das Kriegsministerium,
Ich beauftrage hiernach das weiter
1“ . Fmime G “ (gez.) Wilhelm.
(gesgengez.) An das Kriegs⸗Ministerimuämu.
wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 5. März 1861. * 2— —
Der Kriegs⸗Minister. XX“;“
Se. Majestät der König haben mittels Allerhöchster Kabinets⸗ Ordre vom 7. Februar c. auf Befürwortung Sr. Königlichen
Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen, Chefs des Litthaui⸗ schen Dragoner⸗Regiments (Nr. 1), dem Offizier⸗Corps dieses Re⸗ giments Allergnädigst zu gestatten geruhet, an dem Säbelgefäß silbernen Adler nach dem Allerhöchst genehmigten was hierdurch zur Kenntniß der Armee ge⸗
“ Kriegs⸗Minister.
den kleinen Modell zu tragen; bracht wird.
5
März 18
Die nachstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre: “ Ich bestimme hierdurch, daß Meine in den bezüglichen 3 Ordres vom 29. Juni und 12. August v. J. gegebenen Bestim⸗ mungen hinsichtlich der Beibehaltung der Uniform⸗Abzeichen ꝛc., auch auf diejenigen Offiziere Anwendung finden sollen, welche bei den von Mir unter dem 23sten v. M. verfügten Schlußversetzun⸗ gen von den vier alten Garde⸗, resp. Garde⸗Grenadier⸗Regimen⸗ tern, so wie von Meinem, dem Königs⸗Grenadier⸗ (2. Westpreußi⸗ schen) Regt. (Nr. 7), dem Grenadier⸗Regiment König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pommerschen) (Nr. 2), und dem Leib⸗Grena⸗ dier⸗ (1. Brandenburgischen) Regiment (Nr. 8), zu den mit den⸗ selben korrespondirenden neu formirten Regimentern versetzt wor⸗ den sind. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu
veranlassen. 9 Berlin, den 3. März 186—6t6. 8““ 1. v11II“
“ 88 *)
29 8
1
wird hiermit zur Kenntniß der Armee Beerlin, den 7. Maͤrz 1861.
Der Friegs⸗Minister
von Roon.
Ordnung. 11te Sitzung des Herrenhauses am Montag, den 11. März 1861, Mittags 12 Uhr. Vereidigungen. Bericht der Kommission zur Vorberathung des Gesetz⸗Ent⸗ wurfs über die Gesetzes⸗Vorlage, betreffend das Eherecht, und über mehrere ihr zugewiesene Petitionen. q11111218
“
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Personal-Veränderungen in der Armer. Hfstziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versezzungen. Major und Chef der Provinzial⸗Invaliden⸗Com⸗
Erferseeliche zu Feranlassen. „g„„689.888 Berlin, den 28. Februar 1861. EEf dig 1 8
1 8 . pagnie für Sachsen, die Chefstelle der neuformirten 7. Comp. des Ber⸗ liner Invalidenhauses verliehen. v. Skrbensky, Pr. Lt. mit dem Cha⸗ rakter als Rittmeister vom Berliner Invalidenhause, mit der Führung der Provinzial⸗Invaliden⸗Comp. für Sachsen beauftragt. Schultz, Pr. Lt. mit dem Char. als Hauptm. und Pflegling des Berliner Invaliden⸗ hauses, Treptow, Pr. Lt. à la s ite der Garde⸗Invaliden⸗Comp. und kommandirt zur Garde⸗Unteroff. Comp., die beiden vacanten Pr. Lts. Stellen des Berliner Invalidenbauses übertragen. v Den 26. Februar. “
v. Pommer⸗Esche, Port. Fähnr. vom 1. Nhein. Infant. Regt.
(Nr. 25), zum 4. Garde⸗Gren. Regt. versetzt. ih 2 Den 2. März. 21 “
Frbr. v. RKichthofen, Major und etatsm. Stabsoffz. vom Bran⸗ denb. Drag. Negt. (Nr. 2), zum 2. Brandenburg. Ulan. Regt. (Nr. 11), 882 v. Kuylenstjerna, Major aggr. dem 1. Brandenb. Ulan. Regt. (Kaiser von Rußland) (Nr. 3), als etatsm. Stabsoff. in das Brandenb. Drag. Regt. (Nr. 2) einrangirt. Prinz zu Sayn⸗Wittgenstein⸗Berleburg, Sec. Lt. vom 1. Garde⸗Ulan. Regt., à la suite des Negts. gestellt. v. Gar⸗ nier, Hauptmann von der Armee und Direktor der Gewehrfabrik zu Saarn, v. Neindorff, Hauptmann von der Armee und Direktor der Gewehrfabrik zu Danzig, zu Majors, vorläufig obne Patent, befördert. v. Frankenberg, Rittm. aggr. dem Magdeb. Hus. Regt. (Nr. 10) und kommandirt zur Leitung des Detaildienstes bei der Militair⸗Reitschule, Geerz, Hauptm. von der Armee und dienstleistend bei der topograpbischen Abtheilung des großen Generalstabes, der Charakter als Major verliehen. v. d. Dollen, Hauptm. von der Pomm. Art. Brig. (Nr. 2) und kom⸗ mandirt in die 2. Comp. Chef⸗Stelle des Train⸗Bats. II. Armec⸗Corps, als Rittm. und Comp. Chef in das Train⸗Bat. II. Armee⸗Corps versetzt. Moewes, Hauptm. von der Pomm. Artill. Brig. (Nr. 2), zum Comp. resp. Battr. Chef ernannt. Zoellner, Pr. Lt. von ders. Brig., zum Hauptm., Meißner, Sec. Lt. von ders. Brig., Zirzow, Sec. Lt. v. d. Schles. Art. Brig. (Nr. 6), zu Pr. Lts. befördert. Caspari, Haubptm. von der Rhein. Art. Brig. (Nr. 8), zum Comp resp. Battr. Chef ernannt. Leo J., Sec. Lt. von ders. Brig., zum Pr. Lt. befördert
Presch, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufg. des 2. Bats. 2. Brandenb. Regts. (Nr. 12), in eine etatsm. Sec. Lts. Stelle bei dem Train⸗Bat. des Garde⸗Corps kommandirt.
Den 2. März.
v. Zastrow, Sec. Lt. vom Train 1. Aufg. des 2 Bats. 2. Bran⸗ denburg. Regts. (Nr. 12) und kommandirt in eine etatsmäß. Stelle des Train⸗Bats. des Garde⸗Corps, Klaproth, Sec. Lt. vom Train 1. Aufg. des 3. Vats. 3. Brandenburg. Regts. (Nr. 20) und kommandirt in eine etatsmäß. Stelle des Train-Bats. des Garde⸗Corps. beide als Sec. Lts. im Train⸗Bat. des Garde⸗Corps, Walter, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 1. Bats. 3. Niederschles. Regts. (Nr. 10) und kommandirt in eine etats⸗ mäßige Stelle des Train⸗Bats. VI. Armee⸗Corps, Fiebig, Sec. Lt. vom Train 1. Aufg. des 1. Bats. 3. Niederschles. Regts. (Nr. 10) und kom⸗ mandirt in eine etatsmäßige Stelle des Train⸗Bats. VI. Armee⸗Corxps, beide als Sec. Lts. im Train⸗Bat. des VI. Armee⸗Corps, Lemmer, Sec. Lt. von der Art. 1. Aufg. des 2. Bats. 3. Westphäl. Regts. (Nr. 16) und kommandirt in eine etatsm. Stelle des Train⸗Bataill. VII. Armee⸗ Corps, Wassermann, Sec. Lt. vom Train 1. Aufg. des 1. Bats. 4. Westf. Regts. (Nr. 17) und kommandirt in ein etatsm. Stelle des Train⸗ Bats. VII Armee⸗Corps, beide als Sec. Lts. im Train⸗Bat. des VII. Armee Corps angestellt. Gr. v. Haslingen, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 1. Bats. 2. Brandenb. Regts. (Nr. 12), als Sec. Lt. im 2. Garde⸗Regt. z. F., Foerster, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 3. Bats. 2. Brandenburg. Regts. (Nr. 12), als Sec. Lt. im 5. Brandenb. Inf. Regt. (Nr. 48), Bock, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 2. Bats. 3. Brandenb. Regts. (Nr. 20), als Sec. Lt. im 7. Brandenb. Inf. Regt. (Nr. 60), Ziegler, Gentz, Sec. Lts. vom 1. Aufg. des 1. Bats. 4. Brandenb. Regts. (Nr 24), als Sec. Lts. im 8. Brandenb. Inf. Regt. (Nr. 64), Hünecke, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 3. Bats. 3. Brandenb. Regts. (Nr. 20), Schuch, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 3. Bats. 2. Brandenb. Regts. (Nr. 12), als Sec. Lts. im 4. Magdeb. Inf. Regt. (Nr. 67), Reinhard, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 1. Bats. 3. Westf. Regts. (Nr. 16), als Sec. Lt. im 7. Westf. Inf. Regt. (Nr. 56), Pastor, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 1. Bats. 1. Rhein. Regts. (Nr. 25), als Sec. Lt. im 5. Rhein. Inf. Negt. (Nr. 65), Holt⸗ hoff, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 1. Bats. 2. Rhein. Regts. Uhr 28), Wenborne, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 2. Bats. 2. Rhein. Regts. (Nr. 28), als Sec. Lts. im 7. Rhein. Inf. Regt. (Nr. 69), Utsch, Zix⸗ Sec. Lts. vom 1. Aufg. des 2. Bats. 4. Rhein. Regts. (Nr. 30), als Sec. Lts. im 8. Rhein. Inf. Regt. (Nr. 70), v. Wedell, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufg. des 2. Bats. 3. Niederschles. Regts. (Nr. 10), als Sec. Lt. im 1. Schles. Hus. Regt. (Nr. 4) angestellt. Fromme, Feldw. vom 3. Bat. 1. Ostpreuß. Regts. (Nr. 1), Zimmermann, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat 2. Magdeburg. Regts. (Nr. 27), Overhoff, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat. 1. Thüring. Regts. (Nr. 31), Meyer, Viee⸗Feldw. vom 1. Bat. 2. Westfäl. Regts. (Nr. 15), Seul, Compes, Vice⸗Feldw. vom Bat. Neuß (Nr. 39), v. Groote, Vice⸗Feldw. vom 2. Bat. 2. Rhein. Regts. (Nr. 28), zu Sec. Lts. bei der Art. 1. Aufg, befördert.
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B. Abschiedsbewilligungen ec. 8 Den 2. März.
v. Manteuffel, Sec. Lt. vom Neumarkisch. Drag. Regt. (Nr. 3), als halbinvalide ausgeschieden und zu den beurl. Offizieren der Kav. 2. Aufgeb. des 3. Bats. 2. Pomm. Landw. Regts. (Nr. 9) übergetreten. v. Lücken, Port. Fähnr. a. D., früher im 1. Garde⸗Regt. z. F., als Port. Fähnr. im 1. Schlesischen Gren. Regt. (Nr. 10) wieder angestellt. Engel, Pr. Lt. von der Westfaͤl. Art. Brig. (Nr. 7) ausgeschieden und zu den beurl. Offiz der Artill. 2. Aufg. des 1. Bats. 4. Östpreuß. Ldw. Regts. (Nr. 5) übergetreten. Perrot, Sec. Lt, von der Rhein. Artill.
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Brig. (Nr. 8), ausgeschieden und zu den beurl. Offiz. der Art. 1. Aufg.
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des 1. Bats. 4. Rhein. Landw. Regts. (Nr. 30) übergetreten. Lübcke, Oberfeuerwerker a. D., zuletzt in der Ostpreuß. Art. Brig. (Nr. 1), der als Sec. Lt. verliehen. 18 I Bei der Landwehr. 18 Den 28. Februar. 1 8½8 14 K Picardi, Pr. Lt. a. D., zuletzt Sec. Lt. im 3. Bat. 21. Landw. jetzigem 4. Pomm. Landw. Negts. (Nr. 21), die Erlaubniß zum Tragen der hhFfff 85 Fegis⸗ 8 solch⸗ 6ü6 zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857, getragen wurde, ertheiltkt 1 vtit Eiicuir Jusei⸗Blamte. . Den 7. Februar. 1 Dannert,. Ober⸗ und Corps⸗Aüditeur des II. Armee⸗Corps, auf sei⸗ nen Antrag vom 1. April d. J. ab mit der gesetzlichen Pension in den b . Militgir⸗Beamte. ““ Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. DOehler, Registratur⸗Assistent hei der Intendantur des II. Armee⸗ Corps, zum etatsmäßigen Intendantür⸗Registrator ernannt. Den 2. März. L111“” Mühlpfordt, Sekretariats⸗Applikant bei der Intendantur des 1. Armee⸗Corps, zum Intendantur⸗Sekretariats⸗Assistenten ernannt.
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1“ 82 Bekanntmachung. 8 Zur Vermeidung von Verzögerungen und Verspätungen in der Be⸗ stellung der hier eingehenden Briefe ꝛc. wird dem Publikum wiederholt dringend empfohlen, auf der Adresse die Wohnung des Adressaten nach Straße und Hausnummer und der Lage — ob 1, 2 ꝛc. Treppen hoch u. s. w. — möglichst genau zu bezeichnen. Berlin, den 6. Mͤrz 1861. 8 Der Ober⸗Post⸗Direktor. “ maeeeee;
v““ ““ 8 18 6 chtamtliches.
Preußen. Berlin, 9. März. König nahmen heute die Vorträge des General⸗Majors von Manteuffel Raͤths Wirklichen Geheimen Raths Illaire entgegen. Demnäͤchst empfingen Seine Majestät im Beisein Sr. Excellenz des General⸗ Feldmarschalls Freiherrn von Wrangel und des Kommandanten, General⸗Majors von Alvensleben, die Meldungen des General⸗ Majors von Schütz, des Majors von Richthofen vom 2. Branden⸗ burgischen Ulanen⸗Regiment, des Majors von Kunylenstierna vom 1ö““ Dragoner⸗Regiment, des Majors von Bessel
General⸗Adjutanten
vom Generalstabe, des Majors Geertz und mehrerer anderer Offi⸗ dann, Allerhöchstsich durch den
ziere entgegen, und geruhten d chstsich de General von Hahn, General⸗Inspecteur der Artillerie, im Beisein des General⸗Lieutenants von Puttkammer, diejenigen Offiziere er Artillerie vorstellen zu lassen, welche zur Ablegung der Haupt⸗ manns⸗Prüfung hier versammelt sind. Dann fanden die Vor⸗ träge der Staats⸗Minister von Auerswald und von Schleinitz 114*“ 5 .
— Ihre Majestäten der König und die K. haben gestern Ihrer Majestät der verwittweten Königin einen Be⸗ such abgestattet. Soirée und gestern ein größeres Diner hren 1 Abgesandten statt, wobei auch Ihre Königlichen Hoheiten der Kron⸗ prinz und die Frau Kronprinzessin erschienen. Ihre Majestät die
rbönigin hat die Anstalten Bethanien, Elisabeth⸗ Krankenhaus und St. Hedwigs⸗Hospital mit einem Besuch beehrt.
— In der heutigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten
wurde der Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Einführung einer llgemeinen Gebaudesteuer, nission erledigt.
— Die englische P ost ist ausgeblieben. Coöln, 8. Maͤrz. Ihre Majestät die Königin
em hiesigen Comité ng b 8 ie z1 Vogel unternommene von Heuglinsche
Auffindung des Dr. V mumenen hon Expedition nach dem Innern von Afrika die Summe von 200
Thalern als Beweis Allerhöchstihrer Theilnahme für dieses Unter⸗
nehmen, welches dem deutschen Gemeinsinne zur größten Ehre ge⸗
reiche, uüͤbersenden lassen. (K. Z.)
88 Holstein. Itzehoe, 7. März, Der den Ständen Hol⸗ eines Gesetzes, betreffend die proviso⸗
teins vorgelegte Entwurf betre rovis; ische Stellung des Herzogthums Holstein hinsichtlich 28 Monarchie,
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1
er gemeinschaftlichen Angelegenheiten der dänischen autet: §. 1. Hinsichtlich derjenigen Angelegenheiten,
Seine Majestät der
und des Geheimen Kabinets⸗
ie Königin
Im Königlichen Palais fand am Donnerstag eine. 8 Diner zu Ehren der englischen
zur Sammlung von Beiträgen für die zur⸗
welche nach Unserer
4 Mra „ vhtgr493 auuinmn In91 — 4½ „ allerhöchsten Bekanntmachung vom 28. Januar 1852 zu dem amtlichen Wirkungskreise, Unseres, Ministeriums für die, auswärtigen Angelegen⸗ hbeiten., Unseres. Finanzministeriums, Unseres Kriegsministexiums und Unseres Maxineministeriums gehören, soll, Unser Herzogthum Holstein mit den übrigen Bestandtheilen Unserer Monarchie eine gemeinsame Perwal⸗ tung hehalten. §. 2. Veränderungen in der bestehenden Gesetzgebung, betreffend alle, Steuern und Abgaben im Herzogthum Holstein, welche der gemeinschaftlichen Kasse zufließen, die Königlichen im Herzogthum Holstein belegenen Domainen, das Zollwesen im Herzogthum, den Eiderkanalzoll, das Post⸗ und Telegraphenwesen und das Münzwesen im Herzogthum sollen künftig nicht anders als nach vorgängiger Zustimmung der Versammlung der Landstaͤnde, des Herzogthums Holstein vorgenommen werden. §., 3. Aus den Theilen der Armee, die im Herzogthum Holstein rekrutirt werden, soll hinsichtlich der damit verbundenen Ausgaben eine eigene Abtheilung der Armee gebildet werden. Verändexungen in der Militair⸗Gesetzgebung sollen, insoweit sie diese Abtheilung der Armee betreffen, nur mit Zustime mung der Landstaͤnde vorgenommen werden. §. 4. Gesetze, betreffend ein⸗ Aenderung der, bestehenden Pläne für die Stellung der Mannschaft zum Läand⸗ oder Seeheere und die Herheischaffung von Pferden, Lehensmitteln, Fourage, Quartier und ähnlichen Naturallieferungen zu denselben, erfordern, insoweit sie das Herzogthum Holstein betreffen, die Zustimmung der Land⸗ stäͤnde. §. 5. Ebenso kann nur nach vorgängiger Zustimmung der Land⸗ stände das Indigenatgesetz verändert, oder, das Indigenatrecht an Aus lander, die im Herzogthum ansaͤssig sind, von Uns ertheilt werden. §. 6 Insoweit die in den §§. 2 — 5 genannten, Veräͤnderungen in der Gesetz gebung der Art sind, daß die Ausführung derselben entsprechende Veränderungen in der Gesetzgebung für die, übrigen Theile der Monarchie, voraussetzt, wollen Wir die betreffenden Gesetzentwürfe nicht allerhöchst sanctioniren, bevor von dem Reichsrath ein überein⸗ stimmender Beschluß gefaßt worden ist. Wir wollen der Versammlung der Landstände Vorschläge zu solchen Bestimmungen in ihrer Geschäftsordnnng vorlegen lassen, die geeignet sein werden, etwaige Abweichungen der Beschlüsse auszugleichen. Sollte es jedoch auch mit Hülfe solcher Bestimmungen nicht möglich sein, zu einem übereinstimmenden Beschluß zu gelangen, und ist eine Veränderung in der bestehenden Gesetzgebung von Uns und von einer der genannten Versammlungen als dringend anerkannt, behalten Wir Uns vor, wit Zustimmung dieser Vexsammlung die Veränderung in dem betreffenden Theile der Monarchie eintreten zu lassen, und diejenigen Verwaltungsmaßregeln zu, treffen, welche eine Folge der dadurch ent⸗ stehenden Einschränkung in der bisher bestehenden Gemeinschaft sind. §. 7. Die Versammlung der Landstände ist hefugt, in den in den §§. 2—5 ge⸗ nannten Angelegenheiten Veränderungen in der Gesetzgebung bei Uns aller⸗
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unterthänigst zu beantragen. §. 8. Gleichfalls soll die Versammlung zur Ein⸗
reichung und Unterstützung von Vorschlägen, Anträgen und Beschwerden in allen gemeinschaftlichen Angelegenhriten der Monarchie, insoweit, sie das Interesse des Herzogthums Holstein berühren, befugt sein. Auf solche, so wie auf die im vorstehenden Paragraphen erwähnten Eingaben werden Wir der Versammlung der Landstäaͤnde, insofern sie noch vereinigt ist,
sonst aber der näͤchsten Versammlung der Landstände Unsere allerhöchste
Entschließung eröffnen lassen. §. 9. Für die folgenden Angelegen⸗ heiten und Institutionen werden die Ausgaben durch die Landstaͤnde des Herzogthums Holstein hewilligt, aber aus den gemeinschaft lichen Einnahmen der Monarchie abgehalten: 1) Die Grenzzoll⸗ bewachung im Herzogthum Holstein, 2) die lokale Zollverwaltung im Herzog⸗ thum, 3) die lokale Post⸗ und Staats⸗Telegrayhen⸗Verwaltung im Herzog⸗ thum, 4) das Lootsen⸗, Leuchtfeuer⸗ und Bakenwesen an den holsteinischen Kuͤsten, 5) die Central⸗Kasse in. Rendsburg, 6) die Münze in Altong. §. 10. Für die im §. 3, erwähnte Abtheilung der Armee werden die Ausgaben ebenso durch die Landstände des Herzogthums Holstein bewilligt, aber aus den besonderen Einnahmen des Herzogthums ahbgehalten, §. 11. Die ordinairen Ausgaben für die in den Paragraphen 9 und 10 ge⸗ nannten Verwaltungszweige werden durch ein Normal⸗Budget festzu stellen sein; die extraordingiren Ausgaben werden durch besondere Zulage gesetze bewilligt. Bis dieses Normal⸗Budget durch Gesetz festgestellt wer⸗ den kann, wollen Wir ein vorläufiges Normal⸗Budget bestimmen, in welchem die Ausgaben aufgeführt werden sollen, welche in bestehenden Gesetzen oder in den ordinairen Anforderungen der verschiedenen Ver⸗ waltungszweige begrüͤndet find. Jedoch darf die Gesammtsumme jedes Hauptabschnitts dieses Budgets den Durchschnittsbelauf derjenigen Sum⸗ men nicht übersteigen, welche zu demselben Zweck für die Finanzperioden vom 1. April 1856 bis 31. März; 1860 bewilligt worden sind. Der Theil dieses Normal⸗Budgets, welcher die ohensrnamtr, Ramgelast einenh be⸗ trifft, befaßt, außer den Ausgaben zu dieser Abtheilung selbst, einen festen jährlichen Zuschuß zu denjenigen militairischen Institutionen, welche nach der Bildung dieser Abtheilung für dieselbe mit. dem übrigen Heere gemeinschaftlich verbleiben. In dem vorläufigen Norxmal⸗Budget⸗ darf dieser Zuschuß nicht mehr als 21,64 Prozent von dem Durchschnittsbelauf der Summen betragen, die zu demselben Zweck für die Finanzperioden vom 1. April 1856 bis 31 sten März 1860 bewilligt worden sind. §. 12. Der besonderen Kasse des Herzogthums Holstein sollen künftig 21,64 Prozeut von allen gemeinschaftlichen Einnahmen der Monarchie mit Ausnahme des Zuschusses der einzelnen Landestheile von den besonderen Einnahmen derselben (Post 10 des vorläufigen Normalbudgets vom 28. Februar 1856) zu Gute ge⸗ schrieben werden. Doch soll der Ueberschuß aus den im Herzogthum Hol⸗ stein belegenen K. Domainen gegen eine jaͤhrliche Aversionalsumme von 640,000 Thlr. an die gemeinschaftliche Kasse der Monarchie den besonderen Einnahmen des Herzogthums Holstein zufallen. Für die Bewilligung der⸗ Ausgaben, welche aus den mit diesen Domainen verbundenen Einnahmen abzuhalten sind, gelten die im §. 11 enthaltenen Regeln, jedoch hit; Pe⸗ rücksichtigung der Bestimmungen Unserer allerhöchsten Resolution vom 23. September 1859 wegen einer veränderten budgetmäßigen Postirung 8 Berechnung verschiedener, die in, dem Herzogthum Holstein belegenen Do mainen betreffendeu Einnahmen und Ausgaben s. w. d. a. S in irgend einem die gemeinschaftlichen Einnahmen berührenden.
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