhäuslerstelle zu ihrem Unterhalte noch bedürfen, ihnen zu gewähren. Die Verwal⸗ tungsbehörde ist nicht befugt, den G. um seiner Hülfsbedürftigkeit

Es kann vielmehr dem Ortsarmen⸗Verbande, wenn er sich an die

Deckung der gewaͤhrten Unterstützungen überweisen zu lassen.

nns Gesammtvereins, der Kongreß der deutschen Geschichts⸗ und

Alterthumsforscher, in den Tagen vom 18. bis 20. September d. J. in Cehncgen stattfinden wird. (N. M. Ztg.) Oesterreich. Wien, 19. Juli. In einer heute stattge⸗ undenen außerordentlichen Reichsrathssitzung wurde folgendes vom 17ten d. datirtes Handschreiben des Kaisers an den Reichsraths⸗ Präͤfidenten als Kaiserbotschaft an den Reichsrath verlesen: Ich abe beschlossen, kuͤnftig die Einführung neuer Steuern und Auf⸗ agen, dann die Erhöhung bestehender Steuern und Gebührensätze el den direkten Steuern, bei der Verzehrungssteuer und bei den Gebuͤhren von Rechtsgeschäften ꝛc., endlich die Aufnahme von neuen

Anlehen nur mit Zustimmung Meines verstärkten Reichsraths an⸗

rdnen.

Belgien. Brüssel, 18. Juli. In der heutigen Sitzung

er Repräsentanten Kammer wurde die Adresse an den König ver⸗ lesen, deren Entwurf Devaux angefertigt hat. Dieselbe wurde durch Acclamation angenommen. Nachdem hierauf die Kammer mit 65

gegen 25 Stimmen noch das Ganze des Gesetzes wegen Abschaf⸗

ung des Octroi angenommen, vertagte sie sich auf unbestimmte

Zeit. Die Adresse weist zunächst darauf hin, daß mit dem heu⸗ tigen Tage das 30ste Regierungsjahr des Königs beginne; die Kammer nehme hiervon Veranlassung, Sr. Majestät die nationalen Sympathieen auszusprechen, auf die sich seit mehr denn einem Vierteljahrhundert ruhmreich sein Thron stütze. (Köln. Ztg.)

Großbritannien und Irland. London, 18. Juli. Der Prinz⸗Gemahl ist gestern nach Osborne zurückgereist, nachdem er im Laufe des Vormittags mehreren Sections⸗Bera⸗ thungen des statistischen Kongresses beigewohnt hatte.

8 Der Lord⸗Mayor giebt heute den Ministern und den Ab⸗ geordneten zum statistischen Kongresse ein großes Banket in

Mansion House. *

82* se. hiehehn Abtheilungen des statistischen Kongresses fanden gestern von 10 Uhr Morgens bis 1 Uhr Mittag. Bera⸗ thungen statt. In der ersten Section richterliche Statistik wurde auf Antrag des Dr. Ascher aus Hamburg Lord Brougham zum Vorsitzenden erwählt. Ihm steht als Vice⸗Präfident Hr. Ascher zur Seite. Die zweite Section für gesundheitliche Statistik erwählte den Earl von Shaftesbury zum Präfidenten, und als Vice⸗Präfidenten des Auslandes den Dr. Baumhauer aus Holland, Dr. Berg aus Schweden, Dr. Hermann aus Bayern und G. Hopf aus Sachsen. Einer der Secretaire verlas einen von Miß Florence Nightingale eingesandten Aufsatz, ent⸗ haltend „Vorschläge für eine gleichartige Statistik der Hospi⸗ täler, die mit einigen Aenderungen angenommen wurden. In der dritten Section für Industrie, Berg⸗ und Ackerbau wurde Lord Stanley zum Präsidenten erwählt, und zu Vice⸗Präsidenten des Auslandes: Baron Czoernig von Oesterreich, Senor de Carvalho Moreira von Brasilien, Graf Ri⸗ palda von Spanien und Hr. Visschers von Belgien. In der vierten Section Handels⸗Statistik fiel die Wahl eines Vor⸗ sitzenden auf Mr. N. W. Senior, mit folgenden ausländischen Vice⸗Präsidenten: Prof. Ackersdyck aus Belgien, Hr. David von Dänemark, Hr. Hopf für Coburg und Meiningen, Baron Maltzahn für Mecktenburg und Dr. Schubert für Preußen. Die fuüͤnfte Section Census, Militair⸗ und Flotten „Statistik erwählte den Earl of Stanhope zum Vorsitzenden, und zu Vice⸗Präfidenten unter den ausländischen Delegaten: M. Legoyt für Frankreich, Hrn. Vogt für die Schweiz, Prof. Wappäus für Hannover, und Dr. Wernadsky für Rußland. In der sechsten Section endlich statistische Methoden ꝛc. fiel die Wahl eines Präsidenten auf H. A. Quétéles, dem als Vice⸗Präsidenten des Auslandes Herr v. Bruschen aus Rußland, Dr. Engel aus Preußen, und Hr. Kalb aus der Schweiz zur Seite stehen. Später im Laufe des Nach⸗ mittags war eine allgemeine Sitzung, bei welcher von einigen der ausländischen Abgeordneten Mittheilungen über die Statistik ihrer resp. Heimatsländer und über die Anfertigung der betreffenden Ta⸗ bellen gemacht wurden.

Die Kanalflotte, bestehend aus eilf Liniendampfern erster Grade nebst kleineren Kriegsschiffen, liegt seit Sonnabend in Bantex⸗Bay (Irland). Ein nicht minder starkes Geschwader be⸗ findet sich, vollständig ausgerüstet und seetuͤchtig, im Hafen von Devonport.

In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung fragte Lord Stratford de Redeliffe, ob die Regierung Nachrichten erhalten habe, welche die neuerdings in Damaskus angeblich vorgekommenen Ereignisse bestätigen, und ob sie bereit sei, die vor einigen Tagen verheißenen, auf die syrischen Vorgänge bezüglichen Papiere vorzulegen. Der Unter⸗Staatssecretair des Auswärtigen, Lord Wodehouse entgegnet, leider fänden die in den veröffentlichten Nachrichten von dem Blutbade in Damaskus ihre Bestätigung durch eine Depesche, welche die Regierung erhalten habe und in welcher gemeldet werde, daß nicht weniger als 500 Christen um⸗ gebracht und ihre Häuser verbrannt worden seien, so wie, daß der hol⸗ ländische Konsul getödtet und der amerikanische verwundet worden sei. Die Regierung habe noch ein anderes Telegramm aus Paris, jedoch nicht von einem Regierungs⸗Beamten, erhalten. Diesem Telegramm zufolge sei

das Haus des englischen Konsuls nicht verbrannt worden. Die Vor⸗ legung der Papiere werde in einigen Tagen erfolgen.

In der Unterhaus⸗Sitzung beantragte Lord Fermoy folgende Resolution: „Die Verwerfung der die Aufhebung der Papiersteuer ver⸗ fügenden Bill durch das Haus der Lords ist ein Eingriff in die Rechte und Privilegien des Hauses der Gemeinen, und es liegt deshalb diesem Hause ob, eine praktische Maßregel zu ergreifen, um seine Rechte und Pribilegien geltend zu machen.“ Außerhalb der Mauers den Parla⸗ ments, bemerkte er, herrsche ein starkes Gefühl der Entrüstung in Bezug auf diesen Gegenstand, welches sich in zahlreichen Petitionen und öffent⸗ lichen Meetings kundgebe. Die Annahme der Resolution verpflichte das Haus gar nicht zu einer bestimmten Handlungsweise, indem der Weg, wie die Rechte des Hauses zu wahren seien, von der Regierung an⸗ gegeben werden könne. Der Schatzkanzler habe erklärt, es sei die Pflicht des Hauses, einen Schritt in der Sache zu thun. Die drei Re⸗ solutionen Lord Palmerston’'s seien nicht ausreichend, und er halte es für das Beste, die Papiersteuer⸗Bill an das Oberhaus zurückgehen zu lassen. Lord Palmerston giebt dem Hause zu bedenken, daß es nach der bei einer früheren Gelegenheit stattgehabten eingehenden und ernsten Besprechung der Frage nicht wünschenswerth sei, sie von Neuem aufzurühren. Der erste Theil der Resolution sei kaum etwas mehr, als ein bloßer Wiederhall einer von dem Hause bereits angenommenen Resolution, während derzweite ein Resultat bezwecke, das Lord Fermoy nicht näher bezeichnet habe, und für welches er die Verantwortlichkeit auf die Regierung wälzen wolle. Er beantrage die Vorfrage. Sir J. Trelawny verdammt das Verfahren des Oberhauses in sehr starken und entrüsteten Ausdrücken. Clay fühlt zwar, daß das Unterhaus in Folge des mit Vorbedacht geschehenen Schrittes der Lords eine Demüthigung erlitten habe, bedauert jedoch tief, daß ein Antrag ge⸗ stellt worden ist, der seiner Meinung nach durchaus von keinem Nutzen sein kann und, wenn er durchginge, die Stellung des Hauses benachthei⸗ ligen würde. Die Ansicht Lord Fermoy's von der Volksstimmung könne er nicht theilen, er glaube im Gegentheil, daß die Mehrheit des Volkes die von den Lords in finanzieller Hinsicht an den Tag gelegte Weisheit zu würdigen wisse und gutheiße. Der Schatzkanzler erklärt, er stimme ganz mit Lord Palmerston überein. Die zweite Hälfte des Antrages bestehe bloß aus leeren Worten. Sie trete in einer Form auf, als wolle sie dem Lande den Glauben bei⸗ bringen, daß sie ernstlich gemeint sei, während sie in Wirklichkeit doch gar keine Bürgschaft der Aufrichtigkeit biete. Seines Erachtens sei es nicht wünschenswerth, mit Protesten und Erklärungen zu freigebig zu sein. Ent⸗ weder müsse man schweigen oder handeln. Osborne bemerkt, es scheine, daß der Schatzkanzler, welcher das Benehmen der Lords vor Kurzem eine gigantische Neuerung gescholten habe, wenn er Geld brauche, dasselbe ganz gern in die Tasche stecke und Constitution Constitution fein lasse. Er stehe weder auf Seiten des Schatzkanzlers, der früher zum Handeln gedrängt habe, noch auf Seiten Lord Fermoy's, dessen Resolution blos die drei er⸗ bärmlichen Resolutionen Lord Palmerston's überfirnisse. Disraeli meint, die der Regierung gegenüber von der liberalen Partei beobachtete Haltung müffe das Haus einigermaßen in Verlegenheit versetzen. Doch wie dem auch sei, die Frage sei eine sehr ernsthafte, und Vieles hange von der Art ab, wie man sie angreife. Er könne der Resolution seinen Beifall nicht geben. Der erste Theil derselben stehe im Widerspruch mit der zwei⸗ ten der vor einigen Tagen einstimmig angenommenen drei Resolutionen, und was den zweiten anbelange, so habe das Haus seine Rechte und Privilegien zur Genüge gewahrt. Die Ehre und Würde des Hauses der Gemeinen und des Ministeriums erheische ein Festhalten an den drei Re⸗ solutionen. Sonst würden sie ihre Stellung untergraben. Uebrigens sei das von der Regierung eingeschlagene Verfahren ein höchst unweises. Wenn Lord Palmerston den Antrag auf Stellung der Vorfrage zurück⸗ iehe und eine direkte Verwerfung der Resolution beantrage, so werde er sön unterstützen. Nach einigen Worten Sir G. Grehy’s und einer kurzen Replik Lord Fermoy'’'s wird die Vorfrage gestellt und die Resolu⸗ tion mit 177 gegen 138 Stimmen verworfen.

19. Juli. Lord Clyde, der frühere Ober⸗Befehlshaber in Ostindien, ist hier angekommen.

Auf dem gestern in Mansion House vom Lord⸗Mayor ver⸗ anstalteten Bankette sprach Lord Palmerston sich lobend über die Freiwilligen⸗Corps aus, und Lord J. Russell gedachte der City von London in schmeichelhafter Weise. Die eigentlichen politischen Tagesfragen wurden nicht berührt. 1

Frankreich. Paris, 18. Juli. Wie der „Constitutionnel“ berichtet, halt der Handels⸗Ausschuß wöchentlich drei Sitzungen. Vor acht Tagen begann die Untersuchung über die Woll⸗Industrie; mehr als 50 Fabrikanten und Kaufleute haben bereits ihr Gut⸗ achten vor der Kommission abgegeben, und noch werden einige Sitzungen diesem Gegenstande gewidmet sein. Herr Ernest Baroche ist mit dem Berichte uüber Woll⸗ und Baumwoll⸗Industrie beauf⸗ tragt; der Akademiker Combes und der General Guiod werden den Bericht über die metallurgische, und Herr Legentil den Bericht über die Leinen⸗Industrie erstatten.

Der gesetzgebende Körper hat gestern mit 179 gegen 47 Stim⸗ men den Gesetzentwurf wegen der 40 Millionen Fr. zu Darlehen an die Industrie fuür Erneuerung oder Verbesserung des Materials genehmigt. G 1

General Prim, mit einer militairischen Mission von der spa⸗ nischen Regierung beauftragt, ist hier angekommen.

Der nach Syrien beorderte General Trochu wird an Bord des „Sellone“ nur eine kleine Anzahl Militair mitnehmen; er soll sich erst persönlich überzeugen, wie es da eigentlich steht. Abd⸗el⸗ Kader hat, wie es heißt, der Pforte versprochen, die Ruhe in Sy⸗ rien vollständig wiederherzustellen und die Christen zu sichern, wenn ihm nur3000 Mann gute Truppen zur Verfügung gestellt würden.