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der betreffenden Zins⸗Coupons, in Empfang ge⸗
nommen werden. 1 1b 1 Die Coupons müssen nach den einzelnen Anleihen geordnet,
und es muß ihnen ein, die Stückzahl und den Betrag der verschie⸗ denen Appoints enthaltendes, aufgerechnetes und unterschriebenes Verzeichniß beigefügt sein. 9 Berlin, den 8. März 1861. “ Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. 8 Gamet. Guenther. Löwe.
Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur des Kadetten⸗Corps, von Rosenberg, nach Wahlstatt.
1* Berlin, 12. März. Se. Majestaͤt der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem zur Dienstleistung als Adjutant bei dem General⸗Feldmarschall Freiherrn von Wrangel kommandirten Seconde⸗Lieutenant Freiherrn von Wrangel des 2. Garde⸗Dra⸗ goner⸗Regiments, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Niederlande Majestät ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes des Großherzoglich luxemburgischen Ordens der Eichen⸗Krone, so wie dem Direktor der Warschau⸗Wiener Eisenbahn, preußischen Bau⸗ rath Rosenbaum zu Warschau, zur Anlegung des von des Kai⸗ sers von Oesterreich Majestaͤt ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes des Franz⸗Josephs⸗Ordens zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 12. März. Se. Majestaͤt der König arbeiteten heute mit dem General⸗Adjutanten General⸗ Major v. Manteuffel und nahmen demnächst, im Beisein Sr. König⸗ lichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg und des Kom⸗ mandanten, General⸗Lieutenants v. Alvensleben, die militairischen Meldungen entgegen. Dann empfingen Se. Majestät den General der Infanterie v. Peucker, den General⸗Lieutenant v. Falckenstein und den Polizeipräsidenten v. Zedlitz, und nahmen die Vorträge des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherrn v. Schleinitz, entgegen.
— In der heutigen Sitzung des Herrenhauses wurde die General⸗Diskussion uͤber den Eberechts⸗Gesetzentwurf fort⸗ gesetzt.
— In der heutigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten
fand zunäͤchst die General⸗Abstimmung über den Grundsteuer⸗ gesetz⸗Entwurf durch Namens⸗Aufruf statt. Das Resultat der Abstimmung war die Annahme der Vorlagen mit 209 gegen 96 Stimmen. Der Handels⸗Minister von der Heydt uͤberreicht fol⸗ gende Gefetzentwurfe: 1) betreffend den Bau einer Eisenbahn von Altenbecken über Höpter bis zur Landesgrenze bei Holzmünden. Der Entwurf schlägt, auf Grund eines Staatsvertrages mit der braunschweigschen Regierung, vor, den Bau auf Staatskosten auszuführen und 4,800,000 Thlr. durch verzinsliche Anleihe zu beschaffen. Zugleich sollen 206,000 Thlr. zur Deckung des Mehrbedarfs der Trierschen Bahn verwendet werden; 2) betref⸗ fend die Uebernahme einer Zinsgarantie des Staates für das Anlage⸗Kapital zum Bau einer Eisenbahn von Angermünde nach Stralsund und von Pasewalk nach Stettin (Wol⸗ gast); 3) betreffend die Gewährung einer weitern Zinsgaratie des Staats für die Rhein⸗Nabe⸗Bahn; 4) der Bau⸗ und Betriebs⸗Bericht der Staatsbahnen pro 1860. Die Verhältnisse stellen sich sehr günstig. Statt des erwarteten Ueber⸗ schusses von 2,900,000 Thlrn. ist ein Ueberschuß von 4,100,000 Thlrn. erreicht. Die saͤmmtlichen Anlage⸗Kapitalien sind mit 5 ½ pCt. ver⸗ zinst. — Der Finanz⸗Minister überreicht einen Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Errichtung einer Depositenkasse fuür den Be⸗ zirk des Appellationsgerichts zu Köln. Der Entwurf wird einer besonderen aus 7 Mitgliedern bestehenden Kommission überwiesen. V Württemberg. Stuttgart, 10. März. Von allen evan⸗ gelischen Kanzeln des Landes wurde heute eine „ Ansprache des Königs an die ebangelischen Württemberger“ in Betreff des Kon⸗ kordats verlesen, welche durch Rundschreiben des Königlichen
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Konfistoriums an alle evangelischen Dekanat⸗Aemter des Landes und von diesen an die einzelnen Pfarr⸗Aemter gelangt war. Diese Ansprache lautet: „Liebe Getreue! Während Meiner ganzen Re⸗ gierung ist es stets Meine theuerste Pflicht geweten, unsere evan⸗ gelische Landeskirche in ihrer Reinheit und Freiheit zu erhalten und ihr äußeres Wohl, wie ihr inneres Gedeihen in jeder Weise zu fördern. Als Staatsoberhaupt und als ebvangelischer, die Freiheit der Gewissen heilig achtender Fürst liegt es Mir aber ob, die Rechte und das Wohl Meiner katholischen Unterthanen in gleicher Weise zu pflegen, und insbesondere ihre kirchlichen Verhältnisse
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und zartesten Rücksicht zu
mit der gewissenhaftesten Sorgfalt 8 behandeln. Als nun in Meinem Lande, wie in mehreren benachbarten Staaten sich neuerlich Irrungen und Schwierig⸗ keiten über das Verhältniß des katholischen Kirchenregiments zur Staatsgewalt erhoben, war Mein Bemühen vor allem darauf ge⸗ richtet, für dieselben eine solche Lösung zu finden, welche für Meine katholischen Unterthanen keinen Anlaß zu einer Beunruhigung ihrer Gewissen und zu einem Widerstreit ihrer Pflichten geben konnten. Dieselben Rücksichten, aus welchen Ich stets in allen wichtigeren Angelegenheiten Unserer evangelischen Kirche bestrebt war, im Einklang mit deren verfassungsmäßigen Berathern und Vertretern zu handeln, mußten es Mir zur doppelten Pflicht machen, die Angelegenheiten einer fremden Kirche nicht auf dem Weg einer nur von der Staatsgewalt ausgehenden Entscheidung ordnen zu wollen. In diesem Sinne habe Ich zur friedlichen Beilegung aller entstandenen Schwierigkeiten mit dem Oberhaupt der katholischen Kirche, das Ich als den Vertreter Meiner katholischen Unterthanen hinsichtlich ihrer kirchlichen Verhͤltnisse betrachtete, eine Uebereinkunft geschlossen, deren Inhalt Mir die Rechte des Staats und der Kirche in einer für beide Theile befrie⸗ digenden Weise zu berücksichtigen schien, und in welcher Ich die Rechte der Stände Meines Königreiches hinsichtlich aller derjenigen Punkte, für welche ihnen verfassungsmäßig eine Mitwirkung zu⸗ kommt, ausdruͤcklich vorbehalten habe. Dieses Uebereinkommen be⸗ rührt zwar gleichmäßig die Rechte des Staats, wie der katholischen Kirche, nicht aber die Unserer evangelischen Landeskirche. Wer euch das Gegentheil Glauben machen, wer eine Bedrohung oder Gefähr⸗ dung eures Glaubens und eurer kirchlichen Rechte daraus ableiten will, der kennt weder Meine Gesinnungen, noch den wahren Sach⸗ verhalt. Mein Königliches Wort ist euch Bürge dafür, daß Ich in keinem Punkt und in keinem Augenblick der heiligen Pflichten un⸗ eingedenk war, welche Ichals evangelischer Fürst und Oberhaupt Meiner Landeskirche zu erfüllen habe. Ich vertraue darauf, daß ihr dem Wort eures Königs, dem Gott die Gnade geschenkt hat, Seine Gesinnungen und Grundsäͤtze in einer fünfundvierzigjährigen Re⸗ gierung zu erproben, mehr Glauben schenken werdet, als den Ver⸗ sicherungen derjenigen, welche, wenn auch meist in redlicher Absicht, enre Gemüther durch Besorgnisse um das Heiligthum unserer evan— gelischen Glaubensfreiheit beunruhigen. Ich erwarte vielmehr hin⸗ fort von euch allen, daß jeder in seinem Theil das friedliche Zu⸗ sammenleben der beiden christlichen Bekenntnisse, welches in unserem engeren, wie im weiteren deutschen Vaterland eine unerläßliche Bedingung der Einigkeit und öfsentlichen Wohlfahrt ist, nach allen Kräften auch fernerhin zu erhalten und zu fördern bestrebt sein wird. In diesem Vertrauen bleibe Ich euch mit Meiner Königlichen Huld und Gnade zugethan.“
Bayern. Speyer, 8. Maͤrz. Die Generalsynode, welche hinsichtlich des Gesangbuchs Zugestaͤndnisse gemacht hatte, hat alle Anträge bezüglich einer Reform der Wahlordnung für die Presbyterien, Diöcesan⸗ und Generalsynoden abgelehnt. MNürnberg, 11. März. Die deutsche Handelsgesetz⸗ Konferenz hält heute ihre letzte Sitzung, nachdem sie auch die nachträglich von der Bundesversammlung ihr überwiesene Aufgabe, die Aufstellung eines Gesetzes über die gegenseitige Rechtshilfe in den Bundesstaaten zur Vollziehung civilrichterlicher Urtheile, er⸗ ledigt hat. Das letztere Gesetz besteht aus einigen und dreißig Artikeln. In diesem Augenblick befindet sich der Ehrenpräsident der Kommission, der bayerische Justizminister, Freiherr von Mulzer, hier, um die feierliche Schließung der Versammlung vorzunehmen. (Nürnb. C.)
Frankreich. Paris, 10. März. Dem „Constitutionnel“ zufolge hat die Kommission des Gesetzgebungskörpers vor⸗ gestern nach langer Berathung den Veschluß gefaßt, kein einziges der zur Adresse eingelieferken Amendements anzunehmen, auch keinen Berichterstatter für die ganze Adresse zu ernennen, sondern vier Vertheidiger für die einzelnen Absaͤtze hinzustellen nämlich die Herren Belleyme, David (Gironde), Girault und Granier de Cas⸗ sagnac. Letzterer wird speziell den Absatz vertreten, der von Ita⸗ lien und Rom handelt.
Die Regierung hat wieder sehr bedeutende Bestellungen von Kriegsmaterial, namentlich von Uniformstücken aller Art, ge⸗ macht. Um die Lieferungen möglichst zu beschleunigen und zu ver⸗ vollkommenen, werden sie, obgleich kontraktlich von Privat⸗Unter⸗ nehmern auszufuͤhren, noch der besonderen Aufsicht des hierzu kom⸗ mittirten Dibisions⸗Generals Héquet unterzogen.
Die „Patrie“ zeigt an, daß der Contre⸗Admiral Penaud, Kommandant der Seestreitkräfte im Golfe von Mexico, auf die Nachricht von der dem französischen Konsul widerfahrenen Gewalt⸗ thätigkeit hin zwei Kriegsschiffe nach Vera⸗Cruz gesandt hat.
Nach dem schon erwäͤhnten Bericht, den Hittorff im Namen der durch Kaiserliche Verfügung vom 29. Dezember vorigen Jahres eingesetzten Jury über die zur Preisbewerbung eingegangenen Opernbau⸗Pläne an den Kaiser erstattet, haben im Ganzen 171 Pläne, darunter auch mehrere von ausländischen Baumeistern, vorgelegen. Darunter sind 43 beruͤcksichtigungswerth befunden,
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mit den Piemontesen,
aber davon wieder nur 16 zur engeren Wahl zugelassen worden. Die Hauptprämie, nämlich Ausführung des Planes, hat keinem der Bewerber zuerkannt werden können, jedoch sind den Baumeistern Ginain, Crepinet und Botrel, Garnaud, Duc und Garnier die Geldprämien bewilligt worden Zugleich beantragt die Jury, die genannten Baumeister nochmals mit einander um die Hauptprämie konkurriren zu lassen und einen größeren Flächenraum für das Gebäude zu gewähren, da die meisten Pläne mit dem gegebenen Raum nicht haben auskommen können. Sie lobt übrigens, daß fast alle Pläne für den Saal die schöne Form des von Victor Louis erbauten und 1794 eingeweihten alten Opernhauses in der Richelieustraͤße beibehalten haben. (Victor Louis war Baumeister des Königs von Polen und des Herzogs von Chartres und starb 1800.) 8 1
Italien. Rom, 2. März. Eine Korrespondenz in dem „Ami de la Religion“ berichtet: „Man glaubt hier den Beweis für den baldigen Einzug der piemontesischen Truppen in Rom zu haben. Der Papst ist entschlossen, die Rechte der Kirche bis zum Ende aufrecht zu erhalten. Er wird keinem Vorschlag von Seite der Piemontesen Gehör geben, und niemals in eine Schwächung der weltlichen Macht einwilligen, welche er versprochen hat, seinem Nachfolger unangetastet zu überliefern. Der Papst wird Rom nicht eher, als bis er zum Aeußersten getriehen ist, verlassen. Dem Vernehmen nach besteht in dem Kardinal⸗Kollegium eine Partei, welche darauf dringt, daß der Papst in Rom bleibe, selbst dabei jedoch seine Protestationen fortsetzen
und sich nicht eher zurückziehen soll, als bis seine Unabhängigkeit
und seine Freiheit direkt angegriffen werden. — Der Nuntius far
Paris wird sich nicht an seinen Posten begeben. Es war niemals die Rede davon, einen Befehl für seine Ruckkehr auszufertigen. Er könnte nur in dem Falle nach Paris zurückkehren, wenn eine merkliche Besserung zwischen den beiden Regierungen eintreten würde.“
Man schreibt den „Nationalités“: Der König von Neapel eigt sich selten öffentlich. Er hat sich aber mit einem gewissen Gepränge nach der Kirche Santo Agostino begeben und auf dem Altar der Jungfrau ein ex voto niedergelegt. Dasselbe besteht aus einem Stück einer piemontesischen Bombe, die, während der Belagerung von Gaeta, ohne ihn zu beschädigen, ganz in seiner
welche der Gouverneur der Provinz Messina durch Maueranschlag bekannt machen ließ, lautet:
Messinefen! Nachdem der Gouverneur der Citadelle dem General Cialdini schriftlich angezeigt hatte, die Ausschiffung von Kriegsmaterial lasse ihn vermuthen, daß die Belagerungs⸗Arbeiten begönnen, er gedenke daher, seine Vertheidigungsmittel nicht allein gegen die Ausschiffung zu wenden, sondern eben so gut auch gegen die Stadt, hat General Cialdini geantwortet, wie folgt:
„Messina, 28. Februar. An den General⸗Major, Kommandanten der Citadelle von Messina. In Erwiderung des Briefes, mit dem Sie mich beehrten, muß ich Ihnen mittheilen: 1) Daß, nun König Victor Emanuel durch das italienische Parlament zum Könige von Italien erklärt worden, Ihr Verfahren fortan als das einer offenen Empörung (aperta rebel- None) betrachtet werden wird; 2) daß demzufolge ich weder Ihnen noch Ihrer Garnison eine Capitulation bewilligen darf, und Ste⸗ sich auf Gnade und Ungnade ergeben müssen; 3) daß, wenn Sie auf die Stadt feuern, ich nach Einnahme der Citadelle so viele Offiziere und Soldaten der Besatzung werde erschießen lassen, als Opfer in Messina gefallen sind; 4) daß Ihre Güter, so wie die der Offiziere, mit Beschlag belegt werden, um die den Familien verursachten Verluste zu decken; 5) und endlich, daß ich Sie und Ihre Untergebenen dem Volke von Messina Preis geben werde. Ich pflege Wort zu halten und will nicht für einen Prahler gelten; ich verspreche Ihnen jedoch, daß Sie und Ihre Leute bald in meiner Gewalt sein werden. Nunmehr thun Sie, was Sie für gut befinden; ich aber betrachte Ew. Gnaden nicht mehr als einen ehrlichen Militair, sondern als einen feigen Mörder, und ganz Europa wird Sie nicht anders beurtheilen. Der General der Armee, Adjutant Sr. Maäajestät, Cialdini.“
Meine Herren! Der Sieger von Gaeta, der tapfere Feldherr, konnte keine nachdrücklichere und würdigere Sprache führen. Jetzt wende ich mich an Euch und fordere Euch zur Ordnung und Eintracht auf, und ermahne Euch, Euch hochherzig, wie Ihr stets gewesen, zu zeigen. Der Gouver⸗
neur, D. M. Piramo. “
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Griechenland. Athen, 1. März. Vorgestern, am 27. Fe⸗ bruar, wurden die Kammern von dem König in Person eröffnet. Um halb 11 Uhr langte die Königin an. Um 11 Uhr fuhr der König unter Kanonendonner mit großem Gefolge an dem Univer⸗ sitätsgebäude an. Der König grüßte die Versammlung, gab ein Zeichen zum Niedersetzen und las nachstehende Rede:
HH. Deputirte und HH. Senatoren! Mit Vergnügen sehe Ich Sie heute um Mich versammelt, und mit Ueberzeugung erwarte Ich Ihre Mitwirkung zur zweckmäßigen Durchführung der gemeinschaftlichen Ange⸗ legenheiten. Mit Genugthuung verfolgte Ich die Beweise der gesetz⸗ liebenden Neigung der Nation waͤhrend des Vorgangs der letzten Wahlen. Das hellenische Volk zeigt durch die Annahme der
Grundsätze, daß
Messina, 2. März. Die schon erwähnte Proclamation,
konserbativen
es seine wahren Interessen — die der Gegen⸗ wart, wie die der Zukunft — erkennt und zu würdigen versteht. Meine Beziehungen zu den fremden Mächten find freundschaftlich. Griechenland erfreut sich fortwährend der Theilnahme der civilifirten Welt und insbesondere der Großmäͤchte, seiner Wohlthäterinnen — einer Theilnahme, die so mächtig zur Befestigung der Selbstständigkeit desselben beigetragen hat, und die deswegen als fortwährender Antrieb auf der Bahn des Fortschritts uns dienen muß. Meine Regierung, gan durchdrungen von ihren ernsten Pflichten, befaßt sich unaufhöͤrlich mit de Vermehrung der innern Wohlfahrt des Landes, einerseits durch die En wickelung des constitutionellen Lebens, andererseits durch die Verbesserung der verschiedenen Zweige des öffentlichen Dienstes, und durch die Umän derungen vorzugsweise in unsern finanziellen Zuständen, um den öffen lichen Kredit zu befestigen und um den verschiedenen Bedürfnissen und Ver⸗ bindlichkeiten des Landes Rechnung tragen zu können. Verschiedene wich⸗ tige Gesetzentwürfe, jenen Abfichten entsprechend, sollen Ihrer Mitberathung vorgelegt werden. Da im verflossenen Jahre das Budget vom Senat nicht in Berathung gezogen wurde, so werden Sie sich in der gegenwär⸗ tigen Sitzungsperiode mit der Berathung und Annahme der Finanzgesetze für die zwei aufeinander folgenden Jahre befassen. Während Meine Regie⸗ rung nun die von der Kammer angenommenen Gesetze vollzieht und alle mögliche Vorsorge trifft für die Sicherheit der öffentlichen Interessen und der Aufrechthaltung der Ordnung, werden Wir auf diese Weise in die ge⸗ setzmäßige Bahn einlenken. Ich zweifle durchaus nicht, daß Ihr Patriotismus und Ihre Einsicht Sie mit Gesinnungen beseelen werden, die den heuti⸗ gen Umständen angemessen sind, und daß Sie aufrichtig und in Ueberzeu⸗ gung Meine Regierung unterstützen werden auf der Bahn, die uns das Nationalinteresse zu wandeln vorschreibt, den Weg der inneren Wohlfahrt und der äußeren Achtung. So können wir muthig der Zukunft entgegen⸗ sehen, und Wir wollen den Allerhöchsten um seinen Segen anrufen mit reinem Gewissen, ihn, der die Völker erhält und edle Zwecke ihrem Ziel entgegenführt. Ich verkünde d Eröffnung der ersten Sitzungsperiode der siebenten Deputirtenwahl. ““ TgsFrrtiHttH 111161A1A1AXAX“ Amerika. Montgomery, 18. Februar. Folgendes ist, dem wesentlichen Inhalte nach, die Antritts⸗ Rede des zum Präaäͤsidenten der südlichen Conföderation vor⸗ läufig erwählten Jefferson Davis: In der Erwartung, daß bald eine permanente Regierung eingesetzt werde. welche, ver⸗ möge ihrer größeren moralischen und physischen Macht zur Bewäl⸗ tigung der mannigfachen Schwierigkeiten geeignet sein wird, über— nehme ich hiermit die Pflichten der mir durch freie Wohl übertragenen Stellung, in der Hoffnung, daß der neue Bundesstaat, den wir ge⸗ gründet haben, und unsere Unabhängigkeit, die ewig dauern soll, kei⸗ nen feindlichen Eingriffen ausgesetzt sein möge. Der erklärte Pakt der Union, von der wir uns losgelöst haben, bestand darin, einen Rechts⸗ staat zu bilden, für Aufrechthaltung der Ruhe im Innern, für Verthei⸗ digungsmittel nach außen zu sorgen, die allgemeine Wohlfahrt zu foͤrdern, die Segnungen der Freiheit uns und unseren Nachkommen sicher zu stellen. Nachdem jedoch, vermöge dem Urtheil der diese Conföderation bildenden Staaten, jene Union den genannten Zwecken nicht weiter entspricht, ist durch eine friedliche Berufung an das Recht der geheimen Abstimmung die Lösung jenes Paktes beschlossen worden. Damit ist das Recht der Unabhängigkeitserklärung vom Jahre 1776 gewahrt, denn über die Dauer des Verbandes kann nur jeder Einzelnstagt für sich abur⸗ theilen. Das unparteiische Verdikt der ganzen gebildeten Welt wird die Redlichkeit unseres Verfahrens billigen, Und Er, der die Herzen der Menschen kennt, wird über die Aufrichtigkeit, mit der wir den Geist der Regierung unserer Vorfahren zu erhalten be⸗ strebt waren, zu Gericht sitzen. In diesem Geiste war es, daß die hier vertretenen Staaten einen neuen Bund unter sich schlossen, und nur ein Mißbrauch des Wortes konnte diese Hand⸗ lung eine Revolution nennen. Allerdings ist eine neue Conföderation zu Stande gekommen, doch bhat jeder Einzeln⸗ staat seine alte Regierung beibehalten, und ist weder das Recht der Person, noch das des Eigenthums verletzt worden. Das Organ, vermittelst dessen diese neue Confoͤderation ihre Verbindungen mit dem Auslande erhalten will, ist zwar ein anderes, aber daraus folgt noch keine Unterbrechung ihrer früheren internationalen Be⸗ ziehungen. Gestärkt durch das Bewußtsein, daß der Uebergang von der früheren Union zur jetzigen Conföderation von unserer Seite nicht durch Rückfsichtslosigkeit gegen unsere Verpflichtungen oder durch Hintanfetzung unserer verfassungsmäßigen Pflich⸗ ten, verschuldet worden ist; ferne von jedem leidenschaftlichen Wunsche, den Rechten Anderer nahe zu treten; vielmehr von dem Wunsche beseelt, in friedlichen Handelsbeziehungen mit allen Nationen zu bleiben, duͤrfen wir, wenn auch ein kriegerischer Zu⸗ sammenstoß unvermeidlich sein sollte, das Eine mindestens hoffen, daß die Nachwelt die Schuld eines solchen Unglücks nicht uns zur Last legen werde, Als ackerbauendes Volk 8 dessen Hauptinteresse in der Ausfuhr eines in jedem Fabriks⸗ stagte unentbehrlichen Rohmaterials liegt, ist unsere Politik auf Frieden und die möglichste Entwickelung des Freihandels gerichtet. Es ist unser Interesse nicht minder als das unserer Kun⸗ den, daß der gegenseitige Verkehr den allergeringsten Beschränkun⸗ gen unterworfen sei. Zwischen uns und den nordöstlichen Staaten der amerikanischen Union kann es nur wenige Veranlassungen zu