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8 88 89 11“ . 8 Auslandes nehmen Zestellung an, für das viertetiahr 2. v. 82 küͤr Herlin die Expedition des Konigl. in alen ondtchie 65 “ u“ 8 8* 1 1“ preußischen Staats-Anzeigers:
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G v“ u““ ö 1.. gseee ] Auf telegraphischem Wege ist so eben aus St. Petersburg die traurige Nachricht von dem einge Ableben Ihrer
letzten Tagen der abnehmende Zustand der Kräfte der hohen Kranken kaum noch eine Hoffnung auf die Erhaltung derselben
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9 8 vehnb hamsamn erthöalers. 1 -“¹“ A“ — b 8 2ehnes Berlin, den 1. November 1860. 2 ““ 8 I1I18168“ den unmittelbaren Folgen einer Erkältung erkrankt war, hatte, nach den täglich hierher gemachten Mittheilungen, schon in den Die hohe Verblichene, Wittwe des am 2. März 1855 verstorbenen Kaisers Nicolaus 1. von Rußland Majestät, war
.““ . öd 1 8 25 EE’ 3 aiir H ht 1178 fmito. 17 8 II1nn Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent haben, Das den Herren A. F. Sicker und Adolph Ferd. Arndt 8 ““ im Namen Sr. Maje Königs, Allergnädigst zu Großenhayn in Sachsen unter dem 6. Oktober 1859 ertheilte
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Den Appellationsgerichts⸗Rath Wollenschlaäger zu Füster, ist erloscean.
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burg in gleicher Eigenschaft an das Appellationsgericht in Marien⸗
werder zu versetzen; X““ Den ersten besoldeten Senator und seitherigen Beigesthteten 1 0 wzuu 88 winisteri
Karl Reinhardt zu Wittenberg im Regierungsbezirk Merse-— bissessnigsen⸗ ““
burg, der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung getrof Der bisberige Kreisrichter Prengel zu Neidenburg ist zum
[fenen Wiederwahl gemäß, als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht zu Johannisburg und zugleich
Wittenberg für eine fernerweite sechsjährige Amtsdauer; so wie zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Inster⸗
d Stadtrath Richtsteig zu Görlitz, im burg, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Johannisburg ernannt
Den Kämmerer un Regierungs⸗Bezirk Liegnitz, der von der dortigen Stadtverordneten⸗ worden, x Rnthir wN n4 Versammlung getroffenen Wahl gemäß, als unbesoldeten Bei⸗ .“ e 11 geordneten und zweiten Bürgermeister der Stadt Görlitz für die S I “ gesetzliche sechsjährige Amtsdauer; 1 8 Allerhöchste Order vom 29. Oktober 1859 und Den Justizrath Werner zu oblenz als dritten, und den allgemeine Verfügung des Justiz⸗Ministers vom seitherigen Beigeordneten Kaufmann Peter Mantel daselbst als 1 Istsben 1 1 8 8 L1““ vierten Beigeordneten der Stadt Coblenz für eine sechsjährige des Arbeits d daner zu destätigex “ sg0 e rbeitsver 6“ 8 “ Gefangenen
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birrtul .r “ “ dus unnsgh 8 E“ ““ H I 19 sfim 589 4 2. 11131“ G 91b. “ Allerhöchste Order vom 29. Oktober 1859. XX“ Auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 24. Oktober d. J. 18 1 “ enehmige Ich hierdurch mit Bezugnahme auf die Order vom 20sten Se. Hoheit der Herzog ist von März 1846, daß vom 1. Januar 1861 ab der bei den gerichtlichen Sybillenort hier eingetroffen. “ Gefängnissen aufkommende Arbeitsverdienst, nachdem aus demselben g 1öe 11 E1“ “ “ die bei der Arbeit außerhalb des Gefängnisses erwachsenen beson⸗ v1“ 6“ “ EEEö Kosten entnommen worden sind, in nachstehender Art ver⸗ 1.“*“ 4“ v11A“”“ 8 1 1) ein Drittheil des gedachten Verdienstes kann den Gefangenen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche selbst, nach den darüͤber von Ihnen, dem Justiz⸗Minister, zu 1“ Arbeiten. erlassenden näheren Bestimmungen uͤberwiesen werden; 11“”“ 2) ein Drittheil wird zu den allgemeinen Staatsfonds ein⸗ 7
Dem Fabrikbesitzer Ernst Hoffmann 5 Inhaber der Firma gezogen; — 1 Ernst Hoffmann und Comp. zu Breslau, ist unter dem 27. Okto⸗ aus dem Restbetrage koͤnnen am Schlusse eines jeden Jahres ber 1860 ein Patent zunächst den für den ordnungsmäßigen Arbeitsbetrieb beson⸗
auf eine mechanische Vorrichtung zur Bewegung der För⸗ ders thätig, gewesenen Gefängnißbeamten, so wie auch den
dderungs⸗Gefaͤße in Grubenschächten, insoweit solche nach bei der Rechnungsführung der Arbeitsverdienst⸗Kassen bethei⸗
-MNodellen, Zeichnung und Beschreibung in ihrer Zusam⸗ ligten gerichtlichen Subaltern⸗Beamten angemessene Remune⸗ reationen bewilligt werden;
mensetzung für neu und eigenthümlich erachtet worden auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und fuͤr den Um⸗ die alsdann noch verbleibenden Ueberschüsse sind den Unterstüͤtzungs⸗
fang des Preußischen Staats ertheilt worden. 811““ fonds hülfsbedürftiger Kinder verstorbener Justiz⸗Beamten, in der
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