1860 / 269 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Landtags⸗Abschied Höchsteigenhändig vollzogen und verbleiben 1382¾

rLenwärtigtncn den in Gnaden gewogen

reuen Ständen gen.

28 Gegeben Schloß Babelsberg, den 16. Oktober 1860. C. S.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. .

s. von Schleinitz.

n Auerswald. von der Heydt. Simon 5

25 von Bethmann⸗Hollweg. Graf von Schwerin. ‚bvon Roon. ö1“ 6

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Ministerium für Handel, Gew und

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Dem Knopfmachermeister Waldemar Rose und dem Ma⸗ schinenbauer F. Haack zu Berlin ist unter dem 9. November 1860

ein Patent

auf eine mechanische Vorrichtung zur Anfertigung von . Chenille, 8

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗

fang des Preußischen Staats ertheilt worden.

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1“ 16““ 494 Fe14“*“ 1“ 1 Cirkular⸗Erlaß vom 5. Oktober 1860 betreffend die Befugniß zur Erhebung des Konflikts, welche das Gesetz vom 13. Februar 1854 der vorgesetzten Behörde eines gerichtlich verfolgten Begmten 5 1 11“ E1“ 88

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Da von der Befugniß zur Erhebung des Konflikts. welche durch das Gesetz vom 13. Februar 1854 (Ges. Samml. S. 86) der vorgesetzten Provinzial⸗ oder Central⸗Behörde des gerichtlich verfolgten Beamten beigelegt worden, nicht immer ein dem Sinne des Gesetzes entsprechender Gebrauch gemacht worden ist, das Königliche Staats⸗Ministerium beschlossen, die betheiligten Be⸗ hörden auf folgende Gesichtspunkte aufmerksam machen zu lassen:

1) Nach der Rechisprechung des Gerichtshokes zur Entschei⸗ dung der Kompetenz⸗Konflikte findet die Erhebung des Konflikts nur dann statt, wenn die vorgesetzte Provinzial⸗ oder Central⸗ Gebüzen femer umtsbefugnsffe geyastdelk vded lHerone lhendöb Amtshandlung nicht unterlassen habe. Wenn daher die Behörde anerkennt, daß der Beamte die Grenzen seiner Amtsbefugnisse über⸗ schritten, oder, daß er eine ihm obliegende Amtshandlung unter⸗ lassen habe, und wenn sie gleichwohl glaubt, daß der Fall zu einer gerichtlichen Verfolgung nicht geeignet sei, so ist doch von der Erhebung des Konflikts abzusehen und die Enrtscheidung darüber, ob unter den besonderen Umständen des Falles den Beamten ein solches Verschulden, welches eine strafrechtliche oder civilrechtliche Verantwortlichkeit begründe, nicht zur Last falle, den Gerichten zu überlassen.

2) Aber auch in denjenigen Faͤllen, in welchen nach Ansicht der Behörde der Beamte seine Amtsbefugnisse nicht Fachsehgs oder eine ihm obliegende Amtshandlung nicht unterlassen habe, ist zu erwaͤgen, daß das Gesetz die Erhehung des Konflikts nur als eine Befugniß gestattet. Von dieser Vefugniß ist nur dann Ge⸗ brauch zu machen, wenn es ganz unzweifelhaft erscheint, daß eine Amtsüberschreitung nicht stattgefunden habe. .

.3.,) Da endlich die Ermittelung der erheblichen Thatsachen unter allen Umständen nothwendig ist, und zwar sowohl für die Prüfung der Behörde, ob der Konflikt zu erheben, als für die Veurtbei⸗ lung des Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte, ob derselbe begründet sei, so ist der Erhebung des Konflikts bis stattgefundenen Ausmittelung jener Thatsachen Anstand zu 8 nöthigen Falls erst in der zweiten Instanz der Konflikt zur genauen Beachtung in ““ 8 Berlin, den 5. Oktober 1860.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 1 von der Heydt.

o323232 * 8 K. Le.e. Köͤnigliche Ober⸗Post⸗Directionen, sämmtl’che Königliche Eisenbahn⸗Kommissa⸗ 9 riate, die Königliche Tel Directi 8 ; igliche Telegraphen⸗Direction— 8 hier und an sämmtliche Königliche Re —* gierungen. ““

Ahbh gereist: Se Excellen 1 8 76 98 Se. Excellenz der Chef der Marine⸗Ver I fer⸗Eesengegh Schröder, nach der ehefnpreving A-

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Berlin, 12. Novemher. Se. Königliche Hoheit der Prinz Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst geruht: Dem WVürgermeister Diethold zu Sömmerda, im Kreise Weißensee, die Erlaubniß zur Anlegnng des von des Großherzogs von Sachsen Königliche Hoheit ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes zweiter Klasse des Haus⸗Ordens vom weißen Falken zu ertheilen.

Nichtamtliches. 5

Preußen. Berlin, 11. November. Se. Königliche Hohet der Prinz⸗Regent begaben sich heute in die Königliche Akademie, um die Kunst⸗Ausstellung in Augenschein zu nehmen.

Demnächst empfingen Se. Königliche Hoheit den Kaiserlich russischen General Graren Adlerberg, den Ober⸗Konsistorialrath

Dr. Thielen und nahmen aus den Häͤnden des Premier⸗Lieulenants

von Lucadou die Orden dessen verstorbenen Vaters, des Generals von Lucadou, entgegen.

12. Nobember. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗ Regent nahmen heute die Vorträge des Geheimen Kabinets⸗Raths Wirklichen Geheimen Raths Illaire und des Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Costenoble in Gegenwart Sr. Hoheit des Fürsten von Hohenzollern, so wie die der Minister von Auerswald und Freiherrn von Schleinitz entgegen.

Der am 10ten d. M., 7 Uhr früh, aus Wien abgegangene Schnellzug hat in Oderberg den Anschluß an den Schnellzug nach Berlin nicht erreicht.

Düsseldorf, 11. November. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich von Preußen hat sich gestern Abend mit dem Verliner Schnellzuge nach Hannover begeben, woselbst Höchstdiesel⸗ ben bis zum 16ten d. zu verweilen und dann sich nach Berlin zu begeben beabsichtigen. (Düss. Ztg.)

Sachsen. Altenburg, 9. November. Vorgestern Abend trafen Se. Hoheit der Herzog nebst der Herzogin-Mutter und Prinz Moritz von Hummelshain wiederum hier ein, um ihren Winkeraufenthalt nunmehr auf hiesigem Residenzschlesse zu nehmen. Zwischen der Regierung des Fürstenthums Reuß jüngerer Linie und dem hiesigen Gouvernement ist ein Staatsvertrag abgeschlossen

gr

worden, nach Inhalt dessen der hiesigen Herzoglichen General⸗ Kommission für Ablösungen die Geschäfte einer General⸗Kommission für Grundstückszusammenlegungen im Fürstenthum Reuß jüngerer eTTö“ 8 Nach der varüber erlassenen

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Bekanntmachung die Bezeichnung „Fürstlich Reuß⸗Plauische General⸗Kommission für Grundstückszusammenlegungen“ führen. Der Minister und Ge⸗ heime Rath von Larisch ist nach Meiningen verreist. Hessen. Kassel, 10. November. Der Redacteur Oetkel, der gestern im vierfachen Preßprozesse wegen Majestätsbeleidigung zu fünfmonatlicher Festungsstrafe und wegen der ubrigen Vergehen zur Zahlung von 50 Thalern verurtheilt wurde, hat gegen diesse Urtheile die Appellation angemeldet. 1— Niederlande. Haag, 9. November. Vorgestern hat die Zweite Kammer ihre Arbeiten mit der Berathung des Gesetzent⸗ wurfes zur Regulirung der neuen Eivil⸗Prozeßordnung wieder aufgenommen. Es ist nun schon der sechste Versuch, welcher hiermit gemacht wird, um der verfassungsmäßigen Vorschrift zu genügen. (Köln. Ztg.) G Ke Großbritannien und Irland. London, 10. November Der Geburtstag des Prinzen von Wales (der 19e) wurde gestern zu Windsor im engern Familienkreise gefeiert. Der Prinz selber war vergebens erwartet worden hat vielleicht doch einen Abstecher nach Bermuda gemacht —, dafür traf sein jüngerer Bruder, Prinz Alfred, nach einer ziemlich bewegten Fahrt vom Cap am Nachmittag bei seinen Königlichen Eltern ein.

Der preußische Gesandte, Herr von Bernstorff, muß einer Erkältung wegen das Bett hüten, wodurch seine Abwesenheit vom gestrigen Lord⸗Mayors⸗Bankett genügend erklärt wird. Det österreichische Gesandte befindet sich noch immer auf Urlaub und der russische kommnte der Hoftrauer um die verstorbene Kaiserin wegen füglich nicht bei einem öffentlichen Festmale erscheinen.

Frankreich. Paris, 9. November. Der „Moniteur de la Flotte“ enthält eine Ordonnanz über die Einführung einer neuen Art von Landungskähnen in der Kaiserlichen Marineé. Dieselben bestehen aus dünnen Stahlplatten und lassen sich in zehn Theile

zerlegen, die, um einen moͤglichst geringen Raum an Bord einzl⸗

nehmen, einer in den andemn hineinpassen. Zur Ausschiffung von Infanterie benutzt, können sie je 200 Mann aufnehmen, zur Aus⸗ schiffung von Artillerie eine vierpfündige gezogene Kanone mit Protz⸗ und Munitionskasten, sechs Pferden und zwölf Mann Bedienung. Der Marine ⸗Minister verordnet, daß künftighin ein solcher Lan⸗ dungskahn jesem Transportschiff beigegeben werden soll.

Seit dem 24. Oktober ist die Telegraphenverbindung zwischen, Marseille und Algier, jedoch voxerst nur für offizielle Depeschen,

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wird die diesseitige Behörde in dieser Function!

sano ließ rechtzeitig eine Brigade in Fondi lenes Corps, nach Gaeta zuruͤckzukehren.

In Genua, „Fulminante“, „Amalfi“, „Ercole“ und „Conte Cavour“ über 3000

zugleich mit dem sicilischen Geschwader erwartet. 1 den 1500 paͤpstliche Kriegsgefangene nach Civitavecchia eingeschifft.

10. November. Die hier gegründete Kolonial⸗Kredit⸗Gesell⸗ schaft ist mit ihren Statuten durch Kaiserliches Dekret vom 24sten Ottober bestätigt worden. In einem heute vom „Moniteur“ ver⸗ öffentlichten Bericht des Kolonieen⸗Ministers Chasseloup Lanbat an den Kaiser sind die Gründe auseinandergesetzt, aus denen die vom Minister selbst angeregte Gründung jener Gesellschaft eine Noth⸗ wendigkeit geworden sei. Die Gesellschaft wird den Kolonisten die nöthigen Kapitalien zur Anlage neuer Zuckerfabriken und zur Ver⸗ besseruug der alten vorstrecken und sie so in den Stand setzen, die Fabricationskosten zu verringern und die Ernte⸗Exträaͤge zu erhöhen. ³ Italien. Turin, 9. November. Die heutige „Opinione“ schreibt: Victor Emannel hat sich durch seinen Einzug in Neapel die ita⸗ lienische Krone thatsächlich auf das Hautt gefetzt und Italien muß nach dieser großen Revolution im europäischen Staatenverbande eine seiner glänzenden Geschichte deren sich keine andere Macht in folchem Grade ruͤhmen kann und seinen Interessen ent⸗ sprechende Stellung einnehmen. Die päpstliche Regierung befahl, die Votirung der Annexion in Viterbo zu⸗ verhindern; die fran⸗ zösische Besatzung nahm den Befehl nicht an, ja, sie unterstützte vielmehr den Annexions⸗Akt; die päpstlichen Gendarmen wollten sich widersetzen, wurden jedoch von den Franzosen hiervon abgehal⸗ ten. Dieser Vorfall verursachte eine große Mißstimmung am päpst⸗ lichen Hofe gegen Frankreich. Nachdem nun Viterbo und andere der päpstlichen Regierung noch unterworfene Städte für die Annexion gestimmt, so gehören dieselben moralisch nicht mehr unter Rom und diese ihre Stellung kann nicht lange mehr dauern.

Aus Turin, 9. November, Abends, wird telegraphirt, daß der Kommandant von Gaeta mit General Fanti bereits in Unter⸗ handlung wegen Uebergabe und Räumung des Platzes getreten sei. Die auf römisches Gebiet geflüchteten bourbonischen Regimen⸗ ter sollen entwaffnet und nach Neapel dirigirt werden. Die 10,000 Mann, welche in Capua. sich auf Gnade und Ungnade ergaben, werden nach Toscaua gebracht, wo sie im Dienste Victor Emanuel’s ein Lager bilden sollen. Eine neapolitanische Depesche vom 8. No⸗ vember zeigt an, daß das englische Geschwader nach Gaeta geht. Die päpstlichen Offiziere, die in piemontesische Gefangenschaft ge⸗ riethen, sind auf Ehrenwort, daß sie binnen zwei Monaten nicht gegen Sardinien fechten wollen, in Freiheit gesetzt worden. Der Marquis Pepoli hat als italienischer Civil⸗Kommissar die römische Campagna mit einer Mauthlinie umgeben; in Folge dieser Maß⸗ regel sind die Preise der Lebensmittel in Rom bedeutend gestiegen.

Die heutige „Perseveranza“ meldet aus Turin vom 9.: Gestern Abends kündigte eine Privat⸗Depesche aus Neapel die Unterhandlung zwischen dem Kommandanten Gacta's und Fanti wegen Uebergabe der Festung an. König Franz II. sei entschlossen, ferneren Widerstand aufzugeben und bereite sich zur Abreise vor. Die Belagerung Gaeta's wird noch energisch fortgesetzt. Die in das römische Gebiet geflüchteten neapolitanischen Truppen werden an die piemontesische Regierung nach Neapel abgeschickt. Fanti schlägt die Bildung einer National⸗Armee vor; dieselbe soll aus 104 Linien⸗Regimentern, 8 Grenadier⸗Regimentern, 4 Marine⸗Infanterie⸗ Regimentern, 54 Bataillonen Jäger, 4 Regimentern Genietruppen, 16 Regimentern Artillerie, 8 Regimentern Kavallerie, 12 Regimen⸗ jern Lanciers, 12 Regimentern Cheveauglegers, 2 Regimentern Hu⸗ saren und 2 Regimentern berittener Guiden bestehen.

Die turiner „Militair Zeitung“ theilt mit, daß, so wie die Annexion des Königreichs beider Sicilien vollzogen ist, die Regie⸗ rung sämmtliche nach dem Gesetze dienstpflichtige männliche Jugend des Festlandes sowohl, als der Insel Sicilien unter die Waffen rufen wird; desgleichen in den übrigen Theilen des neuen Reiches. Von sämmtlichen Kontingenten sollen dann drei Armeen gebildet werden, eine von Nord⸗, eine von Central⸗ und eine von Unter⸗ Italien, mit den betreffenden Kommandos in Turin, Bologna oder Florenz und Neapel. Zum Andenken an die Revolution und ihren Chef Garibaldi soll fuͤr alle Zukunft in der italienischen Armee eine Garibaldi⸗Brigade bestehen, die das etwas veredelte Kostüm der Garibaldianer, nämlich rothe Blousen und Calabreser, beibehal⸗ ten soll.

Aus Genua vom 7. November wird gemeldet: 12,000 Neapo⸗ litaner, welche der Niederloge am Garigliano entkommen sind, haben sich auf das römische Gebiet geflüchtet. Ein französischer Offizier verfügte sich zu Fanti als deren Parlamentair. Ein französischer Stabsoffizier wurde von Rom nach Gaeta abgeschickt, um mit Ad⸗ miral Persano zu verkehren. Victor Emanuel erklärte dem eng⸗ lischen Admiral, daß es nicht möglich sei, die Belagerungs⸗Opera⸗ tionen einzustellen, obwohl er selbst jede Rücksicht für die königliche Famili habe. Gaeta ist ganz eingeschlossen. Ein neapalitanisches Corps versuchte, sich auf päpstliches Gebiet zu flüchten, aber Per⸗ ausschiffen und zwang kamen am 9. November mit den Dampfern neapolitanische Kriegsgefangene an; heute werden 3000 andere Gleichzeitig wur⸗

Victor Emanuel hielt seinen Einzug in Neapel zu Wagen; neben ihm saß Garibaldi sämmtliche Mitglieder des Ministeriums folgten ihm, Im Thronfaale des Residenz⸗ Palastes üͤberreichte der Minister des Innern, Conforti, dem Könige das Resultat der allgemeinen Volksabstimmung, wodurch die Monarchie des Königs Victor Emanuel um 9 Millionen Bür⸗ ger größer wird. „Sire!“ redete Conforti den König an, „das in seinen Comitien versammelte neapolstanische Volk hat Sie mit im⸗ menser Majorität zu seinem Könige ausgerufen. Neun Millionen Italiener vereinigen sich heute mit den Provinzen, die Sie mit so viel Weisheit beherrschen, und machen Ihre feierliche Verheißung zur Wahrheit, daß Italien den Italienern angehören müsse.“ Der König beantwortete diese Anrede „in edlen Ausdrücken.“ Der Wortlaut dieser Erwiderung wird jedoch in der Depesche der „Opi⸗ nione“ noch nicht naͤher angegeben. uR . 799

Die Proclamation, welche Victor Emanuel bei seinem Ein zuge in Neapel gehalten, lautet:

„Die allgemeine Abstimmung ertheilt mir die höchste Gewalt über diese schönen Provinzen. Ich nehme diesen feierlichen Beschluß des Na⸗ tionalwillens an, nicht jedoch aus Herrschsucht, sondern aus Pflichtgefühl in meiner Eigenschaft als Italiener.

Meine Pflichten steigern sich, wie diejenigen aller Italiener sich stei⸗ gern. Mehr als je wird ein aufrichtiges Einvernehmen und beständige Aufopferungsfähigkeit zur unerläßlichen Bedingung.

Alle Parteien müssen sich mit Ehrfurcht vor Italiens Majestät, der Gott seinen Beistand verleiht, beugen.

Hier müssen wir eine Regierung errichten, welche den Völkern ein freies Leben und der öffentlichen Meinung Redlichkeit verbürgt. Ich baue auf die Mitwirkung aller Nechtschaffenen.

Ueberall, wo das Gesetz der Staatsgewalt Schranken vorzeichnet und Freiheit verbürgt, vermag die Regierung so viel für die öffentliche Wohl⸗ fahrt, wie das Volk für die Tugend zu leisten.

Wir haben Europa den Beweis zu liefern, daß, wenn die unwider⸗ stehliche Macht der Ereignisse Verträge, die zum ewigen Unheil Italiens geschlossen waren, umstieß, wir in der einheitlichen Nation die Herrschaft jener unwandelbaren Dogmen herzustellen wissen, ohne welche die Staats⸗ Gesellschaft krank wird und jede streitige Autorität den Haltpunkt verliert.

Victor Emanuel.

Wie der „Opinione“ aus Neapel vom 9. November tele⸗ graphirt wird, hat Garibaldi an diesem Tage von Victor Emanuel und der italienischen Armee sich verabschiedet und ist bei seiner Abfahrt mit den glänzendsten Beweisen der Verehrung von seinem Könige, dem Generalstabe, dem Offizier⸗Corps und der Armee begleitet worden. Die neue italienische Verwaltung beider Sicilien wird unverzüglich organisirt werden. Farini tritt vor⸗ läufig an die Spitze der Regierung und erhält den Titel eines General⸗Gouverneurs; Maneini ist, wie der „Indépendance“ wenigstens versichert ist, zum Minister des Innern, Scialoja zu dem der Finanzen, Pisanelli zu dem der Justiz, Spabenta zu dem des Unterrichts berufen worden. Die Ernennung der Spitzen der sicilianischen Verwaltung ist bereits offiziell bekannt gemacht. Hr. von Montezemolo geht als General⸗Gouverneur nach Palermo und hat sich in Turin bereits zur Abreise auf seinen Posten gerüstet; La Farina wurde zum Direktor der inneren Angelegenheiten auf Sicilien ernaunt, Cordova zum Finanz⸗Direktor, Pisani zum Di⸗ rektor der öffentlichen Arbeiten und Pater Lanza zum Direktor des Unterrichts. Wie die Ministerien der Emilia schon früher und die Toscana’'s zu Neujahr, so werden spaͤterbin nach abgelaufenem Zwischenreiche die beiden Sieilien mit den betreffenden Gesammt⸗ Ministerien in Turin vereinigt werden.

Nachdem die Festung Gaeta vom 4. Armee⸗Corps auf der Landseite vollkommen eingeschlossen ist, haben die regelmäßigen Belagerungsarbeiten begonnen. „Zwar hofft man noch immer“, bemerken die „Nationalités“ zu dieser Mittheilung, „Franz II. werde alsbald kapituliren. Die Militair⸗Operationen können jedoch nur erst nach erfolgten förmlichen Capitulations⸗ Anerbieten ein⸗ gestellt werden.“ 2

Die Blätter bringen jetzt den Wortlaut der Anrede, welche Garibaldi bei der Weihe der ungarischen Fahne in Neapel hielt. Garibaldi erklärt, „ein guter Christ“ zu sein, betrachtet jedoch den Papst, so lange er weltlicher Fürst zugleich sei, als Haupthinderniß der italienischen Einheit und Freiheit.

Nach der „Patrie“ haben die sardinischen Transportschiffe am 4. und 5. November Truppen und Artillerie in Mola di Gaeta ans Land gesetzt. Das sardinische Hauptquartier war nach Lissy, drei Kilometer von Traetto, verlegt worden. Am Zten näͤherte sich eine sardinische Fregatte auf Kanonenschußweite dem großen run⸗ den Fort außerhalb des Hafeneingangs von Gaeta. Die Fregatte hat nicht geschossen und konnte sich uͤberzeugen, daß das Fort in gutem Zustande und gut bewaffnet war. Links davon führen die Neapolikaner Redouten und andere Werke auf, um die strategische Straße längs dem Ufer abzuschneiden. Außerhalb Gaetas haben die Reapolitaner noch zwei Armee⸗Corps in Fondi und Itri. Ein drittes Corps vertheidigt die Position von Traetto.

Aus Sessa, 6. November, wird gemeldet, daß Sonnaz zwei Forts, die mit Geschützen versehen waren und auf der Strate von