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8 Seie ist keine andere als: die in dem jüngst erlassenen Kaiserlichen Manifeste und Diplome von Sr. Majestät kundgegebenen Entschließungen und Absichten innerhalb des jedem von uns zugewiesenen Gebietes voll und unverkürzt ins Leben einzuführen. Diefe Entschließungen und Abfichten sind in dem erwähnten Mani⸗ feste deutlich dahin ausgesprochen, daß Se. Mäajestät der gereiften Einsicht Allerhöchstihrer Völker die gedeihliche Entwickelung und Kräftigung der Institutionen anvertrauen, welche die Garantie freier Bewegung in sich schließen. Pesenreich tritt in Folge dieses Entschlusses mit allen seinen Bestand⸗ theilen und in allen diesen gleichartig und gleichmäßig in die Reihe jener europäischen Staaten, welche in der, auf ältester geschichtlicher Begrün⸗ ruhenden, staatsrechtlich geordneten Theilnahme des gesammten z an der Gesetzgebung das Mittel wiedergefunden haben, um sich zu jener hohen Macht emporzuheben, welche die Grundbedingung der mate⸗ riellen Prosperität und des geistigen Aufschwunges, der Unverletzlichkeit des eigenen Rechts und internationalen Ansehens, so wie des patriotischen Stolzes bildet, der nicht nur die tapferen Söhne des Vaterlandes zu Thaten kühnen Heldenmuthes begeistert, sondern auch innerhalb der Be⸗ schäftigungen des Friedens eine erhöhte Spannkraft verleiht. 1 Indem ich die mir von Sr. Majestät vorgezeichnete Bahn mit Ent⸗ schlossenheit und Zuversicht betrete, richte ich mein erstes Augenmerk auf dasjenige, was den verfassungsmaͤßigen Staat vor allem anderen kenn⸗ zeichnet, auf die Ohjekte der persönlichen Freiheit seiner Bürger, damit hinfort jeder Einzelne in Bezug auf Religion und Gewissen, auf geistige und materielle Interessen sich jener Selbstständigkeit erfreue, welche mit einem geordneten Gemeinwesen verträglich, nach den Erfahrungen freier Staaten dem Ganzen wie dem Einzelnen heilsam, vor allem aber in un⸗ serem Vaterlande unabweislich ist, in welchem sich nicht nur alle Natio⸗ nalitäten, sondern auch alle Religionsbekenntnisse in unlösbarer Ver⸗ schlingung zusammengefunden haben. 11u“
Das Kaiserliche Diplom spricht es aus, daß die freie Religionsübung als eines der ersten Grundgesetze des Staates zu gelten hat; es ist aber nothwendig, daß in diesem. Punkte der Allerhöchste Wille in der ganzen Fülle seiner humanen Intention zur rückhaltlosen Anwendung gelange. Feee Religionsübung bringt ihre natürlichen Konsequenzen auf dem Felde
ürgerlicher und politischer Berechtigung unaufhaltsam mit “
Es ist daher Sr. Majestät ausdrücklicher Wille, daß auch die bürger⸗ lichen und politischen Nechte im Geiste geregelter Freiheit vor jeder Be⸗ einträchtigung gewahrt und daß die wechselseitigen Beziehungen der ver⸗ schiedenen Religionsbekenntnisse auf dem Fuße jener Billigkeit und wahren Nächstenliebe geordnet werden, welche dem thatsächlich unter ihnen be⸗ stehenden Frieden entspricht. 1 8
Wissenschaft ist Macht. Ich betrachte es als eine der höchsten Auf⸗ gaben der Regierung, das edle Streben aller Nationalitäten, durch eigene Bemühung auf eine höhere Stufe der Geistesbildung sich zu erheben, nach Kräften zu unterstützen. Muß es gleich den einzelnen Nationen überlassen bleiben, das geistige Kapital, welches in immer weiteren Kreisen befruchtend wirken soll, entweder aus sich selbst hervorzubringen oder aus dem Reichthume einer in der Entwicklung weiter fortgeschrittenen Sprache selbstthaͤtig zu entlehnen, so wird die Regierung doch, insofern sie fördernd zu wirken im Stande ist, nichts außer Acht lassen, was die gleiche Sorg⸗
falt für Alle zu leisten vermag; immer aber und in Allem wird fie die höchsten Ziele der Wissenschaft im Auge behalten.
Ich finde nothwendig, ausdrücklich zu bemerken, daß den Absichten der Regierung nichts ferner liegt, als das Bestreben, was immer füͤr ein nationales Element sich selbst zu entfremden, indem sie durchdrungen ist von der Ueberzeugung, daß alle Bürger dem Vaterlande um so wärmer zugethan sein werden, je mehr sie in ihm ihre Nationalität nicht nur ge⸗ sichert, sondern auch gefördert sehen, und je mehr sie erkenneu, daß der Schutz und Schirm, den die Negierung bietet, geräumig genug ist, um sie alle gleichmäßig zu umfassen. b 1
In Bezug auf die Presse, die man als einen der mächtigsten Hebel dder Ausbreitung von Kenntnissen und Ansichten, somit auch derjenigen,
welche der Kern einer gesunden Bildung sind, achten muß, ist die Einrich⸗ tung getroffen, daß jeder praͤbventive Eingriff entfällt. Es fordert die Ge⸗
echtigkeit, anzuerkennen, daß die Tagespresse in manchen schwierigen La⸗ en die Sache des Vaterlandes mit Talent und -Eifer geführt, namentlich aber zur Zeit des Krieges im abgelaufenen Jahre patriotische Haltung und Besonnenheit glücklich zu verbinden gewußt hat. Diese Erfahrung st geeignet, Vertrauen einzuflößen und das Vertrauen, welches die Re⸗ zierung entschlossen ist, der Presse zu gewähren, wird, so hoffe ich, bei⸗ ragen, sie auf der Bahn der Mäßigung, des leidenschaftslosen, kalt⸗ver⸗ tändigen Urtheils, des Anstandes zu halten und sie mit jenem edlen Stolze zu erfüllen, zu dem der Beruf, auf Millionen belehrend zu wirken, allerdings berechtigen kann. Das Bewußtsein der Selbstständigkeit wird sie zugleich eben so mit dem Gefühle der alleinigen und gesteigerten Ver⸗ antwortlichkeit für Inhalt und Form durchdringen, wie vor Ausschrei⸗ tungen bewahren. Niemand kann verkennen, daß das Gedeihen der materiellen Inter⸗ essen zwar zunächst in der selbstthätigen Betriebsamkeit der Einzelnen wurzelt. Auch ist es eine der wesentlichsten Aufgaben der selbstständigen Gemeinde der autonomen Landeskörper und der in allen Ländern begrün⸗ deten freien Associationen und Gewerbsgenossenschaften, die reichen Fund⸗ gruben der Production und des Gewinnes vortheilhaft auszubeuten. iger ist aber doch auch die Regierung in der Lage, auf die
Entwicklung des Ackerbaues, der Forstkultur, des Bergwesens, der In⸗ d des Handels, kurz aller Quellen des Wohlstandes, durch Ver⸗
mittlung des Unterrichts, dieses unerschöpflichen Borns aller Vervoll⸗ kommnung, durch Vervollständigung des Netzes der Communicatian, durch Ermunterung, Belebung und Hinweisung auf aneifernde Beispiele Einfluß zu nehmen und Hülfe zu leisten. Die Kaiserlichen Behörden haben zu allen Zeiten hierin eine nicht zu unterschätzende Tbätigkeit entwickelt, auch stufenweis schöne Erfolge erzielt, oder doch zu solchen mitgewirkt, wovon Stadt und Land, der küchtige Bauernstand, der seines Gleichen sucht in
allen Ländern Europa's, die Geschicklichkeit der industriellen Wel
rege Leben allenthalben erfreuliches Zeugniß dieben Auf welt bas nicht zu ermüden, sondern mit verdoppelter Anstrengung weiter zu schrei ten, ist eine so klare und so dankbare Pflicht, daß ich kaum notht 88 die Aufmerksamkeit Ew. hierauf zu lenken. I Eigene und fremde Erfahrung hat bei uns, so wie nun schon i dem eüßnn Theile von Europa, der Ueberzeugung Eingang verschaffr daß die Justizpflege von der Verwaltung getrennt sein muß, und daß sie in beiden ihren Zweigen, im Civil⸗ und Strafrechte, nur durch ein uer
Kontrole der Oeffentlichkeit stehendes, wahrhaft mündliches Verfahren in
Gemeinden nie und nirgends Ungebührliches zumuthe,
jenen rascheren Fluß gebracht werden kann, welcher mit alle Einrichtungen unseres socialen Lebens im beiechse steht. Mätranern allem Anderen, in Production und Verkehr, in Handel und Wandel di Bewegung ein sehr beschleunigtes Zeitmaß angenommen hat, darf die Gerechtigkeitspflege nicht allein noch den alten, mühevollen Pfad der Um. ständlichkeit wandeln, welcher dem Charakter früherer Zeiten allerdin 8 gemäß war, der Gegenwart aber nicht mehr entspricht. h Die Regierung kann im Hinblick auf diese geänderten Verhaͤltnisse nicht zögern, die hieraus fließenden Konsequenzen in aller Vollständigkeit in ihr Programm aufzunehmen, indem sie zugleich die persönliche Freiheit mit jenem schützenden Walle zu umgeben trachten wird, welchen die Un⸗ bescholtenheit mit Recht ansprechen kann und die Sicherheit des Gemein⸗ wesens nicht verweigern darf. b
Diese Zielpunkte, im Verein mit den im Diplom als vollendete That⸗
sachen konstatirten und bekraͤftigten Ergebnissen des Fortschrittes der Zeit nämlich: mit der Entlastung des Grundes und Bodens, mit der Befreiung des Gewerbfleißes von allen lähmenden Fesseln, mit der Begründung un⸗ gehinderten Verkehrs im ganzen Umfange des Reiches durch Aufhebung der Zwischenzoll⸗Linie, mit dem durch die Unabhängigkeit der Aemter Befaͤhigung von Stand und Geburt geweckten Wetteifer aller Talente und mit der durch die Gleichheit Aller vor dem Gesetze vollbrachten Ent
fernung jedes Grundes zu gegenseitiger Anfeindung der Stände, die schon
dadurch einander nicht mehr gegenübergestellt sind, werden nicht verfehlen zu bewirken, daß der Oesterreicher sich in Bezug auf persönliche und bür gerliche Freiheit neben jene Nationen hinstellen kann, welche hierin durch Jahrhunderte alte Erfahrung den Ruhm erlangt haben, allen übrigen als Vorbild zu dienen. 1 8
Obgleich, wie ich hoffe, dieses Schreiben nur um eine kurze Spanne Zeit den Publicationen vorauseilt, durch welche die von Sr. Majestät im Manifeste angedeuteten politischen Institutionen auch in diesen Ländern ins Leben geführt werden sollen, so erachte ich es doch für unerläßlich, Ew...... schon jetzt von solchen wesentlichen Punkten in Kenntniß zu setzen, welche genügen werden, um den Geist zu charakterisiren, der jene Institutionen beleben wird, und mit welchem Ihr Wirken auch in der Zwischenzeit nicht in Widerspruch kommen darf, wenn die Gemüther nicht in Verwirrung gerathen sollen, anstatt endlich zur Klarheit zu gelangen.
Ueber die Gemeinden und deren selbstständiges Leben, in welches sie treten sollen, brauche ich nicht viel zu sagen. Sie haben im Großen und Ganzen bezeigt, daß sie sich selbst zu verwalten fähig und würdig sind. Beides, Willenskraft und Einsicht, wird mit jedem Tage fortgesetzter Uebung sich lebensvoller entfalten. Aufgabe der Behörden aber wird es sein, und ich muß Ew. dafür verantwortlich machen, daß man den 4 rgends daß sie namentlich mit der Aüforderung schriftlichen Verkehrs nach Möglichkeit verschont wer⸗ den, daß man ihnen aber andererseits, wo Schutz oder Belehrung noth⸗ wendig ist, mit jener Loyalität und Bereitwilligkeit entgegenkomme, welche von den Organen des Staates, der Alles schützt und schirmt, den ge⸗ meindlichen Körperschaften ganz vorzugsweise zu gewähren ist. Iynndem ich nun zu den Landes⸗Statuten uͤbergehe, habe ich Ew.. schon im Vorhenein aufmerksam zu machen, daß Se. Majestät mich zu⸗ ermächtigen geruhten, unter die Grundzüge derselben, was die Zusammen⸗ setzung anbelangt, das Prinzip der Interessen⸗Vertretung auf Grundlage unmittelbarer Wahlen und eines ausgedehnten Rechtes der Wahl und der Wählbarkeit — was die Besugnisse der Landesvertretungen anbelangt, das Recht der Initiative — und was die Form der Verhandlungen be⸗ trifft, deren Oeffentlichkeit, aufzunehmen — Grundsaͤtze, welche dem Geiste des Diploms vom 20. Oktober, das den zur ungarischen Krone gebörigen Königreichen die Landesvertretung im Sinne ihrer früheren Verfassungen wiedergab, offenbar und so einleuchtend entsprechend, daß hiervon nicht Umgang genommen werden kann, weil fürs Erste durch diese Grundzüge zwischen Ungarn und den übrigen Ländern Gleichartigkeit und Harmonie der politischen Prinzipien ermöglicht wird, und weil ihnen auch, abgesehen hiervon, an und für sich vor anderen aufgetauchten Grundsäͤtzen der innere Vorzug der Befriedigung des politischen Bedürfnisses der Zeit jedenfalls eingeräumt werden müßte.
Nicht minder im Geiste des Diploms, und zwar namentlich des III. Artikels, der eine Verfügung zu Gunsten aller, mit Ausnahme der zur ungarischen Krone gehörigen Länder enthält, liegt der Grundsatz, daß ihre Landtage sich nur mit inneren Landes⸗Angelegenheiten zu befassen haben, und daß dagegen ihre gemeinsamen legislativen Angelegenheiten im Sinne des im erwähnten Artikel ausgesprochenen Vorbehaltes zur b Behandlung der gemeinsamen Reichs⸗ Vertretung gehören werden.
Daß übrigens der im Sinne des II. Artikels zusammentretende Neich srath ähnlicher, die Bedeutsamkeit dieses Körpers erhöhender Quali⸗ täten bedarf, wie die in den Grundzügen für die Landes⸗Statute an⸗ sind, ergiebt sich als eine ebenso natürliche als unvermeidliche Folge.
Es wird demnach nicht nur mit der Initiative und mit der Oeffent⸗ lichkeit seiner Verhandlungen ausgestattet sein müssen, sondern auch mit Umgehung des Terna⸗Vorschlages durch unbedingte Wahl aus den Land⸗ tagen hervorgehen und in Bezug auf die Zahl seiner Mitglieder jenes erforderliche Ansehen und geistige Gewicht erlangen, welches er zu den nur ihm allein vorbehaltenen, hoͤchst wichtigen Functionen bedarf.
Es ist eine große Strecke, welche auf dem Wege des politischen Fort⸗
verleiten.
schrittes zurückgelegt sein wird, sobald alles dieses, was ich hiermit Ihrer aufmerksamen Erwägung empfehle, ins Werk gesetzt, ins Leben gedrungen
und nach und nach zum Gewohnheitsrechte geworden sein wird. Indem ich Sie auffordere, Sich ganz vom Geiste durchdringen zu lafsen, in welchem die Intentionen Sr. Majestät aufgefaßt und durchge⸗ führt sein wollen, damit das wünschenswerthe Ziel — die Belebung des Vertrauens, die freudige Mitwirkung aller Wohldenkenden und ins⸗ besondere der politischen Körperschaften — erreicht werde, kann ich nicht umhin, Ihren patriotischen Blick auch auf den Umstand zu lenken, daß sich schon hierin alles Wesentliche zusammengefaßt zeigt, was an konkreten Elementen einer wabren Freiheit in irgend einem Staate zu finden ist, wo man es verstanden hat, neben der geordneten Theilnahme der Völker am politischen Leben auch die zur Macht erforderliche Einheit zu erhalten und zu pflegen, ohne welche jeder Theil nur ein Spielball fremder Laune zu werden Gefahr läuft. —
Die entschiedene und aufrichtige Durchführung dieser Grundsäͤtze wird, wie allenthalben, so auch den Bewohnern der Länder der ungarischen Krone die Ueberzeugung einflößen, daß es der Regierung in den anderen Ländern mit den verheißenen politischen Institutionen nicht minder voller Ernst ist, und daß daher nicht mehr, wie man einst, ich lasse bei Seite, ob mit Recht oder Unrecht, zu argwöhnen pflegte, besorgt werden darf, es könnte gesucht werden, in der einen Hälfte zu unterdrücken, was auch in den anderen Ländern, feierlich gewährt, von nun an⸗ festgehalten wer⸗ den und gleichmäßige Geltung haben wird.
Die auf solche Weise zu erzielende Uebereinstimmung in den politi⸗ schen Einrichtungen ist es aber, worauf auch aus dem Grunde ein großes Gewicht gelegt werden muß, weil, indem sie den ven allen Patrioten er⸗ sehnten inneren Frieden heraufführt, in ihr auch die Grundbedingung des erneuerten ökonomischen Gleichgewichts erkannt werden muß.
Was schließlich die bevorstehenden Modificationen in der politischen Verwaltung und die Em untergeordneten Organe anbelangt, so ge⸗ reicht es mir zur besonderen Befriedigung, Ihnen bis auf Weiteres an⸗ deuten zu können, daß es Er. Majestät ausdrücklicher Wille ist, keinen der angestellten Beamten die Veränderungen entgelten zu lassen, welche unabhängig ron ihrer dienstgetreuen, eifrigen, im Großen und Ganzen alles Lobes würdigen Wirtsamkeit aus höheren Rücksichten eintreten müssen. Indem sonach durch das hohe Gerechtigkeitsgefühl Sr. Majestät jeder sein Schicksal gesichert weiß, wird die Duͤrchführung der neuen poli⸗ tischen Organisation keinen Grund zur Beunruhigung bilden können, wenngleich bei Gelegenbeit derfelben die politischen Instanzen vermindert werden müssen. Andererseits ist es schon jetzt außer allem Zwei⸗ fel, daß die jüngst aufgehobenen Regierungen kleinerer Kronlän⸗ der, wenngleich nur in jenem geringen Umfange, welcher durch selbst⸗ verwaltende Action der Landesvertretungen bedingt ist, wieder herzustel⸗ len sein werden, weil einer selbstständigen Landes⸗Vertretung auch eine politische Landesbehörde zur Seite stehen muß, damit nicht stöͤrende Verwickelungen Platz greifen. Wie aber auch immer bei der Durchfüh⸗ rung der neuen Organjsation die Geschicke Einzelner berührt werden, so möge Jeder überzeugt sein, und ich bitte Euer .. dieses allen Ihnen unterstehenden Organen bekannt zu geben, daß ich aus einem natürlichen Gefühle persönlicher Theilnahme nichts verabsaumen werde, was thunlich ist, um des Staates getreue Diener, welche sich und ihre Familien der Obhut der dienst⸗pragmatischen Normen anvertraut haben, vor der Gefahr zu schützen, in diesem ihren Vertrauen getäuscht zu werden.
Allen fungirenden Beamten empfehle ich aber auf das Eindringlichste, in Erfüllung ihrer Pflicht wo möglich das Mittel persönlicher Einwirkung demjenigen des schriftlichen Befehles zu substituiren, die spontane Kraft der Bewohner Ihrer Provinz zu wecken, sie zu leiten und aufzuklaͤren, das Vertrauen durch ihatsächliche Förderung der Interessen, mit denen sich genau bekannt zu machen die erste Pflicht jedes politischen Beamten ist, zu stärken und zu beleben, den Einzelnen in seinem Rechte zu schützen, aber auch die Sache der Ordnung zu schirmen und gegenüber den Ele⸗ menten der Unordnung und Störung inneren Friedens jenen Ernst zu entwickeln, welcher erforderlich ist, um die Aukorität der Regierung in vollem Maße aufrecht zu halten, in welchem Bestreben Eure.. auf meine
nergische Unterstützung zählen lönnen Feinde der Freiheit und des Vaterlandes sind auch Jene, welche den Namen der Freiheit mißbrauchen, um sie auf Abwege und auf gefaͤhrliches Ueberspannen des Maßes zu
Das strengste Festhalten an der Gesetzlichkeit ist das am nothwen⸗ digsten, wo ein 1S. in einer wichtigen, ja entscheidenden Umbildung be⸗ griffen ist. ““
8 Mit feinem Verständnisse die berechtigte öffentliche Meinung in sich aufzunehmen, ist das Kennzeichen staatsmännischer Fähigteie und wird bei mir stets bereitwillige Anerkennung finden. O enheit in der Dar⸗
legung der Verhältnisse und Zustände ist das erste Erforderniß des männ⸗
lichen rakters; nur auf ihr kann gegenseitiges Vertrauen zwischen “ ni anfbauen. Durch das Vertrauen wird aber im Dienste Sr. Majestät das eifrige Zusammenwirken in Einem Geiste ermöglicht, — im Geiste der Grundsätze, welche ich in einer Reihe der wesentlichsten Punkte hier niedergelegt habe.
Großbritannien und Irland. London, 24. Dezem⸗ ber. Der Prinz von Wales will im Laufe des naͤchsten Mo⸗ besuchen. Später begiebt er sich für einige Zeit nach Cam⸗ 18 bge um seine Studien fortzusetzen. — Die britischen Flotten⸗ kommandanten der verschiedenen amerikanischen Stationen haben Be⸗ fehl erhalten, ein ansehnliches Geschwader in den megikanischen Ge⸗ wässern zusammenzuziehen um die dortige Regierung fuͤr den im britischen Gesandtschaftsgebäude verübten Diebstahl zur Rechenschast zu ziehen.
— 25. Dezember. folgende Depesche aus Peking vom “”
Das Reutersche Telegraphen⸗Bürcau bringt
Oktober: Der Friede
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nats den Herzog von Newcastle auf seinem Gnte Clumber Park
2383
von Tientfin und das Uebereinkommen von Peking wurden hier am 24. Oktober von Lord Elgin zeichnet. Baron Gros. gung wurde auf 8 Millionen Taels festgesetzt. Wesentlichen der Inhalt des pekinger Uebereinkommens: In Art. 1 spricht der Kaiser von China sein Bedauern über das vorigjährige
und dem Prinzen Kung unter,⸗ Am folgenden Tage erfolgten dieselben Formalitäten mit Die von den Chinesen zu leistende Geldentschäͤdi⸗ Folgendes ist im
Mißverständniß wegen der Taku⸗Forts aus. Art. 2 be⸗ stimmt, daß ein englischer Gesandter in Peking wohnen soll. Art. 3 enthält die Bestimmungen über die Ratenzahlungen der Geldentschädigung. Art. 4 spricht die Oeffnung des Hafens von Tientsin für den Handel aus. Art. 5 hebt das Auswanderungs⸗ Verbot auf. Art. 6 spricht die Abtretung von Kolun an die eng⸗ lische Krone aus. Art. 7 sagt die sofortige Ausführung des Frie⸗ dens⸗Vertrages von Tientfin zu. Art. 8 ordnet die Bekannt⸗ machung des Friedens⸗Vertrages im ganzen chinesischen Reiche an. Art. 9 stipulirt die Räumung von Tschusan von Seiten der Eng⸗ länder. Die Truppen der Verbündeten sollten Peling bis zum 8. November verlassen. Dem Vernehmen nach kehren das 1. Kö⸗ nigliche, das 87. Regiment, so wie das Regiment der Königin, die Buffs und die Marinetruppen nach England zurück. Der Kasser von China hält sich in Dschesol jenseit der großen Mauer auf. Bowlby, de Norman und Anderson wurden mit großer Feierlichkeit beerdigt. Brabazon wurde am 21. September oder kurz darauf enthauptet; Abbé de Luc erlitt dasselbe Loss. Die Familien der ermordeten englischen Offiziere erhalten 100,000 Pfd. St. Entschä⸗ digung. Den Sommerpalast des Kaisers von China brannten die Engländer am 18. Oktober nieder.
— Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ver⸗ öffentlicht folgende, derselben über Triest aus Alexandria, 18 De⸗ zember, von dem englischen General⸗Konsul zugeschickke Depesche: Herr Loch ist mit Depeschen aus China eingetroffen und reist heute nach Malta weiter. Die Ratificationen des Friedens von Tientfin wurden am 24. Oktober ausgewechselt und der Vertrag von Peking unterzeichnet. Die Gesandten Englands und Frankreichs verlän⸗
gerten ihren Aufenthalt in der chinesischen Hauptstadt und wollten
daselbst bis zum 9. November verweilen. Die französische Armee rückte am 1. November von Peking ab, während die englische bis zur Abreise der Gesandten dort dleiben sollte. Ansehnliche Streitkräfte bleiben in Tientfin stehen, bis die Friedens⸗ Bedingungen erfüllt sind. Die wichtigsten Friedens⸗Bedin⸗ gungen sind folgende: Der Kaiser von China spricht über den vorig⸗ jaͤhrigen Vorfall am Peiho sein Bedauern aus. Die Gesandten residiren in Peking. Die stipulirte Geldentschädigung wird ver⸗ doppelt. Tientsin wird sofort dem Handelsverkehr geöffnet, die
Auswanderungsfreiheit zugestanden. Kolun wird an England ab⸗ Tientfin und das Pekinger
getreten. Der Friedensvertrag von Uebereinkommen werden sofort in Vollzug gesetzt und im ganzen Reiche publizirt. — Der Kaiserliche Sommerpalast Vuen Ming Vuen wurde von den britischen Truppen niedergebrannt. Die Leichen der unter chinesischen Händen umgekemmenen Gefangenen wurden nach Peking gebracht und erhielten am 17. Oktober auf dem russischen Kirchhofe ein ehrenvolles Begräbniß. Capitain Brobazon und Abbé Luc wurden nach der Schlacht bei Palitscheu am 21. September enthauptet; ihre Leichen waren nicht wieder⸗ zuerlangen. Die Familien der von den Chinesen Ermordeten er⸗ halten Geldentschädigungen. Englische und franzöͤsische Geistliche sind von Schanghai nach Tientsin abgereist. — Major Anson traf mit Depeschen Sir Hope Grants ans Kriegsministerium ein und reist noch heute weiter. .“*
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Frankreich. Paris, 25. Dezember. Der „ oniteur“ veröffentlicht die Denkschrift des Seine⸗Präfekten an den General⸗ Rath des Seine⸗Departements. Die Einnahme pro 1859 ist darin auf 12,905,472 Fres. 53 Cts. und die Ausgabe auf 12,725,102 Fr. 22 Cts. angegeben, so daß ein Saldo von 180,370 Fres. 31 Ets. geblieben ist. b 1
Die Konferenzen über den belgisch⸗französischen Handelsvertrag nehmen ihren regelmäßigen Fortgang.
Spanien. Aus Madrid, 22. Dezember, wird telegraphirt: „Das Journal „El Pueblo“ ist wegen Schmaͤhung gegen den Papst zu 14,000 Realen Geldbuße verurtheilt worden. — Der Senat bat die Konvertirung der 5 prozentigen Schuld in tilgkare Schuld zweiter Klasse genehmigt. Derselbe hat gestern das Gesetz genehmigt, welches den Eisenbahnen für den Kohlentransport die 8 Staats⸗Subventionen wie den gewöhnlichen Eifenbahnen bewilligt. Die Wahlreform⸗Kommission im Kongresse ist verschiedener Ansicht. Die Majorität ist der Regierung günstig“. 8
Italien. Turin, 21. Dezember. Der heutigen „Opinione“ zufolge wird das Ministerium dem neuen arlament als ersten Gesetzesvorschlag den Antrag vorlegen: Das Königreich Italien als konstituirt zu erklären und Viekor Emanuel als König
talien zu proklamiren. 8 ena;, 21. Dezember. Alle Kriegsschiffe, mit Ausnahme der Segel⸗Fregatte „Eurydiee“, sind auf höheren Befehl nach
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