Nichtamtliches.
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8 Preußen. Berlin, 3. Juni. Seine Majestät der König nahmen heute im Beisein Sr. Hoheit des Fürsten von Hohenzollern die Vorträge des Geheimen Kabinets⸗Raths, Wirk⸗ lichen Geheimen Raths Illaire, so wie des Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Costenoble entgegen und empfingen den
General⸗Direktor der Königlichen Museen von Olfers.
— Das Herrenhaus versagte in seiner heutigen Sitzung dem vom Abgeordnetenhause beschlossenen Gesetz⸗Entwurfe, betref⸗ fend die Ausdehnung der Gemeinheitstheilungs⸗Ordnung vom 7ten Juni 1821, auf die Umlegung von Grundstuͤcken, welche einer ge⸗ einschaftlichen Benutzung nicht unterliegen ꝛc., dem Antrage der Kommission entsprechend, die Zustimmung und beschloß zugleich eine Riesolution, „die Staatsregierung zu ersuchen, den Gegenstand pro⸗
vinziell zu behandeln, den Provinzialständen der Provinzen, in denen sie selbst ein solches Gesetz für nothwendig halten möchte, die Frage sowohl über das Bedürfniß in ihrer Provinz, wie über die einzelnen Bestimmungen des zu erlassenden Gesetzes vorzulegen und erst mit dem Gutachten der Provinzial⸗Landtage den Gegenstand wieder an die Häuser des Landtages der Monarchie gelangen zu lassen.“ Hierauf beschaͤftigte sich das Haus mit Berathung von Petitionen, so wie des dritten Berichts der Budget⸗Kommission und genehmigte schließlich den mit Frankreich abgeschlossenen Staatsvertrag wegen Herstellung einer schiffbaren Verbindung zwischen dem Rhein⸗Marne⸗ Kanal und der Saa;rau. X
— In der heutigen (62sten) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die Frage der Einzelhaft verhandelt, aber bis zum Schluß unseres Blattes noch nicht entschieden. Ober⸗
Konsistorialrath Wichern hielt dabei einen längeren Vortrag.
Sachsen. Dresden, 1. Juni. Die Erste Kammer nahm
bei Berathung einer Petition des deutsch⸗katholischen Landeskirchen⸗ vorstandes einen Antrag mit 22 gegen 5 Stimmen an, demzufolge die Regierung ersucht wird, zu untersuchen, ob die Deutschkatholiken noch auf dem Glaubensbekenntniß von 1848 stehen, und wenn dies nicht der Fall, je nach dem Ergebniß der Untersuchung weitere ge⸗ eignete Entschließung zu fassen. (D. J.)
1—
Coburg, 30. Mai. Heute ist ein Gesetz über die Kontrahi⸗ rung eines Anlehens von 700,000 Fl. publizirt worden. Diese Summe ist bestimmt zur Tilgung der bestehenden schwebenden Schuld, so wie zur Deckung der Zinsgarantie für die Werrabahn. Es werden dafür unkündbare Schuldbriefe au porteur in vier Serien ausgegeben. Zur Verzinsung und Tilgung des Betrags von 700,000 Fl. sind jährlich in runder Summe 31,500 Fl. zu verwenden. (L. Z.)
Eisenach, 30. Mai. Die Eröffnung der deutschen evangeli⸗ schen Kirchen⸗Konferenz fand heute Morgen 11 Uhr statt, nachdem vorher die kirchliche Feier in der Schloßkapelle der Wartburg in Gegenwart Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs die Mitglieder derselben, so wie die Spitzen der Verwaltungsbehörden und die Geistlichen hiesiger Stadt zur Andacht vereinigt hatte.
Hessen. Kassel, 30. Mai. Der König von Bayern hat dem Justizminister Abée das Großkreuz, dem Vorstand des aus⸗ waärtigen Ministeriums v. Göddäus das Commandeurkreuz und dem Regierungsrath und Referenten im Ministerium des Innern, Lotz, das Ritterkreuz des St. Michaels⸗Ordens verliehen. (F. J.)
Frankfurt a. M., 1. Juni. Der Antrag, welchen Baden in der Bundestags⸗Sitzung am 31. v. M. in Betreff des Bundes⸗ C stellte, lautet: er Gesandte ist beauftragt, Namens der Großherzoglichen Regieru
nachstehende Vorlage zu 1 u“
Die verschiedenen Eventualitäten, welche bei ausbrechendem Bundes⸗ kriege die Zweckmäßigkeit der Bestimmungen über Oberleitung des Bundes⸗ heeres bedingen, haben unter den Bundesregierungen mannigfache Anträge und Erklärungen hervorgerufen. Dieselben nehmen ihren Ausgangspunkt vornehmlich in den Erfahrungen, welche die drohende Kriegsgefahr des Jahres 1859 geboten hatte, und in den hierbei hervorgetretenen Mißstän⸗ den der Bundes⸗Kriegsverfassung, welche vornehmlich die Königlich preußi⸗ sche und andere Bundesregierungen zu dem Versuche veranlaßten, eine den Verhältnissen entsprechende Reform derselben zu erzielen.
Die Anträge der Königlich preußischen Regierung vom 2. und 4. Juli 1859 und 4. 1861, bis zu dem hoher Bundesversammlung in der Sitzung vom 2. Mai vorgelegten Antrage, wie die Anträge der Regierun⸗ gen von Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Großherzogthum Hessen und Nassau vom 20. Oktober und 17. Dezember 1859 sind sämmt⸗ lich aus dem Streben hervorgegangen, die Vertheidigung Deutschlands
in einer Weise zu organisiren, um großen und unerwarteten Anforderun⸗ gen genügen zu können.
“ 111.“
In dem von dem Bundes⸗Militair⸗Ausschusse erstatteten, am 26sten Juli v. J. hoher Bundesversammlung vorgelegten Berichte ist auf den Gegensatz aufmerksam gemacht, der unter den verschiedenen Auffassungen bestand. Eine Ausgleichung derselben herbeizuführen, war der Zweck mannigfacher Bestrebungen hoher Bundesregierungen, namentlich der zwi⸗ schen den Allerhöchsten Regierungen von Oesterreich und Preußen zu Ver⸗ lin gepflogenen Verhandlungen.
Die Großherzogliche Regierung glaubt hoffen zu dürfen, daß diese Verhältnisse, wenn hieraus ein volles Einverständniß auch nicht hervor⸗ gegangen ist, doch dahin geführt haben, einen Ausdruck am Bunde über die allseitig gewünschte Einigung in den schwebenden militairischen Fragen zu ermöglichen und zu erleichtern.
„Geht nun auch die Ueberzeugung der Großherzoglichen Regierung dahin, daß eine nachhaltige Verbesserung der militairischen Organisation des Bundes nur im Zusammenhange mit der, bei der Wiedereröffnung der Bundesversammlung von der K. K österreichischen Regierung, ins⸗ besondere in der Erklärung des Kaiserlichen Bundes⸗Präfidial⸗Gesandten vom 7. August 1850 in Aussicht genommenen politischen Reorganisation des Bundes gelingen werde, so erachtet sie den Ernst der Zeiten und die mannigfachen Deutschland bedrohenden Gefahren doch für groß genug, um sich dadurch aufgefordert zu fühlen, ihrerseits mit einem Vorschlage hervorzutreten. Sie hegt die Hoffnung, daß die höchsten und hohen Bundesregierungen denselben als einen vermittelnden erkennen und dem⸗ selben zustimmende Unterstützung zu Theil werden lassen möchten.
8 Großherzogliche Gesandte ist nämlich angewiesen, den Antrag zu stellen:
Hohe Bundesversammlung wolle bei einer Revision und zwar der §§. 12 bis 16 der Allgemeinen Umrisse und der darauf bezüglichen Para⸗ graphen der „Näheren Bestimmungen“ der Bundes⸗Kriegsverfassung fol⸗ gende vier Eventualitäten in Betrachtung ziehen:
1) den Fall, daß die Bundes⸗Armee in ihrem gegenwärtigen bundes⸗ kriegsverfassungsmäßigen Bestande ohne Zutritt von weiteren Armee⸗ theilen der deutschen Großmächte zum Kriege aufgestellt wird;
2) den Fall, daß nur ein Theil des Bundesheeres zum Kriege zusam⸗ mengezogen wird; .
3) den Fall, daß beide deutsche Großmächte mit ihren Gesammt⸗Armeen im Vereine mit den übrigen Streitkräften des deutschen Bundes zum Kriege schreiten, und endlich daß nur eine der beiden Großmächte mit ihrer Gesammt⸗Armee den
8 deutschen Bundes⸗Armeecorps zur Führung eines gemeinschaftlichen
Krieges zutritt, während die andere nur ihr Kontingent zu den Streitkräften des deutschen Bundes stellt oder durch anderweitige Verwendung ihrer Truppen im deutschen Interesse die Nichtstellung
ihres Kontingentes begründet,
und aussprechen, daß für die beiden ersten Fälle die Bestimmungen der Art. 12—16 der allgemeinen Umrisse und die entsprechenden Paragraphen der „Näheren Bestimmungen“ der Bundes⸗Kriegsverfassung im Grundsaße aufrecht zu halten,
„für den dritten Fall aber die Art, wie die kriegsherrlichen Rechte des deutschen Bundes ausgeübt werden sollen, namentlich die Ober⸗ leitung und Eintheilung der vereinigten Streitkräfte vertrauensvoll den Allerhöchsten Regierungen von Oesterreich und Preußen anheimzugeben, und für den Fall dieser Verständigung die Geltung der Art. 12 — 16 der Allgemeinen Umrisse, wie der „Näheren Bestimmungen“ zu sus⸗ pendiren,
„für den vierten Fall aber derjenigen Großmacht, welche mit ihrer Gesammt⸗Armee im Vereine mit den übrigen Streitkräften des Bundes zum Kriege schreitet, die einheitliche Oberleitung der zum Kriege aufge⸗ stellten Bundes⸗Armee⸗Corps, wie die Eintheilung der vereinigten Streit⸗ kräfte anheimzugeben und dieselbe gleichfalls von Beobachtung der be⸗ treffenden Vorschriften der Art. 12—16 der Allgemeinen Umrisse der Bundes⸗Kriegsverfassung zu entbinden,
8 „bei der Revision der Bundes⸗Kriegsverfassung aber überall die
Verschiedenheit dieser vier Fälle und der dafür Kußsestellten Behand⸗
lungs⸗Normen entsprechend zu berücksichtigen seien.“ (K. Z.) 1
Nassau. Wiesbaden, 1. Juni. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer legte die Regierung den Entwurf des Ein⸗ führungsgesetzes zum allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch vor.
Baäyern. München, 30. Mai. Die für den Spätsommer
dieses Jahres beabsichtigt gewesenen größeren Lager⸗ Uebungen unserer Truppen werden aus Ersparungsrücksichten unterbleiben, und noch vor Mitte Juni umfassende Beurlaubungen eintreten.
— 31. Mai. Durch K. Entschließung wird die Dauer des Landtages um weitere zwei Monate, bis zum 4. August, verlän— gert. (N. C.)
Oesterreich. Wien. In der Sitzung des ungarischen Unterhauses ist am 1sten d. M. die Adreßdebatte fortgesetzt wor⸗ den. Bei der Abstimmung entsagten 46 Anhänger der Adresee ihrem Rechte, was von Bonis als Parteimanöver bezeichnet wurde. Nach heftiger Debatte erklärte der Präͤsident: die Frage sei vor⸗ laͤufig in Privatkonferenzen zu behandeln, wo dann ein Tag zur Abstimmung festgesetzt werden wird.
In der am 28. Mai abgehaltenen Sitzung des kroatischen Landtages erschienen auch die Vertreter der Militairgrenze, und der Abg. Berlié spricht Sr. Majestät den Dank dafür aus, daß er der Grenze gestattet, zum Landtage zu kommen. Ihre Aufgabe bestehe in der Lösung des staatsrechtlichen Verhältnisses zu Ungarn und Gesammt⸗Oesterreich, wobei er vor allem die Unabhngigkeit der Nationalität gewahrt wissen will. Am 30. Abends hat die Generalversammlung des österreicht⸗
schen Lloyd in Triest stattgefunden. Die Fahrten zwischen T
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und Alexandrien werden verdoppelt. Die Betriebs⸗Einnahme be⸗ trug 6,833 512 Fl., die Verwaltungs⸗ und Schiffs⸗Unkosten 5,517,954 Fl., der Gewinn 1,098,876 Fl.
Die Unterhandlungen mit der Regierung haben ergeben: 1) Die Regierung übernimmt für einen Vorschuß von 3 Millionen Lloyd⸗Actien al pari in Zahlung und behält sich das Optionsrecht auf 6 Monate vor, Schiffe für die Kriegsmarine bis zum Werthe von 1 ½ Millionen gegen Actien al pari anzukaufen. 2) Die Actio⸗ naire dürfen bis zum Jahre 1864 nur 4 Prozent Zinsen erhalten, welche am 1. Juli statt am 1. Januar bezahlt werden. 3) Die aus dem Jahre 1859 rückständigen Zinsen von Actien im Nenn⸗ werthe von 6 Millionen können aus dem Reservefond bezahlt werden. 4) Das Institut wird im Innern reorganisirt, wobei die Exekutive von der Verwaltung getrennt und dieser verantwortlich gemacht werden soll. Der Organisations⸗Entwurf ist dem Ministe⸗ rium bis zum 1. August d. J. vorzulegen. 5)⸗ Das Pensions⸗ Statut wird reformirt.
Großbritannten und Irland. London, 31. Mai. Im Oberhause beantragte gestern der Herzog von Somerset (der erste Lord der Admiralität) die 2. Lesung der Offiziers of Revenue (Royal Navy) Bill, welche den Capitains von Kauffahrteischiffen, wenn sie auf Weltmeerfahrten kommandirt haben und mit guten Zeugnissen versehen sind, das Recht verleiht, im Fall eines Krieges mit Masters⸗ oder Obersteuermannsrang in den Flottendienst zu treten, in Friedens⸗ zeiten aber eine Flottenreserve zu bilden. Die 2. Lesung wird mit 59 gegen 56 Stimmen genehmigt. “
In der Sitzung des Unterhauses am 31. stellte Sir John Pa⸗ kingkon einen Vergleich zwischen den Fortschritten Englands und Frank⸗ reichs im Bau gepanzerter Schiffe an und bemerkt unter Anderem, daß sein tapferer Freund Admiral George Elliot einige der französischen Bau⸗ werften besucht und ihm über den Stand derselben wichtige Aufschlüsse mitgetheilt habe. Außer den neun Eisenschiffen, welche der Secretair der Admiralität (Lord C. Paget) vor einigen Tagen erwähnte, besäßen die Franzosen jetzt zwölf gepanzerte Fregatten, die gröter seien als „La Gloire“, und zwei gepanzerte Linienschiffe, „Solferino“ und „Magenta“, jedes für 100 Kanonen gebohrt, und mit einem Tonnengehalt, der dem des „Warrior“ sehr wenig nachstehe. Somit besitze Frankreich mit der „Gloire“ eine Flotte von 24 Panzerschiffen, ohne die älten Batterieen zu rechnen, die im Krimkriege mitgewirkt. Wie stehe es mit Englands Bereitschaft in dieser Hinsicht? So viel er wisse, seien nicht mehr als sechs oder sieben Panzerschiffe gebaut oder im Bau begriffen. Und Admiral Elliot versicherte ihn, daß die Franzosen nicht nur so weit den Engländern voraus seien, sondern in jedem Werft, das er besuchte, die angestrengteste Thätigkeit herrsche, um die Vollendung aller im Bau begriffenen Fahrzeuge zu beschleunigen. Welche Beweggründe nun auch Frankreich haben möge, seine Seemacht zu vergrößern, so bleibe es Eng⸗ lands Pflicht, die praktische Folge im Auge zu behalten; und diese Folge sei, daß England rasch zur Seemacht zweiten Ranges in Europa herab⸗ sinken werde. Er frage den edlen Lord an der Spitze, als einen Eng⸗ länder und Staatsmann, ob es ihm gut dünke, daß dieser Stand der Dinge so fortdauere, und er fordere ihn auf, dem Hause mitzutheilen, was für Kraftanstrengungen er im Sinne habe, um zu verhüten, daß England als Scemacht von seinem Nachbar überflügelt werde? Admiral Walcott sagt, daß Admiral Elliot auch ihm dieselben Thatsachen mitgetheilt, sie aber vorher zur Kenntniß des ersten Lords der Admiralität gebracht habe. Lord C. Paget (Secretair der Admiralität) erwiederte, es habe seine Richtigkeit, daß die französische Regierung im Bau eisengepanzerter Schiffe bedeutende Fortschritte mache. Er habe keinen Grund, an der vollkomme⸗ nen Nichtigkeit der von Admiral Elliot angestellten Beobachtungen im Ee⸗ ringsten zu zweifeln. In Bezug auf die Schiffe „Solferino“ und „Ma⸗ genta“ müsse er sagen, daß sie allerdings für 100 Stückpforten gebohrt seien, aber 100 Stückpforten bedeuteten deshalb nicht 100 Stück Geschütz. Er kenne das Volumen der beiden Schiffe, und sei gewiß, daß sie nicht Schwimmkraft genug haben, um eine solche runde Zahl schwerer Geschütze zu tragen. Der „Warrior“ dagegen trage seine 100. Armstrongs mit Leichtigkeit und Grazie. Er habe die Absicht gehabt, bei der nächsten Comitéberathung über die Marinevoranschläge das Haus von den Ent⸗ schlüssen der Regierung in Kenntniß zu setzen. Aber da der Gegenstand einmal zur Sprache gebracht sei, so dürfe er anzeigen, daß die Regierung sich dafuͤr entschieden habe, fünf neue Kriegsschiffe von hölzernem Gerippe, aber eisernem Panzer zu bauen, und zwar werde dies ohne irgend eine Erhöhung der Marinevoranschläge geschehen können.
Frankreich. Paris, 31. Mai. Der Hof ist nach Fon⸗ tainebleau gegangen, und der Kaiser wird längere Zeit Niemanden empfangen, um seiner Erholung zu leben und an sein Werk über Julius Cäsar die letzte Hand zu legen. Die sonst üblichen Ein⸗ ladungen fallen diesmal weg. Auch Graf Persigny geht heute nach seinem Gute Charamande, von wo er jedoch wöchentlich zwei⸗ mal nach der Hauptstadt kommen wird, um die laufenden Geschäfte zu erledigen. Desgleichen tritt der Kriegs⸗Minister eine achtwöchent⸗ liche Urlaubsreise an. “
Der arseise an; bringt mehrere Dekrete vom 29. Mai, die sich auf den Handelsvertrag mit Belgien beziehen: Die Häfen von Dünkirchen, Calais, Boulogne, Havre, Rouen, Nantes und Bor⸗ deaux und die Mauth⸗Büreaux in Lille, Valenciennes, Turcoing und Roubaix sind der Einfuhr von Baumwoll⸗Gespinnsten von Nr. 143 und darüber und der Gespinnste von gedrehter und gril⸗ lirter Wolle geöffnet. Die im Vertrage vom 1. Mai 1861 auf⸗ geführten Waaren belgischen Ursprunges und belgischer Manu⸗
faktur, welche anders als auf belgischen und französischen Land⸗
31. und Messina vom 30. Mai melden,
transportmitteln und Schifsen eingeführt werden, zahlen 1) einen Aufschlag von 25 Centimes auf 100 Kilogrammes, wenn sie von aller Eingangssteuer frei oder die 100 Kilogr weniger als 3 Fr. werthgeschätzt werden; 2) die in Art. 7 des Gesetzes vom 28. Apri
1816 festgesetzten Aufschläge, wenn die 100 Kilogr. 3 Fr. oder mehr
werth sind. Reine oder gemischte, die ad valorem taxirten Zeuge
können nur in den Häfen von Calais, Boulogne und Havre und in den Büreaux in Lille und Valenciennes eingeführt werden un gehen blombirt nach der Mauth zu Paris, welche allein berechtigt ist, die Taxationen vorzunehmen und die Eingangszölle zu erheben Die Bestimmungen des Handelsvertrages vom 1. Mai zwischen Frankreich und Belgien gelten auch fuür England. Zwei andere Dekrete regeln die Ausführung des belgisch⸗französischen Vertrages seinen Einzelheiten nach.
— 1. Juni. Gestern wurde im gesetzgebenden Körper Bussons Bericht über das Budget von 1862 vertheilt. Die schwebende Schuld am 1. Januar 1857 hatte schon die Höhe von 965 Milli nen erreicht, der Ausfall des Jahres 1860 wird wiederum au mindestens 100 Millionen geschätzt und für das Budget für 1861 ein neuer noch gar nicht zu berechnender Ausfall in Aussicht ge stellt. Das Ausgabe⸗Budget für 1862 übersteigt das für 1861. wieder um 90 Millionen. Sobald der Berichterstatter auf das Kapitel Kriegs⸗Budget kommt, bemerkt er, der Ausschuß habe nicht gewagt, namhafte Abzüge im Kriegshaushalte vorzuschlagen Die Minorität (Favre, Ollivier und Picard) hatte einen Abzug von 30 Millionen verlangt, doch um nicht wegen der Militair⸗Un⸗ kosten in Verlegenheit zu setzen,⸗will die Maäjorität nur um Nicht⸗ überschreitung des Ausgabe⸗Budgets für Militairwesen von 1861, also um Streichung der Vermehrung für 1862 um 2 ½ Mill. bitten
Der Herzog von Aumale hat zwei Bände seiner „Histoire des Condé“ druckfertig. Die Illuustrationen dazu sind so eben in Bestellung gegeben; der Prinz von Joinville arbeitet an einer neuen Marineschrift.
Wie der „Nouvelliste“ von Rouen behauptet, wurde dieser Tage an der belgischen Grenze ein Quantum verbotener Broschüren und Schriften aufgefangen. 1
In der letzten Sitzung des Senates, welche uüͤber eine Petition Betreffs Abschaffung der Art. 201 und 208 des Strafgesetzbuches handelt, wurde die Stimmung des Klerus in Frankreich offi ziell konstatirt. „Der Klerus ist gereizt“, drohte Kardinal M thieu, „seine Gereiztheit wird täglich stärker und kann üble Folger haben.“ Das neue Preßgesetz wird von den liberalen Blättern als ein Fortschritt bezeichnet. Thatsächlich ist die Presse jedenfalls reier.
Heute begruben die Polen den berühmten Geschichtsschreibe
Joachim Llelewel. Vier Reden wurden gehalten. Wolowski ga
eine Skizze des Lebens des Verstorbenen. Als er von dessen Theil
nahme an der Revolution von 1831 sprach, ließen die Anwesenden begeisterte Rufe ertönen. Ein Rabbiner hielt die zweite Rede. Er drückte dem Verstorbenen die Sympathie aller Israeliten Frank reichs aus, weil er es zuerst gewesen sei, der in seinen Schriften die Einigung der Katholiken und Juden im Allgemeinen und de
Polens im Besonderen zuerst das Wort geredet habe. Merkwür dig war die Rede eines Delegirten der Arbeiter. Derselbe macht Ludwig Philipp den Vorwurf, nichts für Polen gethan zu haben und fügte hinzu, daß, wenn Napoleon III. den Augenblick für günstig hielte, das Nämliche für Polen zu thun, was er fuͤr Ita⸗ lien gethan, er die arbeitenden Klassen bereit finden würde, ihn zu unterstützen. 1
Die letzten Nachrichten aus China sind vom 6. d., die au Cochinchina vom 14. April. Am 6. hatte der General Montauban das Land noch nicht verlassen. .
— 2. Juni. Der heutige „Moniteur“ spricht das Bedauern der Regierung über die von der Presse gegen die Geistlichkeit ge richteten leidenschaftlichen Diskussionen aus, ermahnt die Schrift steller, sich größerer Mäßigung zu befleißigen, und sagt, die Regie rung werde Angriffe, die in Mißbräuche ausarteten, unterdrücken Gegen zwei Flugschriften ist die gerichtliche Verfolgung eingeleitet
Dem „Droit“ wird gemeldet, daß die Herren Mirès un Solar am 6. d. Mts. unter der Anklage des Betruges, des Ver trauens⸗Mißbrauchs und der nicht zu rechtfertigenden Dividenden Vertheilung vor das korrectionelle Gericht gestellt werden.
Italien. Turin, 31. Mai. Das turiner Amtsblatt macht be⸗ kannt, daß der König von Sardinien den Konsuln von Bahern, Würt temberg und den beiden Mecklenburg das Exequatur entzogen habe Graf Cavour war am 30. Mai wiederum so unwohl, daß ihm drei Mal zur Ader gelassen wurde; am 31. war sein Befinden wieder besser. Am 10. Juni will derselbe sich nach Susa begeben, um die Arbeit am Mont Cenis zu besichtigen. — Heute ist zum ersten Male die Frohnleichnams⸗Prozession ohne offizielle Betheiligung der Ver⸗ waltung vor sich gegangen. — Nach Nachrichten aus Neapel, 28. Mai, sind im Neapolitanischen wieder zahlreiche Proclamationen verbreitet worden, worin das Volk aufgefordert wird, „die Aus⸗ länder zu vertreiben“. — Depeschen aus Neapel vom daß die National⸗
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