1861 / 138 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Mailand, 7. Juni. Die „Perseveranza“ berichtet aus Parma vom Aten d. M.: Einige Offiziere des Lancier⸗Regiments Montebello wurden von einem Volkshaufen insultirt; es kam zwischen einigen Lanciers, die ihren Offizieren zu Hülfe eilten, und dem Volke zu einer Schlägerei, wobei einige Verwundungen vor⸗ fiele; das Regiment soll noch in der Nacht die Stadt verlassen.

Rom, 6. Juni. Der Papst wurde heute, als er sich eben anschickte, der stets am Schlusse der Oktavwoche des Frohnleichnams⸗ festes stattfindenden Prozession beizuwohnen, von einem leichten Schauer ergriffen, worauf sich eine kleine fieberhafte Aufregung einstellte.

2 Griechenland. Athen, 1. Juni. Es geht das Gerücht, daß eine Verschwörung entdeckt worden sei, welche einen Ueberfall des Palastes bezweckte, um den König zu zwingen, die Minister zu entlassen und die National⸗Versammlung einzuberufen. Es wurden gegen 100 Verhaftungen vorgenommen, darunter jene von zwei Majors, eines Redacteurs und eines russischen Ex⸗Offiziers, Na⸗ mens Bulgaris. Drei Redacteure entflohen. Mehrere verdächtige Offiziere wurden versetzt. Oberst Lazzaretto, Kommandant von Athen, wurde zum Militair⸗Gouverneur, General Hahn zum Ober⸗ Befehlshaber aller in den Ostprovinzen und an der türkischen Grenze stationirten Truppen ernannt. Die Polizei wurde unter den Befehl des Militair⸗Gouverneurs gestellt. (Wn Z

Mußland und Polen. St. Petersburg, 5 Der Kaiser hat auf Vorstellung des Ministers der Finanzen am 26. April befohlen, daß versuchsweise für gegenwärtiges Jahr von auslaͤndischem Salz, welches in St. Petersburg eingeführt wird, ein Einfuhrzoll von 35 Kvp. für das Pud, statt 40 Kop., wie der Tarif es bestimmt, erhoben werden soll; desgleichen auch von dem Salz, welches im vergangenen Jahr hier gelagert wurde. (St. 8 1 e6“ Amerika. Das Reutersche Bureat ringt Nachrichten aus New⸗YVork vom 30. Mai. Der Süden hatte jeden Gedanken daran, das Fort Pickens anzugreifen, aufgegeben. Die Unions⸗ Truppen befestigten ihre Stellungen am Flusse Potomac. General Butler, der das Kommando über die Truppen der Vereinigten Staaten in Virginien führt, erwartete das Eintreffen von Ver⸗ stärkungen im Fort Monroe und beabsichtigte einen Angriff auf Norfolk. Die in New⸗Vork erscheinenden Blätter betrachten die Neutralitäts⸗Proclamation der Königin von England gewissermaßen als eine Anerkennung des südlichen Staatenbundes. Die Mexikaner schickten sich zu einem Einfalle in Texas an. Eine große Anzahl von Truppen des Südens war in Richmond konzentrirt. Ein Unions⸗Regiment war, ohne auf Widerstand zu stoßen, bei Acid Creek gelandet. Es ging das Gerücht, daß Unions⸗Truppen gegen Harper’s Ferry vorruͤckten. Von New⸗ Vork gingen fortwährend Verstärkungen nach Fort Monroe ab. New⸗Orleans war blokirt. 11.““ hatten von Grafton in West⸗Virginien Besitz ergriffen. Die Truppenzahl der Unions⸗Treuen 2000 Mann verstärkt werden. Hampton genommen.

*

in Virginien wird um General Butler hat die Stadt Zu Harper's Ferry stehen 10,000 Mann des südlichen Bundes. Die Unions⸗Trupben werden eine Bewegung nachen, um sie von Richmond abzuschneiden. Die Blokade von Charleston wird erneuert werden. Nach Fort Monroe sind 23 Schiffe Is Prisen gebracht worden. Auf die Bundesanleihe sind neun Millonen Dollars zu 85 pCt. gezeichnet.

8.

Sonntag,

der gestrigen Ver⸗

9. Juni, Morgens.

8 Par is b sammlung des gesetzgebenden Körpers sagte Billault bei Gele⸗ genheit der Diskussion des Budgets für das Ministerium der aus⸗

wärtigen Angelegenheiten, es sei zu hoffen, daß die Verhandlungen in Syrien zu einem befriedigenden Resultat führen wuürden. Die Regierung kenne ihre Pflicht; sie habe sie früher erfuͤllt, sie werde sie auch in der Zukunft erfüllen.

Aus Turin wird von gestern Abend gemeldet, daß Ricasoli sich zur Bildung eines Ministeriums bereit erklärt habe.

Aus Konstantinopel wird mitgetheilt, daß am 6. die zweite Konferenz bei Aali Pascha stattgefunden habe und daß ein

Arrangement wahrscheinlich sei. Der Gesundheitszustand des Sul⸗

Paris, Sonntag, 9. Juni. Nach weiteren Berfchten aut Konstantinopel vom 6ten d. hat Aali Pascha in der Konferenz

PLeinöl loco 10 Thlr., Lieferung

bis 18½ Thlr. bez., Br. u. G.,

des Staats-Anzeigers.) da, Juli-August 80 ½, Juni-Juli 4. Rüböl loco 11 ½⅓ 11 ½ 11 % bez. 1 August 19 da, August-September 19 ⁄¾ WE“

1118

hierauf gedroht, die Verhandlungen abzubrechen. Von Rußl und Preußen ist ein Vergleich in Vorschlag gebracht worden.

Turin, Sonntag, 9. Juni. Das Journal „Movimenko“ in Genua dementirt die Nachricht von der Erkrankung Garibaldi's auf das Entschiedenste. 1

1SS.1; K9

8 2

.

11“

8 Berliner Getreidebör vom 10. Juni.

Weizen loco 66 82 Thlr. pr. 2100 Pid. 1“

Juni u. Juni -Juli 43 ½ ½ 42 ¼ Thlr. bez., Br. u. G., Juli-August 44 bis 43 ¾ Thlr. bez. u. G., 44 Br., August-September 45 ½ ½ 44 ½ Thlr. bez., September -—Oktober 46 —45 ½ Thlr. bez., Br. u. Gld. Oktober- November 46 ¼ 45 ¾ Thlr. bez. .

Gerste, grosse u. kleine, 38 44 Thlr. 1t Hafer loco 23 27 Thlr., Juni-Juli 23 ½ 23 Thlr. bez.,

pr. 1750fd. 8

Juli-August 23 ½ Thlr. bez., Septem-

bez. u. Br.

Erbsen, Koch- und Futterwaare 42 50 Thlr. 8

8*

Rüböl loco 1177, Thlr. Br., Juni und. Juni-Juli 11 Thlr. bez. u

Br., 11 % G., Juli-August 11 %¾2 Thlr. Br., 11 ½ G., August Septem- ber 112 Thlr. Br., 11v⅛ 8., Sehtember-Otobe- 11½ 1.4 ½ Thlr. bez. u. Br., 11 ½⅞ G., Oktober-November 12 Thlr. Br., 1141 G 10 ½ Thlr.

Sppiritus loco ohne Fass 18 ½ ½ Thlr. bez., Juni u. Juni - Juli 18 Juli - August 18 121 ½ Thlr. bez., Br. u. G., August-September 196 —- ½ Thlr. bez., Br. u. G., September-

Oktober 19½ 12 Thlr. bez., Br. u. G., Oktober-November 18 ½ Thlr bez. u. Br.

Weizen still. Roggen disponibel, wegen schwacher Frage sehr kleines Geschäft. Termine fest Joöffnend, sschliessen nach nicht sehr belebtem Handel niedriger und flau. Geskündigt 11,000 Ctr. Rüböl

etwas fester bei kleinem Geschäft. In Spiritus zu anfangs wenig

veränderten, dann etwas billiger schliessenden Preisen, war der Umsatz sehr gering.

8

Leipzizg Leipzig-Dresdener 216 G. tauer Litt. A. 24 Br.; do. Litt. B. —.

204 ½ G. Berlin-Anhalter Litt. A., B. u. C. Berlin-Stettiner —. Cöln- Mindener —. Thüringische 107¼ G. Friedr.-Wilhelms-Nordbahn —. Altona-Kieler —. Anhalt-Dessauer Landesbank-Actien 23 ¼ G. Braun- schweiger Bank-Actien —. Weimarische Bank-Actien —. Oester- reichische 5proz. Metalliques —. 1854er Loose —. 185 4er National- Anleihe 5 ⁄¾ G. Preussische

Magdeburg Leipziger 205 Br,

Breslau, 10. Juni, 1 Uhr 40 Minuten Naehimitta gs. Dep. des Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 72 ⅔½ Br. burger Stamm-Actien 104 ½⅜ Br. Oberschlesische Actien Litt. A. u. C. 117¾ G.; do. Litt. B. 109 ¼ Br. Oberschlesische Prioritäts-Obligationen Litt. D., 4proz., 90 ¾ Br.; do. Litt. F., 4 ½¶poroz., 97 ¾ Br.: do. Litt. E., 3 ½proz., 79 ½ Br. Kosel-Oderberger Stamm-Actien 33 G. Neisse- Brieger Actien —. Oppeln-Tarnowitzer Stamm-Actien 32 ½¼ 6. Preussische 5proz. Anleihe von 1859 107 ½ Br. Spiritus pr. 8000 pCt. Tralles 19 ½ Thlr. bez. 70 93 Sgr., gelber 70—89 Sgr. Sgr. Hafer 28 34 Sgr. Börse matt, namentlich für österreichische und Fonds fest. 1““ Stettimn, 10. Juni, 1 Uhr 37 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. Weizen 72 84 bez., Juni - Juli 81 86 September-Oktober 77 —77 bez. Roggen 42 44, 42 ¼, Juli-August 42 ¼, September-Oktober 44 bez. da, 115⁄2 bez., Juni-Juli 11 ¾ 11 ½, September-Oktober Spiritus 18 ½82 bez., Juni- Juli 18 11, da, 18 bez., bez., September-Okto

(Tei.

Frei-

Weizen, weisser

Roggen 55 64 Sgr. Gerste 40 54

8

die Einsetzung eines eingeborenen Prinzen bekämpft. Bulwer hat

1 ö“

Roggen loco 80 81 pfd. 43 ½ Thlr. ab Kahn pr. 2000 Pfd. bez,

Lieferung pr. Juni 24 23 Thlr. bez., ber-Oktober 24 23 ½ Thlr. bez. u. Br., Oktober -November 23 ½ Thlr.

Lübau: Tit.

Ddie obere Leitung des Abschaͤtzungsgeschäfts für den ganzen Staat

2

icht, der Hauptsache nach zum Anbau von Gemüsen, Hackfrüchten, dder eich gcen. Sämereien, Obst, Wein, Blumen oder als Baum⸗ ulen benutzt werden; Forstgärten, Lustgärten und Parkanlagen wer⸗ den zu der Kulturart eingeschätzt, wohin sie nach ihren Hauptbestand⸗ g gehören; theden g8 c) als Wirsen 1 8 alle Grundstücke, deren Graswuchs in der Regel abgemäht wird, und die nur ausnahmsweise beweidet oder aufgebrochen werden; d) als Weiden 1 solche Grundstücke, deren nsne G“] darin besteht, daß Gr s vom Vieh abgeweidet wird. b sdhf . haebre ga vh die Haiden und ähnliche Grundstücke hei⸗

ugühlen, deren Nutzung wesentlich in der Gewinnung von Streu⸗ und

material besteht; 1“ 1 Döng e) zu den 11“ werden diejenigen Grundstücke gerechnet, deren hauptsächlichste in der Holzzucht besteht; 1

fk) als Wasserstücke

sind solche Grundstücke anzusehen, welche, wie Seen und Teiche, fort⸗

dauernd oder zeitweise mit Wasser v sind, 8 hauptsächlich In biesem

* utzt werden; 1“ ““ EWI113 Irhonde 1e Deblant 8 8— diesenigen Grundstücke zuzurechnen, welche fid heslichter Benutzung keiner der vorstehend genannten Kulturarten beizuzählen find, aber in anderer Art einen Ertrag gewähren, wie Kalk⸗, Sand⸗, Kies⸗, Mergel⸗, Lehm⸗, Thongruben, Fennen, Sümpfe und äͤhn⸗ iche Grundstücke. 8—

lige hgan solche Grundstücke keinerlei Ertrag gewähren, sind sie als Unland zu behandeln. 5. 6

Behufs Abschätzung der Grundstücke (Liegenschaften) wird für jeden lerbesfütcben vsca vger für jede innerhalb eines solchen zu büdende be⸗ sondere Abtheilung (Classificationsdistrikt, §. 26) ein Classificationstarif aufgestellt, welcher die verschiedenen im Kreise, beziehungsweise dem Classi⸗ ficationsdistrikte vorkommenden Kulturarten (§. 5) und deren Bonitäts⸗

übersichtlich nachweist. 1 8 klassen abeisich der ngchen Kulturart (§. 5) innerhalb desselben Kreises, be⸗ ziehungsbbeise Classifications⸗Distrikts zu bildenden Bonitaͤts⸗Klassen ist von den wesentlichen Verschiedenheiten in den Boden⸗ und erneu-egs hältnissen des ersteren abhängig, darf jedoch niemals mehr als acht be⸗ tragen. b 1 3

ür jede Klasse einer jeden Kulturart ist der Reinertrag für Morayn in Geid Ie aüüace und in den Classifications⸗Tarif einzutragen.

Der in Gelde festgestellte Neinertrag für den Morgen der einzelnen Klassen und Kulturarten bilde

Mit Anwendung der Ta flaͤ .

ichti ücke ir 1 s, beziehungs⸗

tigen Grundstücke, welche innerbalb desselben Kreises, h Kreis bildenden Ffaf o 1 öö itäts⸗Klassen der einzelnen Kulturarten eingeschätz den, EE“ der süͤmmtlichen grundsteuerpflichtigen Liegenschaften des Kreises. E“ 1t inertrag aller derselben Provinz angehörigen Kreise zusan genas. . 28 Behufs der Feststellung der Grundsteuer⸗ Haupt⸗ summen für die Provinz zum Grunde zu legenden Reinertrag. II. Ausführende Beamte und Kommissionen.

er Finanz⸗Minister. 8 b dae 5 ihm haben vier General⸗Kommissarien führung der Abschätzungs⸗Arbeiten zu 1.2a a 1 8 8 ffi ichmäßiger 1 8⸗Resultate i

Herbeiführung gleichmäßiger Abschätzung S Staates Sorge zu tragen und sich zu diesem Be 8 Fari⸗

bezüglichen örtlichen Verhältnissen sowohl, als vo M 1 Gescaͤfts und dessen Ergebnissen in möglichst genauer Kenntniß

zu erhalten §. 10.

inanz⸗Minist ird ei l⸗Kommission nter dem Vorsitz des Finanz⸗Ministers wird eine Centra nissi

gecbildet in welche e;ööb und vier vom Feeeö. zu berufende Sachverständige als Mitglieder eintreten, und zu 19 8 außerdem für jede Provinz zwei Mitglieder abgeordnet Eeeeehn sün das eine durch das Herrenhaus, das andere durch das Hau der Ab⸗ geordneten des Landtages der Monarchie zu wählen ist. DOie Central⸗Kommission hat den Classifications⸗Tarif a⸗ b u stellen, über die Nekurse der Eigenthümer bisher befreiter oder behorzug 8 aber künftig steuerpflichtiger Grundstücke (§. 47) zu entscheiden, un endgültige Feststellung der Abschäͤtzungsresultate 688. 1“ wirken. Die Mitglieder derselben haben das Recht, 12 on .S 8. Abschätzung bezüͤglichen örtlichen Verhältnissen sowohl, als von g. 15 gange des Geschaͤfts und dessen Ergebnissen in allen Theilen ee. 8 genaue Kenntniß zu verschafeen, und zu dem Zwecke von den desfa sige

Arbeiten Einsicht zu nehmen. §. 11.

innerhalb jedes beren Leitung des Abschäͤtzungsgeschäfts innerha jedes Resieüsader fect wirt vön Fhüsncg nafe⸗ vin ö“ missar beauftragt, welcher außer den ihm in dieser Secehg gai 285 im Allgemeinen für die vollständige und gle g 8 Sacnaug eg Abschaäßungsgeschäfts zu sorgen, die ihm Kommissionen und ausführenden Beamten zu beauffichtigen un sitz in der Bezirks⸗Kommission (§. 13) Zu führen hat.

b bei der oberen ur Unterstützung des Bezirks⸗Kommissars (§. 11) A eg⸗ Lesa ocn Eeghetanchsgcschate und zur Revision der geometrischen Ar

b1“ Benutzung

det den Tarifsatz der betreffenden Bonitäts⸗

riffaͤte auf die Gesammtflächen der grund⸗

mehrheit gefaßt den den Ausschlag.

50 und 51) zu be⸗

n ein Obergeometer zuge⸗

Für jeden Regierungs⸗Bezirk wird unter dem Porsitze des Bezir Kommi a16 8. 18 28. Gezirk⸗ Kommisfion gebildet, deren Mitglieder zur eine 8 8. von dem Provinzial⸗Landtage gewahlt, zur andern Hälfte aber auf den Porschlag des Bezirks⸗Kommissars vom Finanzminister be⸗ e G 1 6s

Für die Fälle einer dauernden Behinderung einzelner gewählter eit⸗ glieder der Bezirks⸗Kommission ist vom Provinzial⸗Landtage zugleich eine entsprechende Anzahl von Ersatzmännern zu wählen. 1 81

Die Anzahl der Mitglieder der Bezirks⸗Kommission wird für jeden Regierungs⸗Bezirk durch den Finanzminister besonders festgesetzt, darf aber (mit Ausschluß des Vorsitzenden) in keinem Falle die Zahl von zehn über⸗

eigen. 1u“ 1 8ei Bezirks⸗Kommission hat neben den ihr in dieser Anweisung be⸗ sonders beigelegten Befugnissen und Obliegenheiten die gleichmäßige Aus⸗ führung des Abschäͤtzungswerks in dem Regierungs⸗Bezirke zu überwachen; zu diesem Behufe sich durch Entsendung ihrer Mitglieder von den Boden⸗ und wirthschaftlichen Verhältnissen in den verschiedenen Theilen des Re⸗ gierungs⸗Bezirks und in den demselben henachbarten Regierungs⸗Bezirken möglichst genau zu unterrichten; bei Aufstellung der Ctafsifications⸗Tarife mitzuwirken; die Abschätzungsarbeiten selbst zu prüfen; für Abstellung der hervortretenden Mängel zu sorgen; über die Neclamationen der Eigenthü⸗ mer bisher befreiter oder bevorzugter Grundstücke (§. 47) gegen die Ein⸗ schätzungs⸗Resultate zu entscheiden, und sich üͤber die Gesammtheit 8 Abschätzungswerks der Central⸗Kommission (§. 10) gegenüber gutachtlich

Die Leitung des Abschätzungswerks für jeden landräthlichen Kreis wird auf den Wrschlag des 1eerfe gofnishis (§. 14) vom Finanz⸗ Minister einem Veranlagungs⸗Kommissar übertragen, welchem zur Aus⸗ führung der Abschätzungsarbeiten eine Veranlagungs⸗Kommission zur Seite steht. Die Mitglieder der letzteren werden zur Hälfte von der nss⸗ ständischen Versammlung gewählt, zur anderen Hälfte aber von dem 8 zirks⸗Kommissar (§. 11) auf Vorschlag des Veranlagungs⸗ Kommissar berufen. 1 88

ür die Fälle einer dauernden Behinderung einzelner gewählter Mit⸗ gliebn d. eüte inss⸗awuhlebn ist von der kreisständischen Versamm⸗ lung zugleich eine entsprechende Anzahl von Ersatzmännern zu wählen. 1

Die Anzahl der Mitglieder der Veranlagungs⸗Kommifsion wird für

jeden Kreis durch den Bezirks⸗Kommissar festgesetzt, darf aber in keinem

Falle die Zahl von zehn übersteigen.

Die Befugnisse und Pflichten der Veranlagungs⸗Kommission, in cher der Veranlagungs⸗Kommissar den Vorsitz führt, ergeben sich aus den weiter folgenden Vorschriften dieser Anweisung.

Zur ⸗Ausführung der eometrischen Arbeiten wird die erforderliche 88, nehst den etwa nöthigen technischen Hülfsarbei⸗ tern, durch den Bezirks⸗Kommissar (§. 11) nach Anhbörung des Ober⸗ Geometers (§. 12) berufen. 5. 16

Die Beschlüsse der Central⸗Kommission (§. 10), so wie der Bezirk 3 (§. 13) 88 Vee der, Keg hanfsist hn (§. 14) werden nach Stimmen⸗ g Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzen⸗

Die Vorsitzenden der Kommissionen eecen⸗ deren Mitglieder und be⸗ den Gang der vorzunehmenden Ge häfte. 1 Fes 8 In find die Kommissions ⸗Mitglieder schriftlich einzukaden und die Fescheiniguͤhgen über die geschehene Infinugtion der

dungen zu den Akten zu bringen. 85 [ selbst find ohne Rücksicht auf die Zahl der erschie⸗ nenen Mitglieder beschlußfähig. 15

insichtlich der Besoldungen der anzustellenden Beamten, der diesen und

den Sncech ch edh zsht eng zu Beweg gugir Retsszet ehnchgst Heine n zu bewilligenden Gebühren, b im

der den eegegregulntips vom 25. April 1836 (esez. Fathelunge fͤr 1836, S. 181) gedachten Punkte, wird auf den Vorschlag 9. Fitan;⸗ ministers durch Allerhöchste Verordnung das Erforderliche stimm wer en.

III. Vorbereitungen zum Abschätzungsgeschaäft.

* .. eiche

So iche Behörden haben das Abschätzungsgeschäft im Ber nrs te esfhal 92* ihnen zu Cöhote stehenden Mitteln zu unferftüßen. 7 1 1

Beginn der Abschätzungsarbeiten hat die Regierung, Sdas Amtsblatt zur len gen fanancg, ün 9 ¹ Eg 8 - 8 . 21. . ne und hieran die Aufforderung an die ihr na of- vachegtrgfmuund ten zu knüpfen, den mit den ersteren beauftragten Kommissarien die 1 Unterstützung in jeder. Weise zu Theil werden zu lassen und deren Requisitionen vüg gsich Folge zu leisten.

b itute 1 rivatpersonen den, Kredit⸗Institute, Gemeinden und Priva und eagsogange omisoren daf den galwen die in ihrem Besitz befindlichen Flurkarten, Risse, 8 1g Pechasehen⸗ „und Bonitirungs⸗Register, Taxen, Ka b Besn gtg 3 nügiche bei de Ausführung E111 Nutzen sein können, zur, Benutzung zugänglich zu süneh Fehtehayg eise egen Ausstellung einer Empfangsbescheinigung zu übergeben. hüetse. Die Staatskasse ist für die gute Erhaltung und richtige fe⸗ rung der jenen, Seamiten Sußscsaßhoßhnftief Dokumente verantwortlich. - hm ve t jeder Land⸗ ü Umfang des von ihm verwalteten Kreises ha Lank rath Füf dürn zu sans und dem Veranlagungs⸗Kommissar zusche icgea⸗. a) ein alphabetisch geordnetes Verzeichniß sämmtlicher, dem Kreise an⸗