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Berliner 1861. “
Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours. Fisenbahn-Aectien. SrE. FId. IFErf. GId Sremm-Xctien. 7I Br. 6Id.
Aachen-Düsseldorf.. — Berlin-Anhalter.. Aachen-Mastrichter. Berlin-Hamburger.. Berg.-Märk. Lit. A. do. II. Em. do. do. Lit. B. Berlin-Potsd.-Magdb Berlin-Anhalter... do. Litt. B. Berlin-Hamburger.. do. Litt. C. Berlin-Potsd. Hagd. v1ö1ö1“ Berlin-Stettiner. Berlin-Stettiner. Bresl.-Schw.-Freib., do. II. Serie Brieg-Neisse. do. III. Serie Cöln-- Mindener... Cöln-Crefelder... Magdeb.-Halberst... Cöln-Mindener.. Magdeb.-Wittenb... do. II. Em. Münster- Hammer .. dd. . Niederschles. Märk.. do. III. Em. „Niederschl. Zweigb.. do. do. „[do. (Stamm-) Prior. do. IV. do. Obersechl. Litt. A. u. C. Magdeburg-Wittenb. do. Litt. B. Niedersechles.-Märk.. Oppeln -Tarnowitzer do. Conv. .... Prinz Wilh. (St. V.) do. do. III. Serie [Rheinische do. IV. Serie do. (Stamm-) Prior. Ober-Schles. Litt. A. Rhein-Nahe. do. Iiit D. „Rhrt.-Crf.-Kr. Gdb. do. Lit. C. Stargard-Posen.. Litt. D. Schlesische. 8 “ 0-01n“ ilh. (Cos.- 2. 37 do. Litt. F. Pr. Bk. Anth. Scheine 3do. (Stamm-) 18 73 Pr. Wilh. (St. V.) 1.8. ‚„[Friedrichsd'or do. do. do. 81 do. II. Serie Gold-Kronen. Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, do. III. Serie
Andere Goldmünzen à 5 Thlb.. 1
“ 1 Pfandbriefe. Amsterdam 250 Fl. 142 ½ 141 ⅔ b 1 . 250 FI. 141 ⅔ 141 ½ Kur- und Neumärk.
g ... 300 M. Kurz 150 ¾ do. do.
Sö 390UO 150 ¼ 150 Ostpreussische
11“ 6 19 ½6 19 do.
Paris.. 79 ½ 79 % Pommerscea..
Wien, österr. Währ. 150 Fl. 1 67 ½
66 ⅔ Posensche..
56 24 E1“ 56 26 do ane. ....
Leipzig in Cour. im 14 Thl. 99 ½ Schlesische .
Fuss 100 Thlr.... — Vom Staat garantirte Petersburg 100 S. R.. . 95 LiEt IM...... Warschau 90 S. HR.. 86 ½ Westpreuse...
— do.
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2 A — M
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Rentenbriefe.
Kur- und Neumärk. Pommersche Pesenschhe Preussische. Rhein. und Westph. Sächsische..
Freiwillige Anleihe. Staats-Anleihe von 1859 ... Staats-Anleihen v. 1850,1852, 854, 1855, 1857, 1859 ito Fon 1836... dito von 1853 Staats-Schuldscheine Prämien-Anl. v. 1855 à 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldversehr. Oder-Deichbau-Obligationen Berliner Stadt-Obligationen. do. do. Schuldverschr. d. Berl. Kaufm.
— 2622
—V 8*☛-
lEEISLEEEEASAEEEISIZIETTTIIIIII1I
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¶ᷓ. —
werden usaneemässig 4 pCt. berechnet. Rheinische... Prioritäts-Oblig. do. vom Staat gar. Aachen-Düsseldorf.ö. do. II. Emission do. III. Emission Aachen-Mastrichter.
Münzpreis des Sübers bet der Könlgl. Münze. do.
2.*
2*IEnn
A1““ Rhein-Nahe v. St gar. Rhrt.-Crf.-Kr. Gladb. do. II. Serie do. III. Serie Stargard-Posen do. II. Emission do. III. do. LIIIZ“ do. II. Serie do. III. Serie do. IV. Serie Wilh. (Cosel Odbg.)
do. III. Emission
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FIJ.
. II. Emission HDhis Pfund fein Silber E“
† 1 kba II S. 8 3 gar. bei einem Feingehalte von 0,980 und darüber 29 Thlr. 21 Sgr. do. IV. Serie bei einem Feingehalte unter 0,u900o 29 Thlr. 20 Sgr./do. Düsseld.-Elbf. Pr.
ACOᷣRn R 8*—
do. do. II. Serie do. (Dortm.-Soest Berg.-Mrk. do. II. Ser. Berlin-Anhalter ....
— A Eo /8*ꝓ—
Nichtamtliche Notirungen.
—2 —
Oester. Nation.-Anleihe do. Prm.-Anleihe. do. n. 100 Fl. Loose do. neueste Loose..
Russ. Stiegl. 5. Anl.
do. do. 6. Anl.
do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. do.
do. Poln. Schatz-Obl-
do. do. Cert. L. A.
do. do. L. B. 200 Fl. Poln. Pfandbr. in S.-R.
do. Part. 500 Fl....
Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St.-Präm.-Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. — Neue Bad. do. 35 FlI. 73 ½Schwed. 10 Rl. St. Pr. A. 42 ⅔ 8
Inländ. Fonds. Ausl. Fonds. Kass.-Vereins-Bk.-Act. Danziger Privathank.. Königsberg. Privatbank Magdeburger do.
Posener do.
Berl. Hand.-Gesellsch. Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein. Pommersch. Eittersch. B.
Ausl. Eisenbahn- Stamm-Actien.
Amsterdam-Rotterdam Loebau-Zittau. Ludwigshafen-Bexbach Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger. Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn
Braunschweiger Bank. Bremer Bank Coburger Creditbank. Darmstädter Bank. Dessauer Credit..
do. Landesbank. Genfer Creditbank.... Geraer Bank 8 Gothaer Privatbank... Hannoversche Bank... Leipziger Creditbank.ü Luxemburger Bank.. Meininger Creditbank. Norddeutsche Bank... Oesterreich. Credit.... Thüringer Bank. Weimar. Bank . Oesterreich. Metall...
1E
Ausl. Prioritäts- Actien.
Kordb. (Friedr. Wilh.) 4 ½ Belg. Oblig. J. de l'Est 4 do. Samb. et Meuse 4 Oester. franz. Staatsbahn ,3
Industrie-Actien.
Hoerder Hüttenwerk.
Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas...
93 472 30¾
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12
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ASeRErrrererreesreereenn
Berlin-Anhalter 114 a 114 ½8 gem. Bresl. Schweidn. Freib. 93 ¼ a 94 ¼ a 94 gem. Aachen-Mastrichter Prior. II. Emiss. 55 ¼ a 55 ½ gem. Oesterr. Franz. Staatsbahn 128 a2 ¼ a 128 gem. Darmstädt. Bank 71 a
Mecklenburger 46 ¼ a ½ gem. ordbahn (Fr Wilh.) 44 ¼ à ½ gem. 2
% gem. Dessauer Credit 13 ¾ a ½ gem. Oestr. Credit 55 ¼ a 55 a ½ gem. Thüringer Bank 54 a ¼ gem. vesterr. National-Anleihe 51 a ½ gem.
Berlin, 8. März. Die Börse war heute in besserer Haltung, das Geschäft aber blich gering; ron Eisenbahnen waren Anhalter, Oppeln- Tarnowitzer und Freiburger belebter und besser, die anderen aber still;
preussische Fonds waren sehr fest,
4zproz. Anleihen sehr gesucht Staatsschuldscheine ½¼ besser. ““
“
Redaction und Rendantur: Schwieger.
er Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. (Rudolph Decker.) Sefes
Das Abonnement beträgt: 1 Thlr. für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie 2 ohne 8 Preis-⸗Erhöhung.
11161686“ E““ 8 8 4
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2 Alle Post⸗-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Zestellun an, für Berlin die Expedition des Konicl.
Preußischen Staats-Anzeigers:
Wilhelms⸗Straße No. 51 (nahe der Leipzigerstr.)
8 1 141 ö Se. Majestät der König haben Allergnädigst gernht: Dem Direktor der Skulpturen⸗Galerie der Königlichen Museen, ordentlichen Professor Dr. Gerhard und dem Direktor der Ge⸗ mälde⸗Galerie, außerordentlichen Professor Dr. Waagen zu Ber⸗
lin den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath; so wie
Bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medi⸗ inal⸗Angelegenheiten dem Kanzlei⸗Rath und Registratur⸗Vorsteher S er Ernst Loppe den Charakter als Geheimer Kanzlei⸗ Rath, dem Geheimen Kalkulator Friedrich August Wilhelm Schneider den Charakter als Rechnungs⸗Rath und dem Gehei⸗ men Registrator Wilhelm Kieckbach den Charakter als Kanzlei⸗ verleihen.
116“ 111AX““; vC1A1AA6“
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
u 8 n. “ — Kassen⸗Controlenr und Materialien⸗Verwalter Gustav
Schmitz
zu Königsborn ist zum Secretair bei dem Königlichen Ober⸗Berg⸗Amte zu Breslau ernannt. 8 1
Dem Chemiker A. Fran . zu Staß furth ist unter dem 6ten März 1861 ein Patent 1 auf ein für neu und eigenthümlich erkanntes Mittel, die
Zersetzung des Doppelsalzes aus Chlormagnesium +† Chlor⸗ kealium zu unterstützen, auf fuͤnf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang
des Preußischen Staats ertheilt wordnen.
8 1u]
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Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordrevom 28. Februar 1861 — betreffenddiediesjährigen Truppen⸗Uebungen. “ — Die nachstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre: Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Betreff der diesjährigen Truppen⸗Uebungen Folgendes: 8 1) Hinsichtlich der Uebungen des Garde⸗Corps hat das Gene⸗
. 89 8 8 8
ral⸗Kommando Vorschläge einzureichen. Das 3. Garde⸗
Regiment z. F., so wie das 3. und 4. Garde⸗Grenadier⸗ Regiment sollen jedoch an den Uebungen derjenigen Divi⸗
sionen Theil nehmen, in deren Bereich ihre Garnisonen
liegen. 2) Dss VII. und VIII. Armee⸗Corps werden große Herbst⸗ übungen abhalten, an deren Schluß fünftägige gemein⸗ same Uebungen beider Armee⸗Corps stattfinden, wozu der Chef des Generalstabes der Armee die zu Meiner Geneh⸗ migung vorzulegende General⸗Idee zu entwerfen hat. In Ansehung der Zeit und der Orte der Zusammenziehungen will Ich nähere Vorschläge erwarten. Ueber die Theil⸗ nahme der in den Bundesfestungen stehenden Füsilier⸗ Regimenter, so wie der Bundes⸗Garnison von Frank⸗ furt a. M. an den beregten Uebungen sind nach statt⸗ Einvernehmen mit dem General⸗Kommando
18. S 1 . 146,1136 1116416 4666 VIII. Armee⸗Corps Festsetzungen zu treffen. Die zur Zeit zu fünf Escadrons formirten Kavallerie⸗Negimenter werden mit 5 Escadrons an den Uedungen Theil neh⸗ men, soweit nicht besondere Umstände dies verhindern. Der Ausfall, welcher an der Etatsstärke der sämmtlichen an den Herbstübungen theilnehmenden Truppentheile des VII. und VIII. Armee⸗Corps, durch die Zahl der Kran⸗ ken und Kommandirten (inklusive Wacht⸗Kommando’s) ntsteht, ist durch Einziehung der nöthigen Reserven der⸗ rt zu decken, daß die Truppentheile in der vollen Etats⸗
stärke an den Uebungen Theil nehmen können.
3) Bei den übrigen Armee⸗Corps, welche nicht vor Mir Revue haben, sollen die Divisionen allgemein unter Theil⸗ nahme von 20 Geschützen — nach Maßgabe der Dislo⸗ cations⸗Verhältnisse, entweder 16 Fuß⸗ und 4 reitende Geschüͤtze, oder 12 Fuß⸗ und 8 reitende Geschütze — per Didvision Herbstübungen abhalten. Diesen Uebungen ist, insoweit nachstehend nicht anders bestimmt ist, die Zeit⸗ Eintheilung zum Grunde zu legen, welche die Ordre vom 27. Februar 1845 für diejenigen Armee⸗Corps vorschreibt, die keine große Herbstübungen abhatten, jedoch genehmige Ich, daß auch während der für die Maunöver in der ganzen Division bestimmten ersten dreitägigen Periode Quartierwechsel, resp. Bivouaks stattfinden duͤrfen.
4) Bei sämmtlichen Provinzial⸗Armee⸗Corps können die nur aus 4 Escadrons bestehenden Kavallerie⸗Regimenter, welche mehr als eine Garnison haben, im Frühjahre — jedoch nicht vor Mitte Mai — je nach dem Ermessen der Ge⸗
eral-Kommandos zu zehntägigem Exerzieren im Regi⸗
ente an geeigneten Punkten zusammengezogen werden. Im Herbste, vor dem Beginne der Brigade⸗Uebungen, sollen diese Regimenter dagegen nur viermal im Regi⸗ mente exerzieren, wogegen alle Kavallerie⸗Regimenter, bei welchen jene 10malige Uebung im Frühjahr nicht statt⸗ sindet, im Herbst unmittelbar vor den Brigade⸗Uebungen 14 Tage im Regiment zu exerzieren haben.
) Uebungen der Landwehr⸗Infanterie, der Landwehr⸗Kaval⸗ lerie, der Landwehr⸗Artillerie und der Landwehr⸗Pioniere haben in diesem Jahre nicht stattzufinden.
6) Die im Reserve⸗ und Landwehr⸗Verhältniß befindlichen Jäger und Schützen sind in der durch den Reorganisa⸗ tions⸗Etat vorgesehenen Stärke zu vierzehntägigen Uebun⸗ gen heranzuziehen.
7) Die Krankenträger⸗Compagnien des J. und II. Armee⸗ Corps sollen in der durch den bezüglichen Uebungs⸗Etat vorgeschriebenen Stärke zu einer 21kägigen Uebung und zwar unmittelbar nach Beendigung der Divisions⸗Uebun⸗
gen zusammengezogen werden. Sonstige Uebungen de Trains finden in diesem Jahre nicht statt.
8) Landwehr⸗Offiziere und Landwehr⸗Offizier⸗Kandidaten aller Waffen sind nach Maßgabe des durch die betreffen⸗ sdden Vorgesetzten für jeden speziellen Fall zu beurtheilen⸗
den Beduͤrfnisses, zu 4⸗ bis Gwöchentlichen Uebungen bei
der Linie heranzuziehen. 1
9) Die sämmtlichen Truppenübungen, mit Ausschluß der des VII. und VIII. Armee Corps, sind derart anzuberaumen, daß die Reserven im Allgemeinen bereits am 15. Septem⸗ ber d. J. entlassen werden.
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