1861 / 113 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

81 4)

8 b“

richt† eue..... 17

In der Gewinn⸗Bekanntmachung vom 9. Mai cr. ist ein uf Nr. 64,892 abgedruckt, es muß aber

8 8 8 111“

Justiz⸗ Ministerium. 1

Deerr frühere Obergerichts⸗Asseffor Wiesner in Stettin ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Cammin und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Stettin, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Wollin, ernannt worden.

Tages⸗Ordnung. des Herrenhauses— am Sonnabend, den 11. Mai 1861, Vormittags 10 Uhr.

1) Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über die Redaction des Verbesserungs⸗Antrages zu dem Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Allge⸗

meinen Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845.

2) Bericht der Justiz⸗Kommission uͤber Petitionen.

3) Bericht der Kommission für Landes⸗Kultursachen über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ergänzung und Ab⸗ änderung des Gesetzes vom 15. April 1857, bezüglich der Beg der den geistlichen ꝛc. Instituten zustehenden Real⸗

asten.

4) Dritter Bericht der Petitions⸗Kommission.

49ste Sitzung des Abgeordnetenhauses 1 am Sonnabend, den 11. Mai 1861, Vormittags 10 Uhr. 1) Fortsetzung der Berathung des ersten Berichts der Kommission für Finanzen und Zölle uͤber Petitionen.

2) Bericht der vereinigten Kommissionen für Finanzen und Zoͤlle uund für das Justizwesen über die Petitionen. a) des Ober⸗Regierungs⸗Raths a. D. Oelrichs zu Gr.⸗ . Raake, Kreis Trebnitz; 111“ ““ ;—“ m Beseitigung der in der Provinz Schlesien noch hebung kommenden Zucht⸗ und Armenbaus⸗Gefäͤlle. ) Bericht der vereinigten Kommissionen für Bergwerks⸗Angele⸗ und fuͤr Finanzen und Zölle über verschiedene

vs wevaveene27 ste Gitzung

8

8

zur Er⸗

Petitionen. Vierter Bericht der Kommission für das Unterrichtswesen über Petitionen, betreffend den Erlaß des Unterrichtsgesetzes. 5) Vierter Bericht der Kommission für die Agrar-⸗Verhältnisse über Petitionen. 6) Fünfter Bericht der Kommission für das Gemeindewesen über

Petitionen. 8

) Achter Bericht der Kommission für Petitionen.

Sern IIIS

Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst zu Solms⸗Lich zund Hohen⸗Solms, nach Lich.

Se. Excellenz der General der Infanterie und General⸗Inspecteur des Militair⸗Erziehungs⸗ und Bildungswesens, von Peucker,

Berlin, 10. Mai. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Kammerherrn Grafen Georg von Blankensee die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Braunschweig Hoheit ihm verliehenen Kommandeur⸗Kreuzes erster Klasse vom Orden Heinrichs des Löwen, und dem Premier⸗ Lieutenant a. D. und Rentner Jakob Hermens zu Düsseldorf zur Anlegung des ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes des Ordens vom heiligen Grabe zu ertheilen. h“ 1¹“]

b11“” 114““

Zur Berichtigung der umlaufenden falschen Gerüchte über die Umstände, unter denen der Polizei⸗Oberst Patzke sich heimlich von hier entfernt hat, werden die Redactionen aller Zeitungen er⸗ sucht, nachstehende Darstellung des Sachverhalts in die nächste Nummer ihres Blattes aufzunehmen:

8 Das Polizei⸗Präsidium ist von dem am 2. Mai gefaßten Beschlusse des Gerichts, gegen den Polizei Obersten Patzke die Voruntersuchung einzuleiten, durch abschriftliche Mittheilung des Beschlusses seitens des Herrn Staats⸗Anwalts an demselben Tage in Kenntniß gesetzt woreen.

1“

2* Auf den sogleich nach Eingang dieser Mittheilung an den Herrn Minister des Innern erstatteten Bericht ist von diesem die

Amtssuspension des ꝛc. Patzke mittelst Reskrixpts vom 3. huj.

verfügt worden.

Diese Verfügung wurde dem ꝛc. Patzke am Morgen des 4. Mai eröffnet. Nachdem derselbe unmittelbar darauf ein mehr⸗ stündiges Verhör vor dem Herrn Untersuchungsrichter gehabt hatte suchte er am Nachmittage des 4. Mai bei dem Unterzeichneten einen Urlaub bis zum nächstfolgenden (Sonntag) Abend nach um sich eine Wohnung zu suchen, da sein Verbleiben in der Dienstwohnung während der Amtssuspension unthunlich war Er bat zugleich, die Publication seiner Amtssuspension an seine Untergebenen bis zum 6ten (Montag) Vormittags auszusetzen wo es ihm möglich sein werde, gleichzeitig mit Uebergabe der Geschäfte an seinen Stellvertreter die Dienstwohnung zu räumen.

Der Unterzeichnete hat diesem Gesuche unbedenklich stattge⸗ geben, da ihm von einer Absicht des Gerichts, den ꝛc. Patzke während der schon zwei Tage vorher beschlossenen Vorunter⸗ suchung in Haft zu nehmen, nichts bekannt war, und ein beson⸗ derer Verdacht der Flucht nicht vorlag, und der ꝛc. Patzke an⸗ gewiesen, sich Montag den 6. huj. früh zur Uebergabe der Ge⸗ schäfte jedenfalls einzufinden.

Montag, den 6. Mai, ging gleichzeitig mit dem Gerlchte, daß Patzke Sonnabend Abends zwischen Spandau und Nauen in einem Wagen fahrend gesehen worden sei, em auf der Stadt⸗ post⸗-Expedition Nr. IX. aufgegebener Brief desselben, vom äten datirt, ohne Angabe des Absendungsortes ein, in welchem er um Urlaub für die ganze Dauer der Suspension bat. Der Brief ist sofort dem Herrn Staatsanwalt zugestellt worden. Hierauf, und da die inzwischen angestellten Recherchen die Rich⸗ tigkeit jenes Gerüchts bestätigten, hat der Herr Unter⸗ suchungsrichter auf Antrag des Herrn Staatsanwalts an demselben Tage die Aufsuchung und Vorführung des zc. Patzke behufs Beschlusses über die Verhaftung und event. steckbriefliche Verfolgung angeordnet. In Folge dessen wurden die erforderlichen Recherchen angestellt und am Mor⸗ gen des 7. Mai (Dienstag) in der Dienstwohnung des Polizei⸗Obersten Patzke ein Mann betroffen, der an⸗ gab, beauftragt zu sein, Sachen für denselben abzuholen. Er wurde sofort dem Herrn Untersuchungsrichter vorgeführt und in Folge seiner Aussage ermittelt, daß ꝛc. Patzke sich mit einem auf fremdem Namen lautenden, auf Grund eines vom Polize⸗

Lieutenant Greiff ausgestellten Paßattestes ausgefertigten Mi⸗

nisterial⸗Passe nach YVstadt in Schweden begeben habe. Erst

hierauf wurde die Haft und steckbriefliche Verfolgung beschlossen. Auf gerichtliche Requifition ist ꝛc. Patzke gestern bereits in

Pstadt festgenommen worden und zu seiner Abholung sind zwe⸗

Polizeibeamte von bier abgesendet worden.

Das Weitere bleibt der gerichtlichen Untersuchung vorbe⸗

halten. 88 ““

Berlin, den 9. Mai 1861.

Freiherr von Zedlitz.

Preuß

Nichtamtliches. 8 Berlin, 8. Mai. Des Königs Majestät fuhren heute fruüh um 8 Uhr nach Potsdam, um die dort zu⸗ sammengezogenen 4 Garde⸗Kavallerie⸗Regimenter zu besichtigen, und kehrten um 2 Uhr nach Berlin zurück. nahmen Allerhöchstderselbe den Vortrag des Geheimen Kabinets⸗ Raths Wirklichen Geheimen Raths Illaire entgegen.

10. Mai. Se. Majestät der Koͤnig fuhren heute um 8 Uhr nach Potsdam, besichtigten daselbst die 1. Garde⸗Infanterie⸗Brigade mit dem Lehr-Bataillon und der Schul⸗Abtheilung, kehrten um 12 Uhr nach Berlin zurück und nahmen die Vorträge des Kriegs⸗ Ministers, so wie des General⸗Adjutanten General⸗Majors Fri⸗ heren von Manteuffel entgegen.

Ihre Majestaͤt die Königin hat am vorigen Sonntag in der Garnisonkirche zu Potsdam, gestern, am Himmelfahrtstag“, hier in der St. Mathäikirche dem Gottesdienste beigewohnt.

Am vorigen Sonntage statteten beide Majestäten Allerhöchft⸗ ihren Besuch der Königin Wittwe ab und speisten gestern mit Er⸗ Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, der Kronprinzessin und denm Fürsten von Hohenzollern auf Schloß Babelsberg. Anfangs dieser Woche fanden im Köͤniglichen Palais Diners zu Ehren des zum Besuche bei Ihren Königlichen Majestäten hier anwesenden Groß⸗ herzogs von Mecklenburg⸗Schwerin und der Herzogin von Sachsen⸗ Altenburg statt.

Beide Königlichen Majestäten haben dem Fürsten von Fürsten⸗ berg Allerhöchstihr aufrichtiges Beileid wegen des Ablebens Ihret Durchlaucht der Fürstin persönlich ausgedrückt.

Am Geburtstage des Prinzen Albrecht (Sohn)

statteten Ihle

Während der Hinfahnt

tät die Königin Hochdemselben einen Besuch ab. Die Fami⸗

Maj Sr. Köͤniglichen Hoheit

. lien⸗Tafel fand zur Feier dieses Tages bei dem Prinzen Albrecht (Vater) statt. . 3

Im weiteren Verlauf der Mittwoch⸗Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Ermäßigung der Bergwerks⸗Abgaben, mit den vom Herrenhause angebrachten Aenderungen angenommen.

Die Korrespondenz aus St. Petersburg hat in Eydtkuhnen am 10. Mai c. den Anschluß an den Eisenbahnzug nach Berlin

nicht erreicht.

Sachsen. Dresden, 8. Mai. Die Erste Kammer be⸗ willigte heute, in Uebereinstimmung mit dem Beschlusse der Zweiten Kammer, die für Herstellung einer Schießbahn für gezogene Ge⸗ schütze postulirten 30,000 Thlr. Auf der Registrande befand sich ein Königliches Dekret, wodurch ein Gesetzentwurf über Erläute⸗ rung einiger Paragraphen des Militär⸗Strafgesetzbuchs den Stän⸗ den vorgelegt wird. .

Bay ern. München, 8. Mai. Gestern Abend ist Se Königliche Hoheit Graf von Trani von Lindau angekommen und von Sr. Hoheit dem Herzog Max in Bayern am Bahnhofe empfangen worden. Graf Trani fuhr unmittelbar nach seiner An⸗ kunft mit letzterem in das Herzogliche Palais. Ihre Koͤnigliche Hoheit die Herzogin Louise in Bayern stelte im großen Salon dem jungen Grafen beim Eintritte dessen Braut, die Prinzessin Mathilde Königliche Hoheit, vor und zwar im strengsten Familien⸗ kreise. Heute wird die feierliche Werbung am Königlichen Hofe stattfinden und Abends noch ein eigener Courier mit dem Ehe⸗ Kontrakte nach Rom abgehen, um die Königliche Bestätigung ein⸗ zuholen. (L. Z.)

Oesterreich. Wien, 9. Mai. Gestern begann die dritte (nicht öffentliche) Sitzung des Herrenhauses, welches sich gegen 1 Uhr als Comité konstituirte behufs der Adreßberathung, die um 33 Uhr noch fortwährte. II

Laut telegraphischer Depesche sind Ihre Majestät die Kaise⸗ rin, Allerhöchstderen Befinden vortrefflich ist, gestern in Gibraltar eingetroffen, berühren heute Morgen Palma und gedenken am 12. in Malta zu sein.

Pesth, 7. Mai. Die Eintreibung der Steuern durch Mili⸗ kair⸗Execution hat auch im pesther Komitate begonnen. Morgen beginnt die Adreßdebatte. 1an

Nach weiteren Telegrammen aus Pesth hat Präsident Ghizy am 8. d. M. im Unterhause von seinem Sitz aus die Nachricht vom Tode des Grafen Ladislaus Teleli bestätigt. Man fand diesen halb angekleidet auf dem Boden seines Schlafzimmers, auf dem Tische den geöffneten Pistolenkasten. Der Zustand des Bettes zeigte, daß der Graf sich am Morgen entleibt hatte.

Belgien. Brüssel, 8. Mai. Der König hat heute den seit September 1858 als amerikanischen Gesandten hier beglaubig⸗ ten General Fair in Abschieds⸗Audienz und unmittelbar darauf den Minister des Präsidenten Lincoln, Herrn Sandford, zum ersten Mal empfangen. Sämmtliche vier Abtheilungen des Handels⸗ vertrages mit Frankreich haben in den Ausschüssen eine jo durch⸗ gehend günstige Aufnahme gefunden, daß man der einstimmigen Genehmigung des Vertrages durch die Kammer mit Gewißheit entgegensehen darf. (Köln. Ztg.)

Großbritannien und Irland. London, 7. Mai. Parlaments⸗Verhandlungen am 6. Mai. Im Oberhause beantragt Lord Carnarvon die Vorlage der mit dem General⸗Konsul in Egypten und mit den Regierungen der Türkei und Frankreichs über das Suez⸗Kanal⸗Projekt gewechselten Depeschen. Nachdem er alle gegen das Unternehmen bisher erhobenen Einwendungen wiederholt hat, erklärt er seine Motion durch Hinweis auf den Umstand, daß Herr von Lesseps, ohne nach der Sanction des Sultans zu fragen, die Bauten in Angriff nehmen lasse; ferner damit, daß Mr. Gladstone, Mr. Gibson und selbst Lord J. Russell die Ansicht des Premiers über die Bedenklichkeit des Projektes nicht zu theilen scheinen, und daß es daher wünschenswerth sei, den jetzigen Gesichtspunkt der Regierung kennen zu lernen. Lord Wodehouse (der Unter⸗Staatssecretair des Auswärtigen) erwidert, er hoffe, daß der edle Graf nicht auf die Vorlage bestehen werde, indem die⸗ selbe dem „Dienst“ Eintrag thun könnte. In der Politik der Regierung bezüg⸗ lich des Lesseps'schen Unternehmens habe sich nichts geändert. Ihrer Majestät Regierung betrachte es als unausführbar und aus anderen Rück⸗ sichten sehr bedenklich. Der Sultan habe seine Sanction dazu verweigert, aber nie erklärt, daß er sie unter allen Umständen und immer verweigern würde, sondern die Sanction von gewissen Bürgschaften abhängig gemacht. Diese Garantieen erfordern nicht nur die Sorge für die Integrität des Reiches, sondern auch das türkische Gesetz, welches den Gebrauch er⸗ zwungener Arbeit verbiete. Die Rücksicht für Frankreich habe es Ihrer Majestät Regierung zur Pflicht gemacht, behutsam zu Werke zu gehen, aber sie habe vor der französischen Regierung ihre Einwendungen nicht verholen. Obgleich nun der Sultan den Bau untersagt, habe Mr. Lesseps

scha die Erlaubniß zu einigen Vorarbeiten erhalten und die⸗

doch vom Pascha G selben in der That begonnen. Aber man brauche deshalb nicht bange zu sein.

Nach Allem, was Ihrer Mäajestät Regicrung höre, seien die Verschlammung des Hafens, der Trübsand, der Mangel an Wasser und Arbeitskraft und andere Ur⸗ sachen so mächtige Hindernisse, daß man die Operation eine Sisyphus⸗Arbeit nennen dürfe. (Hört!) Großes Mitleid verdienten die Theilnehmer an dieser unglüͤcklichen Spekulation. Es würde ein Glück sein, wenn der FIIEEIaEENF.emsesmmn ö ee.

Verlust blos die Actionaire träfe, aber Mr. Lessebs habe auf finnreich e Weise den Pascha vermocht, die eine Hälfte der Actien zu übernehmen. Er sei am meisten zu bedauern. Der Schriftwechsel darüber zwischen der Pforte und dem Pascha von Eghpten dauern noch fort. Wahrscheinlich werde das Projekt aufgegeben werden oder die Unternehmer würden der Pforte und den betheiligten europäischen Mächten die erforderlichen Ga⸗ rantien gegen etwaigen Mißbrauch des Projektes, zumal in Kriegs⸗ zeiten, geben. Lord Ellenborough sagt, man habe mit dem Einen Bosporus der Plage genug; in dem Suez⸗Projekt sehe er den Versuch, einen zweiten Bosporus zu schaffen und dem Franzosen in die Hand zu geben. Vermittelst des Kanals wenn die Ausfuͤhrung gelänge könnten die Franzosen binnen fünf Wochen ein Geschwader in die östlichen Meere senden, während England dazu minde⸗ stens 10 Wochen brauchen würde. Im Fall eines Krieges würden die sogenannten Kanalarbeiter sich auf Suez werfen und die englische Verbin⸗ dung mit Indien abschneiden, so daß die Neutralität Egyptens ein Ende hätte. Zwei Dinge thäten vor Allem Noth. Erstens eine telegraphische Verbindung zwischen Indien, Aden und Perim. Jeder angreifbare Punkt dieser Linie müßte befestigt werden. Zweitens müßte die Regierung eine große Anzahl talentvoller Konsular⸗Agenten in Egypten halten, um über Alles, was in Egypten vorgeht, die vollste Aufklärung zu erhalten und um auf die Gefühle und Meinungen des egyptischen Volkes wirken zu können. Lord Carnarvon zieht seine Motion zurück.

Im Unterhause fragt Mr. Gregory mit Bezugnahme auf den von Mr. Lincoln gegen die Häfen der sieben verbündeten Südstaaten von Nordamerika erklärten Blokadezustand, erstens ob ein Versuch der Ver⸗ einigten Staaten⸗Regierung, von fremden Schiffen außerhalb der Häfen von Nord⸗Carolina und Virginien Bundesabgaben zu erheben, bevor diese Schiffe begonnen haben, ihre Ladung zu löschen, nicht völkerrechtswidrig sein würde, und ob der britische Gesandte in Washington in Bezug darauf Weisungen habe? zweitens, ob die Regierung der Vereinigten Staaten benachrichtigt worden sei, daß eine Blokade südstaatlicher Häfen, wenn nicht effektiv, nicht anerkannt werden würde? drittens, ob, nachdem die Regierung der Vereinigten Staaten sich geweigert hat, das Kaper⸗Recht in Kriegszeiten aufzugeben, und nachdem die sieben füdlichen Verbündeten und souveränen Staaten eine den Vereinigten Staaten gegenüber abgesonderte, unabhängige und fremde Macht gewor⸗ den sind, Ihrer Majestät Regierung das Recht des Präsidenten des südlichen Bundes, Kaperbriefe zu ertheilen, anerkenne und dies dem briti⸗ schen Gesandten in Washington angezeigt habe? Lord J. Russell: In Bezug auf die außerhalb der Häfen von Nord⸗Carolina und Virginia zu erhebenden Bundes⸗Abgaben erklärte der Advokat der Königin, den ich zu Rathe zog, daß die Entscheidung ganz und gar von den Umständen abhängen würde. Natürlich hat daher unser Gesandter in Washington in Bezug darauf keine Weisung erhalten; aber Lord Lyons ist der Mei⸗ nung, daß ein solcher Versuch nicht leicht ausführbar sein würde. Was die zweite Frage betrifft, so habe ich es nicht für nöthig er⸗ achtet, unserem Gesandten darüber eine Weisung zu ertheilen. Es ist Lord Lyons wohl bekannt und ist von den Vereinigten Staaten zum Gesetz erhoben, daß keine Blokade, die nicht eine wirksame Blokade ist, anerkannt oder als gültig angesehen werden soll; und ich zweifle nicht, daß über diesen Punkt zwischen Ihrer Maäjestät Regierung und der Re⸗ gierung der Vereinigten Staaten keine Meinungsverschiedenheit stattfinden würde. Was die dritte Frage betrifft, so muß ich erstens nähere Erläu⸗ terungen abwarten und zweitens einen Theil der Antwort, die ich zu geben habe, mir vorbehalten. Soweit die Kriegführungs⸗Rechte aufständischer Theile eines Staates in Frage kommen, so scheint mir ein Präcedenzfall aus den Jahre 1825 Anwendung zu finden. Die britische Regierung er⸗ kannte damals der provisorischen Regierung zu Griechenland die Rechte eines kriegführenden Theiles zu, und die türkische Regierung beklagte sich und suhhte geltend zu machen, daß empörten Unterthanen ein staat⸗ licher (national) Charakter nicht füglich zukomme. Aber die britische Regiering that Mr. Stratf. Canning zu wissen, daß „der Charakter des Kriegführungsrechts nicht so sehr ein Prinzip als ein Fakt sei, daß ein gewisser Grad von Kraft und Zusammenhalt, den irgend eine in Krieg begriffüie Volksmasse erlangt hat, derselben das Recht gebe, als krieg⸗ führender Theil behandelt zu werden, und daß er, selbst wenn dies Recht fraglich wäre, es zum wohlverstandenen Interesse aller civilisirten Natio⸗ nen miche, sie so zu behandeln; denn welche Wahl bliebe dann? Eine Macht dder Volksgemeinschaft (man nenne sie, wie man wolle), die eine andere bekämpft und das Meer mit ihren Kreuzern bedeckt, muß entwede als kriegführende Partei betrachtet oder als Seeräuber behandet werden“; die Anwendung letzterer Bezeichnung auf die Griechen wurde laut desavouirt. In einer Separat⸗ Depesche vom selben Datum (12. Okober 1825) wurde Mr. S. Canning erinnert, daß, wenn die briti⸗ sche Rgierung beiden Kriegführenden das Recht zugestehe, britische Kauf⸗ fahrer inzuhalten und an Bord befindliches Feindesgut mit Beschlag zu⸗ belegen, dies unter der Bedingung geschehe, daß die Schiffe vor ein Prisengricht gestellt werden und daß die Confiscation nicht ohne vorher⸗ gegangne Kondemnirung erfolge. Wir haben nun die Kronjuristen be⸗ fragt. Der Attorney⸗General, der Solicitor⸗General, der Queen's Adbo⸗ cate uw die Regierung sind zu dem Schluß gelangt, daß die Verbünde⸗ ten Stsaten von Amerika, jenen Prinzipien 7 welche die gerechten zu sein scheinen, als ein kriegführender Theil behandelt werden müssen. Aber as dieser Frage ergeben sich andere Fragen, über die wir noch in Zweifesschweben wie in Bezug auf die Aenderungen, die in Folge der Paiser Erklärung im Völkerrecht vorzunehmen find. Diese und an⸗ dere vrwickelte Fragen unterliegen noch der Berathung und werden noch üher in Betracht gezogen werden, ehe eine Erklärung an andere Mächte erfolgt. Mr. Fitzg erald fragt, ob die Regierung schon mit Hannover wegen Ablösung des Stade⸗Zolles einig sei? ord John Russell sagt, die Frage sei sehr verwickelt. Mit ser hannoverschen Regierung könne ohne Zustimmung der andere mitbetheiligten Staaten ein endgültiges Abkommen nicht getroffen

werden Es habe vorgeschlagen, während der Schwebe, den Vertrag von⸗ cS; 8 B

88