1861 / 101 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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25. April.

ten, General⸗Lieutenants von Alvensleben. 1682*

Ihre Majestät die Königin haben am vorigen Sonn⸗ tag dem Gottesdienste im Dom, gestern am Buß⸗ und Bettage jenem in der St. Mathäi⸗Kirche, Abends der liturgischen Andacht im Dom und hierauf der Ausführung der Bachschen Messe in der

Sing⸗Akademie beigewohnt.

Allerhöchstdieselben nahmen am Dienstag Abend von Ihrer Majestät der verwittweten Königin Marie von Sachsen auf dem

Anhalter Bahnhofe Abschied. “““ 8 8

Das Herrenhaus heschäftigte sich in seiner Sitzung am

23. d. M. mit Berathung der nach den Beschlüssen des Hauses

der Abgeordneten vorgenommenen Abänderungen der Gesetzentwürfe

wegen des Einzugsgeldes in den Provinzen Westfalen und Rhein, so wie wegen der Pensions⸗Berechtigung der rheinischen Gemeinde⸗ Forst⸗Beamten. Die zu allen drei Entwüͤrfen vorgeschlagene Ein⸗ schaltung der Worte „nach Anhörung der Provinzialstaͤnde“ wurde bei namentlicher Abstimmung mit 53 gegen 41 Stimmen abgelehnt, dagegen die Umänderung des Wortes „der Monarchie“ in

„Unserer Monarchie“ im Eingange des letztgenannten Gesetz⸗ entwurfes bei namentlicher Abstimmung einstimmig (88 Stimmen gegen eine, welche sich der Abstimmung enthielt) beschlossen.

Sachsen. Dresden, 24. April. Die Erste Kammer

beschäftigte sich heute mit den Differenzen in den beiderseitigen Kam⸗ merbeschluͤssen bezüglich der Militairgerichts und Militair⸗Straf⸗ prozeß⸗Ordnung, wobei die Kammer auf ihren früheren Beschluͤssen beharrte.

Die Zweite Kammer genehmigte in ihrer heutigen Sitzung, gemäß den Vorschlägen ihrer ersten Deputation, den Gesetzentwurf wegen der Verbindlichkeit zur Anwendung gestempelter (Tralles'⸗ scher) Alkoholometer und beschäftigte sich sodann mit der Petition des deutschkatholischen Landeskirchenvorstandes, bezüg⸗ lich deren. sie die verschiedenen Anträge ihrer dritten Deputation bis auf einen, einige in etwas modifizirter Gestalt, annahm und sich gegen zwei Stimmen demgemäß gegen die erklären beschloß. (Dr. J.;)

Altenburg, 23. April. In der

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Erlasse vorgetragen, wie sie bereits das höchste Propositionsdekret angekündigt hatte. Es befanden sich darunter insbesondere der Gesetzentwurf wegen Ausdehnung des Hypothekengesetzes auf die Guͤter in todter Hand, der Gesetzentwurf uͤber die prozessualische Behandlung der Beschädigungen fremden Eigenthums, der Erlaß wegen des Nachtrags zum Entwurf eines Civilstaatsdienerge⸗ setzes, so wie ein Erlaß wegen eines Nachpostulats von 40,000 Thlr. zum Bau eines Landesbank⸗ und Bibliothekgebäudes.

Meiningen, 23. April. Gestern berieth der Landtag die Ausschußberichte üͤber die schleswig-holsteinsche und kurhessische Frage. Betreffs der erstern war der Antrag gestellt: „Herzogliche Staatsregierung zu ersuchen, ihrerfeits mit den bundesrechtlichen Mitteln darauf zu wirken, daß für das gute Recht der Herzog⸗ thüͤmer Schleswig-Holstein eine thatsaͤchliche Entscheidung endrich eintrete.“ Betreffs der zweiten Frage lautete der Ausschuß⸗Antrag: „I. Gegen die von der deutschen Bundesversammlung durch den in der kurhessischen Verfassungsfrage gefaßten Beschluß vom 27. Maͤrz 1852 in Anspruch genommene Kompetenz, eine in anerkannter Wirksamkeit bestehende Verfassung eines deutschen Bundesstaates außer Wirksamkeit zu setzen, Verwahrung einzulegen. II Staatsregierung zu ersuchen, ihrerseits dahin zu wirken, daß in Kurhessen durch Festhaltung der rechtsständigen Verfassung von 1831 der verletzte Rechtszustand wieder hergestellt werde.“ Beide Ausschußantraͤge wurden angenommen, und zwar der über Schles⸗ wig⸗Holstein, dem auch der anwesende Staatsminister beistimmte, einstimmig ohne Diskussion, während bei dem Antrag über die kur⸗ hessische Verfassungsfrage das Ministerium den ihm im Ausschuß⸗ berichte gemachten Vorwurf, „daß es, die Begleitung der Regie⸗ rungen von Weimar und Koburg⸗Gotha in der eignen Curie ver⸗ schmähend, zu Instructionen sich veranlaßt gesehen hat, welche der Wahrung deutschen Rechtszustandes gerade entgegengesetzt sind,“ damit widerlegte, daß es der preußischen Auffassung über den blos provisorischen Charakter des Bundesbeschlusses zwar nicht beizu⸗ stimmen vermochte, sonst aber in seinem Votum auf ein die Forde⸗ rungen des kurhessischen Volkes befriedigendes vermittelndes Ver⸗ fahren gedrungen habe. (Dr. EEEEa.

Fra ebeiee heigem enen „Frrankfurt a. M., 23. April. Die offizielle Mittheilun über die E16“* Sitzung vom 20. Uhn lautet: 1.

Preuße Mittheilung, daß das von der Handels⸗

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5 Seine Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Militair⸗ und des Civil⸗Kabinets entgegen, und empfingen militairische Meldungen in Gegenwart des Kommandan⸗

gesetzgebungs⸗Kommission zu Nürnberg ausgearbeitete Handelsgesetz⸗ buch bei der preußischen Landesvertretung zur Vorlage gebracht, und daß Hoffnung auf dessen unveränderte Annahme vorhanden sei. Der Referent des bandelspolitischen Ausschusses nahm hiervon An⸗ laß zu der vorläufigen Anzeige, daß der Vortrag uͤber denselben Gegenstand bereits ausgearbeitet sei und demnäͤchst zur Vorlage kommen werde. 8

Auf Grund einer Anzeige der Bundeskassen⸗Verwaltung, daß der Fonds fuͤr Central⸗Verwaltung, für den letztmals am 5, Ja⸗ nuar v. J. ein Zuschuß bewilligt worden, nahezu erschöpft Fei ward eine Matrikular⸗Umlage in dem üͤblichen Betrage von 60,000 Gulden für die Central⸗Verwaltung beschlossen.

Unter den Militair⸗Angelegenheiten, welche zur Verhandlung kamen, kann bervorgehoben werden, daß ein Gutachten der Militair⸗ Kommission über das Verhältniß, in welchem der Zahl nach die

Staatsregierung zu

LEW“ 9 1 8 4 zweiten landschaftlichen Sitzung vom 19. d. wurden aus der Registrande mehrere höchste

Hohe

gezogenen zu den glatten Batterieen eines Armeecorps zu stehen

haben werden, den höchsten und bohen Regierungen zur Wuͤrdi⸗ gung empfohlen wurde, auch der Vollzug einer Uebereinkunft zur Sicherstellung gewisser Einrichtungsgegenstände für die Unterkunft der Kriegsbesatzungen in den Bundesfestungen zur Anzeige kam Endlich fand die allseitige Abstimmung über die Anträge statt, welche der Ausschuß für Militair⸗Angelegenhbeiten in der sechsten diesjährigen Sitzung vom 16. Februar l. J. über einzelne Vor⸗ fragen zur Revision der näheren Bestimmungen der Kriegsverfas⸗ sung des Bundes gestéllt hat; da aber die Beschlußziehung bis zur nächsten Sitzung verschoben wurde, so muß die Mittheilung des Ergebnisses dieser Abstimmung vorbehalten werden.

Noch ward die in der letzten Sitzung vorbehaltene Wahl eines Vermittelungs⸗Ausschusses für die Streitigkeit zwischen Hannover und Schaumburg⸗Lippe wegen des Steinhuder Meeres vollzogen und eine Eingabe der holsteinischen Stände⸗ Versammlung zu Itzehoe an die vereinigten Ausschuüͤsse verwiesen.

DOesterreich. Triest, 22 April. Se. Majestät der Kaiser wird, wie die hiesige Zeitung meldet, gegen Ende dieses Monats sich nach Triest begeben, um Ihre Majestaͤt die Kaiserin zu empfan⸗ gen, die, von Madeira kommend, in unserem Hafen landen wird.

Lemberg, 23. April. In der heutigen Landtagssitzung stellt Abgeordneter Smolka den Antrag, sich dafür zu verwenden, daß noch in diesem Jahre der Landtag wieder einberufen werde.

Großbritannien und Irland. London, 22. April. Ihre Majestaͤt die Königin hat, wie verlautet, die Herzogin von Wellington zu ihrer Ober⸗Hofmeisterin und ersten Hofdame ernannt, nachdem diese Stelle seit ihrer Thronbesteigung von der Herzogin von Sutherland bekleidet worden war.

Gegen die Abschaffung der Papiersteuer werden von verschie⸗ denen Seiten Petitionen ans Unterhaus vorbereitet. Die erste der⸗ selben, die wahrscheinlich schon heute Abend durch Disraeli einge⸗ bracht werden wird, stammt ven der Londoner Fondsbörse und zählt 400 Unterschriften.

Die indische Verwaltung hat, wie verlautet, ein Geschäft mit der Bank abgeschlossen, dessen Wirkungen sich wahrscheinlich auch auf den kontinentalen Geldmärkten sofort fühlbar machen werden. Sie kaufte ihr nämlich alles Silber ab, das ihr von dem Tausch⸗ geschäft mit der französischen Bank übrig geblieben war. Es waͤre das, dem letzten Bankausweise zufolge, eine Summe von 848,362 Pfd. St., und soll diese in verschiedenen Raten nach Indien ver— schifft werden. Da fuͤr genannte Summe von der Vank statuten⸗ mäͤßig Noten ausgegeben worden waren, wird deren Verkauf die⸗ selbe Wirkung haben, als wäre eine eben so große Summe Goldes aus der Bank genommen worden. Wozu aber das indische Ministe⸗ rium diese große Silbermasse verwenden will, ist vorerst noch Amts⸗ geheimniß.

Das Autograph des fünften und letzten Bandes von Mac⸗ aulay's „Geschichte von England“ ist im Handschriften⸗Departe⸗ ment des British Museum hinterlegt worden. Ein Theil des Manuscripts ist unter Glas und Rahmen gebracht.

Parlaments⸗Verhandlungen vom 22. April. Unterhaus⸗ Sitzung. Als das Haus im Begriffe steht, sich als Comité der Miittel und Wege zu konstituiren, bemerkt T. Baring, es sei in dem gegen⸗ wärtigen Augenblicke höchst wüͤnschenswerth, daß das Haus und das Land die Finanzlage vollkommen begreife, und daß es einsehe, wie es weder be⸗ friedigend noch sicher sei, ein Defizit durch Auskunftsmittel decken zu wollen die in Wahrheit nichts Ander es seien, als eine Erhöhung der National⸗ schuld. Sei es wohl weise, fragt er, Steuern nachzulassen, wenn der durch den Steuer⸗Nachlaß verursachte Ausfall nicht durch einen größeren Konsum wieder eingebracht werde, und wenn man die einmal abgeschafften Steuern nicht wieder einführen könne? Wenn es je eine Zeit gegeben habe, wo Vorsicht in Bezug auf die Behandlung der Finanzfragen angebracht ge⸗ wesen sei, so sei es die jetzige. Eine Vorsicht, die unter anderen Umständen

als übertrieben erscheinen könnte, müsse jetzt geradezu als Tugend betrachtet werden. Der Schatzkanzler habe bei N ee a. auf 180 0 Pfd. aus China gerechnet. Würde es aber nicht weise gewesen sein, das wirkliche Eintreffen dieser Summe abzuwarten, deren Ausbleiben den er⸗ warteten Ueberschuß in ein Defizit verwandeln würde? Man möge sich doch ja recht besinnen, ehe man eine der gegenwäͤrtig bestebenden Steuern abschaffe, es müsse denn die Abschaffung den Staatseinkünften einen Im⸗ puls geben. Wäre Letzteres nicht der Fall, so würde sich die Nothwendig⸗

rkeit herausstellen, die Ausgaben ganz bedeutend zu

beschneiden. Nun werfe aber der Schatzkanzler nicht nur einen Penny der Einkommensteuer über Bord, sondern wolle auch der Papiersteuer ein Ende machn. Er halte das Budget weder für sicher, noch für politisch, noch glaube er, daß dasselbe dem Lande gegenüber ehrlich auftrete. Lord R. Montagu hält das Aufgeben der Papiersteuer bei dem gegenwärtigen Stande der englischen Finanzen und in Anbetracht der bedenklichen politischen Zustände in

uropa und Amerika für eine sehr mißliche Maßregel. Bagxter ver⸗

tbheidigt das Budget und weist darauf hin, wie sachverständige Leute der

Meinung seien, daß Gladstone die Einkünfte für das Jahr 1861 1862 zu niedrig veranschlagt habe. Doch glaube er, daß die Ausgaben, wenn auch nur allmälig, bedeutend zu ermäßigen seien. Stanhope ist gegen den Theil des Budgets, durch welchen Steuern nachgelassen werden, und begreift nicht, wie von einem wirklichen Ueberschuß die Rede sein könne. Die Resolution des Unterhauses vom Jahre 1858 habe über die Papier⸗ steuer nur als über eine permanente Steuer den Stab gebrochen, und man habe damals nicht an den Fortbestand des Kriegszuschlages auf Zucker und Thee gedacht, der jetzt nach wie vor bestehen solle. Baillie glaubt nicht an den von dem Schatzkanzler herausgerechneten Ueberschuß von 1,900,000 Pfd. St. Die Abschaffung der Papiersteuer werde nur den Eigenthümern der Pennyblätter zu Gute kommen. Ewart hingegen spricht mit Wärme sowohl für die Abschaffung der Papiersteuer, wie für das Budget im Allgemeinen. Bentinck klagt den Schatzkanzler an, daß er in Durchführung freihändlerischer Grundsätze zu weit gehe. Der Beweis sei nicht geliefert worden, daß die Abschaffung der Papiersteuer der großen Masse des Volkes zu Gute komme, während der Nachlaß des Kriegs⸗Zuschlagszolles auf Zucker ohne allen Zweifel eine Wohlthat für die Armen sein würde. Bei Abschaffung der Papiersteuer seien nur zwei Zwecke, welche die Regierung verfolge, denkbar, die naͤmlich, sich die Unter⸗ stützung eines in seiner Treue wankenden Theiles ihrer Anhänger zu sichern, und dem Oberhause den Fehdehandschuh hinzuwerfen. Sir J. Paxton betrachtet die Abschaffung der Papiersteuer als eine sehr große Wohlthat für die Papier⸗Konsumenten, meint jedoch, die Papier⸗Fabrikanten seien im Allgemeinen für Beibebaltung der Steuer, weil sie sich ihr Monopol wahren wollten. Sir S. Northceote stellt eben so, wie Stanhope, in Abrede, daß beim Jahresschlusse auf einen Ueberschuß zu rechnen sei, und behauptet, daß, wenn man den gegenwärtigen Stand der Einkünfte als maßgebend zu Grunde lege, ohne Wiederauflegung von Steuern sich ein großes Defizit berausstellen werde. Es sei jetzt wahrhaftig nicht die Zeit, einen großen Theil der Staats⸗Einkünfte aus den Händen zu geben. Auf Antrag S. Fitzgerald's wird hierauf die Debatte vertagt, und der Schatz⸗ kanzler beraumt die Fortsetzung derselben auf Donnerstag an.

24. April. In der gestrigen Sitzung des Unterhauses bean⸗ tragte Duncombe die Vorlegung der Depeschen in Betreff der im ver⸗ gangenen Jahre nach Galacz geschmuggelten und durch englische Ver⸗ mittelung zurückgeführten Waffen. Er beschuldigte die Regierung der Parteinahme gegen Ungarn. Lord J. Russell erklärte, Oesterreich, die Türkei und Fürst Kusa hätten sämmtlich die Wegführung jener Waffen gewünscht. England wünsche ein friedliches Verhältniß Ungarns zu Oester⸗ reich, vermeide aber jedwede Parteinahme. Lord J. Russell verweigerte die gewünschte Vorlegung der Depeschen. Duncombe’'s Antrag ward mit 119 gegen 33 Stimmen verworfen.

Frankreich. Paris, 22. April. 8 der wie der „Moniteur“ amtlich meldet, den neuen türkischen Gesandten, Vely Eddin Pascha, in öffentlicher Audienz und großer Ceremonie, so wie aub den sich verabschiedenden kurhessischen Gesandten, Herrn v. Baumbach, empfangen.

Die Akademie der moralischen und politischen Wissenschaften hat vorgestern an des verstorbenen Laferrieète Stelle Herrn. Renouard mit 33 ven 35 Stimmen zum Mitgliede ernannt.

Ein Blatt aus Nantes theilt mit, daß es die Note der offi⸗ ziösen Blätter in Betreff der Wegnahme der Broschuͤre des Her⸗ zogs von Aumale nicht zu reproduziren wage, weil ihm vom Prä⸗ fekten verboten worden sei, der Broschüre zu gedenken. Die Blät⸗ ter in Bordeaux veröffentlichen die Note und lassen nachstehende Nachricht auf sie folgen: „Gestern wurde in unserer Oper „„Char⸗ les VI.““ aufgeführt. Der Erfolg war vollständig. Das Publi⸗ kum hat die Wiederholung des zweiten Theiles der Ouvertüre ver⸗ langt, welche eine der Hauptstellen des Stückes „La France a hor- reur du servage“ entwickelt. Diese Arie selber mußte viermal wiederholt werden. Im ersten Akte, als der Dauphin erklärt, daß Frankreich seine verlorene Freiheit wieder erlangen werde, brach ein unbeschreiblicher Sturm von Acclamationen und von Hurrahs aus.“

23. April. Der „Moniteur“ läßt sich heute über die pol⸗ nische Frage vernehmen. Die Note, über welche bereits telegra⸗ phisch berichtet, lautet wörtlich folgendermaßen:

„Die Ereignisse von Warschau sind einstimmig von der fran⸗ zösischen Presse mit den Gefühlen der altherkömmlichen Sympathie beurtheilt worden, welche Polen stets im Westen Europa's erregt hat. Diese Theilnahmebezeigungen würden indessen der Sache, welcher sie gelten, schlecht dienen, wenn sie die Wirkung hätten, die öffentliche Meinung durch die Vorspiegelung (supposer) zu beirren, als ermuthige die Regierung des Kaisers (Napoleon) Hoffnungen, die sie doch zu erfüllen außer Stande sein würde. Die hochherzigen Ideen, von denen der Kaiser Alexander ununter⸗ brochen feit seiner Thronbesteigung sich beseelt gezeigt hat und für welche die große Maßregel der Bauernbefreiung so laut zeugt, sind ein sicheres Pfand für seinen Wunsch, auch die Verbesserun⸗ gen zu verwirklichen, welche die Lage Polens zulässig macht, und man muß wünschen, daß er daran nicht durch Manifestationen

v

Gestern hat der Kaiser,

verhindert werde, die dazu angethan sind, die Würde und die po⸗ litischen Interessen des russischen Reiches mit den Planen seines Souverains in Widerstreit zu setzen.“

In Erwartung des Abschlusses des Handels⸗Vertrages zwischen Frankreich und dem Zollverein haben die Herren Dumenil Leblé in Havre eine durch Segelschiffe unterhaltene Reihefahrt zwischen Habvre und Stettin gegründet und bereits sieben Schiffe expedirt, während ein achtes noch in Ladung liegt. Nach Abschluß des Handels⸗Vertrages beabsichtigt das oben genannte Haus an Stelle

der Segelschiffe Dampfer in Fahrt zu setzen.

Spanien. Aus Madrid, 22. April, wird telegraphirt: Die „Correspondencia“ widerlegt das Gerücht, Spanien wolle die Wiedereinverleibung der Republik San Domingo ablehnen; in der letzten Konferenz habe der Abgeordnete von Hahti um das spanische Protektorat nachgesucht.

Unter dem 23. April wird telegraphirt, daß das Kabinet in den Cortes in Folge einer Interpellation erklärte, es habe die Veröffentlichung des Aumale'schen Briefes nicht gestattet, um in gutem Einvernehmen mit einem befreundeten Lande zu bleiben.

Italien. Garibaldi hat mit seinen Generälen am 21. April eine Berathung gepflogen, in welcher die Majorität der Anwesenden sich für Anschluß an Cavour’'s Politik aussprach. Die Generäle haben, wie der „Lombardo“ berichtet, Hoffnung, daß auch Gari baldi diesem Beschlusse beitreten werde. In Folge der aufregenden dreitägigen Parlaments⸗Schlacht hat Garibaldi sich auf einige Tage an den Comer⸗See zurückgezogen.

Der Garibaldi'sche Antrag auf Wehrhaftmachung der Nation, welcher, wie gemeldet wurde, in der nächsten Sitzung des Abge⸗ ordneten-Hauses (22. April) auf die Tagesordnung kommen sollte, wird demnach in Garibaldi's Abwesenheit debattirt werden. Dieser Entwurf lautet:

Art. 1. Die Nationalgarde wird im ganzen Königreiche nach den in den alten Provinzen in Kraft stehenden Gesetzen unter den Abändeeun⸗ gen, die in den nachfolgenden Artikeln enthalten sind, organifirt.

Art. 2. Die zum Kriegsdienste ausgesonderten Corps nehmen die Benennung „Mobilgarde“ an. Diese Garde wird nach den Regeln des Landheeres in Divisionen gebildet.

Art. 3. Zum Eintritt in die Mobilgarde werden alle Bürger, welche 18 Jahre alt und noch nicht über 35 Jahre hinaus find, berufen.

Art. 4. Die Waffen, die Uniform, die Equipirung, die Pferde und das gesammte Kriegsmaterial, dessen die Mobilgarde bedarf, kommen auf Rechnung des Staates und werden von demselben geliefert.

Art. 5. Das Kontingent der Mobilgarde wird nach Provinzen, Kreisen und Aufgeboten im Verhältnisse der Einwohnerzahl vertheilt; die Soldaten werden gemäß den Gesetzen über die Nekrutirung der Armee und gemäß den übrigen in Kraft stehenden Gesetzen zum Dienste einge⸗ rufen; die Dienstzeit wird kraft Art. 8 des Gesetzes vom 27. Februar 1857. eregelt. 8 Rürt. 6. Vom Eintritte in die Mobilgarde sind indeß befreit: 1) die⸗ jenigen, welche dem Land⸗ und Seeheere angehören; 2) welche dem Spezial⸗ Reglement gemäß als dienstunfähig erkannt werden; 3) welche einzige oder aͤlteste Söhne sind, oder, in Ermangelung eines einzigen oder ältesten Sohnes, die Enkel einer Mutter oder Eltermutter, die Wittwe ist, und in deren Ermangelung die Enkel eines Vaters oder Eltervaters von 70 Jahren; 4) welche die Aeltesten von Familien, die des Vaters und der Mutter beraubt, oder die einzigen arbeitsfähigen Söhne besagter Familien sind; unter den gleich arbeitsfähigen Brüdern werden die bereits für die Aushebung oder die Mobilgarde eingeschriebenen nicht mitgezählt. Das fehlende Maß ist kein Grund der Befreiung. 1 .

Art. 7. Die Mobilgarde ist im Dienste den Kriegsgesetzen und der Kriegsdisziplin unterworfen. “] 8

Art. 8. Dem Ministerium des Innern wird ein Kredit von 30 Mill. Fr. eröffnet, um für Bewaffnung der Nationalgarde im ganzen Königreiche Fürsorge treffen zu können. Besagte Summe von 30 Millionen soll aufs Budget des Innern unter folgender Rubrik eingeschrieben werden: „Waffen⸗ lieferung für die Nationalgäarde,.“...

Es ist bereits fruͤher gemeldet, daß die vertriebenen Fürsten: der Großherzog von Toscana, der Herzog von Modena und der König von Neapel, in den ersten Tagen des April gegen den Beschluß des italienischen Parlamentes, in Folge dessen Victor Emanuel II. den Titel eines Königs von Italien angenommen, Einsprache erhoben haben. Die päpstliche Regierung hat zehn Tage später, am 15. April, gleichfalls gegen den italienischen Köͤnigs⸗ titel protestirt. Das Rundschreiben Antonelli’'s an die diplomati⸗ schen Agenten der römischen Curie lautet nach der „Independance Belge“, wie folgt:

Ein katholischer König, heit bringt, jedes Recht verachtet,

der jeden religiösen Grundsatz in Vergessen⸗ jedes Gesetz mit Füßen tritt, nimmt, nachdem er nach und nach das erhabene Haupt der katholischen Kirche um den größten und blühendsten Theil seiner rechtmätigen Scebeer gen beraubt hat, jetzt den Titel „König von Italien“ an. 8

er auf den kirchenschänderischen Raub, den er bereits verübt und den seine Regierung auf Kosten des Patrimoniums Petri vervollständigen zu wollen schon offen erklärt hat, den Stempel drücken. Obschon der heilige Vater bei jedem neuen Angriffe auf seine Souverainetät feier⸗ lich protestirt hat, so muß er doch nicht minder jetzt einen neuen Proteft gegen den Streich erheben, mit welchem man einen Titel annimmt, der die Unrechtmäßigkeit so vieler früheren Gewaltstreiche geseblich machen soll. Es würde überflüssig sein, hier an die Heiligkeit des