Nichtamtliches. 188
Preußen. Berlin, 10. April. Ihre Majestät die Königin hat am vorigen Sonntag dem Gottesdienste in der Kapelle von Bethanien beigewohnt und mit Sr. Majestät dem Könige die Blumen⸗Ausstellung besucht. 8 Vom Besuche am Großherzoglichen Hofe zu Weimar kehrte Ihre Majestät die Königin gestern Abend zurück. Heute besucht Allerhöchstdieselbe die verwittwete Königin und die Königin Amalie von Sachsen in Sanssouci. 1 Bei Ihren Majestäten findet heute im Palais ein Diner zu Ehren Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen von Württem⸗ berg und der zum Besuch hier eingetroffenen Großherzogin von Mecklenburg⸗Schwerin statt. — In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde die Berathung uͤber den Gesetzentwurf, betreffend die Ab⸗ änderung einiger Bestimmungen der Allgemeinen Ge⸗ werbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845, bis zum §. 173 fort⸗ geführt.
4 8 der heutigen Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten wurde bei der Schlußberathung der Novelle zur Ge⸗ werbegesetzgebung die von der Kommission beantragte Auf⸗ hebung der §§. 1—4 des Preßgesetzes von 1851 mit großer Ma⸗ orität abgelehnt, nachdem der Minister des Innern Namens der Regierung erklärt hatte, dieselbe würde in diesem Jahre eine Aenderung des Preßgesetzes weder beantragen noch annehmen. — Die Berathung der Novelle zur Gewerbesteuergesetzge⸗ bung folgte.
Braunschweig, 8. April. Nach einer heute erlassenen amt⸗ lichen Bekanntmachung ist der Geheimerath Langerfeldt, Mit⸗
lied des Staats⸗Ministeriums, auf sein Ansuchen in den Ruhe⸗ stand versetzt worden. 8 In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenversammlung wurden bei Berathung des Kommissionsberichts über die Propo⸗ sition Herzoglichen Staats⸗Ministeriums, den Executions⸗Etat fuͤr die abgelaufene Finanzperiode betreffend, die Anträge der Kommission ohne Debatte dahin angenommen: 1) Die eingetretenen Ueberschreitungen des für die abgelaufene Finanz⸗ periode festgestellten Staatshaushalts⸗Etats und deren er⸗ folgte Deckung durch die Mehreinnahmen und Minderausgaben im Allgemeinen für gerechtfertigt anzuerkennen, vorbehaltlich der wei⸗
eren speziellen Nachweisungen bei Vorlegung der Rechnungen. 2) Die Zustimmung dazu zu ertheilen, daß der Haupt⸗Finanzkasse von dem vorhandenen Kassenbestande ein Betriebsfond von 225,000 Thlr. belassen und der Betriebsfond der Kammerkasse auf 100,000 Thlr. festgesetzt werde. 3) Zu beschließen, daß der Ausschuß auch mit der Vorprüfung der erwähnten Rechnungen aus der Finanz⸗ periode 1858 — 60 beauftragt werden solle. (D. R. Ztg.)
Holsteiu. Itzehoe, 8. April. Die bereits telegraphisch mitgetheilte Erklärung des Verfassungs⸗Ausschusses über die König⸗ liche Eröffnung vom 4. d. M. lautet im Auszuge wie folgt:
Von der im Schlußsatze der gedachten Eröffnung auf die Frage, ob im §. 13 des Budgets über die Einnahmen und Aus⸗ gaben fuͤr die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Monarchie den Ständen zur Beschlußnahme habe vorgelegt sein sollen, ertheilten Antwort, ist nur der erste, der negative Satz völlig in der Wahrheit begründet. Es ist wahr, ein Budget für die Monarchie ist den Ständen nicht vorgelegt. Der po⸗ sitive Theil der Antwort dagegen ist nicht der Wahrheit gemäß: den Ständen ist überall kein Budget vorgelegt. Unter einem einer ständischen Versammlung mitgetheilten Bud⸗ get kann nur ein Voranschlag Behufs annoch festzustellender Einnahmen und Ausgaben verstanden werden. Es ist den Stän⸗ den aber von Anfang an nur die schon in das Gesetzblatt von 1859 aufgenommene Allerhöchste Resolution vom 23. September s. J. mitgetheilt, durch welche der Antheil Holsteins an den ge⸗ meinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben der Monarchie für die Finanzperiode von 1860—62 längst festgestellt ist. Nachträglich sind freilich dem Ausschuß unterm 5. d. M. die in der Königlichen Eröffnung erwähnten Zusammenstellungen zugegangen, wenn auch nur in Einem geschriebenen Exemplare. Dieselben enthalten aber außer den in erwähnter Resolution aufgeführten Summen nichts Anderes, als eine Uebersicht darüber, wie viel von diesen Summen auf den einzelnen Conti für das Jahr 1861—62 außerhalb des Normalbudgets vom 28. Februar 1856 liegt. Die Lage der Sache ist daher noch ganz dieselbe wie zu Anfang der Diät: der Stände⸗ versammlung ist überall kein Budget vorgelegt.
Es ist nicht wahr, daß die Resolution in dem §. 13 des vor⸗ gelegten Gesetzentwurfs aufgenommen ist; sie ist dort nur allegirt und nur den Motiven als Beilage beigegeben. Aus den Motiven geht aber noch deutlicher als aus der Fassung des §. 13 hervor, daß es sich nur darum handelte, ob die im Entwurf getroffenen Bestimmungen, hinsichtlich der finanziellen Stellung Holsteins, so⸗ fort oder erst mit dem 1. April 1862 in Kraft trelen sollten. Es
solchen Gedanken nicht aufkommen.
ist darin namentlich hervorgehoben, daß die Bewilligungen für die Finanzperiode 1860 — 62 bereits läͤngst vorlägen. Daß die einzelnen Ansaͤtze der Resolution einer Prüfung der Stände hätten unter⸗ breitet werden sollen, war mit keinem Worte angedeutet, und die Kürze der der Versammlung zugemessenen Zeit ließ auch einen Im Gegentheil war in der ersten Regierungsvorlage bestimmt erklärt, daß es der Regierung unthunlich erscheine, dem Bundesbeschluß vom 8. März v. J. Folge zu geben, und dadurch die Annahme von selbst asg eblosserr daß sie gleichzeitig einer der wichtigsten Forderungen desselben durch Vorlage des Budgets stillschweigend genügen wolle. Es sind frei⸗ lich in der jüngsten Königlichen Eröffnung Aeußerungen der Art gethan, daß den Verhältnissen ferner Stehende versucht sein könnten, anzunehmen, daß den Ständen in Wahrheit eine beschließende Be⸗ fugniß eingeräumt sei. Das ist aber nicht der Fall. Die Aller⸗ böchste Resolution vom 23. September 1859 besteht nach wie vor in voller Kraft und im Anschluß an dieselben bestehen gleichfalls in voller Kraft die mit dem Reichsrath vereinbarten und von dem Könige sanctionirten Bewilligungen für den Antheil Dänemarks und Schleswigs für die Finanzperiode 1860 — 62.
Wenn also die Versammlung sich bei näherer Pruͤfung der ihr mitgetheilten Zusammenstellungen veranlaßt finden sollte, eine Herabsetzung der ausgeworfenen Summen in einem oder dem andern Punkte zu beschließen, und die Regierung entsprechende Beschlüsse des Reichsrathes nicht sollte bewirken können, oder aus anderen Gründen die allerhöchste Sanction verweigert würde, so würde es bei den Bestimmungen der Resolution vom 23. Sep⸗ tember 1859 einfach sein Bewenden behalten; keinesweges aber würden die von den Ständen beanstandeten, über das Normal⸗ Budget vom 28. Februar 1856 hinausgehenden Positionen hin⸗ faͤllig werden, wie das stets der Fall ist, wenn zwischen der Re⸗ gierung und dem Reichsrathe eine Einigung nicht erzielt wird. Auch die Eröffnung hebt es ausdrücklich hervor, daß die Beschlüsse, welche die Versammlung etwa fassen möchte, nur als Vorschläge zu betrachten seien. Den Ständen ist mithin auch in diesem Augen⸗ blick nichts Anderes eingeräumt, als das Recht einer nach⸗
träglichen gutachtlichen Berathung über den Antheil
Holsteins an den das Normalbudget vom 28. Februar 1856 überschreitenden Ausgaben für 1861 — 62. Und dieses Recht ist ihnen nur für dies Eine Mal ausnahms⸗ weise zugestanden. 1
Der Ausschuß hält es endlich auch für nothwendig, daß die Versammlung, so lange nicht eine vollständig befriedigende Ord⸗ nung in Aussicht steht, sich jedes Schrittes enthalte, durch welchen der bundesrechtlichen und vertragsmäßigen Erledigung der Diffe⸗ renzen in irgend einer Weise vorgegriffen werden könnte. Er muß ihr namentlich dringend abrathen, auf die vom Bunde für sie ge⸗ forderte beschließende Mitwirkung bei Feststellung des Budgets durch die Stellung gutachtlicher Anträge nach Maßgabe der Eröff⸗ nung vom 4ten d. M. zu verzichten. Die Interessen, welche hier⸗ durch gefährdet würden, stehen in gar keinem Verhältnisse zu dem höchst prekären Rechte, zu dessen Ausübung die Regierung den Ständen ausnahmsweise Einmal die Gelegenheit hat geben wollen.
Diese Erklärung stieß in der heutigen 11ten Sitzung auf keinen Widerstand. Selbst der Königliche Commissair begnügte sich im Wesentlichen mit formellen, gegen die Schärfe des Ausdrucks ge⸗ richteten Ausstellungen und fluͤchtete sich in der Hauptsache hinter sein Kommissorium, welches die in Betreff der Regierungs⸗Vor⸗ lagen regierungsseitig ertheilten Aufklaͤrungen und Ausstellungen als abgeschlossen betrachtet. — Auf die in der letzten Sitzung von Seiten des Berichterstatters gestellte Frage, ob die den fremden Mächten über die Budget⸗Vorlage regierungsseitig gemachten Mit⸗ theilungen denjenigen entsprächen, welche der frühere Commissair vor Ostern und der jetzige durch Verlesung der Königlichen Eröffnung vom 4. d. M. den Ständen habe zukommen lassen, erklärte der Königliche Commissair, nach höheren Ortes eingeholter Instrüuction, erwidern zu müssen, daß die Beziehungen der Regierung zu den fremden Mächten außerhalb der Kompetenz der Versammlung lie⸗ gen. Der Präsident protestirte aber gegen den in dieser Antwort etwa gegen den Ausschuß enthaltenen Vorwurf. Der Ausschuß sei berechtigt gewesen, den fraglichen Aufschluß zu verlangen, wenn es gleich der Regierung freistehe, denselben zu verweigern.
Nachdem Justizrath Rötger noch in Betreff der Frage, wie das Ausschuß⸗Bedenken einzurichten sei, da die Regierung die Ent⸗ gegennahme, im Falle die innern Zustände Schleswigs darin be⸗ sprochen wären, verweigert habe, ein Amendement angekündigt, schloß der Präsident die Vorberathung über den die provisorische Stellung Holsteins hinsichtlich der gemeinschaftlichen Angelegenhei⸗ ten betreffenden Theil des Ausschuß⸗Berichtes und setzte die Schluß⸗ berathung über den 2., 3. und 4. Theil auf morgen Mittag 12 Uhr an. (H. B. H.)
„— 9. Abril. Die Stäͤndeversammlung hat in ihrer heutigen
Sitzung fämmtliche Schlußanträge des Verfassungsausschusses ein⸗ stimmig angenommen. “
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Sachsen. Dresden, 9. April. Die Zweite Kammer er⸗ theilte dem von der Staatsregierung vorgelegten Nachweise über den Stand des Domainenfonds und die Veränderungen des Staats⸗ utes ihre Genehmigung und hat sodann die Berathung des De⸗ putationsberichts über die kurhessische Verfassungsangelegenheit begonnen. Von dem Abgeordneten Reiche⸗Eisenstuck wurde hierbei zu dem Majoritätsantrage, auf die Verfassung von 1831 zurück zu kommen, die Einschaltung beantragt: „im Fall eine andere Ver⸗ einigung zwischen Regierung und Stäͤnden nicht baldmöglichst zu Stande kommen sollte.“ (Dr. J.)
Weimar, 9. April. Zum höchsten Geburtsfest Ihbrer König⸗ lichen Hoheit der Frau Großherzogin fand am gestrigen Tage zu gewohnter Stunde große Cour statt, zu welcher sich außer den schon gestern genannten Fürstlichkeiten und Diplomaten auch die Königlich preußische Generalität von Erfurt und andere Personen von Distinction eingefunden hatten, später Tafel und am Abend Festtheater, an welchem mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Frau Großherzogin, so wie der Prinzessin Marie, Hoheit, auch die höchsten und hohen Gäste des Hauses Theil nahmen. Als zuerst Ihre Koͤnigliche Hoheit die Frau Großherzogin an die Brüstung der Loge vortrat, erscholl dreimaliger Tusch der Mufik und anhaltendes, lebhaftes Lebehoch⸗ rufen aus dem in allen Räumen dichtgedrängten Hause. Das Gleiche wiederholte sich beim Erscheinen Ihrer Majestät der Köni⸗ gin von Preußen der durchlauchtigsten Tochter unseres hoch⸗ verehrten Fürstenhauses. (Weimar. Ztg.)
Meiningen, 8. April. In der heutigen Sitzung genehmigte der Landtag vorläufig die bei dem Schiedsgericht einzureichende Schrift, wonach alle Theile des Domainen⸗Vermögens, einige unerhebliche Stücke ausgenommen, für das Land in Anspruch ge⸗ nommen werden sollen. Die Wahl des Schiedsgerichts wird in den nächsten Tagen stattfinden. Besonders verdient hierbei her⸗ vorgehoben zu werden, daß der Landtag das Schiedsgericht zwar eventuell anrufen wird, dasselbe aber zur Zeit nicht für zuständig erachtet, weil er das bezügliche Gesetz nicht für rechtsgültig be⸗ trachtet, dann weil er dasselbe anders interpretirt, als die Regie⸗ rung thut. (L. Z.)
Frankfurt a. M., 9. April. Von der gesetzgebenden Versammlung wurde als Zusatz zu dem Gewerbegesetzentwurf in der gestrigen Sitzung folgender Antrag angenommen: „Die Polizei⸗ taxen der Lebensmittel sind aufgehoben und wird hoher Senat er⸗ sucht, eine Revision der übrigen Taxen vornehmen zu lassen.“
Baden. Karlsruhe, 8. April. Heute sind in München Commissaire der bei der beantragten Abschaffung der Mainzölle be⸗ theiligten sechs Staaten zusammengetreten. Baden ist durch den Finanzrath Schmidt vertreten. (Karlsr. Ztg.)
Großbritannien und Irland. London, 8. April. Dem in Portsmouth kommandirenden Vice⸗Admiral ist der drin⸗ gende Befehl ertheilt worden, die Pacht „Victoria und Albert“ so rasch als nur möglich zur Abfahrt fertig zu machen, um Ihre Ma⸗ jestät die Kaiserin von Oesterreich von Madeira abzuholen und nach Triest zu fuüͤhren. Auch ist bereits nach Malta die Wei⸗ sung gegangen, alles in Bereitschaft zu halten, um die Vacht bei ihrer Ankunft daselbst, sei es auch mitten in der Nacht, ohne Ver⸗ zug mit frischen Kohlen zu versehen. 1 89 1
Heute Abend beginnt das Parlament wieder seine Sitzun⸗ gen. Sämmtliche Minister sind in der Stadt. 1G
Die Dampferflotte, die als Reserve gegenwärtig im Medway bei Chatham liegt, besteht aus 4 Divisionen. Die erste Division, die ihre Geschütze an Bord hat und, wenn es Noth thut, in wenig Tagen auslaufen kann, besteht aus 11 Schiffen mit 202 Kanonen und 1980 Pferdekraft. — Die zweite Division, die wohl keine Armatur und Provision an Bord hat. im Uebrigen aber segelfertig ist, besteht aus 29 Schiffen mit 733 Kanonen und 8600 Pferde⸗ kraft. — Die dritte Division zählt 22 Schiffe mit 310 Kanonen und 4600 Pferdekraft, und die vierte, deren Maschinen reparirt werden, aus 7 Schiffen mit 277 Kanonen und 2400 Pferdekraft. Die Reserve⸗Dampfflotte im Medway zaͤhlt somit zusammen 69. Fahrzeuge mit 1522 Geschützen und Maschinen von nominell 17,580 (effektiv über 24,000) Pferdekraft.
Nachdem für die Nothleidenden in Indien mit dem letz⸗ ten Postdampfer 20,000 Pfd. abgegangen sind, liegen heute weitere 8000 Pfd. zu demselben Zwecke bereit. Es sind dies noch immer blos Beiträge aus London. Das Ergebniß der Sammlungen in den Provinzstädten, in Schottland und Irland läßt sich noch nicht ermessen. 8
Die ausgefüllten Censuslisten sind im ganzen vereinigten Königreich heute aus allen Häusern wieder abgeholt worden. Es sollen zum Druck derselben über 200 Ctr. Papier gebraucht worden sein.
Frankreich. Paris, 8. April. Die „Patre“ meldet, daß schon wieder drei englische Linienschiffe nach dem Mittelmeere beordert sind.
Der „Moniteur“ veröffentlicht heute den Bericht, den der Akademiker Coste dem Kaiser über die Organisation der Seefischerei
Behufs Erweiterung und Erhöhung der französischen Seemacht erstattet hat. 8 Das Gerücht, als werde bei Chambery ein Lager errichtet werden, wird der „Indépendance“ als durchaus unbegründet be⸗ zeichnet. Die Zahl der Savohyischen, welche sich in die Annexion an Frankreich nicht fügen wollen, sondern sich für die italienische Nationalität entschieden haben, beläuft sich, wie aus Chambery ge⸗ meldet wird, auf 8400. 8 Die Redemptoristen⸗Congregation in Douai ist aufgehoben worden, und die auswärtigen Brüder bei den Redemptoristen in Lille und Hazebrouk haben die Weisung erhalten, Frankreich zu verlassen. 8 Aus Cochinchina wird gemeldet, daß dort am 13. Februar fast die ganze französische Flotte aus China eingetroffen war und der
spansche Bevollmächtigte, Oberst Palanca, am 8. Februar an
Bord der „Imperatrice Eugenie“ den Vice⸗Admiral Charner be⸗ willkommt hatte.
Italien. Turin, 7. April. Die Haussuchungen zu Genua in den Garibaldi'schen Bewaffnungs⸗Büreaus haben ein wichtiges Resultat ergeben. Die Behörde wollte wissen, ob von Garibaldi'schen Führern gegenwärtig Werbungen von Freiwilligen bet rieben würden; man fand aber in dieser Beziehung nichts als eine Anzahl von Briefen und Antworts⸗Copieen, worin auf An⸗ fragen wegen Eintrittes für den nächsten Krieg jedesmal geant⸗ wortet wurde: „Nein; denn es ist Garibaldi’'s ausdrücklicher Be⸗ fehl, daß für den Augenblick keine Anwerbungen, gleichviel, welcher Art, statt haben sollen.“
Garibaldi hat folgenden Brief an die „Gesellschaft für die italienische Einheit“ in Mailand gerichtet, welche ihm das Ehren⸗ Präsidium angetragen hatte:
ch nehme mit Dank das Ehren⸗Präsidium der Gesellschaft für die Einheit Italiens an. Ich bin stolz darauf, einer Gesellschaft anzugehören, welche so viel für die italienische Sache gethan hat und welche deren Emancipations⸗Bestrebungen vertritt. Das Mögliche zu thun, um Mittel aufzubringen und die Männer zur vollständigen Befreiung des Vaterlandes und zur Handhabung der Waffen vorzubereiten, so wie um sich von der feigen Furcht derer freizuerhalten, welche die italienische Ehre in den Koth gezerrt haben, und welche nicht zu begreifen vermögen, daß die italienische Nation, um die Fahne des Königs Galant-Uomo geschaart, den Angriffen aller Feinde die Stirn bieten kann, das sind die Pflichten jedes guten Italieners.
Mit Dankbarkeit und Liebe
Caprera, den 30. März 1861. b“
Neapel, 6. April. Der Herzog von Cazariello wurde wegen brieflichen Verkehrs mit König Franz II. verhaftet; außerdem fand die Verhaftung eines bourbonischen Comités statt. 3
Es geht das Gerücht, daß eine große „Verschwörung“ ent⸗ deckt sei, in welcher fünf Bischöfe verflochten sind.
Türkei. Aus Beyrut, 24. Maͤrz, schreibt der Spezial⸗ Korrespondent der „Post“: Die Zustande in Damaskus scheinen unruhiger Art. Vorige Woche sind über 1000 Personen von dort fortgezogen. Ich höre sogar, daß Abdel Kaders Algierer wegen dessen, was sie zum Schutz der Christen gethan, von den Moslems unlängst mißhandelt worden sind. In Hasbaya konnten die tür⸗ kischen Truppen, die vor einigen Tagen dahin gingen, nicht die Ka⸗ sernen beziehen wegen der Leichen, die darin seit Monaten noch unbegraben liegen. Sie warfen daher die (eben erst zurückgekehrten) Christen aus ihren Häusern und gebrauchten sogar einige der Häuser als Brennholz. Diese Christen sind natüͤrlich abgereist. Im Kesrowan, wo vor zwei Jahren ein Aufstand stattgefunden hat, zeigt sich leb⸗ hafte Furcht vor dem Ausbruch neuer Unruhen. Aus Konstantinopel erwarket man 6 Bataillone Infanterie und 3 Regimenter Kavallerie. Eine Anzahl verhafteter Drusen wurde unlängst nach Tripoli ge⸗ schickt; ungefähr 200 sandte man nach Konstantinopel. Heute wur⸗ den folgende Drusen der Haft entlassen: Sheikth Mahmud und seine drei Söhne. Morgen wird Amri Mahomed el Basalan, ehe⸗ maliger Kaimakan aus Shewifat, freigelassen werden. Das Urtheil, welches das außerordentliche Gericht in Beyrut über die türkischen und drufischen Gefangenen zu fällen beschloß, ist den europäischen Bevollmächtigten mitgetheilt worden. Sie erklärten sich sehr er⸗ staunt uͤber die unerklärliche Milde in der Beurtheilung der türki⸗ schen und die gleichmäßige Strenge in der Aburtheilung der dru⸗ sischen Angeklagten. Eine ziemlich lange Erörterung, die resultat⸗ los blieb, wurde von Fuad Pascha mit der Erklärung geschlossen, daß er über die Angelegenheit nach Konstantinopel berichten muͤsse.
Rußland und Polen. Aus Warschau, den 9. April, wird dem „Dr. J.“ telegraphisch gemeldet: Gestern haben die Volkszusammenrottungen sich wiederholt. Das Militair ist scharf eingeschritten; viele Verwundete und Todte. Infolge dessen ist die Stadt heute militairisch besetzt worden.
Ein zweites dem „Dr. J.“ zugegangenes loffizielles) Telegramm aus Warschau vom heutigen Tage lautet:
Gestern Zusammenrottungen vor dem Schlosse. Aufforderun⸗ gen zum Auseinandergehen erfolglos. Die Zerstreuung dc Kavallerie fand Wider and worauf in Eee 15 Infan nb 8
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