) Allgemeine Kenntnisse in den Staatswissenschaften, nament⸗
lich Kenntniß der Hauptgrundsätze der National⸗Oekonomie, der Finanzwissenschaft und der Handels⸗ und Gewerbe⸗ Statistik, insbesondere in Bezug auf die Verhältnisse der inländischen Rohproduction und den dabei beschäftigten Theil der Bevölkerung.
Die mündliche Prüfung wird nicht nur auf die erlangten Kenntnisse, sondern auch auf die Erforschung der natürlichen Fähig⸗ keiten des Kandidaten, insbesondere der Auffassungsgabe, der Uebung des Urtheils und der Fertigkeit in klarer und bündiger Darstellung gerichtet. 8
Unter Aufhebung der entgegenstehenden Bestimmungen der Vorschriften vom 3. März 1856 und des Nachtrags vom 9. No⸗ vember 1859 wird ferner hierdurch angeordnet, daß von jetzt ab alle diejenigen, welche sich für die Stellen der Berggeschwornen und der höberen Staats⸗Aufsichts⸗Berg⸗Beamten ausbilden wollen, das Zeugniß der Reife entweder von einem Gymnasium oder von einer Realschule I. Ordnung beizubringen und demnächst die für die Referendariats⸗Prüfung vorgeschriebenen Studien auf einer Universität, resp. der Berg⸗Akademie zu Berlin, nachzuweisen, auch den Nachweis ihrer Befähigung durch vorschriftsmäßige Ab⸗ legung der Referendariats⸗Prüfung zu erbringen haben.
Auf die bis zum heutigen Tage bereits zu den praktischen Arbeiten (§. 6 der Vorschriften vom 3. März 1856) zugelassenen Berg⸗Beflissenen findet vorstehende Anordnung keine Anwendung, ebensoweneg auf diejenigen, welche sich für die technischen Stellen bei den Bergwerken, Huͤtten und Salinen des Staates ausbilden wollen, ruͤcksichtlich welcher es bei den für die Eleven in den Vor⸗ schriften vom 3. März 1856 gegebenen Bestimmungen bewendet.
Berlin, den 2. Februar 1861.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. ““ ö 1111.1“ 1 ““
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Finanz⸗Ministerium.
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Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung vom 4. Februar 1861 — betref⸗ fend die Vernichtung von Kasseu⸗Anweisungen von 1851.
Von den gegen Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1856 umge⸗ tauschten Kassen⸗Anweisungen von 1851 sind zufolge der Bestim⸗ mung im §. 4 des Gesetzes vom 7. Mai 1856 (Gesetz⸗Sammlung Seite 334) am 2. d. M. fernerweit 8 8
54,166 Stück über 124,448 Thlr. nach Vorschrift des §. 17 des Gesetzes vom 24. Februar 1850 (Gesetz⸗Sammlung Seite 57) im Beisein von Kommissarien der Staatsschulden⸗Kommission und unserer Verwaltung durch Feuer vernichtet worden. 8 Berlin, den 4. Februar 1861.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Gamet. Guenther. Löwe.
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 5. Division, Vogel⸗ von Falckenstein, von Stuttgart.
Der General⸗Major und Kommandant der Bundesfestung Mainz, von Oelrichs, von Mainz.
Abgereist: Se. Excellenz der General der Infanterie und kommandirende General des 2. Armee⸗Corps, von Wussow, nach Stettin.
Berlin, 8. Februar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Kammerherrn und Hofmarschall Sr. König⸗ lichen Hoheit des Kronprinzen, Major von Heinz, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Sachsen Königlicher Hoheit ihm verliehenen Commandeur⸗Kreuzes des Haus⸗Ordens vom weißen Falken und des von des Großherzogs von Baden Königlicher Hoheit ihm verliehenen Commandeur⸗Kreuzes vom Zähringer Löwen⸗Orden; so wie dem Hauptmann Goerz von der Armee, attachirt der topographischen Abtheilung des großen Ge⸗ neralstabes, zur Anlegung des von des Großherzogs von Olden⸗ bäaß Königlicher Hoheit ihm verliehenen Ehcen⸗Ritter⸗Kreuzes erster Klasse vom Haus⸗ und Verdienst⸗Orden des Herzogs Peter Frie⸗ drich Ludwig zu ertheilen. v
Preußen. Berlin, 8. Februar. Das Abgeordnet aus berieth am Schluß seiner gestrigen Sitzung über den zum Adreß⸗Entwurf gestellten Abänderungs⸗Vorschlag des Abge⸗ ordneten von Zoltowski.
— In der heutigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die Debatte über das polnische Amendement zum Adreß⸗ Entwurf fortgesetzt. Nachdem der Minister des Innern vor einer Agitatien gewarnt hatte, deren Konsequenzen sich nicht absehen ließen, wurde das Amendement verworfen. Beim 14. Satze des Entwurfs (kurhessische Frage) erklaͤrte der Minister von Schleinitz, er hoffe noch auf eine glückliche Lösung. Mit Waffengewalt die Verfassung von 1831 wieder einzufuͤhren, würde für Preußen „in höherem Grade dasselbe Unrecht“ sein, wie man es dem früheren Bundes⸗ verfahren vorwerfe. Eine Action auf Grund des bestrittenen Bundesbeschlusses werde. Preußen nicht dulden koͤnnen. Der Satz des Entwurfes wird schließlich mit großer Majorität angenommen.
Wolmirstedt, 5. Februar. Kurz vor dem Eintreffen der vorgestern von Magdeburg requirirten militairischen Hüͤlfe hatte sich das Eis in der Elbe von Sandfurth aufwärts in Folge des starken Sturmes der vorhergegangenen Nacht schon in Bewegung gesetzt und ging bei momentaner nicht unbedeutender Steigung des Wassers gluͤcklich ab. Der unterbalb Sandfurth in der Mitte des Strombektes gebildete bedeutendste Eiswall blieb jedoch noch stehen und wurde daher hier zu Sprengungen geschritten, welche von recht günstigem Erfolge gekrönt waren. Da dort die Gefahr als vollständig beseitigt betrachtet werden konnte, so ist das Pionier⸗ Kommando bereits heute Nachmittag wieder nach der Garnison Magdeburg zurückgekehrt. (M. Z.)
Arnheim, 7. Februar. Eime telegraphische Depesche meldet: „Der Rhein ist von hier bis Wyk bei Duurstede frei von Eis, das Wasser fallend und der Zustand gefahrlos. In der Waal ist das Wasser von oberhalb bis Tiel offen, die Deichversenkungen von Ochten bis Tuyl halten Stand; das Wasser ist auch hier überall im Fallen.“
Frankfurt a. M., 7. Februar. In der heutigen Sitzung des Bundestages wurde der Antrag der vereinigten Ausschüsse in der holstein⸗lauenburgischen Verfassungs⸗Ange⸗ legenheit eingebracht, welcher lautet:
„Hohe Bundes⸗Versammlung wolle J. beschließen: 1) daß sie das seitens der Königlich Herzoglichen Regierung erlassene Pa⸗ tent vom 25. September 1850 sammt allen darauf gegründeten weiteren Verordnungen bezüglich des Budgets der Herzog⸗ thümer Holstein und Lauenburg in so lange nicht als zu Recht bestehend betrachten könne, als dieselben der Zustimmung der betreffenden Stände ermangeln, daß sonach auch das Budget für das mit dem 1. April beginnende Finanz⸗ jahr der laufenden Finanzperiode nicht ohne Zustimmung der Stände der beiden Herzogthümer festgestellt werden könne; 2) daß sie von der Königlich Herzoglichen Regierung eine ausdrückliche Erklärung dahmm verlange, daß dieselbe den durch Ziffer I. c. 1 und 2 des Bundesbeschlusses vom 8. März 1860 getroffenen An⸗ ordnungen für das Provisorium nachkommen werde; 3) daß sie, falls eine solche Erklärung binnen sechs Wochen seitens der König⸗ lich Herzoglichen Regierung nicht in vollkommen sichernder Weise erfolgt, das durch den Bundesbeschluß vom 12. August 1858 ein⸗ geleitete Verfahren wieder aufnehmen werde.
„II. Den Königlich dänischen Herrn Bundestags⸗Gesandten fuür Holstein und Lauenburg ersuchen, vorstehenden Beschluß zur Kenntniß seiner höchsten Regierung zu bringen.“
Dieser Antrag wurde angenommen. — Die vom dänischen Ge⸗
sandten am 17ten v. M. gelegentlich des Vortrages der vereinigten Ausschüsse abgegebene Erklärung lautet dahin: „Der Gesandte
muß sich hinsichtlich des Vortrages und der aus demselben abge⸗ leiteten Anträge weitere Erläuterung, rechtliche wie faktische, vor⸗ behalten und sich, was namentlich die unter I. c. 2 des Beschlusses vom 8. März v. J. aufgestellten Bedingungen angebt, für jetzt auf die in der sechsten und in der neunten Sitzung des genannten Jahres abgegebene Erklärung zurückbeziehen. Zugleich hat derselbe schon jetzt alle Rechte, so wie die freie Entschließung seines aller⸗ durchlauchtigsten Souverains wie im Allgemeinen, so gegen die Konsequenzen der eingebrachten Anträge zu verwahren. (K. Z.) Baden. Rastatt, 5. Februar. Nachdem am vorigen Sonntag bereits in der katholischen Pfarrkirche hierselbst für die katholischen Soldaten der Königlich preußischen Garnison eine Gedächtnißpredigt zur Erinnerung an den hochseligen König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen gehalten worden ist, fand
vorgestern auch in der evangelischen Stadtkirche ein feierlicher
Trauergottesdienst statt, dem außer dem größten Theil der preußischen Besatzung der hiesige Gouverneur, der Kommandant, die Spitzen der Behörden und viele Offiziere des K. K. österreichischen und Großherzoglich badischen Bundeskontingents beiwohnten. Kehl, 3. Februar. Schon seit einiger Zeit hat man mit dem
Abbrechen der provisorischen Rheinbrücke, sogenannte Nothbrücke,
lsiche Artigkeiten.
begonnen; die definitive schreitet ihrer Vollendung entgegen. Beide Drehbrücken sind ebenfalls beinahe vollendet, eben so das Trottoir⸗ gitter längs der ganzen Brüͤcke. Wenn die gegenwärtige, zum Bauen günstige Witterung noch einige Wochen andauert, so geht ohne Zweifel bis künftigen April schon die Lokomotive über den Rhein, da jenseits die Arbeiten ebenfalls sammt und sonders dem Abschlusse nahe sein sollen. (Frb. Z.)
Großbritannien und Irland. London, 6. Februar. Als die Königin gestern in feierlichem Zuge nach dem Parlamente fuhr, brach ein Mann in orientalischem Gewande plötzlich durch die Reihen der Zuschauer und wollte J. M. eine Bittschrift in die Hand stecken. Prinz Albert stieß besorgt dessen Hand vom Kutschenschlag zuruͤck und Polizeileute stürzten vor, um ihn zurückzuhalten. Da zog der Fremde ein Messer aus der Tasche und versetzte sich rasch mehrere Wunden am Halse. Sie sollen nicht lebensgefährlich sein. Der Mann ist aus Calcutta gebürtig, heißt Mahomed Ali Khan, ist gegen 40 Jahre alt, und beklagt sich über ein von der Regie⸗ rung ihm vermeintlich zugefügtes Unrecht. Es heißt, daß er irr⸗ finnig ist.
Der in der Thronrede erwaͤhnte Traktat mit S ardinien zum Schutze des gegenseitigen Verlagsrechts ist in Turin am 4ten ult. ratiftzirt worden, und umfaßt das Verlagsrecht von Druck⸗ sachen aller Art, Zeichnungen, Musikalien, Skulpturen, Gemälden u. dergl.
Parlaments⸗Verhandlungen am 5. Februar. Im Oberhause wird die Adresse zur Antwort auf die Thronrede vom Earl Seffon beantragt und von Viscount Lismore sekun⸗ dirt. Earl Derby erhebt sich mit der Erklärung, daß er kein Amendement beantragen wolle, aber sich nicht enthalten könne, auf die Maͤugel der Thronrede aufmerksam zu machen. Mit den in Aussicht gestellten Gesetzentwürfen, welche die Regierung einhringen will, sei er vollkommen zufrieden, aber die Rede enthalte über die finanzielle Lage des Landes gar nichts. Die amerikanische Krisis, in deren Auffassung er mit der Thronrede über⸗ einstimmt, werde hoffentlich die Fabrikanten von Lanca⸗ shire gemahnen, daß es Zeit sei, sich eine Baumwollen⸗ Zufuhr aus andern Weltgegenden zu⸗ verschaffen. Den Para⸗ graphen über Indien findet er zu sanguinisch. Indem er zur aus⸗ wärtigen Politik übergeht, wünscht er Aufklärungen über die Be⸗ ziehungen zu Frankreich in Betreff Syriens und Italiens. Wann die französischen Truppen endlich aus Syrien abziehen würden? Ob es wahr sei, daß Frankreich auf Verlängerung seiner Occupa- tion Syriens bestehen wolle? Was Italien betrifft, so ist er üͤber die Stellung Englands zu den Angelegenheiten jenes Landes im Unklaren. Die Depeschen Lord John Russell's vom 31. August und vom 27. Oktober 1860 seien nicht in Einklang zu bringen, abgesehen davon, daß Lord John in der letztern Vattel falsch eitirt habe. Wenn Sardinien ein Recht habe, sich in Neapel einzumischen, so habe es dasselbe Recht in Venetien. Er wisse aber nicht, ob die Regierung sich nach den Prinzipien der ersteren oder der letzteren Depesche richte und ob sie die italienische Politik Napoleon's un⸗ terstütze oder nicht? Weder der kolossale Maßstab der französischen Land⸗ und Seeruüstungen, noch die französische Thronrede könne ihm Vertrauen zur Friedensliebe des Kaisers Napoleon einflößen, und es sei daher dobpelt nothwendig, daß die Regierung sich über ihre wahre Stellung Frankreich gegenuͤber klar ausspreche. Lord Gran⸗ ville versichert, daß Lord J. Russell bei Abfassung der beiden Depeschen die Sache des europäischen Friedens und das Interesse Italiens im Auge gehabt habe. In ihren Beziehungen zu Frankreich lasse die Regie⸗ rung sich weder durch blindes Vertrauen, noch durch blindes Mißtrauen bestimmen. Beide Nationen aber hätten bisher uͤberall, wo sie Hand in Hand gingen, das allgemeine Interesse Europa’s gefördert, und der Handelsvertrag, wenn er auch einen Krieg nicht absolut un⸗ möglich mache, erzeuge doch eine Abneigung gegen alle Feindselig⸗
keiten, so lange dieselben nicht unvermeidlich geworden. Die Fort⸗
auer der französischen Besetzung Syriens werde in Kurzem der Erwägung der Großmächte anheimgestellt werden. Wenn auch auf dem Kontinent hie und da noch eine gereizte Stimmung vor⸗ herrsche, so werde doch die Neigung der Regierenden, liberale Zugeständnisse zu machen, hoffentlich die Ruhe aufrecht halten. Im Uebrigen enthielt Lord Granville’s Rede noch einige persön⸗ — Er begann damit, daß er Lord Derby zur Wiederherstellung seiner Gesundheit von Herzen Glück wünschte, und schloß, indem er dem Andenken des verstorbenen Earl of Aberdeen einige Worte tiefster Verehrung widmet. Die Adresse wird darauf ohne Widerspruch genehmigt. Im Unterhause, dessen Mitglieder sich zuerst nach dem Ober⸗ hause begeben hatten, um die Thronrede zu vernehmen, begann die ordentliche Sitzung mit Beeidigung 11 neuer Mitglieder (darunter Layard’s) und Ausschreibung vier neuer Parlamentswahlen. — Nach⸗ dem hierauf der Sprecher die Thronrede verlesen, Sir E. Cole⸗
rooke die Adresse beantragt und Mr. Paget dieselbe sekuͤndirt hat, rhebt sich Mr. Whitee, um ein Amendement zurAdresse zu beantragen. henrisic nax. fagker enchaltetein Worküber Parlamentsreform, kein Wort über den durch die Papiersteuer verursachten Konflikt zwische
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den beiden Häusern und keine Anspielung darauf, daß der Kaiser der Franzosen, sowohl durch den 1öeee 89 8 e schaffung des Paßzwanges, seinen Wunsch, in friedlichen Beziehun⸗
gen zu England zu bleiben, deutlich an den Tag gelegt habe. Er sei es muͤde, jährlich die Versicherung zu hören, daß die Voran⸗ schläge mit gebüͤhrender Rücksicht auf die Gebote der Sparsamkeit entworfen werden würden, und jährlich das Gegentheil ausgeführt zu sehen. Er stelle demnach den Antrag, als Amende⸗ ment zur Adresse den Wunsch auszusprechen, daß Ihrer
Majestät Regierung baldigst eine Maßregel zur Ausdehnung
des Wahlrechtes in Burgflecken und Grafschaften ein
bringen möge, um so die ausdruͤcklichen Verheißungen, mit dene
sie ins Amt trat, zu erfüllen und eine Politik einzuschlagen, di
geeignet wäre, die loyale Ergebenheit von Ihrer Majestät Unter⸗ hanen zu erhöhen, und die lang genährten Wünsche und gerechten Erwartungen des Landes zu befriedigen“ Mr. Digby Sey⸗ mour unterstützt den Amendements⸗Antrag, und erinnert die jetzi
gen Minister, daß sie Lord Derbys Kabinet nur durch ihre Reform⸗Gelübde verdrängt hätten. Indem sie in der Thron⸗ rede jede Berührung des Gegenstandes vermieden, hätten sie sich selbst jedes Anspruchs auf die Unterstützung ihrer damaligen Anhänger verlustig erklärt. Mr. Disraeli sagt, es sei nich b seines Amtes, die Regierung gegen den Vorwurf der Reformfreunde zu vertheidigen, aber so viel müsse er doch als Unparteiischer sagen, daß der Beistand, den die Regierung von ihren eigenen Freunden in der Reformfrage erhielt, nicht der Art war, die Regierung zu einem neuen Versuch im selben Fach zu ermuthigen. Das Pu⸗ blikum sei über einen andern Gegenstand in unbehaglicher Stim
mung. Es befinde sich in Ungewißheit über die Tendenz der aus
wärtigen Politik von Ihrer Mazjestät Regierung. Diese Verlegen
heit sei nicht einem Mangel an Information zuzuschreiben. Im Ge
Gegentheil, sie scheine eher die Folge der gelieferten Information
und er gebe zu, daß die Regierung mit Aktenstücken und Blau⸗ buͤchern aller Art nicht gegeizt habe. Trotzdem wisse Niemand Be
scheid uͤber die auswärtige Politik Englands. Er möchte wissen, ob die Regierung noch auf dem alten Fuß der Cordialität zu Frankreich stehe, ob sie neue Alliirte gefunden habe oder zu finden strebe? Ob es eine Thatsache sei, daß der König von Sardinie
der englischen Regierung versprochen habe, sich eines Angriffs auf Neapel zu enthalten, und als er später sein Wor
brach, doch den Beifall der englischen Regierung empfange
habe? Wenn die englische Regierung mit der französischen voll⸗ kommen einig sei, müßte sie in Italien das Prinzip der Föderation begünstigen, aber sie rede fortwährend der Einheit das Wort, ohne doch zu verhindern oder verhindern zu suchen, daß Rom in fran⸗ zösischen Händen, Venetien in österreichischer Gewalt sei, und daß selbst der durch das allgemeine Stimmrecht seiner Krone beraubte König beider Sicilien noch immer die beiden neapolitanischen Haupt⸗Festungen, Gaeta und Messina, behaupte. Wenn England die Italiener mit etwas Anderem als Declamationen oder so
genanntem „moralischem Beistande“ unterstützt hätte, so könnt
es auf sie als natürliche Allürte rechnen. So abe
werde nichts übrig bleiben, als ein dem Züricher trage ähuliches Arrangement oder — was viel gefahrvoller — ein durch den Willen und das Schwert Frankreichs zu einigendes, und zum biinden Werkzeng des französischen Kaisers gewordenes Italien. Lord John Russell entgegnet, die auswärtige Politik der Regierung sei kein Geheimniß, sie bestehe darin, den Italiener
die Ordnung ihrer inneren Angelegenheiten selbst zu uͤberlassen. Dies Prinzip habe sie aber⸗ und abermals ausgesprochen. An⸗ dem sehr ehrenwerthen Gentleman sei es vielmehr zu sagen — und er habe es noch nie gesagt — ob er dies Prinzip für recht halte oder nicht. Ihrer Majestät Regierung habe nie gesagt, daß die Einheit IJtaliens das Ziel ihres Strebens sei, sondern mach cem Vertrag von Zürich, daß, wenn der Großherzog von Toskana und der Herzog von Modena mit Einwilligung des Volkes auf ihre Throne zurückkehrten, Eng
land diese Restauration mit Vergnügen sehen würde, aber daß Eng
land den Versuch, irgend eine Regierung den Italienern mit Ge⸗ walt aufzulegen, nicht billigen und dagegen protestiren würde. Ihrer Majestät Regierung erklärte auch in ihren Depeschen an die Re⸗ gierung des Kaisers Napoleon, daß ihrer Meinung nach das Gluͤck Italiens besser gesichert wäre, wenn Italien aus zwei König⸗ reichen bestünde, anstatt aus einem, und hätte der König von Neapel eine Verfassung gegeben, so würde England mit Freuden zwei constitutionelle Koͤnigreiche in Italien gesehen haben. Aber doch wollte England die eigene Meinung nicht den Italienern aufdringen, sondern sie lieber dem freien Willen des italienischen Volkes unterordnen. Die Depesche vom 31. August hatte den Zweck, vor Allem den europäischen Frieden zu schützen — er könne es kaum ausdrücken, welche Wichtigkeit er der Erhaltung des euro⸗ päischen Friedens beilege (Cheers) — und Sardinien zu seinem eigenen Besten von einem unbesonnenen und wahnsinnigen Kriege abzuhalten. Garibaldi's Expedition erfolgte aber, ohne Wissen der sardinischen Regierung, durch den ungestuͤmen Drang des italienischen Volkes. Und als sie bis zu einem gewissen