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tutionellen Befugniß Gebrauch und vertagte das Parlament auf 6 Monate. Wenn der edle Marquis von mir und meinen edlen Freunden die Erklä⸗ rung verlangt, daß wir mit der Tendenz der Depesche vom 27. Oktober nicht übereinstimmen, so sage ich ihm ausdrücklich, daß jene Depesche in eine Besprechung der ionischen Insel⸗Zustände gar nicht hineingehört, und wofern der edle Marquis nicht beweisen kann, daß die Zustände der Jo⸗ nischen Inseln genau denjenigen des Landes ähnlich find, auf welches die Depesche sich bezog, so hat er gar nichts bewiesen. Wir sind bereit, die Schirmherrschaft über die Jonischen Inseln aufrechtzuhalten. Die Re⸗ gierung schrickt nicht vor der Verantwortlichkeit zurück, welche diese Politik ihr auferlegen mag. Nach den gestern empfangenen Berichten herrschte in
anz Korfu, ungeachtet der Vertagung, die tiefste Ruhe. Ich glaube, die Bevöl⸗ erung erkennt, daß das Parlament selber an der Unterbrechung der so nothwendigen legislativen Arbeit schuld ist, und daß diejenigen, die das britische Protektorat aufrechthalten, ihre echten Freunde sind. Nach eini⸗ gen Worten Lord Normanby'ss, der bei seiner Ansicht von dem Einfluß der Russellschen Depesche bleibt, sagt Earl Grey, es scheine ihm denn doch, daß der edleHerzog die ernste Natur der ionischen Frage zu leicht nehme. Der Stand der Dinge gereiche weder England noch den sonsschen LordsOberbevollmächtigten zur Ehre. Der Wegfall des dritischen Protektorats wäre ohne Zweifel das größte Unglück, das die Bevölkerung der Inseln treffen könnte; allein, da er des festen Glaubens sei, daß es durchaus nicht im Interesse Englands liege, seinen Schutz den Joniern gegen ihren Willen zu gewähren, und daß der Schutz für England nichts als Nachtheile, Geldopfer und selbst Gefahren bedeute, während alle Vortheile auf Seiten der Jonier seien, so denke er, daß, wenn die vom edlen Herzog ausgesprochenen Hoffnungen sich nicht erfüllen sollten, wenn das Volk sich nicht von der Herrschaft seiner De⸗ magogen frei machen könnte, England am besten thun wuüͤrde, den Inseln seine Schirmherrschaft zu entziehen. Es sei dies eine sehr gewichtige Frage und werde sich in nicht langer Frist der ernsten Erwägung sowohl der Regierung wie des Parlaments . eezas — Der Earl of St. Ger⸗ mans zeigt dem Hause den Dank der Königin für die ihr überreichte loyale Beileids⸗Adresse an.
Unterhaus. Aldermann Salomons fragt den Staats⸗Secretair des Auswärtigen nach den Umständen, unter denen ein britischer Unter⸗ than in Kanawaga in Japan vor ein aus dem britischen Vice⸗Konsul und drei Kaufleuten als Beisitzern bestehendes Gericht gestellt und zu einer Geldbuße, Entfernung von Japan und dreimonatlicher Haft in Hongkong verurtheilt wurde; und ob es wahr sei, daß das Gericht in Hongkong die Haft für ungerecht und ungesetzlich erklärt und den briti⸗ schen Unterthan deshalb in Freiheit gesetzt habe? Lord J. Russell sagt, der britische Unterthan sei ein Mr. Moß. Derselbe ging auf die Jagd, ohne die dazu erforderliche Erlaubniß zu besitzen. Auf dem Heimwege von einigen japanischen Polizeileuten angerufen, drohte er Jeden, der ihn fassen wollte, niederzuschießen. Es kam jedoch zu Thätlichkeiten, und indem Mr. Moß sich gegen und ein oder zwei
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die Verhaftung sträubte, ging sein Gewehr los,
ünd setzten ihn in ein Gefaͤngniß, aus welchem ihn ber britlsche Vice⸗ Konsul befreite und ins eigene Haus nahm. Bem Vertrage gemäß wurde
Mr. Moß vor das erwähnte Gericht gestellt. Der Vice⸗Konsul fand ihn der Widersetzlichkeit gegen die Polizei, so wie der unbefugten Jagdübung schuldig und verurtheilte ihn zu 1000 Dollars Geldbuße und zur Verweisung aus Japan. Da die beisitzenden Kaufleute das Urtheil als viel zu hart nicht gutheißen mochten, wurde es dem General⸗Konsul, Mr. Alcock, vorgelegt, der es zu ge⸗ linde fand und durch drei Monate Gefängniß in Hongkong verschärfte. In Hongkong angekommen wurde Mr. Moß aus rein tech⸗ nischen Gründen — nämlich wegen eines Fürstar⸗ in der Abfassung des Haftsbefehls — freigelassen. Lord John Russell bedauert, sagen zu müssen, daß Mr. Alcock's Urtheil unter den britischen Kaufleuten in Japan sehr böses Blut gemacht habe. Die Ansicht Mr. Alcocks sei, der Berücksichtigung japanischer Gesetze und Bräuche und der von briti⸗ schen Unterthanen zu beanspruchenden Freiheit eine Mittellinie gefunden werden müsse; aber viele Engländer in Japan glaubten sich berechtigt, die Gesetze des Landes mit Füßen zu treten, wodurch sie den Japanesen Grund zu Beschwerden und Zornausbrüchen gäben. Die Kauf⸗ leute, anderseits, sagten, es sei Unsfinn, von den im Lande woh⸗ nenden Engländern zu verlangen, daß sie sich nach all' den japanischen Bräuchen, Kleidermoden u. s. w. richten sollten. Das möge von ihrer Seite vollkommen wahr sein, doch müsse er (Russell) dem Ge⸗ neral⸗Konsul Mr. Alcock beistimmen, wenn derselbe sage, daß die Gewohn⸗ heit, den Gesetzen und Sitten der Japanesen Trotz zu bieten, sehr bedenk⸗ liche Folgen haben könnte. Mr. Maguire richtet betreffs der Joni⸗ schen Inseln an die Regierung dieselbe Frage, die Lord Normanby im Oberhause gestellt hatte, und Mr. C. Fortescue (Unterstaatssecretair der Kolonieen) beantwortet sie in derselben Weise, wie der Herzog von Neweastle. — Die übrigen Verhandlungen sind ohne anderes als lokales Interesse. Die Sitzung schließt gegen 1 Uhr Morgens. Parlaments⸗Verhandlungen vom 22. März. Oberhaus. Lord Stratford de Redeliffe läßt bei Gelegenheit einer Inter⸗ pellation wegen Aktenstücke über Syri die Bemerkung fallen, daß die von der Pariser Konferenz beschlossene Verlängerung der französischen Oecupation Syriens den Wünschen der englischen Regierung, dem Vernehmen nach, nicht entspreche, so wie fie kaum der türkischen Regierung angenehm sein könne. Er wünschte, daß der Regierung und dem Hause Gelegen⸗ heit würde, eine Meinung über diese wichtige Angelegenheit auszusprechen. Lord Wod eh ouse enthält sich jeder Meinungsäußerung und erwidert einfach, daß 8 gewünschten Aktenstücke nach den Osterferien zur Vorlage reif sein würden. G Ellenborough fragt, ob die Regierung eine amtliche Bestätigung es Telegramms erhalten habe, wonach das Comité der holsteinschen 88 nde beide Vorschläge des Königs von Dänemark abgelehnt und den 5 8 ee. instruirt hätte, die Sache dem deutschen Bunde borzulegen? kord Wodehouse bejaht die Frage mit dem Hinzufügen, daß die Stände
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daß zwischen
den Comitébericht wahrscheinlich annehmen würden. Der edle Lord glaubt jedoch, daß es zu Feindseligkeiten zwischen dem Bunde und Däne⸗ mark keinesfalls vor einer längeren Frist kommen könnte. Auf eine Frage des Marquis Clanricarde sagt Lord Wodehouse, daß die Regierung von der jetzigen Regierung von Mexiko die Wiedererstattung der von Miramon aus dem englischen Legationsgebäude geraubten 600,000 Dollars, so wie der vom constitutionellen General Degollado entwendeten 400,000 Dollars gefordert habe, und daß die Regierung Juarez den besten Willen zu zeigen scheine, obwohl sie nicht augenblicklich zahlungsfähig sein dürfte. Der britische Gesandte, Sir C. Wyke, der mit dem nächsten Dampfer nach Mexiko abgehe, sei mit den erforderlichen Weisungen ver⸗ sehen. Die betreffenden Papiere würden in Kurzem vorgelegt wer⸗ * Das Haus vertagt sich darauf bis Dienstag, den 9. April.
Unterhaus. Lord Bury überbringt den Dank der Königin für die Beileidsadresse der Gemeinen. Mr. Brand (Secretair des Schatz⸗ amts) beantragt eine Neuwahl für Tiverton, dessen Vertreter, Lord “ den Posten als Constabler des Kastells von Dover und als ord Wardein der fünf Häfen angenommen hat. Das Wahlausschreiben wird angeordnet. Thom. Duncombe beklagt sich über die Mangelhaftig⸗ keit der unlängst über die Kossuthnoten⸗Angelegenheit erhaltenen Aufklärung und wünscht vom Staatssecretair des Innern zu erfahren, wie Sir Richard Mayne in Besitz der von Messrs. Day gedruckten Kossuth⸗ note gelangte; wer sie ihm uͤbersetzte, und ob es dieselbe Note war, welche Graf Apponyi später vor Gericht vorzeigte? Zugleich erwähnt er, daß, nach einer Korrespondenz der „Times“, das eng⸗ lische Kriegsschiff „Banshee“ die in Galatz konfiszirten Waffen nach Genua zurückzubringen beauftragt sei, und bezeichnet dies als eine allzu⸗ rührige Einmischung Lord J. Russells zu Gunsten der österreichischen Herrschaft. Sir J. Cornewall Lewis, Staats⸗Secretair des Innern, erwidert: „Sir Richard Mayne gelangte in den Besitz der Note dadurch, daß sie ihm von einem Polizeimann uͤberbracht wurde. Ich wuüͤnsche die ausdrückliche Bemerkung hinzuzufügen, und ich mache sie auf die Autori⸗ tät von Sir Richard Mayne selber, daß er sich keines Polizeimannes oder einer anderen Person bedient hat, um über Mr. Kossuths Unter⸗ nehmen sich Kunde zu verschaffen. Er wußte gar nichts von der Existenz dieser Noten, bis ihm eine derselben gebracht wurde. Er hielt es für seine Pflicht und Schuldigkeit, mir dieselbe vorzulegen, und auf meinen Rath begab sich Sir Richard damit ins auswärtige Amt, wo man ihm eine Uebersetzung derselben lieferte. Es war auch dieselbe Note, die beim Kanzleigericht vorgezeigt wurde. Auf meine Ermächtigung nämlich war sie der österreichischen Gesandtschaft übergeben worden. Ich habe noch Folgendes zu bemerken: Die Loyalität von Mr. Day's Verhalten in der ganzen Angelegenheit ist über allen Zweifel erhaben. Mr. Day ist ein höchst respektabler Geschäftswann. Er ist Hof⸗ Lithograph und hat, ehe er den Druck übernahm, darüber die Meinung angesehener Advokaten eingeholt. Er glaubte ein vollkommen legales und
redliches Geschaͤft übernommen zu haben, und machte nicht das mindeste Bebheimmiß vargus. Es muß auch einer erheblichen Anzahl Personen be⸗
kannt gewesen sein. Ich komme nun auf das Verhalten, das die Regie⸗ rung befolgte, nachdem sie in Besitz der Note gelangt war. Sobald ich die Uebersetzung der Note gelesen hatte, wurde es mir klar, daß sie von einer Regierung, die sich an die Stelle der bestehenden setzen will, gebraucht zu werden bestimmt war. Ich erinnerte mich, wie Lord Lyndhurst im März 1853 — im Einklang mit allen anderen rechtskundigen Autoritäten — das Gesetz dahin auslegte, daß eine Person, die einen vereinzelten oder mit Anderen verabredeten Akt begeht, der die Tendenz hat, das Land mit einer fremden in Feiehes mit Ihrer Majestät lebenden Macht in Streit zu verwickeln, einer schweren Polizei⸗Uebertretung schuldig ist. Dieselbe Ansicht hat der Attorney⸗General am 17. Mai dieses Jahres, bei Gelegenheit der Garibaldi⸗Sammlungen, ausgesprochen. Wenn nun die Sammlung von Geldern zu solchen Zwecken ungesetzlich ist, so muß die Anfertigung von Geld — des nervus rerum für eine Regierung, die eingestandenermaßen auf den Trümmern der bestehenden errichtet wer⸗ den soll — selbstverständlich auch in das Gebiet des Verbotenen gehören. Da 88 die Kronjuristen, obwohl sie kein der Legalität des Notendrucks günstiges Gutachten ab aben, auch eine gerichtliche Verfolgung nicht em⸗ pfehlen konnten, beschloß die österreichische Gesandtschaft den Civilweg ein⸗ zuschlagen, und da sie den Beistand der englischen Regierung nachsuchte, hielt letztere sich verpflichtet, einer Regierung, mit der wir befreundet sind, das Beweismittel zu liefern, mittelst dessen sie sich die Rechtshülfe bei den Gerichten verschaffen zu können glaubt. Und so wurde ihr die Note zur Verfügung gestellt. So weit und nicht weiter hat die Regierung sich in die Sache gemengt, und ich vertraue, das Haus wird zugeben, daß wir unsere Schuldigkeit nicht überschritten haben.“ — Auf einige Anfragen wegen der Ereignisse in Warschau und wegen Shriens sagt Lord J. Russell, zugleich auf Duncombe's Angriff Bezug nehmend: „Es wäͤre nicht sehr zweckdienlich, wenn wir jede Woche einmal über unsere aus⸗ wärtigen Beziehungen diskutiren wollten. Indeß will ich doch einige Auf⸗ klärungen geben. Zuerst was die Sendung des Banshe betrifft. Vor einem Jahre wurde der Regierung bekannt, daß eine Partei an den Gren⸗ zen Oesterreichs und des ottomanischen Reichs den, wie es anfangs schien, tollen Plan gefaßt hatte, die Autorität sowohl der österreichischen wie der türkischen Regierung abzuwerfen, und aus Ungarn, den Donaufürsten⸗ thümern, Bosnien und einigen andern Provinzen jener Weltgegend einen großen Staat zu bilden. Im Lauf des Jahres entstand das Gerücht von Waffensendungen nach jenen Grenzen. Die Re ierung des Sultans wurde besorgt, sie konnte nicht dulden, daß auf küͤrkischem Gebiet, welches die Donaufürstenthümer faktisch sind, große Waffenlager gebildet werden und sich in Massen ansammeln. Es kam zu einer diplomatischen orrespondenz, und schließlich wandte sich die türkische Regierung an die Vertreter der Mächte. Unsere Meinung war, daß die Waffen nach Kon⸗ stantinopel zurückgesandt und dort sequestrirt werden sollten. Der fran⸗ zösische Vertreter und auch Fürst Couza zuletzt, war für die Rücksendung
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der Waffen nach Genoa, woher sie geko In jenem Momen e“ 8 8
bringt einen amtlichen Bericht über den Empfang der Adreß⸗
und später 8 —— 11“ it andern Frachten fortgesegelt. Aus diesem Grunde erbot er nitische ve Sehhs in Konstanfinopel, den Banshe zu jenem Dienste zu beordern. Es scheint mir, daß die Regierung des Sultans nur eine Maßregel der Nothwehr ergriff, indem sie so handelte, und daß wir nur als ihre Freunde handelten, indem wir ihr beistanden. — Ueber die Er⸗ eignisse in Warschau kann ich nur mit großer Zurückhaltung sprechen. Erstens berühren sie das Interesse Englands nicht unmittelbar, und zwei⸗ tens wissen wir über das Verhalten der russischen Regierung noch nicht genug, um uns eine Meinung erlauben zu dürfen. Aber so weit wir nach dem Berichte unseres Konsuls schließen können, hat die Bevölkerung von Warschau eine Geduld und Mäßigung entwickelt, die ihr wohl das Recht goben, zu erwarten, daß man ihren Petitionen Beachtung schenke. Und die russische Regierung scheint geneigt, anstatt Maßregeln der Strenge zu ergreifen, lieber Milde und Versöhnlichkeit walten zu lassen. Ich halte es gewiß nicht für nöthig, dem Kaiser von Nußland irgend welche Vor⸗ ftellungen zu machen. — Die sprische Frage hat vielfache und ernste Schwierigkeiten. Die Meinung des britischen Bevollmächtigten in Syrien war, daß es am besten sein würde, eine gute Regierung über ganz Syrien mit einem speziellen Arrangement zum Schutz der Christen einzusetzen. Es wäre dies aber, wie man eingewandt hat, den Rechten des Sul⸗ tans entgegen gewesen. Es sind noch andere Pläne vorgebracht wor⸗ den, und nach den letzten Berichten aus Syrien waren die Bevollmäch⸗ tigten noch immer bemuüͤht, eine gute Regierung zu begründen. Ich muß sagen, daß die Christen Syriens nicht die einzigen Personen find, die auf unsere Menschlichkeit Anspruch haben, wie Mr. Monssell zu glauben scheint. Es ist unsere Pflicht, auch den Drusen Gerechtigkeit zu verschaffen. Eine allgemein eurobäische dauernde Besatzuug Syriens, wie sie der ehrenwerthe Gentleman anstatt der ausschließlich französischen, aber temporären wünscht, wäre gleichhedeutend mit einer Abschaffung der Autorität des Sultans in Syrien.“ Das Haus vertagt sich bis zum 8. April. Frrankreich. Paris, 24. März. Der heutige „Moniteur
war die Donau zugefroren,
eputation des Gesetzgebungs⸗Körpers in den Tulle⸗ 1 Der Praͤsident 65 8 Morny verlas die Adresse, worauf der Kaiser Folgendes erwiderte: „Ich danke der Kammer für die Gefuüͤhle, die sie mir ausdrückt, und für das Vertrauen, welches sie in mich setzt. Wenn dieses Vertrauen mich ehrt und mir schmeichelt, so glaube ich mich dessen würdig durch mein beständiges Bestreben, die Fragen nur unter dem Ge⸗ sichtspunkt des wahren Interesses Frankreichs zu betrachten Wenn wir unserer Feit angehören, von der Vergangenheit Alles bewahren, was sie Gutes hatte, die Zukunft vorbereiten, indem wir den Lauf der Civilisation von den Vorurtheilen befreien, die sie hemmen oder von den Hirngespinnsten, welche sie ge⸗ fährden, so werden wir unseren Kindern ruh ge und glück⸗ liche Tage hinterlassen. Trotz der Lebhaftigkeit der De⸗ batten bedauere ich keineswegs, die großen Staatskörper auf die so schwierigen Fragen der auswärtigen Politik eingehen zu sehen. Das Land zieht daraus in verschiedener Hinsicht Vor⸗ theil. Diese Erörterungen belehren es, ohne es zu beunruhigen. Ich werde immer erfreut sein, glauben Sie es fest, mich mit Ihnen in Uebereinstimmung zu finden. Aus demselben Stimmrecht her⸗
ö h 1 s ge⸗ vorgegangen, von denselben Gefühlen geleitet, wollen wir un gon fesiit Lenterstüen, um zur Größe und zur Wohlfahrt Frank⸗ reichs zusammenzuwirken.“ — ““ des Gesetzgebungs⸗Körpers wohnten der Prinz Napoleon, Graf Persigny, Marschall Canrobert und eine große Anzahl von Gesandten bei. Die Diskussion über das Amendement der republikanischen Oppofition zur römischen Frage wurde fortgesetzt. Der Vicomte Anatole Lemercier hatte das Wort. Derfelbe will sich auf keine historischen und philosophitchen Entwickelungen einlassen, da er nicht die Absicht hat, mit Favre und Granier de Cassagnac zu wetteifern. Die übrigen Gründe dieser Herren will er aber aufs energischste be⸗ kämpfen. Es ist dem Redner zufolge unrecht, zu behaupten, man habe die Romagna dem Papste weggenommen, weil die Romagnolen sei⸗ ner Regierung müde gewesen seien. Dieser Abfall sei durch Krieg berbei⸗ geführt worden. Da Oesterreich genöthigt gewesen sei, die Po⸗Linie auf⸗ zugeben, weil sich die Franzosen der Etsch genähert hätten, so habe ihr Ruͤckzug die Legationen ohne öffentliche Macht gelassen. „Ich sage nicht fügt der Redner hinzu, „daß mein Vaterland Unrecht gehabt hat, nach em Po zu marschiren. Wenn dasselbe einen Beschluß dieser Art faßt, so bin ich mit sr Ich konstatire nur, daß ein kriegerisches Ereigniß vorlag. Ich 5 88 von Warschau, ich werfe nicht diese sonderbaren Aufständischen, ie ar⸗ tätschen mit Gebeten und Gesaͤngen beantworten, mit gewöhnlichen In⸗ surgenten zusammen. Man hat uns vorgeworfen, wir unterstützten 89 Regierungen des alten Regimes. Ich erkläre dagegen, daß 69 die 82 gierungen Englands und Preußens liebe, weil sie frei sind. 1 eien Sie so gerecht gegen den Papst, wie ich es bin gegen England und Preußen. Der Redner erwähnt die Hoffnung auf eine französische Intervention, 8 man in Rom gehegt habe, und meint, Gegenborstellungen dürften genügt haben, Piemont, das „nur durch uns groß geworden ist“, von dem Ein⸗ falle in den Kirchenstaat abzuhalten. Der Papst sei keinesweges gegen Reformen, denn er habe sich der Reihe nach an Nossi, einen liberalen Konserbatiben, und an Lamoricière, ehemaligen. Minister Cavaignac's, ge⸗ wandt. Der Papst müsse, um auf seine erste Politik zurückkommen zu können, zuerst seine Unabhängigkeit erlangen. „Was den Vor⸗ wurf, den man dem Papste macht“ — fährt hierauf der Redner fort — „daß er die Wohlthaten der Kaiserlichen Regierung ver⸗ sesse und sich in die Arme der alten Parteien werfe, betrifft, so
eine solche besteht; es giebt nur ergebene, aufrichtige Katholiken, die sich immer wieder finden, wenn ihr Glaube bedroht ist.“ Billault, Minister ohne Portefeuille, ergreift hierauif das Wort, um das katholische und das revpublikanische Amendement zu bekämpfen. Er sprach fich für die Fortdauer der Occupation aus, ohne daß er jedoch Verpflich⸗ tungen gegen die katholische Partei eingehen wollte. Er gab zu verstehen daß die Franzosen in Rom nicht allein zum Schutze des Papstes anwesend seien, sondern auch dazu einerseits dienten, das französische Interesse zu wahren, und andererseits einen Schutz Oesterreich gegenüber böten. Ferner sagte Billault, daß die französische Politik weder ihre in Italien erzielten Erfolge, noch ihre alten Ueberzeugungen aufgeben, sondern Alles aufbieten wolle, Revolution und Reaction mit einander in richtiger Be⸗ grenzung zu versöhnen. Das sei allerdings kein leichtes Geschäft, aber eine Regierung, die ihre Pflicht thue, dürfe dieselbe deshalb nicht ver säumen, weil fie schwer sei. Drei verschiedene Versuche habe der Kaiser bereits gemacht. Zuerst die Combination von Villafranca sei vortrefflich gewesen, aber nicht angenommen worden, und ob sie je wieder zur Vorlage kommen werde, wisse Gott allein; sodann die Bürgschaft durch den Kongreß — auch abgeschlagen; endlich das Vikariat — desgleichen. Der letzte Vorschlag war schlecht und unpraktisch „Ja, wenn man mit wirklichen Thatsachen rechnen muß, dann macht man, was man eben kann, energisch und entschlossen, man gebraucht alle seine Macht und Autorität, aber man ist nun einmal nicht allein in der Welt.“ Der Minister ersuchte die Versammlung darauf, sich, bevor sie der Regie⸗ rung durch die Adresse Rath ertheile, ja die Schwierigkeiten zu vergegen⸗ wärtigen. Zunächst sei da Rom, das darauf bestehe, daß der Status uo ante wierderhergestellt werde. Es gebe in Rom eine starke anti⸗ ranzösische Partei, über deren Treiben sich eine Depesche des Herzogs von Grammont bekanntlich geäußert habe. Sodann führte der Minister alle die übrigen Mächte vor, mit denen Frank⸗ reich sich über die Lösung der Frage benehmen müsse: Piemont, das ita⸗ lienische Volk, dem man nicht Gewalt anthun könne; England, sodann Oesterreich mit seinem Kummer, seiner Unruhe, um nicht zu sagen: seinen Hoffnungen; endlich Preußen und Rußland mit ihren besonderen An⸗ schauungen. „So steht die Sache; welchen Rath geben Sie uns nun.“ (Eine Stimme ruft: „Gar keinen!“ eine andere: „Abwarten!“) „Herr Favre und seine Freunde sagen uns: Verlasset Rom und laßt die revolutionäre Bewegung —“ (Favre ruft:
so verwirft der Minister den Lemercierschen Antrag und schließt mit den Worten: „Wir find die Söhne der Kreuzfahrer, unsere Soldaten stehen in China, Japan und Cochinchina, überall, wo es die Vertheidigung des katholischen Prinzips gilt. Aber, vergessen wir es nicht, wir sind auch die Söhne von 1789. Frankreichs Fahne schützt den Glauben und die Freiheit.“ Das Favresche Amendement (Zurückziehung der Truppen aus Rom) wird darauf 246 gegen Stimmen bezworfen. Hie 7 sir 9 ariman. Konon - inior un 4 lnmf. Stim 55 Gunsten der weltlichen Herrschaft des Papstes werden nach den Erklärungen Billaults zurückgezogen. Der Antrag auf Streichung der Adreßstelle, welche von dem Widerstand des Papstes gegen
weise Rathschläge spricht, wird mit 161
angenommen, desgleichen die übrigen Absätze 26 bis 30. Sodann wird über die ganze Adresse abgestimmt und dieselbe wird mit 212 gegen 13 Stimmen angeenommen.
eigenschaft lautet: iggenn Gnaden Wir, Alexander der Zweite, Kaiser und Selbstherrscher aller Reußen, Zar von Polen, Großfürst von Finland
uU.1 auf Unseren vorelterlichen Thron aller Reußen berufen, haben Wir in Ge⸗
treuen Unterthanen feseen Herugen ge Standes mit Unserer Herrscher⸗ iebe und Fürsorge zu umfassen, von dem, de n “ dos Bfesfandes führt, bis zu dem, der bescheiden mit seinem Handwerkszeuge arbeitet; von dem, der die Stufen des Staatsdienstes durchschreitet „ bis zu dem, der Pflugschaar auf dem Felde die Furche zieht. denen Berufe und Stände im Staatskörper in Keh heh kannten Wir, daß die Reichsgesetzgebung, während fie t
der mit
und Vorzüge festgestellt, eine gleichmäßige Thätigkeit nicht entwickelt hatte zum Frommen der leibeigenen Leute,
Die Rechte der Gutsherren waren
lieferung, Gewohnheit und guter Wille des Grundherrn vertraten. den günstigsten Fällen entstanden daraus freundliche,
mehr indessen die Einfachheit der Sitten abnahm, die Mannigfaltigkeit der Verhältnisse wuchs, die
waͤchten sich die guten Beziehungen und öffnete sich der Weg zu einer für 8 Sehen, ehaden ger für ihr Wohlergehen nachtheiligen Willkür, 1Sn dann bei den Bauern ein Stocken jeder Besserung der eigenen Exis en entsprach. Solches erkannten auch Unsere ruhmwürdigen Vorfahren un
rage ich zuerst, von welchen Parteien man sprechen will. Will man von ber chch 89 sogenannten katholischen Partei sprechen? Ich läugne, daß
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ergriffen Maßregeln zur b der Lage der Bauern; doch Maß⸗
„Königliche Bewegung habe ich gesagt.“ — HKeiterkeit, großes Gelächter und lange Unterbrechung.) Frankreich wird sich nicht von Rom zurückziehen. Ich verwerfe das Favresche Amendement.“ Eben
gegen 90 Stimmen verworfen. Endlich wird der Absatz 25 der Adresse nach dem Kommissions⸗Entwurf
Rußland und Polen. St. Petersburg, 20. Maͤrz. 1 Das Fehraneg Manifest uͤber die Aufhebung der Leib⸗
der edelgesinnt das Schwert
welche deshalb 88 Sn 1 . weil sie theils durch alte Gesetze, theils durch Gewohnheit erblich der 8n 1 Gutsherren zueigen gemacht acnst 1uee,g ee — epfli t, für das Wohlergehen derselben 8 T1“ bisher sehr ausgedehnt und mit Ge⸗
nauigkeit nicht durch das Gesetz bestimmt, dessen Stelle vielmehr Sn.
patriarchale Be⸗
ichti ü igkeit von Seiten iehungen aufrichtiger, gerechter Fürsorge und Wohlthätig des Beuar ehen 885 gutherzigen Gehorsams von Seiten der Boauern. 8-8
. w., u. s. w., thun kund Unseren getreuen Unterthanen: Durch die göttliche Vorsehung und das geheiligte Gesetz der Thronfolge
mäßheit dessen das Gelübde in Unserem Herzen abgelegt, alle Unsere ge⸗
höchsten
Die Lage der verschie⸗ nehmend, er⸗ ätig die Wohl⸗
fahrt der höheren und mittleren Stände geordnet, deren Pflichten, Rechte
unmittelbaren väterlichen Beziehungen der Guts⸗ berren zu den Bauern sich verringerten, die gutsherrlichen Rechte e““ in die Hände von Leuten geriethen, die nur den eigenen Vortheil suchen,