1860 / 265 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8.

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Fisenbahn- Actien.

amtlieher Wechsel-,

2.* 8

. 250 Fl. 250 Fl. 300 M.

141 141½

Amsterdam.. 8 dito Hamburg dito 300 M. Lendon 1 L. S. FPa gir.. .. 300 r. Wien, österr. Währ. 150 FI. 8 dito 150 Fl. Augsburg südd. W 100 Fl.

Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl.

Leipzig in Cour. im 14 v

Fuss 100 Thlr...

Petersburg 100 [

Warschau 90 S. RB...

Bremen 100 Th. 6..

141½ 141 Kur- und Neumärk. 3 150 150 ¾ do. do. 149 ¾ 149 Ostpreussische... 6 17 6 175 dlͤo 7 78 Pommersche 74 ¼¼ 74 do.. 73 73 Posenscee. 56 2256 18 do.. 56 24 56 20 do. neue.. 99 ½%2 Schlesische... Vom Staat garantirte Westpreuss. do.

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9 2 222 2* 2.

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8’ge

00 00 2.00 3232,38 S

2.

Rentenbriefe. Fonds-Course.

Freiwillige Anleihe .. Staats-Anseihe von 1859... Staats-Anleihen v. 1850.1852, 1854, 1855, 1857, 1859 aAt6 von 1856. dito von 1853. Staats-Schuldscheine . Prämien-Anl. v. 185 Kur- u. Neum. Schuldversehr. Oder-Deichbau-Obligationen 4 ¼ Berliner Stadt-Obligationen. 4 ¼ do. 0. 3 ½ Sechuldverschr. d. Berl. Kaufm. 5

Kur- und Neumärk. Pommersche. Posenschhe. Ppreussische. 100 Rhein. und Westph. 100 31Süehsische...

95 % Schlesische. 186 Pr. Bk. Anth. Scheine

83 Priedrichsd'or . Gold-Kronen Andere Goldmünzen

105 ¼

.„ 22222*—

100 ½ 82 ½

Fonds- und Geld-Cour GAld

Brf.

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sd. ZF Br. 6G14.

Stamm-Actien.

Aachen-Düsseldorf. Aachen-Mastrichter. Berg.-Mark. Lit. A. do. do. Li. B. Berlin-Anhalter... Berlin-Hamburger.. Berlin-Potsd.-Magd. Berlin-Stettiner.... Bresl.-Sechw.-Freib.. Brieg-Neissse. JCöln-Crefelder Cöln -Mindener 8 [Magdeb.-Halberst... Magdeb.-Wittenb... Münster-Hammer.. Niederschles. Märk.. „Niederschl. Zweigb.. do. (Stamm-) Prior. 7 Oberschl. Litt. A. u. C. do. Litt. B. Oppeln -Tarnowitzer Prinz Wilh. (St. V.) Rheinischoe . ldo. (Stamm-) Prior. ihein⸗- Nahe Rhrt.-Crf.-Kr. Gdb. Stargard- Posen.... Thüringer 8

Wilh. (Cos.-Odbg.).

1 3 Berlin-Anhalter.... do. Berlin-Hamburger.. do. II. Em. „Berlin-Potsd.-Magdb 1H.h Litt. C. 135 ¾ do. Litt. D. 103 ½ Berlin-Stettiner. 84 do. II. Serie’ 52 ½ 51¼ do. III. Serie’ Cöln-Crefelder. Cöln-Mindener.... do. II. Em. do. do. do. 42 do. IV. do. Magdeburg-Wittenb. Niedersechles.-Märk.. do. Conv.. do. do. III. Serie do. IV. Series¹ Ober-Sehles. Litt. A. do. Litt. B. do. Litt. C. do. Litt. D. do. Litt. E. do. Litt. F. Pr. Wilh. (St.-V.) I.S. do. (Stamm-) Prior. 42 do. II. Serie „[do. do. do. do. III. Serie

prioritäts-Oblig. Rheinische...

do. vom Staat gar. Aachen-Düsseldorf.. IIEö“ do. II. Emission

aoxwrche⸗ 8,—

113

5—

r1332 200 ¼

132 ½ 199

92½

93

127

115 29 52 ½ 85 ¾ 89 26

128

116 30 86 5

.222422*

80 103⁄

münzpreis des Sübers bet der Könlgl. ünzo. Das Pfund fein Silber. 1

1“

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*

bei einem Feingehalte von 0,980 und darüber bei einem Feingehalte unter 0,0b cöc

85 c

v11111““ 1 8

Rhein-Nahe do. III. Emission Rhrt.-Crf.-Kr. Gladb. Aachen-Mastrichter. do. II. Serie do. II. Emission do. III. Serie Bergisch-Märkische. Stargard-Posen. do. II. Serie do. II. Emission do. III. S. v. St. 3 ½¾ gar. do. III. do. do. IV. Serie Thüringer do. Düsseld.-Elbf. Pr. * III. Serie do. do. II. Serie do. IV. Serie do. (Dortm.-Soest)

Wilh. (Cosel-Odbg.) Berg.-Mrk. do. II. Ser. do. II. Emission

102 ½ 74 99

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Nichtamtliche Notirungen.

Gld. Zf] Br.

Ausl. Eisenbahn- Inländ. Fonds.

Stamm-Acticn. N

Kass.-Vereins-Bk.-Act. Danziger Privatbank.. Königsberg. Privatbank Magdeburger do.

Posener do.

Zerl. Hand.-Gesellsch. Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein. Henee b bereenh. Ausl. Prioritäts- 2 Actien.

Nordb. (Friedr. Wilh.) 42 5 Belg. Oblig. J. de l'Est4 Minerva.. 5 do. Samb. et Meuse4 Fabrik v. Eisenbahnbed. 5 Oester. 1XX“ Dessauer Kont. Gas. 65

·

78⁄ 129

Leebau-Zittau. Ludwigshafen-Bexbach Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger. Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz.Staatsbahn

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Industrie-Actien. [Hoerder Hüttenwerk..

64 187 63

90

Oester. Nation.-Anleihe do. Prm.-Anleihe . do. n. 100 Fl. Loose do. neueste Loose ..

Russ. Stiegl. 5. Anl.. dor do. . do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. Poln. Schatz-Obl.

4 do. do. Cert. L. A.

4 do. do. L. B. 200 Fl.

4 Poln. Pfandbr. in S.-R.

4 do. Part. 500 Fl....

4 Dessauer Prämien-Anl.

4 64 Hamb. St.-Präm.-Anl.

5

4

4

Ausl. Fonds.

Braunschweiger Bank. 4 Bremer Bank Coburger Creditbank. 4 Darmstädter Bank 4 Dessauer CreditD 4 do. Landesbank. 4 Genfer Creditbank 4 Geraer Bank. Gothaer Privatbank... Hannoversche Bank... Leipziger Creditbank. Luxemburger Bank.. Meininger Creditbank. Norddeutsche Bank... Oesterreieh. Credit... Thüringer Bank... Weimar. Bank

Kurhess. Pr. O0 bl. 40 Th. 63 Neue Bad. do. 35 Fl. 52 Schwed. 10 Rl. St. Pr. A. 75 ½

1

Oesterreich. Metall

Bergisch-Märkische Lit. Mecklenburger 46 ¼ à gem. Nordbahn (Fr. Wilh.) 46 a ¾ gem.

A. 85 a 84¼ gem. „½ gem. Oesterr. Gredit 62 ¼ etw. a ½ gem. Kurhess. Pr.-Oblig.

2

Berlin, 6. November und belebt in Eisenbahnen, später ermattete sie in ihnen; den übrigen Effe

das Geschäft

Magdeburg-Wittenberge 31 ¾ a 31 ½ gem. Oesterr. Franz.

40 Thlr. 475 à ¼ gem.

Die Börse war heut anfangs recht fest welche zum Theil beträchtlich stiegen, ten

Niederschles.-Märk. 4 proz. Prior. StaatsIbahn 130 a 129 ¾¼ a 130 gem.

blieb gering; Fonds waren gut behauptet und nicht ganz unbelebt; Wechsel waren in mässigem Verkehr.

8 g 5

88 8 8 b 3 Reedaction und Rendantur: Schwieger.

Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei⸗ (Rudolph Decker.)

v“ 8 2 8

92 ½⅛ a 92 ¾ gem. Dessauer Credit 9 ¼ 2

g⁄b allen Theilen der Monarchie

8 8 *

2

Das Abonnement deträgt.

82 1 ür das vierteljahr 11“ für 1 11““

ohne v“ preis-Erhöhung.

8

1

Alle Post⸗Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen gestellung an. für Berlin die Erxpedition des Königt⸗ preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelms⸗Straße No. 51. (nahe der Leipzigerstr.)

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reußische

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1

Hs 2e Hg, 18E

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im Namen Sr

ent haben,

Königliche Hoheit der Prinz⸗Re⸗ ab ergnädigst

Majestät des Königs, 2

geruht:

Königlichen lehrer Brettschneider zu Plagwitz Kreise L. b dem Gefangnenwärter Belling bei dem Kreisgericht zu Königs⸗ berg in der Neumark, das Allgemeine

Dem Geheimen Ober⸗Registrator im Justiz⸗Ministerium, Ge⸗ eimen Kanzlei⸗Rath Marquardt, das Kreuz der Ritter des Haus⸗Ordens von Hohenzollern, so wie dem Schul⸗ im Kreise Löwenberg, und

Ehrenzeichen zu verleihen; Den Post⸗Rath Handtmann in Potsdam zum Ober⸗Post⸗

Direktor zu ernennen;

höheren landwirthschaftlichen Lehranstalt zu Wagener,

8 8

Zahl der

1858 entsprechend, haben 11. Oktober

vinz Sachsen mit Ausschluß der mnt, da . 8 na, einen Hälfte des Zinsgewinnes zur Prämiirung von Sparkassen⸗

zur Hälfte dem

8

.

kapitale zuzuschlagende

Dem Kreis⸗Physikus Dr. Schwabe zu Wohlau den Cha⸗

rakter als Sanitaͤts⸗Rath; und

Dem Administrator und Lehrer der Landwirthschaft an der Proskau, Louis Wilhelm

sowie dem Rittergutsbesitzer Friedrich Oekonomie⸗

Paalzow zu Mesendorf in der Ostpriegnitz den Titel:

Rath zu verleihen.

1“ v“ 8 Landtags⸗ Abschied für die im Jahre 1858 ver⸗ sammelt gewesenen Provinzialstände der Provinz 8 88 8 g 88 S 8 ch sen. 8 . esserrenan

Vom 19. Oktober 1860. 8

Im Namen Seiner Majestät des Königs.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, Regent, 1“ 8 entbieten g getreuen Ständen der Provinz Sachsen Unsern gnädigsten Gruß und ertheilen hiermit auf die Uns vorgelegten Gutachten und An⸗ träge des im Jahre 1858 versammelt gewesenen Provinzial⸗Landtags den nachstehenden Bescheid: 8 8 J. Se Eeschtlichen Erklärungenüberdie Propositionen:

1) Gemeinde Buckau. 1. Oezember 1858 ent en d etreuen Stände vom 17. ezember 185 1 Dem Gutachten der ger 8 Kreise Wanzleben die

sprechend haben wir der Gemeinde Buckau im Kreise War⸗ eSe vom 30. Mai 1853 verliehen und ist die Einführung der letzteren am 29. Dezember 1859 beendigt worden. 2) Gemeinde 1“ hg Eben so ist, nachdem die getreuen Stände in e G 22. Dezember 185 sich dafür ausgesprochen haben, der Gemeinde 5 gelstedt im Kreise Heiligenstadt die Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 185. mit den Modificationen des Titels l dn mit des Maßgabe, daß die Stadtverordneten auf 12 zu bestimmen, von Un⸗ die Einführung dieses Gesetzes am 3. August 1859 beendigt worden. II. Auf die fenlrakstiit. 1) Provnzial⸗Hülfskasse: äge treuen Stände in der Petition vom 21. Dezember Den Anträgen der Fürreh Abänderung 888 baner des enn ie en⸗ ätigten Statuts der Provinzial⸗Hülfskasse für; d⸗ 18ss, distsscht Altmark bestimmt, daß die bisherige Ver⸗

Gutachten vom

Interess ür die Zeit vom Jahre 1857 an wegfallen und dieser Betrag Interessenten 83c zugeschlagen, zur anderen Hälfte 85 Provinzial⸗Vertretung zur freien Verfügung für öffentliche Gbsess sä⸗ wiesen werden soll. Zugleich haben wir genehmigt, die dem 88 älfte des für Sparkassen⸗Interessenten bisher be⸗ stimmten Zinsge bei künftiger Feststellung des alterum tantum nach der ürdre vom 11. Oktober 1852 nicht mit in Ansatz kommen. 2) Wiederherstellung eines Kreisgerichts in Weißenfels. ün Auf den in der Petition vom 22. Dezember 1858 enthaltenen Antrag der getreuen Stände wegen Wiederherstellung eines Kreisgerichts in Weißenfels hat nicht eingegangen werden können, indem bei einer sorg⸗ fältigen Erörterung der in Betrach zu der vorgeschlagenen Maßregel nicht anzuerkennen gewesen ist.

9

1

4

Uns verliehen und

I

t kommenden Verhältnisse ein Bedürfniß

Auf den Antrag in der Petition vom 22. Dezember 1858, daß die früheren Verhandlungen wegen Erlasses einer Wege⸗Ordnung für die Provinz Sachsen wieder aufgenommen, wenn aber darauf nicht eingegangen werden könnte, der neue Entwurf einer allgemeinen Wege⸗ Ordnung dem naͤchsten sächsischen Provinzial⸗Landtaͤge zur Begutachtung vorgelegt werde;

eröffnen wir den getreuen Ständen, daß das von neuem in Anregung ge⸗ brachte Bedürfniß einer Abänderung der älteren gesetzlichen Vorschriften über den Wegebau für die Provinz Sachsen gleichwie für die anderen Landestheile von der Staatsregierung nicht aus den Augen gelassen und Behufs Emanirung eines den veränderten Verhältnissen entsprechenden Wegegesetzes Berathungen eingeleitet sind, bei welchen auch die aus dem besonderen Interesse der Provinz hergeleiteten Anträge der getreuen Stände Gegenstand sorgfältigster Erwägung sein werden. 1

4) Erhebung der Einkommensteuer. 8* 8

Dem Antrage, daß in der Provinz Sachsen als Empfangsstellen für die Einkommensteuer überall die Ortssteuerkassen, welche die sarüigfr direkten Staatssteuern zu erheben haben, bestimmt werden und daß dafür den Ge⸗ meinden ein entsprechender Antheil von den im §. 35 des Gesetzes bom 1. Mai 1851 für die Erhebung und für die Nebenkosten des Veranlagungs⸗ Geschäfts ausgesetzten drei Prozent überwiesen werde, kann nicht ent⸗ sprochen werden. Das vorgedachte Gesetz hat die hinsichtlich der ört⸗ lichen Erhebung der Klassensteuer ertheilten Vorschriften auf die Ein⸗ ziehung der Einkommensteuer nicht ausgedehnt, vielmehr im §. 35 der Steuerbehörde überlassen, die mit der Erhebung der erwähnten Steuer zu beauftragenden Beamten zu bestimmen. Hiernach sind die Gemeinden weder berechtigt, die örtliche Erhebung der Einkommensteuer für sich in Anspruch zu nehmen, noch verpflichtet, wenn diese Erhebung etwa den Ortserhebern übertragen werden sollte, für die Geschäftsführung der letz⸗ leren dem Staate gegenüber zu haften. ““

Bevor die jetzt bestehende Einrichtung wegen örtlicher Erhebung der Einkommensteuer getroffen wurde, sind die Provinzial⸗Regierungen zum Gutachten über die die erhalb zu erlassende Anordnung aufgefordert worden. Dieselben haben sich in ihrer überwiegenden Mehrzahl dahin ausgesprochen, daß die in Rede stehende Erhebung den Kreissteuer⸗Einnehmern übertragen werden möge, weil dadurch die Geheimhaltung der Einkommens⸗Verbält⸗ nisse der Steuerpflichtigen wesentlich erleichtert, außerdem aber die Steuer Verwaltung der Nothwendigkeit überhoben werden würde, die in einzelnen Fäͤllen sehr erheblichen Beträge von Einkommensteuer den zum Theil wenig geschäftskundigen ohne Caution angestellten Orts⸗Erhebern anzuvertrauen.

Nachdem die hiernach angeordnete Einrichtung, durch welche eine rasche, ordnungsmäßige und sichere Erhebung der Einkommensteuer erzielt vorden, sich seit dem Jahre 1851 vollständig bewährt hatte, ist vom Jahre 1859 ab die Erhebung der gedachten Steuer den Kreissteuer⸗Einnehmern dauernd übertragen und es sind den Letzteren an Stelle der ihnen bis dahin nur einstweilen und auf Widerruf bewilligten Hebegebühren für die Einziehung der Einkommensteuer unter Zustimmung der Landesvertretung feste Gehalts⸗ und Amtskosten⸗Beträge bewilligt worden, so Sewe . Abänderung der bestehenden Einrichtung im Sinne der vorliegenden Peti⸗ tion ohne erhebliche Unzuträglichkeiten und Mehrkosten nicht einmal aus⸗ führbar sein würde. Zu einer solchen Abänderung liegt auch durchaus kein Bedürfniß vor. An den eigentlichen. die Einkommensteuer betreffenden Veranlagungsarbeiten nehmen die Gemeinden keinen Theil, vielmekr kon⸗ kurriren dieselben hierbei überhaupt nur soweit, als sich die Vorsizenden der Einschätzungs⸗Kommissionen der Mitwirkung der Gemeinde⸗Verbän e nach §. 22 des obgedachten Gesetzes bei der Aufnahme der Rachesagen der Steuerpflichtigen, so wie zur Beschaffung der erforderlichen hten über deren Vermögens⸗ und Einkommens⸗Verhältnisse, bedienen k dee wozu sich insbesondere, nachdem die allgemeinen Grundlagen für n8. Ler⸗ anlagung überall beschafft sind, nur in aͤußerst seltenen Fäͤllen veerslesene ergiebt. Von einem Anspruch der Gemeinden auf eine entsprechende en schädigung für ihre diesfällige Muühwaltung kann biernach nicht ds sein. Ebensowenig kann die Unzulänglichkeit der den Gemeinden Füche zustehenden Hebegebühren für die Veranlagung und Erhebung der Klafsen⸗

steuer anerkannt werden. “] Zendlich die Belästi en und Unzuträglichkeiten betrifft. welche Was endlich die Belästigunge bee ie Stewer

4 1 8

den Einkommensteuerpflichtigen daraus erwachsen sollen, daß an eine von ihren Wohnorten entfernte Empfangsstelle gaözu e- 88 thigt seien, so koͤnnen dieselben nicht als vorhanden anerkannt, oder doe u 1u B 9