8 1 e“ Am Gymnasium Greiffenberg ist die Anstellung des Dr. Kopp, bisher am ymnaftun zu Stargard, als ordentlicher Lehrer genehmigt worden. 8☛½ anostum zu Cottbus ist die Anstellung des Schulamts⸗ Kandidaten Dr. Jacobs als ordentlicher Lehrer genehmigt worden. Am Friedrich⸗Wilhelms⸗Gymnasium zu Posen ist der Lehrer Albert 8 chmidt und an der Realschule zu Meseritz der Seminar⸗ Huͤlfslehrer Albert Kühn angestellt worden, jeder als ordentlicher L.
Akademie der Künste.
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Die diesjaͤhrige Preisbewerbung Köͤniglicher Stiftung bei der Königlichen ehrigi⸗ der Künste zu Berlin ist für Bildhauer be⸗ stimmt. Um zu den Prüfungs⸗Arbeiten zugelassen zu werden, müssen die sich meldenden jungen Künstler entweder die akademische Medaille im Aktsaal gewonnen und die bei der hiesigen Akademie vorgeschriebenen Studien gemacht haben oder ein Zeugniß der Fohig⸗ keit von den Direktoren der Kunst⸗Akademieen zu Duüsseldorf oder Königsberg, oder ein solches von einem ordentlichen Mitgliede der unterzeichneten Akademie, in dessen Atelier sie gearbeitet haben, beibringen. 1 1 1
Die Meldungen zu dieser Preisbewerbung müssen bei dem Vice⸗Direktor der hiesigen Akademie bis zum Sonnabend den 13ten April, Mittags 12 Uhr, persönlich erfolgt sein. Die Prüfungs⸗ Arbeiten beginnen am 15. April früh um 8 Uhr. Die Haupt⸗ aufgabe wird am 22. April ertheilt und die fertigen Konkurrenz⸗ Arbeiten müssen am 25. Juli d. J. abgeliefert werden. Die Zu⸗ erkennung des Preises, bestehend in einer Pension von jährlich 750 Thalern für zwei auf einander folgende Jahre zu einer Studienreise nach Italien, erfolgt am 3. August d. J. Auslän⸗ dern können nur Ehren⸗Preise zu Theil werden.
II. Bewerbung um den Preis der Michael⸗Beerschen
Stiftung.
Die diesjährige Konkurrenz um den Preis der Michael Beer⸗ schen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdischer Religion ist Lbenfglls Fön Werke dep. daece gn gestoniglicher tifrüng Sie Wahl des darzustellenden Gegenstandes bleibt dem eigenen Ermessen der Konkurrenten überlassen, so wie es denselben auch freisteht, eine Ausführung in Relief oder in runder Figur zu waͤhlen; nur müssen Reliefs, um zuläffig zu sein, eine Höͤhe von mindestens
zFuß zu einer Breite von etwa 4 Fuß haben, und eine runde Figur muß wenigstens 3 Fuß hoch sein, auch aus beiden akade⸗ mische Studien ersichtlich werden. Der Termin fuüͤr die Ablieferung der zu dieser Konkurrenz bestimmten Arbeiten ist ebenfalls auf den 23. Juli d. J. festgesetzt und muß jede derfelben mit folgenden Attesten versehen sein: 1) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur juͤdi— sshen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht hat
„ und Zoögling einer Deutschen Kunst⸗Akademie ist; .
2) daß die eingesandte Arbeit von den Konkurrenten selbst er⸗ funden und ohne fremde Beihülfe für diese Konkurrenz von bn ausgeführt worden ist; in welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche Prüfung nöthig befunden werden kann. VVporläufige Meldungen zu dieser Konkurrenz sind nicht er⸗ forderlich.
„Die Zuerkennung des Preises, bestehend in einem einjährigen Stipendium von 500 Thlr. zu einer Studienreise nach Rom, erfolgt in der öffentlichen Sitzung der Akademie am 3. August d. J. ENbaien .1. März 1861. 361
Die Königliche Akademie der Künste. Professor Herbig, Professor Dr. E. Guhl, Vice⸗Direktor. Secretair.
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Preisbewerbungen bei der Königlichen Akademie
ndel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Bekanntmachung. ö
Der Unterricht in der mit dem Köͤniglichen Gewerbe⸗Institut verbundenen Musterzeichnen⸗Schule für das kommende Halbjahr beginnt mit dem 9. April d. J. Diejenigen jungen öu welche die vorgenannte Schule besuchen wollen, und den Bedingungen des §. 11 des Regkements vom 8. September 1856
OBv erlin, den 15. März 186t. 1“
2
1111*“”; — beröffentlicht in Nr. 223 des Staats⸗Anzeigers vom 21. Sep⸗ tember 1856 — entsprechen, haben sich dazu unter Einreichung 1) des Geburtsscheins, 8 2) des Confirmationsscheins, des Schulzeugnisses oder der Zeugnisse Privat⸗Unterricht, im Fall der Minderjaͤhrigkeit, einer Bescheinigung des Vaters oder Vormundes darüber, daß der aufzunehmende Schüler mit ihrer Uebereinstimmung in die Anstalt tritt und daß sie für den Unterhalt und das Unterrichtsgeld einstehen, bei dem Unterzeichneten mit Angabe ihrer Wohnung bis späͤtestens den 1. April d. J. schriftlich zu melden. “ Das Unterrichtsgeld ist halbjährlich mit 12 Thlrn. für sämmt⸗ liche Lehrgegenstände im Voraus an die Kasse des Koͤniglichen Gewerbehauses zu entrichten.
über genossenen
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Der Geheime Baurath und Direktor des Köͤniglichen f
Nottebohm.
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Miinisterium d
16 8 C“ 8 Innern. 9S 1 1 W1“ Bescheid vom 22. November 1860 — bezüglich au polizeiliche Beschlagnahme und resp. Veräußerung Schießgewehren bei den des Mißbrauchs der⸗
selben verdächtigen Personen. 1 Deer zc. eröffne ich hierdurch auf den Bericht vom 18. v. M., daß, da die durch die Reskripte vom 18. Dezember 1815 und vom 30. Januar 1842 angeordnete polizeiliche Beschlagnahme und resp. Veraͤußerung von Schießgewehren bei den des Mißbrauchs dersel⸗ ben verdächtigen Personen durch die bestehenden gesetzlichen Vor⸗ schriften, wie die Majoritaͤt der Königlichen Regierung richtig an⸗ nimmt, nicht nur nicht unterstützt wird, sondern mit diesen Vor⸗ schriften sogar im Widerspruch steht, ich die weitere Befolgung der
gedachten Anordnung nicht für statthaft erachten kann, und daß die Königliche Regierung daher von derselben Abstand zu nehmen hat.
Berlin, den 22. November 1860.
Im Auftraze: Sulzer.
die Königliche Regierung zu N.
Cirkular⸗Erlaß vom 20. Dez
treffend die Beschaffung der Büreau⸗Lokale fur
die Feld⸗ Administrations⸗Behörden in Fällen der Mobilmachung. “ 88.
Eirkular⸗Erlaß vom 3. März 1860 (Staats⸗Anzeiger Nr. 87, S. 693.)
Die vorjaͤhrige Mobilmachung hat Zweifel darüber hervor⸗ gerufen, in welcher Weise die Bureau⸗Lokale für die Feld⸗Administra⸗ tions⸗Behörden zu beschaffen seien. —
Der Königlichen Regierung wird demnach im Anschlusse an den Cirkular⸗Erlaß vom 3. Maͤrz c. hierdurch eröffnet, daß nach §. 12 des Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergü⸗ tung vom 11. Mai 1851 die Gemeinden die Verpflichtung haben, die in Rede stehenden Lokale, welche unzweifelhaft als zum Kriegs⸗ bedarf gehörig zu betrachten sind, beim Eintritte dieses Bedarfs beziehungsweise unentgeltlich oder gegen die nach §. 13 J. c. zu leistende Vergütigung herzugeben. “
Ueber die Frage: in welchen Fällen die unentgeltliche Hergabe der Büͤreau⸗Lokale für die Feld⸗Administrations⸗Behörden stattzu⸗ v.e G“ 8 vschh anderen Fällen dafür eine Vergüti⸗ gung zu gewaäͤhren sei, — kommt §. ..
11. 2S in Betracht. “
Nach der eben erwaähnten Gesetzesstelle ist fuͤr die Ueberweisun von disponiblen oder lergegecen Beniden 88. Anlegung . Magazinen und Lazarethen, so wie derjenigen Raͤumlichkeiten, welche für Wachen, Handwerksstäaͤtten und zur Unterbringung vorn Militair⸗Effekten erforderlich sind, keine Vergütigung aus Staats kassen zu leisten. — Hieraus erhellt, daß in Fällen, wo die An⸗ wendung des §. 3 Nr. 3 a. a. O. begründet ist, auch für die Her⸗ gabe von Büreau⸗Lokalien, welche zu den dort bezeichneten Zwecken
1“ . Gt Der Finanz⸗Minister.
dienen, insofern sie mit Magazinen, Lazarethen u. s. w. in Ver⸗ bindung stehen, besonders wenn sie räumlich von denselben gar nicht getrennt werden können — wie dies namentlich bei Lazarethen der Fall sein wird — eine Vergütigung nicht in Anspruch genom⸗ men werden darf; wogegen in allen übrigen Fällen eine solche zu gewaͤhren ist.
Hiernach hat die Königliche Regierung das Erforderliche in ihrem Ressort zu veranlassen. 1“ 5
Berlin, den 20. Dezember 1800.
Der Minister des Innern.
von Patow. Graf von Schwer von Roon. Kt.
“
Königliches statistisches Büreang. Preise der vier Haupt⸗Getraide-Arten und— der Kartoffeln
in den für die Preußische Monarchie bedeutendsten Marktstäͤdten
n Monat Februar 1861 nach einem monatlichen Durchschnitte in preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.
Kartof⸗
Namen der Städte. Weizen. Roggen Hafer. 8.
1
Königsbeg 90 Insterburg 87 Braunsbeg 86 2.☚ Rastenburg. 75
Neidenburz 90 v“
-“ Graudenz Kulm.. EEEe“
32 8
4
Föööe8* Bromberg.... Krgtinn. öö“.“ Lissa
Kempen
Brandenburg... . E. Frankfurt a. d. O.. Landsberg a. d. W.
Lo86A“ Sielin. e“ LbEZeööö“
Bresla Grünberg.. Glogan EisRith .. r.. Gerkiss Schweidniz Frankenstein.. beu“ Neisse. Oppeln Lesbthdßt....... Ratibor...
22 89* 9 ¶ 2☚
„ 9 0 900 02½2 ½% ⁹ % „
Magdeburg. Stendal Halberstadt.. Nordhausen... Mühlhausen... F1“ 1“
der 13 preußisch. Städte
burg ist unter Verleihung des Notariats im
Namen der Städte.
1]) Münee... 8Ee“ E“ “ ) Paderborn. 5) Dortmund.. EEE“ F“ 10) Menhen II“ 12) Hattingen 13) Schwerte JvSn 2) Elberfeld m. Barmen 3) Dusseldorf ...... J“” 1A14“*“ JJJ““ 1“ 9) Malmedy . ..... E111“ 11) Saarbrück A11“ 1328888 “ 14) Coblenz 15) Wetzlar 16) Börr
Durchschnitts⸗Preise
8 posenschen Städte „4 brandenb. Städte 5 pommersch. Städte 13 schlesischen Städte -S sächsischen Städte 13 westphäl. Städte .16 rheinisch. Städte
1
Bei der heute beendigten Ziehung der 3ten Klasse 123ste Königlicher Klassen⸗Lotterie fiel 1 Gewinn von 5000 Thlr. auf Nr. 82,129; 2 Gewinne zu 2000 Thlr. fielen auf Nr. 21,029 und 31,894; 1 Gewinn von 1000 Thlr. fiel auf Nr. 44,591; 1 winne zu 600 Thlr. sielen auf Nr. 19,402 und 22,125; 4 Gewinne zu 300 Thlr. auf Nr. 9755. 52,803. 77,794 und 89,175; und 11 Gewinne zu 100 Thlr. auf Nr. 7668. 12,995. 25,061. 41,804 67,212. 68,406. 72,191. 78,018. 91,011. 91,095 und 91,411.
Berlin, den 21. März 1861. .
Königliche General⸗Lotterie
vnch
Der Rechtsanwalt und Notar Holder⸗ Sgger in Neuer Departement des Appellationsgerichts zu Cöslin als Rechtsanwalt an das Kreis⸗ gericht in Schlawe, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, ver⸗ setzt worden.
Der Advokat Carl Wilhelm Weber in Elberfeld ist zum Anwalt bei dem Landgerichte in Elberfeld ernannt worden.
Der bisherige Kreisrichter Backoff zu Flatow ist zum Rechts⸗ Anwalt bei dem Kreisgericht zu Conitz und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Marienwerder, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Tuchel, ernannt worden. 1
Pe Kenchner ee Teer Wassermeyer in Bonn ist zum Advokaten im Bezirke des Koͤniglichen Appellationsgerichtshofes zu
Cöln ernannt worden.