1860 / 208 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Berliner Börse vom I. September 1860. aenrendvnean- lich P

Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours. Fisenbahn-Actsen. 8

für das Vierteljahr Brf. Gld. Gld.Stamm-Actien. [721 Br. Gid.

in allen Theilen der Monarche— ohne WEEEIII1118““ 8 b I ““ Aachen-Düsseldorf.. Inäbriele. Aachen-Mastrichter. 14¹½ Berg.-Märk. Lit. A. 1 do. do. Lit. B. 8 (Berlin-Anhalter .... 149 ¾ Ostpreussische 1“ Berlin-Hamburger .. 6 17½ do. . Berlin-Potsd.-Magd. evg. 78 Pommersche... Berlin-Stettiner.... 76 ¾ 75 ¾ „Bresl.-Schw.-Freib.. 75 ½ 75 Brieg-Neisse 56 24 56 20 Cöln-Crefelder..... 56 20 Cöln -Mindener . . . . 99 99 Magdeb.-Halberst... 99 ½ Magdeb.-Wittenb... 88% 98] Münster- Hammer ..

Alle Post-Anstatten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: 8

8.

(nahe der Leipzigerstr.) 8

8.

Berlin-Anhalter .... do. Berlin-Hamburger .. do. II. Em. Berlin-Potsd.-Magdb. do. Litt. C. do. Litt. D. Berlin-Stettiner ..... do. II. Serie do. III. Serie Cöln-Crefelder

Wechsel-Course.

250 Fl. 250 Fl. 300 M. 300 M. 1 L. S. Wien, österr. Währ. 150 Fl. dito 150 Fl. Augsburg südd. W 100 Fl. Frkf. a. M. südd. W. 100 PFl. Leipzig in Cour. im 14 88

15¾ 84½ 76

109 ½

7 8

Kurz 2 M. Kurz

142 ½ 141¾

Kur- und Neumärk. 84 do. do. 115 ½⅔ 110 ½

17¾

AEwA 8

106 85 ½ 56 83

132

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Posensche .. n

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Schlesische

Vom Staat garantirte Litt. B.

Westpreuses .

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Fuss 100 Thlr. Petersburg 100 S. R... Warschau 90 S. R. Bremen 100 Th. G...

.

Berlin, Dienstag, den 4.

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III. Em. . do. ö“ IV. do. Magdeburg-Wittenb. Niederschles.-Märk. do. Conv. do. do. III. Serie do. IV. Serie Ober-Schles. Litt. A. Esv Mitt 0. 18 1d. ldqda. ImnheL. do. Litt. F. Pr. Wilh. (St.-V.) I. S. do. II. Serie do. III. Serie Rheinische do. vom Staat gar. 2XIIO ö Rhein-Nahe v. St. gar. Rhrt.-Crf.-Kr. Gladb. do. II. Serie do. III. Serie Stargard-Posen do. II. Emission do. III. do. Thüringer III. Serie

do. IV. Serie

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.

Niederschles. Märk.. Niederschl. Zweigb.. do. (Stamm-) Prior. Oberschl. Litt. A. u. C. und Neumärk. Oppeln -Tarnowitzer Prinz Wilh. (St. V.) Rheinische ... do. (Stamm-) Prior. ͥIRhein-Nahe. „H[Rhrt.-Crf.-Kr. Gdb. 2'Stargard - Posen .... Thüringer

Wilh. (Cos.-Odbg.). do. (Stamm-) Prior. do. do. do.

Prioritäts-O blig. Aachen-Düsseldorf..

do. II. Emission do. III. Emission Aachen-Mastrichter. do. II. Emission Bergisch-Märkische’. do. II. Serie

do. III. S. v. St. 3 ½ gar. do. IV. Serie do. Düsseld.-Elbf. Pr. do. do. II. Serie do. (Dortm.-Soest) Berg.-Mrk. do. II. Ser.

Nichtamtliche Notirungen.

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Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent haben, ĩim Fmͤen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst geruht:

*.n Den Landgerichts⸗Assessor Oster in Bonn zum Landgerichts⸗ Rathe daselbst

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Rentenbriefe. Kur-

Pommersche. Posensche Preussische..

Rhein, und Westph. „Sächsische.. Schlesische

8(Pr. Bk. Anth. Scheine

Friedrichsd'or.

Gold-Kronen

Andere Goldmünzen à 5 Thlr.

rein lokalen Bedürfniß voraussetzt, wesentlich der Ortspolizei⸗ Obrigkeit zustehe und von ihr um so weniger ausgehen könne, als es ihr bisher fern gelegen habe, sich mit der Frage über die Noth⸗ wendigkeit der Straßenreinigung in den einzelnen Ortschaften ihres Bezirks zu befassen. ir vermögen der Königlichen Regierung bei dieser in der Sache begründeten Auffassung nicht entgegenzutreten und finden da⸗ her keine Veranlassung, in der Verfügung derselben, wonach Ew. ꝛc. aufgegeben worden ist, in Betreff der Straßenreinigung für die⸗ jenigen einzelnen Gemeinden des dortigen Kreises, in denen ein Bedürfniß dazu obwaltet, besondere Polizei⸗Verordnungen zu er⸗ lassen, eine Aenderung herbeizuführen. Berlin, den 1. Juli 1860.

Der Minister des Innern. Minister für Handel, Gewerb⸗ Im Auftrage: und öffentliche Arbeiten. 8 gSulaen v Im Auftpage z.

Fonds-Course.

Freiwillige Anleihe .... .4 ½ Staats-Anseihe von 1859. 5. Staats-Anleihen v. 1850.1852, 1854, 1855, 1857, 1859 4 ½ dito von 1856. V

4 95 Staats-Schuldscheine 3 ½ 87 ½ Prämien-Anl. v. 1855 à100 Th. 3 ½ 117 Kur- u. Neum. Schaldverschr. 3 ½ 85 Oder-Deichbau-Obligationen 4 Berliner Stadt-Obligationen. 4 ¼ Hdo. do. 3 ½ Schuldverschr. d. Berl. Kaufm. 5

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Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen ist von Putibus angekommen.

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Potsdam, 2. Septen

Se. Königliche oheit der Prinz ist gestern von Dessow hier eingetroffen

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münzpreis des Silbers bel der Königl. Münze. öDas Pfund fein Silber. 111n“ 1“

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W Kyritz 8 An 8 den Königlichen Landrath des Kreises N.

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29 Thlr. 21 Sgr. 29 Thlr. 20 Sgr.

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d“ bei einem Feingehalte von 0,980 und darüber

bei einem Feingehalte unter 0,980

do. „Wilh. (Cosel-Odbg.) do. III. Emission

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Ministerium der landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Bescheid vom 1. Juli 1860 betreffend die Zu⸗ ständigkeit bei dem Erlaß von Lokal⸗Polizei⸗Ver⸗ ordnungen für eine, beziehungsweise mehrere

zc. Bericht vom 10. Mai d. J. giebt zu nachstehender 68 ist zu meiner Kenntniß gelangt, daß Zweifel darüber ob⸗

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Br. Gld.

Cirkular⸗Erlaß vom 21. August 1860 betref⸗ fend die Regulirung der Patronatsverhältnisse bei Parzellirungen.

2f Br.] Gld.

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Oester. Nation.-Anleihe do. Prm.-Anleihe . do. n. 100 Fl. Loose

Inländ. Fonds. Ausl. Fonds.

Kass.-Vereins-Bk.-Act.

AAusl. Eisenbahn- Stamm- ectien.

Braunschweiger Bank. 67 ½

Amsterdam-Rotterdam Loebau-Zittau 3 Ludwigshafen-Bexbach Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger. . .... Nordb. (Friedr. Wilh.)

Danziger Privatbank..

Königsberg. Privatbank

do.

Magdeburger do.

Posener

Berl. Hand.-Gesellsch.

Bremer Bank Coburger Creditbank.. Darmstädter Bank Dessauer Credit;. . . .... do. Landesbank.

Genfer Creditbank. ...

95;

13

Russ.

do. 5pCt. Loose ..... tiegl. 5. Anl. do. dö. 6. Anl. do. v. Rothschild Lst.

do. Neue Engl. Anleihes⸗

do. Poln. Schatz-Obl.

Eröffnung Anlaß: 3 v“ der §§. 5 und 11 des Gesetzes über die Polizei⸗Verwaltung vom 11. Marz 1850, wonach die Orts⸗Poli⸗ zei⸗Behörden zum Erlaß ortspolizeilicher Vorschriften nur Umfang der einzelnen Gemeinden, zum Erlaß von dergleichen Vor⸗

walten, ob bei der Zerstuͤckelung patronatsberechtigter Güter die

Patronatsverhältnisse nach den Vorschriften des Gesetzes vom 3. Ja⸗ 1 Fn 1845 zu reguliren sind oder nicht? In Folge dessen eröffne ich der Königlichen Regierung, daß das Patronat ein Institut des öffentlichen Rechtes ist, daß also die Patronatspflichten in der Regel die Natur

69 69 91 65 67

riften für mehrere Gemeinden nur die Regierungen befugt find, schuche nüht 16 daß von einer Behörde, der die örtliche Polizei⸗ Verwaltung über mehrere einzelne Gemeinden aufgetragen ist, Polizei⸗ Vorschriften für mehrere oder alle ihr untergeordneten Gemeinden in ein⸗ zelnen für jede Gemeinde besonders zu formulirenden und 18” xenden Verordnungen erlassen werden können. Bei der Frage, 0 es angemessener sei, daß eine für mehrere Gemeinden gleichmäßig geltende Polizei⸗Vorschrift von der Regierung in einem oder der Orts⸗Polizeibehörde für jede einzelne der betreffenden 1 meinden erlassen werde, ist nicht sowohl auf den formellen Gesichts— punkt, daß durch den Erlaß einer einzigen Verordnung für die mehreren Gemeinden die Functionen der polizeilichen Aufsicht ver⸗ V einfacht und das Schreibwerk verringert werde, als vielmehr auf den materiellen Inhalt jeder einzelnen in Betracht Polizei⸗Vorschrift Ruͤcksicht zu nehmen. Demnach wird ““ fertigt sein, daß Polizei⸗Verordnungen, welche durch ein rein lo 8 les Bedürfniß hervorgerufen werden mag dasselbe auch in 5 reren Gemeinden gleichmäßig vorliegen von der Orts⸗ Poltzei⸗ Behörde, Polizei⸗Vorschriften dagegen, denen ein mehr mehr oder minder in allen Gemeinden eines Bezirks obwaltendes und für die Regierung auch ohne spezielle Untersuchung der beson⸗ dern Verhältnisse jeder einzelnen Gemeinde erkennbares Bedürfniß zum Grunde liegt, von der Regierung erlassen werden. 1 Von diesem Gesichtspunkte aus hält die Königliche Regierung zu N. dafür, daß der Erlaß einer Polizei⸗Verordnung über die Straßenreinigung, welche eine Bekanntschaft mit dem diesfälligen

7 ½ Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein.. Pommersch. Rittersch. B.

öffentlicher Lasten haben und daß mithin die Bestimmung des 7 Nr. 1 jenes Gesetzes darauf Anwendung findet. 8 Da die anderweite Ordnung der durch eine Dismembration berührten Patronatsverhältnisse einerseits mit besonderen * keiten verbunden und andererseits von großer Wichtigkeit für die Erhaltung der Kirchen, Pfarren und Schulen ist, so empfehle ich 1 der Königlichen Regierung, der zwecmäßigen Regulirung dieser Angelegenheiten eine vorzugsweise Aufmerksamkeit vorkommenden alles zuzuwenden. Deshalb ist zunächst dafür zu sorgen, daß den Vertretern der Kirchen, Pfarren und Schulen durch az Zuziehung zu dem Regulirungs⸗Verfahren in 1. c. hinlängliche Gelegenheit geboten wird, mit den . g Besitzern Vereinbarungen über die ihnen geeignet erschein -neen der neuen Ordnung der Patronats⸗Verhältnisse zu⸗ 1 Mangel einer Vereinigung ihre bezüglichen Anträge zu Wenn ein Vergleich zu Stande kommt, so ist zu die Genehmigung der geistlichen Oberen vXgcnge, p 8 ld letztere ertheilt worden ist, wird die Königliche ohne Weiteres annehmen dürfen, daß das Adbkommen der Vehssees nicht entgegen und daß dadurch die nachhaltige En Patronatslasten gesichert ist. Ein solches rpeerss2b ene. nach §. 18 l. c. ohne ferneren Anstand bestätigt werden 2 2 Hat eine Vereinigung der Betheiligten nicht stattgefunden 8 ist auch dann eine Erklärung der geistlichen Oderen üͤder den Ent

Oester. franz. Staatsbahn Geraer Bank

Gothaer Privatbank. .. Hannoversche Bank. .. Leipziger Creditbank.ü [Luxemburger Bank... Meininger Creditbank. Norddeutsche Bank... Oesterreich. Credit. ... Thüringer Bank Weimar. Bank Oesterreich. Metall. 5

do. do Vett. I. do. do. L. B. 200 Fl. Poln. Pfandbr. in S.-R. do. Part. 500 FI. ... Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St.-Präm.-Anl. Kurhess. Pr. O bl. 40 Th. Neue Bad. do. 35 Fl.“ Schwed. Präm. Pfndbr.

AE==V=S==ÖVÖZZ=

Ausl. Prioritäts- Nordb. (Friedr. Wilh.) Belg. e5 J. de l'Est

4 4 do. Samb. et Meuse 4 Oester. franz. Staatsbahn 3

Industrie-Actien.

Hoerder Hüttenwerk.ü. Minerva

Fabrik v. Eisenbahnbed. 5 [Dessauer Kont. Gas...

80 661 53 78

54 79 50 ½

Oberschles. Lit. A. u. Genfer Creditbank 23 ¾ a gem.

254

Staats-Anleihe von 1859 105 ½ ¼ Düsseldorfer II. Emiss. 82 a 81 3 gem. Oesterr. National-Anleihe 59 ¼ a 59 gem.

C, 126 a 126 ¼ gem. Aachen-

gem. Magdeburg-Wittenberge 34 ¼ a 34 gem. k Oesterr. Credit 67 ½ a 67 gem.

Darmstadt B 73 ¼ a 74 gem.

Die Börse war heut noch viel flauer,

Berlin, 1 September. so beschränkt; Eisenbahnen gaben stärker im

und das Gesechäft eben

Preise nach; Fonds waren nur in schwachem Verkehr; in Wechseln war das Geschäft träge.

vW“ Schwieger.

zerlag der Königlichen Geheimen Ober (Rudbdolph Decker.