1861 / 138 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ültig festzustellen, nachdem sie erforberlichenfalls die zu einer solchen ander⸗

weiten Feststellung etwa noch erforderlichen Unterlagen von den Beziriks⸗Kommission dFeSne EE1“

2 11“]

8 „Nach erfolgter endgültiger Feststellung der Klassifications⸗Tarife wer⸗ den die in den bisherigen been. 8 da gas Lnes sghrnahns 44 19) nachgewiesenen Reinerträͤge so weit als nöthig anderweit berechnet und

die diesfäͤlligen Uebersichten durch neue ersetzt; demnaͤchst aber die Haupt⸗ Mebersichten nach Provinzen, beziehungsweise nach einer besonderen Grund⸗

steuer⸗Verfassung unterliegenden ständischen Verbänden zusammengestellt, Nund danach die Gesammt⸗Reinertraͤge der einzelnen Provinzen, heziehungs⸗ m 6 um auf die letzteren die für den Stuat im Ganzen nach §. 3 des Gesetzes vom⸗ heutigen Tage, betref⸗ fend die anderweite Regelung der Grundsteuer festgestellte Grundsteuer⸗ Hauptsumme nach den Ergebnissen der Reinertrags⸗ Ermittelung verhaͤlt⸗

vweise ständischen Verbände festgestellt,

8 nißmäßig zu vertheilen. V. Besondere Bestimmungen für die beiden westlichen Provinzen. 8b

Im Bereiche der beiden westlichen Provinzen sind die vorstehenden Vorschriften Behufs Ermittelung des Reinertrages der Liegenschaften eben⸗ falls, jedoch unter folgenden, durch die Lage der dortigen Verhältnisse ge⸗

botenen Modificationen zur Anwendung zu bringen:

1) Zu §§. 42 und 15. Der Anstellung eines Ober⸗Geometers bedarf

es nicht. Die zur Ausführung der Abschätzungsarbeiten erforder⸗ 1gen geometrischen Kräfte sind von der Kataster⸗Verwaltung 5 ge⸗ waähren. Zu §. 21. Die im §. 21 bezeichneten Zusammenstellungen und Nach⸗ weisungen sind dem Veranlagungs⸗Kommissar von der betreffenden dh-Han eenen zu liefern. 1G ie etztere hat dem Ersteren außerdem zu verabfolgen: sämmt⸗ liche Kataster⸗Abschätzungs⸗Urkunden, insbesondere die Aeiclaene. Verbandskarten, die Classifications⸗ und Klassirungs⸗Uebersichten, die bei der Kataster⸗Abschätzung aufgenommenen Begangs⸗Protokolle, Statistiken „Classifications⸗ und Klassirungs⸗Protokolle, die Proto⸗ kolle über die Feststellung der Normalsätze und über die Ermittelung des steuerbaren Reinertrages, nebst den summarischen Nachweisungen der Reinerträge, so wie die sonstigen bei der Katastral⸗Abschätzung aufgenommenen Verhandlungen und Schriftstücke. 1 Zu §. 22. Besondere Gemarkungskarten sind nicht herzustellen, die Katasterkarten vielmehr für den vorliegenden Zweck unmittelbar zu verwenden und die Gemarkungsgrenzen mit der im Kataster be⸗ 1 1-nsxwva, Eintheilung nach Gemeinden in Uebereinstimmung zu halten. Zu §. 26. Behufs Aufstellung des Classificationstarifs ist jed b 8 888 ein besonderer zu behandeln, jedo arf ein solcher Distrikt niemals hi landraäͤthlichen Kreisen angehören. 8 G 1166”“ Z8 8. n. ee erterffggse sind nach Kataster⸗ r⸗ und Parzellen⸗Nummern zu bezeichnen, und ist demgemé Muster 2 entsprechend abzuändern. 8s sithehgs häte has Zu §. 34. Die Einschätzung der Liegenschaften

in die Klassen des 18 g. gsr⸗ h..Js eines Kat erba 1 un selben Mitglieder der⸗ Veran agumgs⸗Konnaifsth. Ss 2) Zu §. 43. In dem Einschätzungsregister und dessen Anlage (Muster 4 und 5, zu §. 43) sind die Flächen⸗Abschnitte nach Ka⸗ taster⸗, Flur⸗ und Parzellen⸗Nummern zu bezeichnen; die Größen derselben nach Maßgabe der Mutterrolle ꝛc., und wenn sich die Ein⸗ schätzung auf Theile einer Katasterparzelle bezieht, unter Vermeidung n 1eedhemns 85 e 9en end der Größe der ganzen Par⸗ ellen; ie Muster 4 5. 43) dem ent⸗ 8 berganz aneinen s nd 5 (zu §. 43) dem ent⸗ Zu §. 44. ie Abschätzungsresultate für den Kreis i Verzeichnisse Muster 6 (zu §. 44), unter entsprechender siggen des letzteren, nach Gemeinden und Katasterverbänden geordnet, zu⸗ sammenzustellen. Dieser Zusammenstellung ist zugleich eine summa⸗ rische Zusammenstellung der im Kataster nachgewiesenen Flächen⸗ Inhalte und Katastral⸗Erträge der einzelnen Katasterverbände, nach Klassen und Kulturarten geordnet, beizufügen. VrAllgemetne Bestimmung. ie..

Der Finanz⸗Minister hat die zur Ausführung dieser Anweisung wei⸗

Hals brauchbar erweist, beizuhehalten; anderenfalls sbehr ichen⸗ Heßferen Woeftabs zu entwerfen. ie Kopieen der Karten sind durch Nachtragung der sei

nahme der Originale in der Vere 85 8e.gat tretenen Veränderungen, uͤberhaupt aber soweit zu vervollständigen 8ee fie den in den §§. 5 bis 13 dieser Anweisung enthaltenen Vorschriften entsprechen. Insbesondere sind auf den Kopieen der Karten von separir. ten Feldmerken die Grenzen der Abfindungsstücke einzutragen. 8

Neue Gemarkungskarten find, je nach der Beschaffenheit des darzustel⸗ lenden Terrains, insbesondere der Größe der aufzunehmenden Flächen⸗

abschnitte (§. 17), in dem Maßstabe von 1 2500 bis 1: zu 8eEn Fstabe von 1:2500 bis 1: 5000 der Natur

die Kopie in dem er⸗

Das Format der Gemarkungskarten soll in der R in güeer er Gemarkul 1 egel ein ganzer Ss Groß⸗Adlerpapier, 38 Zoll lang und 26 Zoll (SHusderimakmh 9 8 Bogen, 3 dies erforderlich, in der Regel bis auf nd von der Breite eines Zolles ganz mit Zeichnung be⸗ Ist die Gemarkung so groß, daß sie in dem für sie . 1 ig so de sie als nothwe

erkannten Maßstabe auf einem Bogen nicht dargestellt werden khmenh ist die Gemarkungskarte in mehrere Blätter zu zerlegen, dergestalt daß die einzelnen Blaͤtter durch paralleles Nebeneinanderlegen in die richtige Lage zu einander kommen. Wird aber die Gemarkungskarte auf Gruünd Uaus ene⸗ veten hzrgestellt, so ist es gestattet, die Blatteintheilung 8 eren beizubehalten, jedoch ohne das ie überschreiten. Sin 485 8 vorget Bermea. Die auf den Gemarkungskarten darz n Geger e, find so . . arzustellenden Gegenstände sind so zu bezeichnen, wie dies auf der in der Beilage I. beia efüare ve der Signaturen nachgewiesen ist. Laerh Pftoeghgh Ueberssche In Fer Beilage II. ist ein Muster für die Gemarkungskarten bei⸗

In den Gemarkungskarten sind die Grenzen sämmtlicher Kulturar so wie alle Wege, Eisenbahnen, Baͤche, Flüsse und Mleieh hen 8— Anzahl solcher Punkte und Linien (wie Meilensteine, andere große Steine Kreuze, Warnungstafeln, Brücken, ausgezeichnete Bäume, nach Umständen auch Hecken, Zäune und sonstige Grenzlinien) zu verzeichnen, welche ge⸗ Snet sind, für die bei der Einschätzung der Liegenschaften nothwendige

Eintragung der Klassengrenzen (§. 16) als Anhalt zu dienen.

Die Grenzen etwaiger Flurabtheilun en und einzelner Grundstü⸗ find, falls ihre Darstellung in der Gemarküngskarte mik hes ean büce wand an Zeit und Kosten bverbunden sein würde, nur soweit zu verzeich⸗ nen, als sie mit den im §. 5 bezeichneten Grenzen zusammenfallen. Kulturmassen von einer geringeren Größe als einem Morgen sind nicht besonders aufzunehmen, sondern zu der sie umschließenden Kultur⸗ art, oder, falls sie von verschiedenen Kulturarten begrenzt werden, zu

nächsten kommen.

8 b) die Grenzen derjenigen Grundstücke,

derjenigen der letzteren zu ziehen, welcher sie ihrer Beschaffenheit nach am

Dagegen sind in den Gemarkungskarten besonders zu verzeichnen:

8 a) die Eigenthumsgrenzen der bisher von 9 1

oder binsichtlich derselben bevorzugten, aber künftig steuerpflichtigen Grundstücke (§. 21 zu e. der Hauptanweisung);

g welche auch künftig vo richtung der Grundsteuer befreit bleiben sollen ch. 89 8 889 88 zu c. und d. der Hauptanweisung);

c) die Grenzen der mit Gebäuden besetzten Grundstücke, nebst den

dazu gehörigen Hofräumen und Hausgä s. 1 an s 6ceh- Hausgärten (§. 2 zu b. der Haupt⸗

Ddie Grundstücke zu a. und b. sind nach dem Besi zu a. 15. h dem Besitzstande b

G[1—— 8 2 Uhrem Gesammtumfange L

1 ossenen Ortschaften in der Regel nur die s Un⸗

üüngs Se Ortschaften stattfinden,

reten darf, wenn innerhalb des Ortschafts⸗Umrings G stüͤ

sind, welche künftig der Grundsteuer unterliegen. Häehhachs ghßggen

und eine Ausnahme hiervon nur ein⸗

Eben so sind die Feldmarken der bisher servispflichtigen oder ganz

grundsteuerfreien, beziehungsweise in der Grundsteue Stã grundster 3 ngs r bevorzugten Städte nur in ihrer Gesammtheit (nach Kulturarten ꝛc. §§. 5 und iefen An⸗

Baung) und ohne Berücksichtigung der einzelnen Besitzerhältnisse aufzu⸗

ter erforderlichen Bestimmungen zu erlassen.

ten dieser Anweisung entsprechend abzuändern.

systems nicht berührt werden.

en bei Herstellung der Gemarkungsk und Feststellung des ET der

Die Herstellung der Gemarkungskarten soll, soweit als irgend mög⸗

lich, auf dem Wege der 2 8 Kopirung bereits vorhandener Karten erfolgen.

zu beschränken. Bei der gopirm

Drigi vang Drig nalkarte, oweit er sich für den vorliegenden Zweck üuͤherhaupt noch

1 Derselbe ist zugleich . 8 tigt, sofern es sich nach Maßgabe der bei der praktischen Aefabruneac. machenden Erfahrungen als nothwendig ergeben sollte, einzelne Vorschrif⸗

b * Mew. Doch dürfen durch der⸗ Se Abänderungen die allgemeinen Grundlagen des Abschäͤtzungs⸗

dem fraglichen Zwecke find auf die dringendsten e 8 v11M11X“X“ 8 8 8

ereits vorhandener Karten ist der Jaßstab der

mit besonderer Sorgfalt zu verfahren. gedachten Grundstücke ist

gestellten Nachweisungen aufgeführten. Grundstücke der gedachten Art i Felde. oder nach etwa vorliegenden Karten sorgfäͤltig zu Can auch die Nachweisungen hinsichtlich der Richtigkeit ihres Inhalts bei jeder sich darbietenden Gelegenheit zu prüfen und entdeckte Unrichtigkeiten und Anstände auf der betreffenden Nachweisung selbst zu vermerken. b Wo seither schon grundsteuerpflichtige Grundstücke bisher steuerfreien oder in der Grundsteuer bevorzugten Gütern (insbesondere Rittergütern) einverleibt sind und ihrer örtlichen Lage und ihrem Flächeninbalt nach ernss vhges is veh . ewiesen werden können, sind die be⸗ er in ihrem gegenwärtigen Besitzzusa b ganzen Areal zu vermessen .g zu 1i Fanf mhhenge ngch sgren

Die Aufnahme der Gemarkund beginnt, mi

18 er Gemarkung beginnt mit Feststellung der Grenzen derselben unter Benutzung der etwa gerone neag Sa e her handlungen; so weit es nöthig erscheint, auf einem zu diesem Behuf vor⸗

zunehmenden Grenzbegange.

„Die bei der Feststellung der Grenzen betheiligten Gemeindevorstände, sind aufzufordern,

beziehungsweise Inhaber selbstständiger Gutsbezirke

einem solchen Grenzbegange beizuwohnen

(§. 14 dieser Anweisung).

Es sind nicht allein die in den nach §. 21 der Hauptanweisung auf⸗

1“

Kobönigliche Schauspiele. 1

Im Opernhause. Großes Zauber⸗Ballet in Musik von Gährich. Anfang 7 Uhr.

Dienstag, 11. Juni. Aladin, oder: Die Wunderlampe. 3 Akten, von Hoguet. Im Schauspielhause. Keine Vo vW..]; vbT

Keine Vorstellun

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(107te Vorstellung.) C. M. von Weber.

1“ u“ 8.

uni. Der Freischütz. Oper in 3 zu Braunschweig: Eremit, als Gastrolle.) Mittel⸗Preise. Im Schauspielhause keine Vorstellung.

Verkau

Im Opernhause. (108te Vorstellung. Aufzügen, von Fr. Kind,. Musik von Fischer, vom Herzoglichen Hoftheater

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(121221 Be chung.

Die Kreis⸗Thierarztstelle für den Schlawer Kreis, mit welcher ein Jahrgehalt von 100 Thlrn. verbunden, ist vakant. Qualifizirte Thier⸗ ärzte, welche sich um diese Stelle bewerben wol⸗ len, werden aufgefordert, sich zu dieser Stelle binnen 6 Wochen bei uns unter Einreichung ihrer Zeugnisse zu melden.

Cöslin, den 30. Mai 1861. Königliche Regierung, des Innern.

11211] 3 Königliche Kreisgerichts⸗Deputation zu Forst, 886 den 22. Mai 1861. 8

Der Dienstknecht Jobann Gottlieb Ja⸗ gott, aus Joxdorff gebürtig, ist wegen Füh⸗ rung eines falschen Namens rechtskräftig zu einem Thaler Geldbuße, im Unvermögensfalle 2 Tagen Gefängnißstrafe, verurtheilt.

Da der gegenwärtige Aufenthaltsort des ꝛzc. Jagott unbekannt ist, so wird ersucht, an ihm im Betretungsfalle die Strafe zu vollstrecken

nd uns Nachricht zu gebben.

[1159] In dem Konkurse über das Vermögen des

Kaufmanns H. Richard Wolff zu Nogasen werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 28. Juni c. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist ange⸗

meldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur

Bestellung des definitiven Verwal⸗ tungs⸗Personals im Termin

den 12. Juli d. J., Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Gerichts⸗Assessor Engelkamp, an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat vünne Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizu⸗ fügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Schlacke, Langenmayr, Polomski zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Rogasen, den 29. Mai 1861. b Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Der Kommissarius der Konkursmasse.

111“

Am Sonnabend, den 22. Juni cr., Vor⸗

mittags 10 Uhr, sollen auf hiesigem Rath⸗ hause die bei Wriezen, Alt⸗Levin und Güstebiese Loosen belegenen 3 Hebestellen der Wriezen⸗ Oderbruch⸗Chaussee meistbietend mit Vorbehalt des Zuschlags verpachtet werden, und zwar vom ¹. d. J. ab auf drei darauf folgende

ahre.

Nur solche Personen werden zum Bieten zu⸗

85 8 E1 8 * E16“ 11 1“

ntlicher Anzeiger.

gelassen, welche sowohl ihre Dispositionsfähigkeit als auch für jede zu pachtende Hebestelle eine zu bestellende Caution von 200 Thlrn. nachzuweisen bvermögen.

Die im Licitations⸗Termine ausliegenden Pacht⸗ bedingungen können schon von jetzt ab beim Rendanten der Gesellschaft, Herrn Rathsherrn Braun zu Wriezen, ersichtigt werden.

Wriezen a. O., den 31. Mai 1861.

Das Direktorium der Wriezen⸗Oderbruch⸗

[1209]

An der hiesigen dreiklassigen Knabenschule, deren Erhebung zur höheren Bürgerschule beab⸗ sichtigt wird, soll sogleich ein evangelischer Phi⸗ lologe mit 400 Thlrn. jährlichem Gehalt defini⸗ tiv angestellt werden. Wir fordern qualifizirte Kandidaten des höheren Schulamts hierdurch auf, sich unter Vorlegung des Befähigungs⸗ Zeugnisses einer wissenschaftlichen Prüzungs⸗ Kommission schleunigst bei uns melden zu wollen.

Preuß. Stargardt, am 6. Juni 1861.

Der Magistrat.

11““

Bekanntmachung. Ausloosung von Rentenbriefen.

Bei der beute stattgehabten öffentlichen Aus⸗ loosung von Rentenbriefen find die in dem nach⸗ stehenden Verzeichnisse (a.) aufgeführten Renten⸗ briefe aufgerufen worden.

Indem wir dieses auf den Grund der dar⸗ über aufgenommenen Verhandlung bekannt machen, kündigen wir den Inhabern der ausgeloosten Rentenbriefe dieselben mit der Aufforderung, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe mit den dazu gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zins⸗Coupons, Serie II., Nr. 7 bis 16, vom 1. Oktober d. J. ab bei der Renten⸗

bank⸗Kasse in Münster in Empfang zu nehmen.

Auch ist es gestattet, die gekündigten Renten⸗ briefe mit der Post, aber frankirt und unter Beifügung einer gehörigen Quittung auf beson⸗ derem Blatte, über den Empfang der Valuta, der gedachten Kasse einzusenden und die Uebersendung der letzteren auf gleichem Wege, aber auf Gefahr und Kosten des Empfängers zu beantragen.

Vom 1. Oktober d. J. ab hört die Verzin⸗ sung dieser Rentenbriefe auf; diese selbst ver⸗ jähren binnen 10 Jahren zum Vortheile der Anstalt. 1“

Zugleich sind in dem Verzeichnisse (b) die Num⸗ mern der seit zwei Jahren noch rückständigen nicht mehr verzinslichen Rentenbriefe abgedruckt, und es werden die Inhaber derselben zur Ver⸗ meidung weiteren Zinsverlustes an die Erhebung ihrer Kapitalien erinnert.

a.

Verzeichniß der am 7. Mai 1861 ausgelooseten, am 1. Oktober 1861 zur Realisation kommenden Rentenbriefe der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz.

21 Stück Littera A. von 1000 Thalern.

Nr. 19. 35. 288. 870. 1021. 1087. 1196. 1277.

1576. 1790. 2552. 2775. 2963. 3142. 3144. 3155. 3296. 3838. 3931. 4270 und 4676.

1“ 11““

8 Stück Littera B. von 500 Thalern. Nr. 2 453. 578. 856. 1169. 1248. 1256 und 42 Stück Littera C. von 100 Thalern. Nr. 170. 588. 1106. 1407. 1507. 1777. 2001.

2675. 2964. 3955. 5656. 5687.5914.5947. 6187. 6188. 6418. 6419. 6491.6742. 6744. 6745. 6767. 7004. 8156. 8609.8842. 8848. 8997. 8998. 9016. 9044. 9045.9046. 9047. 9497. 9981. 9982. 9983. 10,653. 10,655 und 10,772. 2 34 Stück Littera D. von 25 Thalern. Nr. 860. 904. 960. 1199. 1285. 1504. 1562. 1585. 1614. 1695. 2151. 2255. 2428. 3033. 3440. 3780. 4154. 4238. 5065. 5195.5450. 5452. 5815. 5991. 6464. 6869.6905. 7084. 7957. 7958. 7995. 8489. 8490 und 8491.

1089 Stach Littera E. von 10 Thalern.

Nr. 38. 56. 75. 71. 90. 93. 415 6555. 165. 176. 179. 187. 189. 202. 209. 214. 234. 257. 283. 284 287172 ..8909. 361. 369. 372. 435. 441. 445. 458. 465. 471. 474. 492. 517. 536. 590. 602 607. 634. 637. 681. 682. 685. 731. 735. 747. 755. 760. 785. 812. 836. 842. 845. 849. 866. 885. 886. 897. 903. 941. 945. 962. 976. 1005. 1077. 1084. 1115. 1122. 1123. 1124. 1144. 1148. 1173. 1185. 1193. 1223. 1225. 1235. 1249. 1270. 1274. 1279. 1280. 1286. 1304. 1315. 1318.1328. 1338. 1342. 1350. 1364. 1387. 1388.1395. 1397. 1409. 1426. 1440. 1441. 1448. 1476. 1499. 1507. 1509. 1538. 1540. 1545. 1578. 1589. 1597. 1616. 1620. 1636. 1756.1758. 1766. 1801. 1823. 1831. 1849. 1852. 1875. 1876. 1882. 1887. 1897. 1905. 1906. 1911.1912. 1920. 1924. 1925. 1926. 1953.1956.1957. 1964. 2018. 2036. 2037. 2038. 2043. 2044. 2055. 2082. 2148. 2153. 2197. 2204. 2217. 2236. 2242. 2264. 2279. 2288.2302. 2312. 2320. 2329. 2331. 2332. 2345. 2365. 2368. 2391. 2427. 2438. 2455. 2456. 2478. 2519. 2530. 2575. 2618. 2630. 2634. 2660. 2676. 2681. 2687. 2702. 2705. 2706. 2711. 2713. 2719. 2733. 2757. 2762. 2764. 2784. 2799. 2859. 2862. 2868. 2884. 2908. 2920. 2921. 2925.

2943. 2954. 2957. 2962. 2970. 2972. 2991.

2993. 2995. 3001. 3006. 3010. 3024. 3027.

.3038. 3064. 3070. 3079. 3084. 3108.

3159. 3162. 3163. 3170. 3178. 3180. 3194. 3199. 3234. 3256. 3297. 3301. . 3331. 3348. 3362. 3373. 3388. 3394. 3406. 3411. 3413. 3445. 3460. 3470. 3493. 3495. 3505. 3510. 3524. 3528. 3553 3580. 3581 3584. 3613. 3614. 3659. 3670. 3676. 3686. 3706. 3712. .3768. 3786. 3788. 3799. 3800. 3802. . 3827. 3855. 3871. 3878. 3887. 3913. . 3920. 3929. 3931. 3949. 3952. 3956. 3969. 4017. 4020. 4032. 4050. 4066. 4081. 4093. 4095. 4116. 4144. 4145. .4151. 4158. 4180. 4203. 4211. 4215. .4242. 4243. 4244. 4266. 4272. 4278. .4323. 4334. 4353. 4381. 4386. 4392. .4398. 4403. 4404. 4413. 4430. 4436. . 4440. 4448. 4456. 4475. 4501. 4505. .4558. 4562. 4592. 4593. 4601. 4610. 4648. 4650. 4675. 4691. 4701. 4705. 4730. 4748. 4754. 4764. 4769. 4780. 4800. 4817. 4832. 4844. 4863. 4866. .4894. 4895. 4896.4902. 4904. 4942. 4970. 4984. 4988.4991. 5029. 5080. 5085. 5124. 5135

5163. 5186. 5198. 52