1861 / 131 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

bübeen 16, mMat. e. 3 br .

nski, interim. Kasernen⸗Inspektor in Koblenz, Müncke, in Potsdam, zu Kasernen⸗Inspektoren

v. Kobli interim. Kasernen⸗Inspektor

ernannt. 1“ Den 23. Mai. xgiedke, Sekretariats⸗Afsistent von der Intendantur des VII. Armee⸗ Corps, zu der Intendantur des V. Armee⸗Corps verseßt. Den 27. Mai. 8 Joachimi, Sekretariats⸗Assistent von der Intendantur des

mee⸗

Corps, zum überzähligen Intendantur⸗Secretair ernannt.

Preußen. Berlin, 1. Juni. Seine Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Fürsten von Hohenzollern, des Staats⸗Ministers von Auerswald, des Kriegs⸗Ministers, des General⸗Adjutanten General⸗Majors Freiherrn von Manteuffel und des Geheimen Kabinets⸗Raths Wirklichen Geheimen Raths llaire entgegen und empfingen, im Beisein des General⸗Feld⸗ marschalls, die Monats⸗Rapporte der Commandeure des Ersten Garde⸗Regiments zu Fuß, der Gardes du Corps und der Garde⸗ Artillerie⸗Brigade. 119 8 Bei Ihren Majestaten dem Könige und der Königin hat am vorigen Donnerstage eine musikalische Abend⸗ unterhaltung stattgefunden, in welcher unter Leitung des General⸗ Musikdirektors Meyerbeer der Hofpianist von Bülow und Fräulein Lurcca mitwirkten. Außer den anwesenden Fürstlichkeiten und Fremden war der Kaiserlich tuͤrkische Botschafter Vely⸗Pascha dazu geladen. Den Kammerherrn⸗Dienst bei Ihrer Majestäͤt der Königin haben von heute ab für die nächsten 14 Tage die König⸗ lichen Kammerherren Graf von Resselrode⸗Ehreshoven und Graf

v. d. Schulenburg⸗Altenhausen angetreken. 11“

1“

Das Herrenhaus trat im Verlaufe seiner gestrigen Sitzung dem vom Hause der Abgeordneten zu §. 74 des Gesetz⸗ Entwurfs über Abänderung der Allgemeinen Gewerbe⸗Ordnung be⸗ schlossenen Zusatze bei, nahm sodann die Gesetz⸗Entwürfe, betreffend 1) die Erhebung der Stempelsteuer von Zeitungen, Zeitschriften und Anzeigeblättern, und 2) die Salzsteuer im Jadegebiete, in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung an und beschäftigte sich schließlich mit Berathung zweier Berichte der Budget⸗Kommis⸗ sion über den Staatshaushalts⸗Etat des Jahres 1861.

In der heutigen Sitzung wurde das Allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch, so wie das Einführungs⸗Gesetz zu demfelben, das letztere in der Fassung des Abgeordnetenhauses, angenommen, auch erhielt eine von dem letzteren beschlossene Resolution: „Die Er⸗ wartung auszusprechen, die Staatsregierung werde mit Einfüh⸗ rung des Deutschen Handels⸗Gesetzbuchs auf Organisfation von Handelsgerichten mit kausmännischen Mitgliedern bedacht sein, uͤberall, wo die Verhältnisse sachgemäße Besetzung ermöglichen“, die Zustimmung. 88

Die nächste Sitzung findet Montag, Mittags 1 Uhr, statt.

In der heutigen (61sten) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde der Staatsvertrag mit Frankreich wegen Herstellung einer schiffbaren Verbindung zwischen dem Rhein⸗ Marne⸗Kanal und der Saar nach längerer Diskussion mit kleiner Majorität genehmigt. In Bezug auf die Ge⸗ werbesteuer⸗Novelle trat das Haus sämmtlichen abweichenden Beschlüfsen des Herrenhauses bei. Bei Berathung des Etats für das Ministerium des Innern brachten die polnischen Abgeord⸗ neten ihre Beschwerden der Sprachfrage abermals vor.

Sachsen. Dresden, 31. Mai. Die Erste Kammer hat heute über die kurhessische Verfaffungs⸗Angelegen⸗ beit berathen. Der Deputations⸗Antrag: der von der Zweiten Kammer beschlossenen Verwahrung gegen den Bundesbeschluß von 1852 nicht beizutreten, wurde gegen 7 Stimmen, der auf Ableh⸗ nung des jenseitigen Antrags an die Staatsregierung (Mitwirkung zur baldigen Wiederherstellung des Rechtszustandes in Kurhessen unter Festhaltung der Rechtsbeständigkeit der Verfassung von 1831) gegen 1 Stimme, und der Antrag, die Eingabe der Abgeordneten Cichorius und Genossen auf sich beruhen zu lassen, gegen 4 Stim⸗ men angenommen. (Dr. J.)

8 Gotha, 30. Mai. In der heutigen Sitzung des wieder zu⸗

ammengetretenen Sonderlandtages erklärte der Staatsminister v. Seebach auf einen bezüglich des Zustandekommens der Gotha⸗ Göttinger Eisenbahn gestellten Befragungs⸗ Antrag, daß er über die Zeit, innerhalb deren das Unternehmen zu Stande kommen werde, eine Auskunft zu geben nicht vermöge, daß aber die Staats⸗ regierung von dem Ba d überzeugt sei, da diese ein

1052 8

Fischereien.

Ruübrik gerechnet werden.

8

nothwendiges Verbindungsglied des deutschen Eisenbahnnetzes bilde.

Der Landtag trat dann in die Verhandlungen über den Domainen⸗

Zeitetat pro 1861— 65 ein und genehmigte die Einnahme⸗Positionen

von 30,358 Thlr. von geschlossenen Domainen, 17,355 Thlr. von

einzelnen Grundstücken, 460,787 Thlr. als Ertrag der Forste,

7. Thlr. als 9* der Jagden und 2100 Thlr. Ertrag der (L. Z.)

Frankfurt a. M., 31. Mai. In der heutigen Sitzung des Bundestags legten die in Würzburg vertreten gewesenen Regierungen mit Ausnahme Badens die würzhurger Convention vom 5. August v. J. vor. Baden stellte den Antrag, das Ober⸗ Kommando des Bundes solle auf eine, respektive auf die beiden Großmächte, welche mit ihren Gesammtheeren eintreten, ohne Be⸗ schränkung übergehen. Die Anträge des Ausschusses über den Entwurf eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches wurden angenommen.

Niederlande.

Haag, 30. Mai. Die Erste Kammer hat

sich gestern nach einer dreitägigen Diskussion mit dem Gesetzent⸗

wurfe über die Gerichts⸗Organisation einverstanden erklärt, wodurch diese Angelegenheit nach sechsmaligen vergeblichen Anstrengungen endlich zu Stande gekommen ist. Der Marine⸗Minister hat auf eine an ihn gerichtete Interpellation erklärt, daß zum Schutze der niederlaͤndischen Unterthanen in Nord⸗Amerika ein Geschwader dort⸗ hin gesandt werden solle. Die letzten Nachrichten aus Ostindien brachten eine genaue Uebersicht der durch die dortigen Ueberschwem⸗ mungen verursachten Verluste. Es sind dabei nicht weniger als 1558 Menschen ums Leben gekommen, 364 Dörfer und 17,800 Wohnungen wurden verwüstet, wäbrend 10 Dörfer spurlos ver⸗ schwunden find; der Schaden, welcher den Reis⸗ und Indigo⸗Fel⸗ dern, so wie den Kaffee⸗Anpflanzungen zugefügt wurde, ist gleich⸗ falls sehr bedeutend. (Köln. Ztg.)

Großbritaunnten und Irland. Londeon, 30. Mai. Der Graf von Flandern war gestern von Osborne nach London gekommen, um das Derby Rennen mit anzusehen.

Trotzdem, daß die letzten finanziellen Berichte aus Indien sehr günstig lauten, soll die Regierung doch gesonnen sein, schon im Laufe der nächsten Woche das Parlament um die Ermächtigung, eine neue Anleihe von 4 Millionen Pfd. abzuschließen, anzugehen.

Auf der Börse in Liverpool wurde gestern angezeigt, daß mehrere amerikanische mit Baumwolle beladene Schiffe aus süd⸗ lichen Häfen durch Bundes⸗Kriegsschiffe genommen worden seien. Dasselbe Schicksal soll die mit Tabak befrachtete „Argo“ aus Rich⸗ mond in Virginien gehabt haben. 1

Frankreich. Paris, 30. Mai. Der größte Theil des neuesten „Moniteur“ ist mit dem Promulgations⸗Dekrete des zwi⸗ schen Frankreich und Belgien abgeschlossenen Handelsvertrages, so⸗ wie des zweschen diesen beiden Nationen abgeschlossenen Vertrages in, Betreff der Schifffahrt, der gegenseitigen Garantie des literari⸗ schen, artistischen und kuüͤnstlerischen Eigenthums und dem Nachtrage zu der Post⸗Convention von 1857 angefüllt. Von den 42 Artikeln des Handelsvertrags sind fuürs Ausland die wichtigeren:

Art. 6. Wenn einer der betreffenden Theile es fuͤr nöthig erachtet, die Accise auf einen im Inlande hervorgebrachten oder fabricirten Ar⸗ tikel zu erhöhen, so kann die Eingangsabgabe auf den gleichartigen Ar⸗ tikel, wenn er aus dem Auslande kommt, im Verhältnisse zu der Erhöhung der Accise gleichfalls erhöht werden. 8

Art. 7. Die Waaren aller Art, welche aus einem der beiden Länder stammen und in das andere eingeführt werden, können keiner höheren Accise⸗Abgabe unterworfen werden, als derjenigen, welche auf den betref⸗ fenden Waaren in letzterem Lande besteht.

Art. 8. Das aus Frankreich stammende rohe Salz ist, wenn es direkt nach Belgien eingeführt wird, von Abgaben frei. Das aus Frank⸗ reich stammende raffinirte Salz ist unter den Bedingungen, zu welchen das rohe Salz von der Accise befreit ist, gleichfalls von Eingangs⸗Ab⸗ gaben frei.

Art. 9. Der aus Belgien stammende oder daselbst fabrizirte Zucker hat, wenn er direkt nach Frankreich eingeführt wird, folgende Eingangs⸗ Abgaben zu zahlen: 8

Candis (die Verbrauchssteuer einbegriffen Rohertrag der Rüben (die Verbrauchssteuer von 30 Fr. nicht einbegriffen) 288

Riaffinade (die Verbrauchssteuer einbegriffen). 41 Fr. per 100 Kilogr.

Die Eingangs⸗Abgabe auf den aus Frankreich stammenden oder daselbst

fabrizirten und direkt nach Belgien eingeführten Zucker ist folgende: Raffinade, Melis, Lumpenzucker und Zucker ist folge 828

Candis (die. Verbrauchssteuer mit ein⸗ 40 . . 60 Fr. per 100 Kilogr. Rohertrag der Rüben (die Verbrauchs⸗

begriffen)

steuer von 45 Fr. per 100 Kilogr. nicht 8’ 1“

einbegriffen) II11“*“

Art. 11. Die Verbrauchssteuer auf franzöͤsischen Wein ist in Vel⸗

gien, wie folgt, festgestellt worden: Vom 1. Juli 1861 an: à 27 Fr. 50 C. per Hektol.

2 1. Januar 1862 25 L“ 8 —90-- b Der Eingangszoll auf französischen Wein beträgt in Belgien: in Fässern 50 C. per Hektol, in Flaschen 1 Fr. 50 C. per Hektol. Getränke, welche mehr als 21 pCr. Alkohol enthalten, können nicht zu der angegebenen

Krieg anfangen.

verbindlich, die Ausfuhr der

Art. 16. Besde Theile machen sich Steinkohlen weder zu verbieten, noch diesfelbe irgend einer Abgabe zu

unterwerfen. Die französische Regierung verpflichtet sich außerdem, wäh⸗

rend der Dauer des Vertrages die gegenwärtigen Einfuhrzölle auf bel⸗ gische Steinkohlen nicht zu erhöhen. Der Einfuhrzoll auf französische Steinkohlen ist in Belgien auf 1 Fr. per 1000 Kilogr. heruntergesetzt

worden. Art. 30. Waaren, welche aus einem der beiden Länder kommen obder

nach einem derselben bestimmt sind, find von jedem Durchgangszoll frei. Das Verbot in Betreff des Schießpulvers wird beibehalten. Transito von Kriegswaffen bleibt speziellen Vereinbarungen vorbehalten.

Art. 33. Französische Handlungsreisende, welche für ein französisches Haus in Belgien reisen, haben ein Patent zu löͤsen, dessen Preis auf 20 Fr. festgesetzt ist. Dieselbe Bestimmung findet auch andererseits auf belgische Reisende, die für Rechnung eines belgischen Hauses in Frank⸗ reich reisen, Anwendung.

Art. 35. Dieser Handelsvertrag tritt auch für Algerien in Kraft.

Art. 40. Die Dauer des gegenwärtigen Vertrages ist auf 10 Jahre festgesetzt. Im Falle einer der beiden Theile denselben kündigt, bleidt er, von dem Tage der Kündigung an, noch 1 Jahr obligatorisch. Modifica⸗ tionen, welche mit dem Geiste und den Prinzipien des Vertrages nicht in Widerspruch stehen, sind beiderseits vorbehalten.

31. Mai. Der heutige „Moniteur“ veröffentlicht ein De⸗ kret, laut dessen die französischen Seehäfen, so wie die Mauthäuser von Lille, Valeneiennes, Tourcoing und Roubaix der Einfuhr von Baumwoll⸗Garn erschlossen sind. Ein zweites Dekret verfügt daß die Bestimmungen des mit Belgien abgeschlossenen Handelsvertrags auch auf England anwendbar find.

Das amtliche Blatt druckt den gegen die Auflösung des gesetz⸗ gebenden Körpers gerichteten Artikel des Herrn Vöron ab.

Der Kaiser ist mit seiner Familie gestern nach dem Schlosse L1“” abgereist, wo er einige Wochen zuzubringen beab⸗ ichtigt. 1 Der „Moniteur“ veröffentlicht das Kaiserliche Dekret vom 29. d., durch welches der Schluß des gesetzgebenden Körpers bis zum 19. Juni ausgesetzt wird.

Spanien. Aus Madrid, 30. Mai, wird telegraphirt, daß die dortige ministerielle „Correspondencia“ die Erklärung bringt, die Regierung werde wegen einer Geldfrage mit Marokko keinen Die Thronstreitigkeiten in Marokko nehmen be⸗ sonders deshalb einen so ungünstigen Verlauf für den jetzigen Sultan, weil ihm die Bevölkerung es nicht verzeihen kann, daß er Tetuan, die heilige Stadt des mohamedanischen Abendlandes, in den Händen der Ungläubigen gelassen habe. Der Sultan hat

Spanien nun die Abtretung eines anderen atlantischen Hafenplatzes

angeboten, wenn es die Besatzung von Tetuan sofort zurückziehen wolle. Die letzten Nachrichten aus der Havannah lauten sehr schlimm. Schon bis zum 16. April waren 38 Bankerotte erklärt, und vier wurden als nahe bevorstehend betrachtet. Die Passiva dieser Häuser werden auf 35 Millionen Piaster geschätzt. Der Korrespondent des „Journale d'Oporto“ sagt, daß das in Algesiras versammelte spanische Geschwader sich nach Mexiko begiebt, um die Annexation dieser Republik an Spanien zu unterstützen.

Portugal. Lissabon, 21. Mai. In der Rede, mit. welcher der König gestern die Cortes eröffnete, hob er hervor, daß die Regierung den Wegebauten ihre besondere Aufmerksamkeit zuwenden werde und daß zur Bestreitung der Kosten eine Anleihe unter günstigen Bedingungen abgeschlossen worden sei. Der zu⸗ nehmende Ertrag der Einkünfte aus den indirekten Steuern sei ein sehr befriedigender, und man sei auf dem besten Wege zur Her⸗ stellung des Gleichgewichtes zwischen Einnahmen und Ausgaben. Es sollen hier demnächst drei neue politische Blaͤtter, darunter zwei demokratische, erscheinen.

Türkei. Konstantinopel, 30. Mai. Heute fand in der Wohnung Ali Pascha's die erste auf Syrien bezügliche Konferenz statt. Vorgestern wurden 12,000,000 Piaster als Entschädigungs⸗ summe für die Maroniten abgesandt. Weitere 56,000,000 zu dem gleichen Zwecke sollen in Syrien selbst aufgebracht werden.

Dänemark. Kopenhagen, 30. Mai. Die „Berlingske Tidende“ schreibt: Se. Majestat der König gedenkt im nächsten Monat eine Reise nach Jütland anzutreten, in welcher Absicht Höͤchstderselbe sich am 7. n. M. über Korsoͤr nach Aarhuus begeben wird.

Amerika. Während das Gerücht, daß Washingtons Gebeine aus Mount Vernon von den Secessionisten weggeholt worden seien, von mehreren Blättern für ganz unbegründet erklärt wird, sagt der „New⸗Vork Herald“: Man glaubt jetzt ziemlich all⸗ gemein, daß an der Nachricht von der Entweihung der Gruft Lafhingtons etwas Wahres ses. Der „Lynchburg Virginian“ meldet, daß die Gebeine nach Lexington in Virginien geschafft und dort in einem passenden Mausoleum untergebracht seien. Es ist bekannt, daß eine starke secessionistische Wachtmannschaft einige Tage in Mount Vernont einquartiert war, und nicht unwahr⸗ scheinlich, daß die Fortschaffung jener Reliquien ihre Aufgabe ge⸗

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wWeinen loco 70 84 Thlr. Rozggen loco 79 80pfd. 44 Thlr., 80 81pfd. 45 45 ¾ Thlr.

v Telegraphische Depeschen.

(Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.) s

London, Freitag, 31. Mai, Nachts. In der heutigen Sitzung des Unterhauses erwiderte Russell auf eine desfallsige Inter⸗ pellation Dunlops, daß Instructionen nach China gesandt wor⸗ den seien, welche jedwede Intervention in den Angele genheiten der feindlichen Parteien verbieten. Die Beziehungen Englands zu China seien beffer geworden.

St. Petersburg, Sonnabend, 1. Juni. Der Kaiser, die Kaiserin und deren Kinder, der Großfürst Sergius und die Großfürstin Marie sind am 29. Mai in Moskau eingetroffen und im Kremlpalast abgestiegen. 8

Warschau, Donnerstag, 30. Mai. Das Frohnleichnamsfest ist ruhig verlaufen. Man erwartet, daß die 38 in Modlin In⸗ haftirten morgen freigelassen werden.

AMHLnrbtpreinoc.,ʒß 21., v 18 afM. den 1. Juni 1“ 1 u LPande: Koggen 2 Thlr. 1 Sgr. 3 Pf., auch 1 Thlr 3 6 Pf. und 1 Thlr. 25 Sgr. Grosse Gerste 1 Thlr. 23 Sgr. 9 Pk., I. 1 Thlr. 22 Sgr 6 Pf. Hafer 1 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf., auch 1 Thlr. 5 Sgr. und 8 Thlr. 1 Sgr. 3 Pf. as Schock Stroh 10 Thlr. 10 Sgr., auch 9 Thlr. 8 8 Thlr. 10 Sgr. 8 18 Der Centner Heu 1 Thlr. 5 Sgr. und 1 Thlr., geringere Sorte auch 25 Sgr. Kartoffeln, der Scheffel 23 Sgr. 9 Pf, auch 20 Sgr. und 17 Sgr. 6 Pf., metzenweise 1 Sgr. 9 Pf., auch 1 Sgr. 6 Pf. und 1 Sgr. 3 Pf.

Berliuer Getreidebörse. 1 vom 1. Juni.

pr. 2100 Pfd.

82 83 pfd. 46 Thlr. ab Kahn pr. 2000 Pfd. bez., Juni-Juli 45— ½ 45 Thlr. bez., Br. u. G., Juli-August 46 ½3 46 Thlr. bez., Br. u. G., August-September 46 ¾ 47 46 Thlr. bez. u. G., 46 ¾ Br., September- Oktober 47 ½ 48 47 ½ Thlr. bez. u. G., 47 % Br., Oktober-November Gerste, grosse u. kleine, 38 —45 Thlr. pr. 1750Sk 1. Hafer loco 24 28 Thlr., Lieferung pr. Juni 26 ½ Thlr. bez., Juni Junl u. Jull - Auguat 25 2, Thle. D..„ Sor⸗—Lee OLterö-5 5 1 gm bez., Oktober-November 25 ½ Thlr. bez. 8 1G Erbsen, Koch- und Futterwaare 42 50 Thhlhler. Rüböl loco 11 ¾f0 Thlr. Br., Juni und Jani-Juli 11 ⁄..) Thlr. bez u. G., 11 ¾f0 Br., Juli - August 11 1.² Thlr. bez. u. Br., 11 ½ G. August September 12 Thlr. Br., 11 12 G, Septbr.-Oktbr. 12 ½ ½ Thlr bez., Br. u. G6. 1 8 Leinöl loco 10 ¾ Thlr., Lieferung 10 ½ Thlr. Spiritus loco ohne Fass 18 ⁄¾% Thlr. bez., abgelaufene Anmeldung à 18 verk, Juni u. Juni-Juli 18 ⁄,— 16)— X Thlr. bez., Br. u. G., Juli- August 19 18 ½⁄ Thlr. bez. u. Br., 18 G., August-September 19 1à2 bis Thlr. bez. u. Br., 19 ⁄2 G., September-Oktober 19 ⁄2 + Thir. bez. u. Br., 19 ½ G., Oktober-November 18 ½ ¼ Thlr. bez. 8 Weizen ohne Kauflust bei grösseren Offerten geringerer Qualitäten. Roggen loco in feiner Waare ferner gefragt, unterggçordnete sehr ver- nacffüss t. Termine eröffneten fest, besserten sich dann, trotzdem die zur Kündigung gekommenen ca. 23,000 Ctr. unerledigt blieben, schlies- sen aber flau und zu Anfangs-Coursen offerirt. Rüböl in matter Hal- tung für nahe Sichten, spätere ohne Aenderung. Spiritus wurde unter dem Einfluss einer ungünstig aufgenommenen Kündigung ven cirea 250,000 Qrt., namentlich auf nahe serune etwas billiger hre 8

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Leipzig, 31. Mai. Leipzig-Dresdener 215 ½ G. Löbau--Zit- tauer Litt. A. 25 Br.; do. Litt. B. —. Magdeburg- Leipziger 205 Br. Berlin -Anhalter Litt. A., B. u. C. —. Ferhn Fielthler —, Cöln- Mindener —. Thüringische 107 ½ G. Friedr.-Wilhelms-Nordbahn —. Altona-Kieler —. Anhalt-Dessauer Landesbank-Actien 24 G. Braun- schweiger Bank-Actien —. Weimarische Bank-Actien —. Oester- reichische 5proz. Metalliques —. 1854er Loose —. 185 4er Natianal-

Apleihe 58 G. E che Prämien-Anleihe. —.

Breslau, 1. Juni, 1 Uhr 35 Minnten Nachmittags. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 73 8 Br. Frei- burger Stamm-Aetien 105 ¾ Br. Oberschlesische Actien Litt. A. u. C. 120 Br.; do. Litt. B. 109 Br. Obersehlesische Prioritäts-Obligatienen Litt. D., 4proz., 90 ¾ Br.; do. Litt. F., 4 proz., 97 ¾ G.; do. Litt. E., 3 ½proz., 80 Br. Fafek3geehs Stamm-Actien 33 ¼ G. Neiese- Brieger Actien 48 ¾ G. Oppeln -Tarnowitzer Stamm-Actien 32 ¾ G. Preussische 5proz. Anleihe von 1859 106 ½ G. 8

Spiritus pr. 8000 pCt. Tralles 18 Thir G. Weizen, weisser 70 9. gelber 70 91 Sgr. Roggen 55 —64 Sgr. Gerste 40 54