1861 / 147 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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111414*“ 2P2. Februar 1860) der von dem Gemeinde⸗Kirchenrathe (nach §. 7 der angeführten Grundzüge) zu Aeltesten Vor⸗ geschlagenen. In diesen Fällen findet gegen die von der Kreissynode getroffene Entscheidung eine weitere Berufung an das Konfistorium nur wegen Verletzung wesentlicher Erfordernisse des Verfahrens statt; 5) die Disziplin über die Gemeinde⸗Aeltesten des Kirchen⸗ krreises, nach Maßgabe der darüber zu erlassenden beson⸗ deren Bestimmungen. Ferner soll die Kreissynode berech⸗ tigt sein, in denjenigen Faͤllen, wo von den Gemeinde⸗ Kirchenräthen Akte der Disziplin ausgeübt worden sind, auf die Berufung der Betheiligten in der Rekurs⸗Instanz zu entscheiden. Auch hat fie außerdem in anderen dazu geeigneten kirchlichen Disziplinarfällen auf Erfordern des Konsistoriums ein Gutachten abzugeben; 6) die Aufsicht über die in den Gemeinden bestehenden An⸗ stalten für christliche Liebeswerke, so wie die Verwaltung unnd Leitung der saͤmmtlichen Gemeinden des Kirchen⸗ kreises gemeinsamen Institute für Mission, Krankenpflege u. s. w., jedoch unbeschadet etwa schon bestehender statu⸗ tarischer Einrichtungen; die Errichtung von statutarischen Bestimmungen in dem im Vorstehenden den Kreis⸗Synoden angewiesenen Ge⸗ schaͤftsgebiete unter Bestätigung des Konsistoriums und Genehmigung des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths; 8) die Wahl der zu den Provinzial⸗Synoden abzuordnenden Geistlichen und Gemeinde⸗Aeltesten. Alle Beschlüsse der Kreis⸗Synode werden nach der Stimmenmehrheit der An⸗ vesenden gefaßt. In außerordentlichen Fällen kann auf

Anordnung des Konsistoriums eine schriftliche Abstimmung

der Synodalen stattfinden.

VI. Die Kreis⸗Shnode erhält einen Kreis⸗Synodal⸗Vorstand, welcher besteht: aus dem Superintendenten als Vorsitzenden, und aus zwei von der Kreissynode auf drei Jahre gewählten Beisitzern, von denen der Eine aus der Zahl der stimm⸗ berechtigten Geistlichen, der Andere aus den übrigen Mit⸗ gliedern gewählt wird. Außerdem wählt die Kreissynode noch je einen Stellvertreter für die Beisitzer. Diese Stell⸗ vertreter werden nur im Falle wirklicher Verhinderung der ordentlichen Mitglieder des Vorstandes zugezogen, soweit nicht unten (Nr. 6) eine andere Bestimmung getroffen ist. In größeren Synoden kann auf den Antrag des Vorstandes eine Verstärkung desselben mit Genehmigung des Konsistoriums stattfinden. Im Falle der Vereinigung mehrerer Dioözesen zu einem Kreissynodal⸗Verbande nimmt derjenige Superinten⸗ dent, welcher nicht Vorsitzender der Kreisfynode ist, die Stelle des geistlichen Beisitzers ein. Der geistliche Beisitzer hat den Superintendenten in Verhinderungsfällen in allen Synodal⸗ geschäften zu vertreten. Jedoch bleibt es dem Konsistorium uͤberlassen, in solchen Fällen, in welchen eine Vertretung des Superintendenten in allen Superintendentur⸗Verrichtungen von Amts wegen angeordnet werden muß, insbesondere also in Vakanzfällen, auch die Synodalgeschäfte dem geordneten Vertreter der Superintendentur zu übertragen. Der weltliche Beisitzer hat den Superintendenten besonders in den sich aus der oben (V. 6) bezeichneten Verwaltung ergebenden Ge⸗ schäften zu unterstützen. Der Vorstand der Kreissynode hat die Aufgabe:

1) den Superintendenten ingden Präsidialgeschaäften zu unter⸗ stützen;

2) für die Redaction und die Beglaubigung der Synodal⸗ Protokolle zu sorgen; 8

3) die Einreichung der Synodalprotokolle an das Konsisto⸗

rium und die Vollziehung der von demselben bestätigten Beschlüsse, soweit diese Vollziehung nicht ausdruͤcklich dem Superintendenten oder einer anderen Stelle übertragen wird, zu bewirken; die Vorlagen für die nächste Kreisfynode vorzubereiten; in den unter Nr. V. 4. und 6. der Kreissynode zur Ent⸗ scheidung zugewiesenen Fällen, wenn die Synode nicht versammelt ist, vorläufige Festsetzung zu treffen, welche bis zur nächsten Versammlung der Synode in Kraft bleibt; in dem Falle Nr. V. 5., vorbehaltlich des Rekurses an das Konsistorium anstatt der nicht versammelten Shnode,

edoch unter Zuziehung der Stellvertreter, zu entscheiden;

8 in schleunigen Zwischenfaͤllen dem Konsistorium auf Er⸗

fordern mit seinem Gutachten zu dienen.

VII. Bei den Versammlungen der Kreissynode findet eine be⸗

scchränkte Oeffentlichkeit statt. Den Kandidaten und nicht ordinirten Geistlichen des Kirchenkreises, den Aeltesten und Ehrenältesten desselben, den ebangelischen Kirchenpatronen, den Mitgliedern der Kreis⸗ und Provinzial⸗Behörden evan⸗ gelischen Bekenntnisses, so wie denen der kirchlichen Central⸗ Behörden ist der Zutritt als Gästen zu gestalten. Inwieweit

noch andere Personen ausnahmsweise als Zuhörer zuzulassen,

Ministerium für

hängt von dem Beschlusse des Vorstandes der Kreissynode ab. Der General⸗Superintendent der Provinz oder ein von ihm beauftragtes geistliches Mitglied des Konfistoriums hat deas Recht, jederzeit den Verhandlungen der Kreissynode bei⸗ zuwohnen, dabei das Wort zu ergreifen und Anträge an die Spynode zu stellen. VIII. Der Evangelische Ober⸗Kirchenrath ist beauftragt, im Ein⸗ voerständnisse mit dem Minister der geistlichen Angelegenheiten die zur Ausführung dieses Erlasses nöthige weitere Anord⸗ nung zu treffen.

Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur

öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 5. Juni 1861.

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Wilhelm

18 8 von Bethmann⸗Holl: eg.

den Minister der geistlichen Angelegenheiten und den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath.

Handel, Gewerbe und

ARçrbeiten. Der Königliche Kreis⸗Baumeister Alsen zu Loetzen ist in

gleicher Eigenschaft nach Bartenstein versetzt worden.

82 c. 8

Dem Salinenförster J. Köhr zu Saline Schönebeck bei Magdeburg ist unter dem 16. Juni 1861 ein Patent 8 auf ein Gewehrschloß mit Perkussion in der durch Zeich⸗ nung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemand in der Benutzung der bekannten Theile zu 1 beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an

. gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden

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Bekannt ch u n g. Des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Excellenz haben laut Resfkripts vom 13ten d. M. be⸗ schlossen, vom 1. Juli cr. ab die Gebühren für die einfache nicht über 20 Worte enthaltende Depesche auf alle Entfernungen über 25 Meilen auf 1 Thlr. zu ermäßigen. Der Tarif gestaltet sich hiernach innerhalb des preußi⸗ schen Verwaltungsbezirks für die einfache Depesche, wie

folgt: auf Entfernungen Thlr. 10 Sgr.

bis zu 10 Meilen.. uͤber 10 bis 25 Meilen.. alle Entfernungen über 25 Meilen 1

„den 17. Juni 1861. Telegraphen⸗Direction.

Chauvin.

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sherige Kreisrichter Eisermann zu Hoyerswerda ist zum Rechtsanwalt bei dem Appellationsgericht in Frankfurt a. O. und zugleich zum Notar im Departement desselben mit Anweisung

seines Wohnsitzes in Frankfurt ernannt worden.

8 1 Eö“ n Notar-Doͤhmer in St. Goar ist in den Frie ensgerichts⸗ bezirk Lobberich, im Landgerichtsbezirke Cleve, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Lobberich, versetzt worden. 11““ 1““ T1A1X“

D r Rechtsanwalt und Notar Scheele zu Lippstadt ist in

T st in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Arnsberg unter wider⸗ ruflicher Einräumung der Praxis bei dem Appellationsgericht da⸗ selbst mit Anweisung seines Wohnsitzes in Arnsberg versetzt und der Kreisgerichts⸗Rath Lorsbach in Erwitte zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Lippstadt und zugleich zum Notar im De⸗ partement des Appellationsgerichts zu Arnsberg mit Anweisung seines Wohnsitzes in Lippstadt und mit der Verpflichtung ernannt worden, statt seines bisherigen Titels den Titel „Justiz⸗Rath“ zu führen.

den Segen des Dreieinigen Gottes auf Unser Herrscherhaus und Unsere

und in der Ueberzeugung, daß diese bei der bewährten Liebe und Anhäng⸗

ns. Gewerbegesetzes zwischen Staatsregierung und Landtag noch

lst in die Spezialberathung der Wahlreform⸗Vorlage eingetreten.

die Vermehrung der Zweiten Kammer um 5 Mitglieder aus dem

„Kreisgerichts⸗Rath“ fortan

Der bisherige Kreisgerichts⸗Rath Hillenkamp in Arnsberg ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Arnsberg und zu⸗ gleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts da⸗ selbst, mit Anweisung seines Wohnfitzes in Meschede und mit der Verpflichtung ernannt worden, statt seines bisherigen Titels „Kreis⸗ gerichts⸗ath fortan den Titel „Justiz⸗Rath“ zu führen. 8

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Berlin, 20. Juni. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der von des Großherzogs von Oldenburg Königlicher Hoheit ihnen verliehenen Decorationen des Haus⸗ und Verdienst⸗ Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu ertheilen, und

war: Des Ehren⸗Ritter⸗Kreuzes erster Klasse: dem Geheimen Kommissions⸗Rath Dreyse, Unternehmer der Gewehr⸗Fabrik zu Sömmerda, und dem Hauptmann von der Armee, Krampff, Praͤses der Ge⸗ wehr⸗Revisions⸗Kommission daselbst; Des Ehren⸗Ritter⸗Kreuzes zweiter Klasse: dem Premier Lieutenant Boehm, à la suite des 1. Rheinischen Infanterie⸗Regiments Nr. 25 und Mitglied dieser Kom⸗ mission, so wie Des mit dem genannten Orden verbundenen Allgemeinen Ehrenzeichens zweiter Klafse: den Ober⸗Büchsenmachern bei derselben Kommission, 3

mann und Klett.

Berlin, 20. Juni. Ihre Majestät die Königin hat om verflossenen Sonntage Abends Potsdam ver⸗ lassen, um in Coblenz einige Tage Allerhöchstihren Aufenthalt zu nehmen. Von dort werden Ihre Majestät sich nach Weimar be⸗ geben, woselbst am 23. Juni ein ernster Gedächtnißtag und dem⸗ sächst die Geburtstagsfeier Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs hevorsteht. Demnächst treten Allerhöchstdieselben die Reise nach Baden⸗Baden an. Der Gebrauch der dortigen Kur wird die Ge⸗ legenheit zur Vereinigung der hohen Mutter und Allerhöchstderen Tochter darbieten. Auch Se. Majestaͤt der König beabsichti⸗ gen, vor Allerhöchstihrer Reise nach dem Seebade daselbst einige zZeit zu verweilen. Da Ihre Majestät die Königin jeglichen Em⸗ pfang abgelehnt hatte, unterblieben die Feierlichkeiten zu Allerhöchst⸗ deren Begrüßung, und nachdem Allerhöchstdieselben auf der Eisen⸗ bahnstation Neuwied den Zug verlassen und die Vorstellung der Fürstin zu Wied entgegengenommen hatte, fuhren Allerhöchstdiefelben in Königlicher Equipage durch die mit Fahnen gezierten Straßen nach dem Schlosse. Am Abend war die Stadt glänzend erleuchtet. Ibre Majestaͤt die Königin hat Allerhöchstihren Dank für diese Ueberraschung auf das Gnädigste ausgedrückt.

Hannover, 19. Juni. Die Großfürstin Konstantin von Rußland, die Großfürstin Olga und der Großherzog von Olden⸗ burg sind gestern Abend hier eingetroffen und im Schlosse zu Herrenhausen abgestiegen.

Die „N. H. Z.“ bringt einen Allerhöchsten Erlaß wegen Er⸗ lichtung eines Welfen⸗Museums, dessen Eingang lautet:

Wir Georg der Fünfte ꝛc. urkunden und bekennen hiermit: daß Wir

kande herabflehend aus Verehrung für die Andenken Unseres Hauses

lihkeit Unserer getreuen Unterthanen an ihr alt angestammtes Herrscherhaus allgemein getheilt werde, beschlossen haben, ein Welfen⸗Museum in Unserer Königlichen Residenzstadt Hannover zu gründen, in welchem die geschichtlichen krinnerungen an die hohen Verstorbenen des welfischen Hauses, an be⸗ kühmte Glieder Unserem Hause verwandter fürstlicher Häuser und an an⸗ dere den welfischen Landen angehörige berühmte Personen, welche sich um Unser Haus und das Vaterland verdient gemacht haben, ferner auch Gegenstände von allgemein geschichtlicher, namentlich auch kulturgeschicht⸗ lcher Bedeutung aus Zeitperioden und Landestheilen der Herrschaft des belfen⸗Hauses gesammelt und aufbewahrt werden sollen. Oldenburg, 18. Juni. Die zur Ausgleichung der wegen

bestehenden Meinungsverschiedenheit von beiden Seiten gewählten

sommissarien sind heute zu einer Konferenz zusammengetreten. Sachsen. Dresden, 19. Juni. Die Abgeordnetenkammer

ine Verstärkung der Ersten Kammer wurde abgelehnt, dagegen

Handels⸗ und Fabrikstande angenommen. 3 Weimar, 19. Juni. Der Großherzog wird auch in diefem

Jahre Seinen Geburtstag, an den sich das schmerzliche Andenken un den Tod Seiner erlauchten Mutter knüpft, im engsten Kreise

Seiner Familie begehen; eine oöͤöffentliche Feier wird nicht 88 finden. (Weim. Seh t Kena8 F

„Hessen. Kassel, 18. Juni. In der gestrigen geheimen Sitzung der Ersten Kammer der Landstände wurden ein Legitima⸗ tions⸗ und ein Petitions⸗Ausschuß gewählt, und außerdem zwei neue Mitglieder, nämlich der Frhr. Karl von Verschuer zu Solz als Bevollmächtigter Sr. Hoheit des Landgrafen Wilhelm zu Hessen und der Hauptmann a. D. von Bischoffshaufen zu Wahlhaufen als Bevollmächtigter des Grafen zu Solms⸗Rödelheim beeidigt. Jugleich wurde der Kammer durch die Landtags⸗Kommission die Vorlage eines Gesetzentwurfs, betreffend die Zusammensetzung der Kammern und die Wahl der Landtags⸗Abgeordneten gemacht. (K Z.)

Darmstadt, 19. Juni. Nach lebhafter Debatte wurde von der Ständekammer die Errichtung eines Jäger⸗Bataillons mit Majorität abgelehnt.

Bayern. Muͤnchen, 17. Juni. (Landtags⸗Verhand⸗ lungen.) In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten, welcher der neuernannte Kriegs⸗Minister, General⸗Major von Spieß, zum ersten Male beiwohnte, erstattete der Petitions⸗ lusschuß Vor⸗ trag über den Antrag des Abgeordneten Dr. Völk, an Se. Majestaͤt den König die Bitte zu richten, „den Kammern einen Gesetz⸗Ent⸗ wurf vorlegen zu lassen, durch welchen die Mitwirkung des Land⸗ tags bei Feststellung des Standes der Armee in gesetzlicher Weise geregelt werde“. Die Kammer beschloß, diesen Antrag zur naͤheren Wuͤrdigung an einen Ausschuß zu verweifen.

Oesterreich. Wien, 19. Juni. In der heutigen Sitzung des Unterhauses beantwortete Minister von Schmerling eine die Religionsfrage in Tyrol betreffende Interpellation, indem er sagte: Der Kaiser habe dem Beschlusse des Tyroler Landtages die Sanction verweigert. Die Regierung verspreche Aufrechthaltung des Protestantenpatentes und die Anwendung strenger Maßregeln gegen desfallsige ungesetzliche Agitationen. Sodann wurden die Mühlfeldschen Anträaͤge debattirt. Smolka wies den Vorwurf systematischer Opposttion zurück, wollte aber die Autonomie der Provinzen gewahrt wissen. Die Anträge Mühlfelds nehme er an. Rieger, der in ähnlichem Sinne sprach, griff in seiner Rede die deutsche Nationalität heftig an, wodurch der Präsident bewogen wurde, ihm das Wort zu entziehen.

Der Kaiser hat angeordnet, daß dem böhmischen Landtage auf seine Bitte um vollständige Rehabilitirung der blos wegen politi⸗ scher Uebertretungen Verurtheilten die Allerhöchste Geneigtheit er⸗ öffnet werde, volle Gnade dort angedeihen zu lassen, wo dieselbe von den einer Berücksichtigung nicht unwürdigen Betheiligten selbst erbeten wird.

Die Errichtung einer Lehrkanzel für Zootomie an der philoso

phischen Fakultät der Wiener Universität ist vom Kaiser genehmigt worden.

Durch einen Erlaß des Finanzministeriums vom 15. Juni wird die Umwechslung der abgenützten Münzscheine gegen neue an⸗ geordnet. Der Zeitpunkt der Autzercourssetzung der Munzscheine erster Ausgabe soll nachträglich bekannt gemacht werden.

Pesth, 18. Juni. Im ungarischen Oberhause wurde neben der Adreßdebatte der Antrag J. Balogh's betreffs der proto⸗ kollarischen Aussprache des Beileids über Graf Cavour's Tod ver⸗ lesen. Mehrere Mitglieder riethen denselben gleich anzunehmen. Auf den Antrag des Präsidenten beschloß das Haus, derlei An⸗ träge, deren jetzt mehrere einlaufen dürften, nach der Praxis von 1848 in ein Antragebuch aufzunehmen, und dann, wenn die Tages⸗ ordnung darauf kommt, dieselben vorzunehmen.

Großbritaunien und Irland. London, 19. Juni. In der gestrigen Sitzung des Unterhauses erklärte Lord John Nussell auf eine Interpellation Griffith’'s, ein britischer Konsul sei wegen kommerzieller Beziehungen in Pesth kaum nothwendig. Montagu beantragte eine Adresse an die Krone, damit dieselbe die erforderlichen Schritte gegen fremde Einmischung ins alte Erbfolge⸗ recht Dänemarks und der Herzogthümer verankasse. Derselbe be⸗ schuldigte Daͤnemark des Druckes auf die Deutschen und systema⸗ tischer Intriguen, um die Herzogthümer zu trennen. Das Haus wurde während dieser Verhandlungen ausgezählt.

Frankreich. Paris, 18. Juni. Die Generalraths⸗Wahlen sind sehr günstig für die Regierung ausgefallen, indeß die Opposi⸗ tion fast allenthalben den Kürzeren gezogen hat. Ueberall aber, wo das klerikale Element den Regierungs⸗Kandidaten entgegen trat, hat dasselbe eine vollständige Niederlage erlitten. Sogar Lemer⸗ cier und Keller fielen im Departement der Charente durch, weil sie eine Erklärung zu Gunsten der weltlichen Macht des Papstes unterzeichnet hatten.

Im gesetzgebenden Körper wurde heute zur Diskussion des Entwurfs Betreffs der Modification des Preßgesetzes geschritten. Die Herren Baroche, Billault, de Parieu, Laguerronnière und Langlais vertraten die Regierung. Der Abgeordnete Fabre sprach zuerst. Er erinnerte, daß in England die Verfassung die Nichtöffent⸗ lichkeit der Debatten gewollt habe, daß jedoch die Sitten, stärker als die Gesetze, die geheimen Verhandlungen beseitigt hätten. Er