1861 / 82 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Bekanntmach Nr. 3562/1. 8

Das an dem schiffbaren Ueckerflusse belegene Königliche Eisenhüttenwerk in Torgelow, Uecker⸗ münder Kreises, soll in öffentlicher Licitation am 3. Mai 1861, Vormittags 11 Uhr, in Torgelow durch den zum Kommissarius be⸗ stellten Königlichen Landrath Balcke an den Meistbietenden verkauft werden.

Das genannte Hüttenwerk besteht aus einer Gießhütte mit einem Hohofen, einem Kupolofen und doppelt wirkendem Cylindergebläse, einer Lehmformhütte mit Darrkammer, einer Putz⸗ kammer, einem Kalkhammer, einer Drehwerks⸗ hütte mit Hobelmaschine, drei eisernen und zwei

bölzernen Drehbänken, Bohrtisch und zwei

uchsenbohrgängen, zwei Stabhammerhütten mit einem einfach wirkenden Cylindergebläse und einem Ventilator, einer Mahlmühle mit zwei Mahlgängen, einem Verkoakungsofen, einem Probirhause, zwei Magazinen, zwei Kohlen⸗ schuppen, einem Dienstlokale für die Verwal⸗ tungsbeamten, so wie Wohn⸗ und Wirthschafts⸗ gebäuden für diese und die Hüttenarbeiter.

Die zu dem Hüttenwerk Torgelow gehörigen Grundstücke betragen inkl. Hof⸗ und Baustellen circa 45 Morgen.

Ausgeschlossen von dem Verkauf bleiben die Schifffahrts⸗Schleuse der Uecker, das Schleusen⸗ meister⸗Etablissement, das Grundstück des Hütten⸗ schmidts Sauer, das Recht zum Raff⸗ und Lese⸗ holz⸗Sammeln und das Waldweide⸗Recht.

Die zum Zwecke des Verkaufs über das Hüttenwerk nebst Zubehör aufgenommene Taxe schließt mit 52,480 Thlr. ab, nachdem der Kapital⸗ werth der jetzt bestehenden auf jährlich 514 Thlr. 15 Sgr. berechneten Abgaben und Lasten in Abzug gekommen ist.

Kaufliebhaber sind verpflichtet, sich am Tage der öffentlichen Licitation über ihre Zahlungs⸗

ähigkeit resp. über die Si t des Kontr 8 --eöe 8. 88. baeeran

Leitun des Verkaufsgeschäfts beauftragten Herrn Lande rath Balcke auszuweisen. Auch muß der Best⸗ bietende eine Caution von 5000 Thlr. in in⸗ ländischen Staatspapieren im Licitationstermin zu Händen des Kommissarius deponiren.

Der Meistbietende bleibt drei Monate lang, vom Tage des Licitationstermins gerechnet, an sein Gebot gebunden, während der Zuschlag an den Meistbietenden der höheren und Allerhöch⸗ sten Genehmigung vorbehalten wird.

Die Uebergabe an den Käufer erfolgt inner⸗ halb vier Wochen, nachdem der Kaufkontrakt abgeschlossen, bestätigt und die erste Hälfte des Kaufgeldes bezahlt ist.

Die speziellen Veräußerungs⸗Bedingungen, so wie die Werthstaxe, können in der Geheimen Registratur der V. Abtheilung des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten (Lindenstraße Nr. 47 in Berlin), in der Registratur I. A. der unterzeichneten Re⸗ gierung, bei dem Königlichen Landraths⸗Amte in Ueckermünde und bei dem Königlichen Hütten⸗ Amte in Torgelow eingesehen werden.

Stettin, den 6. Februar 1861.

Köͤnigliche Regierung, Abtheilung des Innern. Bredoreck.

[6188 Bekanntmachung. 8b Der Knecht George Iwekautzkas aus Szapten, der Gerbergeselle August Buerger aus Wohren, der Knecht Christian Kaempfert aus Raudohnen, der Färbergeselle August Roewer aus Gawehnen, der Knecht Friedrich Koslowski aus Amalienhoff und der Schmied⸗ bursche Friedrich Pacht aus Stallupönen sind angeklagt, ohne Erlaubniß die Königlichen Lande verlassen und sich dadurch dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen gesucht zu haben und deshalb durch Beschluß vom heu⸗ tigen Tage wegen Vergehens gegen den §. 110 des Strafgesetzbuchs zur Untersuchung gezogen. Dieselben werden daher hiermit aufgefordert, in dem zum mündlichen Verfahren auf den 17. Juli c., Vormittags 10 Uhr, an⸗

zscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienen“

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den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen⸗ oder solche dem Richter so zeitig vor dem Termin anzuzeigen, daß sie noch zu demselben beschafft werden können. Im Falle ihres Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. 11“ Stallupönen, den 18. März 1861. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

11““ 1 Oeffentliche Vorladung. 1

Auf den Antrag des Staats⸗Anwalts ist wegen Verlassens der Königlichen Lande ohne Erlaubniß und in der Absicht, sich dadurch dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, auf Grund des §. 110 des Strafgesetz⸗ buches gegen folgende Personen:

1) Mathias Sadkowiak aus Barcin Dominium,

2) Lucas Rybicki aus Manlitz, die Untersachung eingeleitet.

Zur Verantwortung der gedachten Personen, so wie zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der Sache, ist ein Termin auf J den 12. Juli d. F., um 11 Uhr Vormittags, im Sitzungssaale unseres Geschäftshauses anbe⸗ raumt, zu welchem die oben bezeichneten Perso⸗ nen unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß im Falle ihres Ausbleibens mit der Unter⸗ suchung und Entscheidung der Sache ia contu- maciam verfahren werden wird. Dieselben haben die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweis⸗ mittel über ganz bestimmt anzuführende That⸗ sachen im Termine mit zur Stelle zu bringen

oder uns solche so zeitig vor dem Termine an⸗ zuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft iwerbden nunen. v

Schubin, den 14. März 1861.

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

[3931 Oeffentliche Vorladung. In Gegen die nachbenannten Militairpflichtigen: 1) Handlungsdiener Friedrich Rudolph Bange

aus Cottbus, geboren den 6. März 1836, 2) Häuslersohn Christian Zerna aus Mil⸗ kersdorf, geboren den 17. Oktober 1838, 3) Tuchmachergeselle Carl Gottfried Wilhelm Schrebler aus Peitz, geboren den 27. Fe⸗ bruar 1835, 4 4) Carl Friedrich Leopold Buschmann aus

Burgdorf, geboren den 21. Januar 1837,

ist durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts

vom 18. Februar 1861, wegen Auswanderns ohne Erlaubniß, um sich dem Eintritt in den

Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, gemäß

der Vorschriften des Strafgesetzbuchs §. 110

und des Gesetzes vom 10. März 1856, die Er⸗

öffnung der Untersuchung beschlossen.

„Zur öffentlichen Verhandlung der Sache ist

ein Termin auf

den 3. September 1861, Vormittags

11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4, anbe⸗ raumt, zu welchem die vorgenannten Angeklag⸗ ten mit der Aufforderung vorgeladen werden, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen, und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Ge⸗ richte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.

Zugleich wird den Angeklagten eröffnet, daß

im Falle ihres Ausbleibens mit der Unter⸗

suchung und Entscheidung in contumaciam wider

sie n. werden wird.

Cottbus, den 18. Februar 1861. ““

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[2086-6 Nothwendiger Verkauf. .n Königliches Kreisgericht zu Carthaus.

Das dem Gustav Milczewski gehörige Vor⸗

8 1“ 8 His, 8 8

169 Nuthen und gerichtlich

9536 Thlr. 10 Sgr., der nebst Hypotheken⸗ schein und Bedingungen in der Registratur ein⸗ zusehenden Taxe, soll am 8. Mai 1861, Vor⸗ mittags 11 Uhr, an eordentlicher Gerichts⸗ stelle Aaasth werden.

Folgende dem Aufenthalte nach unbek Gläubiger, als: ü 1 1]) der Besitzer Milczewski, i T 2) der Johann Krefft senior 1 werden hierzu öffentlich vorgeladen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzu⸗ melden. Carthaus, den 22. Oktober 1850.. Khähnigliches Kreisgericht, I. Abtheilun

Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Dt.⸗Crone, den 20. März 1861.

Das im Dorfe Schrotz unter Nr. 5 des Hhypo⸗ thekenbuchs belegene, dem Herrmann Geske gehö⸗ rige Freibauergut, abgeschätzt auf 8764 Thlr. 15 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 15. Oktober 1861, Vormit⸗ tags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations⸗Gerichte an⸗

. ⸗.

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[633] Bekanntmachung. Der zum Verkauf des Guts Venetia mit Zu⸗ behoör am 18. April d. J. anstehende Termin ist aufgehoben.

Schubin, den 26. März 1861.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung .“ 18 8

v11“ 1“

Auf den Antrag der hiesigen Stadtgemeinde und des Bäckermeisters Zimmermann hierselbst als jetzigen Besitzer des Wohnhauses Stallu⸗ poenen Nr. 78 nebst Gäͤrten; ferner der Acker⸗ stücke Nr. 27 und 28 mit einer separirten Grund⸗ fläche von 69 Morgen 8 Nuthen und 2 Scheu⸗ nen, von welchen Grundstücken noch der Besitz⸗ titel für die Mälzenbräuer Johann Christian und Anna Barbara Schaeferschen Eheleute ge⸗ mäß Verfügung vom 11. August 1784 berichtigt ist, werden alle diejenigen, welche Realansprüche auf diese Grundstücke zu haben vermeinen, auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche in dem am 2 8. Juni 1861, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Krause anberaumten Termin geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen werden praͤkludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt wer⸗ den wird. Stallupoenen, den 27. Dezember 1860. Königliches Kreisgericht.

Erste Abtheilung.

88

8

[513) Bekanntmachung. 88 Das Königliche Kreisgericht zu Posen, Abtheilung für Civilsachen.

Posen, am 13. Februar 1861. Am 29. Oktober 1859 sind dem Post⸗Fiskus während der Beförderung der Personen⸗Post bohefe Pofen nach Pleschen die Posener Renten⸗ Lit. A. über 1000 Thlr. Nr. 8623. 8624. 8625. 8626. 8671 und

500 Thlr. Nr. 2387 und 2388, 100 Thlr. Nr. 7736. 7737. 7738.

7783 und 7784, 25 Thlr. Nr. 5524. 5525. 5526.

Lit. B. über

Lit. D. über

zur festgesetzten Stunde zu er⸗

88

werk Kloden Nr. 1, enthaltend 800 Morgen

5527. 5528 und ““

abgeschätzt nuf

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Lit. E. über 10 Thlr. Nr. 6682. 6683. 6684.

6707. 6630 und I' A6631,16 stohl

t den Coupons Serie II. Nr. 3—16 gestohlen 988 228 27 ermittelten Dieb, den Post⸗Expe⸗ ditions⸗Gehilfen J. Bier, angeblich verbrannt worden. Es wird deshalb ein Jeder, der an diese Rentenbriefe ein Anrecht zu haben ver⸗ meint, ““ sich bei uns spätestens in

en

Se 1862, Vormittags um 11 Ubr, vor dem Herrn Kreisrichter Mützell im Instruc⸗ tionszimmer anberaumten Ediktal⸗Termine zu melden und seine Nechte nachzuweisen, widrigen⸗ falls die Rentenbriefe für erloschen erklärt und neue an deren Stelle ausgefertigt werden sollen.

Seheera der Konkursgläubiger. In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Samuel Gottlieb Braunbeck zu Schweidnitz ist zur Anmeldung der Forderun⸗ gen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist Bhis zum 23. Aprilc. einschließlich festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre Unsprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechts⸗ hängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang⸗ ten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 7. März 8 zum ne e der zweiten Frist gemeldeten Forderungen i u“ E.““ den 4. Mai 1861, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar Herrn Kreisgeri tsrath Thiele im Zimmer Nr. 3 unseres Geschäfts⸗ lokales anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger auf⸗ 2 ordert, welche ührr Feecerugge innerhalb einer er Fristen angemeldet haben. Sn seins Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anla⸗ gen beizufügen. Jeder Gläubiger, Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, Anmeldung 18 Orte wohnhaften oder zur gis Ssee Lee s hec Bevollmächtigten. bestel⸗ len und zu den Akten anzeigen. Hhetze 9e welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Burkert, Gröger und die Justizräthe Cochius und Koch hier zu Sachwal⸗ tern vorgeschlagen. 1 Schwesdnig, den 23. März 1861. Königliches Kreisgericht. 1 Abtheilung.

muß bei der

30 1.“ 16 1 dem Konkurse über das Vermögen des

vbxx8 Friedrich Molt zu Peitz ist

zur Anmeldung der Federange der Konkurs⸗ läubiger noch eine zweite Fri 1 8 SvESeS 20. . d. IF. einschließlich festgesetzt worden. ] 188 .agig. welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet baben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 24. Februar d. J. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist Nauf den 8. Mai d. J., Vormittags Kreisrichter Mann,,

vor dem Kommissar, im

Zimmer Nr 4 des unterzeichneten Gerichts an⸗

beraumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen. G 1 Jeder Glaͤubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiefigen Orte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

welcher nicht in unserm

Forderung einen am hiesigen 8 Praxis bei uns be⸗

und der Rechts⸗Anwalt Kobligk zu Sachwaltern vorgeschlagen. Eoitbus den 19. März 1861. Königliches Kreis gericht. Erste 91129 Fakbgcn 8 8 IHn [3160 Ediktalladung. Wegen Ermittelung des Lebens oder Todes 1) des in St. Micheln am 25. Januar 1796 geborenen Johann Gottlieb Hammer, welcher um das Jahr 1818 von Friedrichsgrün weg auf die Wanderschaft gegangen und uͤber 30 Jahre keine Nachricht von sich gegeben hat, sowie 3 2) des am 26. April 1790 in Wildenfels ge⸗ borenen Friedrich Wilhelm Herzer, welcher um das Jahr 1811 in Kriegsdienste ge⸗ treten und seit wenigstens 35 Jahren ohne Nach⸗ richt abwesend ist, wurde auf Antrag des Bru⸗ ders Hammers und eines Sohnes von einem Bruder des genannten Herzer beschlossen, nach den Vorschriften des Mandates vom 13. Novem⸗ ber 1779 wegen Verfügung über das hier be⸗ kannte Vermögen Hammers von 66 Thlr. 6 Rgr. 7 Pf. und über das Vermögen Herzers von 160 Thlr. 8 Ngr. 3 Pf. das Ediktalverfahren einzuleiten. Es werden daher die genannten Abwesenden resp. deren Erben, ingleichen wer sonst aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an das Vermögen der genannten Verschollenen haben sollte „hier⸗ mit bei Verlust der Wohlthat der Wiederein⸗ setzung in den vorigen Stand und unter der Verwarnung, daß die Abwesenden für todt, die⸗ jenigen aber, welche an ihr Vermögen Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu machen haben, deren für verlustig werden erklärt werden, geladen, in

dem au 1 1 4. September 1861

anberaumten Anmeldungs⸗Termine Vormittags persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevoll⸗

scheinen, sich anzugeben, ihre Ansprüche anzumel⸗ den und zu bescheinigen, mit dem bestellten Kon⸗ tradiktor, resp. unter einander rechtlich zu ver⸗ fahren, binnen 6 Wochen zu beschließen, hierauf

Bx den 19. Oktober 1861 bb des Aktenschlusses und 672 s8 19. November 1861 . der Bekanntmachung eines Erkenntnisses, welches rücksichtlich der Ausbleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, gegenwärtig u sein. Auswärtige Erb⸗Interessenten und Gläubiger haben zur Empfangnahme von Ladungen bei 5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte allhier zu bestellen. ltdenfels, am 7. Februar 1861. Das Königliche Gerichtsamt daselbst.

ö 290 Ediktal⸗Ladung 818 dem unterzeichneten Königlichen Gerichts⸗

Amte ist

zur Befestigung ines zwischen 8 1es nch 1859 in Grünberg bei Dres⸗ den verstorbenen dasigen Pfarrers, Herrn August Robert Wagner und den bekann⸗ ten Gläubigern des insolventen Nachlasses desselben am 13. September 1860 abge⸗ schlossenen gerichtlichen Vergleichs, und einer zwischen den bekannten Gläubigern des vormaligen Postschreibers Herrn⸗ Hugo Gideon Kühne aus Nadeberg zu Abwen⸗ dung des formellen Konkurses getroffenen gütlichen Ueherenfunft,

uf Antrag der betreffenden Abwesenheitsvor⸗ 1n n 898 resp. der näͤchsten Anverwandten Behufs der iei des Lebens oder Todes hgenannter Abwesenden: n Schneidergesellen Carl Wilhelm Beyer aus Ottendorf, geb. daselbst am 7. Oktober 1796, welcher seit dem Jahre 1816 ab⸗ wesend ist, auch seit 1818 keine Nachricht von sich gegeben hat, und dessen hier in Verwahrung befindliches Vermögen sich auf

204 Thlr. 12 Ngr. beläuft; .

des am 6. Oktoher 1786 gehornen Georg Friedrich Beguhn aus RNadeberg, welcher

im Jahre 1808 in franzöͤsische Kriegsdienste

mächtigte an hiesiger Gerichtsamtsstelle zu er⸗

legitimirten Erben des

eetwas nicht von sich höͤren lassen, und dessen

Vermögen in 98 Thlr. 8 Pf. besteht; des Friedrich Gabriel Möller aus Rade⸗ berg, welcher im Jahre 1812 als sächsischer Dragoner, in Begleitung seiner Ehefrau, Marie Sophie, geb. Werner, am russischen Feldzuge Theil genommen, aus demselben aber nicht heimgekehrt, sondern seitdem ver⸗ schollen ist, und fuür welchen 88 Thlr. 28 Rgr. 6 Pf. in einem Radeberger Sparkassenbuche deponirt sind; des Carl Gottlieb Dorn ebendaher, geb. am 30. Mai 1787, welcher im Jahre 1812 als Kavallerist nach Rußland gegangen ist und dem dortigen Feldzuge beigewohnt hat, seit⸗ dem aber verschollen ist und dessen Ver⸗ mögen in 47 Thlr. 3 Ngr. 3 Pf. besteht; der Johanne Eleonore verehelichten Ho hne, geb. Wilke aus Radeberg, geb. am 25. Sep⸗ tember 1778, welche im Jahre 1818 mit ihrem Ehemanne und vier Kindern nach Polen gezogen sein soll, auch seit dieser Zeit keine Nachricht von sich gegeben hat, und deren Vermögen 21 Thlr. 11 Ngr. 4 Pf. beträgt; des am 28. Oktober 1818 in Radeberg ge⸗ bornen, vor länger als zwanzig Jahren in die Fremde gegangenen und seitdem ver⸗

8 schollenen Schneidergesellen Carl Gottlob

Zimmermann, dessen Vermögen in 49

Thaler 16 Ngr. 4 Pf. besteht; 1

des Schmiedegesellen Johann Christian

Wünsche aus Langebrück, welcher im Jahre

1808 auf die Wanderschaft in die Fremde

gegangen ist, auch seit mindestens 3 Jah⸗

ren keine Nachricht von sich gegeben hat, und für welchen auf der Häuslernahrung

Carl Gottfried Wünsche’s in Langebrück,

Fol. 91 des dasigen Grundbuchs, vermöge

Kaufs vom 18. März 1801 6 Thlr. 8 Rgr.

9 Pf. statt 7 M. Fl. versichert sind;

des am 29. Januar 1798 in Langebrück ge⸗

bornen Johann George Hildebrand, wel⸗

cher im Jahre 1819 als Schmiedegesell nach

Rußland gegangen ist, seit dem Jahre 1822

aber keine Nachricht von sich gegeben

hat und für welchen auf Carl Christian

Hildebrands Gartennahrung zu Langebrück,

Fol. 49. des dasigen Grundbuchs, 10 Thlr.

8 Ngr. 3 Pf. statt 10 Thlr. Conventions⸗

Geld hypothekarisch haften,

Erlassung von Ediktalien nach Maßgabe des Mandats vom 13. November 1779 beschlossen worden.

Gerichtsamtswegen werden daher die Abwesen⸗ den unter II., oder dafern diese bereits verstor⸗ ben sein sollten, deren Erben und alle Diejeni⸗ gen, welche als Cessionave oder sonst an deron Vermögen Ansprüche zu haben glauben, ingleichen die etwaigen unbekannten Gläubiger des Wag⸗ nerschen Nachlasses unter J. a und des unter I. b genannten Kübne, die Abwesenden un⸗ ter der Verwarnung, daß sie außerdem für todt werden erklärt werden, die übrigen Intereffenten, und insbesondere die unbekannten Gläubiger der Eingangs gedachten Kreditwesen bei Strafe des Ausschlusses und des Verlustes ihrer Ansprüche, so wie der ihnen etwa zu⸗ stehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hierdurch geladen,

den 13. Juli 1861, welcher zum Anmeldungstermine anberaumt . worden, zu rechter Vormittagszeit in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsamtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen zu liquidiven und zu bescheinigen, hierüber mit dem zu bestellenden Kontradiktor . und nach Befinden der Priorität halber unter sich schriftlich zu Sese⸗ binnen sechs Wochen chließen, sodann aber in agschte 9e 31. ö“ 8G er Inrotulation der Akten, so wie den 30. September 186 der Bekanntmachung eines Erkenntnisses, welches rücksichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt geachtet werden wird, sich zu ge⸗

ertigen. 8 eee Interessenten haben, ein Jeder bei 5 Thlr. Strafe, Bevollmächtigte an hiesigem L u bestellen. vöe hei Dresden, am 8. Februar 1861.

Königl. sächs. Gerichtsamt allda. Römisch. .““ 1b

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, e die Justiz⸗Näthe Behm und Hagen

getreten ist, seit dem Jahre 1812 aber