1861 / 129 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1“ München, 28. Mai. Die Gemahlin des Prin⸗ zen Peter von Oldenburg ist mit Familie hier eingetroffen. Die hohen Herrschaften werden nach mehrtägigem Verweilen die Reise nach der Schweiz fortsetzen. Uebermorgen wird der Großherzog Ferdinand von Toskana hier erwartet, um der Vermählung des Frafen von Trani beizuwohnen.

Oesterreich. Agram, 28. Mai. In der heutigen Land⸗ tagssitzung sind die Deputirten der Militairgrenze erschienen, wur⸗ den vom Hause begrüßt und deren Eintheilung in die Sectionen beschlossen. Gegen die beabsichtigte Beiziehung der Grenz⸗Deputir⸗ ten ins Comité zur Ausarbeitung eines Entwurfes über die künf⸗ tige constitutionelle Einrichtung der Militairgrenze wurde von Seite des Ban mit Hinsicht auf das Königliche Reskript vom 9. Mai 1861 verweigert. Deshalb findet eine vorläufige Besprechung in geheimer Sitzung statt. 1“

Großbritannien und Irland. London, 28. Mai. Prinz Alfred, der sich gegenwärtig auf dem Wege nach Canada befindet, wird hier gegen Ende August auf einmonatlichen Urlaub zum Besuche erwartet. Parlaments⸗Verhandlungen am 27. Mai. Oberhaus⸗ Sitzung. Auf der Tagesordnung steht eine Bill, welche sich auf die des Gebietes von Sierra Leone in West⸗Afrika bezieht. Lord Brougham benutzt diese Gelegenheit zu einigen Bemerkungen über den Sklavenhandel und über die Einverleibung San Domingo’'s. Das Beneh⸗ men Spaniens in Bezug auf den Menschenhandel bezeichnet er als ein scheußliches. Im Widerspruche mit den eingegangenen Verträgen und trotz er gezahlten Entschädigungssumme sei die Zahl der auf spanisches Gebiet 8 ingeführten Sklaven im Jahre 1857—58 von 12,000 auf 16,000 ge⸗ stiegen und habe im folgenden Jahre bereits die Höhe von 30,000 Seelen erreicht. Nun habe das west⸗indische Gebiet Spaniens einen Zuwachs erhalten und er sei keineswegs durch die ihm neulich im Hause ertheilte ersicherung, daß die Sklaverei nicht auf San Domingo ausgedehnt wer⸗ en solle, beruhigt worden. Seit er neulich diesen Gegenstand im Hause berührt habe, sei ihm das spanische Einverleibungsdekret zu Gesichte ge⸗ kommen, in welchem es heiße, „es sei unmöglich, die Bitten einer ganzen Kation zurückzuweisen, welche um Wiederaufnahme in den Schooß des tutterlandes flehe.“ So spreche die spanische Regierung. ⸗Wie aber spreche die Regierung von Hayti durch den Mund des Generals Geffrard? Der General nenne jene Behauptung geradezu eine Lüge. Er stelle in Abrede, daß das Volk irgendwie darum flehe, in den Schooß des Mutter⸗ landes aufgenommen zu werden, und füge hinzu, es sei bei den obwalten⸗ den Umständen schlechterdings unmöglich, daß sich der freie Wille des Volkes kundgebe, indem General Santana eine Schreckensherrschaft in

EqEöö1ö1ö1ö1ö1ö1’“q nnovlei 2ͥ& 222 ret 8 jes ncht mehr die Woͤrte Geffrardis, son ernen Feaügheet sage? Hibnd. Fhrs anderen Kolonieen als unvermeidliches Uebel bestehende Sklaverei sei in San Domingo zur Bebauung des fruchtbaren Bodens nicht nöthig. Sei etwa San Homingo fruchtbarer als Cuba? Keineswegs. Die Mittel, deren sich Spanien bedient habe, um das neu erworbene Gebiet zu regie⸗ nicht der Art, daß sie seinen Argwohn in Bezug auf die beab⸗ sichtigte Einfuͤhrung der Sklaverei verscheuchen könnten. Denn wem sei die Ausführung des Einverleibungs⸗Dekretes anvertraut? Dem General⸗ Capitain von Cuba, gegen den man, wo es sich um Sklaverei handle,

nter allen Menschen auf der ganzen Welt das größte Mißtrauen hegen müsse. Das Benehmen der spanischen Regierung errege in ihm das größte Erstaunen, und wenn er bedenke, wie sie es auf Cuba getrieben habe, so zweifle er gar nicht daran, daß sie bei der ersten günstigen Ge⸗ legenheit die Sklaverei auch auf San Domingo einführen werde. Cuba sei seit vielen Jahren der Zufluchtsort aller heruntergekommenen spani⸗

schen Edelleute, die am Hofe von Madrid den ersten Rang eingenommen

hätten und, wenn sie von Armuth und Schulden bedrängt seien, nach Cuba gingen, um dort ihre zerrütteten Vermögensverhältnisse durch den Sklavenhandel wieder aufzuhelfen und nach ein paar Jahren mit Beute beladen in ihre Heimath zurückzukehren. Unterhaus⸗Sitzung. Die Debatte über das Budget, d. b. über die so ziemlich das ganze Budget zusammenfassende Customs and Inland evenue Bill, wird wieder aufgenommen. Newdegate beantragt fol⸗ ende Resolution: „Da die Verkörperung der hauptsächlichsten Finanz⸗ Vorlagen der Regierung in einer einzigen Bill die Gewalt der Regierung über die Besteuerung des Landes und die dadurch berührten Interessen n ungebührlicher Weise erhöht, die Thätigkeit dieses Hauses ungehörig be⸗ chränkt und die anerkannten Functionen und Privilegien des Hauses der Lords vernichten würde, so wird das Comité angewiesen, die Customs and Inland Revenue Bill so zu theilen, daß jede der Steuern, auf welche sie sich bezieht, besonders für sich behandelt werden kann.“ Wenn man die Bill, bemerkt er, in ihrer gegenwärtigen Form durchgehen lasse, so lähme man das freie Handeln des Oberhauses durch eine unwürdige Kriegslist. Da sich Niemand anders zum Reden erhob, so bemerkt der Schatzkanzler, das Haus scheine der Meinung zu sein, daß der Gegenstand erschöpft sei. Auch habe Newdegate von seinem Standpunkte aus kein wesentlich neues Argument vorgebracht. 8 Es lägen Präcedenzfälle für die Form der Bill vor, und dieselbe stehe im Einklange mit den Grundsätzen der Verfassung. Horsman stimmt im Allgemeinen mit dem Inhalte desselben überein, hält seine Einbringung

jedoch nicht für zeitgemäß. Bei der Abstimmung wird die Resolution mit

95 gegen 34 Stimmen verworfen. Die Bill wird hierauf im Comité 8 . omité Als der auf Abschaffung der Papiersteuer (vom 1.nnge an) zielende Art. 4 zur Sprache kommt, beantragt K. Seymer die Ver⸗ L desselben. Die auf beiden Seiten vorgebrachten Argumente bie⸗

n kaum etwas Neues. Mellor beantragt die Vertagung der Debatte,

228 1 erfolgt, nachdem Lord Palmerston sich damit einverstanden

1 v11111A“*“ Frrankreich. Paris, 28. Mai. Der neue Gesetzentwurf in Betreff des Eingangszolles auf Getreide, Mehl ꝛc. ist gestern im gesetzgebenden Körper sehr lebhaft bekämpft und vertheidigt worden. Sehr wahrscheinlich wird die Session der Legislative abermals verlängert werden, und zwar vom 4. bis zum 20. Juni.

Die Wahl des Prinzen Napoleon zum Hochmeister des großen Orient ist entschieden ungültig. Der Prinz hat zwar bei den hiesi⸗ gen Freimaurer⸗Logen die Runde gemacht, um ihnen für das ihm bewiesene Vertrauen zu danken, zugleich aber auch darauf verzich⸗ tet, das Mandat gegen die Anfechtungen des Prinzen Murat zu vertheidigen. Der Kaiser hat letzterem brieflich zu wissen gethan, daß auf seinen Wunsch jene Verzichtleistung erfolgt sei, da er sich süteeen das Recht vorbehalten müsse, die Hochmeisterwahl zu be⸗

ätigen. Das Exvpeditions⸗Corps in Syrien muß bereits am 30sten d. in Beyrut vollständig gesammelt sein, um am 3. und 4. Juni ein⸗ geschifft werden und nach Toulon abfahren zu können. Der Vice⸗ Admiral Le Barbier de Tinan bleibt mit sieben Schrauben⸗Linien⸗ schiffen, einer Dampffregatte, drei Dampfkorvetten und einem Aviso vor Beyrut. Er wird längs der syrischen Küste kreuzen und über die Sicherheit der Christen wachen. Das Dampf⸗Linienschiff „Na⸗ poleon“ wird in den ersten Tagen des Juni von Cherbourg ab⸗ gehen, um sich gleichfalls zu der Flotte Le Barbier’s zu begeben; eben so in der letzten Hälfte des Juni der „Massena“. .

Nach Cochinchina gehen 1750 Mann Verstärkung ab. Die Einnahme von Mytho wird wohl der Schluß des diesjährigen Feldzugs sein, da die Truppen nach den großen Strapazen der Ruhe bedürfen.

29. Mai. Der heutige „Moniteur“ veröffentlicht den

französisch⸗belgischen Handels⸗Vertrag, so wie die zwischen Frank⸗ reich und Belgien zum Schutze des geistigen Eigenthums abge⸗ schlossene Konvention. Spanien. Die spanische Regierung beabsichtigt, in naͤchster Zeit ihr Geschwader an der marokkanischen Küste auf zwölf Schrauben⸗Fregatten mit 600 Kanonen zu bringen, also zu ver⸗ dreifachen. Wie aus Cadix vom 27. Mai telegraphirt wird, be⸗ trachtet man daselbst nämlich einen Thronwechsel in Marokko und den Sieg des Thron⸗Prätendenten Soliman Abbas für wahr⸗ scheinlich.

Griechenland. Nachrichten aus Athen vom 28. d. zu⸗ folge sind mehrere Offiziere daselbst verhaftet worden und haben Haussuchungen stattgofunden. Es herrschte Unruhe, und das Ge⸗

MRußland und Polen. Von der polnischen Gren

29. Mai. Nach hier eingetroffenen Rächtichten 1— ,v haben gestern und vorgestern vor der Karmeliter⸗Kirche daselbst zwischen dem Publikum und der Polizei in Folge Notirung der⸗ jenigen, welche Hymnen gesungen hatten, Konflikte stattgefunden. Die Ruhe wurde von herbeigeeilten Gendarmen hergestellt. Ein

Jan den Straßenecken angehefteter Aufruf des Stellvertreters des

Fürsten Statthalter, Generals Merchelewicz, ermahnt unter Androhung strenger Maßregeln zur Ruhe und Jes

Dänemark. Kopenhagen, 28. Mai. „Faedrelandet“ enthält heute an der Spitze seines Blattes eine Aufforderung zur Feier des Grundgesetzes vom 5. Juni 1849.

Amerika. New⸗YVork, 15. Mai. Präsident Lin

hat eine Proclamation erlassen, in welcher er 8 Meracht des 8 surrections⸗Zustandes in Florida dem an der Küste von Florida das Kommando führenden See⸗Offizier befiehlt, dafür Sorge zu tragen, daß auf den Inseln Key West, Tortugas und Santa Rosa im mexikanischen Meerbusen keine den Gesetzen oder der Verfassung der Vereinigten Staaten feindliche Autorität sich festsetzt, zu welchem Sesgen essschnagt ver die Habeas⸗Corpus⸗Acte zu suspendiren

erdächtigen Personen aus der Na

der Torken zu entfernen. ie „New⸗Vork⸗Times“ schreiben, daß die Blokade der süd⸗ lichen Häfen, einschließlich von Charleston 1 Savannah, jetzt 18 schon vollstaͤndig beschafft sei, und daß die Häfen im mexikanischen Meerbusen bald in derselben Verfassung sein werden. Nach New⸗ Orleans ist schon vor einigen Tagen zu diesem Zweck der „Nia⸗ gara“ abgegangen. Die Kriegs⸗ und Marine⸗Secretaire haben sich die Sache eifrigst angelegen sein lassen, und außer den Kriegs⸗ schiffen sind oder werden in New⸗YVork, Boston und Philadelphia ungefähr zwanzig bewaffnete Fahrzeuge ausgerüstet, welche zur Blokade verwendet werden sollen. Die Gewässer von Virginia sind vollständig blokirt und der das Blokade⸗Geschwader befehli⸗ gende Capitain Prendergast hat die erforderlichen Notificationen erlassen, durch welche alle in den Häfen von Virginien befindlichen Schiffe aufgefordert werden, voll oder leer, innerhalb 15 Tagen in See zu gehen. Mehrere Gesandte, welche eine Erstreckung dieser Frist zu bewirken suchten, sind abschlägig beschieden worden.

Die Bundestruppen haben sich jetzt in Baltimore vollstäͤndi festgesetzt und der dort kommandirende Brigade⸗General Baser han

rücht cirkulirte, daß England und Frankreich im Falle von Un Griechenland besetzen würden. 5 b Unruhen

am heutt en Tage das Kriegsgesetz proclamirt. Längs der vom Norden kommenden Eisenbahn durch Maryland bis Washington werden Erdschanzen aufgeworfen und Washington wird vollständig mit Lagern umgeben, welche alle Eisenbahnen beherrschen. In Baltimore find 2200 Musketen und 4000 Piken weggenommen und die Fabrikanten verhaftet worden. Auch zwei Schooner mit Waffen beladen sind den Bundestruppen in die Hände gefallen. Ein vom Senat von Maryland gefaßter Beschluß, Commissaire an Lincoln und Davis, so wie an die Gouverneure von Virginia und Penn⸗ sylvanien zu schicken, um von ihnen die Einstellung der Feindselig⸗ keiten bis zur Zusammenkunft des Kongresses zu erwirken, ist von dem Hause der Repraͤsentanten verworfen worden.

8 Aus Virginien wird berichtet, daß die Truppen dieses Staates ihre Stellung bei Harper's Ferry uneinnehmbar gemacht und auch

James und am Vork schwere Batterieen errichtet haben. Es

sollen uͤber 30,000 Mann konfederirter Truppen in Virginien stehen. Die Federal⸗Kriegs⸗Sloop „Pawnce“ ankert vollkommen schußfertig vor Alexandria, um jeden Versuch der Störung der Flußschifffahrt zu verhindern. In Richmond sammeln sich die Truppen aus den konfederirten Staaten in einer größeren Menge an; ein Theil der Truppen ist nach Norfolk und der Umgegend vorgeschoben worden; der Hafen Norfolk wird durch 5 Batterieen der Konfederirten gedeckt.

Der Konvent der unionistisch gesinnten Grafschaften des west⸗ lichen Virginien ist in Wheeling zusammengetreten und noch in Session. Die Gouverneure von Pennsylvanien und Ohio haben den Unionisten in West⸗Virginien die Zusage gegeben, sie mit der ganzen Macht ihrer Staaten schützen zu wollen; die gleiche Zu⸗ sage haben die Unionisten von Kentuckh und Missouri von Seiten Indianas und Illinois erhalten. Die Gouverneure aller freien Staaten im Westen der Union sollen gemeinsam bei dem Praͤsi⸗ denten Lincoln das Versprechen nachgesucht und von demselben er⸗ halten haben, daß kein Vergleich eingegangen und der Krieg nicht eingestellt werden solle, ehe nicht die Nationalflagge wieder über allem Bundes⸗Eigenthum wehe. Die Legislatur von Kentucky hat die Gerichte bis zum nächsten Januar geschlossen und verfügt, daß

kein seit dem Januar dieses Jahres erlassenes gerichtliches Urtheil

vor dem März nächsten Jahres exequirt werden dürfe. Die Nach⸗ richt von dem Negeraufstande in der Grafschaft Owen in Kentucky wird wiederholt fuͤr unbegründet erklärt.

Der von dem Koͤngreß von Montgomery gefaßte Beschluß über die Ausgabe von Kaperbriefen ist in einer aus 15 Artikeln bestehenden sog. Ordonnanz enthalten, welche in ihrem Eingange die Existenz des Kriegszustandes zwischen den konfederirten Staa⸗ ten und der Regierung der Vereinigten Staaten und deren Staa⸗ ten⸗Komplex, mit Ausnahme der Staaten Maryland, Nord⸗Ca⸗ rolina, Tenessee, Kentucky, Arkansas, Missouri und Delaware und der Territorien Arizona und Neu⸗Mexico, so wie der indianischen Territorien südlich von Kanzas, konstatirt. Was die Bestimmun⸗ gen über die Kaperei betrifft, so wird der Präsident durch die Ordonnanz ermäͤchtigt, Kaperbriefe unter dem Siegel der konfede⸗ rirten Staaten gegen die Schiffe, Waaren und Effekten der Re⸗ gierung der Vereinigten Staaten und der Bürger und Einwohner derselben, mit Ausnahme derjenigen der oben angeführten Staa⸗ ten und Territorien, auszugeben; doch soll (wie schon berichtet worden) Feindes Gut auf neutralen Schiffen von der Kaptur frei sein (Kriegs⸗Contrebande ausgenommen), auch sollen alle Schiffe der Bürger der Vereinigten Staaten, mit Ausnahme derjenigen, welche sich seit dem 6. April d. J. im Dienste der Regierung der Ver⸗ einigten Staaten befunden haben, während einer Frist von dreißig Tagen die Erlaubniß haben, ungehindert aus den Häfen der kon⸗ federirten Staaten auszugehen und ihre Bestimmungsorte zu er⸗ reichen, ohne daß waͤhrend dieser Frist ihre Ladungen (Kriegs⸗ Contrebande ausgenommen) der Kaptur unterzuüͤglich wären. Die Kaper⸗Kapitaine haben je nach der Größe des Schiffes 5000 oder 10,000 Dollars Caution zu stellen für Befolgung der Gesetze der konfederirten Staͤaten und der ihnen ertheilten Instructionen, so wie als Garantie für Schadenersatz. Bei Rekapturen werden die Waaren, welche Eigenthum von Bürgetn oder Einwohnern der konfederirten Staaten sind, gegen einen Bergelohn zurückerstattet. Fuͤr jeden Mann der Besatzung eines zerstörten Schiffes der Ver⸗ einigten Staaten erhält die Kapermannschaft ein Kopfgeld von 20 Dollars, für jeden eingebrachten Gefangenen ein Kopfgeld von 25 Dollars. Die übrigen Bestimmungen der Ordonnanz betreffen die Vertheilung der Prisengelder, die Journalführung des Kaper⸗ Capitains, die auf Verletzung der Instructionen gesetzten Strafen

8 Telegraphische Depeschen. (Aus dem Wolff’schen Telegraphen⸗Büreau.)

Wiesbaden, Mittwoch, 29. Mai, Abends. In der Zweiten Kammer wurde der Antrag des Ausschusses, das Bundespreßgesetz und die Vollzugsverordnung außer Wirksamkeit zu setzen, mit 15

8 8

gegen 7 Stimmen verworfen, ein weiterer Ausschuß⸗Antrag aber, die Vollzugsverordnung den Kammern zur nachträglichen Zustim⸗ mung vorzulegen, einstimmig angenommen. 821 i22 St. Petersburg, Donnerstag, 30. Mai. Das „Journal de St. Petersbourg“ theilt mit, daß der Kriegsminister Soukho⸗ zanett zeitweise mit der Verwaltung des Königreichs Polen be⸗ traut worden sei und die Rechte eines Kaiserlichen Statthalters erhalten habe. Der Adjunkt desselben, Milutin, wird die Lei⸗ tung des Kriegsministeriums übernemmweimkmgmg.

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Berliner Getreidebörse. v1K 881 8 vom 30. Mai. . 1u

wWeizen loco 69 84 Thlr. pr. 2100 Pfd. HiaN S5 KRoggen loco 44 ¼ Thlr. ab Kahn pr. 2000 Pfd. bez., sehwimmend 80 pfd. 44 Tblr., 81 pfd. 44 ½ Thlr. pr, 2000 Pfd. bez., Mai und Mai-Juni 44¼ 44— Thlr. bez. u. Br., 44 ¼ G., Juni-Juli 44 ½ ¼ bis Thlr. bez., Br. u. G., Juli-August 45 ¾ 58 ½ Thlr. bez. u. G., 45 Br., August-September 46 ¾ G Thlr. bez., September -Oktober 46 ½ 47 46 Thlr. bez. Oktober-November 46 ½ ½¼ Thlr. bez. Serrste, grosse u. kleine, 38 45 Thlr. pr. 1750pfd. 8 Hlafer loco 23—28 Thlr., Lieferung pr. Mai und Mai- Juni 26 ½ bis ¾ Thlr. bez., Juni- Juli u. Juli-August 25 ½ ¾ Thlr. bez., Sep- tember-Oktober 25 ½ ½6 Thlr. bez., Oktober-November 25 Thlr. Br.

Erbsen, Koch- und Futterwaare 42 50 Thlr.

Rüböl loco 11 ¾ Thlr. Br., Mai, Mai-Juni und Juni-Juli 11 Thlr. bez. u. G., 11 ¾ Br., Juli -August 11 Thlr. Br., 11 ¾ G., Septbr.- Oktbr. 12 ½ Thlr. bez., Br. u. G.

Leinöl loco 10 ¼ Thlr., Lieferung 10 ½ Thlr. hͤ,.

Spiritus loco ohne Fass 18 ½ hlr. bez., Mai, Mai-Juni u. Juni- Juli 18 ½ 5 Thlr. bez. u. Br., 18 ½ G., Juli - August 18 ½ 19 ½ bis 1½2 Thlr. bez., Br. u. G., August-September 19 ¼ ¼ Thlr. bez. u. G., 19 ½ Br., September - Oktober 19 ½ ½ ¼ Thlr. bez., Br. u. G., Oktober-November 18 424 Thlr. G.

Weizen ohne Beachtung trotz billigerer Offerten. Roggen loco in keiner Waare bleibt trotz anhaltender Frage ohne Angebot, untergeord- nete ist überwiegend offerirt. Termine anfangs sehr flau und wesent- lich billiger verkauft, schliessen wieder mehrseitig beachtet und höher Gek. 8000 Ctr. Rüböl fest und etwas besser bezablt. Spiritus eröff⸗- nete matt und etwas niedriger, besserte sich dann und schliesst wie-

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Leipzig, 29. Mai. Leipzig-Dresdener 215 ½ G.

tauer Litt. A. 25 Br.; do. Litt. B. —. Magdeburg- Leipziger 205 Br. Berlin -Anhalter Litt. A., B. u. C. —. Berlin- Stettiner —. Cöln Mindener —. Thüringische 107 ¼ 6. Friedr.-Wilhelms-Nordbahn Altona-Kieler —. Anbalt-Dessauer Landesbank-Actien 24 ½ Br. schweiger Bank-Actien —. Weimarische Bank-Actien 73 ¾ G. Oester- reichische 5proz. Metalliques —. 1854er Loose —. 1854er National Anleihe 57 ½ G. Preussische Prämien-Anleihe. —.

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9 9 v111““ gI. „.

Bres (Tel.

d„, 30. Mai, 1 Ubr 26 Minuten Nachmittags. Dep. des Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 72 ⅔¾ G. Frei-

burger Stamm-Actien 104 Br. Oberschlesische Actien Litt. A. u. C. 120 Br.; do. Litt. B. —. Oberschlesische Prioritäts-Obligationen Litt. D., 4proz., 90 ¾ Br.; do. Litt. F., 4 proz., 97¼ G.; do. Litt. E., 3 ½ proz., 79 Br. Kosel -Oderberger Stamm-Actien 34 Br. Neisse- Brieger Actien 49 7⁄2 Br. Oppeln-Tarnowitzer Stamm-Actien 33 % Br. Preussische 5proz. Anleihe von 1859 106 G.

Spiritus pr. 8000 pCt. Tralles 18 ½ Thlr. bez. 70— 8 8 r., gelber 70 91 Sgr. Roggen 55 65 Sgr. Sgr. Hafer 28 36 Sgr.

Sehr belebtes Geschäft bei günstiger Coursen.

Stettim, 30. Mai, des Staats-Anzeigers.)

Weizen, weisser

Gerste 40 54

Stimmung nnd erböhten

Uhr 42 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. Weizen 70 84, Juni-Juli 83 87 bez. Roggen 43 44, Mai-Juni 43¼ bez., Juni-Juli 44 ¾ G., 34 da Septem- ber-Oktober 45 bez. Rüböl 11 ½, September-Oktober 115 da. Spiritus 18 ¾ bez, Juni-Juli 18 ¼ da, Juli - August 19 ¼12, August-September 19 ½ bez., September-Oktober 19 da.

Hamburg, 29. Mai, Nachmittags 3 Uhr Minuten. Ziem

ich lebhaftes Geschäft. Anfangs flau, gegen Ende fester. BekueeCburs Oesterr. Kredit-Actien 63 ½. Vereinsbank 100

28 Norddeutsche Bank 87⅛. National-Anleihe 57 ¾. 3 proz. Spanier 46.

1proz. Spanier 40 G. Stieglitz de 1855 —. Disconto —. etreidemarkt. Weizen loco fest, mässiges Geschäft. Ab

Dänemark gedarrt 124 125 zu 124 zu lassen. Oel, Mai 24 ⅝, Oktober 25 ½. Kaffee, 2000 gewaschene Lagueires 7¼, t. I