wollen. Ziemach ist denn auch künftighin die Vorlegung der in der Cirkular⸗Verfügung vom 5. März 1855 unter 5 d. erwähnten Zeugnisse bei der Bewerbung um ein
1 gleich eine Ausschußsitzun B b * Beschlußnahme über den Antrag, unter EEE 8 8 ,5 war. Es ist rathsam erschienen, diese beiden Gr 1 die Univerfität oder fuͤr die Bau⸗Akademie; 5 eine gewisse Reife de rtheils voraussetzt. Die orkennt⸗
des Zwecks der Sitzung, dergestalt anzuberaumen, daß zwi Mittheilung des Antrags an das bet eeen “ der ter Abtheil g etreffende Directions⸗Mitglied b heilungen zu machen. Einmal erfordert die fortschrei⸗ nisse, mit welchen die Zöglinge in das Institut eintreten Sctipendium nicht weiter erforderlich 6 2 8. — 7 . sen Gründen, Schließlich bemerke ich, daß die Begünstigung, welche 8₰
und der Ausschußsitzung eine Frist von vier bis acht W teennde Durchdri bleibt, itali Wochen offen . rchdringung der Technik durch die Wi 1— zu der Sitzung alle Mitglieder des Direktorii ein⸗ 6 größere Tiefe des allgemeinen 1snrc e, Mislcae eine¹l eiind sehr ungleich. Es empfiehlt sich aus die 3) In der Ausschußsitzung selbst müssen mindestens vier und zwanzig 2— Lsbolh der Erwerbung dieses Wissens mehr Zeit 82 E1u1pp“ Individualität ier Spielraum zu gewähren, Mechanikern in Bezug auf den Genuüß der Stipendien da⸗ .EI. . e ge6s⸗ einschließlich der Stellvertreter der Behinderteng 8 ehenchn⸗ 88 hierbei darauf Bedacht genommen .“ als dies gegenwärtig der F U is Nur denjenigen, welche durch gewährt worden ist, daß ihnen diese nach Ablauf des 9 s Aih b — CWa eadige Vermehrung der Stundenzahl fü en, Stipendien oder Unkerrichts⸗Freistellen erhalten haben, war 86 Trienniums noch waͤhrend ihrer Beschäftigung in den mecha⸗ . ee 8 muß mit einer Mgsorität von mindestens ½ der an⸗ ö66“' räge den Studirenden die, für die Bef ür die zur Sicherung des Zwecks dieser Benefizien die Verpflichtung, nischen Werkstätten im vierten Jahre ihres Aufenthalts auf Entlassung 1.5 gefaßt werden, und die Gründe der 1 Vorgetragenen durch Privatstudium 85 estigung den vollständigen Kursus durchzumachen, aufzuerlegen. der Anstalt gezahlt worden sind, für die vom 1. Oktober 5) Ueber die bekreffende Ausschußsi “ S. nicht entziehe. Es darf ferner das c9 2r . Hiernach ist im Regulativ (§. 5, §. 6, §. 7) 8 d. J. ab zu bewilligenden Stipendien nicht weiter stattfinden rielles Protokoll “ ist ein gerichtliches oder nota⸗ tudium nicht durch praktische Uebungen zers⸗ heorhet . die Einrichtung der Vorträge als ein zueammenhängender wird. Gegen den Veschluß des Ausschusse Aufmerksamkeit der Studirenden, bevor die ““ Organismus beibehalten; Die beigefügten Exemplare des Regulativs wolle die Mitgliede, nicht aber den ünktagschuctn 11““ Directionc. kenntnisse Herr geworden sind, nicht für S Vor⸗ 1 der Eintritt in die Fach⸗Abtheilung in der Regel nur den⸗ Koöönigliche Regierung unter die Direktoren der höheren Lehr Beschlusses, die Berufung an die 11 “ liche Richtung in Anspruch genommen e 8 sache jenigen Zöglingen gestattet, welche der allgemein technischen anstalten Ihres Bezirks vertheilen. “ 2 wflcde en gatäsn mit Ausschluß des Rechtsweges, entscheidet. öu“ hachen die. Disziplinen, welche zur ersten Gruppe des 5 8 Abtheilung während des vollen anderthalbjährigen Lehrganges Berlin, den 23. August 1“ “ Mitgliedes hat 8eg e 18 Pensions⸗Berechtigung versehenen Directions⸗ ga hehenen⸗ ein nothwendiges Element der Bild .. angehoͤrt hobin⸗ zali Z Der Minister fuͤr Ha iche EE “ die vierwöchent: E“ für diejenigen Techniker dees 3) innerhalb sah Abtheilung den Zöglingen die Wahl der Vor⸗ 3 8 AAA“ endgultig durch di e Ausbildung die Ar 3 Ge NXö träge überlassen worden. .“ — Eööö das entlassene neeatreh, mech ber sss, fondern auch für alle bieenszene seerche ewerbe Infitnls IDie vollständige Erledigung des Lehrganges in der all⸗ An —““ 8 “ emuneration, die ihm für den Fall der sonderes Fach in anderen technischen Lehr⸗A EIIö gemein technischen Abtheilung ist für die Ausbildung nicht saͤmmtliche Königliche Regierungen inkl. Sigmar Soll ihm auch die Pension Ag 89 zugesicherte Pension erhält. vorbereiten. Es hat Werth bäteuf Fch des Landes — Zllein aller Mechaniker und Schiffbauer, sondern auch der⸗ ¹ 88 gierungen inkl. Sig lichen Rechtswege, in welchen die Gesellsch 9 ist dies nur im gewöhn⸗ bei der gegenwärtigen Aenderung de 8848 werden maͤfsen, sjenigen Chemiker unerläßlich, welche sich zur Einrichtung und v4“ 161“ Pgs, und nur aus den Kranden ““ werbe⸗Instituts, eine “ b hee ug⸗ Leitung von Fabrik⸗Anlagen befähigen wollen. Dieses Ziel 111“ Eia h unfreiwillig ohne Pension entlassen werden 128 weisung der allgemein technischen Bildung für 8 Ueber⸗ v sich indessen thatsächlich nicht alle jungen Leute, 8 16““ 6 zur rechtskräftigen Entscheidung dieses Prozesses läuft die Pension fort “ 9 9 Anstalt ermöglicht. Fächer 16“* in dem Institut als Chemiker ausbilden; ein “ “ fur die 11““ 1. emnach zerfällt das Institut in Zukunft e““ Cvheil begnügt sich, und kann sich unter den beste⸗ I1. in eine allgemeine technische Abtheilung und “ Verhältnissen begnügen, mit denjenigen Kenntnissen, II. eeun far dier Erzebten technüschem Hüns sgpelche fuͤr die Stellung eines Gehöltea 1n d 85.eas ünde “ 8 zwar hen Fäacher “ chemischen Technik angehörigen Fabri erforderlich sind. Die Aufnahme in das Koön dire Ger be. Institut ndet alljährlich⸗ IJunge Leute, welche dieses bescheidenere Ziel vor Augen haben, am 1. S hrntt 1“ igüche Gewerbe⸗Insttut f September jeden Jahres schriftlich unter
Ministerium für Handel, . öff D“ 1) für M ch M D 1 Sa! 1) fnr Mechanik “ U 3 aaFannen ohne Gefährdung desselben, auf den mathematischen Unter⸗ Meldungen find bis zum . ehrganges BBeifügung des Geburtsscheines und Schulzeugnisses (§. 2) bei dem Di⸗
b Arbeiten. 229)h für Chemie und Hüttenk Cirkular⸗V 2à* 8 8 3) für Seeschiffbau. a iaiar unde, 8. 11“ richt im dritten Semester des allgemeinen technischen L Verfuͤgung vom 23. August 1860 be⸗ Der Lehrplan der ersten Abtheil 8 3 verzichten und die dadurch gewonnene Zeit mit Nutzen in dem, rektor des Gewerbe⸗Instituts einzureichen. 1. treffend das vom 1. Oktober d. J. ab in Kraft lichen die sämmtlichen Unterri heilung 3 der Fach⸗Abtheilung angehörenden Laboratorium verwenden. Später eingehende Meldungen werden nur dann berücksichtigt, wenn⸗ raft tre⸗ fruher in den drei ersten “ 8 , welche Es ist deshalb der Direktor des Instituts ermächtigt worden, d der “ dr. vemnusß ühres gütenae scher gelehrt wor b Sbemi er Hnis ” während nterri ⸗Freistelle abhaͤngig 1 und die Verleihung diese e den sind, Chemikern, welche der allgemeinen technischen Abtheilung w hrer 1 8e Fre sgeng temder erfolgt. b
ten de R 7 — ten Regulativ für die Organisation des König⸗ indeß wird eine V “ e Vermehrung der mathematischen Lehr⸗ eines Jahres angehört aben, den Eintritt in das Labora⸗
lichen Gewerbe⸗Insti “ ö114*“”“ stunden um — 8 88 3. 8 e on 8 5 „ 6 1 S” — geh in. dem Wochf. ainttenene t Fie zweite recorium ausnahmsweise zu⸗ gestatten. (§. 4 des Regyulativs.) Die Bedingungen der Aufaahme Pe 1 Besuch der Vorlesungen nicht statt⸗ a) der Bewerber muß wenigstens 17 und darf höchstens 27 Jahre alt⸗ in nachzuweisen ist. Nur außer⸗
8 3 1u“ er 2 Cirkular⸗Verfügung vom 5. März 1855 (Staats⸗Anzeiger Nr. 60 S. 437). Ausnahme S “ üch 1M 3) Da eine Konttole sher fe⸗ is 8 t Bauhandwerker. Für den finden wird, so verlieren die Abgangszeugnisse, wie sie bisher sein, was durch einen Geburtssche die Kollatoren von gewöhnliche Umstände können eine Ausnahme veranlassen. zu Entlassungs⸗
Wegfall dieses ach⸗ 8 1 11““ 8e ausgestellt wurden, ihre Grundlage und ne; reistellen die Mittel, sich von dem b) Er hat nachzuweisen, daß er entweder bei einer 1b ie Aus⸗ Prüfungen berechtigten Provinzial⸗G e, oder einer Real⸗
tung zu unterwerfen ch hab 1 ing der Meisterprüfung noth 1 b „Ich habe j aftlich 8 I1u1“ hwendige wissen⸗ F n a gageganlen Jtiae den de hcechtunden ahntcger ““ stgs ae. Segeacnee g aangenn weate uctee dia. belerenn “ — — 45 4 en, wäͤ Frs 3¶Ʒ᷑tndi zhr 4.Tülen-⸗ „ w ordernisse z 82 welche sich eine höhere Nsesnng e aen 1 sache konstatiren, daß der Stuß ratd⸗ wöhrend desr g sir reichende Vorbildung darthun, werden, so lange es die Raͤ⸗ g wünschen, niums dem Institut angehoͤrt, sondern ein eg gestatten, zugelassen. 98 ltern Das Königliche Gewerbe⸗Institut zerfällt: d. 8
im Auslande bestehender Lehranstalte iß “ d ranstalten Kenntniß zu nehmen . 1 schläge 82 89 gemachten Vor⸗ “ hs offen steht. In der Fach⸗Abthei⸗ bheil über sei Leistungen während dieses Trienniums aus⸗ ewerbe⸗Instituts zur Prü-- im 8 nenen Lehr⸗Objekten nur die Uebungen ““ füͤr be Studirenden selbst und deren E en und Zeichnen solcher Kunstformen, wie sie das en Werth und eine Kontrole über die Leistungen der Bene⸗ I. in eine allgemeine technische Abtheilung; 8 so norhwendig, als bei den Uni⸗ II. in eine Abtheilung für die einzelnen technischen
fung und gutachtlichen Aeuße ferti Einverstanden mit den Uuesbens zugefertigt worden. 8—8 füfr Ei . - des Studienraths öö8 Eisengußstücke Anwend A ich nach Maßgabe derselber g — enraths, habe sst wwendung finden, und im Entwerfen p i iaten ist bei (2) Regulatin für 9 süea zafazangäches Exemplaren beiliegende Fe Välegi hinzugetreten; indeß soll der e esrai zche 8 Faaten sbeden Iecgung beider Zwecke geeignetes Mittel 1) für Mechanik, v„ V des Königlichen Gewerbe⸗: ziplinen Ricentan zSsschten. Regulativs aufgeführten Dis⸗ Cet, 9ee die schon gegenwärtig destehende Eimnrichtung dar, noch o. 3) d. “ “ gesehen, vielmehr wird dar⸗ welcher die eigentlich wissenschaftlichen Vorträge Se 98 Der Unterricht in den Wissenschaften ist in der allgemeinen techni⸗ b s schen Abtheilung ausschließlich theoretisch. chen Unterrichte aätten und im Labora⸗
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Schon seit längerer Zeit ist das Bedürfniß h ür stimmend, d . st edürfniß hervorgetreten, die die zur 8s für Bauhandwerker, welche sich auf 18 Stipendien und Unterrichts⸗ b enntniß zu erhalten. Die
Lehrverfassung des Königlichen Gewerbe⸗Instituts einer Umgestal⸗
Instituts entwerfen lassen, welch ;t. Iri 8 es vom 1. Oktober d. J B. Kraft tritt und zu dessen Erläͤnterung ich im dere . J. h . zuf Vedacht .ee äuterung ich im Allgemeinen Fol⸗ e6 88 cht genommen werden, se nach Bedürfniß “ G 2½ g- 1) Unter Feirhaltun 28 . F h vorhandenen Lehrkräften üeirans “ nach 8 Schluß sdes Semesters 1ae 8 gewähren die 1 1 29 s 88 g de Ausgangspunktes und des Zielpunk⸗ 1IMI Spezialitäten einzureiben. ers wich⸗ 5n Semesters Vorgetragenen übergehen. Fenschaftlichen In der Fach⸗Abtheilung finden neben dem theoretis Bildun 8 das Institut zu gewährenden technischen 2) Die Eigenthümlichkeit des Unterrichts auf dem G. 888 Gelegenheit, von 8s Eifclher * wen ewinnen “ 1 den . . Regulagib 85 656 ür EE““ und dem IIö seiner gegenwärtigen Verfassung sesete ber⸗ ö“ Studiums 88e 1 bi verseugung eschen Uebun⸗ orium statt. “ H der Lehrstoff in 8 6 50 festgestellt sind, theilt sich ein 8 , wie auf den Universitäten, den Zöglingen burch hrend über b Hefondere Einrichtungen ein be⸗ Der Lehrgang dauert für jede Abtheilung ein und ein halbes Jahr⸗ vorgezeichnet Gs urch den heutigen Stand der Technik ie Reihe selbstständiger, von einander unabha g urch 1g11 8 ohne im Stande sind Aus die⸗ im Ganzen also drei Jahre. “ — ruppen. Das Maaß theoretischer Kenntnisse träge die Gelegenheit dargeboten wird ich digs Fr 8 Fgründetes Urtheil zu fällen im 8 gtande 17 und 8 des Zu den Vorlesungen in der Fach⸗Abtheilung wird nur zugelassen, die Gym rovinzigl⸗Gewerbeschulen, die Realschulen 3 künftigen Beruf nöthigen Kenntnisse 8 6. die süt thren in Erwägungen st ee, . Sen §8. ngen. wer den Lehrgang in der allgemeinen technischen Abtheilung vollendet 8 nasien mit ihren unter sich ganz verschiedenen A daß die Vorträge einen vollstaͤndigen, i zueignen, sondern “ Regulativs enthaltenen Bestimmungen hervorgega 8 . hat. Schiffbauer haben außerdem na chzuweisen, 8 e ihren Zöglingen gewähren, reicht für Technik uf⸗ genden Organismus bilden, der 8 lr in sich zusammenhän⸗ Zukunft wird danach der Gen der Stipen ijen Jahr regelmäßig praktische Arbeiten auf einem solche das Gewerbe⸗Institut ausbilden soll, gleich eSe2ge ag8 in unmittelbarer Folge an d gestalt, daß ein Vortrag sich “ Unterrichtsfreistellen von der Betheiligung der Hauptvbeschäftigung getrieben haben. Mechaniker, welch besonderen Zweige der Technik sie sich id gleichviel, welchem Zögling von seinem G. den anderen anschließt und der Benefiziaten an den Revpetitionen und dem befriedigenden tischen Uebungen in den Werkstätten theilnehmen wollen, aus. Das ausreichende Maaß des, fü widmen wollen, nicht zu seiner Ausbild intritte in das Institut an, durch alle Erygebniß dieser Betheiligung abhängig gemacht werden. weisen, daß sie wenigstens ein Jahr lang regelmäßig pra nik nöthigen theorelischen Wis 898 fuͤr alle Zweige der Tech⸗ schen Diszipli ildung erforderlichen theoretischen und prakti⸗ 1 1) Die V icht den Nachweis einer mindestens einjährigen als ihre Hauptbeschäftigung getrieben haben. Aufgabe des Inftituts. L enaben ist die nächste wird Rüp Ei Ueangen Stufenfolge hindurch geführt 1 Biataöraf uürbes zu führen ist als Bedingung fuͤr die Auf⸗ Chemikern kann der 5 1 die Fa uhihnans aasnn ns. erforderli I e -Erfüllung dieses Maaßes 6“ Ligenthümlichkeit b. 3 I 8 1 1 in; t. weise schon nach Ablauf eines Ja res, von ihrer Aufna e in “ Pisaiplihen hinben, die arste Gruhpa des hr. 1 8 ’ fres ah⸗ den 11 Behnecn daß aeascan chaücen d seBesfalrgagaler Könaics Gewerbe⸗Justitut ab, von dem Direktor der Anstalt gestattet 8 Auf dieser allgemeinen wiß 1b 1ö6 und des Lehrens ausgeschlossen . 1I — Erfab theils die Erwägung werden. 1 8 des gesammten .. — gemei issenschaftlic zasis ie ersteren der ob ris — hlossen war und fuͤr des Auslandes gemachten rfahrungen, 8 83 Den Mechanikern steht es frei, nach Beendigung es gesammten S die Ausbildung für die 8 Ses baut sich dem vorhandenen W“ für die letzteren die, leitend gewesen, daß es für junge Leute, welche das Institut Lehrgangs Lechargbeiten in den mechanischen Werkstätten noch ein Jah b Segsn Vns praktischen Keöntnisfe Se gse gen Vorträge ö“ entsprechende Einrichtung der besuchen wollen, namentlich so 880 le⸗ 2 “ lang fortzusezen. 3 jeser Basis diejeni . 8 92 D 8 1 ihre Vorbildung erhalten aben, unter 3 J“ ““ we⸗ che zur Leitung “ zu erwerben, . h. C11“ der Vorträge hat sich aher Ferlschagng he sein nann ven sie durch diese Be⸗ Der Lehrgang umfaßt folgene 11“ 189 Ber l s ist, sind der Befe-en 18* 8 ftitu dieser Einrichtung EE1““ de wit⸗ 1 2 “ genöthigt 9 1eenh bhie wisenicaftüchenned Egen 8 9 8 “ Hügscnemmen Hahlentehre; höhere Gle bei der bisherigen ’-5 ö Schon “ vb Dagegen erschien es Ir 8 voftes Jahraennmisse Uühven dieser Zeit verlieren. Nur 8 ’2 T“ Rehäresnr . 3 8 8 8 1 — 4 2 8 „ 5 4 8 18 2 n1⸗ 9 veee. insofern äußerlich ehenbe, ö. eine, aus der bestehenden als entsprechend, die 1 Schiffbauer haben jenen Nachweis in Zukunft noch vor Äh) nnalytische Statik und Mechanik; in den ersten beiden Semestern des 9 .“ nämlich den Lernzwang, in d btung gezogene Konsequenz, deem Eintritt in die ach⸗Abtheilung beizubringen, weil die e) Theorie der mechanischen Wirkungen der Wärme; 88 Fe. ber genwärtig besteht fene hn Se g.zg solcher ge. Unterrichts⸗Gegenstände dieser Abtheilung dee esg. 1) beschreibende S und Anmnenengecerselger auf Perspek⸗ — „Der Grad allgemeiner 1 ₰ äfti iner Schi swerft als uner ich voraus⸗ tive, Schatten⸗Con truction und Steinschnitt; . “ Beschäftigung Sa. iffse n Mechanikern dann zu, 3 mathematische Begründung der wichtigsten physikalischen Gesetze;
weg, in den beide 0 g 8 e tr 8 fi ses 1 n den praktischen Uebungen in den Werkstaͤtten Phy k; ““
7e
Klasse bei mehreren Diszipli⸗
sziplinen allen Studi I
tuts, welches auch dec zallen Studirenden des Insti⸗
fha⸗ n künftiger Beruf sein mochte Ing! mitbringen, ist gegenwärti 3 2
vG htlicher Theil hat die form ene W““ elle Reife für 8
9 8
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