1861 / 125 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Puttkamer I., Sec. Lt. vom Pomm. Hus. Regt. (Blüchersche Husa⸗ ren) Nr. 5, der Abschied bewilligt. v. Hüllessem, Major z. Disp., zu⸗ letzt Hauptm. u. Comp. Chef im 8. Inf. Regt. (Leib⸗Inf. RNegt.), jetzi⸗ gen Leib⸗Gren. Regt. (1. Brandenb.) Nr. 8, die Genehmigung zum Tra⸗ gen der Uniform dieses Regts., wie solche zur Zeit seines Ausscheidens getragen wurde, ertheilt. v. Restorff, unter dem gesetzlichen Vorbehalt ausgeschiedener Sec. Lt., zuletzt im 1. Niederschl. Inf. Regt. Nr. 46, der Abschied bewilligt. v. Manstein, Major u. etatsm. Stabsoff. vom 2ten Schles. Hus. Regt. Nr. 6 in Genehmigung seines Abschiedsgesuches als Oberst⸗Lt. mit der Regts. Unif. u. Pens. zur Disp. gestellt u. zugleich mit der einstw. Vertretung des Commandeurs des 3. Bats. 1. Niederschl. Landw. Regts. Nr. 6 beauftragt. Pförtner v. d. Hölle, unter dem gesetzl. Vorbehalt ausgeschiedener Sec. Lt., zuletzt im 23. Inf. Regt, jetzigen 2. HOberschl. Inf. Regt. Nr. 23, der Abschied bewilligt. Frhr. v. Haxt⸗ hausen, Port. Fähnr. vom 5. Westf. Inf. Regt. Nr. 53, Frhr. v. d. Horst, Port. Fähnr. vom 6. Westf. Inf. Regt. Nr. 55, zur Reserve ent⸗

ssen. Schumann, Oberst u. Comm. des 3. Westf. Inf. Regts. Nr. 16, nit der Regts. Uniform u. Pension der Abschied bewilligt. v. Stedingk,

Major u. etatsm. Stabsoff. vom Westf. Kür. Regt. Nr. 4, mit der Regts Unif.

iud Pens. der Abschied bewilligt. Färber, Wachtm. a. D., zuletzt im Westf. Kür. Regt. Nr. 4, der Char. als Sec. Lt. verliehen. 8. 1““ Bei der Landwehr. ““

Den 13. Mai.

v. Kleist, Major z. Disp. und mit der einstweil. Vertretung des 2. Commandeurs 1. Bats. 1. Garde⸗Landw. Regts. beauftragt, als Oberst⸗ Lieut, mit der Unif. des 2. Garde⸗Regts. z. F., Aussicht auf Civilversor⸗ gung und seiner bish. Pens., der Abschied bewilligt. v. Romberg, Nittm. von der Kav. 1. Aufg. des 1. Bats. 2. Garde⸗Landw. Regts., v. Roeder, Rittm. von der Kav. 2. Aufg. des 2. Bats. 1. Garde⸗ Gren. Landw. Regts., mit ihrer bisher. Uniform der Abschied bewilligt. Schulz, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 1. Ostpr. Regts. Nr. 1, Schmidt, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 2. Bats. 2. Ostpr. Regts. Nr. 3, v. Woisky III., Sec. Lt. von der Art. 2. Aufg. des Bats. Ortelsburg Nr. 34, Bülowius, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 1. Bats. 3. Ostpreuß. Regts. Nr. 4, Storp, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 2. Bats. 3. Ostpreuß. Regts. Nr. 4 der Abschied bewilligt. Kernstein, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 1. Bats. 1. Pomm. Regts. Nr. 2, Minks, Sec. Lt. vom Train 1. Aufgeb. des 1. Bats. 1. Pomm. Regts. Nr. 2, beiden als Prem. Lts., Ohloff, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 3. Pomm. Regts. Nr. 14, allen dreien mit ihrer bisher. Uniform, wie solche bis zum Erlaß der Kabinkts⸗Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewill. Runge, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 1. Bats. 4. Pomm. Regts. Nr. 21, b. Zitzewitz, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des 2. Bats. 4. Pomm. Regts.

Nr. 21, der Abschied bewilligt. v. Mühler, Sec. Lt. von der Kav. 2.

Aufg. des 1. Bats. 3. Brandenb. Regts. Nr. 20, Hartig, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 2. Bats. 3. Brandenb. Regts. Nr. 20, diesem unter Ver⸗ leibung des Char. als Pr. Lt., Schwartz, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des

„Bats. dess. Regts., allen dreien mit ihrer bish. Uniform, wie solche bis zum Erlaß der Kabinets⸗Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Jacobs, Seconde⸗Lieut. von der Kavallerie 2. Aufg. des 2. Bats. 2. Brandenb. Regts. Nr. 12, der Abschied be⸗ willigt. Schütze, Prem.⸗Lieut. vom 2. Aufgebot des 2. Bats. 1. Magdeburg. Regts. Nr. 26, Schönstedt, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 2. Bats. 1. Magdeb. Regts. Nr. 26, Schroeder, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des 3. Bats. 2. Magdeb. Regts. Nr. 27, diesem als Hauptm., Strecker, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des 2. Bats. 1. Thür. Regts. Nr. 31, sämmtlich mit ihrer bisher. Uniform, wie solche bis zum Erlaß der Kabinets⸗Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Graf v. d. Schulenburg⸗Hehlen, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufg. des 1. Bats. 2. Thür. Regts. Nr. 32, Opitz, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 3. Bats. desselb. Regts., diesem als Pr. Lt. der Abschied bewilligt. Gr. Myeielski, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufg. des 1. Bats. 2. Pos. Regts. Nr. 19, der Abschied bewilligt. Neander, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufg. des 3. Bats. 3. Niederschles. Regts. Nr. 10, als Rittm., v. Biela, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufg. des 2. Bats. 4. Niederschl. Regts. Nr. 11, als Rittm., v. Eicke I., Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 2. Bats. 4. Niederschles. Regts. Nr. 11, als Pr. Lt., Brockmann, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des 3. Bats. 1. Oberschles. Regts. Nr. 22, sämmtlich mit ihrer bish. Unif., wie solche

bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der L

Abschied bewilligt. Frhr. v. Zedlitz⸗Leipe, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 2. Bats. 3. Niederschles. Regts. Nr. 10, Weber, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 2. Bats. 1. Oberschles. Regts. Nr. 22, Machat, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 3. Bats. 1. Oberschles. Regts. Nr. 22, der Abschied bewilligt. Diericks, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des 1. Bats. 1. Westf. Regts. Nr. 13, Engelhardt, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des 3. Bats. 1. Westf. Regts. Nr. 13, v. Spangenberg, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des 2. Bats. 2. Westf. Regts. Nr. 15, diesem als Hauptm., Frhr. v. Friesen, Pr. Lt. von der Kav. 1. Aufg. des 1. Bats. 3. Westf. Regts. Nr. 16, diesem als Rittmeister, Kinghs, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 3. Bats. 4. Westf. Regts. Nr. 17, sämmtlich mit ihrer bish. Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre om 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Delius II., See. Lt. vom 1. Aufg. des 3. Bats. 2. Westf. Regts. Nr. 15, Coester, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 1. Bats. 3. Westf Regts. Nr. 16, der Ab⸗ schied bewilligt. Overmann, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 1. Bats. 2. Rhein. Regts. Nr. 28, Fechner, Sec. Lt. vom Train 2. Aufg. des 1. Bats. 3. Rhein. Regts. Nr. 29, Noßmann, Topp, Sec. Lts. vom .Aufg. des 3. Bats. 3. Rhein. Regts. Nr. 29, Grunow, Pr. Lt. von der Art. vom 2. Aufg. des 2. Bats. 4. Rhein. Regts. Nr. 30, der Ab⸗ chied bewilligt. 8 1“

Nachweisung

der während des Monats April d. J. bei dem militair.

ärztlichen Personal eingetretenen Veränderungen Durch Verfügung des Chefs des Militair⸗Medizinal

wesens. ““ 1u Den 5. April. Dr. Horn, Unterarzt von der Garde⸗Art. Brig., zum westfäl. Füs. Regt. Nr. 37 versetzt. Den 7. April. 11I Dr. Pisarski, Assistenzarzt des 2. Schles. Gren. Regts. Nr. entlassen. Den 10. April. Schneider, Assistenzarzt vom Kadettenhause zu Potsdam, entlassen. Dr. Rudolphi, als Unterarzt bei dem Kadettenhause zu Potsdam an⸗ v n—.“] Assistenzarzt des Litthauischen Ulan. Regts. Nr. 12,

entlassen.

Den 16. April.

Dr. Ullmer, seitheriger freiwilliger Arzt, beim 7. Pomm. Infant.

Regt. Nr. 54 als Unterarzt angestellt. Den 18. April. Dr. Markull, einjähriger freiwilliger Arzt, beim 2. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 3 als Unterarzt angestellt. . 8. .“ Fin 19. Anril. ö“ Dr. Siegert, Assistenzarzt von der Rhein. Art. Brig. Nr. 8, zum Leib⸗Gren. (1. Brandenb.) Regt. Nr. 8, Dr. Dahn, Unterarzt vom 2. Garde⸗Ulan. Regt. zur Rhein. Art. Brig. Nr. 8 versetzt. Dr. Meherwisch, beim 2. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 3 als Unterarzt an⸗ Dr. Wetzel, Assistenzarzt der Westfäl. Art. Brig. Nr. 7, entlassen. De. Seeger, Unterarzt von dem 7. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 56, zur Westfäl. Art. Srig Nr. 7, Dr. Bährens, Assistenzarzt vom Westfäl. Jäger⸗Bat. Nr. 7, zum 7. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 56, Dr. Sachs, Assistenzarzt von der Westfäl. Art. Brig. Nr. 7, zum Westfäl. Jäͤger⸗ EEEETE 1“*“ 1 ““ 8 Dr. Schmidt, Assistenzarzt von der Rhein. entlassen.

EIII11 Christen, Unterarzt vom 6. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 55, zur Westfäl. Art. Brig. Nr. 7 versetzt. 8 Den 26. April. Kesler, Wundarzt 1. Klasse, als Assistenzarzt beim Ulan. Regt. Nr. 1 wieder angestellt. B. hx. . Den 15. April. Dr. Schmitz, Assistenzarzt vom 2. zum 1. Bat. des 2. Rhein. Ldw. Regts. Nr. 28 versetzt. Die Assistenzärzte: Dr. Wald, vom 1. Bat. 4. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 24, Salfeld, vom 3. Bat. des 2. Pomm. Ldw. Regts. Rr.

estpreuß.

. Den 25. Ahril. Dr. Klebs, Assistenzarzt vom 1. Bat. 1. Ostpr. Ldw. Regts. Nr. 1, m 1. Bat. 3. Brandenb. Ldw. Regts. Nr. 20 bversetzt.

Den 26 April. 18

Die Assistenzärzte: Dr. Kugler, vom 1. Bataillon 4. Ldw. Regts. Nr. 5, zum 1. Bataillon 1. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, Dr. Schütze, vom 2. Bat. 3. Westfäl. Ldw. Regts. Nr. 16, zum Ldw. Bat. Essen Nr. 36 bersetzt.

11“

Den 28. April. Die Assistenzärzte: Regts. Nr. 20, Dr. Hoscheck, vom 3. Bat. 2. Oberschl. Ldw. Regts.

Nr. 23, entlassen. u“ Militair⸗Beamte. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 30. April.

Stange, Lt. a. D. u. Zahlm. 1. Klasse beim Füs. Bat. des 1.

Schles. Gren. Regts. Nr. 10, mit Pension verabschiedet. 8 Den 2. Mai.

Den 6. Mai.

v. Harras, Zahlm. 1. Klasse von dem Schles. Füs. Regt. Nr. 38

mit Pension verabschiedet. b Den 13. Mai. 6 Casten, interim. Remonte⸗Depot⸗Administrator in Wirsitz, definitid

angestellt. . 5 Den 15. Mai.

Paprosch, überzähl. Intendantur⸗Secretair vom Garde⸗Corps, zum etatsmäß. Intendantur⸗Secretair befördert. Jochmann, Intendantur⸗ Sekretariats⸗Assistent vom I. Armee⸗Corps, zum überzähl. Intendantur⸗ Secretair, Haeußler, Intendantur⸗Registratur⸗Assistent, kommandirt zur Dienstleistung im Kriegsministerium, zum überzähl. Intendantur⸗Registra⸗

tor ernannt. jutz. Den 17. Mai. Dalgas, Intendantur⸗Assessor vom IV. Corps versetzt.

Artill. Brig. Nr. 8,

Militair⸗Verdienst⸗Ordens verliehen.

Ostpreuß.

6 Dr. Benda, vom 1. Bat. 3. Brandenb. Ldw.

Marsch, Zahlm. Aspirant vom 2. Schles. Jäger⸗Bat. Nr. 6, zum Zahlm. 2. Klasse bei dem 6. Landwehr⸗Hus. Regt. ernannt. 1.““ Christ, Zabhlm. 2. Klasse beim 2. Landwehr⸗Ulanen⸗Regt., zum Füs

Bat. des 1. Schles. Gren. Regts. Nr. 10 versetzt.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 25. Mai. Seine Majestät der König nahmen heute den Vortrag des General⸗Adjutanten Gene⸗ ral⸗Majors Freiherrn von Manteuffel entgegen, und empfingen im Beisein des Kommandanten, General⸗Lieutenants von Alvensleben, die Meldungen der General⸗Majors von Ciesielski, Herwarth von Bittenfeld und von Plonski, so wie des Oberst⸗Lieutenants von Buddenbrock, Kommandanten von Schweidnitz, des Obersten z. D. von Langen und des Majors z. D. Labes.

Nach beendetem Vortrage begaben Se. Thierschau.

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Ihre Majestaͤt die Königin haben am vorigen Mitt⸗ woch die Gemälde⸗Ausstellung des Vereins der Kunstfreunde in Augenschein zu nehmen geruht und begleiten heute Se. Majestät den König zur Ausstellung und Preisvertheilung des landwirth⸗ schaftlichen Vereins.

Am vorigen Donnerstag fand eine Abendgesellschaft im

Majestät Sich zur

1158 b 1“

Die Kölnische Post war heute Blattes ausgeblieben. 1“

Sachsen. Dresden, 24. Mai. Die Erste Kammer er⸗ ledigte heute die das Gesammtministerium und das Departement der Finanzen betreffenden Abtheilungen des Ausgabebudgets, indem sie sich überall den bewilligenden Beschlüssen der Zweiten Kammer anschloß. (Dr. J.)

8

Oldenburg, 22. Mai. Nach achttägiger Aussetzung der Sitzungen war auf heute der Landtag wieder zusammengetreten. Auf der Tagesordnung stand der Bericht des Ausschusses zur Begutachtung des Entwurfs einer Wegeordnung für das Her⸗ zogthum Oldenburg. Die Verhandlungen gelangten heute bis zum Art. 35 des Entwurks. 88 8

““ 8

Baden. Karlsruhe, 23. Mai. Se. Königliche Hoheit zen Wilhelm am 21. d. M. wegen der bei den Gefechten im Kau⸗ kasus bethätigten Tapferkeit das Ritterkreuz des Karl⸗Friedrich⸗ (Karlsr. Ztg.)

Bayern. Würzburg, 23. Mai. Gestern Abend und heute Vormittag sind noch die Bevoöllmächtigten von Königreich Sachsen (General Major von Stieglitz), Hannover (General⸗Major Müller) und Nassau (Major von Arnoldi) zu der Militair⸗Konfe⸗ renz hier eingetroffen. (Neue Würzb. Ztg.)

Frankreich. Paris, 24. Mai. Die „Presse“ bespricht

Ugeme

inen Sicherheitsgesetzes. ö“

““

8

die Frage der Abschaffung des 1 1A““ JLBI“

Italien. Mailand, 23. Mai. Die heutige „Perseve⸗ ranza“ berichtet über die bereits gemeldeten Demonstra⸗ tionen vom 22. d. M.: Ein Haufe ordinairen Volkes überfiel die in der Via renna gelegene Alkoholfabrik, angeblich, der daselbst zum Gebrauche bestimmte Getreidevorrath wäre die Ursache der Brottheuerung, zerstörte die Fabrik und hätte dieselbe auch in Brand gesteckt, wenn nicht Truppen und Nationalgarden einge⸗ schritten wären. Die Ordnung wurde wieder hergestellt, doch kamen mehrere Verwundungen vor.

Das Mailaͤnder Munizipium giebt bekannt, daß in Abwesen⸗ heit des Vikars sich das erzbischöfliche Kapitel versammelt und ein⸗ stimmig entschieden habe, das Tedeum beim Nationalfeste in der Domkirche abzusingen; hierzu erklärte sich auch die ganze Mailänder Geistlichkeit bereit.

Der Gouverneur von Malland fordert auf, die Freiheit der Kirche durch keine Demonstrationen seitens Andersdenkender zu beeinträchtigen.

Dänemark. Kopenhagen, 23. Mai. Im Verlauf dieser

Woche hat sich die letzte Abtheilung der Seewehrpflichtigen auf

den Logis⸗Schiffen eingefunden. Von den aufgelegten Schiffen wird die Mannschaft successiv permittirt mit der Erlaubniß, sich zu gewissen bestimmten Fahrten ausmustern zu lassen. „.Schleswig. Friedrichstadt, 18. Mai. Etwa 400 Civil⸗ Personen nebst 50 Pionieren arbeiten ununterbrochen an den Schanzen, welche bedeutend größere Dimensionen annehmen, als man wohl Anfangs vermuthete. Unsere Stadt wird (die Nordseite, welche an die Treene stößt, abgerechnet) von denselben ganz eingeschlossen.

Groß herzog haben Sr. Großherzoglichen Hoheit dem Prin⸗ V

entgangen.

Amerika. New⸗YVork, 8. Mai. Vom Kriegs⸗Ministerium in Washington ist den Gouverneurs, welche auf Anlaß der ersten Proclamation des Präfidenten das Truppen⸗Kontingent ihrer Staaten bereits aufgeboten haben, zur Anzeige gebracht worden, daß es wuüͤnschenswerth sei, diejenigen Milizen, die nicht schon ab⸗

marschirt sind, sogleich zu dreijährigem Dienst in Gemaͤßheit der zweiten Proclamation des Prasidenten zu verpflichten. Das 1. Miliz⸗Regiment von Massachussetts, welches Marschordre er⸗ wartete, hat sich darauf sofort zu dreijährigem Dienst verpflichtet Das Dampfschiff „Atlantic“ ist von dem Kriegs⸗Ministerium 350,000 D. zum Transport ienste angekauft worden. In der Tre⸗ degar⸗Gießerei herrscht die größte Thätigkeit. Es werden wöchent lich drei große Columbiaden und sechs kleinere Geschütze gegossen Andere Gießereien sind mit dem Gießen von Voll⸗ und Hohl⸗ kugeln aufs Thätigste beschäftigt. 1 Das mit einer Ladung von hier nach New⸗Orleans bestimmte Schiff „Daniel Webster“ ist an der Mündung des Mississippi um gekehrt und nach New⸗Vork zurückgekommen und kaum der Captur Der Capitain hat in Erfahrung gebracht, daß in New⸗Orleans umfassende Änstalten getroffen werden, um die

Kaperei ins Werk zu setzen, und daß sich zu dem Behufe eine

Actien⸗Gesellschaft mit angeblich 6 Millionen Dollars Kapital ge⸗

bildet habe.

Arkansas hat die Ordonnanz wegen des Austrittes aus der

Union mit 61 gegen 1 Stimme votirt, und Tenessee denselben

Schritt gethan, jedoch vorbehaltlich der Sanction durch eine Ab⸗ stimmung im Volke, die am 8. Juni stattfinden soll. Die Bill wegen Einberufung von 55,000 Mann Truppen und Bewilligung von 2 Millionen Dollars fuüͤr den Kriegsdienst, ohne die 3 Millio⸗ nen mit gewissen Bedingungen, ist mittlerweile angenommen wor⸗ den. In der Legislatur von Nord⸗Carolina ist die Austritts⸗

Ordonnanz am 2ten d. Mts. verlesen und zum Druck beordert

worden. Auch haben beide Häuser die Absenduug eines Com missairs als Repräsentanten des Staates Nord⸗Carolina bei der Regierung der konföderirten Staaten nach Montgomerh genehmigt. Der Präaäͤsident und die Direktoren der Bank von Nord⸗ Carolina 1ch den Staaten 500,000 Dollars zu Vertheidigungszwecken an⸗ geboten.

Die Botschaft, mit welcher der Präsident Jefferson Davis an

29. April die Session des Kongresses zu Montgomery wieder er

öffnete, ist ein sehr langes Aktenstück, das sich im Eingange übe die prinzipielle Begründung der Ansprüche der Conföderation au Selbststaͤndigkeit verbreitet, dann die Beschwerden über das Ver halten des Nordens in der Sklavenfrage rekapitulirt und das Sklapenwesen selbst zu rechtfertigen sucht (es wird unter Anderen

angeführt, daß unter der milden Herrschaft und humanen Pflege des Suͤdens sich die Sklavenbevölkerung seit dem Beginn der

Union von 600,000 auf 4 Millionen gehoben habe und daß aus rohen Wilden gelehrige, intelligente und civilifirte Feldarbeiter 9

worden seien, für deren nicht nur leiblichen Bedarf, sondern auch religiöse Unterweisung Sorge getragen werde). wendet sich dann jetzige Regierung der Vereinigten Staaten, der er es in langer

1†

Der Präsident

mit seiner Beschwerde speziell gegen die

Auseinandersetzung als ein unverzeihliches Unrecht zum Vorwurfe macht, daß sie nicht ohne Weiteres mit den von ihm abgeschickten Commissairen wie von Macht zu Macht über eine Ausgleichung des Streites habe unterhandeln wollen, eine Weigerung, die er daraus erklären zu können glaubt, daß man zur Verstärkung des Forts Sumter habe Zeit gewinnen wollen, was ihm denn wieder zur Rechtfertigung des Beschlusses dient, die Feindseligkeiten durch den Angriff auf das Fort Sumter zu eröffnen. Der Präsident wendete sich dann zu den Mitteln, den Krieg zu führen und empfiehlt die Ausgabe von Kaperbriefen mit folgenden Worten: „Ich zweifle nicht, daß Sie mit mir darin übereinstimmen werden, daß in Ermangelung von Staatsschiffen es überaus zweckmäßig sein wird, deren Platz durch bewaffnete Privatschiffe zu ersezen, die von den Publicisten der Vereinigten Staaten mit dem so treffenden Ausdrucke der „See⸗Miliz“ bezeichnet werden, und auf welche sie so oft und mit so vollem Recht ver⸗ traut haben, als auf ein wirksames und bewundernswürdiges Werkzeug des Defensiv⸗Krieges. Ich empfehle dringend die unver⸗ weilte Annahme eines Gesetzes, das mich ermächtigt, die mir be⸗ reits zugegangenen zahlreichen Anträge anzunehmen.“ Zum Schlusse erwähnt der Präsident der Absendung von Commissairen nach Eng⸗ land, Frankreich, Rußland und Belgien, um die Anerkennung der Conföderation zu bewirken, der schnellen Unterbringung der 5⸗Mil⸗ lionen⸗-Anleihe, der Organisation der verschiedenen Verwaltungs⸗ Departements und des großen Eifers, mit welchem von allen Sei⸗ ten her die Bestrebungen der Regierung zur Wehrbarmachung des Landes unterstützt worden sind. Die Botschaft endet mit der Er⸗ klärung, daß die Sache der Sklavenstaaten eine „heilige und ge⸗ rechte“ sei, daß diese Staaten dem Frieden jedes Opfer bringen wollen, nur nicht das ihrer Ehre und Unabhängigkeit, und daß sie nichts verlangen, als daß man sie sich selbst uͤberlasse, in wel⸗ chem Falle sie zum Abschluß von Freundschafts⸗ und Handelsver⸗