1861 / 61 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours. Lisenbahn-Actien.

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Stamm-Aetien. Aachen-Düsseldorf.. 3 ¾ 75 74 i Berlin-Anbalter.... Aachen-Mastriehter. 18 ¾ 17 i Berlin-Hamburger.. Berg.-Märk. Lit. A. do. II. Em. do. do. Lit. B. Berlin-Potsd.-Magdb Berlin-Anhalter [113 ¼ 112 ¼ do. Litt. B. Berlin-Hamburger. [1104109 ½ do. Litt. C. Berlin-Potsd. Magd. 139 ½ do. Liti. D. Berlin-Stettiner 109 ¾ 108 Berlin-Stettiner... Bresl.-Schw.-Freib.. 93¹92 do. II. Serie

Wechsel-Course. Pfandbriefe.

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Amsterdam 250 Fl. Kurz 142 ¼ 141 ½⅔ u 250 Fl. 2 M. 141 141 1Kur- und Neumärk. 3 ½ g 309 M. Kurz 1 150 8 do. do. 101 höö. 150 ostpreussische 84 ¼ gEI“ öee“¹” 115 300 Fr. 1 G 79 ½ Pommersche. Wien, österr. Währ. 150 Fl. 1 66 1 2 dito 150 Fl. . 3 66 ½ Brieg-Neisse. 53 do. III. Serie Augsburg südd. W. 100 Fl. 2 M. 56 22 9. 2 Cöln- Mindener 3 [135 134 Cöln-Crefelder. . Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl. —.56 26 56 22 he Magdeb.-Halberst... 195 Cöln-Mindener..... Leipzig in Cour. im 14 Thl. 99 ½ 99 Schlesische Magdeb.-Wittenb. .. 34 do. II. Em. Fuss 100 Thlr. 58 T. 99 VIom Staat garantirte Münster- Hammer .. 92 ½ Cö“ Petersburg 100 S. R. 3 W. 95 95 8 Niederschles. Märk.. 942 do. III. Dm. Warschau 90 S. R. 8 T. 3. 86 Westpreuss... Niederschl. Zweigb.. 1* 8 45 Bremen 100 Th. G.. . 8 T. 1Iv 86...

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do. (Stamm-) Prior. do. II 9 Oberschl. Litt. A. u C. 123 i— Magdeburg-Wittenb. do. Litt. B. 1110;1 Niederschles.-Märk.. Oppeln -Tarnowitzer- 35 9 34 3do. Conv. Prinz Wilh. (St. V.) 52 ½ do. do. Rheinische do. IV. Serie do. (Stamm-) Prior. 4 Ober-Schles. Litt. A. Rhein-Nahe.. do. Litt. B. Rhrt.-Crf.-Kr. Gdb. 3 ½¼ 76 do. Litt. C. Stargard-Posen 3 ½⅞ 84 ¾ do. Litt. D. Thüringer 103 ½ do. Litt. E. Wilh. (Cos.-Odbg.).

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Rentenbriefe. Fonds-Course. Kur- und Neumärk.

Freiwillige Anlemhnhe. bpommersche .. Staats-Anleihe von 1859... 105 ½ Posensche. Staats-Anleihen v. 1850,1852, Preussische 8 1854, 1855, 1857, 1859 4 10 1 Rhein. und Westph. dito von 1856 4 X 101 ehbsisehh dito 1 9 Schlesische . * 74

4 Px. 8 . Prämien-Anl.v. 1855 à 100 h. 32 117 Pr. Bk. Anth. Scheine do. (Stamm-) Prior./4 ½ 73 72 Pr. Wilh. (St. V.) 18. Kur- u. Neum. Schuldverschr. 3 ½ 85 Friedrichsd'or. 2 „2do. do. do. 81 do. II. Serie Oder-Deichbau-Obligationen 4 ¼ 98 Gold-Kronen wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist do. III Serie Berliner Stadt-Obligationen 101 6 7Andere Goldmünzen werden usancemässig 4 pCt. berechnet. Rheinische 5 do. do. 2 83 Prioritäts-Oblig. do. vom Staat gar. 32 Schuldverschr. d. Berl. Kaufm. Aachen-Düsseldorf.. 82 sdo. E do. II. Emission 82 Rhein-Nahe v. St. gar. do. III. Emission 86 Khrt.-Crf.-Kr. Gladb. AKAachen-Mastrichter. 60 ½ de. II. Serie Münzprels des Silbers bel der Königl. Münze. do.é II. Emission do. III. Serie pergisch-Märkische. „[Stargard- Posen... Das Pfund fein Silber do. II. Serie do. II. Emission v14““ ͤ1““ do. III. bei einem Feingehalte von 0,980 und darüber 29 Thlr. gr. do. IV.“ Serie Thüringer bei eizem Peingehalte unter 00ws boooo, 229 Thlr. 20 [do. Düsseld.-Elbf. Pr. do. II Serxrle do. do. II. Serie do. III. Serie do. (Dortm.-Soest) 32 do. IV. Serie Fens Mrk. do. II. Ser. Wilh. (Cosel Odbg.) Berlin-Anhalter .... do. III. Emission!

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37 ½ 36 do. Litt. F.

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Oester. Nation.-Anleihe do. Prm.-Anleihe. do. n. 100 Fl. Loose do. neueste Loose .. Russ. Stiegl. 5. Anl. flo. de. 8. Anl.. do. v. Rothschild Lost. do. Neue Engl. Anleihe do. do.

do. Poln. Schatz-Obl- do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. Poln. Pfandbr. in S.-R. 80. Pazrt, 800 VI... PDessauer Prämien-Anl. 85 [Hamb. St.-Präm.-Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. 53 ½ Neue Bad. do. 35 Fl. 74 ½ 8 Schwed. 10 Rl. St. Pr. A.

Ansl. Eisenbahn-

Inländ. Fords. . Fonds. Stamm-Actiezn. Kass.-Vereinz-Bk.-Aect. 4 Danziger Privatbank.. 4 Königsberg. Privatbank 4 Magdeburger do. Posener do. Berl. Hand.-Gesellsch. Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein..

Pommersch. Rittersch. B.

Braunschweiger Bank. Bremer Bank... Coburger Creditbank.. Darmstädter Bank.. Dessauer Credit

do. Landesbank. Genfer Creditbank.... „[Geraer Bank [Gothaer Privatbank... Hannoversche Bank... Leipziger Creditbank.. Luxemburger Bank... Meininger Creditbank. Hoerder Hüttenwerk. Norddeutsche Bank... müinerm ... 21 Oesterreich. Credit.... Fabrik v. Eisenbahnbed. 66 65 Thüringer Bank Dessauer Kont. Gas... 94 93 Weimar. Bank Oesterreich. Metall...

Ludwigshafen-Bexbach’ Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. 4 Mecklenburger 4 Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 Oester. franz. Staatsbahn 5

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Ausl. Prieritäts. Actlen. 6 Industrie-Actien.

Nordb. (Friedr. Wilh.) Belg. Oblig. J. de l'Est

do. Samb. et Meuse Oester. franz. Staatsbahn

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Bergisch-Märkische Lit. A. 87 ¼ a 86 ¾ gem. Oberschlesische Litt. F. Prior. 94 ¼ 91 ½ gem. Mainz-Ludwigsh. Litt. A C. 101 ½ à2 102 etw. a 101 ¾ gem. Oesterr. Franz. Staatsbahn 127 ½ a 8 gem. Dessauer Credit 13 a gem. Oestr. Credit 54983 . . EbEöT

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Anleihe 50 à ¾ gem. Russ. Stiegl. 6 A. 99 a ¼ gem.

KER . 2* 22„ 2 . . 8 . Berlin, 5. März. Die Börse war im Ganzen heut matter; auch die Eisenbahnen waren stiller und mehr nachgebend; preussische Fonds st, besonders Pfandbriefe; in Wechseln war das Geschäft träge. b

Redaction und Rendantur: Schwieger.

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Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbu 1

Das Abonnement beträgt: 1 2 1 Thlr. 4% Kus 82 111 1 g 1 8— für das Vierteljahr E“ 8 in allen Theilen der Monarchie 8 ohne R16“*“ eheeeeeeEbebT“ “] vürbnn. 11

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Alle Post-Anstalten des In- und

8 * Auslandes nehmen Bestelung an,

8Pb Berlin die Expedition des 2

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2. 3 Wilhelms⸗Straße No. 51. o llsRn 8 (nahe der Leipzigerstr.)

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No. 61. Berlin, Donnerstag den 7. März

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1“ vͥ(1111A2A2A₰A*“ Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kurfürstlich hessischen Kammerherrn von Oertzen den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, so wie dem Direktor der Ge⸗

schützgießerei in Spandau, Maäjor Schuer, à la suite der West⸗

fälischen Artillerie-Brigade (Nr. 7), und dem Adjutanten bei der Inspection der technischen Institute der Artillerie, Hauptmann Wesener, von der Westfalischen Artillerie⸗Brigade (Nr. 7), den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; ferner Dem Militair⸗Intendantur⸗Rath Loewe vom 2. Armee⸗ Corps, bei Gelegenheit seiner Versetzung in den Ruhestand, den Charakter als Geheimer Kriegs⸗Rath zu ertheilen. 1“; Fnurng b dilhiteK 2us I I1““ AnaRrog 8*

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11 Miinisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten. 1 26 h ch. inadis aengiln

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Der bisherige erste Lehrer der Koͤniglichen Taubstummen⸗An⸗ stalt zu Berlin, Reimer, ist zum Direktor dieser Anstalt ernannt worden.

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Erlaß vom 24. August 1860 betreffend die Ver⸗ wendung der in den evangelischen Kirchen für un⸗ bemittelte Studirende gesammelten Kollekten.

Dem Königlichen Universitäts-Kuratorium eröffne ich auf die

Berichte vom 27. Juni pr., resp. 9. Januar und 12. April c., daß ich auch nach wiederholter Prüfung aller in Betracht kommenden Verhaͤltnisse keinen genügenden Anlaß finde, die Wiederaufhebung oder Abänderung der in Betreff der Verwendung der evangelischen

Kirchen⸗Kollektengelder ergangenen Allerhöchsten Ordre vom 14. April

1855 herbeizuführen. (a.) b . Nach den Berichten des Königlichen Universitäts⸗Kuratoriums

und den mit denselben eingereichten Vorstellungen des Verwaltungs⸗

raths der akademischen Benefizien gewinnt es den Anschein, als ob

diejenigen Fakultäͤten, welche in der durch die gedachte Allerhöchste Ordre getroffenen Anordnung eine unbillige Bevorzugung der

evangelisch⸗theologischen Fakultät erblicken, sich den wahren Grund dieser vermeinten Bevorzugung nicht klar gemacht haben. Sie

fassen immer nur die größeren Mittel ins Auge, welche jene An⸗

ordnung der evangelisch⸗theologischen Fakultät zur Unterstützung ihrer Studirenden verschafft hat, ohne zu bedenken, daß das Plus nur die Folge ist von der erhöhten Opferwilligkeit der Angehörigen

der evangelischen Kirche. Was an evangelischen Kirchen⸗Kollekten⸗ geldern jetzt mehr aufkommt als früher, wird nicht dem gemeinsamen Unterstützungsfonds entzogen, sondern es kommt überhaupt nur deshalb mehr auf wie früher, weil die Gelder eben nicht mehr zum

emei ützungsfonds fließen, weil die Schranken . sen e neh Keatepge mag. sien, 8 gelischen Kirchen erfolgt, ausschließlich für Studirende der evangelischen

Theologie, unbeschadet deren Ansprüche auf. Theilnahme an den Stipen⸗

beseitigt sind, welche der Opferwilligkeit der evangelischen Gemein⸗ den ehemals insofern entgegentraten, als jede Garantie dafür fehlte, daß ihre milden Gaben ausschließlich im Interesse ihres Bekennt⸗ nisses verwendet wuͤrden. b

. Mittelbar kommen die erhöhten Erträge der evangelischen Kirchenkollekte jedenfalls auch den übrigen Fakultäten zu Gute, da dieselben gegenwärtig die Ansprüche der evangelisch⸗theologischen Fakultät an die Unterstützungsfonds der Universität decken, letztere also den uͤbrigen Fakultäaͤten ungeschmälert verbleiben. Denn daß

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Berlin, den 24. August 18600.

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Fakultät alljährlich bei Vertheilung der akademischen Benefizien zu liquidiren hat, jetzt niedriger sein sollte, als der frühere durch⸗

U schnittliche Ertrag der evangelischen Kirchen⸗Kollektengelder, ist nicht

wahrscheinlich und nicht nachgewiesen. Waͤre dies aber wirklich der Fall, so muß die Differenz doch sicher so gering sein, daß sie im Vergleich zu den verhältnißmäßig viel bedeutenderen Vortheilen, welche aus der durch die Allerhöchste Ordre vom 14. April 1855 getroffenen Anordnung für die evangelisch⸗theologische Fakultät er⸗ wachsen, gar nicht in Betracht kommen, mithin vom Standpunkte des Gesammtwohls der Universität, welches hier entscheidend ist, die Wiederaufhebung dieser Anordnung nicht rechtfertigen kann. Bei Berechnung der den einzelnen Fakultäten zustehenden An⸗ theile an den Unterstützungsfonds müssen übrigens, wie dies hin⸗ sichtlich der Kollektengelder der evangelisch⸗theologischen Fakultät durch den Erlaß vom 12. März 1857 ausdrücklich bestimmt worden ist, alle Präzipua, also auch die Zuschüsse für das katholisch⸗theo⸗ logische Konviktorium, die Prämien, die Unterstützungen für die Instituts⸗Affistenten u. s. w. insofern berücksichtigt und den resp. Fakultäten direkt oder indirekt in Anrechnung gebracht werden, als durch dieselben die Summe des Bedürfnisses, welches neben der Wuͤrdigkeit unerläßliche Bedingung jeder Unterstützung ist, ver⸗ mindert wird. Darum aber wäre es offenbar und ist also unstatthaft, Mitglieder des katholisch⸗theologischen Konviktoriums, als solche, auszuschließen, vielmehr ist auch hier, mag es sich um zahlende oder nicht zahlende Mitglieder handeln, bei nachgewiesener Würdigkeit die Rechnung nach der Bedürftigkeit anzulegen. Wegen der Ansprüͤche der Instituts⸗Assistenten auf Theilnahm an den Unterstützungsfonds verweise ich auf die Verfügungen vom 26. August 1824 und 1. Oktober 1852, in welchen bereits ange⸗ ordnet ist, daß und wie ungehörige oder übertriebene Forderungen zurückgewiesen, oder auf das rechte Maaß beschränkt werden sollen. Mit der nach dem Berichte vom 9. Januar c. beabsichtigten Einrichtung, wonach künftig über die halbjährlich eingehenden Kol⸗ lektengelder immer erst im nächsten Semester disponirt werden soll, erkläre ich mich in Anerkennung der angeführten Gründe um so mehr einverstanden, als bei der hiesigen Universität ein ähnliches Verfahren sich als zweckmäßig bewährt hat. 4 r geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. 1 Im Auftrage: Ss orium zu N.

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unter Aufhebung aller entgegenstehenden früheren Verordnungen über

die Verwendung der in den evangelischen Kirchen der Monarchie für arme Studirende auf den Universitäten Greifswald, Breslau, Berlin, Halle und Bonn periodisch einzusammelnden Kollekten bestimme Ich hierdurch auf Ihren Bericht vom 3. d. M., daß der Ertrag der zu dem gedachten Zweck abzuhaltenden Kollekten künftig insoweit, als die Sammlung in den evan⸗

dien⸗ und sonstigen Unterstützungsfonds der betreffenden wendet werde. Charlottenburg, den 14. April 1855

8' 2 * 2 2 ehcg die Unkerstoungsgugte, bßlche die evangelisch heotacsche de