1861 / 144 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Summarische Uebersicht der im Sommer⸗Semester 1861 auf der Königlichen Rheinischen Friedrich⸗ Wilhelms „Universitaͤt zu Vonn anwesenden

immatrikulirten Studirenden.

Von Michaelis 1860 bis Ostern 1861

Davon sind abgegangen

Es sind demnach geblieben

Seit Anfertigung der Uebersicht des vorigen Semesters sind

hinzugekommen

L der immatrikulirten Studirenden beträgt aher Die evangelisch⸗theologische Fakultät Inländer. 63

zählt Ausländer 13

Inländer. 216 Ausländer 216 Inländer. 106 Ausländer 18 ö Inländer. 117 Ausländer 4. Die philosophische Fakultät zählt.. Fnländer 203 v Gleiche Summe 836 Unter den Studirenden der philosophischen Fakultät befinden sich vierzehn Inländer, welche nach §K. 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 immatrikulirt wurden, und vier und siebenzig, weiche der landwirthschaftlichen Akademie zu Poppelsdorf angehören Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die Uni⸗ versität als zum Hören der Vorlesungen berechtigte Hospitanten Nicht immatrikulirte Pharmaceuten

Die katholisch⸗theologische Fakultät ählt..

Die juristische Fakultät zaͤhlt ....

Die medizinische Fakultät zählt

Nichtamtlich es.

Preußen. Berlin, 15. Juni. Bei Sr. Majestät dem Koͤnige und Ihrer Majestaͤt der Königin hat am vorigen Donnerstage ein Familiendiner zu Ehren Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin von Mecklenburg⸗

elitz, gebornen Prinzessin von Großbritannien, stattgefunden. Abends war im Königlichen Palais eine mustkalische Unterhaltung, wobei unter Leitung des General⸗Musikdirektors Meyerbeer der Pianist von Kontski mitwirkte.

Gestern stattete Ihre Majestät die Königin Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großherzogin von Toskana und Ihrer Königlichen der Prinzessin Amalie von Sachsen Allerhöchstihren Be⸗ Uch ab.

Se. Majestät der König und Ihre Majestät die Königin haben gestern Ihren Sommer⸗Aufenthalt nach Schloß Babelsberg verlegt. Das Diner nahmen Ihre Majestäten bei Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen im Neuen Palais ein. Die Abendgesellschaft war auf Schloß Babelsberg.

Ihre Majestät die Koͤnigin wird Allerhöchstihre Reise nach Baden über Coblenz und Weimar am 16ten Abends antreten und hat dabei jegliche Empfangsfeierlichkeiten verbeten. Im Ge⸗

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folge Ihrer Majestät der Königin befinden sich zunaͤchst Allerhöchst⸗

deren Ober⸗Hofmeister und zwei Palastdamen.

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Köln, 16. Juni. Von Stuttgart kommend traf gestern Nach⸗ mittags die Königin von Holland mit Extrazug hier ein und setzte, nachdem sie im reservirten Salon der hiesigen Central⸗Station eine kleine Erfrischung eingenommen, ihre Reise nach dem Haag

vom 13. Juni gab Preußen hinsichtlich der Revision der Kriegs⸗ verfassung des Bundes im Anschluß an seinen Antrag vom 2ten v. M. und in Beziehung auf die bezügliche Erklärung Oesterreichs vom 16. v. M. eine Erklärung ab, welche im Wesentlichen Folgen⸗ des besagte:

Die Königliche Regierung, deren Organe bisher die Forde⸗ rung einer Umgestaltung der Artikel XII. bis XVI. der Allgemei⸗ nen Umrisse der Bundes⸗Kriegsverfassung aufrecht erhalten haben,

t dieses Verlangen auf und will, indem sie sich darauf beschränkt,

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unver⸗

Frankfurt a. M., 15. Juni. In der Hündestagzsetung

eine Ausnahmebestimmung für den Fall zu beantragen, daß die beiden deutschen Großmächte oder eine derselben mit ihren Ge⸗ sammt⸗Armeen in den Krieg eintreten, der Revision der Kriegs⸗

verfassung nachstehende drei Alternativen zu Grunde gelegt haben.

1) diejenigen der Artikel XII. bis XVI. der Allgemeinen Umrisse, welche ein einheitliches Kriegsheer des Bundes einschließ⸗ lich der Kontingente Preußens und Oesterreichs und einen von der hohen Bundesversammlung zu wählenden und in Eid und Pflicht zu nehmenden Oderfeldherrn aufstellen; b

2) diejenige des Artikel 46 der Näheren Bestimmungen, be⸗ treffend den Oberbefehl für den Fall, wenn nur ein Theil des Bundesheeres zusammengezogen wird;

für diese beiden Alternativen können die Anordnungen der Bundes⸗Kriegsverfassung ganz unverändert bleiben;

3) diejenige des Eintritts von Oesterreich oder Preußen oder beider Großmaͤchte mit den Gesammt⸗Armeen in den Krieg für den Bund. Für diese Alternative, welche der Königlichen Regierung als die weitaus wichtigste erscheint, stellt Preußen, so bald deren Berücksichtigung beschlossen sein wird, die Mittheilung eines voll⸗ ständigen Entwurfs der Näheren Bestimmungen der Kriegsver⸗ fassung in Aussicht.

Da in dieser Erklärung darauf hingewiesen war, daß der aus⸗ gesprochene Zweck des Königlich preußischen Antrags vom 2. v. M. die endliche Herbeiführung der Beschlußfassung über die Ausschuß⸗ Anträge vom 26. Juli v. J. sei, so sah sich der Kaiferlich öster⸗ reichische Gesandte veranlaßt, sich unter Ruͤckbeziehung auf seine Erklärung vom 16. v. M. dahin auszusprechen, daß die Kaiserliche Regierung auf die Entscheidung der ersten Vorfrage auch ihrerseits den groͤßten Werth lege. Beide Erklärungen gingen an den Militair⸗Ausschuß.

Die Königlich preußische Regierung brachte einen Antrag ein, welcher eine veränderte Designirung der Kontingente der Reserve⸗ Infanterie⸗Division und die Bildung von zwei Brigaden zum Schutze der außerpreußischen deutschen Nordküste betraf. Der An⸗ trag schließt sich an einen früheren an, welchen mehrere Küsten⸗ staaten in letzterer Hinsicht bereits am 12. Juli v. J. bei Vor⸗ legung der über ein gemeinsames Küstenvertheidigungssystem ge⸗ pflogenen Verhandlungen gestellt hatten, und nimmt auf den Bundesbeschluß vom 27. April c. Bezug, welcher die Bei⸗ behaltung der Reserve⸗Infanterie⸗Division bestimmte und die Militair⸗Kommission beauftragte, wegen künftiger Verwendung derselben bei der Fortsetzung der Arbeiten zur Revision der Bundes⸗Kriegsverfassung zweckmäßige Vorschläge zu machen. Nachdem die Kontingente der Reserve⸗Infanterie⸗Division durch die Erhöhung des Prozentsatzes und die gleiche Bereithaltung resp. Gleichstellung des Haupt⸗ und Reserve⸗Kontingents seit dem Jahre 1830 stärker geworden sind, beabsichtigt die Vorlage die innerhalb der fraglichen Division nicht zu den Besatzungen der Bundes⸗ festungen zu verwendenden Ueberschüsse möglichst zweckmäßig für besondere militairische Erfordernisse verwendbar zu machen. Sie erblickt es als einen sehr günstigen Umstand, daß in diesem Ueber⸗ schusse Truppen vorhanden sind, aus denen das zur Vertheidigung der fraglichen Küsten erforderliche Corps formirt werden kann, ohne daß eines der einzelnen mehr oder weniger geschlossenen Bundes⸗ Armeecorps durch Entziehung von Truppenabtheilungen geschwacht oder in seiner Organisation gestört würde.

Der Antrag, dem sich mehrere der hierbei betheiligten Regie⸗ rungen sofort anschlossen, wurde dem Militairausschusse überwiesen.

Dieser Ausschuß erstattete mehrere Vorträge, aus denen eine umfängliche Darlegung der Unterhaltung und Verwaltung der Bundesfestung Ulm im Jahre 1860 und von deren Erfordernissen für das Jahr 1861 hervorzuheben ist, so wie ein Antrag auf Vereinfachung des Geschäͤftsganges in dem Kassen⸗ und Rechnungs⸗ wesen der Bundesfestungen durch Verminderung der Zahl der ab⸗ gesondert zu führenden Festungsfonds.

Das Ober⸗Kommando der hiesigen Bundesbesatzung ward auf Antrag des betreffenden Gesandten zur Entsendung von Truppen⸗ heilen für Schießübungen ermächtigt und die Ernennung des

roßherzoglich badischen General⸗Lieutenants von Seutter zum Gouverneur der Bundesfestung Rastatt an Stelle des auf Er⸗ suchen in Ruhestand versetzten Generals der Kavallerie Freiherrn von Gayling kam zur Anzeige. (. P. Z)

Nassau. Wiesbaden, 15. Juni. Die erste Kammer hat sich dahin ausgesprochen, daß die Preßverordnungen außer Kraft gesetzt und ein neues Preßgesetz erlassen werden möge. In der zweiten Kammer wurde der Antrag, einem allenfallsigen Vertrags⸗ Abschluß mit dem Fürsten Taxis sfei die staͤndische Zustimmung vorzubehalten, angenommen. Weiter wurde beschlossen, bei Gelegen⸗ heit des französisch⸗deutschen Handelsvertrages sei zwischen den Zollvereinsstaaten auf Beseitigung der Weinübergangszölle hinzu⸗

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13. Juni.

Synode mit 25 gegen 5 Stimmen den Beschluß über die Oeffent⸗ lichkeit ihrer Verhandlungen gefaßt.

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WMannheim, 12. Juni. Die französische Regierung hat einen Consul hierselbst ernannt, welchem zur Bequemlichkeit des reisenden Pubklikums auch die Befugniß beigeleg t ist, Paͤsse für Reisen nach Frankreich zu visiren. (F. P. Zt.) e Wriürttemberg. Stuttgart, 15. Juni. Der „Staats⸗ Anzeiger“ enthaͤlt heute ein Reskript an den ständischen Ausschuß, dahin gehend, daß Se. Majestät, „nachdem die Kammer der Ab⸗ geordneten so eatschieden ausgesprochen hat, daß sie auf keine in Ausführung einer bindenden Uebereinkunft mit der römischen Kurie an sie gelangende Gesetzesvorlage eingehen werde, den abgeschlosse⸗ nen Vertrag als solchen überhaupt als gescheitert betrachten müsse und demselben auch ihrerseits eine rechtliche Verbindlichkeit nicht mehr zuerkennen könne.“ In Folge dessen ist das Weitere verfügt und zugleich das Ministerium des Kirchen⸗ und Schulwesens be⸗ auftragt worden, gemeinschaftlich mit den übrigen betheiligten Ministerien zu näherer Regelung der Rechtsverhältnisse der katho⸗ lischen Kirche in Wuͤrttemberg einen neue selbstständigen Gesetz⸗

entwurf vorzulegen ꝛc. 1““

Oesterreich. Agram, 15. Juni. Der Banus Freiherr v. So⸗ tevic wurde heute in der Sitzung des Landtags mit Acclamation und unter wiederholten begeisterten Ziviorufen zum obersten Landes⸗ kapitän erwählt. Ferner wurde das Sendschreiben des Patriarchen Rajaeic an den Landtag, worin gegen den vom Obergespan an⸗. geblich gebrauchten Ausdruck, daß die Militärgrenze blos von Kroaten bewohnt sei, Protest erhoben wird, dem Komité für die suͤdslavische Akademie zugewiesen und mehrere dem griechisch nicht unirten Glaubensbekenntnisse angehörenden Landtagsmitglieder diesem Komité zur Ausarbeitung der betreffenden Antwort zugetheilt.

In der Sitzung des kroatischen Landtages am 12. d. M. wurden die Anträge des Central⸗Ausschusses über die K. Propo⸗. sitionen entgegengenommen. Bezüglich der Feststellung des künf⸗ tigen Verhältnisses des dreieinigen Königreichs zum Königreich Un⸗ garn heißt es im Berichte:

„Erwägend jedoch ihre gemeinsame Vergangenheit und ihr früheres gemeinsames constit. Leben, und sich berufend auß die ihnen ausgesproche⸗ nen brüderlichen Sympathieen, erklären die dreieinigen Königreiche Dal⸗ matien, Kroatien und Slawonien anläßlich der Verhandlung der Aller⸗ höchsten K. Proposition vom 26. Februar 1861, womit sie eingeladen wurden, sich über ihre Beziehungen zum Königreiche Ungarn zu aͤußern, kraft dieses ihres Landtagsbeschlusses,

daß sie jederzeit bereit sind, nach gemeinsamem Vortheile und Be⸗

dürfnisse mit dem Königreiche Ungarn in einen noch näheren staats⸗ rechtlichen Verband zu treten,

sobald von Seite des Königreichs Ungarn die obenangeführte Un⸗ abhängigkeit und Selbstständigkeit des dreieinigen Königreichs und dessen obangeführter realer und virtual⸗territorialer Umfang unbedingt in rechtskräftiger Form anerkannt werden wird.

Den nationalen Verbandsvertrag werden beide Landtage im Wege von Deputationen feststellen, welche in gleicher Zahl von Landtags⸗ Mitgliedern auf neutralem Boden zusammentreten werden.

Bezüglich der vierten Kaiserl. Proposition, welche von der Wahl von 9 Vertretern im Reichsrathe und von der Vorlage der Landtagsbeschlüsse darüber handelt, wie künftighin die Vertreter des dreieinigen Königreichs zu wählen und nach Wien zu entsenden sind, lautet der Antrag:

daß erst dann, wenn dieses Verhältniß festgesetzt worden ist, von Seiten des Landtags des dreieinigen Königreichs und von Seiten des Landtags des Königreichs Ungarn bezüglich dieser K. Propofitionen die Rede geführt und darüber im Einvernehmen mit Ungarn unter einem der Beschluß gefaßt werde.

Pesth, 14. Juni. Die durch das Stylifirungscomité revi⸗ dirte Adresse wird nochmals vorgelesen, nach einiger Debatte an⸗ genommen und ihre Mittheilung an das Oberhaus beschlossen.

Großbritannien und Irland. London, 15. Juni. Bei dem vorgestrigen Wettrennen von Ascot war zum ersten Male seit vielen Jahren die Königin nicht anwesend. Gestern waren der preußische Gesandte und der Herzog von Argyll zur Königlichen Tafel geladen.

Der Herzoͤg von Cambridge begab sich am 14. früh nach dem Lager von Aldershot, um die nach Kanada bestimmten Truppen zu mustern.

Die neveste Post aus Melbourne bringt die Nachricht, daß der Krieg mit den Eingebornen von Neu⸗Seeland zu Ende ist. Sie haben endlich die ihnen gestellten Bedingungen angenommen; es gab blutige Kämpfe, und selbst Armstrong⸗Kanonen mußten mit⸗ spielen, bevor ihre vortrefflich angelegten Erdfestungen zur Ueber⸗ gabe gezwungen werden konnten. Sie kapitulirten, nachdem ein Drittel ihrer Mannschaft gefallen war. Ihr Hauptführer aber, Wiremu Kingi, hat die Kapitulation nicht angenommen un sich

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mit einem kleinen Gefolge lieber ins Innere des Landes zuruͤck⸗ gezogen. In der Oberhaus⸗Sitzung am 15ten lenkte Lord Hardwicke die Aufmerksamkeit des Hauses nochmals auf die Widerstandsfähigkeit eiserner Balken und Platten gegenüber den Armstrong⸗Geschützen. Der Herzog von Somersett erklärte, die Sache sei allerdings von großer Wichtigkeit und eine sachverständige Kommission beschäflige sich damit. 8 In der Unterhaus⸗Sitzung erklärte auf Anfrage des Admirals Duncombe Lord C. Paget, daß der „Great Eastern“ zum Truppen⸗ Transport nach Quebec gemiethet worden sei und folgende Mannschaften an Bord nehmen werde: Artillerie: 7 Offiziere, 220 Mann und 110 Pferde; 30. Infanterie⸗Regiment: 39 Offiziere, 868 Mann und 6 Pferde; 60. Infanterie⸗Negiment eben so viel, und Train: 4 Offiziere und 101 Mann, zusammen also 89 Offiziere, 2057 Mann und 122 Pferde. 8 Das amerikanische Postamt hat dem hiesigen zu wissen gethan, daß vom 31. Mai an der Postenlauf nach Ost⸗Virginien, beiden Carolina’'s, Georgia, Florida, Alabama, Mississippi, Louisiana, Arkansas und Texas eingestellt ic, und daß Briefe dahin vom Post⸗ amte in Washington zurückgehalten und an die Absender zurück⸗ geschickt werden sollen. Das englische Haupt⸗Postamt erklärt heute, es werde auf alle Fälle Briefe, die nach den genannten Staaten adressirt seien, nach wie vor übers Meer expediren, da jene Posten⸗ Einstellung möglicher Weise nur eine vorübergehende sein dürfte.

Frankreich. Paris, 16. Juni, Morgens. Der beutige „Moniteur“ reproduzirt den Artikel der „Patrie“ vom 15. d., welcher mittheilt, daß Unterhandlungen in Betreff der Anerkennung Jraliens Seitens Frankreichs eingeleitet sein.

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Spanien. Aus Madrid, 15. Juni, wird telegraphisch gemeldet: „Aus Portugal trifft die Nachricht ein, daß Umsturz⸗ Aufrufe die Regierung beschuldigen, sie wolle die Armee vernichten, um die National⸗Unabhäͤngigkeit zu verkaufen; diese Aufrufe schließen mit einem Lebehoch auf Saldanha.“

In Cadix ist am 14. Juni eine Antillenpost eingetroffen. Die Berichte aus der Havannah lauten in Betreff der Finanzlage wieder gut. Auf San Demingo herrschte bei Abgang des Dampfers am 18. Mai „Begeisterung“; General Santana reis'te, im Lande umher, um die spanische Verwaltung zu organisiren. 8. Italien. TLyrin, 17. IJu. di eb mittheilen zu können, daß eine Verhandlung wegen Anerkennung des Königreichs Italien angeknüpft ist, wonach Frankreich die vollbrachten Thatsachen anerkennt, ohne sich wegen der Zukunft auf Verpflichtungen einzulassen.

Die „Gazzetta di Torino“ bringt die Beileids⸗Depesche Lord John Russell's an Sir James Hudson, die dieser sofort dem ita⸗ lienischen Minister des Innern, Minghetti, mittheilte. Dieselbe lautet:

Cavour’s Ted hat im Oberhause allgemeine Trauer verursacht. Dem Andenken an diesen ausgezeichneten Staatsmann wurde das verdiente Lob gespendet. Sprechen Sie Herrn Minghetti das tief gefühlte aufrichtige Beileid von Ihrer großbritannischen Majestät Regierung bei der Kunde von dem unersetzlichen Verluste aus, den Italien erlitten hat. Lord John Russell.

Garibaldi hat an die Marquise Anna Trioulzio Pallavicini einen offenen Brief gerichtet, worin er dieselbe auffordert, ihren ganzen Einfluß aufzubieten, damit in allen Städten Italiens Damen⸗ Comités gebildet werden, welche sich verpflichten, alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel auf‚ubieten, um auf die materielle und moralische Hebung der ärmeren Volksklassen hinzuarbeiten.

Graf von Trapani widerspricht in einem Schreiben an die Armonia der durch turiner Telegramme verbreiteten Nachricht, er habe sich in Rom an die Spitze eines bourbonischen Comités unter religiösem Titel gestellt.

Die aus den neapolitanischen Provinzen vorliegenden Nachrichten bestätigen, daß in den Provinzen Capitanata, Terra di Lavoro ꝛc. fortwährend bewaffnete Banden umherziehen, ohne daß die Piemontesen bis jetzt im Stande gewesen wären, sie zu zerstreuen oder aufzulösen. Der Guerillakrieg dauert fort. Auf Sicilien hat großen Schaden u. a. eine in der Nacht vom 18.—19. Mai stattgehabte Brandlegung in den Schwefelminen von S. Ca⸗ taldo angerichtet. Es gingen nicht nur immense Schwefelvorraͤthe in Brand auf, sondern es richteten auch die Schwefeldämpfe und Gase auf eine Strecke von mehreren Meilen große Verheerungen an den Pflanzungen und Saaten an. Auch viel Vieh ist durch Einathmen der giftigen Gase erstickt worden. Erst am 20. Mai und nachdem auch ein Menschenleben verloren gegangen war, konnte man des Feuers Meister werden. 8

Dem „Regno d'Italia“ wird aus Mondovi gemeldet, daß alle Feldärzte der Suͤdarmee lieber ihre Entlassung geben, als sich den vom Kriegsminister vorgeschriebenen Prüfungen unterziehen.

New⸗Vork, 1. Juni. Das vor dem Fort

Belagerungscorps soll nach den Berichten der

Amerika.