1861 / 88 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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der Schifffahrts⸗Fregwenz auf dem neuen Schifffahrts⸗ und Louisenstädtischen Kanale, so 2 den dem Scheffsgefäßen und Floßhölzern erhobenen Schleusen⸗ und Brückenaufzugsgelder für das Jahr 1860 in Vergleichung mit dem vorhergehenden Jabhre. 1

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im Jahre mithin im Jahre 1860 1859 b 1

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16 3 durch die untere Schleuse b) ausgegangen.

überhaupt 3) An Fahrzeugen sind eingegangen:

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davon: 8 haben im Kanal aus⸗ resp. eingeladen sind direkt durchgegangen

4) An Fahrzeugen sind ausgegangen:

zusammen G beladen 5) Es sind erhoben worden: a) an Schleusengeldern

leer zusammen

b) bei den

bei der unteren Schleuse den oberen Schleusen

b) an Brücken⸗Aufzugsgeldern.. den oberen Schleusen

8,235 2,952

oberen Schleusen

bei der unteren Schleuse...

18,440 810

26,675 2,142

7345 1,982 26,971 6,584 8,3500 35,10 vS 7303

8.316 6,646 1,670

33,555

9.18

10,106

8,581 9,145 G“ 25 I8 1,013 3987

1,340 1,036 2,376

17,698 10 7688 21 911 19 147128

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26,446 18

Berlin, 9. April. Könige fand um 9 Uhr ein Minister⸗Conseil statt. Später em⸗ pfingen Se. Majestat die Vorträge des Polizei⸗Präsidenten v. Zedlitz, des mit der interimistischen Leitung der Geschäfte des Ministeriums des Königlichen Hauses beauftragten Wirklichen Geheimen⸗Ober⸗ Finanzraths v. Obstfelder und des General⸗Adjutanten General— Majors Freiherrn v. Manteuffel. Diniren werden Se. Majestät bei Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen.

In der heutigen Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten wurde der Bericht der Budget⸗Kommission über den Etat der Bergwerks⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗Verwaltung im Wesentlichen nach den Anträgen der Kommission erledigt; die verlangten Mittel für die laufenden ordentlichen Ausgaben der bier errichteten Berg⸗Akademie wurden nicht gestrichen. Die Novelle zur Gewerbe⸗Ordnung wurde, so weit das Er⸗ gebniß der Berathung bis zum Schluß unseres Blattes vorliegt, unter Ablehnung aller Amendements nach den übereinstimmenden Anträgen der Regierung und der Kommission angenommen.

„Heolstein. Itzehoe, 7. April. So eben sind die in der Königlichen Eröffnung an die Stände erwähnten füc nelre Zu⸗ sammenstellungen in gedruckten Exemplaren unter die Abgeordneten vertheilt worden. Die einleitenden, vom 5. April datirten Worte des Königlichen Commissairs an das Präsidium der Stände⸗ versammlung lauten:

„Nachdem die in der gestrigen Sitzung von mir in Aussicht gestellten finanziellen Mittheilungen mit der heutigen Post einge⸗ gangen find, verfehle ich nicht, dieselben, nämlich:

1) eine Uebersicht über Holsteins Antheil an den gemeinschaft⸗ lichen Ausgaben und Einnahmen der Monarchie, gemäß der

Allerböchsten Resolution vom 23. September 1859, so wie

an dem außerhalb des Normalbudgets liegenden Theil des

ajestaͤt dem

Budgets für das Finanzjahr 1861 62, saäͤmmtlich unter Be⸗ zugnahme auf die Hauptconti des Budgets; 2) Uebersichten über die Vertheilung der letztgenannten Beträge Dhaauf die einzelnen Spezialconti als Beilage zu den unter 1 aaufgeführten Uebersichten; 3) eine Zusammenstellung, welche nachweist, wie sich die Sum⸗ men in den unter 1 aufgeführten Uebersichten ergeben, dem Präsidium in Uebereinstimmung mit dem desfalls geaͤußerten Wunsche hierbei zu uͤbersenden. Schultze.“

Die Regierung betrachtet also das seiner Zeit vom Reichs⸗ rathe in Gemäßheit des §. 52 des Verfassungs⸗Gesetzes fuͤr die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Monarchie festgestellte Nor⸗ mal⸗Budget noch immer als für das Herzogthum Holstein geltend, obgleich das Patent vom 6. November 1858 dieses Verfassungs⸗ Gesetz unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Bundesbeschluß vom 11. Februar 1858 für die zum deutschen Bunde gehörenden Herzogthüͤmer Holstein und Lauenburg aufgehoben hat.

Da nun der Königliche Commissair bei seiner offiziellen Theil⸗ nahme an den Berathungen des Ausschusses erklärt hat, daß die etwa von ihm verlangten Aufklärungen nicht über die Grenze dieser Zusammenstellungen hinausgingen, so ist es klar, daß den Ständen fuͤr das Finanzjahr 1861—62 nicht einmal ein den Antheil Hol⸗ steins an den gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben der Monarchie betreffendes Budget vorliegt. (H. B. H.) WI1

Sachsen. Dresden, 8. April. Ihre Majestät die Köni⸗

gin, Allerhöchstwelche sich gestern Nachmittag zu einem Besuche bei Ihrer Majestät der verwittweten Königin von Preußen nach Sans⸗ souci begeben, ist von der Oberhofmeisterin Baronesse von Friesen 3 sa 1 782 Geheimen Rathe Freiherrn

en begleitet. Die Rückkehr Ihrer Majestät wi dieser 888 hr Ihrer Majestät wird Ende dieser

Die Zweite Kaumer hat heute ihre Sitzungen wieder auf⸗ genommen und hierbei zunächst den Antrag des Abgeordneten Cichorius auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der seit dem letz⸗

5000 Fl. jährlich.

ten Landtage publizirten Verordnungen durch eine Deputation, mit 34 gegen 30 Stimmen abgelehnt. (D. J.)

Weimar, 8. April. Am Großherzoglichen Hofe sind zum Besuch eingetroffen: gestern Nachmittag Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg, vergangene Nacht Ihre Majestät die Königin von Preußen.

Außerdem wird noch erwartet Se. Durchlaucht der Erbprinz von Reuß⸗Greiz. Von diplomatischen Personen haben sich zur

eier des höchsten Geburtstages Ihrer Königlichen Hoheit der rau Großherzogin hierher begeben: der Königlich niederländische Gesandte am Dresdener und am hiesigen Hofe, Baron von Schimmelpennig, so wie die diesseitigen Gesandten in Berlin und in Frankfurt a. M., Graf von Beust und Herr von Fritsch. (Weim. Ztg.) Gotha, 6. April. Dem gemeinschaftlichen Landtage liegt der

Etat vor über die beiden Herzogthümern gemeinschaftlichen Ein⸗

nahmen und Ausgaben. Nach demselben sind die ersteren auf 214,693 Thlr. 29 Ngr. (darunter 203,912 Thlr. Zolleinkünfte), die letzteren auf 135,714 Thlr. 21 Ngr. 7 Pf. etatisirt, doch ist darunter der Aufwand auf das Militairwesen nicht begriffen, hinsichtlich dessen eine besondere Vorlage erfolgen soll. (L. Ztg.) Schwarzburg. Rudolstadt, 6. April. Wie sich aus den Berathungen des Landtages über den Staatshaushalts⸗Etat von 1861 1863 ergiebt, betragen die Staatsausgaben: für das Fürstliche Haus 110,400 Fl. vorbehaltene Kameralrente, und

34 897 Fl. Apanagen⸗, Witthums⸗ und Sustentationsgelder, für

das Ministerium und die Landeskollegien 54,042 Fl. Besoldung, für das Militairwesen 71,678 Fl, füͤr kirchliche Anstalten und Stiftungen 10,250 Fl., zur Schullehrer⸗Zulagekasse 10,500 Fl., zur Verzinsung der Passivkapitalien 35,040 Fl, zu deren Tilgung Das Budget wurde fast durchweg nach den Vorlagen genehmigt. 1

Hessen. Darmstadt, 7. April. Der besondere Ausschuß der Zweiten Kammer, welcher mit dem Berichte über den von der Regierung dem Landtage vorgelegten Entwurfe eines Kriminal⸗ Prozeßgesetzes beauftragt ist und seit der Vertagung der Stände hiermit beschäftigt war, hat, wie man vernimmt, diese Arbeit im vorigen Monate beendigt und sein Gutachten dem Justizministerium und der Ersten Kammer mitgetheilt. Da nun erst noch weitere Verhandlungen mit dem Ministerium und dem Ausschusse der Ersten Kammer erfolgen, bis der schließliche Bericht an die Kam⸗ mern erstattet werden kann, so dürften mindestens noch einige Monate hingehen, bis diese selbst wieder zur Berathung des Ge⸗ setzentwurfs zusammentreten können. 8

Frankreich. Paris, 7. April. Ein Kaiserliches Dekret vom 9. März bestimmt, daß Agenten zur Beförderung von Aus⸗ wanderern die Ermächtigung dazu nur erhalten können, wenn sie eine Caution von 15⸗—40,000 Fr. stellen.

Im Senate kam gestern die Petition eines Herrn de Vauxonne zu Lyon vor, daß die vom Kaiser Napoleon I. verliehenen Adels⸗ titel für erblich erklärt werden möchten, auch wenn kein Majorat vorhanden, an dem sie haften. Die Kommission (Berichterstatter Graf Casabianca) befürwortet dieses Anliegen und empfiehlt die Ueberweisung der Petition an den Justiz⸗Minister. Graf Grossolles Flamarens verlangt, die Petition, die höchst wichtig sei, erst ge⸗ druckt zu sehen, und will die Diskussion darüber verschoben wissen, was auch geschieht.

Es wird berichtet, daß Herr Gaiffe, Mitglied der Redaction des Journals „La Presse“, gestern verhaftet und nach Mazas ge⸗ bracht worden. Die Verhaftung soll mit der Miresschen Angele⸗ genheit in Verbindung stehen.

Auch in Algerien soll in diesem Jahre, laut Kaiserlichem De⸗ kret, eine Zaͤhlung der europäischen und eingeborenen Bevölkerung vorgenommen werden.

Strasburg, 7. April. Die feierliche Eröffnung der Rhein⸗ brücke, wie der Strasburg⸗Kehler Eisenbahn fand gestern statt. Von der französischen Ostbahn waren die Herren Perdonnet, Baude, Emil Perreire, Roux, Touchard, Dubauchet als Verwalter, so wie die Herren Direktoren Sauvage und Jaquemin anwesend. Baden war durch den Präsidenten des Handelsministeriums, Geheimerath Weizel, Referendar Dr. Dietz, die Direktoren der Straßen⸗ und Wasserbauten, so wie des Direktors der Verkehrs⸗Anstalten, Herrn Zimmer, vertreten. Fast sämmtliche deutsche und französische Eisen⸗ bahnen hatten Vertreter geschickt. Heute findet eine Fahrt nach Baden⸗Baden statt. Dem Publikum wird die Strasburg⸗Kehler Eisenbahn hoffentlich in wenig Tagen eröffnet werden können.

Italien. Turin, 6. April. In der heutigen Sitzung nahm das Haus der Abgeordneten nach Verwerfung von einem Dutzend motivirter Tagesordnu gen folgenden Antrag der Abgeord⸗ neten Torrearsa und Mamiani an: „Die Kammer geht zur Tages⸗ ordnung über, indem sie Akt von den Erklärungen des Ministeriums in Betreff der genauen Beobachtung der Gesetze nimmt, da sie das Vertrauen hegt, daß das Ministerium die geeignetsten Maßregeln treffen werde, um die Verwaltungsgleichheit der neapolitanischen und sicilianischen Provinzen zu beschleunigen, und indem sie auf

sofortiger und wirksamer Bekanntmachung der ven der Regierung zugesagten Maßregeln in Betreff der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Arbeiten besteht.“ Ein Gesetzentwurf, den der Minister des Innern dem Abgeordnetenhause vorgelegt hat, be⸗ zweckt die Einführung des schweizerischen Systems * Schießstände in allen Gemeinden Italiens, wozu der Minister Eröffnung der erforderlichen Geldmittel vom Staate verlangt.

Die von der italienischen Regierung eingesetzte Kommission, welche die verschiedenen Alpen⸗Eisenbahn⸗Projekte zu prüfen hatte, hat sich für den Lukmanier entschieden, und der Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten wird den betreffenden Plan nächstens dem Parla⸗ mente vorlegen.

König Franz II. hat seine römische Besitzung, den Palast Farnese, welchen er zuerst der Königin Isabella angetragen, nun⸗ mehr an den Kaiser Napoleon verkauft, aber mit der Klausel, daß er während der ersten fuͤnf Jahre diesen Palast jeden Augenblick gegen Rückerstattung des Kaufschillings wieder erwerben kann.

General Fanti hat an alle Corps⸗Kommandanten folgendes Rundschreiben gerichtet:

Eine gute Anzahl von Freiwilligen aus Venetien, deren Dienstzeit zu Ende ist und die nicht mehr dienen wollen, verlangen ihren Abschied. Die Absicht der Regierung ist, daß die Corpschefs, indem sie die venetia⸗ nischen Freiwilligen verabschieden, ihnen doch jeden Neiseschein verweigern. Vielmehr sind diese Leute an den Intendanten oder Gouverneur der Pro⸗ vinz zu schicken, welcher ihnen im Einklange mit den vom Minister des Innern getroffenen Maßregeln eine Permanenzkarte (Interimsschein) aus⸗ folgen wird. Der Minister Fanti.

Griechenland. Athen, 2. April. Gestern hat die Kam⸗ mer der Abgeordneten die Mandate ihrer Mitglieder geprüft. Die Sache war rasch abgemacht; binnen einer Stunde waren die Wah⸗ len aus 37 Provinzen gutgeheißen. Im Senate begannen am 29. März die Verhandlungen über die Beantwortung der Thron⸗ rede. Das Budget für 1861—62 soll demnächst vorgelegt werden, und zwar figuriren die Ausgaben für das künftige Jahr mit 27 Mill. Drachmen, während die Einnahmen die Summe von 23 Mill. Drachmen kaum übersteigen dürften. Wie verlautet, ist General Kalergis, der Vertreter Griechenlands in Paris, beauf⸗ tragt, wegen einer Anleihe von 20 Mill. das Terrain zu sondiren. Eine weitere Sendung gezogener Gewehre ist von Frankreich hierher gelangt und wurde in das Arsenal von Nauplia abgelie⸗ fert, da die Regierung in der Hauptstadt keine Räumlichkeiten dazu besitzt, indem sie mit Ausnahme des Münzgebäudes, des Militair⸗ Hospitals und der Königlichen Typographie in Athen kein Eigen⸗ thum hat; sämmtliche Ministerien arbeiten in gemietheten Privat⸗ wohnungen. (Köln. Z.)

Nußland und Polen. St. Petersburg, 2. April. Die heutigen Zeitungen bringen den Kaiserlichen Ukas, enthaltend die „weitere Entwickelung und Verbesserung“ der Institutionen in Polen. Das „Journal de St. Petersbourg“ bringt das Cirkular des Fürsten Gortschakoff, Ministers des Aeußern, an die russischen diplomatischen Agenten in Anlaß der Vorgänge in Warschau und der hierauf gemachten Kaiserlichen Zugeständnisse. Es heißt darin: Der Kaiser habe nur eine Fortreißung in Folge der Aufregung in dem erblicken wollen, was in Anbetracht des Straßentumults eine strengere Beurtheilung verdient hätte; es sei der Aufregung ein weiter Spielraum Angesichts der Repressivmaßregeln gelassen worden, zu wel⸗ chen die Regierung zu greifen das Recht und die Macht hatte, um der Aufregung Zeit zur Beruhigung zu gewähren. Doch wollte der Kaiser seine Nachsicht nicht blos darauf beschränken. Der feier⸗ liche Akt der durch Manifest vom 19. Februar angebahnten Eman⸗ cipation bezeuge die große Sorgfalt des Kaisers um das Wohl der von der Vorsehung ihm anvertrauten Völker. Rußland und Europa haben daraus ersehen, daß der Kaiser, weit entfernt, die Reformen, welche fortgeschrittene Ideen und Interessen erfordern, bei Seite zu schieben oder zu vertagen, dazu selbst die Initiative ergreift und sie mit Beharrlichkeit verfolgt. Dieselbe Sorgfalt erstrecke sich auch auf seine Unterthanen in Polen; er habe nicht gewollt, daß ein peinlicher Eindruck den Lauf seiner wohlwollen⸗ den Absichten hemme. (Es folgt die Aufzählung dessen, was Polen zugestanden und bereits bekannt ist.) Dann heißt es weiter: Die moralischen und materiellen Interessen des Landes erhielten durch diese Institutionen neue Pürgschaften, ein gesetzlicher Weg zum Ausdruck der Wünsche und Bedürfnisse sei gesichert und Raum gegeben zu Verbesserungen, welche die Erfahrung nachweisen wird, deren Lehren in den Grenzen des Möglichen und Rechten stets zu Rathe gezogen werden sollen. Die praktischen Resultate

dieser Maßregeln werden in Zukunft davon abhängen, wie die

Unterthanen des Kaisers im Königreiche das Vertrauen recht⸗ fertigen, von dem Se. Majestät ihnen einen Beweis liefert. Der Kaiser will, es soll, was er gewährt, eine Wahrheit werden. Er glaubt eine Pflicht gewissenhafter Sorgfalt erfüllt zu haben, indem er dem Königreiche Polen den Weg geregelten Fortschrittes er⸗ öffnete. Der Kaiser wünscht lebhaft, daß es auf demselben bleibe und gedeihe. Der Monarch hegt die feste Ueberzeugung, daß dieses Resultat erreicht wird, wenn seine Absichten von der Einsicht des Landes gewürdigt und unterstützt werden. Aus dem Kaukasus