1861 / 143 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

zur Erhebung der Markt⸗ und Standgelder

für die Buden auf den Märkten zu Po⸗

gutken mit einem Flächeninhalt von 1824 Morgen 79 QRuthen, nämlich:

1178 Mrg. 46 MK.

60 118

8

65 .8688

94 1458

97 135 37 38 68 134

öö 142 Deputanten⸗Gärten 82 37 Deputanten⸗Wiesen 22„ 134 2 zusammen 1824 Mrg. 79 —⁷◻. 2) das Domainen⸗Vorwerk Mallar, von Po⸗ gutken Meile entfernt, mit einem Flächen⸗ Inhalt von 1168 Morgen 176 QRuthen,

nämlich: 1 . 572 Mrg. 107 QK. TDVB11686 168 103 144 8 140

211,7 P111A1“

b) unnutzbares Land 88 39 2„ zusammen 1108 Mrg. 179 .

Die beiden Vorwerke werden zusammen ver⸗ pachtet. b

Mit dieser Pachtung ist gleichzeitig die Ver⸗ pflichtung zur Polizei⸗Verwaltung in den zu dem Königlichen Domainen⸗Amte Pogutken gehörigen Ortschaften verbunden. Das der Licitation zu Grunde zu legende Pachtgelder⸗Minimum ist auf 2000 Thlr. in Thalerwährung festgesetzt. Dem Königlichen Finanz⸗Ministerio bleibt die Ent⸗ scheidung darüber, ob der Zuschlag überhaupt zu ertheilen, so wie die Auswahl unter den drei Meistbietenden vorbehalten.

Zur Uebernahme der Pacht ist der Nachweis der landwirthschaftlichen Qualification der Be⸗ werber und des Besitzes eines vögexthsmtächen Vermögens von mindestens 15, Thlr. erfor⸗ derlich. Die Verpachtungs⸗Bedingungen, so wie die Licitations⸗Regeln können bei dem König⸗ lichen Domainen⸗Amte zu Pogutken und in un⸗ serer Domainen⸗Registratur hierselbst während der Dienststunden eingesehen werden, auch wür⸗ den auf Verlangen gegen Erstattung der Ko⸗ pialien Abschriften derselben ertheilt werden.

Feldwiesen

Flußwiesen.. UMUnland Gewässer. Flüsse,

Wege und Triften.

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Danzig, den 5. Mai 1861. -

Königliche Regierung, 8 Abtheilung für direkte Steuern, Domaine und Forsten. 88

Heffentliche Bekanntmachung.

I. Folgende bei der unterzeichneten Re⸗ gierungs⸗Abtheilung anhängige Auseinander⸗ setzungen und zwar:

1) Die Ablösung der Verpflichtung der Guts⸗ herrschaft zu Ningenwalde, das Holz zur Unterhaltung eines Schlietenzaunes zu währen, 1 die Gemeinheitstheilung von Beerfelde, die Gemeinheitstheilung der s. g. Separat⸗ Stücke zu Brügge, .“ 2ad 1—3 im Kreise Soldin, die Gemeinheitstheilung der Feldmark Mien⸗ ken im Kreise Arnswalde, die Gemeinheitstheilung der auf beiden Oderufern belegenen Bruchfeldmark der Stadt Lebus, die Ablösung der Reallasten der Grund⸗ stücke zu Buckow, ad 5 und 6 im Kreise Lebus, die Ablösung der den Mitgliedern der Ge⸗ meine Zellin in der Königlich Lietzegöricker und Neumühler Forst zustehenden Frei⸗Bau⸗ und Reparaturholz⸗Berechtigung, die Ablösung der den Bauern und der Schule zu Nahausen im Königlich Paetzig⸗ Grabower Forst zustehenden Brennholz⸗Be⸗ rechtigungen, die Gemeinheitstheilung der auf dem rech⸗ ten Oderufer belegenen Höhefeldmark zu Alt⸗Rüdnitz, ad 7, 8 und 9 im Kreise Königs⸗ 1““

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die Gemeinheitstheilung von Cunitz im Kreise Sternberg, die Ablösung der Hütungsrechte auf den Woldenberger Wiesen, die Gemeinheitstheilung der nach Neu⸗ Carbe gehörenden Lehns⸗ und Freiheits⸗ wiesen,

ad 11 und 12 im Kreise Friedeberg, die Gemeinheitstheilung der Feldmark Doms⸗ dorf, ö der Bau⸗ und Brennholz⸗, Kiehn⸗ und Streuberechtigungen der Be⸗ rechtigten zu Forst, Pförten, Groß⸗Bade⸗ meusel, Berge, Datten, Domsdorf, Eulo, Altforst, Jaehnsdorf, Nieder⸗Jehser, Jocks⸗ dorf, Marienhayn, Mulknitz, Nablath, Naundorf, Pockuschel, Sacro, Scheuno, Zauchel und Groß⸗Tschacksdorf in dem zur Standes⸗ und Erbmajorats⸗Herrschaft Forst und Pförten gehörenden Forst, die Gemeinheitstheilung der Feldmark Stadt und Dorf Alt⸗Gassen, die Gemeinheitstheilung der s. g. Nablather, Leipeschen und Knüppeldammwiesen,

ad 13 bis 16 im Kreise Sorau, die Ablösung der Reallasten zu Fürsten⸗ berg, Kreis Guben, die Gemeinheitstheilung Drachhausen, die Gemeinheitstheilung der Feldmark Hei⸗ nersbrück, die Ablösung der den Grundbesitzern zu Stroebitz in der Stadtforst zu Cottbus zu⸗ stehenden Berechtigungen, 1“

ad 18— 20 im Kreise Cottbus, die Gemeinheitstheilung des siskalischen, zwischen Hörlitz und Naundorf belegenen Scyro⸗Teiches, 3

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15) 16)

17) 18) 19) 20)

der Feldmark

21)

die Gemeinheitstheilung von Naundorf Ruhland, 1“ die Gemeinheitstheilung von Calau, ad 21 bis 23 im Kreise Calau, die Ablösung der den 21 Groß⸗Bürgern zu Friedland zustehenden Brennholz⸗Deputate in der Königlichen Dammendorfer Forst, die Gemeinheitstheilung der Feldmark Neu⸗ Zauche, die Ablösung der von den städtischen Grund⸗ stücken an die Kommune zu Lübben zu ent⸗ richtenden Abgaben, ad 24 bis 26 im Kreise Lübben, die Ablösung der auf dem Eisenhüttenwerke Pleiskehammer für das Rittergut Döbbernitz haftenden Reallasten im Kreise Crossen,

werden wegen mangelnder Berichtigung des Be⸗ fitztitels mehrerer Interessenten im Hypotheken⸗ buche in Gemäßheit des §. 109 des Ablösungs⸗

Gesetzes vom 2. März 1850, so wie des Ar⸗ tikels 15 des Gesetzes vom 2. März 1850, be⸗ treffend die Ergänzung und Abänderung der Gemeinheitstheilungs⸗Ordnung vom 7. Juni 1821 öffentlich bekannt gemacht und alle die⸗ jenigen noch nicht zugezogenen Personen, welche an den bei diesen Auseinandersetzungen bethei⸗ ligten Grundstücken Eigenthums⸗ resp. Besitz⸗ Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben bei uns binnen 6 Wochen, und späte⸗ testens in dem dazu

am 8. August 1861, Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokal, Lgogenstraße Nr. 8. hierselbst,

vor dem Herrn Regierungsrath Michaelis an⸗ stehenden Termine anzumelden und zu begründen, widrigenfalls sie Alles gegen sich gelten lassen müssen, was bis zu dem Zeitpunkt ihrer Mel⸗ dung in den oben namhaft gemachten Ausein⸗ andersetzungen mit den nach den angezogenen Gesetzes⸗Vorschriften vorläufig legitimirten In⸗ teressenten der betreffenden Grundstücke festgestellt worden ist.

II. Ebenso werden folgende bei uns anhän⸗

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2) die zu I. No. Z.

3) die zu k. No. 15.

4) die zu . No. 29. 1 aufgeführten Ablösungen resp. Gemeinheits⸗ theilungen:

5) die Ablösung der den Grundbesitzern zu Schönborn und RNothstein in der zum König⸗ lichen Schönborner Forstreviere gehörenden Schadewitzer Forst zustehenden Hütungs⸗ und Holzungsberechtigungen im Kreise Luckau,

6) die Ablösung der Waldservituten in den zur

22) 23) 24)

25) 26)

27)

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11“

Heerrschaft Straupitz gehörenden Forsten im Kreise Lübben, 7) die Ablösung der den Grundbesitzern zu Briesen in einem Theile der Klein⸗Leine'r orst zustehenden Berechtigungen im Kreise übben, zum Zweck der Ausmittelung unbekannter In⸗ teressenten in Gemäßheit der §§. 25—27 der Verordnung vom 30. Juni 1834 öffentlich be⸗ kannt gemacht, und alle diejenigen, welche bei den vorstehend sub II. 1 bis 7 bezeichneten Aus⸗ einandersetzungen ein Interesse zu haben ver⸗ meinen und dabei noch nicht zugezogen worden sind, aufgefordert, ihre Ansprüche bei uns bin⸗ nen 6 Wochen und spätestens in dem oben unter I. angesetzten Termine anzumelden und zu be⸗ gründen, widrigenfalls sie die ad II. 1 bis 7 gedachten Auseinandersetzungen selbst im Falle der Verletzung gegen sich gelten lassen müssen. III. Ferner haben in mehreren bei uns an⸗ hängigen Auseinandersetzungssachen die festge⸗ stellten Kapitalsabfindungen den eingetragenen Realberechtigten und Hypotheken⸗Gläubigern der berechtigten Güter nicht unmittelbar bekannt ge⸗ macht werden können, weil dieselben todt oder ihrem Aufenthalt nach unbekannt oder nicht mehr Besitzer der Forderungen sind, und zwar: 1) in der Reallasten⸗Ablösungssache von Frie⸗ deberg, im Friedeberger Kreise, die für die Gebrüder August und Julius Seydler fest⸗ ggeestellte Kapitals⸗Abfindung von 300 Thlr.

1

bezüglich a) der auf der Hütungsgerechtigkeit des Wohn⸗ und Brauhauses Nr. 125

8 Vol. V. Fol. 125 des Hypothekenbuchs

für die Wohnhäuser der Stadt Friede⸗

„berg,

Rubr. III. Nr. 1 für den Bürger⸗ meister Johann Christian Friedrich Mesch zu Friedeberg eingetxragenen 625 Thlr.,

Rubr. III. Nr. 2 für die Wittwe ddes Küsters Nitze, Sabine Sophie, ge⸗ bpbporene Braß zu Schwedt eingetragenen

200 „Thlr.,

BRlubr. III. Nr. 4 für die Wittwer’ des Stadtmusikus Carl Heinrich Nitze, später verehelichte Tuchmacher Hickstein, Jo⸗ hanne Friederike, geborene Nudolph in Woldenberg eingetragenen 475 Thlr., der auf der Hütungsgerechtigkeit des Wohnhauses Nr. 126 Vol. V. Fol. 33 des Hypothekenbuchs für die Wohn⸗ häuser von Friedeberg Rubr. III. Nr. 4 für das Köͤnigliche General⸗Post⸗Amt zu Berlin eingetragenen Caution von 1300 Thlrn.; des auf der Hufe Land Vol. VIII. Fol. 109 des städtischen Hypotheken⸗ buchs von Friedeberg,

Rubr. II. Nr. 1 für den Ackerbürger Ludwig Winter zu Friedeberg einge⸗ tragenen Leibgedinges, und der

Rubr. III. Nr. 3 für den Rentier Jo⸗ hann Daniel Breitenfeld zu Pyritz ein⸗ getragenen 6000 Thlr., der auf der Hufe Vol. VIII. Fol. 79 des städtischen Hypothekenbuchs von Friedeberg,

Rubr. III. Nr. 5 für den Rentier Johann Daniel Breitenfeld zu Phritz eingetragenen 6000 Thlr,

2) in Sachen, betreffend die Ablösung der

Weideberechtigungen der bäuerlichen Wirthe

zu Hermsdorf im Kreise Friedeberg 2) die für den Hof Hypotheken⸗Nr. 8 da⸗ selbst festgestellte Kapitals⸗Entschädi⸗ gung von 171 Thlr. 2 Sgr. 7 Pf. be⸗ züglich der im Hypothekenbuche der⸗ selben Rubr. III. Nr. 2 für den Bauer

Christian Ziebarth eingetragenen 400

Thaler,

die für den Hof Hypotheken⸗Nr. 6 da⸗

selbst festgestellte Kapitals⸗Entschädi⸗

gung von 171 Thlr. 2 Sgr. 7 Pf. be⸗ züglich der im Hypothekenbuch desselben, Rubr. III. Nr. 2 für die Leibgedin⸗ ger Christian Friedrich Beyersche Pu⸗ pillenmasse eingetragenen 50 Thlr.,

die für den Hof Hypotheken⸗Nr. 14

festgestellte Kapitals⸗Entschädigung von

112 P bezüͤglich der

im Hypothekenbuch desselben,

III. Nr. 4 für die Geschwister

Beeilage zum Königlich Preußischen

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Sonntag den 16. J

Wegner eingetragenen Vatererbes von 100 Thlr., in der Reallasten⸗Ablösungssache von Balz unnd Kleinheide im Kreise Landsberg die für diese beiden Güter festgestellten resp. noch festzustellenden Ablösungs⸗Kapitalien von circea 5180 Thlr. bezüglich der Rubr. III. No. 3 a. in dem Hypothekenbuch von den Ritttergütern im Landsberger Kreise, Band 12 pag. 1 auf Balz und Kleinheide für die Kinder des Amtmann Johann Samuel Lembke eingetragenen 300 Thlr., in der Reallasten⸗Ablösungssache von Brie⸗ senhorst im Landsberger Kreise die für das Gut Briesenhorst festgestellte Kapital⸗Ent⸗ schädigung von 12,850 Thlr. bezüglich des im Hypothekenbuch desselben Rubr. III. No. 1 für die als Agnaten eingetragenen Brüder und Gevetter des Städte⸗Forstmeisters von Rohr: 2) den Präsident Otto Georg Albrecht,

b) den Dirigens Christoph Friedrich,

c) den Peiiüs August Wilhelm,

d) den David Ludwig Friedrich,

e) den Carl Friedrich Balthasar,

f) den Franz Carl Ludwig,

g) den Ernst Ludwig,“ 1“

h) den Georg Moritz, 1168“

i) den Albrecht Ehrenreich,

k) den Joseph David, 8

1) den Georg Ludwig Alexander, David Christoph Albrecht, Herrmann Christoph Maximilian, Jacob Ernst, Hellmuth Wilhelm, Albrecht Otto Ludwig Georg, Hans Rudolph Carl Heinrich,

s) den Thomas Friedrich Ernst,

t) den Otto Friedrich Christian v. Rohr kheeingetragenen Lehns⸗Kapitales von 8000 Thlrn.

5) In Sachen, betreffend die Bauholg ⸗Ablö⸗ sung von Kaisermühl⸗Dubrom im Lebuser Kreise, die für das Grundstück Hypotheken⸗ No. 9 Fol. 19 des Hypothekenbuches von

Kaisermühl festgestellte Kapitals⸗Entschädi⸗

gung von 134 Thlr. 29 Sgr. 2 Pf. bezüg⸗ lich der im Hypothekenbuch desselben,

a) Rubr. III. No. 6 für die Louise Char⸗

lotte Henriette Clemens eingetragene

Post von 50 Thlr. Ausstattung und

2 Thlr. jährlich Kleidergeld,

b) Rubr. III. No. 7 für den Samuel Cle⸗

mens eingetragenen Restkaufgelder von 160 Thlr.

6) In Sachen, betreffend die Ablösung der Forstrente, welche auf dem Rittergute Kem⸗ nath B. für das Vorwerk Adolfsruhe haf⸗

tete, im Sternberger Kreise, die für das

Vorwerk Adolfsruhe festgestellte Kapitals⸗ Entschädigung von 360 Thlr. bezüglich der im Hypothekenbuche desselben,

a) Rubr III. No. 2 für die Lehnssuccesso⸗ hnn ren des Georg Otto v. Oppel in Thie⸗ maendorf und seine Destendenten, na⸗ mmaentlich der Obrist Wilhelm v. Oppel 8 und die Söhne des Obristen Heinrich

Gottlob v. Oppel auf Leuthen und de⸗ ren männliche Descendenten eingetrage⸗ nen Lehnstammgelder von 750 Thlr.,

b) Rubrum III. No. 4 für Anna Regina

Knispel verehel. Musketier Schaden zu Wallwitz eingetragenen 200 Thlr., c) Rubrum III. No. 5 für Charlotte Eli⸗ sabeth, Johanna Tugendreich, Wilhel⸗ mine Sophie verehel. Walter, Geschwister v. Oppel eingetragenen 300 Thlr. Kauf⸗ ssttie erest.

In Gemäßheit des §. 111 des Ablösungs⸗ Gesetzes vom 2. März 1850 und des Artikel 15 des Gesetzes vom 2. März 1850, betreffend die Ergänzung und Abänderung der Gemeinheits⸗ theilungs⸗Ordnung vom 7. Juni 1821 werden die vorstehend aufgeführten Realberechtigten und Hypothekengläubiger resp. Erben, Cessionarien oder Rechtsnachfolger aufgefordert, die ihnen nach dem Allgem. Landrecht Theil I. Titel 20 §. 460 seqg zustehenden Rechte auf die Kapital⸗ Abfindungen, welche für die ihnen verhafteten

*

32

28* 8

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Grundstücke festgestellt sind, bei uns binnen 6

Wochen oder spätestens in dem oben unter Nr. I. anberaumten Termine geltend zu machen, widri⸗ genfalls ihre Hypothekenrechte auf die von den gedachten Grundstücken durch die stattgefundenen Auseinandersetzungen abgetrennten Pertinenzien, so wie auf die dafür festgestellten Kapitals⸗Ab⸗ findungen erköͤschen. Ig e. Frrankfurt a. d. O., den 11. Juni 1861. Königliche Regierung,

landwirthschaftliche Abtheilung. . Calsow b

3“

[579) Nothwendiger Verkauf beim Königlich preußischen Kreisgerichte zu S68 IJ. Abtheilung.

Das dem Maurermeister und Kunststeingießerei⸗ 8 8 Heegewaldt, jetzt zu dessen Konkurs⸗ masse gehörige, im Hypothekenbuche von Halle, Bd. 45 Nr. 1640 eingetragene, in der Fen Leipziger Straße Nr. 62 belegene Haus⸗ und Gartengrundstück, worin seit einigen Jahren eine Kunststeingießerei betrieben ist, nach der, nebst Hypothekenschein in der Registratur (eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 13) eigqjuschenden Taxe ab⸗ geschätzt auf 7783 Thlr. 15 Sgr., soll am 28. LepgenS 1861, Vormittags

1 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, 2 Treppen hoch, Zimmer Nr. 21, vor dem Deputirten .v. Kreisgerichtsrath Stecher meistbietend verkauft werden. b

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzlmelgean. rr

c.

Ediktal⸗Citation.

Der Buchhalter Alexander Burmeister in Ber⸗ lin hat als Cessionar des Kaufmanns H. Kohn gegen den Handlungsreisenden Meßner aus Paris eine Klage wegen 61 Thlr. 10 Sgr. und 5 „Ct. Verzugszinsen seit dem 8. Juli 1858 für gelie⸗ ferte Kleidungsstücke angestellt.

Da nun der Handlungsreisende Meßner seinem Aufenthalt nach nicht bekannt ist, wird derselbe hiermit auf den

31. Oktober c., Vormittags 10 Uhr, vor dem Gerichts⸗Assessor Herrn Heilborn im Königlichen Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße 59, Zimmer Nr. 37, vorgeladen, um persönlich oder durch einen gehörig legitimirten und zu seiner Vertretung Bevollmächtigten die Klage vollstän⸗ dig zu beantworten.

Ihm steht auch frei, vor dem Termine oder spätestens in demselben eine schriftliche, aber von einem Rechtsanwalte unterzeichnete Klagebeant⸗ wortung einzureichen.

Erscheint er oder sein Stellvertreter nicht

pünktlich zur bestimmten Stunde, oder erklären sich nicht vollständig auf die Klage, kann auch der Stellvertreter seinen Auftrag nicht durch Vollmacht oder Schreiben nachweisen, so wird auf Antrag des Klägers und selbst dann, wenn derselbe im Termine nicht erschienen ist, in con- tumaciam gegen den Handlungsreisenden Meßner verfahren und gegen ihn dem Rechte nach das Erkenntniß abgefaßt werden. Eine Verlegung des Termins findet ohne Zu⸗ stimmung des Klägers nur ein Mal und in die⸗ sem Falle auch nur dann statt, wenn die Hinde⸗ rungsgründe in der Sache liegen oder beschei⸗ nigt sind.

Sollte es dem Verklagten hier an Bekannt⸗ schaft fehlen, werden ihm zu Sachwaltern vor⸗ geschlagen die Herren Justiz⸗Räthe Wegner und v. Wrochem.

Berlin, den 2. April 1861.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civil⸗

.

8

sachen, Prozeß⸗Deputation II.

[1261]

1. Juli d.

taats⸗ Anzeiger 2 3

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1u 111““ 8 Fün 1 e4*“ʒ

Bekanntmachung. In dem über das Vermögen des Schneider⸗ meisters Carl Wacker zu Peitz eröffneten Kon⸗ kurse ist der Kanfmann Luckner zu Peitz zum definitiven Verwalter der Masse bestellt worden. Cottbus, den 12. Juni 1861. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 4

8

[1264 Bekanntmachung.

Die im Bezirke Sondershausen, circa 1 ¼ Meile von Sondershausen und ½ Meile von Kelbra belegene Fürstliche Domaine Numburg soll auf 18 Jahre, und zwar von Johannis 1862 bis dahin 1880 im Wege der Licitation öffentlich verpachtet werden.

Zu derselben gehoren:—“

a) und 1 8 ofraum. 2 Morgen 67 QRut

b) Gärten 3 gen 103 1a 88

e) Artbare Län⸗ 1 v derei..

d)

e) Aenger

Summa 480 Morgen 83 SRurhen. Die Summe für das Angebot ist auf 2100 Thlr. und das von den Pachtlustigen nachzu⸗ weisende disponible Vermögen auf 12,000 Thlr. festgesetzt worden.

Zur Licitation haben wir einen Termin auf

sdden 22. August dieses Jahres,

Vormittags 11 Uhr, vor dem Regierungs⸗ und Landes⸗Oekonomie⸗ Rath Herrn Gneift in dem Sitzungszimmer der unterzeichneten Ministerial⸗Abtheilung anberaumt Der Schluß des Termins erfolgt um 2 Uhr Nachmittags. 8 Die Nachweise über das Vermögen und die persönliche Qualification der Pachtlustigen sind Leee genannten Kommissair am Tage vor dem 1 müffage, Bonen, Frs Blchr Nachnlags üno mm Terminstage in den Stunden von 9 bis 11 Uhr Vormittags in dem vorbezeichneten Sitzungszim⸗ mer zur Prüfung vorzulegen. Die Licitations⸗ und die Pachtbedingungen nebst Inventarien können täglich, mit Ausnahme der Sonntage, vom 1. Juli dieses Jahres ab in unserer Kanzlei eingesehen, auch auf Verlan⸗ gen gegen Erstattung der Kopialien in Abschrif mitgetheilt werden. ““ Sondershausen, den 13. Juni 1861. Fürstlich schwarzburgisches Ministerium, Finanz⸗Abtheilung. W. Hülsemann. .“

88

[1200] Bekanntmachung. Die Lieferung des Bedarfs des Kammer⸗ gerichts an Brennholz für das Jahr 1861. /62, bestehend in ungefähr 24 Haufen Buchen Kloben⸗ holz und 12 Haufen Kiefern Klobenholz, beides zweimal gespalten, soll dem Mindestfordernden überlassen werden. Die Lieferungsbedingungen sind bei dem Kastellan des Kammergerichts ein⸗ zusehen und schriftliche Submissionen bis zum

J. versiegelt einzureichen. Berlin, 4. Juni 1861. Köͤnigl. Kammergeri

[12400 B ekanntmachung.

Der diesjährige Bedarf an schlesischen oder englischen Steinkohlen zum Betriebe der Dampf⸗ maschine zur Wassergewältigung beim Bau der hiesigen Stadtschleuse, welcher zu 60 Last ange⸗ nommen werden kann, soll im Wege der Sub⸗ mission geliefert werden.

Die Lieferungsbedingungen liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus.

Der Einreichung der Submissionen wird bis

zum 18ten d. M. entgegengesehen.

Berlin, icn 8. Juni 1861. Köhnigliche M 8 Pehlemann.