zages⸗Ordnung.
8 17te Sitzung des Herrenhauses 8 Donnerstag, den 21. März 1861, Nachmittags 2
Geschäftliche Mittheilungen.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Wilhelm zu
Braunfels, von Düsseldorf. . e General⸗Lieutenant und Commandeur der
14. Division, Graf von Monts, von Düsseldorf.
— . Nichtamtliches. 8
. erlin, 20. Maͤrz. Seine Majestät der e 8 heute nach dem Königlichen Selo96. um Se. Königliche Hoheit den Prinzen Friedrich Karl an Höchstdessen
ückwünschen. zu einer gemeinsamen Berathung Se. Hoheit den Fürsten zu Hohenzollern⸗Sigmaringen, ncs Staats⸗Minister von Auerswald, den Finanz I 82 Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten und den Justiz⸗ 8 so wie den Geheimen Kabinets⸗Rath Wirklichen Geheimen ath Illaire und nahmen sodann des Letzteren Vortrag Spaͤter ertheilten Se. Maäjestät in Gegenwart des ee; 8* Auswärtigen dem Kaiserlich brasilianischen Gesandten, dem Gesan 4% der ottomanischen Pforte * dem Gesandten der Vereinigten nord⸗ ikani Staaten Audienzen. g; a an n. Weatos. die Königin hat am vorigen Sonn⸗ abend dem Vortrag im wissenschaftlichen und am vorigen dag der Vorlesung im evangelischen Verein beizuwohnen “ Familien⸗Tafel fand am Sonntag bei Sr. Königlichen Hohei g Prinzen Albrecht statt. Sonntag erschienen Ihre 6“ der König und die Königin bei Ihrer Durchlaucht der Her⸗ zogin von Sagan und gestern bei Sr. Durchlaucht dem “ Wilhelm Radziwill zur Abendgesellschaft. Am Sonntag früh 82 abschiedete sich Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin 19 beiden Majestäten vor ihrer durch die Trauerkunde von dem G 3 leben der Herzogin von Kent veranlaßten Abreise nach Lon 6. Am Montag fand im Königlichen Palais ein größeres Ehren des Herzogs von Nassau statt. Ihre Königlichen enn 1 der Großherzog und die Frau Großher ogin von Sachsen⸗Weima
vb* vrtn Irluten benmgrtrt. HZutr
Feier des Geburtstages des Prinzen Friedrich Karl Königliche Hoheit wird heute ein Familien⸗Diner bei Höchstdemselben statt⸗
nden. f heutigen Sitzung des Hauses der Ab⸗
8 . 111 der 3 geordneten wurde ein Antrag des Abgeordneten v. Nie⸗
golewski wegen „Schutzes der nationalen und politischen Rechte der verschiedenen Theile des ehemaligen polnischen Gesammtstaats einer besonderen Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen. — Die Novelle zu dem geistlichen Reallasten⸗Gesetze vom 15. April 1857 gab zu einer längeren Debatte Anlaß. Von der Ostseeküste, im Marz. Unter vorstehender Rubrik theilen die „Hamb. Nachr.“ ein Handschreiben mit, welches der Großherzog von Oldenburg an den König von Dä⸗ nemark erlassen hat. Das Schreiben lautet also: „Eure Majestaͤt!
Mit ernster Besorgniß sind Aller Blicke auf den Zwist gerichtet, der zwischen Ew. Majestät Regierung und dem deutschen Bunde schwebt über die rechtliche Stellung Schleswig⸗Holsteins und Lauenburgs. Das kritische Stadium, in welchem sich in diesem Augenblick jene Frage befindet, ver⸗ anlaßt mich, diese Zeilen an Ew. Majestaͤt zu richten. In meiner Eigen⸗ schaft als Glied des oldenburgischen Gesammthauses, als schleswig⸗holstei⸗ nischer Agnat, glaube ich nicht nur die Berechtigung, sondern vielmehr die Verpflichtung zu finden, Ew. Majestät mit unumwundener Offenheit und Freimüthigkeit meine Ansicht darzulegen, wie es zwischen deutschen Bundesfürsten und Sprossen eistes Stammes sich ziemt. Ich bitte Ew. Majestät, in diesem Schritte nur den Beweis zu finden, daß ich von gan⸗ zem Herzen den Wunsch hege, zwischen Höchstihnen und Deutschland end⸗ lich eine Verständigung erreicht zu sehen und zwax eine solche, daß dadurch zugleich den Unterthanen in Ew. Majestät verschiedenen Landen die Seg⸗ nungen eines festen und dauernden Rechtszustandes wiedergegeben und die Basis gewonnen werde, auf welcher alle divergirenden Ansichten innerhalb unseres Gesammthauses zum Austrag kommen mögen. Ew. Majestaͤt kennen schon die wesentliche Grundlage meiner Auffas⸗ sung. Ich hatte selbst Gelegenheit, in Altona dieselbe 1854 vorzutragen; auch habe ich nicht versäumt, mich den verschiedenen Gesandten Ew. Ma⸗ jestät gegenüber ausführlich und unumwunden auszusprechen. Ich stehe nicht an, es nochmals zu wiederholen: Nur in der Rückkehr zu den alten verbrieften Landesrechten der Herzogthümer kann ich das Mittel sehen, eine befriedigende Lösung der schwebenden Frage anzunehmen. Die vor mehr denn 400 Jahren durch unsern gemeinsamen Stammvater König EChriftian I. unter Zustimmung des dänischen Reichraths mit den Herzogthümern errichteten Grundverträge, welche eine Personal⸗ Union mit Dänemark ermöglichten und herbeiführten, bestehen in
hie einzige bauerhafte Basis für ei Verfassungs⸗Neub u
ach die einzige dauerhafte Basis für eine gs⸗Neub⸗ n 9 der Grundhtein der Rechte unseres Hauses füns v. v Ehrenschuld des gesammten oldenburgischen Hauses, daß dief .
in i Geist und dem
cr it beiden Landen nicht gebrochen, daß in ihrem 8 E 1.en, einem Jeden das Seine werde, sowohl dem Fürsten Dieser alte historische Rechtsboden ist auch in den
ie thanen. risch 1— [ e bene und 1773 aufs Feierlichste durch den 16ten Artikel
des provisorischen Traktats und Artikel 7 des Definitib⸗Traktats ggftannt und garantirt. Ich kann daher nur darin . brr bnan ben Fr den, wenn Ew. Majestät zunächst den nh
5. hng Schleswig faktisch bestehenden Ruref . ecJsratz⸗ und die Gesammtverfassung auch dort förmlich aufheben, da dere
si die Gültigkeit für liche Basis verloren gegangen ist, nachdem G er vchh und Lauenburg nicht hat zur ö“ 8s nen, und wenn Ew. Majestät dann die alten “ v. 8. 1 den vereinten Herzogthümer berufen und denselben 88 8 en e 88 wodurch die reine Personal⸗Union G “ Wollen Ew. Majestät über diesen Schritt vorher die S g der bei inzial⸗Stä l Schleswigs als Holsteins, den Provinzial⸗Stände⸗Versammlungen, sowoh “ vornehmen, so bezweifle ich nicht, daß dieselben mit lebhaf 89 Fisbhicem Hanke diesen landesväterlichen Eutschluß begrüßen wür en. Nur der 8 C Stände⸗Versammlung beider 16A“ würde, . Ansicht nach, auch die beabsichtigte neue Thronfolge⸗Or 69 8 träglichen Zustimmung vorgelegt werden können, um der * 10g Rechtskraft für die Herzogthümer zu verleihen, welcher be döe maeg bis zur Stunde entbehrt. Da Ew. Majestät auch a 9. Reichstage sein verfassungsmäßiges Recht erhalten “ ür 888 1 kontrahirenden Mächte des Londoner Traktats voraussichtli einen 1— Schritr nur mit Befriedigung aufnehmen, wie es ebenfalls hinsichtlich 85 Vorlage an den dänischen Reichsrath geschehen ist. Denn —. 1 55 Meinung der europäischen Mächte hat es zweifellos gelegen, en 8 freilich ein Selbstverstand ist) die bestehenden bee n e nicht alterirt werden sollten. Zugleich würden die noch fehlenden agna⸗
.
tischen Konsense leicht ergänzt werden können. — So würden Ew. Majestät
verschiedenen Lande darbieten, bald einen festen Neubau des historischen Rechts erstehen lassen können, und sich da 8 Geschichte ein eben so erhabenes Denkmal setzen, wie Froger. 8 3 herr Christian I. Damit wäre zugleich der traurige Kampf eüil⸗ igt, welcher seit dem Beginn der vierziger Jahre so unheilvoll am Mark der von Gott reich gesegneten Lande zehrt, und ds. esner gen Ueberzeugung nach den Landesrechten so wenig. mtsbgechen e 8— waltungssystem in Schleswig beseitigt. Die Versöhnung der schroffen Gegensätze würde das Werk krönen. — Die “ 1851 und 1852 stehen diesem Vorgehen und einem Aufgeben des er vergeblich befolgten Systems nicht entgegen; vielmehr würde in land diese unumwundene Rückkehr zu den alten Rechten mit Freuden be⸗ grabhe werorn. Vaß mit der Bäasis von 1851 und 1852 noch lange keine
Lösung der Frage erwartet werden kann, liegt klar zu Tage, und Ew. Majestät Regierung hat in verschiedenen ihrer letzten Erklärungen selbst ausgesprochen, oder durch vermittelnde Regierungen aussprechen lassen, daß die Neuordnung der Verhältnisse zur Zeit unmöglich sei und daher noch in weiter Ferne liege. Ich will nicht die Frage aufwerfen, ob nicht auf Grund dieses Bekenntnisses der deutsche Bund diese ganzen Verabredungen als er⸗ loschen und selbst sich unmittelbar wieder auf den Boden des Status quo ante stellen konnte, oder ob nicht durch den Eintritt der Bundesexecution, welche ja auch 1851 und 1852 unmittelbar den Verabredungen vorher⸗ ging, eo ipso wieder alles in den damaligen Stand zurücktreten dürfte. Die jetzige Verfassungskrisis mit ihrer drohenden langen Dauer ist ein so intolerabler Zustand, daß eine weise Politik schon in gewöhnlichen ruhigen Zeiten ihre erste Aufgabe in der Beseitigung solcher Zustände sehen müßte. Ungleich gebieterischer ist die Lösung derartiger Fragen in so be⸗ wegter Zeit wie die unsere; nur dem Umsturz und der Rebolution wer⸗ den durch solche Wirren Thür und Thor geöffnet. Auch aus diesem Ge⸗ sichtspunkte betrachtet scheint mir meine Idee das beste Mittel zur Lösung der Schwierigkeiten Fractionen im Königreich Dänemark eine Aufregung hervorrufen, und versuchen, dadurch Ew. Majestät Absichten entgegenzutreten, und ein solches Unternehmen wider Erwarten von momentanem Erfolge sein, so würde nicht bloß Deutschland, sondern ganz Europa Ew. Majestät in Ihrem Recht unterstützen. Die Herzogtbümer würden dann nicht mehr ein Schauplatz für politische Kämpfe sein, sondern das Bindemittel, welches Deutschland und Dänemark zum Bruderbund vereinte! Ich bitte Ew. Majestät nochmals in diesem meinem Schreiben nur den Beweis für meinen aufrichtigen Wunsch zu erblicken, ein dauerndes, gutes Einverneh⸗ men zwischen Deutschland und Dänemark herbeigeführt zu sehen. Ich habe mich aber doppelt zu diesem freimüthigen Ausdruck meiner Ansichken verpflichtet erachtet, da ich eine von meinen Ahnen ererbte Ehrenschuld einlöse, indem ich für das alte historische Necht meine Stimme erhebe; um so mehr, da mein in Gott ruhender theurer Vater in seiner Erklärung vom 10. Dezember 1852 sich ausdrücklich zu dessen Wahrung auf die Ver⸗ träge von 1767 und 1773 bezog, und Ew. Majestät durch Herrn von Dirckinck⸗Holmfeldt berichtet ist, wie ich ihm gegenüber bei der Solemnifi⸗ rung dieser Erklärung mich über die Bedeutung der erwähnten Bezug⸗ nahme ausgesprochen habe. — Indem ich Ew. Majestät weisem Ermessen die Prüfung meiner Rathschläge anheimgebe, hoffe ich zu Gott, daß er Ew. Majestät Herz zum Heil Ihrer Lande und Deutschlands lenken wolle!
Genehmigen Ew. Maj. die Versicherung meiner aufrichtigen und freund⸗ vetterlichen Gesinnungen, mit denen ich stets verharren werde als Ew. Majestät behstwoig ergebener Vetter und Bruder Peter. Oldenburg, den 2. Februar 1861.
Holstein. Itzehoe, 18. März. Der Ausschußbericht
den wesentlichsten Punkten noch zu Recht, und wuürden meiner
üͤber die Verfassungs⸗Vorlagen liegt jetzt vor. Derselbe
die
aus dem bedenklichen Chaos, welches jetzt die Verfassungsverhältnisse Ihrer
darzubieten. — Sollten etwa einige extreme politische
ist sehr
mfangreich
und zerfällt,
Vorlagen, in drei Theile.
Zunaͤchst wird die Eröffnung für die holsteinischen vinzialstände einer eingehenden Kritik unterworfen, weisung auf das in der vorigen D. sungsverhältnisse der Monarchie erstattete — derte lang zwischen den Herzogthümern eine enge Verbindung bestanden Vereinigung, Verbindung gegangen sei, und das Volk diese Frucht
habe, ihr Streben
Durchführung dieser anger, an Kämpfen und 8 b ebe, am wenigsten aber, wenn das Neue, was an deren Stelle treten solle, Nie⸗ nanden befriedige, zu keinem bestimmten Resultate führe und die Quelleneuer Die borige Stände⸗Versammlung habe dem innigen Ver⸗ angen des Landes nach Wiederherstellung und er althergebrachten Verbindung der Herzogthümer kräftigen Ausdruck ge⸗ hre Worte hätten bei den V „Diese Versammlung werde es für ihre Pflicht an⸗ s Neue mit allem Ernste und aller Entschiedenheit zu ibrer tiefsten Ueberzeugung der wahre Friede dem Lande
Verwickelungen sei.
eben.
Wiederhall gefunden.
sehen müssen, auf erklären, daß nach nicht wiederkehren nüge geschehen.“
druͤcklichste das V
Diät b
stets auf engere
Mühen reicher
wird, so lange nicht Obgleich die
Versammlung in neue Unterhandlung zu
drängenden Verhältnisse, Jetzt, da die Versammlung
einsehen müssen, für Dänemarks
völkerung in Schleswig und Holstein ein erheische, und daß an einen dauernden Frieden mit Deutschland den Herzogthümern ihr Recht vorent⸗ ist daher nicht zweifelhaft, daß die Versammlung ird abgeben müssen:
zu denken sei, halte.
gelegenheiten der der Anträge der vorigen Stände⸗Ve Bundesbeschlusses vom 2 dem Resultat, daß jene die Mitwirkung Holsteins für das gesammte Ge⸗
so lange man „Der Ausschuß ihre Erklärung dahin w b sole schläge für die Organisation der Monarchie, wie sie durch die Allerhöchste Eröffnung in werde eingehen können.“ — Stellung Holsteins hinsichtlich der gemeinschaftlichen An⸗ Monarchie betreffend, gelangt durch rsammlung und der Forderungen des
wieder
8. März v. J. m
biet der gemeinschaftlichen Gesetzgebung
ein Minimum gieb
zu dürfen, daß Holstein,
Geltung kämen,
wie sie sonst für Kolonieen üblich sind, behandelten Provinz herabgedruͤckt würde, welche ihre eigenen besonderen Ausgaben selbstständig zu decken hat, und im Uebrigen für die gesammten Staatsausgaben einen fest nor⸗ den Genuß der wesentlichsten politischen Rechte. Auf Grundlage dieses Entwurfs hält der Ausschuß eine Verhandlung mit der Regierung nicht für möglich und ein tieferes Eingehen Paragraphen daher auch für überflüssig. Es sind in dem Berichte gehoben, namentlich §. 6. Obgleich
mirten Beitrag leiste, ohne
zelnen daher aber in den, m Stäaͤnde möglich ist, nö Aussicht gestellt ist
dennoch nicht einmal künstliche System des
große Unsicherheit „Der den vorgelegte
nur einzelne Punkte hervor
ausgeschlossen, der Wünsche Holsteins
t. Der Ausschuß glaubt daher, mit Recht behaupten wenn die Bestimmungen dieses Entwurfs zur
in das Verhältniß
eisten und wichtigste und in den mit denjenigen
thigenfalls eine praktisch durchführ in den bestehenden Ver
Ausschuß kann der Versammlung 8 n Entwurf zu einem Gesetz, betreffend die
probisorische Stellung des Herzo
lich der gemeinschaftli
abzulehnen.“
schuß, daß eine
den Anträgen der letzten Ständebversammlung und dem
Bundesbeschlusse vom 8. März 1860 entsp des Verhaͤltnisses Holsteins zu den übri⸗
digst ins Leben tre
Annahme des Entwurfs mit einigen nicht Aussicht gestellten Provisorii, und erkennt mit Dank Maaß von Freiheiten, welche die Regierung Der Ausschuß beantragt wörtlich:
die Dauer des in
das, wenn auch beschränkte
dem Lande darin „die Versamml für den Fall, letzten Diät
ten wird, und empfiehl
gewährt, an. ung wolle unter daß das von de beantragte und
unterm 8. März vorigen Jahres
für die Stellu Monarchie rück heiten ins
annehmen.“ — Der Beri
dium, zu welchem
der Königlichen Regierung gelangt sind, gen seitens der Staͤndeversammlung an den Bund, wie sie sonst vielleicht geboten wäre, nur störend einwirken können. der Versammlung die Stellung solcher Anträge nicht anempfehlen zu dür⸗ Er huͤlt es aber für erforderlich, daß die Bundesversamm⸗
fen geglaubt. lung von der gege
Landes obwaltet,
ng Holsteins zu
sichtlich der gemeinschaftlichen Angelegen⸗ Leben tritt, Einzelnen beantragten Modificationen als provisorisches cht schließt hierauf wie folgt: „In dem Sta⸗ zwischen dem deutschen Bund und würde eine Stellung von Anträ⸗
das vorli die Verhandlungen
nwärtigen Sachlage, durch unmittelbare
nach Maßgabe der Regierungs⸗
Regierung wiederholt und auf das Nach⸗ erlangen ausgesprochen habe, mit einer neugewählten
zwei Jahre ungenützt hingehen lassen. zur größeren Hälfte aus neuen bestehe, werde Se. Majestaͤt der König erkennen, daß in dem Ausspruche nicht eine zufällige Majorität, sondern das ganzen Volks seinen Ausdruck finde, und selbst in Dänemark werde man daß der Friede mit Deutschland die erste gesunde Entwickelung sei, daß schon die deutsche Be⸗
Aussicht gestellt sind, nicht Der zweite Theil,
Aufhebung q so ist der Entwurf nach der Ansicht des Ausschusses
Entwurfs die bedenklichsten Verwickelungen und eine
chen Angelegenheiten der b Was den dritten Theil einer Spezialverfassung für Holstein,
gen Theilen der Monarchie bal⸗
Pro⸗ und unter Hin⸗ on den Ständen über die Verfas⸗ Bedenken gesagt, daß Jahrhun⸗ volle Ausbildung und
Jahrhunderte nicht so leicht preis⸗
zeitgemäßer Entwickelung
ertretern Schleswigs einen lauten
jenem Verlangen vollständig Ge⸗
treten, habe sie dennoch, trotz der
Mitgliedern wiederholten tiefste Gefühl des Bedingung Bündniß mit Deutschland nicht daß sie auf solche Vor⸗
die provisorische Vergleichung
it der gegenwärtigen Vorlage zu
in Anspruch nehmen, diese nur
einer nach den Grundsätzen
auf die ein⸗
n Fällen die Kompetenz der übrigen, wo eine Kollision anderer Theile der Monarchie der Gemeinschaft in bar, da zu befürchten, daß das hältnissen zur Folge haben werde. daher nur dringend anrathen:
gthums Holstein hinsicht⸗ Monarchie, des Berichts, den Entwurf betrifft, so hofft der Aus⸗
rechende provisorische Regulirung
t unter dieser Voraussetzung die wesentlichen Abänderungen für
Ständeversammlung Kenntniß erlangt. Er beantragt :· di Versammlung wolle ben Präflbenten 712, denatesae. 12. ihr zu erstattende allerunterthänigste Bedenken nebst den Vorlagen, auf welche es sich bezieht, zur Kenntnißnahme der Bundesversammlung zu bringen.“
„Sachsen. Gotha, 18. März. Bei der heute erfolgten Eröffnung des gemeinschaftlichen Landtags wurde der ge⸗ meinschaftliche Etat pro 1861 — 65, eine Anwalt⸗Ordnung, schließ⸗ lich ein Gesetzentwurf der Versammlung mitgetbeilt, welcher die Vermehrung des gothaischen Landtags um 4 Mitglieder betraf. Dem Gesetzentwurfe, welcher durch den Staats⸗Minister von See⸗ bach schon heute zur Annahme kurz befürwortet wurde, war ein Dekret beigegeben, dem zufolge die Fürsten von Hohenlohe erklärt hatten, den bekannten Protest gegen die hiesige Verfassung zurüͤck⸗ zuziehen, wenn ihnen gestattet würde, einen Abgeordneten zum hie⸗ sigen Landtage wählen zu dürfen, den größeren Grundbesitzern aber nachgelassen sei, durch drei Abgeordnete sich vertreten zu lassen. — Die Versammlung übertrug die Vorberathung dieser Vorlage einer eigens dazu gewaäͤhlten Kommission.
Frankfurt a. M., 18. März. Die offizielle Mittheilung über die Bundestagssitzung vom 16. März lautet: In der heutigen Bundestagssitzung, in welcher der Kaiserlich österreichische für den abwesenden Königlich preußischen Gefandten substituirt war, legte Präsidium die Schlußberichte der in Folge Bundesbeschlusses vom 18. Dezember 1856 in Nürnberg zusammengetretenen Kommission vor. Hiermit wurde zunächst der in letzter Lesung vollendete und zum Abschluß gebrachte Entwurf eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs, in welchem auch das in Hamburg ausgearbeitete Seerecht als 5. Buch auf⸗ genommen ist, so wie eine hierzu gehörige Separat⸗Erklärung der Abgeordneten von Hannover und Hamburg gegen die bei der dritten Lesung der vier ersten Bücher eingehaltene Form; ferner ein Gesetz⸗ Entwurf, die in den deutschen Bundesstaaten in bürgerlichen Rechts⸗ streitigkeiten gegenseitig zu gewährende Rechtshülfe betreffend, end⸗ lich eine Begutachtung mehrerer die allgemeine deutsche Wechsel⸗ ordnung betreffender Fragen vorgelegt. Die beiden ersten Ent⸗ würfe wurden dem handelspolitischen Ausschusse, letztere dem des⸗ falls niedergesetzten besonderen Ausschusse überwiesen. — Durch die betreffenden Gesandten wurde zur Anzeige gebracht, daß vom 19ten März d. J. an auf die Dauer eines Jahres die Stimmführung für das 8. Armee⸗Corps auf Baden, für das 9. auf Köͤnigreich Sachsen und fuͤr das 10. auf Hannobver übergehe und hiermit der Großherzoglich badische General⸗Masor von Seutter, beziehungs⸗ weise der Königlich sächsische General⸗Major von Spiegel und der Königlich hannoversche General⸗Major Schultz betraut worden seien. — Der Königlich dänische Gesandte für Holstein und Laue burg machte bezüglich der Verfassungs⸗Angelegenbeit die Mitthei⸗ lung, daß Se. Majestät der König in Folge schon fruͤher kund⸗ gegebener Absicht durch Patent vom 19. Februar die am Schlusse des Jahres 1860 neu gewählte Staͤnde⸗Versammlung des Herzog⸗ thums Holstein am 6. d. M. zu einer außerordentlichen Versamm⸗ lung einzuberufen und derselben zugleich Vorlagen über die besondere Verfassung des Herzogthums und dessen Stel⸗ lung hinsichtlich der allgemeinen Angelegenheiten der Mo⸗ narchie machen zu lassen geruht haben. Hierbei wurde insbesondere hervorgehoben, daß die Königliche Regierung es sich habe angelegen sein lassen, unter Berücksichtigung der von hoher Bundesversammlung vorzugsweise hervorgehobenen Ge⸗ sichtspunkte und Behufs thatsaͤchlicher Erledigung der zur Sprache gekommenen Bedenken, nunmehr der Ständeversammlung des Herzog thums eine so selbstständige und umfassende Mitwirkung bei der Gesetz⸗ gebung nicht nur hinsichtlich der besonderen, sondern auch hinsichtlich der gemeinschaftlichen Angelegenheiten und bei Feststellung des Ge⸗ sammt⸗Budgets zuzugestehen, als es mit dem ungestörten Fortgange einer der Allerhöͤchsten Bekanntmachung vom 28. Januar 1852 ent⸗ sprechenden Staatsverwaltung überhaupt vereinbar sei; endlich wurde nach dem Schlusse der ständischen Verhandlungen weitere Mittheilung vorbehalten. Diese Erklärung wurde den vereinigten Ausschüssen überwiesen. — Nach Antrag der Reclamations⸗Kommission wurden
der Voraussetzung und r Versammlung in ihrer vom Deutschen Bunde beschlossene Provisorium den übrigen Theilen der
egende Gesetz mit den im
Der Ausschuß hat daher
wie sie in der Vertretung des Mittheilung von Seiten der
zwei Vorstellungen der Freifrau Marie von Lasser, deren erste eine Forderung, herrührend aus einer Schuldverschreibung auf die Rente Lohneck und den Zoll Vilsbach, die andere eine Forderung wegen der im Jahre 1813 durch Bombardement stattgehabten Zerstörung ihres Hauses in Kostheim aus den von Frankreich be⸗ willigten Entschädigungsgeldern betrifft, als nicht vor die Bundes⸗ versammlung gehörend, ablehnend beschieden. — Schließlich wurde zur Abstimmung über die Ausschuß⸗Anträge bezüglich des Gesuchs des vormaligen schleswig⸗holsteinischen Artillerie⸗Majors Jungmann um Auszahlung von Prisengeldern beziehungsweise Bewilligung einer Pension geschritten, und beschlossen, dieses Gesuch, als der rechtlichen Begründung entbehrend, zurückzuweisen, demselben jedoch in Anbetracht seiner bedrängten Verhältnisse und der zu seinen Gunsten sprechenden Umstände bis auf Weiteres eine jaͤhrlich Beihülfe von 700 Gulden aus der Matrikularkasse zu bewilligen.
Großbritannien und Irland. London, 18. März. Die Königin, der Prinz Gemahl und die Prinzeß Alice, die am