1861 / 80 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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““ seines Zohnsites in Pleschen, und mit der Verpflichtung, cportan den Titel „Justiz⸗Rath“ zu führen; 3) der Staatsanwalt Reich zu Angerburg zum Rechtsanwalt

bei dem Kreisgericht

Departement des ostpreußischen Tribunals mit Anweisung seines Wohnsitzes

Bestimmung, daß Charakters fortan d

Der Rechtsanwalt un

die Gerichte erster Instanz, in Sitz haben, unter Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, versetzt

worden.

zu Wehlau und zugleich zum Notar im zu Königsberg in Wehlau und mit der derselbe statt seines bisherigen Amts⸗ en Titel als Justiz⸗Rath zu führen hat. d Notar Mendthal zu Wehlau ist an welche zu Königsberg in Pr. ihren

Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Kom⸗

andant von Berlin, Mecklenburg⸗Schwerin.

von Alvensleben,

nach Neu⸗Hof in

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1111“

Nichtamtliches.

Preußen. König nahmen heute mit

Berlin, 28. März.

Seine Majestat der den Mitgliedern der Königlichen Familie

in der Kapelle des Palais Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen as heilige Abendmahl und empfingen dann den General der In⸗

fanterie v. Schack, Kommandirenden des 4. Armee⸗Corps.

Tilsit, 25. Mäaͤrz. um 3 Uhr trat hier ein v

mit dem jenseitigen Ufer nur auf kurze Zeit beschränkte.

In der Nachmittagsstunde des 22sten oller Eis gang ein, welcher den Verkehr Er dauert

mäßig noch jetzt bei einem Wasserstande von 13 11“ fort. Ein

sehr starker Eisgang erfo Weasserstand sich bis zu Trajekt erst am machte, mittage ist bei derselben treten, wodurch der Traje

Holstein. Itzehoe,

Stanbrr⸗-⸗DerfamsircaunS,

Anfrage erwartete: „Ist der Stände⸗Versamm

15“ erhoben hatte; späten Morgen eingesetzt werden, durch die Eisschollen zu gelangen.

der vergangenen Nacht, da der dieserhalb konnte der da es Mühe Am heutigen Nach⸗ Wasserhöhe nur mäßiger Eisgang einge⸗ kt ungehindert befördert (K. H. Ztg.)

In der heutigen Sitzung der ntwort auf die

vus TLunussn**

lgte in

20. Marz. . et ehe Br ac Sas An emPäͤen

vorgelegt?“ ergriff der landesherrliche Kommissar das Wort

und sagte im Wesentlichen:

„Ich bin Allerhöchst autorifirt in Anbetracht

der vorliegenden Umstände die für die gegenwärtige Diät der hol⸗

steinischen Stände gesetzte Frist zu verlängern. ist dieselbe nicht richtig aufgefaßt worden. Sie war nicht so zu verstehen,

Erklärung betrifft,

eine Unmöglichkeit gleich zu ertheilen. in Betracht. Beispielsweise

Was meine gestrige

als wäre gewesen, die

es für mich an und für gewünschte Antwort so⸗

Es kommen hier vielmehr außenvor liegende Umstände

führe ich an, daß in der gestrigen Erklärung

des Ausschusses, mit der ich erst jetzt Gelegenheit gehabt habe, mich be⸗

kannt zu machen, wieder die

Frage angeregt worden ist, ob die Versamm⸗

lung, wenn sie den vyrselegien Gesetzentwurf im Ganzen verwürfe, über

einen einzelnen Punkt selb

ständig sich hätte aussprechen können. Ich

bemerke, daß die Regierung einem solchen Verfahren jedenfalls kein Hin⸗

derniß entgegengestellt haben

würde. Doch kann ich mir nicht verhehlen,

daß es mir zweifelhaft erscheint, ob, wenn die Sache hier die Wendung

genommen,

daß sonst nichts als dieser einzelne Punkt zum Gegen⸗

stand der Erörterung gemacht wäre, es dann nicht schon im Interesse des

Geschäftsganges nothwendig,

oder doch zweckmäßig gewesen wäre, diesen

Gegenstand in einer neuen oder einer andern Gestalt an die Versammlung zu bringen, und zwar in der neuen Form einer besonderen Vorlage. Ich

habe geglaubt, die Verantw Entscheidung Sr. Majestät d

Rücksichten vor, auf die ich hier einzugehen Anstand nehmen muß. Und

ortung nicht übernehmen zu können, hier der es Königs vorzugreifen. Auch liegen andere

deswegen habe ich eine bestimmte Antwort nicht ertheilen können. Da⸗

gegen will ich es offen aussprechen, können, daß ein Gefühl der Unsicherheit Versammlung geltend

sich in der denn aber doch die Kön eines Hintergedankens in ich in dieser Beziehung

daß es mir ja nicht hat entgehen in dem fraglichen Punkte gemacht hat. Da muß ich igliche Regierung gegen jeden Verdacht Schutz nehmen, und persönlich glaube mich nicht erst verwahren zu müssen.

Uebrigens ist aber jetzt die ganze Lage eine völlig veränderte, und ist es für Se. Majestät den König von Interesse, das in Erwägung zu ziehen,

bevor in der Sache weiter geschritten wird.

Daneben aber kommt es mir

vor, als wenn es unter so dringenden Verhältnissen in einer so hochwich⸗

tigen

rage doch nicht darauf ankommen könne, ob eine geringe Verzöge⸗ rung in den Verhandlungen eintrete, die länger ausdehnen zu mäͤßße

en

freilich eine für mich ebensowenig wie für die hochgeehrte Versammlung

ein v enthaltende Lagen ein

Pflicht ist. Indessen wird man in solchen

Opfer bringen.“ Mit Rücksicht auf diese Gründe erklärte denn

schließlich der Königliche Kommissar, „muß ich auch heute noch eine nähere Erklärung über den vorliegenden Gegenstand mir vorbehalten“. Der Bericht⸗

erstatter Pastor Versmann

erklärte am Schluß eines längeren Vortrags

es sei ihm doch unbegreiflich, daß der landesherrliche Kommissar nicht eine s Antwort darauf geben könne, ob die 18.n 99 das udget vorgelegt zu haben oder nicht. Nach einer ausweichenden Erwi⸗

derung des Kommissars spra Herr Berichkersune baf'rn wie möglich herausgestellt.

ch Baron Blome wesentlich wie folgt: „Der

Sache, die zur Verhandlung steht, so klar Daneben muß ich mir aber doch erlauben,

auf ein Paar besondere Punkte noch besonders zurückkommen. Es ist be⸗ kannt, daß die Großmächte an Dänemark die Forderung gestellt haben, den holsteinischen Ständen das Budget vorzulegen. Es ist bekannt, daß Dänemark sich lange hiergegen gesträubt hat. Es mag etwa um die Mitte dieses Monats gewesen sein, daß der Telegraph den Agenten Dänemarks bei den großen Höfen den Befehl ertheilt hat, anzuzeigen, daß die Regierung bereit sei zu der gedachten Vorlage, so wie, daß diese erfolgt wäre durch den mehrbesprochenen §. 13 also ein höchst versöhnlicher Schritt von Seiten der Regierung! Ich bemerke nun, daß die Versammlung am 6ten März zusammengetreten ist. Den 4. März hat der Herr Kommissar Kopen⸗ hagen verlassen. Es ist klar, daß die Regierung damals noch gar nicht daran gedacht hat, dem §. 13 eine solche Bedeutung zu geben. Die be⸗ zügliche Entdeckung muß also erst spät gemacht sein, denn sonst wäre eine so wichtige Nachricht doch sogleich den Großmächten mitgetheilt worden. Wir unsererseits haben diese Entdeckung nicht machen können. Wir hätten hier unsere Verhandlungen in der Ver⸗ sammlung schließen können, ohne irgend weiter Notiz von der Sache zu nehmen, und man würde alsdann haben sagen können, daß wir selbst den versöhnlichsten Schritt der Regierung zurückgewiesen hätten. Ich bin zwar weit entfernt, zu glauben, daß auf solche Dinge die Absicht der Regierung gerichtet gewesen, aber ich meine, es wäre doch im Interesse der Regierung selber gewesen, über die Sache bestimmt sich auszusprechen. Statt dessen können wirselbst jetzt, gegenüber jener Mittheilung von den Großmächten, keine Ant⸗ wortauf dievon uns gestellte Frage bekommen!“ Der Landesbherrliche Kommissarentgegnete:, Ich glaube, daß es doch meinemErmessen und meiner Ueberzeugung überlassen bleiben muß, ob ich auf die an mich gerichtete Anfrage sofort eine bestimmte Erklärung zu geben habe, oder dieselbe hin⸗ ausschiebe, bis ich den Punkt erreicht habe, den ich erreicht haben muß, um nicht blos zu antworten auf Fragen, sondern Dasjenige festzustellen, was ich festgestellt haben möchte.“ Baron Blome bemerkte hierauf noch in der Kürze, wie er nur habe konstatiren wollen, daß das Budget der Versammlung nicht vorgelegt worden sei, und unter Erwaͤhnung des Um⸗ standes, daß er das Glͤck gehabt habe, 9 Jahre in England zuzubringen, fügte er hinzu, daß, nach seinen Erfahrungen in solchen Dingen, es doch eben die Sache der Negierung gewesen, hier die Initiative zu ergreifen und nicht die Sache der Stände. Hiermit wurde die Verhandlung ge⸗ schlossen und sodann das Ständebedenken über Abschnitt I. des Verfas⸗ sungsberichts verlesen und von der Versammlung einstimmig genehmigt. Der Präsident setzte die nächste Sitzung auf den 4. April an. Sachsen. Gotha, 27. März. Der Gesetzentwurf, nach welchem zur vergleichsweisen Erledigung der gegen unsere Staats⸗ verfassung beim Bundestag erhobenen ritterschaftlichen Beschwerde den Fürsten von Hohenlohe 1 Virilstimme und den größeren Grund⸗ besitzern des hiesigen Landes 3 Stimmen im gothaischen Landtage ingeräumt werden sollten, ist auf den einstimmig beschlossenen An⸗ krag der Kommission einstimmig und ohne Debatte vom gemein⸗ schaftlichen Landtage abgelehnt worden (Gothaische Ztg.) Württemberg. Stuttg art, 27. März. Der „Staats⸗ Anzeiger für Württemberg“ veröffentlicht heute die Königliche Ver⸗

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ordnung, betreffend die Aufhebung des Eingangszolls auf rohes Zinn.

DOesterreich. Wien, 27. März. Die heutige „Wiener Zeitung“ enthält eine Verordnung des K. K. Staats⸗Ministeriums vom 24. März 1861 über die Wahl der Reichsraths⸗Ab⸗ aus dem lombardisch⸗venetianischen König⸗ reiche.

In Vicenza hat am 21. d. M. die feierliche Entbüllung des Monumentes stattgefunden, welches auf Befehl des Kaisers zur Erinnerung an jene Tapferen errichtet worden ist, die daselbst am 10. Juni 1848 im Kampfe für Thron und Vaterland den Helden— tod gestorben sind. Dem erhebenden Akte wohnten Ihre Kaiserlichen Hoheiten die Erzherzoge Albrecht und Wilheim, der FZM. Ritter v. Benedek, die FML. Graf Stadion und Baron Reischach, die Garnisons⸗Kommandanten und Offiziere, mehrere estensische Offiziere die Civilbehörden ꝛc. bei. (W. Vl.)

Großbritannien und Irlaund. London, 26. März. Bei der Bestattung der Herzogin von Kent waren von den auswärtigen Gesandten die Vertreter Preußens, Sachsens, Portu⸗ gals, Hannovers und Belgiens, von den Ministern nur die Lords Palmerston und Russell zugegen.

Die eidliche Erklärung (das affidavit), welche Kossuth gegen „seinen Kläger, den Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen“ am 16ten d. vor dem Vicekanzleigerichtshof abgegeben hat, ist ein weitläufiges Aktenstück. Wir geben im Folgenden dessen

Fe. Inhalt.

Ich, Ludwig Kossuth, erkläre und beschwöre Folgendes:

Ich bin von Geburt ein ungarischer eae Fianh⸗ Als König Fer⸗ dinand V. aufhörte, König von Ungarn zu sein, und der Thron dadurch erledigt war, wurde ich durch den gesetzlich einberufenen und konstituir⸗ ten ungarischen Landtag am 14. April 1849 zum Gouverneur ernannt, bis der Landtag einen Beschluß über die permanente Regierungsform des Landes gefaßt haben werde. Diese meine Ernennung, sammt den ver⸗ möge derselben mir übertragenen Rechten und Functionen, ist nie zurück⸗ Peee eans ac is seit Ferdinand V. Niemand zum Thron bon

‚oder als König von Ungarn dur sschließ⸗

lich berechtigten Landtag gekröst Ferdens Cöö 2) Der Kläger in diesem Prozesse ist und war niemals König von Ungarn, weder de jure noch de facto. De jure nicht, weil König Fer⸗ dinand V. noch lebt, und weil kraft des 2. Artikels des Gesetzes von 1723 die Thronfolge nur auf den nächsten Leibeserben vererbt werden kann. De facto aber kann Niemand in Ungarn König sein, der nicht binnen

Lande kein Schaden erwachsen.

dem Tode des früheren Königs im Lande gekrönt wor⸗

den ist.

3) Der Kläger, der sich in der Anklageschrift fälschlich König von

Ungarn nennt, bat das ausschließliche Recht, für Ungarn Papiergeld aus⸗

8 niemals besessen und besitzt es auch heute nicht. Selbst wenn der Kläger wirklich König von Ungarn wäre, hätte er ohne Bewilligung des Landtags nimmermehr die Befugniß zu solcher Notenausgabe. Es wurde diese Berechtigung noch keinem einzigen König von Ungarn durch den Landtag zugestanden, vielmehr hat dieser formell dagegen Protest er⸗ hoben, daß ein König aus eigener Machtvollkommenheit ungarisches Papier⸗ geld ausgebe. Ich war die einzige Person, welche vom Landtag je zur Ausgabe von ungarischen Noten ermächtigt wurde: im Jahre 1848, wäh⸗ rend ich Finanzminister des Königs Ferdinand V. war, und im Jahre 1849 in meiner Eigenschaft als Landesgouverneur.

4) Der Kläger besaß und besitzt auch heute nicht das ausschließliche

‚irgend einem für Ungarn bestimmten Dokumente das nationale Wappen aufdrucken zu lassen, welches in der Anklageschrift fälschlich als das ungarische Königswappen bezeichnet wird. Er würde ein solches ausschließliches Vorrecht auch dann nicht besitzen, wenn er wirklich König von Ungarn wäre, was er nicht ist. Es hat nämlich niemals ein König⸗ lich ungarisches Wappen gegeben, sondern blos ein ungarisches Landes⸗ wappen, dessen Bestandtbeil die Krone ist. Dieses Wappen abzudrucken ist kein ausschließliches Privilegium des Königs; es darf es Jeder auf Zeitungen, Etiquetten u. dgl. drucken, und zwar geschieht dies in Ueber⸗ einstimmung mit den Landesgesetzen, die wohl von »Regni Corona- und „Regni Insigne“«, niemals aber von „Regis Corona« und »Regis Ia- signe- sprechen.

5) In den jetzt von mir gedruckten Noten erscheint das Landeswap⸗ pen blos in der RNandverzierung und nicht zu dem Zwecke, um diesen Noten irgendwie Authentizität zu verschaffen.

6) Diese in der Anklageschrift als „falsche Noten“ bezeichneten Werth⸗ zeichen geben sich für nichts Anderes, als das, was ihre Inschrift sagt, aus. Sie haben keine Aehnlichkeit mit anderen in besagter Klageschrift erwähnten Noten.

7) Es ist durchaus falsch, daß ich diese Noten nach Ungarn schicken wollte, um sie dort an Mann zu bringen und in Umlauf zu setzen. Meine Ab⸗ sichten konnten weder dem Kläger, noch seinem hiesigen Gesandten bekannt sein. Ich erkläre hiermit, daß, nachdem Angesichts der gegenwärtigen Zustände in Europa und Hesterreich große politische Veränderungen nicht allein möglich, sondern wahrscheinlich sind, ich es für meine Pflicht er⸗ achtet habe, Vorkehrungen für derartige Ereignisse zu treffen, damit im gegebenen Falle Ungarn nicht durch Mangel an Geldzeichen zu leiden habe. Aus diesem Grunde babe ich Noten anfertigen lassen, die hier in England sicher verwahrt werden sollten, bis jene Ereignisse eintreten wür⸗ den, die ihre Verwendung gestatten. Ich erkläre hiermit, daß es nie meine Absicht war, diese Noten nach Ungarn zu schaffen, so lange die gegenwärtige Zwangsherrschaft daselbst besteht.

8) Aus der Fabrication dieser Noten kann somit dem ungarischen Die im Jahre 1848 und 1849 mit ge⸗ setzlicher Bewilligung des Landtags von mir ausgegebenen Noten sind von den in Ungarn eingebrochenen Generalen und Breamten des Klägers ungesetzlich erklärt und den Besitzern zum 'größten Theil abgenommen worden.

9) Angesichts des schweren Verlustes, der dadurch die Besitzer traf, hielt ich es für meine Pflicht, Vorkehrungen zu treffen, diesen Schaden den Betroffenen nach Möglichkeit zu ersetzen, wenn die Ereignisse mir dieses später einmal gestatten sollten.

10) Mein Leben und meine Handlungen kennt die Welt. Es war stets mein Wunsch und mein Bestreben, in England niemals einen Schritt zu thun, der eine Verletzung der Landesgesetze sein oder als eine solche auch nur gedeutet werden könnte.

Frankreich. Paris, 26. März. Der Staatsrath wird in der Angelegenheit des Bischofs von Poitiers erst nächste Woche sein Urtheil sprechen. Einstweilen hat derselbe über die Antwort des Prälaten berathen. Dieser erkennt die Kompetenz des Staatsrathes nicht an, da letzterer in dem Konkordate von 1801 nicht erwähnt sei. Er erklärt ferner, daß seine Anspielungen mit Pontius Pilatus den Kaiser keineswegs hätten treffen sollen, er habe nur die Broschüͤre des Herrn de la Guerronnière im Auge

ehabt. Gestern fand in der Akademie der Wissenschaften die Preisvertheilung statt. Aus der Lalande⸗Stiftung erhielten Medaillen die Astronomen Robert Luther in Bilk bei Düssel⸗ dorf, Hermann Goldschmidt in Chatillon bei Paris, Cha⸗ cornac in Paris, Ferguson in Washington und Forster und Lesser in Berlin. Den Monthyonschen Preis für Experimental⸗

zugeben,

Phyfiologie erhielt S tilling in Kassel wegen seines Werkes über

die Strulktur den Rückenmarks. b

Italien. Neapel, 23. März. Telegraphische Mittheilun⸗ gen berichten Folgendes über die dortigen Unruhen: Eine Arbeiter⸗ Kund gebung fand statt; dieselbe ward von Liborio Romano ange⸗ führt und trug eine Fahne mit der phrygischen Müͤtze voraus. Die Besatzung wurde konsignirt; betrunkene Camorristen verwunde⸗ ten am Abend einige Nationalgardisten, welche unter den Unruhe⸗ stiftern Verhaftungen vornahmen und die Sangiovannaro (eine während der Anwesenheit Garibaldi’s vielfach genannte Person) führten. Die ganze Stadt gerieth in Schrecken. Am folgenden Tage wurde eine Prozession durch Schüsse unterbrochen. Seitdem wurde die Ruhe hergestellt.

Auch in Palermo wurden Aufruhr⸗Versuche gemacht. In der Gemeinde Santa Margherita herrschte schon seit längerer Zeit

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täten gebildet.

große Zwietracht. An der Spitze einer der streitenden ctei war ein gewisser Montalbano, der am 3. Mär) mordet wurde. Am 4ten, bei dem Leichenbegängnisse, entspann sich ein Handgemenge zwischen den Freunden des Ermordeten und anderen Individuen, die für Anstifter des Mordes galten. Letztere flüchteten sich in das Gemeindehaus; man wechselte Schüsse, und endlich wurde das Haus durch eine Mine in die Luft gesprengt. Die Zahl der Todten belief sich auf acht. Der Gouverneur von Girgenti eilte selbst auf den Schauplatz, man nahm mehrere Ver⸗ haftuugen und eine allgemeine Entwaffnung vor und leitete den Prozeß gegen die Unruhestifter ein. In Messina rührte der Pöbel sich gleichfalls, und es erfolgten Kundgebungen, um die De⸗ molirung der Citadelle durchzusetzen. Diese Kundgebungen hatten einen der turiner Regierung feindseligen Charakter; sie waren jedoch noch muratistisch, da Garibaldi's Hoch dabei erscholl.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 21. März. Die bereits telegraphisch angedeutete Note im heutigen „Journal de St. Petersbourg“ lautet wörtlich:

Einige Zeitungen haben dem Gerüchte Glauben zu verschaffen gesucht, daß fremde Kabinette der russischen Regierung auf die jüngsten Ereignisse in Warschau Rathschläge ertheilt hätten. Wir haben nicht noͤthig, die Unwahrscheinlichkeit dieser Behauptungen⸗ hervorzuheben. Die Voraussetzung, daß Schritte gethan worden seien, welche eben so wenig der Würde der Kabinette, denen man dieselben zuschreibt, als der Würde der Regierung, welche dieselben erfahren haben soll, entsprechen würden, beweist jedenfalls wenig Kenntniß der diplomatischen Gebräuche und der gegenseitigen Rück⸗ sichten, welche Großmaͤchte sich schulden. 8

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Telegraphische Depeschen. (Aus dem Wolff schen Telegraphen⸗Büreau.)

Breslau, Mittwoch, 27. März, Nachmittags. Ein der „Schlesischen Zeitung“ aus Warschau zugegangenes Telegramm meldet die Verkündigung nachstehender Reformen: Der Lehrbezirk ist aufgehoben. Für Kultus und Unterricht wird eine besondere Kommission unter Direction Wielipolski's gebildet. Die Schu⸗ len sollen allgemeinen Reformen unterzogen, und höhere Lehr⸗ Anstalten, darunter eine Rechts⸗Akademie, errichtet werden. Es wird ein Staatsrath aus Geistlichen, Würdenträgern und Celebri⸗ Das Petitionsrecht wird gewährt. Gubernial⸗ und Kreisräthe, so wie die Munizipalitäten in größerer Städten werden gewaͤhlt.

Wien, Mittwoch, 27. Maͤrz, Abends. Wie die heutige „Oesterreichische Zeitung“ vernimmt, wäre der Beschluß der Judex Curial⸗Konferenz betreffs Wiedereinführung der ungarischen Gesetze, so wie die Forderung eines unabhangigen ungarischen Ministeriums nicht genehmigt.

Nach dem Abendblatte des „Wanderer“ wäͤre die Reise des Kaisers nach Ungarn bis zur Stunde noch nicht beschlossen.

Turin, Mittwoch, 27. März. In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer verwarf Graf Cavour das Projekt einer fran⸗ zösisch⸗italienischen Garnison in Rom, weil es dringend sei, diese Stadt sofort zur Hauptstadt zu erklären. Die Translation werde durch ein Gesetz geschehen; man werde den Zeitpunkt bestimmen. Indem man der geistlichen Macht alle Garantieen der Freiheit biete! hoffe er, daß die öffentliche Meinung bald zu dieser Proklamirung disponirt und Frankreich mit Italien darin einig sein werde. Gra, Cavour unterstützte den Antrag Bouoncampagni's, der fast mit Einstimmigkeit angenommen wurde.

Literatur, Kunst und Wissenschaft. In London hat ein Ausschuß von Kunstfreunden

2 Frage beschäftigt, ob zur Ausstellung des nächsten Jahres os sar e een Zeitgenossen zugelassen werden sollen, und wenn auch Gemälde verstorbener Künstler Zutritt erhalten sollten, welche Periode als Grenze angenommen werden könnte. usschuß ist unter Lord Stanhope’s Vorsitz nach langwieriger Debatte zu folgendem Beschlusse gelangt: Was die Malerschulen des Auslandes betrifft, die sich an der Ausstellung be⸗ theiligen wollen, sei es jedem Lande freigestellt, die Epoche, innerhalb welcher die Auswahl geschehen soll, selber zu bestimmen; um Mißverständ⸗ nissen vorzubeugen, soll bei Zeiten bekannt gemacht werden, wie viel Aus⸗ stellungsraum jedem Staate eingeräumt werden kann; und gleichzeitig sollen die betreffenden auswärtigen Ausschüsse verständigt werden, daß der Hauptzweck der Ausstellung darin bestehe, die Kunstzustände der Gegen⸗ wart anschaulich zu machen. Betreffs der englischen Schule ist entschieden worden, daß Werke aller jener Maler, die seit 1762 gewirkt haben, zu⸗ gelassen werden sollen, somit auch Gemälde von Hogarth, Hudson, Rer

nolds, Gainsborough und Wilson.

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