1860 / 178 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ve.] gebenes Schreiben Sr. Majestät des Kaisers von Ruüßlands vor, mit welchem die Entbindung Iörer Koͤniglichen Hoheit der Großfürstin 88v des Großfürsten Konstantin, von einem Prinzen otifizirt wird.

Für Preußen ward angezeigt, daß der zum zweiten Militair⸗Beboll⸗ mächtigten ernannte Oberst⸗Lieutenant von Dewall wegen anderweiter Verwendung noch verhindert sei, diesen Posten anzutreten, und daß der Koͤnigliche Major von Scheliha dessen Stelle einstweilen vertreten werde.

Der Königlich bayerische Gesandte bruchte für die Regierungen von Bayern, Sachsen, Württemberg, Kurhessen, Großherzogthum Hessen, Nassau Mecklenbur Schwerin, Sachsen⸗Meiningen und Sachsen⸗Altenburg einen Antrag auf Entwerfung allgemeiner zum Schutze von Erfindungen auf⸗ Vorschriften ein. Es wird in demselben daran erinnert, daß Angelegenheit schon von der im Jahre 1851 in Dresden stattgefun⸗

enen Ministerialkonferenz als eine der Bundesgesetzgebung zu überwei⸗ sende zur weitern Erwägung gestellt worden, daß auch dieselbe bei Gele⸗ genheit der im Jahre 1852 in Frankfurt zusammengetretenen Kommission von Fachmännern wieder zur Sprache gebracht, auch von einem Mitgliede derselben ein, Entwurf eines Patentgesetzes ausgearbeitet worden sei, der an den Bundestagsausschuß gelangte. 8

8 Der jetzige Antrag geht nun dahin, daß behufs Erreichung des in Frage stehenden, nach Befinden unter Zuziehung besonderer Sachverstän⸗ diger anzustrebenden Endziels der handelspolitische Ausschuß zu unver⸗ 1e““ der frühern bezüglichen Berathungen veran⸗ HUB .

Die Königlich sächsische Regierung legte zugleich einen Entwurf eines Patentgesetzes nebst Motiven vor, den sie von dem Ausschusse berücksich⸗ IIEEEF Dieser Antrag wurde an den handelspolitischen

Die Königlich hannoversche Regierung ließ erklären, daß sie zu der mit Ausarbeitung eines Gutachtens wegen Einführung gleichen Maßes und Gewichts zu beauftragenden Kommission einen Bevollmächtigten ab⸗ senden werde. Nachdem auch Königlich sächsischer Seits das Nämliche zugesichert worden, wurden beide Erklärungen dem Ausschusse zugewiesen. Ein Antrag Oldenburgs betraf die Erwägung weiteren Vorgehens in der Verfassungsangelegenbeit der Herzogthümer Holstein und Lauenburg gegenüber den neuerlichst dort erlassenen Finanzanordnungen. Der Ge⸗ sandte erklärte dabei, daß er diesen Antrag um so mehr ungesäumt in der heutigen Sitzung stelle, damit solcher schon während der Vertagung von den hoͤchsten und hohen Regierungen in Betrachtung gezogen werde.

Der Koniglich dänische herzogliche holstein⸗lauenburgische Gesandte machte, indem er zugleich seiner Regierung alle ihre Zuständigkeiten und weitere Erklärung vorbehielt, zur vorläufigen Erläuterüng der in Betracht ö“ Verhältnisse der Bundesversammlung Mittheilung von den⸗ jenigen Bemerkungen, mit denen das Koönigliche Finanzministerium die Bekanntmachung des Staatsbudgets begleitet hat. ward beschlossen, den obigen Antrag und die eben erwähnte Mit⸗ ““] in Festatten. erde, Bericht an die Bundesversammlung

Es fol te hie fei zortr 2 a.A. g g-x 8 gsverfe g des deutschen Bundes betraf, speziell jedoch die von dem Königlich preußischen Militairbevoll raf, spesie Millitairkommission beantragte 1er vn gtrirgevohene vegtin xe XV. und XVI. der allgemeinen wmrisfe mis der veüclichen Fiv.

grasben Fer vaͤheren Bistimmungen he 8 V ie der ezůg ichen Para⸗ sich im Wesentlichen um die Fra b d5 Hegsherfassung. ds edelt Maßgabe dieser Bestimmungen Kelbehalte ö““ macht des Bundes, dei der Kufstellung für den Crleg, inter eir beee⸗ Oberleitung von Oesterreich und Preuß NEET

k s⸗e De eiae Etnigung

einem Gutachten, als * aöniglich p dashen Fe Fs zain

mhene alaeher. e. reußische Gesandte, als Mitglied

effelben, in einem Minoritäͤts en die divergir Feehe enäu⸗

füdel 8 motivirt; die EEEö“ Meinungen aus⸗ ) Die der Majorität: Sobe Bundeesn⸗tamm .

has ditat: Zobe Bundesverkammlung wolle beschließen:

IV Aen eb. eee der Art. V., XII., XIII., XIV.,

1 82 L de 0 Zesti

gen Sbe Lriegsberfaßun wesentlichen Bestimmun⸗

II. die Einheit der Bundesarmee 2 ts 88828 1SaZne 8.

de Hanst mhne done d und des Oberbefehls üͤber dieselbe in

E und dem Bunde verantwort⸗

L auf die immer JH. . und .

und dem Geiste k usprägung dieser Einheit in der Form

.“ eiste der Bundesarmee bei der Rebvision d

simmungen der Bundes⸗Kriegsverfasung Behae , Nelaheene:

IV. der Mülttair⸗Kommifsior iu Sesberfassung Bedacht zu nehmen; 1. ommission in Erwiderung ihrer Berich

2 .ö. d. J. hiervon Kenntniß zu geben ööe—

8 Di 2 8 8 2 e 8

1 Minorität: Hohe Bundes⸗Versammlung woll

eeeeee he en KII. is XVI. b ¹ n Umrisse der des⸗Krieas Fun rag. 68 die Eventualität Fe Igüe oder eine derselben außer ihren Bu des e encsche e. acht⸗ Htereskräften an einem Bundesr 1een üüren nes de6 ser ten Zo dag Roßgabe der Learschl

Königlich preußischen Militair⸗Vevollmächti Vorschläge des

Modisicationen der Bundes Aabe. Veaschschen Fes S bee

seien; gs⸗Verfassung zu bewerkstelligen

In. e Büuair⸗ . 58 v .. ISnn in Erwiderung auf ihre Berichte April d. J. mit dem entsprechenden Auftrage ver⸗

g wird nach Wiederzusammentritt der Bundes⸗Ver⸗

2 siütair⸗Kommission ist die von dem Kommandanten der

eusgrhedr bisnsglich preußischen Generol⸗Major von

esu 2b nb unde eingereicht worden; der Bundes⸗

4 ½ 4, bbk 1454 LZII111“ an 5

tagsausschuß hat sie geprüft, und es wur s im 980 hat sie ge 1 rde die Deponirung derselben im

Archive, so wie die Rückgabe der von dem früheren Neinaldkünten aus⸗

1ů9st in man aa

gestellten S. Urkunde beschlossen. Für die Reclamations⸗Kommission ward ein Vo ü ie Ein⸗ gabe des Stadtraths und des venesfod wfchuffes Rereneübe- e— Stadtraths von Hanau gehalten; es ist eine Vorstellung und Rechts⸗ verwahrung wegen Aufhebung der Verfassung von 1831. Nach Dar⸗ legung der angebrachten Beschwerden spricht sich der Ausschuß gutacht⸗ lich dahin aus, daß die vorliegenden Eingaben, da Bevollmächtigte zur Uebergabe derselben und Empfangnahme etwaiger Resolutionen nicht be⸗ stellt worden, nach dem Bundesbeschlusse vom 11. Dezember 1817 ohne weiteres zurückgelegt werden könnten. Abgesehen von die⸗ sem formellen Bedenken erschienen aber auch die Stadträthe von Kassel und Hanau nach den stets angenommenen Grundsätzen nicht als legitimirt, um die Rechte der Gesammtheit in Ver⸗ fassungs⸗Angelegenheiten bei hoher Bundesversammlung zu vertreten und zu wahren, und es könne die Befugniß hierzu auch nicht aus der Be hauptung abgeleitet werden, daß durch Aufhebung der Verfassung von 1831 gewisse Interessen der obgenannten städtischen Corporationen beein⸗ trächtigt worden seien. Es sei daher für die Bundesversammlung kein rechtlicher Anlaß gegeben, diese Eingaben einer in die Sache eingehenden Prüfung zu unterwerfen, vielmehr trüge der Ausschuß in seiner Mehrheit L“ Bemerken zu den Akten zu legen, daß den 1— - 8 rw go 5 8 8 †* 5 99 ance Fokae hücht dseirungin schon wegen formeller Mängel „Dieser Antrag wurde durch Majoritätsbeschluß zum Bundesbe p eine dissentirende Stimme war für eb der -neg. an den mit der kurhessischen Verfassungssache beauftragt gewesenen Aus⸗ schuß, zwei andere behielten sich das Protokoll offen. tatt Her wegen des Art. XIV. der Bundesakte bestehende Ausschuß er⸗ stattete Vortrag in der Reclamationssache der würktembergischen Standes⸗ G. Beeinträchtigung ihres Rechtszustandes. insbesondere über 1. er Königlichen Regierung abgeschlossene nachträgliche Ueber⸗ MNiachdem von der Bundesversammlung im Jahr 1855 Zeschluß in dieser Angelegenheit gefaßt worden e sind 8 der va ntich soht⸗ tembergischen Regierung im Jahr 1856 mehrere Vereinbarungen mit den Standesherren abgeschlossen worden, welche zur Kenntniß der Bundes⸗ e sanun bang gebracht und Gegenstand eines Bundesbeschlusses vom 2ten 1857 wurden. Sie gaben der Königlichen Regierung Anlaß zur 89 age mehrerer Gesetzentwürfe an die Ständeversammlung des Königreichs, 8 er welche aber neue Bifferenzen theils mit den Standesherren selbst entstan⸗ en, deren Berathung anderntheils in der Ständeversammlung zu keinem Er⸗ gebniß führte. Durch neue Verhandlungenzwischen einer Regierungs⸗Kommis⸗ sion und Bevollmächtigten der Standesherren ist nun im Jahr 1859 eine Verständigung zu Stande gekommen, welche in zwei Urkunden zusammen⸗ böö“ sie von Sr. Majestät dem Könige von Württemberg üserrdicr Febctewncstsnegbeman genehmigt, der Bundesversammlung schusses motidirte A b. Der in einem detaillirten Gutachten des Aus⸗ finan en 888 2 9 in dieser Sache ging dahin: hobe Bundesver⸗ 88” g - in Anlaß der von der Königlich württembergischen R. b bbr g in der 31. Sitzung vom 11. August v. J. über die Lage 5 hrer Verhandlungen mit de üi roer nh Lüe fchst⸗ den dortigen Standesherren gemachten Mit⸗ Rang., sn eehn Lnshe hhe von dem Fürsten Karl von Hettingen⸗ d. Je hier beschafften Pvensgltach gte unterm 17. Februar und 25. Juni scsien. en Gegenstand betreffenden Eingaben, be⸗

daß die Bundesverse zr.- R g. 4 1 *. pom 2. Apfit 1897. nrnszeuntemecgutahme auf thren Beschluß

ö“ 2 ¹ die in jener Mittheilung und sode ) 2

Herrn Reklamanten vorgelegté, am 10. Mai v Z Feag. 8. 8

vxö“ Protokolls gefaßte haö gshs,e ein

Fürsten ünd . Rechtsverhältnisse der ehemals reichsunmittelbaren

und Grafen zur Kenntniß genommen und in derse ei den Verhältnissen entsprechende Ergänz d Er hetzt ein⸗ zufolge des angeführten Beschlusses e tpae egt rng vder

Haupt⸗Uebereinkunft, so wie einen inte⸗

gri sgben 1Jecaa den letzteren um so lieber anerkannt habe

gene Verftäͤnde iederaufnahme der Verhandlungen hervorgegan⸗

Nrenzer ¹ Se über saͤmmtliche zur Sprache gekommenen Dif⸗

hr die endgültige Erledigung der von der Bundes⸗

ö garanttets Rechtsansprüche der Standesherren auf

““ undlage verbürge. Indem die Bundesversammlun

1— ange mit ihren früheren Beschlüssen der Erwar g g gebe, es werde diese endgültige Erledi ebm nigung, so. wie gültige Erledigung mit thunlichster Beschleu⸗

Mebereinkunft brr hgefücet stelger te e nh

Kechte ber etlantee e sie übrigens wie die

8* verstehendem Begchtaß! bir reh chenaege Kompetenz vor;

burch Kieknnenses schlusse die Königlich wuͤrttembergische Regierung

elung ihres Herrn Gesandten unter dem Ersuchen in zu setzen, die Bundesbersammlung über den F die Beendigung der Sa it gefälli 1soge veestern Aüsfamnn dem Herrn ctoin gach derse 3encgfrsgfige vehebe vereann erzstaen zu döedie en Beschluß durch die Bundeskanzlei⸗ Die Versammlung ine jese s seiner höchsten Regierung zu Protokoll eeeing kungen über den Ausschuß. Kucte 0 gegeben, in welcher einige Bemer⸗ gehoben ward, daß die Genehmi g gemacht, insbesondere aber hervor⸗ des gonigs von 1e gan der Verträge seitens Sr. Majestät enteüt erg nur mit Vorbehalt ständischer Zustimmung Ein, Vortrag des betreffenden Ausschusses begutachtete die großbritannischen Genernhns, be Gcheen he Fefüghl ueg Bundesherrscheft ßbadersngg Ferrhäg gen Negternng in der en. Dies Gutachten betrifft jedoch vorerst nur

einen von dem Herrn Reklamanten dahin gestellten Antrag, daß vor wei⸗

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mit ungetheilter Befriedigung

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in die Sache die allerhöchsten Höfe von Wien Vermittler der zwischen Oldenburg und den über die staatsrechtlichen Verhältnisse der Herr⸗ schaft Kniphausen am 8. Juni 1825 zu Berlin abgeschlossene Ueber⸗ einkunft, um die Einreichung der in dem Bundesbeschlusse vom 12. August 1852 berührten erläuternden Erklärung über den Artikel 7 dieser Uebereinkunft ersucht werden möchten. Die Majorität- des Aus⸗ schusses spricht sich dafür aus, daß auf den Antrag des Reklamanten ein⸗ zugehen sei, während die Minorität dies nicht für nothwendig hält, indem eine solche erläuternde Erklärung keinen entscheidenden Einfluß auf den vorliegenden Streitpunkt haben könne. Die Abstimmung in dieser Sache soll nach der Vertagung vorgenommen werden.

Das Nämliche ward auf einen zweiten Vortrag desselben Ausschusses beschlossen. Er begutachtet die Vorstellung einer Anzahl von Einwoh⸗ nern der Herrschaft Kniphausen wegen Wahrung und Wiederherstellung des fruͤheren politischen Zustandes dieser Herrschaft. Die Reklamanten beklagen sich über angebliche vielfache Nachtheile, die ihnen aus der Ver⸗ einigung mit dem Großherzogthum Oldenburg erwachsen seien, namentlich über gesteigerte Abgaben und Lasten, Wegfall der unteren Behörden zc., und berufen sich auf die von dem Deutschen Bunde ausgesprochene Ga⸗ rantie des Berliner Abkommens vom 8. Juni 1825.

Den Anträgen des Finanz⸗Ausschusses in voriger Sitzung entsprechend, faßte die Versammlung einen Beschluß, wodurch sie die Bundes⸗Kanzlei⸗ und Bundes⸗Matrikularkassen⸗Rechnungen letztere mit den dazu gehö⸗ rigen Fondsberechnungen auf das Jahr 1859 als richtig anerkannte und dabei den mit dem Bundeskassen⸗ und Rechnungswesen beschäftigten Beamten das Anerkenntniß des Eifers und der Genauigkeit, mit der sie ihre Obliegenheit erfüllt, aussprach.

Zur Beurtheilung des Umfangs dieses Kassen⸗ und Rechnungswesens dient die Angabe der Einnahme und Ausgabe bei der Bundesmatrikular⸗ Kasse; erstere entziffert sich auf 13,139,270 Fl. 21. Kr., letztere auf 13,151,275 Fl. 55 Kr. Unter der letzteren Summe sind indessen die zu verschiedenen Zwecken angesammelten zinslich angelegten Fonds, zusammen mit 4,944,778 Fl. 34 Kr. inbegriffen, nächst denen ein baarer Kassen⸗ bestand von 12,005 Fl. zu Ende des Jahres vorhanden war.

Außerdem kamen auch in dieser Sitzung noch einige Militair⸗Angele⸗ genheiten in Vortrag und zum Beschlusse, auch wurde eine Privat⸗ Ein⸗ gabe, die formell und materiell als unbegründet zu erachten war, er⸗ ledigt. Den Bestimmungen der Geschäfts⸗Ordnung gemaͤß wurde schließlich festgesetzt, daß eine Vertagung der Bundes⸗Versammlung bis zum 25sten Oktober d. J. stattfinden foll, wobei insbesondere darauf Rückficht genom⸗ men wurde, daß nach Lit. b. des §. 39 der Geschaäͤfts⸗Ordnung nöthigen⸗ falls eine frühere Einberufung der Bundestagsgesandten veranlaßt werden und sonach auch die Wiedereröffnung der Sitzungen vor dem besagten Zeitpunkt erfolgen kann.

Nassau. Wiesbaden, 27, Juli. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde das Domainen⸗Geset, nach⸗

dem die Erste Kammer den Beschlüssen der Zweiten beigetreten und darauf der Land⸗

war, mit 17 Stimmen gegen 7 angenommen

tag geschlossen. 28. Juli. Nach der „Rh.⸗Lhnz.“ sind an der bevorstehen⸗ den Würzburger Conferenz von Militärbevollmächtigten nassaui⸗ scher Seits der Oberstlieutenant v. Zimieckiund der Artillerie⸗ lieutenant Götz zur Theilnahme beauftragt. Baden. Karlsruhe, 28. Juli. Durch telegraphische Mit⸗ theilung ist die erfreuliche Nachricht eingetroffen, daß Ihre Kaiser⸗ liche Hoheit die Großfürstin Olga Feodorowna, Prinzessin Cäcilie von Baden, heute früh 6⸗ ¾ Uhr von einer Tochter glück⸗ lich entbunden wurde. (Karlsr. Ztg.) 1 Die heutige Sitzung der Zweiten Kammer ist zunächst dem be⸗ sondern Theile des Gesetzentwurfs über die rechtliche Stel⸗ lung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate ge⸗ widmet. Saͤmmtliche Paragraphen wurden mit den wenigen von der Kommission beantragten, nicht allzu belangreichen Abänderun⸗ gen angenommen. Die Gesetzentwürfe über die Gewährung des Schutzes der Verfassung für das eben genehmigte Gesetz und uͤber die Aufhebung des Gesetzes vom 24. Februar 1849, so weit damit die Patronatsrechte der Fürsten von Fürstenberg und von Leiningen aufgehoben sind, würden sodann noch angenommen. und die Sitzung beschlossen. 1 . Württemberg. Stuttgart, 28. Juli. Der Kriegs⸗ Minister v. Miller ist heute Vormittag nach Würzburg zu der

Konferenz abgereist, welche daselbst von den militairischen Vertre⸗ tern der Mittelstaaten in Sachen der Bundes⸗Kriegsverfassung in den nächsten Tagen abgehalten werden wird. (Schw. M.) 1

Niederlande. Haag, 28. Juli. Nach einem vierzehntä⸗ igen Streit hat die Zweite Kammer gestern den Gesetzentwurf der egierung über die Eisenbahn⸗Anlagen für Staatsrechnung mit 49 gegen 23 Stimmen angenommen mit der einzigen Abänderung, daß die südliche Linie von Utrecht statt von Marsbergen ausgehen

terem Eingehen und Berlin als Grafen Bentinck

sooll, die erstere Stadt also Centralpunkt des ganzen Netzes wird.

9' Die Ausführung soll an acht Punkten zu gleicher Zeit in Angriff

genommen und die Art und Weise der Benutzung der Bahn durch ein Gesetz festgestellt werden. (Köln. Z.)

Belgien. Brüssel, 27. Juli. Ein Königlicher Erlaß vom gestrigen Tage erklärt die Session der Kammern von 1859 60 für geschlossen. Die Mehrzahl der belgischen Provinzialräthe hat vor dem Schlusse ihrer diesjahrigen Berathungen, an die Abschaf⸗ fung des Octroi anknüpfend, den Wunsch ausgesprochen, baldmög⸗

lichst auch die odiösen Barrieren⸗Zoͤlle fallen zu sehen. Eine Pet tion in diesem Sinne cirkulirt gegenwärtig in der brüsseler dne is⸗ welt und wird mit zahlreichen Unterschriften bedeckt. (Köln. Ztg.)

Großbritannien und Irland. London, 27. J t. In der gestrigen Fean Bright an, er 1.n Siae naͤchsten Montag, wenn das Haus im Comité das zum Zwecke der Festungsbauten von der Regierung beantragte Votum bespreche, folgende S. Amendement bengtwesen. „Da die dem Hause während der gegenwärtigen Session vorgelegten Voranschläge für Heer und tte sich auf 29709,000 Pfd. belaufen, welche süs Faus ni Flah schon bewilligt hat, oder doch zu bewilligen bereit ist, und da eine weitere Summe von 3,800,000 Pfd. für Heer und Flotte in China bewilligt worden ist, so beschließt das Haus, mit Rücksicht auf diese großen Aus⸗ gaben, die Inbetrachtnahme des Berichts der Landesvertheidigungs⸗ ommission bis auf eine spätere Zeit zu vertagen.’“ Als Antwort auf eine Frage Bright's erklärt der Schatzkanzler, die von ihm beantragte Erhöhung der Spirituosensteuer solle nicht blos für diches 8 gelten, sondern eine permanente sein. Griffith fragt den Staats⸗ ecretair des Auswartigen, ob der Regierung Ihrer Majestät durch den neulich hier angekommenen außerordentlichen Gesandten des Königs von Neapel der Vorschlag gemacht worden sei, sich mit den andern Mächten zu verbünden, und durch die ihnen zu Gebote stehenden Mittel einen sechs⸗ monatlichen Waffenstillstand zwischen der neapolitanischen Regierung und der unter Garibaldi stehenden sicilianischen Regierung vorzuschreiben und zu er⸗ zwingen, und ob Ihrer Majestät Regierung irgend eine Absicht hege, auf einen derartigen Vorschlag einzugehen. Lord J. N ussell: Ehe ich die Frage des ehrenwerthen Herrn beantworte, muß ich eine Antwort, die ich ihm vor ein paar Tagen gab, vervollständigen. Der ehrenwerthe Herr fragte mich, ob der König von Sardinten einen Gesandten an Garibaldi geschickt habe und was der Inhalt der Botschaft gewesen sei, die er überßrachte. Ich bemerkte ihm, wir seien von der Abschickung eines solchen Gesandten in Kenntniß gesetzt worden, konnte ihm damals aber nichts über den Charakter der Botschaft sagen. Seitdem habe ich aus Turin vernommen, daß sie Garibaldi vorschlug, einen Waffenstillstand mit den neapolita⸗ nischen Truppen zu schließen und keine Expedition gegen das festlän⸗ dische Gebiet des Königs beider Sizilien zu machen. Diese Botschaft stand vollkommen im Einklang mit der Ansicht, welche Ihrer Majestät Regierung dem turiner Hofe ausgedrückt hat. Was die heutige Frage betrifft, so ist es wahr, daß ein Gesandter der neapolitanischen Negierung vor Kurzem in diesem Lande angekommen ist und Ihrer Rühnant Regierung vorgeschlagen hat, sie möge als Vermittlerin zwischen dem Könige beider Sicilien und Garibaldi auftreten, und für den Fall, daß diese Vermittlung, welche Herbeiführung eines Waffen⸗ stillstandes zum Zwecke habe und einen Angriff auf das festländische Ge⸗ biet des Königs beider Sicilien unstatthaft mache, von Garibaldi nicht EE den Regierungen Großbritanniens und

0 Howolt aehvauch 8 fland aufzuzwingen. Fhrer Mlajeffal Remerngeitat Mchesftenstige diesen Vorschlag einzugehen. Der Scha kanzler zeigt an, daß er die Papiersteuer⸗Angelegenheit am Montag, 3. August, zur Sprache bringen werde. Eine von Lord Palmerston behufs kiner rascheren Erledigung der dringenden Geschäfte beantragte Resolution, welcher zufolge von Dienstag über acht Tage an die auf der Tagesordnung stehenden Gegenstände den Vorrang vor Anzeigen von Anträgen, und wiederum die auf der Tages⸗ ordnung stehenden Regierungs⸗Anträge den Vorrang vor andern haben sollen, wird angenommen.

28. Juli. In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung fragt Lyall den Staatssecretaklr des Auswärtigen, ob die spanische Regierung in Folge der ihr Seitens der englischen Regierung gemachten Vorstellungen und in Folge der Vortheile, die Spanien durch die neulich eingetretenen eng⸗ lischen Tarif⸗Veränderungen genieße, gesonnen sei, die spanischen Schiff⸗ fahrts⸗Gesetze zu ändern. Lord J. Russell entgegnet, die spanische Regierung sei zwar aufgefordert worden, ihren Tani⸗ nochmals in Er⸗ wägung zu ziehen; doch sei diese Aufforderung bis jetzt ohne Erfolg ge⸗ blieben. Griffith fragt den Staats⸗ Secretair des Auswärtigen, ob ihm die Nachricht zugegangen sei, daß Abd⸗el⸗Kader sich eifrig bemüht habe, das Blutbad in Damascus zu verhindern, und vielen Christen in seinem Hause Schutz gewährt habe; ferner, ob es nicht von Seiten Eng⸗ lands eine hochherzige und weise Politik sein würde, sich Abd⸗el⸗Kader durch Verleihung eines Ordens oder irgend einer anderen Auszeichnung für den durch seinen Muth und seine Menschlichkeit geleisteten Dienst erkenntlich zu erweisen. Lord J. Russell: Wir find nicht im Besitz eines amtlichen Be⸗ richtes über die Vorgänge in Damascus, sondern haben nur ein Telegramm erhalten. Es würde deshalb voreilig sein, in Erwägung zu ziehen, was zu thun ist. Nach Beantwortung der letzten Frage moͤchte ich die Aufmerksam⸗ keit des Hauses noch für einige Augenblicke in Bezug auf eine Antwort in Anspruch nehmen, die ich dem ehrenwerthen Herrn gestern ertheilte. Diese Antwort ist der Hauptsache nach richtig wiedergegeben worden, und da sie an den Gesandten der neapolitanischen Regierung gelangte, so hat

er einen Brief an mich gerichtet, in welchem er sich darüber beklagt, daß ich seine mir gegenüber gethanen Aeußerungen nicht genau wiedergegeben und ich habe mich

habe. Es waren dies blos mündliche Aeußerungen, und bbe mie jedenfalls bemüht, sowohl seinen Vorschlag, wie seine Antwort richtig

darzustellen. Sein Brief lautet: 19* „London, 2. Juli.

Mylord! Da die Antwort, welche Ew. Excellenz gestern auf die Frage des Herrn Griffith in Bezug auf den ficilianischen Krieg und einen abzuschließenden Wa enstillstand ertheilten, meine Absichten und die meiner Regierung nicht richtig wiedergiebt, so erlaube ich mir, Sie um die Gefälligkeit zu ersuchen, Ihre Angaben im Hause der Gemeinen zu berichtigen. Was ich von der Regierung Ihrer britannischen Majestaͤt erbat, war, daß sie die Güte haben möge. in Gemeinschaft mit Frankreich und Piemont einen Druck auf Garibaldi auszuüben,

zu dem Zwecke einen wirklichen Waffenst en