1860 / 296 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ten Unterstützungen nachträglich zu zahlen, keine Folge gegeben werden. Verlin, den 18. August 8650.

Der Minister des Innern In Vertretung:

Frantz.

Finanz⸗Ministerium.

Beescheid

8 Der Königlichen Regieru 7. Junl d. J.,

daß nach den bestehenden allgemeinen Gesetzen den städtischen Behörden eine Befugniß zur Festsetzung von Strafen wegen Hinterziehung städtischer Steuern und Abgaben oder der von den Kommunen zu erbhebenden Zölle und sonstigen Gefälle nicht

zusteht.

Wie schon in dem Erlaß vom 28. Dezember 1852 bemerkt ist, soll es nach Art. 135. und 136 des Gesetzes vom 3. Mai 1852 (Gesetz⸗Sammlung S. 209) hinsichtlich der; uwiderhandlungen Vor t hentlichr Abgaben

und Gefälle, insbesondere der Steuern, Zölle, Postgefälle und Communications⸗Abgaben, bei dem administrativen Strafverfahren insoweit sein Bewenden haben, als ein solches nach den bishe⸗ ger z Dergleichen Gesetze, welche den städtischen Behörden eine Straffestsetzung beilegten, bestehen aber für die oben bezeichneten Zuwiderhandlungen nicht. Insbesondere ertheilen die §§. 243, 250 Anhang zur Allgemeinen Gerichts⸗Ord⸗ nung, §. 34 Tit. 35 Th. I. ibid. und §. 45 der Verordnung vom 26. Dezember 1808 nur den Regierungen ein Recht zur Festsetzung eze 1 trafe . e. zu⸗

stehenden Zöͤlle ist, wie für alle Privatzölle, im §. 132 Tit. 15 Th. II. des Allgemeinen Landrechts ausdrücklich bestimmt, daß, wenn der Defraudant leugnet oder sonst auf rechtliches vecs sich ches berech⸗ tigten haben nur die ihnen in dem genannten und den vorgehenden Paragraphen bezeichneten Befugnisse, welche sich aber auf solche Fälle beschränken, in denen ein eigentliches Verfahren überhaupt

gegen die Vorschriften uüͤber die Erhebung ö

rigen Gesetzen zulässig ist.

der dort bezeichneten Strafen. In Betreff der den

beruft, ein gerichtliches Verfahren einzutreten hat.

Die Zo

nicht eintritt.

Es versteht sich von selbst, daß hierdurch die Befugnisse der Magisträte, welche zugleich die örtliche Polizei⸗Verwaltung haben, ebertretungen in den Grenzen und Formen

zur Verfolgung von 1 des Gesetzes vom 14. Mai 1852 unberührt bleiben.

Die Magisträte des Bezirks der Königlichen Regieru mit entsprechender Anweifung zu versehen. 8 Berlin, den 27. Oktober 1860.

8 Der Minister für Handel, 1“ rbeiten. inanz⸗Minister. nister des In Finanz ster. Minister des In 8 An bie Königliche Regierung zu N., und ab⸗ schriftlich zur Kenntnißnahme und gleich⸗ mäßigen Beachtung an sämmtliche uͤbrige Königliche Regierungen, Wund an das Kör gliche Polizei⸗Präsidium hierselbst.

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1

vasih 8 erfügung vom 31. Oltober 1860 die Erthei⸗ lung von Gewerbescheinen an Ausländer zum Um⸗

herziehen mit Muschelschalen betreffend.

1““

Die Muschelschalen, für deren Feilbieten i I

““ 5 . eilbieten im Un J Regierung nach Inhalt Ihres Berichts 5 em N. aus N. einen Gewerbeschein ertheilt hat, sind zu den Gegen⸗

ständen, welche nach dem, durch den Cirkular⸗Erlaß 26 welche dem, durch Erlaß vom De⸗ EE mitgetheilten Verzeichnisse der Ersska rkt⸗Bratten 7- en den Wochenmärkten feil gehalten werden dürsen, nicht , e. unter den dort zu I. erwähnten „Muscheln“ v EWb63 e2. zu verstehen seien, 3 dienen, on der Königlichen Regi in⸗ g“ Ebensowenig begründet die Ergenschaft jener Measchelschalen als „rohe Naturprodukte“, deren Subsumtion unker die zu II. a. a. O.

27. Oktober 1860 die Kompetenz zur Festsetzung von Strafen wegen Hinterziehung städtischer Steuern und Abgaben ꝛc. betreffend.

erwidern wir auf die Anfrage vom die Königliche Regierung zu N. und ab

die Koniglich Zier Und ab⸗ schriftlich zur Kenntniünahme und Nach⸗ achtung an sämmtliche übrige Königliche Regierungen, einschließlich der zu Sig⸗

bis 4282. 6682 bis Lit. B. Nr. 424 bis 433.

Lit. C. Nr. 5882 bis 5906.

8 bis 8222. . Lit. D. Nr. 201 bis 250. 3601 bis 3624

digt, die Kapital⸗Beträge vom 1. Juli J 1 b I11““ öö“ bis 1 Uhr entweder Pc ber Staatsschulden⸗ ö Berlin, Oranienstraße 94, oder bei der nächsten E11“ gegen Quittung und Rückgabe der Schuld⸗

rschreibungen mit den dazu gehörigen, k. J. fälligen Zins⸗Coupons Ser. II. Nr. 4 bi baar in Empfang zu nehmen. 1 3

ern. von Patow. Gr. von Schwerin.

9 gedachten Kassen unentgeltlich verabreicht.

büfe in einen Schriftwechsel über die Zahlungsleistung nicht ein sen, und werden dergleichen Eingaben anerüäcstchtgt und s

pflichtig den Bittstellern zurücksenden. rücksichtigt ’t

23096

die genannte Kommission anzuweisen, die von dem Ma istrat üär di bedürftigen Landwehr⸗Familien der Gemeinde N. in Wesghlag g

2

aufgeführten Gegenftände. e der §. 78 der Gewerbe⸗O bezeichnet nicht alle rohen Naturprodukte als venenfarde ung

Wochenmarkt⸗Verkehrs, und es sind demgemäß bei der zu seiner

Ausführung erfolgten Feststellung der Wochenmarkts⸗Arti Wochenmärkten nur diejenigen Erzeugnisse der Natur ecga s

deren hergebrachter Verkauf auf den bezeichnet dürfnisse der Konsumenten entspricht. geichneten Märkten dem Pe⸗

Da diese Voraussetzung bei den Muschelschalen nicht zutrifft

so gehören dieselben auch nicht zu den Gege ü

gel s Hegenständen, füͤr

Fei bieten im Umherziehen nach den Bestimmungen des E Cirkular⸗Erlasses zu 1V. Ausländern Gewerbescheine ohne befon⸗ dere Genehmigung der Ministerien zu bewilligen sind. 8

Berlin, den 31. Oktober 1860.

Die Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

An

Der Finanz⸗Minister. von Patow

6

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

8 Bekanntmachung,

reffend die dritte Verloosung der Staats⸗ 6 Anleihe vom Jahre 1856. 8 18 1eu , ze 5 18 8 8 ö11“ 8 vns.

In der heute öffentlich bewirkten dritten Verloosung von

Schuldverschreibungen der Staats⸗Anleil J 56

7 8 2 2 e v 1 i. folgende Nummern gezogen word Lit. A. Nr. 908 bis 912.

e;

3381 bis 3485. 42‚18

1Cg aa . og n. Stück à 1000 Thlr. ü

456 bis 465. 41'666

bis 4175. 7686 bvs 1

7695.. 40 Stück à 500 Thlr. über 20,000 Thlr.

6686. 6943 bis 6947

8197 bis 8206. 8208 .. 50 Stück à 200 Thlr. über 10,000 Thlr.

274 Stück à 100 Thlr. über 7,400 Thlr. zusammen 189 Stuͤck über 62,400 Thlr Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung Reöga⸗ ab in den Vor⸗

erst nach dem 1. Juli— s 8 und Talons

Um etwaigen Wuͤnschen der Inhaber dieser Schuldverschrei⸗

E“ sollen letztere auf Verlangen schon vom ten M. ei den vorgedachten Kassen eingelöst werden

. 4 In diesem Falle werden die vom 1. Januar k. J. ab lau⸗

seno Prozent bis zum 15ten beziehungsweise bis 88g chlusse desjenigen Monats, in welchem die Schuldverschrei⸗ liefetung 1““ vr Kassen eingereicht werden, gegen Ab⸗

Zins⸗Cou⸗ ons Ser. II. b egn 88 8 baar vergütet. p Nr. 3 bis 8 und Talons vpie Juni bis 1. Juli k. J. präsentirt, so ist der an 8 m Tage faͤllige Zins⸗Coupon Ser. II. Nr. 3 davon zu

ennen und für sich allein in gewöhnlicher Art zu realifiren.

Wird eine Schuldverschreibung erst in dem Zeit⸗

Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit abzu⸗

liefernden Zins⸗Coupons wird r. 8 9 d v 0 2 Abzug gebtacht. on dem zu zahlenden Kapitale in

M . 2 Die zu den Quittungen erforderlichen Formulare werden vol Letztere können sie

Die Besitzer der Schuldverschreibungen Lit. A. Nr. 1953. 1954 und 1955 à 1000 Thlr. und D. 10,034 und 10,035 à 100 Thlr.

welche zur Rückzahlung durch die beiden ersten Verloosungen g.

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Fündigt sind, wer en zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die bäldige Abhebung der Kapitalbeträge hierdurch erinnert. Berlin, den 11. Dezember 1860.

iass I. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. a1 gi. Natan. Gamet. Guenther. Löwe.

5 K.8g

Berlin, 13. Dezember. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗ Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Köͤnigs, Allergnädigst geruht: Dem Polizei⸗Rath G oldheim zu Berlin die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Nußland Majestät ihm ver⸗ liehenen St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse zu ertheilen.

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Bekanntmachung.

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Während der bevorstehenden Weihnachtszeit, in welcher zur Bewaͤl⸗ tigung des Post⸗Verkehrs hierselbst eine große Anzahl Hülfs⸗Unterbeamte herangezogen werden muß, ist es zur Beschleunigung und zur Sicherung der Bestellung⸗ der mit den Posten eingehenden Sachen mehr wie je drin⸗

nd zu empfehlen, die Briefe und Begleit⸗Adressen mit einer genauen ezeichnung der Wohnung der Adressaten nach Straße und Hausnummer, ch nach der Lage in den Häusern ob 1, 2 zꝛc. Treppen hoch

u. s. w. zu versehen. .

Gleichzeitig wird auf sorgfältige Verpackung der mit den Posten zu versendenden Gegenstände und deutlichste Signirung der Pakete im eigenen Interesse des Publikums besonders aufmerksam gemacht.

Berlin, den 8. Dezember 1860. eahn; v“ Der Ober⸗Post⸗Direkt

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Schulze.

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LA1AAAA“ Nichtamtli 1“ Preußen. Cöln, 12. Dezember. Die Post aus ist ausgeblieben. 8 Aus Münster, 12. Dezember, wird von Seiten der Königlichen Direction der Westfaͤlischen Eisenbahn. folgende Mit⸗ theilung gemacht: Bei Stations⸗Nummer 350 zwischen Willebad⸗ essen und Neuenheerse ist seit mehreren Tagen eine Abrutschung der Boͤschungswand des tiefen Einschnittes entstanden. Die an⸗ gestrengteste Arbeit hat nicht verhindern können, daß sich die Rutschung in der Nacht auf den 11. d. so weit vorschob, daß die Züge den Einschnitt gestern nicht passiren konnten und auch für heute noch dort wechfeln müssen. Wir hoffen im Laufe des mor⸗ genden Tages die Fahrbarkeit der Bahn wieder herzustellen. Mecklenburg. Malchin, 11. Dezember. Beide Staͤnde bewilligten heute die beantragte Landeshuͤlfe von 750,000 Thlr. für den Bau der Eisenbahn. Die Wahl der Richtung über Kit⸗ tendorf ist der Regierung anheimgegeben. (Rost. Z.) Hessen. Kassel, 11. Dezember. Die Verordnung vom 8. Dezember 1860, die Auflösung der gegenwärtigen Feiten der Landstände betreffend, lautet, wie folgt: „Von Hottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm J., Kurfürst ꝛc. ꝛc., finden bewogen, nach Anhörung Unseres Gesammt⸗Staatsministeriums äßhei §. 69 der Verfassungs⸗Urkunde, zu⸗ ver⸗

znrige Zweite K er der Landstände ordnen: §. 1. D. genwärtige Zweite Kammer de n. . wird bierhh aufgelöst und hört die Wirksamkeit dieser Kammer

W ick der Verkündigun dieser Verordnung in ihrer 8 bene Wahl von Abgeordneten zur Zweiten Kammer verordnet, deren Einberufung nach Maßgabe des §. 69 der Verfassungs Urkunde innerhalb der naͤchsten Monate vom heutigen Tage an erfolgen soll, und hat dieserha Unser Ministerium des Innern das Nöthige zn dersügen⸗ Si g.

Belgien. Brüssel, I1, zember. Das Haus der v geordneten hat in heutiger Sitzung die allgemeine Berathung e Budgets der Mittel und Wege eröffner. Auf die von mehtertn Mitgliedern gestellten Anfragen wegen Vervollständigung der Zon⸗ Reform antwortete der Minister unter Hinblick auf tigen Verhältnisse, der sei zu dergleichen fraßregeln

lecht gewählt. (Köln. Ztg. 8 genäh agnien und Irland. 2 ondon, 11. Dezembic. Ihre Majestät die Königin und der Prinz⸗Gemahl bega gestern Vormittags in Begleitung des Prinzen Alfred, des Püss zessin Alice und des Prinzen Ludwig von Hessen 8 Windsor aus nach London, besichtigten dort die Vieh⸗ u des Smithfield⸗Club, statteten sodann der Kaiserin der 1 8 einen Besuch im Claridge⸗Hotel ab und kehrten darauf n Windsor zurück. Der Prinz von Wales befindet sich wieder L Ogfonas Melbourne, 26. Oktober, wird gemeldet: heer Stuart und seine Gefährten sind von den Eingeborenen zwar ge⸗

triehen worden, nachdem sie bis zum 19. Breiten⸗

grade vorgedrungen waren.

tober. ungünstig.“

Frankreich. Paris, 11. Dezember.

den Kaiser lautet wörtlich:

Sire! Nachdem ich in meinem Rundschreiben an die Präfekten die allgemeinen Grundsäͤtze entwickelt, welche die Beziehungen der Verwaltung zur Presse regeln sollen, glaube ich dem Gedanken Eww. Majestät zu ent⸗ sprechen, wenn ich Sie bitte, die Aufhebung der den Journalen von Pa⸗ ris und den Departements ertheilten Verwarnungen aussprechen zu wollen. Eine gewisse Zahl periodischer Blätter haben zwei Verwarnungen erhal⸗ ten und stehen so am Rande der Suspensfion. Indem die Regierung sie von dieser Gefahr befreit, wird sie sie in die unabhängige Lage, welche 8 Vergan⸗ in, welche

sie kompromittirt hatten, zurückverseten, und dieses Vergessen de

genen wird ein neues Unterpfand für diese hochherzige Politik se alle Intelligenzen des Landes zu versöhnen und zu vereinigen trachtet. Ich habe die Presse aufgefordert, sich einer weitern Diskussionsfreiheit, zu sollten, um d meine Autorität um so stärker sein, wenn Ew. Majestät, die Vergangenheit auslöschend, den Schriftstellern eine edlere Gelegenheit bietet, ihren P

bedienen, gegen die, welche davon Gebrauch machen Staat anzugreifen, wird mein Gewissen um so freier un

beweisen.

Ich bin in hoher Achtung, Sire, Ew. Majestät sehr treuer Unter⸗ than F. de Persigny. 1 Ferner publizirt der „Moniteur“ heute das von gestern da⸗ d Verwaltung utorität eines

tirte Kaiserliche Dekret in Betreff der Regierung un Algeriens.

des Staatsministers ernannt, dem Kaiser direkt ü Lage und Verwaltung des Landes Bericht erstatte und Seemacht in Algerien kommandirt, während Kriegs⸗ und der Marine⸗Minister uͤber Heer und

rität behalten, welche sie über die Armeen im Felde un Stationen ausüben. Der General⸗Gouverneur wird, Divisions⸗Gene⸗ Unterricht und Kultus ressortiren von den betreffenden Ministerien in reich; indessen bleiben die franzoͤsisch⸗arabischen und die Ein⸗ 1⸗Gouverneur. Ausnahme

seiner Abwesenheit, von einem Unter⸗Gouverneur, ral und Generalstabs⸗Chef vertreten. Justiz,

geborenen⸗Schulen ausschließlich unter dem Genera Derselbe ernennt alle algerischen Beamten, derjenigen, welche zum öͤffentlichen Unterricht, und zum französischen Richterstande gehören. welche nur der Kaiser ernennen kann, schlägt der neur Kandidaten vor und präsentirt sie zunächst de

NReben dem Gouverneur besteht ein berathendes Conseil,

Dasselbe hat Alles zu berathen, den durch

t unterliegt

er den Vorfitz führt.

Staats⸗Domainen angeht; seine veiteren Geschäfte wer Das Budge⸗ der Prüfung eines Ober⸗Conseils, welches besteht aus dem G Unter⸗Gouverneur, den Mit Commandeu⸗

ein besonderes Dekret geregelt werden.

ral⸗Gouverneur (Präsidenten), dem

gliedern des berathenden Conseils, den drei Divisions⸗ ren, dem ersten Gerichts⸗ Präsidenten, den drei Präfekten, Bischof, dem Rektor der Akademie und sechs Mitgliedern de

neralräthe. Wenn das Budget berathen ist, wird

Minister dem Kaiser zur Bestaͤtigung vorgelegt. D.

der Provinzen bleiben so, wie sie durch das Dekret vom 2

ber 1858 eingesetzt worden sind.

Italien.

everanza“ berichtet aus Neapel vom 9ten d. M.: in der eeeg überfielen etwa 32000 bewaffnete Bauern die Natio Büste Victor herab, zerrissen die Trikolore und pflanzten das Bildni

ischen? f im Teatro nuovo vor⸗ nd bourbonischen; ahnen auf. Wegen der im Teat V 2. äfekt von Neapel

garde, entwaffneten dieselbe, schlugen die

gefallenen Demonstrationen verlangte der Polizeipr

feine Entlassung. 1 Dem „Journal des Débats“ wird aus Neapel,

geschrieben, daß Cialdini nur versuchsweise mit sieben Geschützen auf Gaeta habe feuern lassen. das allgemeine Bombardement beginnen⸗.

Dem Kardinal und Erzbischof von Neapel ist, wie d nal des Débats“ geschrieben wird, aufgegeben worden,

Tagen seinen aufrichtigen Anschluß an die neue

Dinge zu erklären, oder von Neuem das Laud zu ver New⸗Vork, 27. November. Dem

Amerika. E, 2 Gesandten in Washington sind seine Passe zugesan der diplomatische Verkehr zwischen den beiden Re brochen worden war. Laut den letzten Berichte Eruz bestätigt sich die Nachricht von der Einao me

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Sie hatten das Land reich und frucht⸗ bar gefunden. Die Berichte aus Neu⸗Seeland reichen bis 12. Ok⸗ Was man über die Rebellion vernimmt, lautet noch immer

Wie bereits tele⸗ graphisch gemeldet, macht der „Moniteur“ heute amtlich folgendes Kaiserliches Dekret vom gestrigen Tage bekannt: „Die den periodi⸗ chen Blättern von Paris und in den Departements bis Grund des Dekrets vom 17. Februar 1832 ertheilten Verwar nungen werden als nichtig und nicht geschehen betrachtet.“ diesem Dekret voraufgegangene und ebenfalls vom publicirte Bericht des Ministers des Innern, Grafen Persigny, a

heute au

„Moniteur’“

atriotismus zu

Dieselben werden in Algier unter der A General⸗Gouverneurs centralisirt, der, unter der Contrasignatur ber die politische t und die Land⸗ im Uebrigen der Flotte die Auto⸗

d über die

emter, in

Für alle General⸗Gouver⸗

¼

Die Generalräthe O

Mailand, 11. Dezember. Die heutige „. emeinde

Emanuel’s ß Franz I.

4. Dezember, Belagerungs⸗ Am 25. Dezember soll em „Jour⸗ innen fünf rduung der

peruanischen dt worden, publiken abge⸗

Guadala