8 8 8 IA iEnhs 1nsasKxEN 1 8 8
8478 bis 8480. 8483 bis 8500., 8302 bis 8506. 878 - versumpfender Rückstau verursacht wurde, sondern dadurch, daßs) Infanterie des stehenden Heeres auszubilden. der Regel drei Jahre.
8799 bis 8822. 8824 bis 8834. 15,570 bis 15.,573 1 müch sei b 15,593. 1 “ — ,573. über das Bachufer abfließende Wasser nach seinem Laufe uüber lufenthalt in derselben dauert in der
88. 8 19s 8e 1 15,624. 8 N.sche Grundstück auf das unterhalb liegende M. sche Grund⸗ 2) Auf die Beförderung zum Unteroffizier giebt aber der Auf⸗ 1 IE““ 170 Stück uͤber 10,625 stüͤck abfließt, und es ist mindestens zweifelhaft, ob die Kompetenz enthalt in den Unteroffizier⸗Schulen an und für sich noch ZI 1“ e der Polizei⸗Behörde „die Naͤumung, der Bäche und Gräben an- keinen Anspruch, dieselbe hängt vielmehr von der Führung, Verzeichniß Iöe“ uordnen, so weit reicht, auch dergleichen Beschwerden, wie der ddeen erlangten Dienstkenntnissen und dem Eifer jedes Ein⸗
„† der aus den bisherigen Verloosungen noch rückf Nu 1 . zeilichen W ledi zelnen ab. 8 tänd .M. hier erhebt, im polizeilichen Wege zu erledigen. 8 nen ab. * 1 1 von Prioritäts⸗Aetien Saoch 88 8. 9 Kumne 8 12a82n bleibt durch den Prozeß die Befugniß der Polizei⸗ 3) Die Zöglinge der Unteroffizier⸗Schulen stehen unter den mili⸗
1 ae. Peiche haege. 16 . 18 6.2 4 Behörde, wegen des öffentlichen Interesses, wegen des wirthschaft⸗ b tairischen Gesetzen, wie jeder andere Soldat des Heeres, und Bei der beute fortgesetzten Fzehung der ten Klasse 123ster 1 “ P ““ lichen Bedarfs an reinem Wasser, nach §. 15 des Gesetzes vom hmerden nach ihrem Einireffen dei den Unteroffizier⸗Schulen 1 r.
. 11 — 243 „ 1 Die Köniali F 2 aauf die Kriegsartikel verpflichtet. Königl. Klassen⸗Lolterie sielen 2 Gewinne zu 5000 Thli, auf Nr. Nr. 1728 bis 1128. 1789 ie 1ia. 199G58 684. 9131. 9140 g18 28. Februar 1843 einzuschreiten. Die Königliche Regierung er f — pflich
Lotterie 1 173 lber an, daß in dieser Beziehung die Erörterung der 4) Bei dem einstigen Uebertritt der Zöglinge in das Heer steht 37,436 und 57,869. 7 Gewinne zu 2000 Thlr. auf Nr. 5569, 13,912. 13,919. 13,920. 13,931. 23,204. 23,207 bis 23, 1 tnnf 4578 l 1ü folgt i Sie mö s ines bestimmte ils ni 21,474. 25,496. 33,379. 66,839. 81239 und 85,451. bis 23,218. 23,871. 23,872. 23,884. 23,885. 97 bis 23,209. 23,215 Sache noch nicht genügend erfolgt ist und Sie möge daher alsbald ihnen die Wahl eines bestimmten Truppentheils nicht frei,
41 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 1771. 2311. 3448 Serie II. à 62 ½ Thlr. mit der Vervollständigung der Verhandlungen vorgehen, damit die, indem ihre Vertheilung lediglich von dem Bedürfniß in der
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 8 Medizinal Angelegenheiten.
1“ 8 1““
Am Gymnastum zu Elberfeld ist die Anstellung des Schul⸗ E Grosch als Ordentlicher Lebrer genehmigt worden. 8
.“
1
1 2 Nr. 10,729. 1 inend zu weit getriebene Beschraͤnkung des N. in der B⸗: Armee abhängt, weshalb die damit nicht im Einklange rrr “ — 20,175. 23,9 13. 24,832. 10,845. 19739. 19,732 1e“ 789,83⁄ 139 S3. 89 8n. nuan des Dorfbaches aufhört. 8 8 stehenden Wünsche der Zöglinge oder ihrer Angehörigen nur
29444 20,759. 21975 36,140. 57 225 41 409. 44355. 47,176. 18,759 bis 18,761. 18,767. 18,768. 20,398. 20,399. 20,402. 2 Die den Bach verunreinigende Leitung desselben wird sich an⸗- mm ganz besonderen Fällen berücksichtigt werden.
50,328. 50,418. 51, 8 e 57, * 62,403. 62,750. 70,338. hb“ eeenewenehen scheinend leicht abstellen und fuͤr die Zeit des knappen Wassers eine 5) Der in eine der Unteroffizier⸗Schulen Einzustellende muß we⸗ 71,423. 72,068. 74,651. 76, 53. 83,537. 84,647. 85,911. 87,953. 111“ geeignete Regulirung der Waͤsserungszeit einführen lassen, so, daß nigstens 17 Jahre alt sein, darf aber das 20. Jahr nicht 88,759. 90,588. 91,049. 91,365. 91,510 und 94,353. 1455 bis 1458. 1460 bis 1463. 1466. 1467. 1484. 4026. die verschiedenen Interessen sich vereinggen. Es bedarf nach . 156 vollendet haben.
55 Gewinne zu. 500 Thlr. auf Nr. 725. 2403. 3412. 4010. 4032 bis 4035, 4038. 4012. 4045 bis 4011. 4150. 4020. Entscheidung der Königli über di 6) Der Einzustellend indestens 5 ei
9969. 10,876. 11,934. 12,668. 12738 4 4156. 4159. 4160. 4165 416 21. A8 4. z, c. der eigenen Entscheidung der Königlichen Regierung über diesen] 6) Der Einzustellende muß mindestens 5 Fuß 1 Zoll groß sein 9969. 10,876. 11,934. 12,668. 7738. 13,207. 13,507. 55,425 bis 25,427 25 436 1s 85 88 . e Se 25,419. Gegenstand und die Orts⸗Polizeibehörde hätte alsbald die Ver-⸗: unnd die im §. 31 der Instruction für Militairärzte bezeich⸗
9. 33,709. 36,038. 38221 10861. 41,112 — Serie I. à 622 Thlr . handlungen zu dieser Entscheidung vorbereiten und vorlegen sollen. „ nete Körper⸗Constitution besitzen.*) “
42,135. 45,187. 45,458. 46,142. 54 251. 54,703. 51981 EEE1 108, 11h3 8 4198,3900 4177 10312 “ 9 Er g. Lecrlic 1r e g 2262 s Herr. a Anstoß
8 . 2 291. 24, 8 8 1. 24, 1 b ,5. 8 z, F 1 2 8 „ 7. — 8 d b htig 8
1“ 59,597. 61,922. 62,388. 63,566. 66,233. 68,649. 16,216 bis 16,223. 18,968 bis 19399 18498 18 94. 1929, Der Minister fuͤr die landwirthschaft. Der Minister des Innern. lesen und die vier Spezies rechnen können.
8 1 42 93,726 79,216. 79,957. 80,147. 86,459. 88,238. 90,310. 18,988. 18,991. 18,995 bis 19,006. 19,008 bis 19,011. 19,014. lichen Angelegenheiten. 9) Er muß sich bei seiner Ankunft in Potsdam resp. Juͤlich da⸗
90,942. 93, 26 und 94,973. 8 19,015. 19,017. 19,018. 8 De--eeeeeeeemmher. zu verpflichten, für jedes Jahr des Aufenthalts in einer der
„„75 Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 4015. 4384. 4515. 4967. Berlin, den 13. April 1861. 1“ “ 2 Unteroffizier⸗Schulen zwei Jahre im stehenden Heere zu dienen
6411 7357, 7986. 9450. 10,034. 12,469. 13 245. 13,473. 14,860. FFonigliche Hauptverwaltung der Staatsschulnrn. IA1.“ Außerdem hat derselbe die gesetzliche dreijäbrige Dienstzeit ab⸗ 15,184. 15,228. 17,699. 22,977. 24,034. 25,777. 1“]; 5 II Guenther. Löwe. die Königliche Regierung zu N. zuleisten, worauf jedoch die Dienstzeit in den Unteroffizier⸗ 29,811. 32,150 36/665. 40,482. 42,021. 43,725. 44,239. 45,249. 1“ 1 8 “ Schulen angerechnet wird. Es wüͤrde sich demnach beispiels⸗ 46,011. 46,874. 47,074. 47,151. 47,356. 48,438. 48,490. 48,59 nã‚. 111“A“X“ 111A*“ weise die Dienstverpflichtung eines Zöglings, der wegen be⸗ 49614. 50,885. 51,928. 32,298. 52,331. 53,152. 33871. 54417.. Eo11“
56,116. 56,350. 61,546. 61,602. 62,423. 62,585. 63,217. 63,655.
sonders guter Führung und Ausbildung schon nach zwei⸗ jährigem Aufenthalt in der Unteroffizier⸗Schule einem Trup⸗ pentheil überwiesen wird, wie folgt gestalten: Zur Komplet⸗ tirung seiner gesetzlichen dreijäͤhrigen Dienstzeit noch ein Jahr, für den zweijährigen Aufenthalt in der Unteroffizier⸗Schule 4 Jahre, mithin im Ganzen 5 Jahre. Er muß mit Schuhzeug und Waͤsche so versehen sein, wie jeder in die Armee eintretende Rekrut. Ingleichen mit 2 Thalern, um sich nach seiner Ankunft in der Unteroffizier⸗ Schule das nöthige Putzzeug ꝛc. beschaffen zu können. Behufs Aufnahme in eine der Unteroffizier⸗Schulen hat sich der Betreffende persönlich bei dem Landwehr⸗Bataillons⸗ Kommando seiner Heimath zu melden. Auch ist eine persön⸗ liche Meldung bei dem Kommando der Unteroffizier⸗Schulen zu Potsdam und Iülich für diejenigen zuläfsig, welche sich in Wilhelm 8 Potsdam resp. Juͤlich oder in der Naͤhe dieser Orte auf⸗ faaalten. Der die Aufnahme Nachsuchende hat sich einer Prü⸗ 88 hsfung zu unterwerfen und nachbezeichnete Papiere berzu. “ 111 5 Tanfschein:; 6 an — “ “ Vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird hierdurch mit b) Führungs Aiteste seiner Ortsobrigkei seines Lehr⸗ dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gerach, daß danach Hpi 6 die Zustimmung seines Vaters oder Vormundes zum Ein⸗ 1. d. Mts. ab zu verfahren ist. “ 1 tritt in die Unteroffizier-Schule, beglaubigt durch die Berlin, den 27. März 1861. I“ ritt in die Unteroffizier⸗Schule, beglaubigt durch Der Kriegs⸗Minister Ortsbehörde. Dieselbe kann durch die mündliche proto⸗ — von Roon kollarische Erklärung dieser Personen beim Landwehr⸗ Bataillons⸗Kommando resp. bei dem Kommando der be⸗ treffenden Unteroffizier⸗Schule ersetzt werden. 6 Die Zutheilung zu einer der beiden Unteroffizier⸗Schulen erfolgt Seitens des Kommando'’s der Unteroffizier⸗Schule zu Potsdam. Es wird hierbei auf die Wuünsche der Freiwilligen möglichst Rücksicht genommen werden.
TT11. E1* “ 8 “ Ministerium 855* die landwirthschaftlichen 1“ 11““ 72,9614. 73724. 78,320. 78,773 81 134. 82,031. 89,66, 8 jin 3 „a N3 Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 11. April 1861 84078. 81472. 89,165. 87,628. 91438. und 9936. 978. Ze cheid vom 30 Mörz 1861 — die Zulafsigkeit hetrs enb. d46⸗Sha1988⸗⸗Ca chunag, ürchie a us Berlin, den 27. April 1861. 8— des Rechtsweges bei privatrechtlichen Streitig⸗ 1 13“ 1“
Koöͤnigliche General⸗Lotterie⸗Direction. 8 1 b 1 keiten uͤber die Ableitung von Rieselwasser über Ich will auf Ihren Vortrag hierdurch genehmigen, daß für ein Grundstück betreffend. 8 die Naturalquartiere der aus der Garnison beurlaubten Mann⸗
schaften vom Feldwebel abwärts der tarifmäßige Servis ohne Unter⸗
brechung fortgezahlt werde, wenn das Quartier für den Abwesenden
Den von der Königlichen Regierung in der Pro eßsache d es
889 reservirt bleibt und die Rückkehr desselben im Laufe de n
Monats erfolgt. “ “ 8 .“ 1“
Gärtners N. wider den Gärtner M beide 1
wid. Gärt zu N., erhobenen Kom⸗
petenz⸗Konflikt können wir nicht für begründet üin d⸗ und haben 1 ö v. Mts. bei Ruͤck. Berlin, den 11. April 186—ͤ.
v1““
64,418. 64,511. 64,640.
64,864. 66,998. 69,437. 71,566. 71,68383S.
enr
35 1u“
altung der Staatsschulden.
Haupt⸗Verw
Bekonntmachung bom 13. April 1861 — betef⸗
en, gte 12e Verloosung von Riederschlesisch⸗ wie wir Ihr auf den Bericht vom 19. * Märkischen Eisenbahn „Prioritäts⸗Actien C gabe der eingereichten Akten erwidern, den Antrag auf Einstellung 111u““ 98 des Rechtsverfahrens auf Grund des §. 11 des Gesetzes vom 46 8
8 Ists tE. 8. April 1847 heute zurückgenommen.
„.In der heute öffentlich bewirkten 12ten Verloosung irtDis Polizei⸗Behörde ist gegen die Bewäͤsserungs⸗Anla Prioritäts⸗Actien, der Niederschlesisch⸗Markischen dheusen Gärtners N. aus zwei Gründen eingeschritten z sind die in dem nachstehenden Verzeichnisse (a) aufgeführten Num⸗ 2) wegen des privatrechtlichen Interesses des Gärtners M.,
mern gezogen worden. Dieselben werden den Besitzern mit der weeccher sich üͤber Versumpfung seines Grundstuͤcks durch das
Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und abgeleitete Wasser beilagte,
Rückgabe der Actien nebst den bazu gehörigen nicht mehr zahlbaren wegen des öͤffentlichen Interesses der Gemeinde N., welcher
Zins⸗Coupons Ser. II. Nr. 6 bis 8 vom 1. Juli d. J. do in den dasl Koche Und Trinkwasser durch den J. theils entzogen gewöhnlichen Geschaͤftsstunden bei der Hauplkasse der Nieder⸗ iheils verunreinigt wurde. schlesisch⸗Märkischen Eisenbahn bierselbst zu erheben Die Klage vom 30. Oktober 1860 hat es nur mit dem ersten „ Der Betrag der etwa fehlenden Zins⸗ Coupons wird vom Punkte, dem privatrechtlichen Interesse des M., zu thun. 8 Kapitale gekürzt. Kläger sucht nachzuweisen, daß der Verklagte kein Recht habe, Vom 1. Juli b. J. ab hört die Verzinsung dieser Prioritäts⸗ der Ableitung des Rieselwassers über sein Grundstück zu wider⸗ Actien auf. sprechen, weil — abgesehen von anderen Gründen — das Wasser Hangleich 5 die bereits früher ausgeloosten und noch dorhg ce nahanaan tsfr rucsständigen, in dem nachstehenden Verzeichnisse aufgeführte io⸗ Proevsfea ung hat keinerlei Veranlassung, die Führung eines itäts⸗Actien hierdurch wiederholt und 1g Betheführ 11b solchen Prozesses . hindern. Sollte der Fnas barf eäe fen, daß die Verzinsung derfelben bereits mit dem 1. Juli hat die Polizei⸗Behörde aus diesem Gesichtspunkte sich nicht Jahres ihrer Verloosung aufgehoͤrt ht. 8 weiter um die N.schen Stauanlagen zu bekümmern, und das ist Berlin, den 13. April 1861. 8 um so weniger zu beklagen, als das Einschreiten der Polizei⸗
gez.)
1““ ““ 8 8 8 8 8 8*8
8 8 8 v““
““ 82 “ Erlaß vom 18. April 1861 — betreffend richten für diejenigen Freiwilligen, welche in
die Unteroffizier⸗Schulen zu Potsdam und Iülich ) Ist die Prüfung erfolgt, so hat der Freiwillige einer möglichst eingestellt zu werden wünschen. 8 khaldigen Entscheidung uͤber seine Annahme oder Nichtannahme
-Eeeeeeee Die nachfolgenden (a.) „Nachrichten für diejenigen Freiwilli⸗
*) Auszug aus der Instruction für die Militair⸗Aerzte zur Unter⸗
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Gamet. Guenther. Löwe.
a.
gezogenen, durch die Bekanntmachuug der
g der Staatsschulden vom 13. April 1861 am 1. Juli 1861 gekündigten Prioritäts⸗Aetien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Abzuliefern mit Zins⸗Coupons Ser. II. Nr. 6 bi 8.
h 8 s 793. 1170 bis 1199. 4983 bis 4987. 4980 25. 5926. 5928 bis 5955, 8529 bis 8558. 18021 18,5871 bis 18,614. 18,864 bis 18,868. 21,813 bis 21,839. 215 Stück über 21,500 Thl
behörde im Interesse des M. gesetzlichen Boden steht.
Denn einer polizeilichen an hs Gesetzes vom 28. nicht. Eine polizeiliche Vermittelung n § hat derselbe 1Hn Anspruch ö Felg die Polizei ⸗Behörde diejenigen Nachbarn, welche sich eine Bewaͤsserungs⸗Anlage beeinträchtigt glauben, auf den Rechts⸗ weg verweisen. Ausnahmsweise kann allerdings 1 noch einschreiten, wenn durch die Stauanlage die Bach auf nachtheilige Weise gehemmt wird, nach §. 10 des Vor⸗ fluth⸗Gesetzes vom 15. November 1811 und §. 7 des Gesetzes vom 28. Februar 1843. Nun klagt zwar der M. über Versumpfung,
überhaupt auf einem zweifelhaften
und 24 I1. c
dieselbe ist aber nicht sowohl dadurch entstanden daß dur Stauanlagen in dem Bach ein nachtheiliger, die N.üra,de
Genehmigung bedarf der N. nach Februar 1843 zu seinen Stauanlagen
In solchen Fällen muß durch
die Polizei den⸗ Vorfluth in dem
gen, welche in die Unteroffizier⸗Schulen zu Potsdam und IJülich eingestellt zu werden wünschen“, werden hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 1 Für die Provinzial⸗Landwehr⸗Bataillone wird eine entsprechende Anzahl der beregten Nachrichten seitens des Allgemeinen Departements den General⸗Kommandos zugehen. “ v“ Kriegs⸗Ministerium. pon Ron.
1“ 1“ MX“ 8 8 v“ Nachrichten für di jenigen Freiwilligen, die Unteroffizier⸗Schulen zu Potsdam un eingestellt zu werden wünschen.
1) Die Unteroffizier⸗Schulen haben die Bestimmung, Unter⸗
8 8 9 8 * 85 “
Kriegs⸗
uchung und Beurtheilung der Dienstbrauchbarkeit oder Unbrauchbarkeit ngenschrgen Rekruten resp. Soldaten ꝛc. vom 9. Dezember e; §. 31. Nothwendige körperliche Eigenschaften der zum freiwilligen in⸗ rtritt in die Schul⸗Abtheilung (jetzt Unteroffizier⸗Schule) sich 9 7 dneene “ sich meldenden Frei Die zur Einstellung in die Schul⸗Abtheilung sich den Frei⸗ willigen süülen sehslung 17 Jahre alt sein, das 20. Febenssübr b⸗⸗ noch nicht vollendet haben, mindestens 5 2“ (nunmehr mindestens üh 9 groß, vollkommen gesund und frei von körperlichen Gebrechen sahh. ’ er⸗ den sie Behufs ihrer Anmeldung zum Eintritt in die Schul⸗ Küshes ung ärztlich untersucht, so brauchen sie, um für einstellungsfähig erklärt wer⸗ den zu können, zwar nicht schon vollkommen felddienstfähig zn sein, muͤssen aber frei von körperlichen Fehlern, Gebrechen und Peprnehmbaren An⸗ lagen zu chronischen Krankheiten sein und nach Maßgabe ihres Alters so kräftig und gesund erscheinen, daß fie die begründete Aussicht gewähren,
bis zum Ablauf ihrer Dienstzeit in der Schul⸗Abtheilung vollkommen feld dienstbrauchbar zu werbe 841
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