1860 / 236 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Schulbauten in Z. betreffend, erwgfre r Köͤniglichen rung, daß dieselbe bei vorkommenden aufällen uͤber die 8 Baupflicht selbstständig zu befinden hat.

Ministeriums als Rekurs⸗Instanz dieser Sache ertheilen. 8

Im Uehrigen bemerke Ich, lassenden Rekurs⸗Bescheiden, nach den in vom 12. Dezembek 1 sätzen verfahren werden wird, da es setzungen der Verwaltungs⸗Behörden keinen kann, ob der Fiskus oder eine Privatperson als der zunächst pflichtete erscheint.

Glaubt die Königliche Regierung

fiskalische Interesse verletzt, oder wünscht

anheimstelle. . Berlin, den 30. Juni 1860.

Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.

11“ von Bethmann⸗Hollweg.

die Königliche Regierung zu MNMN.

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8 —“* Verfügung vom 13. Juli 1 einjährigen freiwilligen Militairdienst der Zög⸗ linge der Schweitzerschen Handelsschule in Berlin.

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Aus Anlaß des Berichts bom 3. Mai d. J. bin ich mit den Herren Ministern des Innern und des Krieges zu dem Zweck in daß diejenigen Zöglinge der Schweeitzer⸗ schen Handelsschule hierselbst, welche in der das

hrigen freiwilli⸗ Die genannten Herren Mi⸗ nister haben eingewilligt, daß diese Zulassung als auch nach Ema⸗ nation der Milikair⸗Ersatz⸗Instruction vom 9. Dezember 1858 fort⸗

Communication getreten, Zeugniß der Reife erwerben, auch ferner zum einj gen Militairdienst zugelassen werden.

es⸗Pnd anerkannt werde.— weiteren Veranlassung hiervon

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mit der erforderlichen Strenge werde verfahren w bdeeeeeee enfappen merden. wiri⸗ In 1 88 v11111A1A1AA“*“; Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. von Bethmann⸗Hollweg.

An che Provinzial⸗Schul⸗Kollegium hierselbst. EI1I1I innerzd. 9

8. Feralaztmmmh zw191. 11“ 11“] Ministerium des Innernrn. Inhbraoth iligess

Cirkular⸗Erlaß vom 9. Aug üst 1860 betkreffend

die gegenseitigen Verhältnisse zwischen Preußen un

1uu6“ EPA1““ 8 Hü- früher in den Kaiserlich Oesterreichischen Staaten bestandene esetzzebung und deren Handhabung gewährte nicht die erforder⸗ Bürs Fusten dufür, daß bei Zulassung ausländischer, und ins⸗

ondere Preußischer Gewerbetreibenden zur Ansässigmachung und zum Gewerbebetriebe dort von nicht ungünstigeren Grundsätzen als Falles in Preußen ausgegangen wurde, und daß also die Gegenseitigkeit im Sinne des §. 67 der Verordnung vom 9. Fe⸗ bruar 1849 vorhanden war.

Durch die neueste Oesterreichische Gesetzgebun die mit dem Kaiserlichen Patent vom üe een Ulmfang des Reiches, mit Ansnahme des venetianischen Ver⸗ be. 828—⸗ und der Militairgrenze, ergangene Gewerbe⸗Ord⸗ Een gag ene v2. „“

setze, N eset ai Oesterreich de 1859 S. 619 resp. 95 vnM 8 88 Ahwmnen. Frauge inzwischen eine festere und günstigere Regelung erfahren, so

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gie⸗ streitige Eine Anweisung, wie da⸗ bei über zweifelhafte Rechtsfragen zu entscheiden sei, kann ich der Königlichen Regierung mit Ruͤcksicht auf die Stellung meines weder im Allgemeinen noch in

daß bei den von mir zu er⸗

dem Cirkular⸗Rescript 3 (Minist.⸗Bl. S. 324) mitgetheilten Grund⸗ fuͤr die interimistischen Fest⸗ Unterschied machen Ver⸗

als Vertreterin des Fiskus durch die interimistische Entscheidung der Administrativ⸗Behörde das dieselbe überhaupt eine endgültige Festsetzung der Baupflicht und des Beitrags⸗Verhält: nisses, so wird der Rechtsweg zu beschreiten sein, den im vorliegen⸗ den Fall zu wählen, ich dem Ermessen der Königlichen Regierung

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11“ 8d. innn 860 bekreffend den

111q“] WZ1q1u.“ 1auxnd IHzenoih vast. baß nd Fr die Annahme sich rechtfertigt, daß die Anfnahme aus⸗ ländischer Gewerbetreibender, sei es mit, sei es ohne Eintritt in den Oesterreichischen Staatsverband, in den betreffenden Kronländern, den deutschen Bundesländern des Oesterreichischen Staates, der Regel nach von lästigeren Bedingungen als in Preußen nicht mehr abhängig gemacht wird, und daß somit der im AlineaeZ des §. 67 1. c. vorausgesetzten Gegenseitigkeit vielmehr Genüge gelei st. Die Königliche Regierung setzen wir hierbon mit der Verah lassung in Kenntniß, bei Anwendung der Vorschrift des mehrge⸗ dachten §. 67, sowohl wenn die Naturalisation von Gewerbetrei⸗ benden aus den deutschen Bundesländern des österreichischen Staa⸗ tes, als wenn deren bloße Zulassung zum Gewerbebetriebe im In⸗ lande in Frage kommt, fortan hierauf Ruͤcksicht zu nehmen. Berlin, den 9. August 1860.

Der Minister für Handel, Gewerbe uund öffentliche Arbeiten. vbon der Heydt..

9

An 1 sämmtliche Königliche Regierungen und an das Polizei⸗Präsidium hierselbst.

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Der Minister des Junern. Graf von Schwerih.

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Cirkular⸗Erlaß vom 22. August 1860 betref⸗

sungs⸗Urkunden behufs der Auswanderung in

einen andern deutschen Staat, resp. bei der Na⸗

turalisation von Angehörigen deutscher ohst Bundes⸗Staaten... 1

Cirkular⸗Verfuͤgung vom 11. Februgr 1855 (Staats⸗Anzriger Nr. 56. eeeh, Atn b hane1

Zur Ausfuͤhrung der Bestimmung unter 1. des Schluß⸗Pro⸗ tokolls d. d. Eisenach, den 25. Juli 1854, zum Vertrage über die Aufnahme von Ausgewiesenen vom 15. Juli 1851 ist durch die Cirkular⸗Verfügung vom 11. Februar 1855 bestimmt worden, 1) daß Entlassungs⸗Urkunden, welche von preußischen Unter⸗ tbhanen behufs der Auswanderung in einen andern deutschen

Staat nachgesucht werden, nicht eher zu ertheilen sind, als

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gewiesen 1n.

2) daß von der erfolgten Naturalisation eines Angehörigen eines anderen kontrahirenden Staats der bisherigen Heimaths⸗ Behörde des Naturalisirten Nachricht zu geben ist.

Nach einer mir durch das Königliche Ministerium der aus⸗

wärtigen Angelegenheiten zugegangenen Mittheilung einer auswär⸗

tigen Regierung ist von einer dortigen innern Behörde zur An⸗ zeige gebracht worden, daß während ihrerseits die vorgeschriebene

Benachrichtigung von der Naturalisation der Angehörigen anderer

Vereins⸗Staaten stets erfolge, ein reziprokes Verfahren nicht von

den Behörden aller der bei dem Gothaer Vertrage betheiligten

Staaten und namentlich nicht von den betreffenden Königlich

e v 4r. beobachtet werde.

Ich sehe mich hierdurch veranlaßt, die Königliche Regierun

Süin e wiederholt zu dem Zweck eaeream. 8

erselben in ünkli

E11. allen vorkommenden Fällen pünklich

Berlin, den 22. August 1860. 8

iw n Der Minister des Innern. Seen⸗ figeio5 hr0 15 Im, Auftrage: e ebipoloheh 8 8 ege- 8,0 ““ n mofon⸗. sämmtliche Königliche Regierungen, 8158. einschließlich der zu Sigmaringen.

hat;

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Angekommen: Se. Excellenz d

18 3 Er z der General⸗Lieutenant und

Inspecteur der 2. Arkillerie⸗Inspection, von Puttk 2 ammer, aus

der Provinz Pommern. 8

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Berlin, 5. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗ Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Könios, nier higs

und insbesondere worauf es hier vorzugsweise ankommt in

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8 Hessen. Marburg,

Ebninbgammhinser I . nemm c zmt

fend das Verfahren bei Ertheilung von Entlas⸗

v. 2 1 hi der. Eptrahent die Husicherund seiner A Kin diesen 1 assung Kenniniß sehe. vaß Stast narch 1c. G HAusicheruno s⸗ ner ufnahme in diesen bei den Abgangs⸗Prüfungen in der Schweitzerschen Schule jederzeit

hielt.

„Dem Hofstaats⸗Secretair des Prinzen Adalbert von Preußen serahe den ee Hofralh Plettner, 8 Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Bahern Majestät ihm verliehenen Ritter⸗ Kreuzes zweiter Klasse des Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael, shh dem Regierungs⸗Archivar Schwarzmann zu Sigmaringen

ur Anlegung des von des Großherzogs von Baden Königliche Hoheit ihm verliehenen es des Zähringer Löwen⸗Ordens bJ3ZZ111ö1ö414“*“*“ ““

Nichtamtliches.

amburg, 4. Oktober. In ihrer gestrigen Sitzung been⸗

Bargecgschaft die allgemeine Debatte über den Bericht des

Ausschusses zur Prüfung des Antrags von Hr. Rée, betreffend

üter Civilstands⸗Register und die Civilehe und entschied sich

ch Annahme der §§. 1 und 2 des von der Majorität des Aus⸗

schusses beantragten Gesetzentwurfs für das Prinzip der fakulta⸗ tiven Civilehe. (H. B. H.) 8 .

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3. Oktober. Zur fünfzigjährigen Jubiläumsfeier der Univerfität Berlin in der Mitte dieses Monats m vom hiesigen akademischen Senate der zeitige Prorektor Magni⸗ ficus Ober⸗Konsistorialrath Professor der Theologie Dr. Scheffer und der Professor der juristischen Fakultät Dr. Röstel als Depu⸗ tation gewählt worden. (Fr. P. Ztg.)

Freankfurt a. M., 4. Oktober. Da der Königlich bayeri⸗ sche Bundestagsgesandte, Freiherr v. d. Pfordten, in diesen Tagen an seinen Posten zurückgekehrt ist, so ist die Leitung der Präsidial⸗ geschäfte auf ihn übergegangen. Außer dem Präsidialgesandten, dem Königlich preußischen Bundestagsgesandten und dem Gesand⸗ ten Mecklenburgs sind sämmtliche erren Bundestagsgesandte an⸗

T“ ““ 1 18 wesend. (Dr. JII2 b““

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Bayern. München, 2. Oktober. Bei Berathung des von Bestrafung des Meineids handelnden Artikels 193 des Entwurfs eines Strafgesetzbuchs im Gesetzgebungs⸗Ausschusse der Kammer der Abgeordneten wurde eine Verminderung der gerichtlichen Eide im Allgemeinen als nothwendig erachtet. Dies veranlaßte den Königlichen Staatsminister der Justiz, Freiherrn von Mulzer, im Laufe der Debatte folgende Mittheilung zu machen: Die Regie⸗ rung hoffe in nicht ferner Zeit den Entwurf eines neuen, auf der Grundlage der Oeffentlichkeit und Muündlichkeit, so wie der freien Bewegung des Richters in Beurtheilung der Beweisresultate be⸗ ruhenden Civilprozesses den Kammern in Vorlage bringen zu können. Bei Ausarbeitung dieses Entwurfes sei die Verminderung der Eide möglichst angestrebt und hierdurch den geäußerten Wünschen ent⸗ worden. (N. C.) Großbritannien und Irland. Lo ndon, 3. Oktober. Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Prinzessin von Wüͤrktemberg find nach Belgien abgereist. 8

rankreich. Paris, 3. Oktober. Der „Moniteur“ theilt heute aus der Korrespondenz Napoleon’s I. die Schriftstücke mit, welche sich auf die Einnahme von Malta und den Sturz des Johanniter Ordens im Juni 1798 beziehen.

Die Erzbischöfe von Neapel und Castellamare sind hier an⸗ gekommen.

Nach dem „Journal de la Corse“ lautete die Antwort des Kaisers an den Bischof von Ajaccio ungefähr fol endermaßen: „Ich schätze mich um so glücklicher, daß ich Ihren unsch habe erfüllen können, als ich beim Eintritt in diese Kirche fromme Fami⸗ lien⸗Andenken vorfinde. Ich sage Ihnen mit innerer Genugthuung, daß meine Reise nach Corsica wesentlich einen religiösen Zweck hat, denn ich bin wie auf einer Pilgerfahrt zum Besuche der Wiege meiner Vorfahren und des Grabes mehrerer Angehörigen heruͤber⸗ gekommen. Ich empfehle mich Ihrem Gebete, wie dem Ihres gesammten Clerus.“ ür⸗

Wie von der Linie sind auch von der Garde 250 Mann durch⸗ schnittlich bei der Infanterie vom 1. Oktober ab auf ein halbes Jahr beurlaubt worden. 1

Den letzten Nachrichten aus Beyrut zufolge hatte der Prozeß gegen Kurschid Pascha begonnen und waren sämmtliche Drusen⸗ und Maroniten⸗Scheiks unter der Drohung vorgeladen worden, daß jeder, der nicht erscheine, als schuldig betrachtet werden folle. Nur vier waren erschienen, weshalb man den Einmarsch der tür⸗ kisch⸗französischen Truppen in den Libanon nun für unvermeidlich

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Portugal. Lissabon, 27. September. Die amtliche Zei⸗

tung theilt in ihrer Nummer vom 25. d. M. mit, daß sie ermäch⸗

tigek sei, alle Gerüchte von einer bevorstehenden Wiedervermählung des Köͤnigs für unbegründet zu erklären. Es seien keinerlei Unter⸗

handlungen mit irgend Jemand eingeleitet worden.

Der Herzog von Nemours ist gestern von Spanien hier ein⸗ getroffen und wird am 29. d. M. vie Rückreise nach England antreten.

Italien. Aus Genua, 2. Oktober, meldet die „A. A. Ztg.“. Als General Garibaldi den Brief des Königs empfangen hatte, ließ er zurücktelegraphiren: „Kir, ich gehorche.“ Er wird die beiden Sicilien an Vicktor Emanuel übergeben und sich nach Caprera shisgeegen (7). Viele Garibaldini verlassen, da der Zug

egen Rom und Venedig aufgegeben scheint, die Armee. Gestern ind zwei Dampfer mit Frfehs gesnce hinen und mehrere neapolita⸗ nische Dampfkorvetten hier eingetroffen.

Mailand, 3. Oktober. Die heutige „Perseveranza“ enthält den Wortlaut der Parlamentsrede des Grafen Eavour (beren wesentlicher Inhalt in Nr. 234 d. Bl. bereits telegraphisch gemeldet wurde):

„Ihr votirtes Anlehen ist genügend für die gegenwärtigen Bedürf⸗ nisse und für die, der weniger Fahen Eventuͤalitäten. Die militatrischen Rustungen Italiens trugen bei, der Nicht⸗Intervention Achtung zu bver⸗ schaffen. Neue 11 Millionen Italiener dringen auf Annexion an Piemont. Die Befreiung Neapels und Siciliens geschah durch die Freiwilligen und vor Allem durch das großherzige Wagniß ihres erleuchteten Führers Ga⸗ ribaldi. Das Ministerium glaubt dem Vertrauen des Königs entsprochen zu haben, ohne sich jedoch ausschließlich alle die großen Erfolge zuschreiben zu wollen. Es ist dies die seit 12 Jahren befolgte Politik Karl Alberts. Italien ist nun frei; eine einzige und schmerzliche Ausnahme macht Venedig. Meine Meinung ist, Oesterreich gegen den einstimmigen Wunsch Europa's nicht den Krieg zu erklären. Wir würden eine fürch⸗ terliche Coalition heraufbeschworen und Italien und Frankreich compro⸗ mittiren. Wenn ein starkes Italien erst geschaffen, wird die allgemeine Stimmung Europa’'s für die Lösung der Venetianischen Frage günstig sein. Ebenso müssen wir Nom respektiren, welches nicht durch das bloße Schwert erobert werden kann; gegen die Franzosen in Rom ankäͤmpfen wäre Wahnsinn und Undankbarkeit. Das Ministerium verlangt von den Kammern die Vollführung der Annexion jener befreiten Theile Italiens, die die⸗ selbe votiren. Es innß jedoch erwähnt werden, daß einige die Annexion erst nach der Befreiung Venetiens und RNoms auszusprechen gedenken, ich halte diesen Plan fuüͤr höchst schädlich, er bafirt sich 249 Schaffung Italiens durch die Revolution; und Italien mit 22 Millionen Einwohner bedarf nicht mehr ber Revolution zu seinem Heile; Garibaldi verkennt, daß Revolution und Constitution nicht Hand in Hand gehen können.

Noch kurze 82 die Revolution in Neabel und Steilien bole sson, und Ga⸗

ribaldi's Fahne und jene Victor Emmanuels werden durch Mazuni’s „Gott und Volk“ verdrängt, daher die dortigen Zustaände unverzüglich

enden müssen. 8 Eine Euch theuere Stimme hat sein Mißtrauen gegen mich erhoben, es ist nothwendig, daß Ihr Euer Vertrauen in meine Handlungsweise kundgebt. Ich hoffe, daß die Stimme eines Mannes, wie groß auch seine Verdienste um das Vaterland seien, die Autorität der Staatsgewalt nicht übertäuben kann, und es ist Pflicht eines Ministers, nicht zu weichen vor wenig legitimen Anforderungen eines Mannes, wenn er auch mit dem Lorbeer glänzender Popularität und eines siegreichen Schwertes ge⸗ mückt ist. 8 Das Parlament möge entscheiden, ob ich zu verbleiben oder abzutre⸗ 8 ten habe. Ich werde Euere Entscheidung, wie sie auch sei, ruhigen Ge⸗ müthes aufnehmen.“ NEh Die Dekrete, wodurch der Rücktritt des neapolitanischen Ka⸗ binettes Romano, Pisonelli, Scialoia, Cosenz, Afflitto, Confo angenommen und das neue Kabinet ernannt wurde, sind vom 29. September datirt. Die Vertheilung der Portefeuilles ist laut dem offiziellen Dekrete folgende: R. Conforti Inneres und Polizei (also kein besonderer Polizei⸗Minister mehr), Giura öffentliche Ar⸗ beiten, Scura Justiz, Anguissola (Schiffs⸗Kapitain) Marine, de Santis Unterricht. Cosenz bleibt Kriegs⸗Minister. n Genua sind am 27. September die Dampfer „Calabrese“ und „Elettrico“ mit ungefähr 300 Freiwilligen nach Neapel abge⸗ angen. Gleichzeitig wurden auf dem „Vittorio Emmanuele 800 Soldaten von der Brigade König dahin eingeschifft. 82 Die Konzession der Eisenbahn zwischen Patermo und Termint wurde dem englischen Hause A. Gabrielli und Comp. verliehen. Der „Ami de la Religion“ meldet, der König Franz habe in Capua einen General der Name wird nicht genannt erschießen lassen, weil derselbe mit Garibaldi korrespondirt und im Plane gehabt habe, Capuadurch Verrath zu I1I““ 8 Fürkei. Belgrad, 1. Oktober. Der Fürst Michael Obrenowitsch ist von dem Sultan anerkannt warden⸗ Er erhieit bereits offizielle Beruche von Seiten des in der Festung veeeees direnden Paschas. Es werden große Festlichkeiten de Celegenheit der Kränung stattfinden. Es herrscht vollkommene Ruhe im Lande.

Der Prinz von

Amerika. Quebec, 22. September.

Wales verließ vorgestern Hamilton und traf am Abende desselben