1861 / 78 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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richts vom 24. August d. J. mit dem Eröffnen hierneben zurück, wie bei Beantwortung der in Ihrem früheren Berichte vom 20. Juli d. J. vorgetragenen Anfrage bezüglich der Kompetenz der Gemeinde⸗ Behörden in Jagd⸗Angelegenheiten davon auszugehen ist, daß, so⸗ weit es sich um eine freiwillige, d. h. nach Lage und Größe der betreffenden Flächen gesetzlich nicht gebotene Einwerfung von Kämmerei⸗Grundstücken in einen nach §. 4 des Jagdpolizei⸗Gesetzes vom 7. März 1850 gebildeten gemeinschaftlichen Jagdbezirk handelt, der diesfällige Beschluß der Mitwirkung der Stadtverordneten⸗ Versammlung nach den Vorschriften der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 nicht zu entziehen ist, daß dagegen, wenn die Ein⸗ verleibung einmal rechtsgiltig erfolgt, resp. demnächst die Theilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks in mehrere selbstständige Bezirke von der Aufsichtsbehörde gemäß §. 4 des Jagdpolizei⸗Gesetzes ge⸗ nehmigt worden ist, alsdann für die Verwaltung des oder der so gebildeten gemeinschaftlichen Jagdbezirke lediglich die allgemeinen Vorschriften der §§. 9 bis 11 a. a. O. zur Anwendung kommen, und denselben die Kommune, als Eigenthümerin der eingeworfenen Kämmerei⸗Forsten, eben so unterworfen ist, wie jeder andere Eigen⸗ thümer eines dem gemeinschaftlichen Jagdbezirke einverleibten Grundstücks.

Die Stadtverordneten⸗Versammlung kann daher alsdann eine Betheiligung an der Verwaltung der fraglichen Jagdbezirke nicht mehr aus dem staͤdtischen Eigenthumsrechte an den eingeworfenen Kaͤmmerei⸗Besitzungen, sondern nur noch insoweit in Anspruch neh⸗ men, als die allgemeinen Bestimmungen der §§. 9 bis 11 J. c., welche die Vertretung der Jagdbezirks⸗Interessenten der Gemeinde⸗ behörde übertragen, diesen Anspruch etwa zu begründen ver⸗ möchten.

Die Frage aber, ob unter dem in jenen Gesetzstellen gebrauch⸗ ten Ausdruck „Gemeindebehörde“ in Städten auch die Stadtver⸗ ordneten⸗Versammlung zu verstehen, kann in Konsequenz des dem Cirkular⸗Reskripte vom 24. Dezember v. J. zu Grunde liegenden Prinzips, wonach die Jagdnutzung in gemeinschaftlichen Jagdbezirken nicht als zum Gemeinde⸗Vermögen gehörig, sondern als Inter⸗ essenten⸗Vermöͤgen aufzufassen ist, und in Uebereinstimmung mit der hierauf gegründeten weiteren Deduction der Königlichen Regie⸗ rung, namentlich mit der dem §. 49 der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 vindizirten richtigen Auslegung, nur im Sinne Ihres Berichts vom 20. Juli d. J. also dahin entschieden werden, daß zur Ausübung der im F. 9 und 11 des Jagdpolizeigesetzes

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Es wird indessen dieser Grundsatz nur da, wo die Mitwir⸗ kungs⸗Befugniß der Stadtverordneten zwischen ihnen und dem Magistrat streitig ist, ausdruͤcklich zur Geltung gebracht zu werden brauchen, wogegen da, wo im Einverständniß beider staͤdtischen Be⸗ hörden eine Konkurrenz der Stadtverordneten⸗Versammlung faktisch

stattfindet und deren fernere Uebung an sich nicht bestritten ist, es

an einem Bedürfniß fehlt, von Oberaufsichtswegen diese Konkurrenz zu untersagen, hier vielmehr die Koͤnigliche Regierung Sich darauf wird beschränken können, aus §. 36 der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 über die zwischen beiden städtischen Behörden ob⸗ 2 Meinungsverschiedenheit im konkreten Falle Entscheidung effen. G Die Königliche Regierung wird hierdurch ermaͤchtigt, nach die⸗ sen Gesichtspunkten die fernere 1.““] des Fiiste nes vom 5. September 1850 (Ministerial⸗Blatt S. 255) in den vorkommen⸗ den Einzelfällen zu modifiziren, und bleibt Ihr überlassen, d insbesondere in den zur Sprache gebrachten Fällen von N. un ressortgemäß zu befinden. Berlin, den 19. Dezember 1860. Der Minister für die landwirthschaft⸗ 8 lichen Angelegenheiten. 8 Graf von Pückler.

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Der Mini

Allgemeine Verfügung vom 7. März 1861 be⸗ treffend die Gebühren der zum Physikatsamte lualifizirten Kreis⸗Wundärzte. 8 „Nachdem seit langerer Zeit promovirte Aerzte, welche die Uhysikatsprüfung bestanden haben, als Kreis⸗Wunbaͤezte Fttee 5 sind, ist der Fall häufig vorgekommen, daß dergleichen die Kreis⸗ Physiker in Behinderungsfallen ver⸗

z, Haben, oder von den Gerichts⸗Behörden zur selbstständigen

worden sind, welche zu den Functionen der Physiker gehören, und es hat sich hieraus die Frage ergeben, ob in derartigen Fällen die für die Physiker bestimmten Gebührensäͤtze bewilligt werden können.

Zur Beseitigung der entstandenen Zweifel wird im Einverständ⸗ nisse mit dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Me⸗ dizinal⸗Angelegenheiten hierdurch bestimmt, daß die Höhe der Ge⸗ buͤhren, welche den zum Physikatsamte qualifizirten Kreis⸗Wund⸗ ärzten zu bewilligen sind, von der Natur des Geschäfts, bei wel⸗ chem ihre Thätigkeit in Anspruch genommen wird, abhängig zu machen ist. .

Ist das Geschäft von der Art, daß dasselbe von einem zu hö⸗ heren Aemtern nicht befähigten Kreis⸗Wundarzte wahrgenommen werden könnte, wie z. B. in den Fällen des §. 141 der Kriminal⸗ Ordnung, so dürfen dafüͤr in allen Fällen ohne Rücksicht auf die höhere Qualification des zugezogenen Kreis⸗Wundarztes, und ohne Rucksicht darauf, ob derselbe in Vertretung des Kreisphysikus auf⸗ tritt oder nicht, nur die unter Littr. B. im fünften Abschnitt der Taxe bestimmten Vergütigungen zugebilligt werden.

Ist das Geschäft dagegen von der Art, daß zur Wahrneh⸗ mung desselben eine höhere Qualification erforderlich ist, als bei einem Kreis⸗Wundarzte vorausgesetzt wird, so daß der Kreis⸗ Wundarzt, wenn ihm die Befähigung zum Physikat abginge, als Vertreter des Kreis⸗Physikus nicht auftreten könnte, so muß der in der Verfügung vom 17. September 1832 (Jahrb. Bd. 40 S. 277) ausgesprochene Grundsatz zur Anwendung kommen, wonach die Privat⸗Aerzte für die Vertretung der gerichtlichen Aerzte die den letzteren zukommenden Gebühren beziehen, weil unter der bezeich⸗ neten Voraussetzung der zum Physikat befähigte Kreis⸗Wundarzt nicht in Erfüllung seiner Amtsobliegenheiten als solcher, sondern unter denselben Verhältnissen, wie jeder Privat⸗Arzr herangezogen wird.

Die Gerichtsbehörden werden angewiesen, sich hiernach in vor⸗ kommenden Fällen zu achten.

Berlin, den 7. März 1861.

Der Justiz⸗Minister v Z

An sämmtliche Gerichtsbehörden.

Angerommen: Der Ero⸗Rammerer burg, Freiherr von Plotho, von Parey.

Abgereist: Ihre Durchlaucht die Pri 8 lauch ie Prinzessin E 1 von Wied nach Neuwied. 9 Freseb ete Febet Der General⸗Major und Commandeur der 6. Infanterie⸗Bri⸗ gade, Freiherr Hofer von Lobenstein, nach Stettin. Der General⸗Major und Kommandant Twardowski, nach Stettin. ““

lin Herhogthum Magde⸗

26. März. gnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung des bon des Großherzogs von Oldenburg henihzur Hoheit ihnen, verliehenen Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu ertheilen, und zwar: 1““ Groß⸗Komthur⸗Kreuzes: z2s ektor de gemeinen Kriegs⸗Departe 8 G 8 Water Säfsn von der Golte⸗ F“ ““ Des Ehren⸗Komthur⸗Kreuzes: dem Chef der Abtheilung für die Artillerie⸗Angelegenheiten in Kriegs⸗Ministerium, Oberst⸗Lieutenant Teisler, und Des Ehren⸗Ritter⸗Kr euzes exrster Klasse: dem Hauptmann von dem B ussche dieser Abtheilung.

1“

Summarische Uebersicht des Personal⸗ und Ver⸗ mögensbestandes des Pensionsvereins der Rechts⸗ anwalte im Departement Frankfurt a. d. O. und der mit demselben verbundenen Wittwen⸗ und Sterbekassen⸗Vereine am Schlusse des Jahres 1860.

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8 c m Hhnst des Faßree 1ehionb E14““

Mitglieder. Im Laufe des Jahres 1860 t 1 es schieden aber aus Jah raten hinzu

der Eine, weil er pensionirt wurde, der

Vergl. Staats⸗Anzeiger von 1860, S. 29.

olcher medizinisch⸗forensischen Geschäfte herangezogen

Provinz Preußen zu gründenden Vereine sich anzuschließen. 8 6“ 8 8

-cêc.] Eintrittsgelder von 7 neuen Mitgliedern 140

1) an zwei Pen⸗

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Se. Majestät der König haben Aller⸗

Die Mitgliederzahl vermehrte sich also um 3 und betrug am Schlusse des Jahres 1860 III“

Die für das Jahr 1860 gelegte Rechnung weist einen Vermögens⸗ bestand von... 19,656 Thlr. 21 Sgr. 1 Pf. nach, wovon 19,600 Thlr. mit Kur⸗ und Neu⸗ d1116“] märkischen Pfandbriefen belegt, 56 Thlr. 21 Sgr. 1e“

1 Pf. baar in der Kasse waren. v111XX“

Am Schlusse des Jahres 1859 betrug das E11I“ Vermögen AI11““ es hat sich also im Jahre 1860 vermehrt um 1,699 Thlr. 7 Sgr. S Pf.

Vereinnahmt wurden außer dem aus dem Jahre 1859 übertragenen Bestande von . 157 Thlr. 13 Sgr. 5 Pf. a) eingezogene Reste b) Beiträge der Mitglieder 8 .

e) Pfandbriefs⸗Zinsen .. ......... . Ee“

2 9„

5 2

in Summa. —2200 Tbir 5 Sor Ff

1X1XX“

625 Thlr. Sgr. PfF.

8

Dagegen find verausgabt

sionaire 2) zum Aukauf von 1800 Thlrn. Kur⸗ I Neumär⸗ oriefe 3) Gehalt des Ren⸗ danten u. Druck⸗

2309

2* in Summa Es ist mithin der oben angegebene baare

Bestand von....

verblieben.

II. Der Wittwenkassen⸗Verein, der erst seit 1. Januar 1860 in Thäͤtigkeit getreten ist, besteht aus 31 Mitgliedern. Nach der gelegten Rechnung besitzt derselbe Vermögen

304 Thaler 18 Sgr. 1 Pf. wovon 200 Thaler mit Kur⸗ und Neumärki⸗ schen Pfandbriefen belegt find und 104 Thaler 18 Sgr. 1 Pf. baar vorhanden waren. Da Wittwen⸗Unterstützungen nicht in Anspruch genommen sind, so ist der ganze Vermögensbestand dem zu sammelnden eisernen Kapital überwiesen. III Der Sterbekassen⸗Verein. Demselben sind 39 Mitglieder des Pensionsbereins beigetreten. Es ist unter ihnen im Laufe des Jahres 1860 ein Todesfall nicht vorgekom⸗ men, also auch keine Veranlassung dagewesen, eine Unterstützung zu ge⸗ währen und zu diesem Zweck Beiträge einzuziehen. „Wer engers Ansschuß des Pensionsvereins der Rechtsanwalte

1s ent Frankfurt a. d. O. ““ (Justiz⸗Ministerial⸗Blatt.)

Nichtamtliches.

zen. Berlin, 26. März. Seine Majestät der L1“*“ heute die Vorträge des General⸗Majors Freiherrn von Manteuffel, des SHaasa- Raths Wirklichen Geheimen Raths Illaire und des Vir vnn Geheimen Ober⸗ Regierungs⸗Raths Costenoble 109,9,9 8* 11 Uhr empfingen Se. Majestät die Metvuntde meseer seen⸗ im Beisein des Feldmarschalls Freiherrn von Wrangel, Pe52 9 zen August von Königlicher Hoheit und des General⸗ Lieutenants von Alvensleben. 8 8 Lieuten reusbere Stuttgart, 24. März. Gestern sind beide Kammern auf unbestimmte Zeit vertagt und ln cöetig lichen Vertagungs⸗Reseript ist dem ständischen Ausschusse 88 8b rag ertheilt worden, der Regierung seiner Zeit Nachricht daru dr 8. geben, wann die Kommissio nen, namentlich die Finanz sio - welche versammelt bleiben, mit ihren Arbeiten so wei 2 geschritten seien, daß 8 Fügemeinen andichen HeneFamsösoß zur 1 nmen werden können. Da Finanz⸗Kommissi . Wfesssatgn des Etats eine Zeit von zwei 8”S; hee wendig erklärt hat, so glaubt man, daß die Wiederberufung

Nai od f J erfolgen werde. Stände Ende Mai oder Anfang Juni erfolgen e“ Sitzung der Kammer der ist vorzugsweise zweierlei zu erbähnen: 198gg, 8 E Linden einen Gesetz⸗Entwurf, eine neue Gewe ö.. . Prinzip vollster Gewerbe⸗ betreffend, eingebracht hat, welche vom P r8 krrit ausgehk, und sodann Interpellation und Antwort üherge Schutz des deutschen Vaterlandes gegen äußere 1 fahr. Der „Staats⸗Anzeiger für Württemberg“ berichtet darübe 8* seicgg an den Minister des Innern eine Interpellation, den Sgnt des Vaterlandes he E Cn Hecen a saßt Fehe u9g 8 das Vorgefühl eines drohenden Angriffs; im d eegen ie Mi⸗ theidigung nicht genügen, und daß. zeugung, daß die Mittel zur Ver .nece ssnageu Wertheibigung daher die Regierungen aufzufordern habe, da L vie ernns des Vaterlandes vorzukehren. Die Anfrage geh gr 10t Ire dhee ni bsichtige, Vorlagen über einen befestigten Waffenp Se 89 die Wehrhaftmachung des Volks noch auf dem gegen 88 1

wärtigen Landtag einzubringen. Minister Frhr. v. Li : den 8e Abg Fezer in uge habe⸗ s 9 ewes 32 pit. vpfse s rung wie für das Volk heilige Pflicht, Alles aufzubieten, um die Integrität 18 8.g- zu Wenn man deae ee einig sei, so habe ie Anfrage eine Richtung angenommen, daß er schüchtern sei zu antworten; aber er habe deshalb Rücksprache aasn genommen, und könne wenigstens die von dort erhaltenen tigen mittheilen. Hiernach würde ein sogenanntes verschanztes Lager er E serchmmnene eine solche zu bauen, wäre nie aus den uger Ihs wchhr farfcadene n. defsen Srags darauf hinrichten. Eine Eisenbahn von Ulm gegen die Rheingegend sei vom militairischen Standpunkt aus längst gewünscht worden; es sei dies eine wichtige strategische Frage, welcher ebenfalls alle Aufmerksamkeit zugewendet werde. Was den zweiten Theil der Anfrage Fetzer's betreffe, so sei vorauszusetzen, daß wir an unser bestehendes militairisches System anzuknüpfen haben, und daß eine Vereinigung beider Systeme (stehendes de e , ga,8ein5e. Senl g wäre, ohne bedeutende Lasten dae etlärt 5 s 1 t. 1 sch, steta scr dafü gemesse daß die Regierun ge Bef ni b de La⸗ aüli6 Füssset die Regierung die Be⸗ ugniß haben solle, die Landwehr alljährlich ein⸗ Figshsfetg zu 6 c ee lancg⸗ fortzufahren, bis der ganze Kern s eingen sei. ie Sache sei damals abgelehnt worden. Nun habe er ahin gewirkt, daß wenigstens die jüngsteltersklasse einberufen werde, aber auch dieser Vorschlag habe wesentliche Beschränkung in der Kammer erfahren, e4 es fwöeae lr vorhanden zu sein, auf diesem Deltrcheode Aefas vennftcs ih ereclen Thshe . ten Opfer namentlich müsse die wichti iti E1ö“ Opfer, na htige Position am obern Schwarzwald gehörig ins Auge gefaßt werden. Er wiederhole daher die in seiner An⸗ Y3

1t G F 1 2 der ersten Häͤlfte des April werden Ihre königliche neapolitanischen Majestäten mit den Grafen von Trani und Caserta in Muünchen eintreffen, während der uͤbrige Theil der königlichen Familie mit der Königin⸗ Mutter sich nach Wien begiebt. Die Equipagen und Pferde sind bereits unterwegs. Es düͤrfte auch noch während der Anwesen⸗ heit des Königs Franz's II. und seiner Gemahlin die Trauung des Fnchgen 8 Sen mit der Prinzessin Mathilde in Baiern statt⸗ finden. (A. Z.)

Das Königliche Kriegs⸗Ministerium hat die Erläuterungen zum ordentlichen Etat des Militairbudgets bis auf einzelne Punkte nunmehr der Abgeordnetenkammer vorgelegt. Das außer⸗ ordentliche Militairbudget, mit welchem eine eventuelle Kreditforde⸗ rung verbunden ist, wird erst später in Vorlage konmmen. melder: Ver 222 die Pro 88 eine Protestnote gegen die nargreiche Italien. Der Großherzog een eae ce. s Herzog von Modena und 18s 88,geen egecg en

erwahrung dagegen in abgesonder Fv . Beenhenaseeag der Kaiser soll, einem Gerücht zufolge am 28sten d. M. in Pesth eintreffen. Die Krönung soll 4 F 8 nisonskirche in der Ofener Festung stattfinden und der foll dann der Krönung eigentlich vom Könige zu eröffnende Landtag 8 Ma⸗ zu diesem Zwecke, naäͤmlich zu dem der Eröffnung b lität i jestät, nach Pesth verlegt werden, da die aben ict inmal Ofen, wo der Landtag am 2 April zusammentritt, hiast 38 einen geeigneten Platz zur Errichtung Este folh und auch üͤbrigens nicht comfortable genug hergerichte 8 nau⸗ Dampfyac r. „Adler“ in Stand geseßzt. Berelts .. dancesgacingen mit Effekten bun sLenhisel dis Ketseteh Schlosses in Ofen von hier dahin abgegangen.. E;S. Ihrer Majestät der e sich wie direkte Briefe 8 Ende Husten fast ganz aufgehöoͤrt ha * 8 ückkehren, jedoch nicht den April Madeira verlassen und hierher zurückkehren, d Adria⸗ Weg über London, sondern durch das Mittellndische und dha IIö gentf üg. Riesige eleces

icht so vollkommen hergestellt, oder da 1— b 8 . niche Sees für bhren Uafenze sein, so wird dieselbe ihren vor⸗

f nthalt in Görz nehmen. 8 s üftaeh Fi 18- März. Die Komitats⸗Con g⸗. 0 n he unter anderem folgende Beschlüsse gefaßt: Protest din⸗ Fie die Absendung von Abgeordneten zum Reichsrath und gegaatisch, Nichteinberufung der Militairgrenze und Dalmatiens flavonischen Landtage. Die fremden Beamten desn. efüͤhrt die land zu verlassen. Das alte Maß und Gewicht pes ig b

8 0. März. ie Kom 8 8 chloß. Kazestchs des Beschlusses eeveen Fne aatehes heege neten zum kroatisch⸗slavonischen, wohl aver Absendung eines König⸗ ag zu senden, das Hof⸗Dikasterium um „Aosec⸗ 18

88 sbdnmeiffolrs . tn Fiüng⸗ SFge Fes

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derten Italiener über die slavische Nation ein Ende nehme.“

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