1860 / 180 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

vpon Stettin: Mittwoch und tags, von Kopenhagen:

Montag und Donnerstag 1 Nachmittags. Die Passage⸗ und Frachtgeld⸗Tarife, so wie überhaupt alle in

Bezug auf die Benutzung der Schiffe geltenden Bestimmungen kön⸗

nen bei einer jeden Preußischen Post⸗Anstalt eingesehen werden.

Außerdem ertheilen jede Auskunft die Post⸗Dampfschiffs⸗Agenten:

A. Warmuth, Kaiserlich russischer Hof⸗Spediteur in Berlin,

C. F. Kaerger in Breslau, J. W. Weiler in Cöln, Con⸗

stantin Wuͤrttenberger in Bremen, Johann Carl Seebe

in Dresden, G. A. Zipf in Frankfurt a. M., Gerhard u. Hey in Leipzig, W. Loewenthal in Wien, Carl Preinitsch in Triest,

Martin Spengelin u. Comp. in Lindau, Vve. P. J. Viel

et fils in Brüssel und Michell u. Depierre, so wie C. F.

Dolz in Paris. vl144a4“”“

Berlin, den 25. Juli 1860.

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. b

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Der praktische Arzt ꝛc. Dr. Zeuschner zu Schwerin a. /W. ist zum Kreisphysikus des Kreises Meseritz ernannt; und

Bei der Realschule zu Erfurt die Anstellung der Schulamts⸗ Kandidaten Pasch und Boxberger als ordentliche Lehrer und des 11““ Carius als Elementarlehrer genehmigt worden.

1““

Die Univerfität wird zur dankbaren Erinnerung an ihren er⸗ habenen Stifter, König Friedrich Wilhelm III., am 3ten August cr., Mittags 12 Uhr, in ihrem großen Hörsaale eine Gedächtnißfeier begehen. Die Eingeladenen werden hierdurch ganz ergebenst ersucht, die ihnen zugestellten Karten am Eingange vor⸗ zuzeigen. Die Herren Studirenden haben den Zutritt auf Vorzei⸗ gung ihrer Erkennungskarte. b Berlin, den 1. August 1660. 1111“

1“ K 6 8 E“

Der Rektor der Universität.

Bekanntmachung 1) Die Sammlungen der Köͤniglichen Museen, die Gemäaͤlde⸗Galerie, 1 die Skulpturen⸗Galerie, das Antiquarium,

im vorderen Museengebäude,

die Sammlung der Gyps⸗Abgüsse, die historische Sammlung der neueren Zeit und der Bauwerken, Denkmäͤlern u. I

die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und der neueren Zeit,

die Sammlung für Völke kunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer,

II 4 E““ 8

Sonnabend Mit⸗

heimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien irgend einer Art benutzen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir⸗Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange ausgelegte Buch gestattet. Der Eingang findet an diesen Tagen

durch die Thür des neuen Museums unter dem Uebergangs⸗ bau statt.

14) Die Sammlung der Handzeichnungen, Minia turen und Kunstdrucke im neuen Museen⸗Gebäude ist für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, also am Mon⸗ tag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einhei⸗ mischen und Fremden vorbehalten, welche dieselbe zu Studien be⸗ 1*“

5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirch⸗ lichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster⸗, fingst⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage find die Königlichen Museen geschlossen. 13

86 6) Den Galerie⸗Dienern, Portiers ꝛc. ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen. 66 9v 1“ n Berlin, den 1. April 1860. 8 E1 1 2 AASeH- 2 * 9 u I1“ 5 Direktor der Köͤniglichen Museen.

v. Olfers.

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Erlaß vom 4. Juni 1860 betreffend die Ver⸗

hältnisse der Lootsen in Bezug auf Ableistung ihrer Militairpflicht.

Aus dem von dem Königlichen General⸗Kommando mir, dem Kriegsminister, mittelst des gefälligen Schreibens vom 30. Dezem⸗ ber v. J. eingereichten Ersatzberichte der fünften Infanterie⸗Bri⸗ gade geht hervor, daß auf Grund der Allerhöchsten Kabinets⸗ Ordre vom 18. August 1835 ein Lootse zur Ableistung seiner Militairdienstpflicht bei den Fahnen des stehenden Heeres durch eine sechswöchentliche Uebung designirt worden ist.

Da die erwähnte Allerhöchste Bestimmung nicht in die neue Ersatz⸗Instruction übergegangen, ist dieselbe mit dem 1. Januar d. J. außer Kraft getreten und darf fortan nicht mehr in Anwen⸗ dung gebracht werden, wonach wir dem Königlichen General⸗Kom⸗ mando und dem Königlichen Ober⸗Präͤsidium das Weitere erge⸗ benst anheimstellen. Mit dem Inhalt des mir, dem Minister des Innern, bereits zur Sache erstatteten und zur Kenntnißnahme des Königlichen General⸗Kommandos in Abschrift hier beigefügten Berichts des Königlichen Ober⸗Präsidiums vom 3. d. M. erklaͤren wir uns ein⸗ verstanden.

Berlin, den 4. Juni 1860.

In Vertretung: Sulzer. In Vertretung: Hering. das Königliche General⸗Kommand

und das Königliche Ober⸗Präsidium

zu Stettin. 8

die Sammlung der ägyptischen Alterthümer 4 im neuen Museengebäude

find für den Besuch des Publikums geöffnet: 1 Sonnabends und Montag, in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr; Sonntags von 12 bis 2 Uhr.

2) Jedem anständig Gelleideten ist an diesen Tagen während der bezeichneten Stunden der Eintritt, 185 zwer 7 den

aupt⸗Eingang des vorderen Museums von der großen

Feten. gage ohne Weiteres gestattet. Doch werden Naben n

älterer vn Fahr zugelassen. F1

3) Mittwochs, Donnerstags und Besuch der genannt Sammlun gen deghe, Ex eesn Ein⸗

ahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung

8

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1“]

8 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. 9. 8 28

Bekanntmachung vom 1. Dezember 1859

ref⸗

end die Ersatzleistung für die praͤkludirten Kassen⸗

Anweisungen vom Jahre 1835 und füür bdie Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848.

Gesetz vom 15. April 1857 (Staats⸗Anzeiger Nr. 100 S. 789). .““

Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Staats⸗Anzeiger Nr. 103 S. 817.) Bekanntmachung vom 7. Januar 1858 (Staats⸗Anzeiger Nr. 10 S. 66.) Bekanntmachung vom 26. Januar 1859 (Staats⸗Anzeiger Nr. 30 S. 213.)

Durch unsere mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungen vom

v

1.

29. April 1857, 7. Januar 1858 und 26. Januar d. J. sind die⸗ jenigen Personen, welche Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1835 und Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgesetzten Präklusiv⸗Termins bei uns, der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial⸗, Kreis⸗ oder Lokal⸗Kassen eingereicht haben, zur Empfangnahme des ihnen in Gemäßheit des Gesetzes vom 15. April 1857 zustehenden Ersatzes aufgefordert worden.

Da der Ersatz für diese Papiere dessenungeachtet noch immer nicht vollständig abgehoben ist, so werden die Betheiligten nochmals aufgefordert, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs⸗ Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine

oder Bescheide in Empfang zu nehmen.

2 Zugleich ergeht an diejenigen Personen, welche noch Kassen

Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns⸗Kassenscheine vom

Jahre 1848 besitzen, die erneuerte Aufforderung, dieselben bei der

Kontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs⸗Hauptkassen zur Ersatzleistung einzureichen.

1. Dezember 1859.

Guenther.

Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und

Angekommen: von

Inspecteur der 2. Artillerie⸗Inspection, von Puttkammer, Magdeburg.

Prenßen. Berlin, 1. August. Se. Majestät der König von Bayern und Ihre Majestaät die Königin sind gestern Abend 9 ¼½ Uhr in Potsdam in bestem Wohlsein eingetroffen. Ihre Majestäten wurden auf dem Bahnhofe durch Se. Königl. Hoheit den Prinz⸗Regenten, so wie die zur Zeit hier anwesenden Königlichen Prinzen, und durch Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessin von⸗ Perentgen und die Prinzessin Karl bewillkommt.

Die Königlich baierischen Majestäten begaben Allerhöchstsich vom Bahnhofe nach Schloß Sanssouci und nahmen Ihre Woh⸗ nung in dem neuen Orangerie⸗ Gebäude. Allerhöchstdieselben em⸗ pfingen daselbst noch den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Prinz⸗ Regenten und Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Alexandrine.

Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent kamen heute Morgen von Schloß Babelsberg hierher, versammelten in Aller⸗ höchstihrem Palais die Mitglieder des Königlichen Staatsministe⸗ riums zu einem Kabinets⸗Confeil, empfingen den General⸗Lieu⸗ tenant und Chef des Generalstabes der Armee, Freiherrn von Moltke, und den Ober⸗Hofprediger Dr. Strauß, und kehrten Nachmittags nach Potsdam zurück.

Ihre Majestät die Kaiserin von Ruß land wird nach den bis jetzt getroffenen Bestimmungen am Freitag, den 3. August, Sanssouci verlassen, im Laufe des Tages in Berlin verweilen, und am Abende des 3. August Allerhöchstihre Rückreise nach St.

Petersburg antreten.

Die Abreise Sr. Köuiglichen Hoheit des Prinz⸗Regenten nach Ostende wird nicht vor dem 4ten d. M. Abends stattfinden.

Mecklenburg. Schwerin, 31. Juli. Der General⸗Ad⸗ jutant Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs, General⸗Major von Zülow, hat sich nach Würzburg begeben. (Meckl. Ztg.)

Hessen. Darmstadt, 30. Juli. Seine Majestät der König der Niederlande stattete heute Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge einen Besuch ab. Die Zweite Kammer hat heute in ihrer 42sten Sitzung noch verschiedene Gegenstände er⸗

ledigt und sich hierauf fuͤr unbestimmte Zeit vertagt. (Darmst. Z.)

Beaden. Karlsvpuhe, 30. Juli. Die heutige Sitzung der Zweiten Kammer beschäftigte sich zunächst mit der Berathung des

der bürgerliche Standesb Ausn. sfaͤlle .

Berichtes des Abgeordneten Häusser F die Vorlage bezüglich e

Der Berichterstatter beschränkte sich auf Widerlegung einiger in der erzbischöflichen Denkschrift enthaltener Vorwuͤrfe gegen Ent⸗ christlichung der Ehe und Entziehung des kirchlichen Einflusses auf dieselbe. Roßhirt nimmt die allgemeine Anschauung der Kirche gegen einige Vorwürfe des Kommissionsberichtes in Schutz. Uebergehend zur speziellen Berathung, werden die von der Kom⸗ mission vorgeschlagenen Aenderungen angenommen. Die Haußt⸗ änderung besteht darin, daß in §. 3 statt der Ermächtigung „nach Bedürfniß an einzelnen Orten“ der Regierung die allgemeine Befugniß ertheilt wird, „statt der Pfarrer andere bürgerliche Standesbeamte zu ernennen.“ Nach längerer Diskussion und Ver⸗ werfung mehrerer nach anderer Richtung hin gestellter Anträge wird auch in dieser Beziehung der Antrag der Kommission und schließlich der ganze Entwurf mit allen gegen 10 Stimmen ange⸗ nommen. Die Tagesordnung führt zu der Verhandlung des Berichts des Abg. Walli, über die religiöse Erziebung der Kinder. Der leitende Grundsatz geht dahin, die ausschließ⸗ liche Bestimmung hierüber ohne weitere Beschränkung in die Hände derjenigen zu legen, welchen nach den bürgerlichen Gesetzen die Erziehungsrechte zustehen, wobei dem Vater als Haupt der Familie das entscheidende Stimmrecht zuerkannt wird. Auch dieser Gesetz⸗ Entwurf wird nach den Antraͤgen der Kommission mit allen gegen 7 Stimmen angenommen.

Bayern. München, 30. Juli. Se. Majestät der König wird, wie zur Zeit bestimmt ist, zwischen dem 6. und 8. August wieder hier eintreffen. Der Chef des General⸗Quartiermeister⸗ stabs, General⸗Lieutenant von der Mark, ist als Bevollmächtig⸗ ter Bayerns zur Militairkonferenz nach Würzburg abgereist. (N. E.)

Oesterreich. Wien, 30. Juli. Se. K. K. apostolische Majestät sind heute früh 4 Uhr 55 Minuten von Allerhöchstihrer nach Teplitz unternommenen Reise wieder nach Laxenburg zurück⸗ gekommen. (Wien Ztg.)

Großbritannien und Irland. London, 30. Juli. Die Königin und der Prinz⸗Gemahl gaben am 27sten d. Mts. zu Osborne in herkömmlicher Weise den Matrosen der Königlichen Vachten, dem zu East Cowes liegenden Infanterie⸗Detachement und den zu Osborne beschäftigten Arbeitern ein Fest. 21

Es giebt hier einen „kosmopolitischen“ Klub, dessen langjäh⸗ riges Mitglied der Schotte Lord Clyde, der frühere Sir Colin Campbell, ist. Der erwähnte Verein war die erste Gesellschaft, welche den aus Indien heimgekehrten Heerführer durch ein Fest⸗ mahl ehrte. Dem Bankette, welches vorgestern stattfand, wohnten unter Anderen die Lords Stanley, Wodehouse und de Grey, so wie die Herren Thackerah, Layard, Kinglake und Kingsley bei. Der „United Service Gazette“ zufolge hat die Königin die Absicht, Lord Elyde die Marschallswürde zu verleihen.

Der marokkanische Gesandte begiebt sich heute nach Ports⸗ mouth, um die dortigen Schiffswerfte in Augenschein zu nehmen, und wird England vermuthlich morgen verlassen. 1

Sämmtliche Kriegsdampfer, die in den Regierungswerften ab⸗ getakelt liegen, werden so weit in Stand gesetzt, um in die Klasse der Reserveschiffe eingereiht werden zu können. Mit anderen Worten: sie werden auf einen solchen Grad der Ausrüstung ge⸗ bracht, daß sie in kürzester Zeit für den aktiven Dienst verwend⸗ bar sind.

Feankreich. Paris, 30. Juli. Das Kaiserliche Dekret, welches den Generalstab der Armee so beträchtlich verstärkt, hat eine gewisse Sensation gemacht, weil es auf die Eventualität hin⸗ weist, daß die Regierung plötzlich in die Lage käme, 600,000 Mann auf den Kriegsfuß stellen zu müssen.

In neuester Zeit kommen in der Armee von Paris Selbstmorde so häͤufig vor, daß in den Kasernen folgender Tagesbefehl vom 28. Juli 1851 republizirt worden ist: „Welches auch die Ursachen

dieser beklagenswerthen Thaten seien, so zeigen sie stets weuiger

Muth als Schwäche; sie widersprechen den Geboten Gottes und der Religion und sind verworfen von den Gesetzen und von der Ehre. Unter ähnlichen Verhältnissen brandmarkte Kaiser Napoleon J. den Selbstmord, indem er, in einem denkwürdigen Tagesbefehl, jenen, der Hand an sein Leben legt, mit einem Soldaten verglich, der am Tage vor der Schlacht von seinem Posten desertirt.’“

Dem „Journal de Savoie“ zufolge hat das erste Bataillon des 79. Linien⸗Regiments Chambery verlassen und ist in Detache⸗ ments nach Thonon, Bonneville und Saint Julien, also auf neu⸗ tralem Gebiet vertheilt worden. ““ .

Dem lyoner „Progrès“ zufolge ist Herr Latour Saint Pbars vom Minister des Innern beauftragt worden, die Feuilletons der Departemental⸗Zeitungen einer moralischen Untersuchung zu unterwerfen.

Spanien. Madrid. 28. Juli. Die neu ernannten General⸗Capitaine der Philippinen und Puertorico’s sind von Madrid abgereist, um ihre Kommandos zu üͤbernehmen.

29. Juli. Die „Correspondencia“ meldet, daß die Schritte, welche der Kaiser der Franzosen gethan habe, Spanien den Rang Macht ersten Ranges zu Perschaffen, nur von ihm

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