1860 / 252 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1982

A* . 1851 EI11““ 8 ““¹“ Englischerseits findet die Befoͤrderung der Korrespondenz nach Brasilien nur mittelst der von Southampton nach Rio Janeiro abgehenden Dampfschiffe statt.

Auf dieser Route unterliegen die Briefe hinwärts dem Fran⸗ irungszwange bis zum brasilianischen Landungshafen und herwärts dis zum brasilianischen Abgangsbafen. Von den diesseitigen Kor⸗ respondenten ist demnach fuͤr jeden einfachen, bis 1 Loth schweren Brief nach und aus Brafilien bei der Beförderung über England, der Betrag von 17 Sgr. zu zahlen. Außerdem haben die Korre⸗ spondenten in Brasilien noch das brasilianische interne Porto mit 240 Reis oder 5 ¾ Sgr. für den einfachen Brief zu entrichten.

Da hiernach das Porto für die Korrespondenz nach und aus Brasilien bei deren Beförderung durch Vermittelung der englischen Postverwaltung sich ungleich höͤher stellt, als bei der Befoͤrderung auf dem Wege durch Frankreich und auf letzterem Wege die Briefe nach Umständen auch ihre Bestimmung schneller erreichen können, so haben die Postanstalten Anweisung erhalten, vom isten k. M. ab alle Briefe nach Brasilien den französischen Posten zuzufuͤhren und nur dann den englischen Posten zu überliefern, wenn die di⸗ rekte Spedition uͤber England durch eigenhändigen Vermerk des Absenders auf der Adresse des Briefes ausdrücklich verlangt wor⸗ den ist.

Gleichwie sich als Fortsetzung der englischen Dampfschiffs⸗ Unie zwischen Southampton und Rio⸗Janeiro von letzterem Hafen aus eine Dampfschiffs⸗Verbindung nach Montevideo und Buenos Ayres abzweigt, ist nunmehr auch im genauen Anschlusse an die moönatlich einmal zwischen Bordeauxg und Rio⸗Janeiro coursi⸗ renden französischen Dampfschiffe eine Dampfschiffs⸗Verdindung zwischen Rio Janeiro und Buenos Ayres uüber Montevideo ein⸗ gerichtet worden. Es können demnach Briefe nach Uruguay und der argentinischen Republik auch mit Vortheil auf dem Wege über Frankreich befördert werden. Das preußische und das fremde Porto ist für diese Briefe nach denselben Sätzen zu erheben, welche auf die durch Frankreich zu befördernde Korrespondenz nach Brasilien Anwendung finden. Die Briefe unterliegen bin⸗ wie herwärts dem

Nur aus Montevideo und aus Buenos Ayres, in welchen beiden Orten französische Post⸗Agenturen etablirt worden sind, können auch vollständig bis zum Bestimmun iefe abgesandt werden. MI“ öe

Nach Uruguay und der argentinischen Briefe ꝛc. aus Preußen, welche auf dem Wege über Frankreich befördert werden sollen, müssen auf der Adresse mit der Bezeich⸗ nung: „via France Frankreich)“ versehen sein. Andernfalls wer⸗ den diese Briefe nach wie vor den englischen Posten überliefert werden. Bei der Beförderung über England sind für den ein⸗ fachen, bis 1 Loth schweren Brief nach oder aus Uruguay und der Argentinischen Republik von den diesseitigen Korrespondenten 12 Sgr. Be to zu entrichten.

Verfügung vom 17. Oktober 1860 die Absen⸗

dung von Laufzetteln wegen Fabrbostsendungen 1b 2 5 8.

Frankreich betreffend.

Seit einiger Zeit stellen ie schaften Recherchen nach den ihnen aus dem preußischen Postbezirk zugehenden Fahrpostsendungen nur dann an, wenn der betreffenden Nerlamation ein Schreiben des Adressaten beigefügt ist, worin dieser erklürt, die Sendung nicht empfangen zu haben. Die Post⸗ Anstalten haben daher, sebald bei ihnen die Absendung eines Lauf⸗ zettels wegen einer nach Frankreich bestimmt gewesenen Fahrpost⸗ sendung beantragt ward, den betreffenden Korrespondenten auf das Verlangen der französischen Eisenbahn⸗Gesellschaften mit dem Be⸗ merten aufmerksam zu machen, daß beim Fehlen jener Erklärung des Adressaten, der Nachweis über die Sendung nur bis zum Austrittspunkte aus dem preußischen Postbezirke geführt werden bnne Erfolgt auf den ausdrücklichen Wunsch des Neklamanten bie Absenbung des Vaufzettels ohne die verlangte Erklärung des Apressaten, so ist in dem Laufzettel zu vermerken, daß der Nach⸗ weis der Seudung nur bis zum preußischen Ausgangspunkte ver⸗ langt werde.

Berlin, den 17. Oktober 1860 .

General⸗ Post⸗Amt, Schmüsert.

1“

Berfügung vom 19. Oktober 1860 die Taxirung

der Briefe nach Uruguay und der Argentinischen Republik via Frankreich betreffend.

Einer Benachrichtigung folge, sind in dem fremden Porto, welches, nach Inhalt der Gene⸗ ral⸗Verfügung vom 15. September d. J. (P. A. Bl. Nr. 28 pro 1860), fuͤr Briefe nach Uruguagy und der Argentinischen Republik mit 7 Sgr. für den einfachen Brief bis ½ Loth vorausbezahlt werden muß, die Befoͤrderungs⸗Gebühren von Rio⸗Janeiro bis Montevideo resp. bis Buenos⸗Ayres einbegriffen. Für Briefe welche nach anderen, als den letztgenannten Orten in Uruguay und der Argentinischen Republik gerichtet sind, ist das Porto von Montevideo resp. von Buenes⸗Ayres bis zum Bestimmungsorte vom Empfänger zu entrichten.

Berlin, den 19. Oktober 18630.

tN Hstge. 1 General⸗Post⸗Amt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten.

2*

Beilkanantmachung.

¹1) Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämlich: die Gemälde⸗Galerie, vC die Skulvturen⸗Galerie, X““ das Antiquarium, 8 im vorderen Museengebäude, die Sammlung der Gyps⸗Abguͤsse, die historische Sammlung der neueren Zeit und der Modelle von Bauwerken, Denkmälern u. s. w., die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Nittelalters und der neuefen Zeit, 8 v die Sammlung fuͤr Völke kunde, 8 die Sammlung der nordischen Alterthümer, die Sammlung der aͤgyptischen Alterthümer— b im neuen Museengebäude

sind für den Besuch des Publikums geöffnet: .“ Sonnabends und Montag, 1 ninn den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr;

8 Sonntags von 12 bis 2 Uhr.

2) Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen während der bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Hau pt⸗Eingang des vorderen Museums von der großen Freitreppe aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung. älterer Personen zugelassen. S 1

3) Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist der Besuch der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Ein⸗ heimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien irgend einer Art benutzen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir⸗Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange ausgelegte Buch geftattet. Der Eingang findet an diesen Tagen durch die Thür des neuen Museums unter dem Uebergangs⸗

4) Die Sammlung der Handzeichnungen,

turen und Kun stdrucke im neuen Museen⸗Gebäude für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, also am Mon⸗ tag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einhei⸗ mischen und Fremden vorbehalten, welche dieselbe zu Studien be⸗ nutzen wollen. .“

5) Am Dienstag jeder Woche, so wie lichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster⸗, Pfingst⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage find die Königlichen Museen geschlossen.

an den kirch

6) Den Galerie⸗Dienern, Portiers ꝛc. ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.

Berlin, den 1. April 1860. E A.ralte, Sr

I 1 11“” Der General⸗Direktor der Königlichen Museen. v. Olfers.

der franzoͤsischen Post⸗Verwaltung zu⸗

Finanz⸗Ministeriummu.

Bei der beute fortgesetzten Ziehung der 4ten Klasse 122ster

siel der 2te Hauptgewinn von 100,000 2 Gewinne zu 5000 Thlr. fielen auf 1 Gewinn von 2000 Thlr. fiel auf Nr.

3 7 . Königl. Klassen⸗Lotterie Chir. auf Nr. 27 505. Nr. 6219 und 76,326. 94,868. 1“

31 Gewinne zu 1000 Thlr. fielen auf Nr. 3031. 5530. 6555. 0,463. 14,423. 15,579. 15 911. 24,745. 29,165. 30,112. 31,806.

127,385. 33,919. 34,591. 35,912. 38,769. 38,873. 41.244. 42,687. 48

3 876. 51,826. 54,132. 54,552. 55,406. 56,177. 63,748. 66,751. 29,562. 78,173. 78228. 79,696. 81,526. 86,309 und 91.840. r79,2,55 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 6099. 7170. 7374. 7900. 8091. 11,208. 11,321. 13,285. 13,800. 16,983. 19,649. 24,513. 28,854. 29,124. 30,077. 31,388. 36,594. 41,693. 12482. 45,702. 47,025. 47,122. 47,741. 49,082. 49,368. 49,854. 50,204. 51,388. 52,557. 52,765. 54,199. 54,323. 54,955. 55,499. 57,956. 61,055, 61,509. 63,804. 64,623. 66,488. 66,712. 67,763. 89,918. 75,257. 76,302. 76,543. 77741. 78,844. 79,683. 80,430. 83,215. 86 300. 92,594 und 93 307. 1 50 Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 1099. 1617. 2296. 3705. 4582. 5048. 6503. 10,255. 10,588. 11,443, 11,485. 13,248. 15,482. 17,165. 17,177. 19,412. 23,729. 25,300. 25,432. 26,684. 28.802. 28,845. 30,351. 31,100. 33,556. 34,729. 35,595. 37,111. 38,768. 39,076. 41,639. 41,840. 41,997. 42,861. 43,033. 48,004. 49,114. 50,192. 52,581. 54,385. 55,714. 57,390. 62,311. 62,487. 70503. 71,602. 74,018. 74,782. 75,215. 75,282. 75,874. 77,711. 79,327. 82,819. 87,046. 87,889. 92,873. 93,916 und 94,875. Berlin, den 24. Oktober 1860. Königliche General⸗ Lotterie⸗Direction.

Haupt⸗Verwaltung der Staag

Bekanntmachung vom 1. Dezember 1859 betref⸗ end die Ersatzleistung für die praͤkludirten Kassen⸗ Anweisungen vom Jahre 41895 ‧Ä1n2101 Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848.

Gesetz vom 15. April 1857 (Staats⸗Anzeiger Nr. 100 S. Bekanntmachung vom 29. April⸗ 1857 (Staats⸗Anzeiger Nr. 103 S. 817.) Bekanntmachung vom 7. Jonuar 1858 (Staats⸗Anzeiger Nr. 10 S. 66.) Bekanntmachung vom 26. Januar 1859 (Staats⸗Anzeiger Nr. 30 S. 213.)

Durch unsere mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungen vom 29. April 1857, 7. Januar 1858 und 26. Januar d. J. sind die⸗ jenigen Personen, welche Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1835 und Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgesetzten Praͤklusiv⸗Termins bei uns, der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial⸗, Kreis⸗ oder Lokal⸗Kassen eingereicht haben, zur Empfangnahme des ihnen in Gemäßheit des Gesetzes vom 15. April 1857 zustehenden Ersatzes aufgefordert worden. 1

Da der Ersatz für diese Papiere dessenungeachtet noch immer nicht vollständig abgehoben ist, so werden die Betheiligten nochmals aufgefordert, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs⸗ Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine oder Bescheide in Empfang zu nehmen.

Zugleich ergeht an diejenigen Personen, welche noch Kassen— Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848 besitzen, die erneuerte Aufforderung, dieselben bei der Kontrolle der Staatspapiere o s⸗Hauptkassen zur Ersatzleistung einzureichen. 2 ö

Berlin, den 1. Dezember 1859. Heaupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Gamet. Guenther.

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Se. Excellenz der General der Infanterie und Iten Armee⸗Corps, von Wussow, A9 ““ 8 b

Abgereist: kommandirende General des Zach Stettin,.

mittag die Reise nach Hamburg fortgesetzt.

legt hat.“ e. MPeisth.,

chtamtliches.

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Hannover, 22. Oktober. Se. Hoheit der Herzog von Nassau ist heute Morgen hier eingetroffen und hat heute Nach⸗ Sachsen. Weimar, 20. Oktober. Das neueste Regie⸗ rungsblatt publizirt eine höchste Verordnung, inhalts deren aus⸗ ländische Versicherungs⸗Anstalten aller Art, welche ihren Geschͤfts⸗ betrieb auch über das Großherzogthum erstrecken wollen, innerhalb desselben eine Haupt⸗Agentur zu errichten haben, deren Sitz zugleich den Gerichtsstand der Anstalt begründet. Bereits zugelassene Ver⸗ sicherungs⸗Anstalten haben dieser Anordnung spätestens bis zum Schlusse dieses Jahres bei Verlust des Befugnisses zum ferneren Geschäftsbetriebe im Großherzogthum zu genügen.

Hessen. Kassel, 22. Oktober. Die Zusammenberufung des Landtags ist, wie mit Bestimmtheit gemeldet werden fann, auf die Mitte naͤchsten Monats festgesetzt. Das deshalbige Aus⸗ schreiben des Ministers des Innern wird in Kurzem im Gesetzblatt erscheinen. Der wahrscheinliche Tag des Zusammentritts der Stände ist der 15. November. (Fr. P. Ztg.)

Luxemburg, 19. Oktober. 30. Oktober zusammenberufen.

Baden. Karlsruhe, 22. Oktober. Ihre Königlichen Hoheiten die Großberzogin und der Erbgroßherzog sind heute Mittag 12 Uhr in Mannheim angekommen, woselbst die höchsten Herrschaften sich drei Stunden aufhielten. Heute Abend um sechs Uhr sind Ihre Königlichen Hoheiten in erwünschtem Wohlsein hier eingetroffen.

Der landständische Ausschuß hat am vorigen Freitag seine Sitzungen geschlossen. Am darauf folgenden Tage wurde demselben, so wie sämmtlichen hier wohnenden Mitgliedern beider Kammern die Ehre zu Theil, nebst den Mitgliedern des Staats⸗ Ministeriums von dem Prinzen Wilhelm, dem Präsidenten der Ersten Kammer und des landständischen Ausschusses, zur Tafel ge⸗ zogen zu werden. (Karlsr. Z) 8

Hesterreich. Wien, 21. Oktober. Bei der Abreise des⸗ Kaisers Franz Joseph richtete der erste Vice⸗Präsident des Ge⸗ meinderathes, Dr. Zelinka, an Allerhöchstdenselben folgende An sprache:

„Gestatten Ew. Majestät den Vertretern Allerhöchstihrer getreuen Stadt Wien im Namen ihrer sämmtlichen Bewohner aus Anlaß der heu⸗ tigen glückverheißenden Ereignisse die Gefühle der unbegrenzten. Dankbar⸗ keit und Liebe zu erneuern, von welchen⸗ sie jederzeit Beweise für Aller⸗ höchstihre Person und das Kaiserhaus an den Tag gelegt haben. Möge der Schutz des Allmächtigen Ew. Majestät auf der beborstehenden Neise begleiten und Allerhöchstdieselben von einem glücklichen Erfolge befriedigt bald in unsere Mitte zurückführen.“ 1 8 Se. Majestät erwiederte auf diese Ansprache Folgendes: 2 Ich hoffe, daß wir einer gluücklichen Zukunft entgegengehen, und bin sehr erfreut uͤber die lebhaften Kundgebungen der Theilnahme, welche die Bevölkerung Meiner Residenz bei dem heutigen Anlasse an den Tag ge⸗

Die Kammer wird auf den

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21. Oktober. Heute ist hier nachfolgende Proclama⸗ tion erschienen: An die Bewohner Ungarns! 8

Im Begriffe, meine Aufgabe zu beschließen und von der mir Aller⸗

gnädigst übertragenen provisorischen Leitung der Verwaltung dieses Lan⸗

des zurückzutreten, schätze ich mich glücklich, daß es mir, bevor ich noch mein Vaterland verlasse, gegönnt ist, die väterlichen Absichten Sr. k. k. apostolischen Majestaät unsers allergnädigsten Herrn meinen Landsleuten zu verkünden. 1*

Ich mache hiermit die allerhöchsten Entschließungen bekannt.

Die Wünsche des Landes sind erfüllt. Se. k. k. apostolische Majestät 1 haben die Wiederherstellung der gesetzlichen verfassungsmäßigen Einrich⸗ tungen anzubefehlen geruht. Es ist meine feste Ueberzeugung, daß dieser väterliche hochherzige Akt unsers allergnädigsten Herrn allenthalben dankbare Anerkennung finden werde, und mein steter Glaube: daß die Treue und Anhänglichkeit an die Allerhöchste Dynastie und den Thron im ge⸗ schichtlichen Charakter dieser tapfern Nation begründet sei, und sich auch in der Zukunft bewähren werde, erlangt nun gewiß volle Bestätigung Ich werde nur so lange noch an der Spitze der Leitung der Verwaltung dleiben, bis die gesetzlichen leitenden Behörden ihre Wirksamkeit beginnen Ich war stolz darauf, daß meine Landsleute mir die Aufrechthaltung der Ordnung leicht gemacht haben. Möge es mir gegönnt sein, indem ich von meinem lieben Vaterlande scheide, die angenehme Rückerinnerung mitzuneh . men, daß ich mich auch in jener Behauptung nicht getäuscht, es sei diese edle Nation zugleich ordnungsliebend. Diese Eigenschaft meiner Landsleute ist mir bekannt, und auf diese ist mein Vertrauen gestützt. Dieses Land wird der Welt den Beweis liefern, daß, indem sein verfassungsmäͤßige Zustand wiederkehrt, die Ordnung aufrecht bleibt. Ich werde darin die mir theuerste Anerkennung meiner redlichen Absichten erblicken, wenn i ausrufen kann: meine Landsleute haben die väterlichen Absichten des allergnädigsten Herrn aufgefaßt, und der Stimme des Militair⸗Komman danten Gehör gegeben; Sie haben ihn der Nothwendigkeit enthoben; die Ordnung durch Mittel der Gewalt aufrecht zu erhalten, und seine Auf⸗