1861 / 56 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Buchbindergeselle Carl Friedrich Wil⸗ 88 G 8 2 Mai 1830 hierselbst ge⸗ boren, ist durch die gleichlautenden Erkenntnisse vom 25. Juni und 18. September v. J. wegen Diebstahls im ersten Rückfalle und Unterschla⸗ gung zu fünf Monaten Gefängniß, so wie lust der bürgerlichen Ehrenrechte und Stel ung unter Polizeiaufsicht auf je ein Jahr tig verurtheilt. Seine Verhaftung zum Zwe e der Strafvollstreckung hat nicht ausgeführt wer⸗ den können, weil er in seiner bisherigen Woh⸗ nung und auch sonst hier nicht betroffen worden ist, er latirt daher oder hat sich heimlich von hier entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Aufentbaltsorte des ꝛc. Gericke Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder VPolizei⸗Behörde Anzeige zu machen.

Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗ Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den ꝛc. Gericke zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mittelst Transvorts an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direc⸗ tion bierselbst oder an die nächste preußische Gerichtsbehörde, welche wir um Vollstreckung der Strafe, so wie um Nachrichtgabe hierüber bitten, abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit ver⸗ sichert. 8 8 Beerlin, den 22. Februar 1861.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung fuͤr Untersuchungs⸗Sachen. Deputation III. für Verbrechen und Vergeh

Gegen den unten naͤher bezeichneten Schlächter⸗ lehrling Joseph Albert Michael Kleinpell ist die gerichtliche Haft wegen schweren Dieb⸗ stahls beschlossen worden. Seine Verhaftung bat nicht ausgeführt werden können, weil er in seiner bisherigen Wohnung, Waßmannsstraße Nr. 30. hierselbst, und auch sonst nicht betroffen worden ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des Kleinpell Kenntniß hat, wird aufge⸗ fordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Po⸗ lizei⸗Behörde Anzeige zu machen.

Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗ Behörden des In⸗ und Auslandes diensterge⸗ benst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadt⸗ voigtei⸗Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehr⸗ lichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 26. Februar 1861.

Königliches Stadtgericht,

Abtheilung für Untersuchungssachen, Kommission II. für Voruntersuchungen. Signalement.

Der Kleinpell ist 24 Jahre alt, am 22sten Januar 1837 in Berlin geboren, katholischer Religion, 5 Fuß 4 Zoll groß, hat blondes strup⸗ piges Haar, niedrige Stirn, graue Augen, dunkle

Augenbrauen, schmales gegrübtes Kinn, kurze

gestutzte Nase, ovale Gesichtsbildung, gelbliche

Gesichtsfarbe, vollständige Zähne, ist untersetzter

Gestalt und hat als besondere Kennzeichen auf

der linken Augenbraue eine feine Quernarbe.

Bekleidet war Kleinpell unter andern mit

braunem Ueberzieher und braunem Hut.

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[38722 Steckbrie

Gegen die unten näher bezeichnete berehelichte

bert, ist die ger

Kieckbeieft.

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11X14X4X“*“ ichtliche Haft wegen Kuppelei beschlossen worden. Ihre Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil sie in ihrer bis⸗ herigen Wohnung, Hollmannsstraße Nr. 22 hier⸗ selbst, und auch sonst nicht betroffen worden ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte der Schmidt Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizeibehörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Eivil⸗ und Militair⸗ Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf dieselbe zu vigiliren, sie im Be⸗ tretungsfalle festuunehmen und mit allen bei ihr sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗ Direction hierfelbst abzuliefern. Es wird die un⸗

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Erstattung der dadurch entstandenen

baaren Auslagen und den berehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rech versichert. Fehlin. den 26. Februar 186 Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Signalement. 1“ Die Schmidt ist 34 Jahre alt, 4 Fuß 10 Zoll groß, hat blonde Haare, freie Stirn, blaugraue Augen, dunkelblonde Augenbrauen, spitze Nase, breiten Mund, längliche Gesichtsbildung, blaß⸗ gelbe Gesichtsfarbe und ist kleiner, schmächtiger Gestalt 8

[259] 1

8 ö““ Das zum Hauptgestütamte

Grafen P Vormittags 11 Uhr,

werden können.

burg entfernt.

Es enthalten:

1) Das Landgestütgut Gudwallen: a) an Acker b) an Wiesen.... ce) an Weiden

o1X4“X“;

welchem geeignete Pachtbewerber mit dem Bemerken hierdurch eingeladen werden, 2 deiga 8 ““ so wie die in Anwendung zu bringenden Regeln der Liecita⸗ tion sowohl hier zur Stelle im Büreau des Königlichen Regierungs⸗Präsidiums, als auch bei dem Königlichen Landraths⸗Amte in Darkehmen zu jeder Zeit während der Dienststunden eingesehen

d) an Unland, Wegen, Gräben, Bau⸗

hi imachnng. 8 1 . Trakehnen gehörige, im Kreise Darkehmen belegene Landgestütgut Gudwallen nebst Vorwerk Asteckersberg soll aacd ö 9. auf achtzehn nacheinander⸗ ende Jahre, also bis Johanni 1879, meistbietend verpachtet werden. . ättogs Ges sc Sr. Erdölleng des Herrn Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, en Pueckler, habe ich dazu einen Bietungs⸗Termin auf Montag, den 25. März 1861, im Konferenz⸗Saale des hiesigen Regierungs⸗Gebäudes angesetzt, zu

daß der An⸗

Das Landgestuͤtgut Gudwallen nebst Vorwerk Asteckersberg liegt ¾ Meile von der Kreisstadt See 5 ““ Insterburg führenden Chaussee, 5 Meilen von dem Bahnhofe Inster⸗

970 Mrg. 156 4 Rth. bJIö“

98

2) das Vorwerk Asteckersberg: a) an Acker

oIZ..

309 Mrg. 4

b1ö’aIa ö“ 2 99

d) an Unland ꝛc

Von der Verpachtung werden gen Realitäten ausgeschlossen.

Gumbinnen, den 2. Februar 1861.

insgesammt also eine Fläche von die von dem Landgestüte benutzten Gebäude, Gärten und sonsti⸗

108 2060 Mrg. 155 ◻Rth.

Das Pachtgelder-Minimum ist auf 2200 Thlr. jährlich festgesetzt und zur Uebernahme der Pacht ein eigenthümliches disponibles Vermögen von 10,000 Thlr. erforderlich.

Der Regierungs⸗Nath Wedthoff.

[315] Bekanntmachung. Höherer Bestimmung gemäß soll die im Lieben⸗ werda'er Kreise, im Elb⸗Thale, 2 Meilen von

verpachtet werden.

17 Morgen 38 Quadrat⸗Ruthen ein Are 1462 Morgen 119 ◻lRuthen, worunter 1 8— 1286 Morgen 152 (Ruthen Niederungs⸗Acker 1. 40 MNiederungs⸗ Wiesen und 9 1 Hütungs⸗Flächen

al v

Geld⸗Inventarium von 2000 Thalern. Das

Maschinenbauer Schmidt, Lisette geb. Gra⸗

Torgau, 1 ½ Meilen von Mühlberg und Meile von Belgern, so wie 1 ½⅞ Meilen von den Bahn⸗ höfen Falkenberg und Burxdorf belegene König⸗ liche Domaine Packisch von Johanni 1862 auf 18 Jahre im Wege der Licitation anderweit

Zu dieser Pachtung gehört einschließlich der neu hinzugelegten Mühlberg'er Amtswiesen von

7

.“

enthalten sind, und außerdem ein unverzinsliches

Pachtgelder⸗Minimum beträgt 6800 Thaler und die Pacht⸗Caution 3000 Thaler. Zur Uebernahme der Pacht ist der Nachweis

eines disponiblen Vermögens von 30,000 Thalern erforderlich.

Demgemäß haben wir einen Licitations⸗Ter⸗ min auf 1

10 Fnlih, Vormittags 11 Uhr,

in unserem Sitzungslokale anberaumt, wozu wir Pachtbewerber mit dem Bemerken einladen, daß sich dieselben spätestens an dem Terminstage über ihre Qualification, so wie über das eigen⸗ thümliche und disponible Vermögen von min⸗ destens 30,000 Thalern auszuweisen haben.

Die Verpachtungs⸗Bedingungen, die Regeln der Licitation, so wie die Karte und das Ver⸗

Sonn⸗ und Festtage, täglich, entweder in unserer Domainen⸗Registratur oder auf dem Domainen⸗

Amte Packisch eingesehen werden. 2

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

tswillfährigkeit

8 berg, ohne

messungs⸗Register, können, mit Ausnahme der

Merseburg, den 23. Januar 1861.

ist durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 18. Februar 1861, wegen Auswanderns ohne Erlaubniß,

Beilage zum Königlich Preußischen S

AMeeUxed-S12.

419

Freitag, den 1. März

ööTE111

[4GCemae Oeffentliche Vorladung.

Ad V. Nro. 344.

Auf den Antrag des Staatsanwalts ist wegen Verlassens der Königlichen Lande ohne Erlaub⸗ niß und in der Absicht, sich dadurch dem Ein⸗ tritt in den Dienst des stehenden Heeres zu ent⸗ ziehen, gegen folgende Personen:

1) den Arbeitsmann Adolph Schimme aus Dembogura Abbau, 2) den Knecht Franz Kempf aus Jablowo,

Hauf Grund des §. 110 des Strafgesetzbuches die

Untersuchung eingeleitet.

Zur Verantwortung der gedachten Personen, so wie zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf den 12. April d. J., um 11 Uhr Vormittag, im Sitzungs⸗ saale unseres Geschäftshauses anberaumt, zu wel⸗ chem die oben bezeichneten Personen unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß im Falle ihres Ausbl zbens mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfah⸗ ren werden wird.

Dieselben haben die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel über ganz bestimmt an⸗ zuführende Thatsachen im Termin mit zur Stelle zu bringen oder uns solche so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.

Schubin, den 9. Januar 1861. Koönigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[2298) Ediktal⸗Citation. Von der Königlichen Staats⸗Anwaltschaft zu Liegnitz sind am 12. November er. angeklagt: 1) der Ernst Heinrich Eduard Jentsch aus Toeppendorf, Kreis Goldberg⸗Hainau, 2) der Friedrich August Lorenz aus Baersdorf, desselben Kreises, 3) der Karl Joseph August Vincenz Sperling aus Geiersberg, Kreis Goldberg, ohne Erlaubniß die Königlichen Lande verlassen zu haben, um sich dadurch dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, 4) der Wehrmann Robert Schramm aus Gold⸗

Erlaubniß ausgewandert zu sein.

Es ist deshalb gegen diese Personen durch Be⸗ schluß des unterzeichneten Gerichts vom 26. No⸗ vember er, auf Grund §. 110 des Strafgesetz⸗ buches und der §§. 6 und 10 des Gesetzes vom 10. März 1856 die Untersuchung eingeleitet und zur Verantwortung der gedachten Personen, so wie zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der Sache Termin auf

den 10. April 1861, Vormittags

11 Uhr,

in unserm Audienzsaale auf dem hiesigen Rath⸗ hause anberaumt worden, zu welchem die oben v Angeklagten unter der Verwarnung ierdurch vorgeladen werden, daß im Fall ihres Ausbleibens gegen sie mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfah⸗ ren werden wird.

Dieselben haben die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel über ganz bestimmt an⸗ zuführende Thatsachen im Termine mit zur Stelle zu bringen oder uns solche dergestalt zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu dem⸗ selben herbeigeschafft werden können.

Goldberg, den 26. November 1860.

Kghnigliches Kreisgericht. Abtheilung für Strafsachen.

[393] Oeffentliche Vorladung. Gegen die nachbenannten Militairpflichtigen: 1) Handlungsdiener Friedrich Rudolph Bange HNaaus Cottbus, geboren den 6. März 1836, 2) Häuslersohn Christian Zerna aus Mil⸗

kersdorf, geboren den 17. Oktober 1838, 3) Tuchmachergeselle Carl Gottfried Wilhelm Schrebler aus Peitz, geboren den 27. Fe⸗ brugr 1835, 4) Carl Friedrich Leopold Buschmann aus Burgdorf, geboren den 21. Januar 1837,

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2sanüe Se38

Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, gemä der Vorschriften des Strafgesetzbuchs §. 11 und des Gesetzes vom 10. März 1856, die Er⸗ öffnung der Untersuchung beschlossen.

Zur öffentlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf

den 3. 1861, Vormittags

1 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4, anbe⸗ raumt, zu welchem die vorgenannten Angeklag⸗ ten mit der Aufforderung vorgeladen werden, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen, und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Ge⸗ richte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. „Zugleich wird den Angeklagten eröffnet, daß im Falle ihres Ausbleibens mit der Unter⸗ suchung und Entscheidung in contumaciam wider sie verfahren werden wird.

Cottbus, den 18. Februar 1861.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

um sich dem Eintritt in den

[2086]- Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Carthaus.

Das dem Gustav Milczewski gehörige Vor⸗

werk Kloden Nr. 1, enthaltend 800 Morgen 169 Ruthen und gerichtlich abgeschätzt auf 9536 Thlr. 10 Sgr., zufolge der nebst Hypotheken⸗ schein und Bedingungen in der Registratur ein⸗ zusehenden Taxe, soll am 8. Mai 1861, Vor⸗ mittags 11 Uhr, an eordentlicher Gerichts⸗ stelle subhastirt werden.

Folgende dem Aufenthalte nach unbekannte

Gläubiger, als:

1]) der Besitzer Milczewski,

2929) der I5 werden hierzu öffentlich vorgeladen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzu⸗ melden.

Carthaus, den 22. Oktober 1860. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

[76] 1b

Auf den Antrag der hiesigen Stadtgemeinde und des Bäckermeisters Zimmermann hierselbst als jetzigen Besitzer des Wohnhauses Stallu⸗ poenen Nr. 78 nebst Gärten; ferner der Acker⸗ stücke Nr. 27 und 28 mit einer separirten Grund⸗ fläche von 69 Morgen 8 ◻ᷣ Ruthen und 2 Scheu⸗ nen, von welchen Grundstücken noch der Besitz⸗ titel für die Mälzenbräuer Johann Christian und Anna Barbara Schaeferschen Eheleute ge⸗ mäß Verfügung vom 11. August 1784 berichtigt ist, werden alle diejenigen, welche Realansprüche auf diese Grundstücke zu haben vermeinen, auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche in dem am

2 8. Juni 1861, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Krause anberaumten Termin geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen werden praäͤkludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt wer⸗ den wird.

Stallupoenen, den 27. Dezember 1860 Königliches Kreisgericht.

Erste Abtheilung.

8 9

Oeffentliche Vorladung.

Königliches Kreisgericht zu Posen, Abtheilung für Civilsachen.

Posen, den 12. Dezember 1860.

Folgende, dem Aufenthalt nach unbekannte

Personen:

1) der Martin Nowacki Sohn der verstor⸗ benen Woyecieck und Bolbina Nowackischen Eheleute welcher in dem Jahre 1822

der 1823 verschollen ist und seit dieser Zeit keine Nachricht von sich gegeben hat;

2) der Johann Nepomucen von Nehmann, ge⸗ boren am 1. Juni 1795, ein Sohn des im Königreich Polen am 16. August 1800 ver⸗ torbenen Johann Nepomucen von Neymann, welcher sich angeblich von Schwersenz aus

u Verwandten im Königreich Polen bege⸗

¶[391]

bben, später der Insurrection daselbst sich aangeschlossen hat und in der Schlacht bei Ostrolgka im Jahre 1831 geblieben sein soll; über sein ferneres Verbleiben hat nichts ermittelt werden können; der am 20. Oktober 1808 in borene Tischlergeselle Johann Salacz, Sohn ddes daselbst am 17. März 1847 verstorbe⸗ naen Arbeitsmannes Joseph Salacz wel⸗ I‚chher sich angeblich im Jahre 1829 von Posen, wo er beim Tischler Feist in Arbeit gestanden, nach Warschau entfernt hat, ohne bis jetzt über sein Leben und seinen Auf⸗ Renthalt Nachricht gegeben zu haben, oder deren zurückgelassene Erben und Erbnehmer werden hierdurch vorgeladen, sich vor oder späte⸗ stens in dem am 17. Dezember 1861,

Jerzyce ge⸗

Vormittags

8 Uhr, 1— bor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Ribbentrop in unserem Instructionszimmer anstehenden Ter⸗ mine entweder schriftlich oder persönlich zu mel⸗ den, und daselbst weitere Anweisung zu gewär tigen, widrigenfalls die genannten Personen für todt werden erklärt und ihr sämmtliches zurück⸗ gelassenes Vermögen ihren nächsten sich legiti⸗ mirenden Erben event. dem Fiskus anheimfallen

[3533 Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Sprottau. Erste Abtheilung,

den 29. Februar 1861, Vormittags 9 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns August Diedtmann zu Primkenau ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs Einstellung

auf den 18.

festgesetzt worden. 1

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist Rathsherr Kaufmann Haußner hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem 1

auf den 2. März 1861, Vormittags

113 Fhr,

in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Qual anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Bei⸗ behaltung dieses Verwalters oder die Bestellung Fr anderen einstweiligen Verwalters abzu⸗ geben. 1 b

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder andern Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an den⸗ selben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 6. April 1861 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An⸗ zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den⸗ selben gleichberechtigte Glaäubiger des Gemein⸗ schuldners haben von den in ihrem Besitz be⸗ findlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

[390]

Aufforderung der Konkursgläubiger. In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns August Diedtmann zu Primkenauwer⸗ den alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem

dafür verlangten Vorrecht bis zum 30. März 186

einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist ange⸗ meldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗Perso⸗ nals auf

den 17. April 1861, Vormittags

8 Uhr,

in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Qual, zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen.

Februar 186⸗

Jeder Glaͤubiger, welcher nicht in unserm