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b 9. Februar. Die Erste Kammer berieth heute den von der Finanz⸗Deputation erstatteten Bericht über die von dem Landtags⸗Ausschusse zu Verwaltung der Staats⸗ schulden auf die Jahre 1856, 1857 und 1858 abgelegten Rechnun⸗ gen. Es ergiebt sich daraus, daß der Gesammt⸗Schulden⸗ and am Echtusse des Jahres 1858 sich auf 53,729,552 Thlr. belief. Die Kammer beschloß nach dem Antrage der Deputation, dea hinsichtlich der Tilgung der Staatsschulden allenthalben den pestehenden gesetzlichen Bestimmungen entsprochen sei, für die Staats⸗ schuldenverwaltung den gewöhnlichen Justificationsschein zu erthei⸗ len. — Unter den Registranden⸗Eingängen befand sich ein aller⸗ höchstes Dekret mit den speziellen Motiven und der Publications⸗ Verordnung zum Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs. Frankfurt a. M., 9. Februar. Die offizielle Mitthei⸗ lung über die Bundestagssitzung vom 7. Februar lautet: Nach⸗ dem von mehreren Gesandten Anzeigen bezuͤglich verschiedener lau⸗ fender Geschäftsgegenstände erfolgt, auch von dem Militair⸗Aus⸗ schusse Vorträge über die Artillerie⸗Ausrüstung der Bundesfestun⸗ gen und den Kanzleibedarf der Militair⸗Kommission erstattet wor⸗ den waren, erfolgte die Abstimmung über die von den vereinigten Ausschüssen in der Bundestags⸗Angelegenheit der Herzogthümer Polstein und Lauenburg eingebrachten Anträge. Sämmtliche timmen traten denselben bei, mit Ausnahme des Königlich dänischen Gesandten fuͤr Holstein und Lauenburg, welcher sich, unter Bezugnahme auf frühere Ausführungen und unter Verwahrung aller Rechte seines Souverains, in motivirter Abstimmung gegen diese Anträge erklärte, so wie des Königlich niederländischen Ge⸗ sandten für Luxemburg und Limburg, welcher, unter kurzer Darle⸗ gung der Gründe, gleichfalls dagegen stimmte. — Demnach be⸗ schloß die Bundesversammlung: 1) daß sie das seitens der König⸗ lich⸗Herzoglichen Regierung erlassene Patent vom 25. September 1859 sammt allen darauf gegründeten weiteren Verordnungen be⸗ züglich des Budgets der Herzogthümer Holstein und Lauenburg in so lange nicht als zu Recht bestehend betrachten könne, als diesel⸗ ben der Zustimmung der betreffenden Stände ermangeln, daß sonach auch das Budget für das mit dem 1. April 1861 beginnende Finanzjahr der laufenden Finanzperiode nicht ohne Zustimmung der Stände der beiden Herzog⸗ thümer festgestellt werden könne; 2) daß sie von der Königlich⸗ Herzoglichen Regierung eine ausdrückliche Erklaͤrung dahin ver⸗ ange, daß dieselbe den durch Ziffer I. c. 1 und 2 des Bundes⸗ beschlusses vom 8. März 1860 getroffenen Anordnungen für das Provisorium nachkommen werde; 3) daß sie, falls eine solche Er⸗
klärung binnen sechs Wochen seitens der Königlich⸗Herzoglichen Regierung nicht in vollkommen sichernder Weise erfolgt, das durch den Bundesbeschluß vom 12. August 1858 eingeleitete Verfabren wieder aufnehmen werde. — Zugleich ersuchte die Bundesversamm⸗ lung den Königlich dänischen Bundestagsgesandten, vorstehenden Beschluß zur Kenntniß seiner höchsten Regierung zu bringen. —
Ferner wurde in heutiger Sitzung der Bau einer bomben⸗ sicheren Kaserne in der Citadelle zu Mainz, so wie die Unter⸗ suchung der Leistungsfähigkeit der deutschen Eisenbahnen zu mili⸗
tairischen Zwecken beschlossen, endlich dem vormaligen Großherzog⸗ jiich oldenburgischen Staatsrathe Dr. Fischer auf das desfalls ge⸗
stellte Gesuch der jährliche Betrag von 300 Thalern von An⸗ fang des Jahres 1860 an bis auf Weiteres aus der Bundeskasse bewilligt.
Die erwähnte Erklärung des Königlich dänischen Bundestags⸗ Gesandten rekapitulirt (nach der „Fr. P. Z.“), ohne auf die Materie selbst weiter einzugehen, zunächst die schon gegen den Executions⸗ beschluß vom 12. August 1858 geltend gemachten Gründe, bezeichnet dann die in dem Bundesbeschluß vom 8. März 1860, sowohl in Bezug auf die finanziellen Verhältnisse Holsteins als auf die Stel⸗ lung des Herzogthums zu den gemeinschaftlichen Angelegenheiten überhaupt enthaltenen Auflagen nicht blos als die Kompetenz des Bundes überschreitend, sondern auch als praktisch unausführbar, spricht weiter das Erstaunen aus, daß der Bund, nachdem der Be⸗ schluß vom 8. März v. J. weder eine ausdrückliche Anerkennung seines Inhalts gefordert, noch eine bestimmte Frist zu seiner Er⸗ füllung gesetzt, jetzt in so unerwarteter und unerwünschter Weise
zorgegangen, und behält schließlich dem Landesherrn alle seine
Rechte vor.
Dasselbe Blatt berichtet, daß bei der Abstimmung die sächsi⸗ schen Häuser Geiegenheit genommen haben, ausdrücklich auf die
HeethmMdsiete hinzuweisen, unbeschadet der Regelung der Ver⸗ fassungszustande in Holstein, auch die Sicherstellung der in Bezug auf Schleswig erworbenen Rechte mark und Niederlande gegen die Anträge gestimmt, ist schon ge⸗ meldet; der (substituirte) kurhessische Gesandte befand sich ohne Instruction. .
Wies baden, 9.
Februar. Heute Vormittag
Sn in Gegenwart des Herzogs und des Erbprinzen das erste Probetur
— nen derjenigen Offiziere und Unteroffiziere, welche in Greifswalde Turnunterricht erhielten, statt. Der Herzog hat sich darüber äußerst wohlgekällig geäußert. Es sind nun zur weiteren
ins Auge zu fassen. Daß Dane⸗
Ausbildung des Turnunterrichts von beiden Regimentern 20 Offi⸗ ziere und 60 Unteroffiziere kommandirt worden. (Mittrh. Z.) Bayern. Müͤnchen, 7. Februar. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten stand auf der Tagesordnung die Berathung und Beschlußfassung über die Re⸗ ferate des Abgeordneten Neuffer über die Nachweisungen pro 1855 — 59 und zwar zunächst der Zollgefaͤlle. Der Re⸗ ferent berührt in Kürze den erfreulichen Stand derselben, welche einen Mehrbetrag von nahezu 4 Millionen über den Budgetansatz ergeben haben. Da indeß dieses Mehr zum großen Theil durch die Erhöhung der Rübensteuer bewirkt worden, sei das⸗ selbe vom Standpunkte der Zuckerfabrication nicht ebenso erwünscht. Die Fabrikanten hätten getrachtet, den Ausfall durch Mehrpro⸗ duction zu decken, für welche der Absatz nicht gegeben war, so daß unter dem Kostenpreis verbraucht werden mußte. Für diesen Ent⸗ gang gebühre denselben eine Entschädigung durch einen Rückzoll, bezüglich dessen er einen Antrag nur deshalb nicht stelle, weil von der Staatsregierung selbst eine derartige Maßregel im Ausschusse in Aussicht gestellt worden sei. Die erfolgte Herabsetzung der Rhein⸗ zoͤlle findet der Referent nicht so erfreulich, wie die Regierung, weil damit nicht gleichzeitig die Aufhebung oder bedeutende Reduction der Mainzölle verbunden sei, welche bekanntlich die Mainschifffahrt im höchsten Grade belasten und ihr selbst den Verkehr mit inländischen Produkten unmöglich machen. Der Abgeordnete Dr. Schlör tritt der Ansicht des Vorredners über Abschaffung der Rheinzölle ent⸗ gegen, indem er schon in dieser allein einen großen Vortheil er⸗ kennt, und bemerkt, daß für eine Vereinbarung mit den renitirenden Mainstaaten keine Aussicht bestanden habe, überdies werde ddie Mainschifffahrt auch durch die Konkurrenz der Eisenbahn beein⸗ trächtigt. Gegen die vom Referenten getadelte Aufhebung der Durchgangszölle bemerkt der Redner, daß diese Aufhebung im All⸗ gemeinen nöthig und nützlich sei, selbst wenn dadurch örtlich ein kleiner Schaden eintrete. Nachdem der Abgeordnete Neuffer zur Erwiderung darauf hingewiesen, daß dieselben Staaten, welche bei der Rheinzollkonferenz betheiligt waren, auch bei den Mainzöllen betheiligt seien, und daß also Gelegenheit gegeben war, sie zu einem Zugeständnisse zu vermögen, bemerkt der Minister von Schrenk Folgendes: „Die Aufhebung der Rheinzölle und Durchgangszölle wird mit dem 1. März ins Leben tieten. Die desfalls noch zu erlassende Verordnung wird der Zustim⸗ mung der hohen Kammer vorzulegen sein, und ich glaube, es wird dann genügend Anlaß gefunden werden, die Gründe darzulegen, um derentwillen die Staatsregierung so ver⸗ fahren ist, wie sie es gethan hat, und die Besorgnisse zu beschwich⸗ tigen, welche laut geworden sind. Ich erlaube mir zu bemerken, daß die Staatsregierung, wie sie stets die Befreiung der Schiff⸗ fahrt auf dem Maine Gegenstand bei den jüngsten Verhandlungen nicht außer Acht ließ. Bei der Konferenz, wo die Ermäßigung der Rheinzölle verhandelt wurde, waren jene Regierungen nicht alle vertreten, welche bezüglich der Mainzölle mitzuwirken hatten; Bayern hat indeß seine Zustim⸗ mung zur Ermäßigung der Rheinzölle ausdrücklich an die Voraus⸗ sebung geknüpft, daß auch in Beziehung der Mainzölle eine Erniedrigung eintreten wird, und es haben auch diejenigen Regie⸗ rungen, welche bei den Mainzöllen betheiligt sind, ihre Geneigtheit bereits erklärt, so daß ich mich der Hoffnung hingeben zu können Zlaube, daß wir in Baͤlde in dieser Beziehung ein befriedigendes Resultat zu erzielen im Stande sein werden. Ich kann daher nur wünschen, daß diese Diskussion bis dahin ausgesetzt wird, wann die Vorlage der hohen Kammer zur Zustimmung mitgetheilt sein wird.“ Bei der hierauf erfolgten Abstimmung wurde der Ausschuß⸗Antrag, den Nachweisungen die Anerkennung zu ertheilen, angenommen.
Oesterreich. Wien, 10. Februar. Der „Wanderer“ be⸗ richtet: Se. Majestät der Kaiser hat die dalmatinische De⸗ putation wohlwollend empfangen und sich dahin geäußert: „Er hoffe, daß die Wuͤnsche der Dalmatiner sich erfüllen werden, und genehmige gern die Ausdrücke der Treue und Ergebenheit, welche die Nation zu allen Zeiten bewiesen hat.“ — Auch Se. Kaiserliche Hoheit der Ministerpräsident Erzherzog Rainer, so wie die übrigen Minister haben die Deputirten auf das freundlichste empfangen und sich für den Wunsch: daß die Annexionsfrage vom dalmatini⸗ schen Landtage entschieden werde, ausgesprochen.
Laut allerhöchster Entschließung vom 28. wird ein neuartiger Waffenrock eingeführt mit größerer Weite um den Hals, über die Brust und in den Aermeln, mit umgeschlagenem Kragen, einer Reihe von sechs Knöpfen und verlängerten Achseldragonern zum Tragen des Mantels en bandelier Pionier⸗, Genie⸗ und Sanitäts⸗Truppen, dann die Militair⸗Er⸗ ziehungs⸗Anstalten. Gleichzeitig findet die Einführung einer neuen, dem neuartigen Waffenrocke entsprechenden Halsbedeckun g, über deren Stoff und Form das Weikere nachträgl’ch bekannt gegeben werden wird, so wie die definitive Einführung von Leibeln mit Leinwandrücken aus weißem Tuche mit 6 Größen⸗
Januar 1861
klassen für alle Truppengattungen statt. Auch ist für das
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Spital⸗Aufsichts⸗ und Kappen,
zu erstreben beabsichtigt hat, auch diesen
für die Linien⸗ und Grenz⸗Infanterie, die Jäger’“,
Warte⸗Personal die Einführung lichtblauer 8 wie sie der Infanterie gestattet wurden, mit den be⸗ stehenden Chargen⸗Distinctionen und mit Beigabe eines Futterales, jedoch gegen Abschaffung der bisherigen Corséhüte und Holzmützen anbefohlen. Schließlich hat Se. Majestät einige Verbesserungen an dem Mantel mit Infanterieschnitt genehmigt, denen zufolge
mit Belassung der bisherigen Laͤnge und Weite dieses Kleidungs⸗
stückes, dann der jetzigen Aermelumschläge, die Taschen von rück⸗ wärts nach vorne versetzt, mit entsprechenden Patten versehen, und die Mäntel ein besseres, leichteres und längeres Futter erhalten, auch die Aermel ausgefüttert sein sollen.
Ein Armeebefehl des Kriegsministeriums vom 28. v. Mts. ordnet an, daß bei allen Fußtruppen der Mantel — wenn er nicht angezogen ist — künftig nur en bandelier über die linke Schulter zu tragen sei und keine andere Packungsart dieses Monturstückes hinfort angewendet werde. Auf Märschen kann der Soldat nach seiner Bequemlichkeit das Mantelbandelier abwechselnd über die rechte oder linte Schulter nehmen. Im Felde und bei Friedensmäaäͤrschen muß der Mantel stets angezogen sein, und zwar: bei warmer Witterung über das bloße Hemd, in welchem Falle der Waffenrock unter dem Tornisterdeckel zu packen ist; bei kalter Witterung üͤber den angezogenen Waffenrock. Die Kittel sind bei Ausbruch eines Feldzuges ganz abzulegen. Bei allen Ausrückun⸗ gen mit Ober⸗ und Untergewehr ist stets auch der Tornister zu tragen, damit der Mann sich schon im Frieden an die Last ge⸗ wöhnen lerne, welche er im Felde unter weit schwierigeren Ver⸗ hältniffen tragen muß.
Schweiz. Bern, 6. Februar. Aus Anlaß der Vorträge, in denen General Dufour sich für eine unbedingte Neutralitäͤt der Schweiz erklärte, bringt der öffiziöse „Bund“ eine Reihe von Leitartikeln, die entgegen dieser Ansicht im gegebenen Fall eine Allianz mit Deutschland befürworten und begründen. — Die Bun⸗ desversammlung foll erst im März wieder zusammenberufen werden.
Niederlande. Rotterdam, Februar. Die Anstren⸗ gungen mit dem Dampfboote „Brouvershawen“, das Eis in den Flüssen zu brechen, werden mit Kraft und nicht ohne Erfolg fort⸗ gesetzt. Nachdem sich das Schiff vorgestern durch eine Länge von über 5000 Ellen Eis hindurchgearbeitet, erreichte es glücklich Dordrecht. Mittlerweile hatte es sich bestätigt, daß sich an dem sogenannten Vout auf der Höhe von Hardinxveld ein Eisdamm gebildet habe; nach großer Anstrengung gelang es dem Ingenieur Waldorp, mit dem Schiffe auch diesen durchzuschlagen und den größtentheils gehemmten Abfluß des Wassers frei zu machen, wel⸗ sches wie ein rasender Strom durch die Oeffnung stürzte. Gestern ist das Boot vorbei Gorkum die Waal hinaufgedampft, um eine Eismasse, welche noch zwischen Vuren und Dalem unbeweglich fest⸗ sitzt, zu brechen.
Arnheim, 10. Februar. Die Schifffahrt ist auf allen Flüssen, dem Rhein, der Waal, Maas, Merwede und Vssel, bis an deren Mündungen wieder eröffnet. (K. Z.)
Großbritannien und Irland. London, 9. Februar. Parlamentsverbandlungen. Das Oberhaus, den Lordkanzler an der Spitze, begab sich am 7. um 2 Uhr Nachmittags nach Buckingham⸗ Palace, überreichte seine Adresse und vertagte sich sodann.
In der Unterhaus⸗Sitzung vom 7. beantragte der Schatzkanz⸗ ler die Beschlußfassung, daß die der englischen Bank für die Verwaltung der Nationalschuld zu zahlenden Summen auf die konsolidirten Fonds ge⸗ schlagen werden sollen. Die Resolution wird genehnigt. Sir C. Lewis bringt eine Bill ein, welche ein gleichmäßiges System der Kirchspiel⸗ besteuerung in England einzuführen bezweckt. Lord Palmerston bean⸗ tragt einen Sonderausschuß von 21 Mitgliedern, um zu erwägen, ob man nicht die Formen des Geschäftsverfahrens vereinfachen und dadurch die Erledigung der Geschäͤfte beschleunigen könnte. Er be⸗ merkt zugleich, daß man bei solcher Vereinfachung vorsichtig zu Werke zu gehen habe, indem der Hauptzweck des Hauses nicht in der geschwinden Annahme, sondern vielmehr in der reiflichen Diskussion aller Maßregeln bestehe. Mr. Horsman beantragt ein Amendement, daß die Erwägung sich vorzugsweise auf die Art und Weise zu richten habe, wie die Regie⸗ rung ihre Maßregeln vorbereite, zu welcher Sessionszeit fie dieselben ein⸗ bringe, und wie die legislative Arbeit zwischen beiden Häͤusern vertheilt werde. Mr. Disr aeli kann das Amendement nicht billigen. Nach eini⸗ ger Diskussion nimmt Mr. Horsman den Antrag zurück und Lord Pal⸗ merstons Motion geht durch.
Am 8. Februar zeigt im Oberhause der Marquis Normanby an, daß er am Montag um Erklärungen bitten werde über gewisse Aus⸗ drücke in einer Adresse, die dem Staatssecretair des Auswaͤrtigen von einem „Protestant Alliance“ genannten Verein überreicht worden i und gegen welche der Staatsseeretair zu protestiren wohlgethan haben würde, da sie den religiösen Frieden des Landes stören könnten. Die Adresse weigere sich z. B. die Römisch⸗Katholischen als Christen anzuerkennen. Von die⸗ sem Gegenstande will der edle Marquis auf die italienischen Wahlen über⸗ gehen, um eine darüͤber im andern Hause gefallene Aeußerung zu berich⸗ tigen, wird jedoch vom Lord⸗Kanzler bedeutet, daß dies regelwidrig wäre. Lord Granvbville beantragt einen Sonderausschuß über die Sta⸗ tuten des Hauses (ähnlich dem im Unterhause von Lord Palmerston bean⸗ tragten.) Lord Derby billigt den Antrag, der nach kurzer Conversa⸗ tion darüber genehmigt wird.
Im Unterhause erklärt Sir C. Wood auf Befragen, daß es ihm bereits gelungen ist, das für die indische Regierung erforderli e Anlehen
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von 3,000,000 Pfd. zu den günstigsten Bedin ung
S C 5 1 z ½ 5 in
Sir J. Fergusson richtet an den Siaatssaakerair unehmen. wärtigen eine Interpellation, die den Prozeß der Drusen⸗ 89 ptlinge in Syrien betrifft. Es sei längst vorausgesagt word en 2 die türkische Regierung den ersten Ausbruch zwischen Drusen und Karoniten benutzen werde, um die Unabhängigkeit des Libanon zu ver⸗ nichten, und er selbst (Fergusson) habe bei der ersten Nachricht aus Bey⸗
Die Resolution wird genehmigt,
rut geäußert, daß die Unruhen vorhergesehen waren, und daß die Drus ache. sie zur Unterjochung der Christen gedient, Febnascn nchsten Heüfer sein wuͤrden. Man erfahre nun aus zuverlässigen Quellen, daß das die Drusen⸗Häuptlinge in seinem Verfahren von der gröbsten Parteilichkeit geleitet war, daß man die Angeklagten in einer Sprache befragte, die sie nicht verstanden, und daß man Aussagen, die sie gar⸗ nicht gemacht, ins Protokoll aufnahm. Die Drusen seien Männer von heroischem Muthe, und ihre Grundsätze seien denen ahnlich, die früher unter den hochschottischen Clans herrschten. Bis jetzt häͤtten sie sich durch die Bemühungen einzelner Personen, unter denen einige Engländer waren beruhigen lassen. Aber wenn sie die Masse ihrer Häuptlinge, auf falsche Zeugenaussagen hin, vor ihren Augen hinrichten sähen, so würden sie zu Thaten der Verzweiflung getrieben werden. Im Falle die Hinrichtungen stattfänden, würde man im ganzen Morgenlande wissen, daß der Arm Englands nicht die Macht besessen habe, sie zu retten, und dieses Faktum würde auch die etwaigen Anstrengungen Englands zu Gunsten Anderer lähmen. Er wünsche somit zu erfahren, ob Ihrer Majestät Negierung irgend eine Mittheilung über den Charakter des Gerichtshofes erhalten habe, vor welchen die Drusenhäuptlinge gestellt worden waren? Lord J. Russell sagt: Nach den Mittheilungen Lord Dufferin's war das außerordentliche Gericht so ehrlich zusammengesetzt, als die Behörden es zusammensetzen konnten. Was das Gerichtsverfahren betrifft, so ist es mir nicht möglich, die verschiedenen Angaben des ehrenwerthen Baronets zu bestätigen, aber es sind uns mancherlei Umstände zu Ohren gekommen, wonach das Ver⸗ fahren kein unparteiisches war, indem man gegen die Angeklagten Aus⸗ sagen vorbrachte, die ihnen unverständlich waren und auf die sie daher keine Antwort hatten. Ihrer Majestät Bevollmächtigter und die Vertreter der anderen Mächte waren jedoch vor dem Beginne des Prozesses mit Fuad Pascha übereingekommen, daß keiner der Angeklagten hingerichtet werden solle, beyor sie die Akten gepruft haben würden. Ich fragte den türkischen Gesandten in London, wie so es komme, daß die schuldig gesprochenen türkischen Beamten nur zu Ver⸗ bannung und Gefängniß, die Drusen dagegen zum Tode verurtheilt wor⸗ den seien. Er versicherte darauf, daß nach dem türkischen Gesetz nur die unmittelbar einer Mordthat Schuldigen und nicht diejenigen, welche den Mord zuließen, mit dem Tode bestraft werden könnten. Nicht nur in Beyrut, sondern auch im Gebirge wurde Gericht gehalten, und von 800 Drusen, die Fuad Pascha verhaften ließ, sollten 20 zum Tode verurtheilt sein. Der französische Minister des Aus⸗ wärtigen (Thouvenel) aber sprach sich gegen die Pforte ene42, daß 20 Hinrichtungen eine unnöthige Grausamkeit sein wuürde, und daß eine oder zwei den augenblicklichen Anforderungen der Gerechtigkeit genügen dürften. Es ist übrigens unbestreitbare Wahrheit, daß die Maxoniten und Drusen ein gegenseitiger wüthender Haß erfüllt hat. Als ein Bei⸗ spiel kann ich erwähnen, daß, nach Lord Dufferins Bericht, Fuad Pascha die Bischöfe der verschiedenen christlichen Sekten fragte, wie viele der 8000 erwachsenen Mannspersonen in jenem Bezirk, ihrer Meinung nach, getodtet werden mußten, um die stattgehabten Metzeleien zu fühnen, und daß darauf die Bischöfe eine Schrift unterzeichneten, in der sie von den 8000 Köpfen eben nur 4600 forderten. (Gelächter.) Fuad Pascha und den Kommissarien gelang es nur mit Noth, sie so weit zu bearbeiten, daß sie ihre Forderung auf 1200 Köpfe als ein Minimum herabstimmen wollten. Ihrer Majestät Regierung und die Kommissarien der anderen Mächte werden sich bemühen, Gerechtigkeit zu erlangen; allein bei der Beschaffenheit der Regierung und dem im Libanon herrschenden Racenhaß hat die Aufgabe ihre nicht geringen Schwierigkeiten. Gzzört! Hört!) — Lord Rob. Cecil macht ouf die mangelhafte Einrichtung und Verwal⸗ tung der Londoner Armenpflege aufmerksam, eine Mangelhaftigkeit, die während des durch den letzten Frost verurfachten wochenlangen Noth⸗ standes sehr grell zu Tage getreten fei. Er berliest zum Beweise eine Menge Polizeiberichte und beantragt eine gründliche ntersuchung des Londoner Armenhals⸗Systems. Nach ciniger Erörterung wird der An⸗ trag in amendirter Form genehmigt. — Im Comité über die Akte, betreffs der Rothe Meer⸗Telegraphen⸗Compagnie, beantragt der Schatzkanzler eine Resolution, die den Staatsschatz ermächtigt, ein Minimum⸗Interesse von 4 ½ pCt. auf das eingezahlte Kapital der Com⸗ pagnie zu garantiren. Nach längerer Debatte wird der Antrag geneh⸗ migt. — Im Comité über die Post⸗Sparkassen entwickelt der Schatz⸗ kanzler einen Plan, der die Anlegung kleiner Summen erleichtern soll. Die Post soll nämlich Depositen in Empfang nehmen, mit 2 Sh. 10 P. vom Hundert per annum verzinsen und die Zahlung garantiren, während jedes etwaige Deftzit auf die konsolidirten Fonds geschlagen werden würde. und der Schatzkanzler bringt sofor eine darauf gegründete Bill zur ersten Lesung. 8 Die Bankdirection hielt gestern eine Sitzung und nahm
schließlich den Vorschlag des Schatzkanzlers an, demzufolge ihre bisher vom Staate bezogene jährliche Provision um etwas über 50,000 Pfd. geschmälert wird, wogegen sie die Garantie erhält, daß es bei dem jetzt getroffenen Abkommen die nächsten 25 Jahre über unverändert bleiben solle. Zum besseren Verständniß des hier Mitgetheilten sei erwähnt, daß die Bank bisher (seit 1808) von jeder in Staatsangelegenheiten gebuchten Million 340 Pfd. Kom⸗ mission bezog, und nur 300 Pfd, wenn die Verbuchungen des Jahres 600 Millionen überstiegen. Von nun an wird diese Kommission
8
300 Pfd. und 150 Pfd. reduzirt, woraus sich für n