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Berliner Börse vom 10. Januar 1861. kisenbahn-Ackken. ———
Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours.
Err dI7. IIgek. CIsS mm.-Acficn. Fo.
Aachen-Düsseldorf.. 72 i Berlin-Anhalter... Pfandbriefe. KAachen-Mastrichter. — — do. 250 Fl. Kurz ½) 141 ⅔ Berg.-Märk. Lit. A. 81 ⅔ Berlin-Hamburger .. dito 250 Fl. 2 M. 1. 140 i Kur- und Neumärk. 668sudeo. mut. B. — do. II. Em. Hamburg 300 M. 150 ¼ do. do. Berlin-Aunhalter .. .. 106 Berlin-Potsd.-Magdb dito . 300 M. 149 ½⅔ Ostpreussische ... Berlin-Hamburger.. 106 ⅔ do. Litt. C. London EE11““ 11“”“ Berlin-Potsd. Magd. 128 ¼⅔ do. Litt. D. Paris. 300 Fr. 78 Pommersche .. Berlin-Stettiner.... 100 ¾ Berlin-Stettiner.. Wien, österr. Währ. 150 Fl. 6 ½ 65 ½⅔ 116““ ½ Bresl.-Schw.-Freib.. 80 do. II. Serie dito 150 Fl. ½ 65 Posensche.. Brieg-Neisse..... — do. III. Serie Augsburg südd. W. 100 Fl. 2 N öu“ Cöln - Mindener 3 ½ 125 124 Cöln-Crefelder.... Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl. 7 ½ Magdeb.-Halberst... 85 ½ 184 ½Cöln-Mindener.. Leipzig in Cour. im 14 Thl. Magdeb.-Wittenb... 30½ do. II. Em. Fuss 100 Thlr.. . Münster- Hammer .. do. . Petersburg 100 S. R.... 1““ Niederschles. Märk.. — 1 do. III. Em. Warschau 90 S. R. . 8 37 ½⅞ Westpreuss. Niederschl. Zweigb.. do. do. Bremen 100 Th. G.. 8 T. G do do. (Stamm-) Prior. dsu. I Oberschl. Litt. A. u. C. Nagdeburg-Wittenb do. Litt. B. 3: „Niederschles.-Märk.. Oppeln-Tarnowitzer-— do. Conn. Prinz Wilh. (St. V.) 50 ½ do. do. III. Serie Kheinisehe 76 ½ do. IV. Serie ᷓ[do. (Stamm-) Prior. Ober-Sechles. Litt. A. Rhein-Nahe.. — do. Litt. B. Rhrt.-Crf.-Kr. Gdb. do. Litt. C. Stargard-Posen .... do. Litt. D. AThiüringer. do. Litt. E.
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Schlesische. [Vom Staat garantirte
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1 Rentenbriefe. Fonds-Courrse. EEEeEEö“ Freiwillige Anleihe Pommersche. Staats-Ableihe von 1859 ... Posensche .... Staats-Anleihen v. 1850,1852, Preussische 898 1854, 1855, 1857, 1859 Rhein. und Westph. dito von 1856 Sächsische
dito 6 851 Schlesische Frnnn6e. Fäse. Lü. Staats-Schuldscheine 8 . ilh. (Cos.-Odbg.). 6. itt. F. Pr. Bk. Anth. Scheine do. (Stamm-) Prior. Pr. Wilh. (St. V.) 1.8.
Prämien-Anl. v. 1855 à 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldverschr. Friedrichsd'or..... 13 % do. do. do. do. II. Serie Gold-Kronen.. . . do. III. Serie
Oder-Deichbau-Obligationen Berliner Stadt-Obligationen. Andere Goldmünzen prigrithts⸗-Obli Rheinische. à 5 Thlr. 1“ do. vom Staat gar.
do. do. 2 Schuldverschr. d. Berl. Kaufm. 5 Aachen-Düsseldorf.. öT1öö““ V do. II. Emission Rhein-Nahe v. St. gar.
11“ ““ do. III. Emission4 Rhrt.-Crf.-Kr. Gladb. 8 8 Kachen-Mastrichter. 42 do. II. Serie Münzpreis des Silbers bel der Königl. Münze. do. II. Emission 160. III. Serie 1 Bergisch-Märkische. Stargard-Posen Das Pfund fein Silber do. II. Serie do. II. Emission so. III. S. v. St. 3 ½ gar. 31 do. III. do. 29 Thlr. do. IV. Serie Thminger . ..... 29 Thlr. do. Düsseld.-Elbf. Pr. do. III. Serie do. do. II. Serie do. IV. Serie do. (Dortm.-Soest) Wilh. (Cosel-Odbg.) Berg.-Mrk. do. II. Ser. „ do. III. Emission
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bei einem Feingehalte von 0,980 und darüber ... bei einem Feingehalte unter 0,
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Oester. Nation.-Anleihe do. Prm.-Anleihe. do. n. 100 Fl. Loose do. neueste Loose .. [Russ. Stiegl. 5. Anl. A11“ do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. I. 4. do. do. L. B. 200 Fl. „[Poln. Pfandbr. in S.-R. 2† do. Part. 500 Fl.... Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St.-Präm.-Anl. (Kurhess. Pr. O bl. 40 Th. Neue Bad. do. 35 Fl. Schwed. 10 Rl. St. Pr. A. “ 8
Ausl. Fonds.
Braunschweiger Bank. Bremer Bank Coburger Creditbank.. Darmstädter Bank... Dessauer Credit.....
do. Landesbank. Genfer Creditbank.... Geraer Bank.. Gothaer Privatbank. .. Hannoversche Bank... Leipziger Credithank.. Luxemburger Bank... Meininger Creditbank. Norddeutsche Bank... Oesterreich. Credit. ... Thüringer Bank. Weimar. Bank Oesterreich. Metall...
Oberschles Lit. A. u. C 119 a 120 gem Mainz-Ludwigsh. Litt. A. u. C. 96 a 95 ¼ gem. Mecklenburger 43 ¾f a ³ gem. Nordbahn (F. Wilh.) 42 a 41 ¾ a 42 gem. Oesterr. Franz. Staatsbahn 121 ¾ a 121 a ½ gem. Oesterr. Credit 52 ¾ a 51 ¼ 1 gem. See Ionhlehe 49 a 48 ¼ a ¾ gem. Oesterr. neueste Loose 55 a 54 gem. Polu. Pfandbr. in S.-R. 85 ¼ etw. a ½ gem.
Iländ. Fonds.
Kass.-Vereins-Bk.-Act. Danziger Privatbank ..
Ausl. Eisenbahn- Stamm.-Actien.
Amsterdam-Rotterdam 4 Loebau-Zittau 4 Königsberg. Priv. ak Ludwigshafen-Bexbach 4 “ Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. 0. 4 Posener do. Mecklenburger.. ;. 14 Berl. Hand.-Gesellsch. Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 Disc. Commandit-Anth. Oester. franz. Staatsbahn 5 Schles. Bank-Veréein..
Pommersch. Rittersch. B.
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Esb*EEEEAE 8 E1A1X“ —G
Ausl. Prieritäts- 8 Actien. Industrie-Actien.
Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 ½ — 99 ⅛ Hoerder Hüttenwerk.ü — Belg Oblig. J. de l'Eet 4 ö8ö1898;
do. Samb. et Meuse 4 — JFabrik v. Eisenbahnbed. 64 G Oester. franz. Staatsbahn 3 2243 i Dessauer Kont. Gas... —
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Berlim, 10. Januar. Die Börse war heut Anfangs recht bahnen waren meist fest aber still, nur die kleineren inländischen hoch, später aber ermattete die Stimmung und hob sich erst am etwas belebter; Fonds waren etwas besser, Anleiben mehr gefragt. In Schlusse wieder ein wenig. Das Geschäft blieb ohne Bedeutung; Eisen- Wechseln war das Geschöft belebt. 88 ö6 3
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Redaction und Rendantur: Schwi
Berlin, Druck und Verlag der Koͤniglichen Geheimen Ober⸗ rei. (Rudolph Decker). 8
ist nach Gotha abgereist.
müssen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen gehörig ad
Das Abonnement beträgt: 1“ 8 .
füfr das Vierteljayr 25 in allen Theilen der Monarchie “ üiin 8 ohne 3 111““ 3 732 Preis⸗Erhöhung.
*
““ “ e Aufe post- Anstalten des In⸗ und er Auslandes nehmen Sestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. 8 Preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelms⸗Straße No. 51. (nahe der Leipzigerstr.)
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onnabend, den 12.
——
Se. Majestät der Koͤnig haben Allergnaͤdigst geruht, den von Sr. Hoheit dem Herzog von Braunschweig anher entsandten Herzoglich braunschweigschen General-Lieutenant von Erichsen in einer Privat-Audienz zu empfangen und aus dessen Händen ein Kondolenz⸗ und Beglückwünschungs⸗Schreiben Sr. Hoheit entgegen
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Direktor der rheinischen Provinzial⸗Feuer⸗Sozietät, von
Waldbott⸗Bassenheim⸗Bornheim zu Coblenz, die Kammer⸗
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11A1A141X4X“ Se. Hoheit der Herzog von Sachsen⸗
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
dem Gesetze über das Postwesen Vom 21. Dezember 1860
Das auf Grund des §. 50 des Gesetzes über das Postwesen vom
5. Juni 1852 erlassene Reglement vom 27. Mai 1856 ist einer Revision unterworfen worden, und tritt in Folge dessen vom 1. Januar 1861 ab nachstehendes verändertes Reglement in Kraft, dessen Bestimmungen bei Benutzung der Königlichen Posten zu Versendungen oder Reisen als ein Bestandtheil des zwischen dem Absender oder Reisenden einerseits und der Postverwaltung andererseits eingegangenen Vertrages zu erachten, sind *) 8 8 .
Von der Versendung der Briefe, Gelder und Güter.
Allgemeine Beschaffenheit der Postsendungen. Die mit der Post zu versendenden Briefe, Gelder und Güter ressirt und gezeichnet (signirt) und haltbar verpackt und verschlossen 1
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*) Insoweit die den Verkehr mit anderen Bezirken des Deutschen Postvereins betreffenden Bestimmungen des Postvereins⸗Vertrages und des Reglements für den Postvereins⸗Verkehr vom 18. August 1860 mit den Reglements⸗Vorschriften für den innern Verkehr des Preußischen Postbezirks nicht übereinstimmen, sind dieselben in dem nachstehenden ersten Abschnitte mit anderer Schrift und gegen den übrigen Text eingerückt gedruckt. ¹ 8 6
Die Adresse muß den Bestimmungsort, so wie die Person desjeni⸗
an welchen die Zustellung erfolgen soll, so bestimmt bezeichnen, daß jeder Ungewißheit darüber vorgebeugt wird.
II. Dies gilt auch bei solchen mit poste restante bezeichneten Gegen⸗ ständen, für welche die Post Garantie zu leisten hat. Bei gewöhnlichen Briefen mit dem Vermerk »poste restante« darf statt des Namens des Empfängers eine Angabe in Buchstaben, Ziffern u. s. w. angewendet sein.
“ Außens eite der Briefe.
I. Außer den auf die Beförderung oder Bestellung einer Sendung bezüglichen Angaben darf noch der Name oder die Firma des Absenders, sonst aber soll keine einer brieflichen Mittheilung gleich zu achtende Notiz auf der Außenseite enthalten sein.
II. Im Zuwiderhandlungsfalle kann ausnahmsweise die Beförde⸗ rung eintreten, insofern nach dem Ermessen des Postbeamten der An⸗ nahmestelle aus der Notiz unzweifelhaft erhellt, daß damit weder eine Entziehung des Porto, noch eine Injurie oder sonst strafbare Handlung beabsichtigt wird. ⸗
III. Briefe u. s. w., auf deren Adressen der Frankirungs⸗Vermerk
(frei, franco, fr. ꝛc.) durchstrichen, radirt oder abgeändert ist, sind bei der
Annahme zurückzuweisen; werden Briefe mit einem solchen oder mit einem nicht durchstrichenen u. s. w. Frankirungs⸗Vermerk im Briefkasten vor⸗ gefunden, ohne daß das Porto dafür durch Freimarken oder gestempelte Brief⸗Couberts entrichtet worden ist, so wird die Ungültigkeit des Fran⸗ Aes vmklich attestiet, und 5 Briefe merden Iü KPhfrshhee.
Gewicht der Briefe. 1. Das Gewicht der Sendungen in Brief⸗ oder ähnlicher Form sell ein halbes Pfund nicht übersteigen. Wegen der Briefe mit deklarirtem Werthe siehe §. 11, wegen der Sendungen unter Band, so wie wegen der Sendungen mit Waarenproben oder Mustern §§. 15 und 16.
II. Bei gewöhnlichen und rekommandirten Briefen können die Post⸗ Anstalten jedoch über das Gewicht von einem halben Pfunde insoweit hinausgehen, als bei mäßiger Ueberschreitung desselben die Sendung nach ihrer sonstigen Beschaffenheit noch zur zweckmäßigen Verpackung geeig⸗ net ist. — Nach anderen Postbezirken des Deutschen Postvereins werden gewöhnliche Briefe von 4 Loth und darüber, mit Ausnahme der portofreien Dienstbriefe, welche bis zum Gewichte von 1 Pfund einschließlich angenommen und stets mit der Briefpost befördert werden koͤnnen, als Fahr⸗ bostsendungen behandelt, wenn nicht deren Beförderung mit der Briefpost Seitens des Absenders durch einen Bei⸗ satz auf der Abresse oder durch ausreichende Frankirung mit Marken verlangt ist.
Die im Absatz II. den Post⸗Anstalten eingeräumte Be⸗ fugniß erstreckt sich nicht auf Sendungen nach anderen Postbezirken des Deutschen Postvereins.
Begleitbrief bei Fahrpostsendungen.
I. Jeder Fahrpostsendung, mit Ausnahme derjenigen in Brief⸗ oder aͤhnlicher Form bis zum Gewichte von ½4 Pfund einschließlich, muß ein Begleitbrief beigegeben sein, welcher mit Geld oder sonstigen Gegenständen von angegebenem Werthe nicht beschwert sein darf, übrigens entweder aus einem förmlich verschlossenen Briefe oder einer bloßen Adresse bestehen kann, mindestens jedoch aus einem Viertelbogen Papier gefer igt sein muß 1 LEE 1 §. ). 8 S 8
Erfordernisse eines Begleitbriefes. v Auf dem Begleitbriefe oder der Begleit⸗Adresse muß die äußere Beschaffenheit der Sendung (eine Kiste blos, eine Kiste in Leinen, ein
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Faß u. s. w.), ferner die Bezeichnung (Signatur), und wenn der Werth
deklarirt wird, die Werth⸗Angabe, enthalten sein.