Punkte ein Einschränkung der bestehenden Gemeinschaft nach den Bestimmungen des §. 6 vorgenommen werden, geht die dadurch be⸗ troffene Einnahme von einer gemeinschaftlichen zu einer besonderen über. §. 13. Zur Deckung der folgenden gemeinschaftlichen Ausgaben der Ma⸗ narchie wird ein fester jährlicher Beitrag, der nur mit Zustimmung der Landstände erhöht werden kann, der besonderen Kasse des Herzogthums Holstein zur Last zu schreiben sein, nämlich: Zu Unserer Civilliste 173,000 Thlr., zu den Apanagen Unseres Königlichen Hauses 80,000 Thlr., zu Unserem Geheimen Staatsrath 15,000 Thlr., zu der Verzinsung und Abtragung der Staatsschuld 1,187,000 Thlr., zu Unserem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten 52,000 Thlr., zu Unserem Marineministerium 440,000 Thlr., zu Unserem Finanzministerium (hierunter die zu verschiedenen und unvorher⸗ gesehenen Ausgaben der Monarchie bisher budgetirten Summen 133,000 Thlr. Ferner werden der besonderen Kasse des Herzogthums 1,64 pCt. von dem zu gemeinschaftlichen Penfionen, sowohl für Beamte und ihre Hinterlassenen, als für die militairen Unterklassen und die Invaliden, nach den bestehenden gesetzlichen Regeln erforderlichen Belaufe zur Last zu schreiben sein. Extraordinaire Pensionsgesetze für im Herzogthum angestellte Beamte unter den Ministerien für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten und deren Hinterlassenen werden den Landständen vorzulegen sein. Sofern 21,64 pCt. von dem zur Verzinsung und Abtragung der Staatsschuld der Monarchie erforderlichen jährlichen Gesammtbelauf als Folge etwaiger Veränderungen im Betrage der Staatsschuld oder in deren Verzinsung und Abtragung in dauernder Weise auf eine geringere Summe als oben⸗ stehende 1,187,000 Thlr. anzuschlagen sein möchten, wird dieser feste jähr⸗ liche Beitrag aus der besonderen Kasse des Herzogthums Holstein ent⸗ sprechend zu ermäßigen sein. Das Herzogthum wird dagegen 21,64 pCt. von der eventuellen Unterbilanz der allgemeinen Wittwenkasse zu tragen haben. Für das Finanzjahr vom 1. April 1861 bis zum 31. März 1862 sollen diesenigen Bestimmungen, welche durch Unsere allerhöchste Resolu⸗ tion vom 23. September 1859, betreffend den von dem Herzogthum Hol⸗ stein zur Deckung der gemeinschaftlichen Ausgaben der Monarchie während der Finanzperiode vom 1. April 1860 bis zum 31. März 1862 zu leistenden Beitrag, getroffen sind, maßgebend sein. §. 14. Für provisorische Gesetze, so wie für die Abhaltung von Ausgaben, welche nicht bewilligt sind, sollen die Bestimmungen in den §§. 15 und 17 des Gesetzes, betreffend die Verfassung des Herzogthums Holstein, auch in ge⸗ meinschaftlichen Angelegenheiten gültig sein. § 15. Die Staatsrechnungs⸗ Ablage wird den Landständen zum Bedenken vorgelegt, bevor selbige von Uns genehmigt wird. §. 16. Gesetze, wodurch dieses Gesetz verändert oder interpretirt wird, so wie Gesetze, welche eine fernere Entwickelung der Stellung des Herzogthums Holstein in der Monarchie bezwecken, können nur nach vorgängiger Zustimmung der Landstände des Hexzogthums er⸗ lassen werden.“
Der vorgelegte Verfassungs⸗Entwurf für das Herzogthum Holstein besteht aus 24 Paragraphen, von denen 1 bis 3 über die Sonderung zwischen gemeinsamen und besonderen Angelegenheiten han⸗ deln und mit dem Entwurfe von 1859 übereinstimmen. Auch die §§. 4, 5 und 6 stimmen im Wesentlichen mit dem früheren Entwurfe überein. Aus §. 7 des vorigen Entwurfs ist die Bestimmung, daß den Gerichten nicht zustehe, über die Rechtmäßigkeit obrigkeitlicher Verfügungen zu urtheilen, ausgelassen. Für die Entscheidung von Kompetenz⸗Kon⸗ flikten ist dagegen die Bestimmung des vorigen Entwurfs beibehalten. Ganz neu ist dagegen der §. 8. Derselbe lautet: „Jeder ist berechtigt, seine Gedanken durch den Druck zu veröffentlichen, unter Verantwortlich⸗ keit vor den Gerichten. Die gegenwärtige Bestimmung tritt jedoch erst in Kraft gleichzeitig mit der Erlassung eines Preßgesetzes, „wozu Wir den Entwurf der nächsten Versammlung der Landstände vorlegen lassen werden. Bis dahin wird es nach den jetzt bestehenden gesetzlichen Verfügungen gehalten.“ §. 9 bestimmt Versammlungsfreiheit; §. 11 bezweckt die bürgerliche Gleichstellung der Unterthanen, ohne Rücksicht auf ihr religiöses Bekenntniß; §. 13 bestimmt, daß die Stände jedes zweite Jahr zusammentreten sollen; §. 17 ordnet die Feststellung eines Normal⸗Budgets für die besonderen Einnahmen und Ausgaben des Herzogthums Holstein an. Nach §. 22 soll kein Mitglied der Landervertretung ohne Erlaubniß der Versammlung wegen Schulden verhaftet, gefänglich eingezogen oder in Anklage versetzt werden können, es sei denn, daß er auf frischer That ertappt wäͤre. Fuͤr Aeußerungen in der Versammlung kann kein Mitglied ohne Einwilligung derselben außerhalb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden. Zufolge §. 25 bedürfen Beamte zur Annahme einer auf sie gefallenen Wahl nicht der Erlaubniß der Regierung.
Frankfurt a. M., 7. März. Die heutige Sitzung der Bundesversammlung war dem Vernehmen nach ausschließlich verschiedenen Festungs⸗Angelegenheiten von untergeordneter Bedeutung gewidmet. Die Vorträge und Beschlußnahmen betrafen theils bauliche Angelegenheiten, theils die Verproviantirung der Festungen. In der seit Jahren schwebenden Streitfrage wegen der Besitzverhältnisse des Crispinusfelsens in Luxemburg wurde eben⸗ falls Vortrag erstattet. (D. A. Z.)
Württemberg. Stuttgart, 7. März. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten übergab Abgeordneter Reyscher eine Interpellation an den Minister des Auswärtigen, dahin lautend: „ob die Regierung seit 1850 und in welcher Weise sie theil genommen habe an den Verhandlungen und Abstimmungen des Bundes in der kurhessischen Verfassungsfrage und ob sie geneigt sei, die hierauf bezüglichen Protokolle der Kammer vorzulegen?“ — Der Vertrag mit Baden, betreffend die Mühl⸗ acker⸗Pforzheimer Eisenbahn, wurde genehmigt. Ein Gegen⸗ antrag fiel mit 39 gegen 48 Stimmen. Aus dem bei den Ständen eingebrachten Haupt⸗Finanz⸗ etat für die Periode vom 1. Juli 1861 —1864 theilen wir fol ende Notizen mit: Bei dem ordentlichen Dienst berechnet
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sich der Staatsbedarf zu jährlichen 15,389,368 Fl., un
dieser Voranschlag die für die vorige Periode verabschiedete Summe um den Betrag von jährlichen 1,632,997 Fl. Die Gründe dieses Mehrbedarfs liegen hauptsächlich in höheren Exigenzen für die Staatsschuld und die Departemente des Kirchen⸗ und Schulwesens, so wie des Krieges. Gegenüber diesem Mehrbedarf wird die Mehreinnahme aus Forsten, Eisenbahnen, Posten und den indirekten Steuern auf jährlich 1,122,213 Fl. veranschlagt und der oben angeführte Mehrbedarf, so weit er hierdurch nicht gedeckt wird, aus den reichlichen Einnahme⸗Ueber⸗ schüssen der vorigen Finanzperiode bestritten, so daß eine Er⸗ höhung der bisherigen Steuern nicht nöthig wird. Für Zin⸗ sen und Tilgungsfonds der Staatsschuld find jäͤhrlich exigirt 3,813,783 Fl. Hierunter sind begriffen die Zinsen für das neue Eisenbahn⸗Anlehen von 20 Millionen Gulden (5 Millionen sind bereits aufgenommen), welche nach Abzug des Ertrages der neuen Bahnstrecken mit 899,500 Fl. berechnet sind zu 1,228,599 Fl. Der durchschnittliche Betrag für Pensionen ist auf jährliche 677,266 Fl. veranschlagt, der Aufwand fur den Geheimen Rath⸗ auf jährliche 42,911 Fl. Der Bedarf für die einzelnen Departe⸗ ments stellt sich jährlich auf: Justiz⸗Departement 1,085,670 Fl.,
Departement des Auswärtigen 172,175 Fl. (für Einführung
der vom Bund beschlossenen gezogenen Geschütze in den Bundes⸗ festungen ist eine Nachexigenz vorbehalten), Ministerium des In⸗ nern 1,729,386 Fl., Departement des Kirchen⸗ und Schul⸗ wesens 1,906,063 Fl., Departement des Kriegswesens 3,549,402 Fl., Departement der Finanzen 824,540 Fl. Für die landständische Sustentationskasse sind jährliche 171,429 Fl., füͤr den Reservefond 70,000 Fl. veranschlagt.
Bayern. München, 7. März. Ihre Majestaͤt die Königin ist auf der Rückreise gestern in Altenburg eingetroffen und wird heute Abends 10 Uhr mit dem Eizzuge hier anlangen. Man liest in der „N. M. Ztg.“: „Wiener Blätter haben dieser Tage als Gerücht mitgetheilt, der regierende Fürst von Lichtenstein habe um die Hand der Prinzessin Mathilde, Schwester Ihrer Majestät der Kaiserin von Oesterreich, angehalten. Wir haben kaum nöthig, daran zu erinnern, daß Ihre Koͤnigliche Hoheit des Grafen von Trani verlobte Braut bereits ist, um die Un⸗ richtigkeit des obigen Gerüchtes zu konstatiren.“
Speyer, 6. März. Die Gesangbuchsfrage nahm auch beute noch in vierstündiger Sitzung die Generalsynode in An⸗ spruch. Es wurden jedoch alle weiteren Punkte erledigt, mit Aus⸗ nahme von zweien, welche zur nochmaligen Berichterstattung an den Ausschuß zurückgewiesen wurden. (Pf. Z.)
Oesterreich. Wien, 8. März. Folgende Verände⸗ rungen in der K. K. Armee werden amtlich gemeldet: Der Feldmarschall⸗-Lieutenant Emil von Kußevich übernimmt die Leitung des Landes⸗General⸗Kommando's in Udine; der Feld⸗ narschall⸗Lieutenant Alois Pokorny Edler von Fürstenschild wird zum Intendanten der Armee im lombardisch⸗venetianischen Königreiche ernannt; der General⸗Major Wilhelm Freiherr Lenk von Wolfsberg wird unter Enthebung von der unmittel⸗ baren Direction des Schießwollwesens mit der Leitung des Ar⸗ tillerie-Comité betraut; der Oberst Ignaz Rusterholzer, des Artilleriestabes, wird von der provisorischen Leitung des Artillerie⸗ Comité enthoben; der Oberst⸗Lieutenant Karl Hofmann von neng. zum Adlatus im Artillerie⸗
omité, und der pensionirte Major Phili He zum 2 und Kastell Kommandanten in Lailach 8
Großbritannien und Irland. London, 7. Maͤrz. Parlaments⸗Verhandlungen vom 6. März. Unterhaus. Auf Antrag Sir J. Trelawny's wird die Kirchensteuer⸗Abschaf⸗ fungs⸗Bill im Comité berathen, nachdem Newdegate ein Amende⸗ ment, welches die Niedersetzung eines Ausschusses beantragt, der unter⸗ suchen soll, ob es nicht zweckmäßig sei, anstatt der Kirchensteuer eine Erb⸗ schaftssteuer für Liegenschaften einzuführen, zurückgezogen hat.
London, 8. März. (Telegraphisch.) In der gestrigen Sitzung des Oberhauses erklärte der Unter⸗Staatssecretair des Auswärtigen, Lord Wodehouse, als Antwort auf eine Interpellation des Marquis von Bath, die letztveröffentlichte Depesche des Herrn von Kisseleff sei authentisch. Im Un terhause beantwortete Lord J. Russell eine Interpella⸗ tion Fitzgerald's dahin, daß er sagte, er veranschlage die Stärke der fran⸗ zösischen Truppen in Syrien auf 7 — 8000 Mann. Es kam hierauf wieder die italienische Frage zur Sprache. James, Sir R. Peel, Gladstone und M. Milnes vertheidigten, Maguire und Mounsell hingegen griffen die sardinische und die englische Politik an. Roebuck sprach sich dafür aus, daß Oesterreich Venetien zu behaupten suche. Lord⸗ J. Russell bemerkte, er verharre auch in betreff Venedigs auf dem Grundsatze der Nicht⸗Intervention.
Frankreich. Paris, 8. März. Der gestrige Sitzung des Senates wurde mit einem ziemlich tumultuarischen Auftritte er⸗ öffnet. Es handelte sich um die Fortsetzung der Diskussion über die römische Frage, da Kardinal Morlot das Wort verlangt hatte, deren Zulässigkeit namentlich vom Prinzen Napoleon bestritten, von Graf Segur d'Aguesseau vertheidigt wurde. Graf Segur d'Aguesseau erklärte es für einen Schimpf für Frank⸗
reich, daß man einem Kardinal das Wort in solch einer Angelege 8 “ WII
Peig uß erhielt Kardinal Morlot das begehrte Wort.
1
bstimmungen über den Auch der
Kardinal Gousset nahm das Wort und erinnerte daran, daß der Kaiser bei Beginn des Krieges in Italien seinen Willen dahin aus⸗ gesprochen habe, daß das Oberhaupt der Kirche in allen seinen Rechten als weltlicher Souverain geachtet werde. Das Schluß⸗ ergebniß der Adreß⸗Berathungen im Senat ist bereits telegraphisch gemeldet worden. 8 ³ Die „Patrie“ widerlegt heute die anderweitig verbreitete Nach⸗ richt, daß die Polen, die bei der Warschauer Demonstration fielen, nach dem französischen Konsulat gebracht worden seien. Die⸗ selben wurden, dem genannten Blatte zufolge, nach der Wohnung des Präsidenten der landwirthschaftlichen Kommission getragen. Ein einziger Leichnam, der eines französischen Maschinisten, sei nach dem Konsulat gebracht worden. 1b Italien. Rom. Einige Tage nach seiner Ankunft in Rom empfing König Franz II. den General Goyon und das franzöͤ⸗ sische Offizier⸗Corps. Bei dieser Gelegenheit hielt der König laut der „Union“ folgende Anrede: General! In dem Augenblicke, als ich Neapel verließ, begriff ich, wie unrettbar meine Lage sei. Indem ich mich am Volturno und Ga⸗ rigliano vertheidigte, indem ich mich in Gaeta einschloß, war mein einziger Gedanke, so viel ich vermochte, die Ehre der Armee, des Landes und meiner Familie zu rächen. Als Soldat glaube ich meine Pflicht erfüllt zu haben, und ich bin stolz darauf. Jetzt will ich alle diejenigen, welche die Ursache so vieler Uebel find, vergessen und nur das edle Andenken an meine tapfern Waffengefährten bewahren, die zu diesem Zwecke Alles ge⸗ opfert haben, und es ist mir leid, daß ich mich von ihnen trennen mußte. Messina. General Fergola hat die Aufforderung zur
Uebergabe der Citadelle durch folgendes Schreiben beantwortet: Königliche Citadelle, 19. Februar 1861.
Mein Herr! Ich glaube das, was Sie mir in Ihren Zuschriften vom 14. und 17. d. über die in Folge des traurigen Ereignisses der Ex⸗ plosion von Pulvermagazinen herbeigeführte Uebergabe Gaeta's mitge⸗ theilt haben, und ich beehre mich zugleich, zu bemerken, daß ich mich des⸗ halb nicht veranlaßt sehe, diese Königliche Festung zu übergeben, da mir hierüber von Sr. Majestät dem König kein Befehl zugekommen ist. In Folge dessen fühle ich mich verpflichtet, Ihnen als Soldat von Ehre an⸗ zuzeigen, daß ich die Festung vertheidigen werde mit allen mir zu Gebot stehenden Mitteln, bis alle Hülfsquellen einer ehrlichen Vertheidigung er⸗ schöpft sind. — Marechal de Camp Kommandant Fergola. G 8
Rußland und Polen. St. Petersburg, 2. Mäͤrz. Nach telegraphischen Depeschen giebt das „J. de St. Petersbourg“ folgenden Bericht über die Vorgänge in Warschau: „Am 13. (25.) Februar suchte eine Bande schlechtgesinnter Leute, unter dem Vorwand von öffentlichen Gebeten für die in der Schlacht von Grahowo getödteten Polen, eine Demonstration hervorzurufen. In Folge dieser Aufreizungen hatten sich um 6 Uhr ungefähr 5000 Personen auf dem sogenannten Platz Sstaro⸗Miasto versammelt. Die Polizei, frühzeitig unterrichtet, zerstreute die Volksmasse und verhinderte eine Prozession, welche mit Fahnen und Fackeln aus der Pauliner⸗Kirche ausgezogen war. Am 15. (27.) bildeten sich neue Ansammlungen in verschiedenen Straßen und Steine wurden gegen die Truppen geschleudert, welche zur Aufrechthaltung der Ordnung beordert waren. Diese Angriffe von Seiten der Menge nöthigten eine Compagnie, welche in der Krakauer Vorstadt sich einen Weg bahnte, von den Waffen Gebrauch zu machen. Das Peloton, welches sich an der Spitze befand, mußte Feuer geben, um sich den Weg zu öffnen. Nach den gesammelten Erkundigungen wurden sechs Per⸗ sonen getödtet und sechs verwundet. Gleich darauf zerstreute sich die Menge und beim Anbruch der Nacht war die Ruhe wieder hergestellt. Ein Telegramm vom 17. (1. März) Morgens meldet, daß die Ruhe nicht weiter gestört ist; wenn uüͤbrigens neue Un⸗ ordnungen stattfinden sollten, wird der Belagerungszustand in Wasrschen preklamtet werxzen’n’n.˖
eit abschneide. Nach zwei unentschiedenen
ETWCelegraphische Depeschen.
(Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Büreau.) 8
Paris, Sonnabend, 9. März, Morgens. Der heutige „Mo⸗ niteur“ theilt mit, daß der Kaiser die Deputation des Senats em⸗ pfangen und auf die ihm überreichte Adresse Folgendes erwidert habe: Ich habe den Kammern das Recht gegeben, die Akte der Regierung frei zu pruͤfen, damit das Land über die großen Fra⸗ gen, welche die Geister bewegen, aufgeklärt werde. Die Diskussion mußte dem Lande beweisen, daß wir keine der entgegenstehenden Interessen, welche man wahren mußte, aufgegeben haben. Politik wird immer fest, loyal und ohne Hintergedanken sein. Ich
danke dem Senate, daß er die Vergangenheit gebilligt und zur Zu⸗
kunft Vertrauen hat
Meine
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— Das nächste in der Reihe der Freskobilder, welche bestimmt find,
die große Gallerie im Parlamentsgebaͤude zu London zu schmücken, hat das Zu⸗ sammentreffen Wellingtons und Blüchers am Schlachttage von Waterloo zum Gegenstand. ton ist vollendet. die beiden größten Schlachten, die England in diesem Jabrhundert zu
Maclise ist mit der Ausführung betraut und der Car⸗ Als Seitenstück malt Herbert den Tod Nelsons, so daß
Lande und zur See geschlagen hat, einander gegenüberstehen werden.
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i -t ,B 2. 286222Sdn,a,88 8 J56J“ HSerln, 9, Mioa. en 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf., auch 2 Thlr. und 1 Thlr. 28 Sgr. 9 Pf. Grosse Gerste 1 Thlr. 28 Sgr. 9 Pf., auch
1 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf. und 1. Thlr. 25 Sgr. Kleine Gerste 1 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf. Hafer 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 1 Thlr 5 Sgr. und 1 8 1 Sgr. 3 Pf. Futter-Erbsen 2 Thlr., auch 1 Thlr. 28 Sgr.
9 Pf. . Das Schock Stroh 10 Thlr. 10 Sgr., auch 10 Thlr. und 9 Thlr.
10 Sgr.
Keroffeln, der Secheffel 22 Sgr. 6 Pf., auch 20 Sgr. und 17 Sgr. 6 Pf., metzenweise 1 Sgr. 6 Pf., auch 1 Sgr. 4 Pf.
. 1 880⸗ 8
WWE
C111“
22 Lande: Rogg
“ Berliner Getreldebörse 8 vom 9 März. ö113“ 2100 Pfd., gelb. Thüringer 83 — 83 ½
Weista loeco 73 — 85 Thlr. pr fr., gelv. Märkisch. 80 Thlr pr. 2100
Thlr., weiss Märkisch. 82 ½ Th Pfd. bez.
Roggen loco nach Qual. 46 —48 ¼ Thlr. pr. 2000 pfd., März u. März- April 45 ½ - 3¼ — ½ Thlr. bez. und G., 45 ¼ Br, Frühjahr 45 ¾ — 46 ½ — Thlr. bez., 46 Br., 45 ½¼ G., Mai-Juni 46 ¼ — ½ — ½¼ Thlr. bez. u. G., 46 ½ Br., Juni-Juli 47 — 47 ½ — 48 Thlr. bez. u. G., 47 ⅛ Br., Juli-August 47 ⅔˖ Thlr. Br., 47 ¼ G.
SGerste, grosse u. kleine, 42 — 48 Thlr. pr. 1750pfd.
Hafer loco 25 — 28 Thlr., Lieferung pr. März u. März -April 25 ½ Thlr. Br., Frühjahr 25 ⅓ Thlr. bez., Mai-Juni 25 ⅛8 Thlr. bez., Juui-Juli 26 ¼ — ¾ Thlr. bez.
Erbsen, Koch- und Futterwaare 47 58 Thlr.
Küböl leco 11 ¼ Thlr. Br, März u. März-April 11 ¼ Thlr. Br., 11 ½ G., April -Mai 11 ½ Thlr. bez., Br. u. G., Mai-Juni 11 ½ - Thlr. bez., 11 ¼ Br., 11 ½ G., September-Oktober 11 ⅔ Thlr. bez., Br. u. G.
Leinöl ohne Aenderung. .
Spiritus loco ohne Fass 20 ½ Thlr. bez., März u. März -April 20 ⅞ — 12¾ Thlr. bez. u. G., 20 ⁄2 Br., April-Mai 20 . — ½ Thlr. bez. u G., 20 ¼ Br., Mai-Juni 20 ⁄2 —- ¾ Thlr. bez. u. G., 20 4% Br., Juni-Juli 21 ½ — Thlr. bez. u. G., 21¼¾ Br., Juli-August 21 3 — 21512 Thlr. bez. u. G., 21 ½ Br, August-Septbr. 21 ¾ Thlr. bez., September -Oktober 20 ½ bis ³ Thlr. bez.
Weizen ferner gefragt und mässig gehandelt. Roggen zur Stelle in feiner Waare wenig offerirt und gut zu lassen, sonst ohne Beach- tung. Termine verkehrten bei Zurückhaltung der Abgeber in fester Haltung und schliessen nach vorübergehender Mattigkeit höher bezahlt. Rüböl fast geschäftslos und obne Aenderung in den Preisen. Spiritus in ruhiger Haltung und zu unveränderten Preisen beschränktes Ge- sechukt. Ger 10,000 hrt. 1u“ 14“*“
2 7
Lelpztg. 8. Mätz. Leipzig-Dresdener 214 ¾ Brief. Löbau-
Zittauer Litt. ℛ. 25 Br.; do. Litt. B. —. Magdeb.-Leipziger 188 Br.
Berlin- Anhalter Litt. A., B. u. C. —. Berlin- Stettiner —. Cöln- Mindener —. Thüringische —. Friedrich- Wilhelms -Nordbahn —. Altona -Kieler —. Ankalt-Dessauer Landesbank-Actien 18 G. Braunsehweiger Bank-Aetien —. Oesterreichische 5proz. Metalliques —. 1854er Loose —. National-Anleihe 51 G. Prenssische Prämien-Anleihe —. Konetantinopel. 25. Februar. Geldcours: Livre Anglaise 159 ¾ — 158 ½ Piaster; Livre Turque 145 — 143 ½ Piaster; Napoleonsd'or 127 ⅔ — 125 ⅞ Piaster: 3 Imper. 129 ½ — 128 ½ Piaster; Duecat 74 ½ — 74 Piaster; Carbovantz 245 — 24 ⅛ Piaster; Agio métallique 275 — 270 Piaster. 4
1854 er
Breslan, 9. März, 1 Uhr 40 Mionnten Nachmittags. (Tel Dep. des Stazts-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 68 6 Br. Frei durger Stamm -Aetien 9 ¾ Br. Oberschlezische Actien Litt. A. u. C 124 ⅞ Br.; do. Litt. B. 111 ¾ Br. Oberschlesische Prioritäts-Obligatienen Litt. D., 49ro0z., 85 ⁄ G.; do. Litt. F., 4 ½proz., 95 ¼ Br.; do. Litt. E., 3 ⅛proz., 77 Br. kosel -Oderberger Stamm-Actien 37 Br. Neisse- Brieger Actien —. Oppeln-Tarnowitzer Stamm-Actien 35 G. Freus si sche 5proz. Anleihe von 1859 106 ¼ Br.
Spiritus pr. 8000 pCt. Tralles 20 ¾ Thlr. bez. u. Br. weisser 75 — 93 Sgr., gelber 74 — 93 Sgr. Roggen 55 —- 63 Sgr. 40 — 54 Sgr. Hafer 26 34 Sgr. 8
Bei matter Stimmuog waren die Course wenig verändert.
Stettiza, 9. März, 1 Uhr 45 Minut. Nachmittags. (Tel. Dep. des Staats-AazeigereÜ.) Weizen matter, 76 — 84, Frühjahr 87 83 bis 85pfd. 83 bez. Roggen 43 5 45 bez., März 44 ½ Br., Frühjahr 44 ¼ bis; bez. u. G, Mai -Juni 45, Juni-Juli 45 ½ G. KRübäl, März 11 ½ Br., April- Mai 11 ¼½ Br., 11 ¼ G. September- Oktober 11 ½ Br. Spiri- tus 20 ¼ bez., März 20 ½ Br., Frühjahr 20 ⁄2 bez. u. Br., 20 ½ Gld., Mai-Juni 20 ¾˖ Br., Juni-Juli 21 ½ Br., 21 G., Juli-August 215⁄1à2 bes
Weizer, Gerste
u. G., 241 † Br.
Weimarische Bank-Aectien —.