das Koönigliche Ober⸗Kommando der Marine
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maeistereigrenze bei Ondenval, in der Richtung auf : Amel, im Kreise Malmedy des Regierungs⸗Bezirks Aachen; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 11. März 1861, betref⸗ fend die Abänderung des §. 91 des revidirten Regle⸗ ments für die westfaͤlische Provinzial⸗Feuer⸗Sozietät, vom 26. September 1859; und unter „ 5342,. den Allerhöchsten Erlaß vom 23. März 1861, betref⸗ fend die Kündigung der von der vormaligen Nieder⸗ schlefisch-⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft auf Grund des Privilegiums vom 25. Juni 1851 emittirten fünf⸗ prozentigen Obligationen zum Betrage von Einer Million Thaler, behufs der Konventirung in vier ein 1A1“ Berlin, den 28. März 1861. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
Nr. 5341.
1“ LC““ 1“ ium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
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Am Gymnasium zu Saarbruüͤck ist der Schulamts⸗Kandidat
er als ordentlicher Lehrer angestellt worden.
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Cirkular⸗Erlaß vom 5. Dezember 1860 — betref⸗ fend das Verfahren bei Entlassung von Mann⸗ b schaften aus dem Reserve⸗Verhältnisse.
Die bisher ausschließlich vom Königlichen Kriegs⸗Ministerium ertheilte Genehmigung zur Entlassung von Mannschaften aus dem Reserve⸗Verhältnisse behufs der Auswanderung ist nach einer Mit⸗ theilung des Herrn Kriegs⸗Ministers den Königlichen General⸗ Kommandos übertragen worden.
Indem ich die Königliche Regierung hiervon in Kenntniß setze, bemerle ich, daß im Uebrigen das bei Erledigung er bezüglichen Antraͤge bestehende Verfahren, nach welchem zuvörderst der Landwehr⸗Bataillons⸗Commandeur die Erklärung abzugeben hat, daß der Auswanderung des Be⸗ theiligten Nichts entgegenstehe, und, sofern diese zustimmende Er⸗ klärung ertheilt wird, demnächst die Königliche Regierung, vor⸗
ausgesetzt, daß auch Sie gegen das Auswanderungs⸗Gesuch kein
Bedenken findet, den Antrag auf Entlassung aus dem Reserve⸗
fIsee unter Beifügung des Reserve⸗Passes und Führungs⸗
Attestes, bei dem zuständigen General⸗Kommando zu formiren hat, keine Aenderung erleidet.
Anträge auf Entlassung von Mannschaften aus der Marine⸗ Reserve zum Zwecke der Auswanderung sind statt an das König⸗ liche General⸗Kommando direkt von der Königlichen Regierung an zu richten.
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erlin, den 5. Dezember 1860.
ee Minister des Innern. v af von Schwerin Aua sämmtliche Königliche Regierungen und an das Polizei⸗Präsidium zu Berlin.
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rige Gerichts⸗Assessor Röͤtger zum Rechts⸗ anwalt bei dem Kreisgerichte zu Rothenburg und zugleich zum Notar im Departement des Avppellationsgerichts zu Glogau, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Muskau, ernannt worden.
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Berlin, 27. März. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnäͤdigst geruht: Dem ardentlichen Professor der Rechte an der Universitat zu Bonn, Geheimen Justiz⸗Rath Dr. Walter, die Er⸗ laubniß zur Anlegung des von des Königs von Sachsen Majestät
ihm verliehenen Komthur⸗Kreuzes zweit 1 Ordens zu ertheilen. 888 8 .
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Nichtamtliches.
EE1q 9* 8 A Na. melehh Mis, Preußen. Berlin, 27. März. Seine Majestät der König präsidirten heute, in Gegenwart Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen, einer Berathung, zu welcher Se. Hoheit der Fürst von Hohenzollern, der Staats⸗Minister von Auerswald, der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten und der Kriegs⸗Minister im König⸗ lichen Palais versammelt waren, und nahmen⸗ außerdem den ver⸗ einigten Vortrag des Ober⸗Schloßhauptmanns Grafen von Keller, des Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗Marschalls Grafen von Pückler, des mit der interimistischen Leitung des Ministeriums des Königlichen Hau⸗ ses beauftragten Wirklichen Geheimen Ober⸗Finanzraths von Obst⸗ felder und des Geheimen Ober⸗Bau⸗Rathes Stüler entgegen.
— Ihre Majestät die Königin haben am vorigen Sonn⸗ tage dem Gottesdienste im Dome beigewohnt, und mit Ihren Kö⸗ niglichen Hoheiten dem Großherzoge und der Großherzogin von Sachsen Ihre Majestaͤt die Königin⸗Wittwe besucht. — Die Fa⸗ milientafel fand im Königlichen Schlosse bei Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen statt, der sich darauf von Ihren Majestäten verabschiedete. — Am Montage besuchte Ihre Majestät die Königin die Blumen⸗Ausstellung und wohnte gestern Abend der liturgischen Andacht im Dome bei.
Greifswald, 22. März.
jestaät des Königs wurde von der Universitaͤt durch eine akademische Feier in der Aula begangen, zu welcher der Professor der klassischen Litteratur Geheimerath Hr. Schömann durch ein Programm: „Schediesma de Theognide“ eingeladen hatte. Die zeier, zu der sich eine sehr zahlreiche Versammlung aus allen Staͤnden eingefunden hatte, wurde durch ein von Löwe komponirtes „Salvum fac regem“ unter Leitung des Universitäts⸗Musikdirektors Bemmann eroͤffnet. Hierauf bestieg der ordentliche Professor der Geschichte Dr. Schaefer die Rednerbühne und hielt die Festrede. Der Vortrag ging aus von dem Wesen des preußischen Königthums und dem Verhältniß, in welchem dasselbe zum preußischen Volke steht, und schilderte hierauf die Grundsätze, welche König Wilhelm zur Richtschnur Seines Lebens und Seiner Regierung erwählt hat. Schließlich legte der Redner die Gefinnungen dar, welche die Mit⸗ glieder der Universität bei dieser vaterländischen Feier beseelen. — Den Schluß der Feier bildete der Gesang des Liedes „Heil Dir im Siegerkranz“, in welches die ganze Versammlung, von den Sitzen sich erhebend, einstimmte.
Braunschweig, 25. März. In der heutigen Sitzung. der Landesversammlung wurde ohne alle Debatte die Pro⸗ position der Regierung, den Bau einer Eisenbahn von Krei⸗ ensen nach Holzminden und einer Verbindungsbahn zwischen Jerxheim und Börßum betreffend, erledigt, und zwar durch Annahme gegen eine Stimme folgender Anträge der Kommission: 1) zu dem Bau einer Eisenbahn von Kreiensen bis an die Landesgrenze bei Holzminden in der projektirten Richtung die angeforderte Summe von 4,000,000 Thlr. zu bewilligen und der herzoglichen Landesregierung außerdem zur Deckung unvorher⸗ gesehener unvermeidlicher Mehrausgaben eine fernere Summe von 400,000 Thaler zur Disposition zu stellen; 2) eventuell zu dem Bau der projektirten Jerxheim⸗Börßumer Bahn die Summe von 927,000 Thaler, und wenn der Bau damit nicht auszufuͤhren sein sollte, noch weitere zur Disposition zu stellen, zugleich aber den Beginn dieses Baues von der Zustimmung des Ausschusses abhängig zu machen; 3) die Zustimmung dazu zu ertheilen, daß die zum Bau der Faseeiehng, Bahn erforderlichen Gelder bis zur Summe von 4,000,000 Thlr. und — wenn der Bau mit dieser Summe nicht auszuführen sein sollte — eine fernere Summe von 400,000 Thlrn. aus der Herzoglichen Leihhaus⸗Kasse zu dem Zinsfuße von 4 Prozent nach dem Bedürfnisse successiv angeliehen und darüber auf den Iunhaber lautende Landesschuldverschreibungen in den ge⸗ setzlichen Beträgen ausgefertigt werden, ebentuell auch darin zu konsentiren; 4) daß in derselben Art, wie vorstehend angegeben worden, die Geldmittel zum Bau einer Eisenbahn von Jerxheim nach Börßum bis zur Summe von 927,000 Thlrn. — und wenn damit der Bau nicht auszuführen sein sollte — weitere 73,000 Thlr. aus Herzoglicher Leihhaus⸗Kasse angeliehen werden. — Dem Kommissionsbericht und den Anträgen der Kommission zu dem Antrage des Abgeordneten Höpner, die kurhessische Frage be⸗ treffend, entsprechend, beschloß die Landesversammlung ohne jede De⸗ batte und durch Erheben von den Sitzen einstimmig: „Die Landes⸗ versammlung hat nur mit Befriedigung Kenntniß davon nehmen können, wenn die Herzogliche Landesregierung die Beseitigung der kurhessischen Verfassung durch den Bundesbeschluß vom 27. März 1852 mittelst ihres Separatvotums zu diesem Bundesbeschlusse zu verhindern bemüht gewesen ist, und beschließt in Erwägung, daß 1) der Bundesbeschluß vom 27. März 1852 dem klaren Wortlaute des Art. 56 der Wiener Schlußakte zuwiderläuft, nach welchem die in anerkannter Wirksamkeit bestehende Verfassung eines deut⸗ schen Staates nur auf verfassungsmäßigem Wege wieder ab⸗
Das Geburtsfest Sr. Ma⸗
hatte der Ausschuß dennoch unter dem Einfluß der in den 3
73,000 Thaler
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geändert werden kann, daß 2) dieser Bundesbeschluß in seinen auf alle Verfassungen anwendbaren Motiven der Bundes⸗ versammlung die Macht einer Einwirkung auf die inneren Angelegenheiten eines jeden Einzelstaates, also auch des Herzog⸗ thums Braunschweig, beimißt, welche dessen Unabhängigkeit in sei⸗ nen inneren Angelegenheiten und Verfassungszuständen dringend geführdet, — daß 3) auf dem von der Bundesversammlung einge⸗ schlagenen und noch im Beschlusse vom 24. Maͤrz 1860 weiter ver⸗ folgten Wege die Herstellung des verfassungsmäßigen Zustandes in Kurhessen nicht hat erzielt werden können, die Beseitigung der zur Beunruhigung Deutschlands fortdauernden kurhessischen Ver⸗ fassungswirren aber — welche in ernster Zeit die zur einheitlichen Machtentwickelung unumgänglich nöthige Eintracht zwischen Fürst und Volk verhindere — nicht minder ein deutsches als kurhessisches Bedürfniß ist: feierliche Verwahrung gegen den Bundesbeschluß vom 27. März 1852 und seine Motive einzulegen, mit dem drin⸗ genden Ersuchen, Herzogliche Landesregierung wolle unablässig da⸗ hin wirken, daß die kurhessische Verfassung vom 5. Januar 1831, so weit sie nicht bundeswidrige Bestimmungen enthaͤlt, wiederum zu⸗ thatsächlicher Geltung gelange.“ (D. R. Ztg.)
Holstein. Itzehoe, 25. März. In der 7. Sitzung der Stände⸗ Versammlung stand auf der Tagesordnung die Schlußberathung uͤber die Regierungsvorlagen. Auf den Antrag des Berichterstat⸗ ters, Pastor Versmann, ward aber mit Einwilligung der Versamm⸗ lung die Vorberathung über den 2. Abschnitt des Ausschußberichts, betreffend die probisorische Stellung Holsteins hinsicht⸗ lich der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Mo⸗ narchie, wieder eröffnet. Der Königliche Commissair hatte näm⸗ lich in der Vorberathung zum letzten Passus des § 13 des bezüg⸗ lichen Gesetzentwurfs: „Für das Finanzjahr vom 1. April 1861 bis zum 31. Maͤrz 1862 sollen diejenigen Bestimmungen, welche durch Unsere Allerhöchste Resolution vom 23. September 1859, betreffend den von dem Herzogthum Holstein zur Deckung der ge⸗ meinschaftlichen Ausgaben der Monarchie während der Finanz⸗ Periode vom 1. April 1860 bis zum 31. März 1862 zu leisten⸗ den Beitrag, getroffen sind, maßzebend sein.“ — bemerkt, daß die Regierung den Ständen durch diesen Passus volle Gelegen⸗ heit gegeben habe, den Antheil Holsteins an dem Budget für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten pro 1860— 62 nach allen Seiten zu erörtern und bereit gewesen sei, in dieser Beziehung alle erfor⸗ derlichen Aufklärungen zu geben; diese seien aber nicht gefordert worden. Obgleich nun weder der Ausschuß, noch die Versammlung diesen Sinn in den citirten Worten des Gesetzentwurfs gefunden, eitungen aus dem englischen Oberhause zur selben Zeit vom Unter⸗Staats⸗ secretair Lord Wodehouse gegebenen Erklärung befuͤrchtet, daß die Regierung diese Aeußerung des Commissairs nach dem Schlusse der Session zu der Behauptung benutzen werde, den holsteinischen Staͤn⸗ den sei das betreffende Budget vorgelegt, aber von ihnen unberücksichtigt gelassen. Der genannte Berichterstatter verlas daher im Namen des Aus⸗ schusses eine Erklärung, in welcher derselbe gegen diese etwaige Be⸗ hauptung ausdrückliche Verwahrung einlegt und eben darin nach— weist, daß es unmöglich die Absicht der Regierung gewesen sei, eine Beschlußnahme über das Budget zuzulassen, daß die Resolution vom 23. September 1859 keine Aehnlichkeit mit dem, sämmtliche Einnahmen und Ausgaben für die ganze Monarchie befassenden Budget habe, da sie nur einen imaginairen Quotantheil Holsteins auf⸗ stelle, und daß es zu dem Ende einer Aufhebung des für Schles⸗ wig⸗Dänemark bereits erlassenen Budgets bedurft hätte. Der Berichterstatter begleitete diese Erklärung mit dem Bemerken, daß der Ausschuß sich glücklich schätzen werde, wenn der Commissair seine Befürchtungen durch eine unumwundene Erklärung beseitige, widrigenfalls er bitten müsse, die Verwahrung in das demnächst zu erstattende Bedenken aufzunehmen. Der Köhnigliche Com⸗ missair räumte ein, die obgedachte Mittheilung gemacht zu haben und fügte hinzu, daß sie im Anfange kein allgemeines Interesse in der Versammlung erregt habe, daß jetzt aber ihre Tragweite an⸗ erkannt zu werden scheine. Er sei augenblicklich außer Stande, auf eine so bestimmte, ernste Frage bestimmt zu antworten, behalte sich jedoch eine Erklärung vor und finde es angemessen, daß die Ver⸗ handlung über diesen Gegenstand einstweilen fistirt werde. Dies geschab. Der erste Abschnitt des Verfassungsberichts, in welchem der Ausschuß die Versammlung zu der Erklärung auffordert, daß sie auf solche Vorschläge für die Organisation der Monarchie, wie sie durch die Allerhöchste Eröffnung in Aussicht gestellt sind, nicht werde eingehen können, ward einstimmig angenommen⸗ (H. B. H.)
Sachsen. Gotha, 24. Maͤrz. Die Verfassungs⸗ Kommission, welche vom gemeinschaftlichen Landtage zur Vor⸗ berathung des Entwurfs über die Vermehrung des gothai. schen Sonderlandtags gewählt worden ist, hat ihren, den Mitgliedern der Versammlung mitgetheilten Antrag dahin gestellt, das Eingehen auf den Gesetzentwurf abzulehnen. (W. Z.) .
Großbritannien und Irland. London, 25. März. Die Bestattung der Herzogin von Kent hat, ihrem eigenen⸗
Wunsche entsprechend, heute in stiller Weise stattgefunden.
11 Uhr waren die Mitglieder der Königlichen Familie und alle Personen, welche auf Befehl der Königin an der Feier Theil zu. nehmen hatten, in der St. Georgs⸗Kapelle von Windfor versam⸗ melt. Zu Haͤupten des Sarges saß als erster Leidtragender der Prinz⸗Gemahl, ihm zur Seite der Prinz von Wales und der Prinz von Leiningen, Beide Enkel der Verstorbenen. Die Hof⸗ damen, welche die Zipfel des Sargtuches getragen hatten, nahmen auf niedrigen Sitzen zu beiden Seiten des Sarges Platz, und diesem zu Füßen stand der Oberst⸗Kämmerer, dem Wappen⸗ könig gegenüber. Sonst waren von fuͤrstlichen Personen als Leid⸗ tragende anwesend: Prinz Arthur, der Herzog von Cambridge, der Graf von Paris, die Herzöge von Nemours, Chartres und Alengon, der Herzog Philipp von Württemberg, nebst den Prinzen Eduard von Sachsen⸗Weimar, Friedrich von Schleswig⸗Holstein⸗Sonder⸗ burg⸗Augustenburg und Victor von Hohenlohe⸗Langenburg. Die beiden Letztgenannten waren vorgestern aus Deutschland eingetroffen, um der entschlafenen Verwandten die letzte Ehre zu erweisen, während der König von Hannover durch Baron Hammerstein und der Herzog von Coburg⸗Gotha durch den Baron von Löwenfels vertreten war. — Von allen Kirchthürmen Londons und wahrscheinlich auch der übr'gen Städte im Lande erscholl Trauergeläute von 11 bis 1 Uhr, und in allen Forts und Kriegshäfen wurden in gemessenen Zeit⸗ abständen Kanonenschüsse zum Zeichen der Landestrauer gelöst. Von den Regierungsämtern und öffentlichen Anstalten blieben die meisten heute geschlossen. Dasselbe gilt von vielen Läden im Westende. Die Königliche Familie wird einer Mittheilung im „Court Journal“ zufolge, unmittelbar nach der Leichenfeier, von Windsor nach London kommen, hier ein oder zwei Tage verweilen und sich dann nach Osborne auf der Insel Wight begeben, um daselbst die nächsten 4 oder 5 Wochen in stiller Zurückgezogenheit zuzubringen. Nach den Osterferien bezieht Lord John Russell das interi⸗ mistische auswärtige Amt in Spring⸗Gardens (zwischen Tra⸗ falgar square und dem St. James⸗Park). Es ist dies ein eben fertig gewordenes stattliches Gebäude, welches fuͤr das Ministerium der öffentlichen Arbeiten bestimmt ist und die Büreaus des aus⸗ waͤrtigen Amtes so lange aufnehmen wird, bis die Neubauten in Downing Street fertig sind. Mit der Niederreißung des alten Foreign⸗Office und der angrenzenden baufälligen Häuser soll sofort begonnen und der Bau eines neuen auswärtigen Amtes und des Ministeriums fur das indische Departement ohne Verzug in An⸗ griff genommen werden. Lord Palmerston hat veranlaßt, daß diese Bauten nicht im anglo⸗gothischen, sondern im leicht italienischen Style . aufgeführt werden. -
Frankreich. Paris, 25. Maͤrz. heute im Hofe der Tutlerieen eine Revue über die
Zuaven, drei Grenadier⸗Regimenter, die Dragoner der Kaiserin und
zwei Batterieen Artillerie bildeten den Bestand) ab. Der Kaiser
stieg um 2 Uhr zu Pferde. An seiner Seite befand sich der kaiser⸗
liche Prinz, der einen Pony ritt, welchen ihm der König von Sar⸗
dinien zum Geschenk gemacht hat. 8 Die „Opinion nationale“
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Der Kaiser hielt Garde (die
beantragt die Auflösung des gesetzgebenden Körpers, weil die durch die Parteien 8 der Adreß⸗Debatte klar genug gezeichnete Situation neue Männer fordere. V Fe Nach offiziellen Dokumenten besitzt die französische Marine gegenwärtig: 475 Fahrzeuge, theils segelfertig, theils auf den Werften; davon sind 349 Dampfer und 126 Segel⸗ Fahrzeuge. Unter ersteren befinden sich 37 Schraubenschiffe, 6 gepanzerte Schrauben⸗Fregatten, 47 Räder⸗ und Schrauben⸗Fregatten 12 Schrauben⸗ und Räder⸗Korvetten, 126 Schrauben⸗ und Räder⸗ Abisos, 14 schwimmende Schrauben⸗ Batterieen, 57 Schrauben⸗ Kanonenboote, 44 Schrauben⸗Transvportschiffe und 1 besonderes Fahrzeug. Die 126 Segelschiffe bestehen aus: 8 Linienschiffen, 25 Fregatten, 13 Korvetten, 21 Briggs, 26 leichten Fahrzeugen und 33 Transportschiffen. talien. Rom, 20. März. Das heutige „Giornale di ba veröffentlicht die von dem Papste am 18. d. M. in dem geheimen Konsistorium gehaltene Allocution. Dieselbe lautet im Wesentlichen:
sehekeh be Brüder! Seit langer Zeit gewahren Wir, durch welch⸗ unglückseligen Zusammenstoß zwischen Wahrheit und Irrthum, mif n Tugend und Laster die bürgerliche Gesellschaft, namentlich aber gerabe jetzt, aufgeregt wird. Denn die Einen vertheidigen das, was sie üaische Eivilisation zu nennen belieben, die Anderen dagegen kämpfen für die Rechte der Gerechtigkeit und unserer heiligen Religion. Die Se verlangen, daß der römische Oberhirt sich mit dem Fortschritt versöhne und vertrage, mit dem Liberalismus, wie sie es nennen, und der modernen Civilisation. Die Letzteren wollen mit gutem Recht, daß die unerschütterlichen und unbeweglichen Prinaiie 5 ewigen Gerechtigkeit unverletzt und in ihrer .-e 58 digkeit gewahrt werden und die so heilsame Kraft “ 8 84 ligion ungeschmälert erhalten bleibe; denn sie erhöht die ve. ottes un 4 gewährt so vielen Uebeln, durch welche das Menschengesch echt . wird, wirksame Heilung, sie allein ist die wahrhaftige und einzige 88* 3 und nur durch sie gelangen die Menschenkinder, nachdem sie in g. Uirdischen Leben alle Tugenden geübt, in den Hafen der himmlischen Glück⸗ eEEmeeeZ16A6A““